Der Datensatz enthält Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten werden mindestens zweimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase und zum Stand der Hauptzahlung.
Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich seit 2009 an den bundesweiten Kartierungen der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (High-Nature-Value[HNV]-Farmland-Flächen). Zunächst beschränkten sich die Erfassungen auf 97 jeweils 1 km² große Stichprobenflächen. Seit dem Jahr 2018 wurde der Umfang schrittweise erhöht. Seit 2021 werden insgesamt 372 Stichprobenflächen im vierjährigen Turnus bearbeitet. Der Anteil an Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert lag 2024 landesweit bei 19,4 % der Agrarlandschaftsfläche. Er war damit knapp eineinhalb Mal so hoch wie der gesamtdeutsche Wert und 1,5 Prozentpunkte höher als der Wert für Baden-Württemberg im Jahr 2009. Der größte Teil der HNV-Farmland-Fläche in Baden-Württemberg entfällt auf artenreiches Grünland. Extensiv genutzte Ackerflächen als Teil der HNV-Farmland-Flächen sind hingegen stark rückläufig. Regional werden deutliche Unterschiede sichtbar: Der Schwarzwald erreichte 2024 mit 47,1 % HNV-Farmland-Anteil den höchsten Wert, während sich im Naturraum Donau-Iller-Lech-Platte mit nur 5,8 % der niedrigste Anteil fand. In Biosphärengebieten und der Kulisse der Berggebiete der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ist der HNV-Farmland-Anteil wesentlich höher als außerhalb dieser Gebiete in Baden-Württemberg. Eine Auswertung von Förderdaten zeigt, dass Grünland und Streuobstflächen, deren extensive Nutzung über die landesweite Landschaftspflegerichtlinie gefördert wird, zu einem großen Teil als HNV-Farmland kartiert werden. Insgesamt ermöglicht das erweiterte Monitoring detaillierte regionale Auswertungen und zeigt wichtige Handlungsschwerpunkte für den Naturschutz in der Agrarlandschaft auf.
Die Bundesanstalt für Wasserbau beauftragte das Ingenieurbüro Schmid (IB Schmid), hydraulische Untersuchungen auf dem Mittelrhein zwischen Budenheim und Bingen durchzuführen, Folgende Messungen waren beauftragt: • Querprofilmessungen über den gesamten befahrbaren Querschnitt im Hauptstrom bei km 511,09, 512,96, 514, 516, 516,8, 518,08, 518,965, 519,9, 521,2, 523,25, 524,3, 525, 525,7, 527,5 • Querprofilmessungen in den Nebenarmen Eltviller Aue, Große Gieß, Mittelheimer Bucht und Rüdesheimer Fahrwasser bei km 511,09, 512,96, 514, 516, 516,8, 519,9, 525, 525,7 • eine Wasserspiegelfixierung im Hauptstrom von km 508 bis 528 • entsprechend der Befahrbarkeit Wasserspiegelfixierungen in den Nebenarmen Eltviller Aue, Mariannenaue, Große Gieß, Frei-Weinheim, Mittelheimer Bucht und Rüdesheimer Fahrwasser. Die Messungen sollten kurzfristig bei einem Wasserstand nahe des Gleichwertigen Wasserstands (GlW) am Pegel Mainz durchgeführt werden. - Wasserspiegelfixierung (H_WSP) - Querprofilmessung (H_Sohle) - Durchflussmessung (Q) - Fließgeschwindigkeit (v_Str) QS ist erfolgt
Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.
Der Datensatz enthält aktuelle Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten werden mindestens zweimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase und zum Stand der Hauptzahlung.
Der Datensatz enthält aktuelle Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten haben den Stand der Hauptzahlung des Antragsjahres 2025. Der Datensatz enthält aktuelle Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten werden mindestens zweimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase und zum Stand der Hauptzahlung.
Der Datensatz enthält Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten haben den Stand der Hauptzahlung des Antragsjahres 2023.
Dieser Datensatz stellt die Bodenbedeckung der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) im INSPIRE Zielmodell dar.
Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung (DüV) des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. In Thüringen ist eine Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (Nitratkulisse) ausgewiesen um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV dürfen in diesen Gebieten Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff im Falle des Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 01.02. nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde. Davon ausgenommen sind Flächen, auf denen Kulturen nach dem 01.10. geerntet werden und Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm beträgt. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen mit einem langjährigen mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung, die durch den Feldblock identifiziert werden. Landwirtschaftliche Flächen, die zu mindestens der Hälfte ihrer Fläche in dem vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesenem Gebiet liegen, bilden die Gebiete mit langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Die Gebiete basieren auf der Bereitstellung des 30-jährigen Mittels (1991-2020) zum langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Diese behalten voraussichtlich für das aktuelle Jahrzehnt ihre Gültigkeit. Die Ausweisung dieser Gebietskulisse ist an die Nitratkulisse gebunden und wird nur für die betroffenen Feldblöcke angegeben. Die Geodaten der betroffenen Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. berechnet und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.
Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit ist auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat in Kraft getreten, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Landwirtschaftliche Flächen sind nach der novellierten AVV GeA als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen, wenn sie innerhalb eines mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpers nach Grundwasserverordnung liegen und zugleich die Flächen innerhalb der interpolierten Grenzwerte des SIMIK+ Verfahrens bzw. im angrenzenden Einzugsgebiet von Trinkwasser- oder Heilquellenentnahmestellen liegen und einen Flächenanteil von mindestens 20 % an dem ermittelten Gebiet besitzen. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Innerhalb dieser Kulisse müssen zusätzliche bzw. ergänzende Anforderungen nach DüV und ThürDüV umgesetzt werden. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 534 |
| Kommune | 7 |
| Land | 185 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 28 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 8 |
| Daten und Messstellen | 65 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 353 |
| Gesetzestext | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 17 |
| Taxon | 1 |
| Text | 127 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 113 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 247 |
| offen | 424 |
| unbekannt | 25 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 653 |
| Englisch | 134 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 27 |
| Bild | 6 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 116 |
| Keine | 326 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 12 |
| Webseite | 281 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 446 |
| Lebewesen und Lebensräume | 546 |
| Luft | 303 |
| Mensch und Umwelt | 694 |
| Wasser | 292 |
| Weitere | 668 |