Seit dem 8. Januar 2003 ist die TU Dresden in das EMAS-Verzeichnis bei der IHK Dresden eingetragen und somit die erste technische Universität mit einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS (Registrierungsurkunde). Die Validierung ist insbesondere auf den erfolgreichen Abschluss des Projektes 'Multiplikatorwirkung und Implementierung des Öko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der TU Dresden' zurückzuführen. Mit der Implementierung eines Umweltmanagementsystems ist zwar ein erster Schritt getan, jedoch besteht die Hauptarbeit für die TU Dresden nun, das geschaffene System zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für diese Aufgabe wurde ein Umweltmanagementbeauftragter von der Universitätsleitung bestimmt. Dieser ist in der Gruppe Umweltschutz des Dezernates Technik angesiedelt und wird durch eine Umweltkoordinatorin, den Arbeitskreis Öko-Audit, die Arbeitsgruppe Öko-Audit und die Kommission Umwelt, deren Vorsitzende Frau Prof.Dr. Edeltraud Günther ist, tatkräftig unterstützt. Die Professur Betriebliche Umweltökonomie arbeitet in dem Arbeitskreis und der Arbeitsgruppe Öko-Audit mit und steht dem Umweltmanagementbeauftragten jederzeit für fachliche Beratung zum Umweltmanagement zur Verfügung. Ein wesentlicher Erfolg der TU Dresden auf dem Weg zu einer umweltbewussten Universität ist die Aufnahme in die Umweltallianz Sachsen, die am 08. Juli 2003 stattgefunden hat. Informationen zum Umweltmanagementsystem der TU Dresden sind unter 'http://www.tu-dresden.de/emas' zu finden.
Auf Grundlage bestehender Initiativen und Standards zum Klimamanagement in Unternehmen soll das Vorhaben wesentliche Anforderungen an die Treibhausgasneutralität von Organisationen herausarbeiten, die einen überprüfbaren Beitrag zu den nationalen und internationalen Klimazielen sicherstellen und Grünfärberei vermeiden. Schwerpunkt sollen Anforderungen an Ziele und Maßnahmen von Unternehmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zur Energieversorgung sowie zu deren Verhältnis zu anderen Umweltaspekten (z.B. Biodiversität oder Ressourcenverbrauch) sein. Diese müssen sowohl den betrieblichen Gegebenheiten in den Unternehmen als auch den gesellschaftlichen Erfordernissen der Nachhaltigkeit (gem. den 17 SDG) genügen. Das Vorhaben soll die praktische Anwendung dieser Anforderungen in den Handlungsfeldern Gebäude, Verkehr, Beschaffung (Lieferketten) und IKT auswerten und die möglichen Zielkonflikte und Synergien zwischen betrieblichen und gesellschaftlichen Zielen und Anforderungen identifizieren. Daraus sollen Empfehlungen an die Unternehmen und an die Politik abgeleitet werden, wie betriebliche und gesellschaftliche Ziele in Einklang gebracht und die Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft gefördert werden kann.
Es werden drei Unternehmen Internorm AG (Kunststoffenster, Traun), cpH Chemie (Etikettenklebstoff fuer Getraenkeindustrie, Essen) und die Brauerei Schwechat AG in den Fallstudien beschrieben und analysiert. Zur Validierung der Aussagen wurden zwei Referenzunternehmen hinzugenommen, die Brauerei Moritz Fiege (Bochum) und Caspar Zeitlinger GesmbH (Micheldorf, Metallverarbeitung, Oberoesterreich). Ergaenzt werden die Ausfuehrungen durch die Erfahrungen, die in den EMAS Projekten gewonnen wurden, die im Post Graduate Kurs (PG) 'Umweltorientierte Unternehmensfuehrung' des Instituts fuer Wirtschaft und Umwelt der WU Wien durchgefuehrt werden. Die im PG Kurs bearbeiteten Unternehmen sind: Roemerquelle (Edelstahl), Oekotechna (Baustoffrecycling, Wien) und die Abteilung Technik/Umwelt/Beratung (TUB) des WIFI der Wirtschaftskammer Oesterreich. Die Unternehmen bieten durchweg Voraussetzungen fuer EMAS auf zwei Ebenen. Sie sind mehr oder weniger intensiv mit Hilfe von oeffentlichen und privaten Forschungsinstituten seit Jahren im betrieblichen Umweltschutz aktiv. Sie halten mit ihren Partnern in Wissenschaft und Forschung staendigen Kontakt. Alle erhalten ein zertifiziertes Qualitaetsmanagementsystem nach ISO 9000 aufrecht. Betrieblicher Umweltschutz und Managementsystem sind deshalb keine unbekannten Themen mehr. Zu den wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Firmen in bezug auf die Umsetzung der EMAS VO muss gesagt werden: Bei den untersuchten Unternehmen sind drei Motive fuer den Umweltschutz zu erkennen: persoenliches Interesse und Engagement fuer die Umwelt, Druck durch eine kritische oeffentliche Diskussion und die Natur als Rohstoffbasis fuer das Endprodukt. In allen drei Faellen haben die Motivationslagen einen Zusammenhang mit dem Markt. In allen drei Faellen wurde und wird daher in einem vom Markt bestimmten Tempo EMAS umgesetzt. Alle Unternehmen haben ein Qualitaetsmanagementsystem installiert und beginnen auf dessen Basis das Umweltmanagementsystem aufzubauen. Die durch Umweltschutzmassnahmen erzielten Nutzen werden von allen gemessen, entweder in Form von Kosteneinsparungen oder Umweltentlastungseffekten. Die wirtschaftlich am meisten rentablen Umweltschutzmassnahmen wurden bereits durchgefuehrt. Es beginnt der 'Umweltschutzalltag'. Art und Umfang der bestehenden Umweltmanagementsysteme in den untersuchten klein- und mittelstaendischen Unternehmen lassen darauf schliessen, dass der dafuer noetige Aufwand fuer Betriebe dieser Groessenordnung tragbar ist. Durch Synergieeffekte zwischen Qualitaets- und Umweltmanagementsystemen sowie den Einsatz von Beratungspersonal aus dem Forschungsbereich wurde der Aufwand minimiert. Auch das unmittelbare Umfeld von Unternehmen ist vom Mangel an Informationen betroffen. Die Verbreitung der Kunde ueber die EMAS-Verordnung ist noch nicht so weit fortgeschritten, dass das unmittelbare Umfeld der Unternehmen davon erfasst worden waere. ...
In seiner aktualisierten Umwelterklärung stellt das UBA die Verbräuche, Aktivitäten und THG-Emissionen des Jahres 2023 im Kontext von EMAS und der Zielstellung Treibhausgasneutrales UBA dar. Dabei wird der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse Rechnung getragen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
<p>Umwelt- und Energiemanagementsysteme</p><p>Unternehmen und andere Organisationen leisten mit dem Betrieb von Umwelt- und Energiemanagementsystemen einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften. EMAS hat sich als wirksamstes Instrument des Umweltmanagements bewährt. Es ergänzt die Umweltmanagementnorm ISO 14001 um mehr Transparenz und Rechtssicherheit und hat Schnittstellen zum Energiemanagement sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.</p><p>Umwelt- und Energiemanagement in Deutschland – eine positive Bilanz</p><p>Organisationen in Deutschland stehen Umwelt- und Energiemanagementsystemen aufgeschlossen gegenüber. Die Zahl der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>-registrierten Standorte sowie der nach ISO 14001 und ISO 50001 zertifizierten Organisationen ist in den letzten Jahren gestiegen. Anfang Juni 2025 waren in Deutschland rund 1,3 Millionen Personen in EMAS-registrierten Organisationen beschäftigt.</p><p>EMAS - „Eco-Management and Audit Scheme“– Entwicklungen seit 2005</p><p>Nach einer wechselhaften Entwicklung zwischen 2005 und 2020 stieg die Zahl der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>-Registrierungen im Trend an. Ende 2024 waren 1.122 Organisationen und 4.533 Standorte in Deutschland EMAS registriert. (siehe Abb. „Anzahl EMAS-registrierter Organisationen, Standorte und Beschäftigte“). Darunter befinden sich 15 deutsche Standorte von EMAS-Organisationen, die im europäischen Ausland registriert sind. Das deutsche EMAS-Register führt zusätzlich 63 Standorte deutscher Organisationen im Ausland, die in der Abbildung nicht berücksichtigt sind.</p><p>Der Sprung von 2023 auf 2024 ist durch die Registrierung von knapp 2.000 Standorten eines großen deutschen Lebensmitteleinzelhändlers zu erklären. Bis 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert sein. Dies ist das Ziel der Bundesregierung in der<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>. Im Juni 2025 wurde ein neuer Höchststand von 4.620 Standorten erreicht.</p><p>Betrachtet man die Verteilung nach Bundesländern, so zeigt sich: EMAS ist in Deutschland zahlenmäßig am weitesten in Baden-Württemberg (27 % der EMAS-Organisationen), Bayern (25 %) und Nordrhein-Westfalen (12 %) verbreitet (siehe Tab. „EMAS-registrierte Unternehmen und Organisationen in Deutschland – Aufschlüsselung nach Bundesländern“). Der Großteil der EMAS-Organisationen sind Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes.</p><p>Im April 2025 erfüllten EU-weit 4.114 Organisationen an 15.815 Standorten die EMAS-Anforderungen.</p><p>Rechtsgrundlagen zu EMAS</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a> ist die englische Kurzbezeichnung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem nach der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement/emas-umweltmanagement-guetesiegel-der-europaeischen">europäischen EMAS-Verordnung</a>, die 1995 eingeführt wurde. Es zielt auf Unternehmen und seit dem Jahr 2001 auch auf Behörden sowie sonstige Organisationen, die ihre Umweltleistung systematisch und transparent verbessern wollen. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32009R1221">Verordnung (EG) Nr. 1221/2009</a>, die durch die<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1505">Verordnung (EU) Nr. 2017/1505</a>(Anhänge I bis III) und<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1551437374936&uri=CELEX:32018R2026">Verordnung (EU) Nr. 2018/2026</a>(Anhang IV) geändert wurde. EMAS-Organisationen erfüllen gleichzeitig alle Anforderungen der Umweltmanagementnorm ISO 14001, gehen aber in wesentlichen Punkten darüber hinaus. EMAS umfasst auch die Energienutzung als bedeutenden Umweltaspekt. Daher sind für EMAS-Anwender nur wenige inhaltliche Anpassungen und Konkretisierungen erforderlich, um die Anwendung der 2011 veröffentlichten und 2018 novellierten internationalen Energiemanagementsystemnorm ISO 50001 zu vollziehen. Umgekehrt kann ein Energiemanagementsystem auch als Einstieg zu einem alle Umweltaspekte umfassenden Umweltmanagementsystem nach EMAS sein. Ein Umweltmanagementsystem nach EMAS ist auch eine gute Grundlage für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, und zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement.</p><p>ISO 14001</p><p>Weltweit gibt es nach einer Umfrage der ISO rund 300.000 gültige Zertifikate nach der Umweltmanagementsystem-Norm ISO 14001 (siehe Abb. „Weltweite Anzahl an ISO 14001-Zertifikaten“, Stand 2023). Zum Vergleich: Für die internationale Norm zum Qualitätsmanagement – ISO 9001 – bestehen rund 840.000 Zertifikate (Stand 2023). Der Großteil der ISO 14001-Zertifikate wird in China ausgestellt, gefolgt von Italien, Japan, Südkorea und Großbritannien.</p><p>Die Daten basieren auf einer<a href="https://www.iso.org/the-iso-survey.html">freiwilligen Umfrage der ISO</a>bei den nationalen Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen. Die Angaben können je nach Beteiligung dieser Stellen schwanken und erfassen nicht alle ausgestellten Zertifikate. Im Jahr 2018 wurde eine methodische Berichtigung in der ISO-Umfrage durchgeführt, die den Sprung in den Zertifizierungszahlen erklärt. Auch die Anzahl der gültigen Zertifikate im Jahr 2023 ist nur bedingt aussagekräftig, da sich die chinesische Akkreditierungsstelle nicht an der ISO-Umfrage beteiligte. In China waren in der Vergangenheit die meisten gültigen ISO 14001-Zertifikate zu verzeichnen. Für das Jahr 2022 wurden allein aus China rund 300.000 Zertifikate gemeldet. Gemäß der ISO-Umfrage bestanden in Deutschland im Jahr 2023 mindestens 9.073 gültige Zertifikate.</p><p>Die europäische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>-Verordnung enthält die Inhalte der ISO 14001 an zentraler Stelle. Aus diesem Grund ist ein Großteil der EMAS-Organisationen auch nach ISO 14001 zertifiziert – ohne Mehraufwand. Im Gegenzug besitzen Organisationen mit einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 eine gute Ausgangsbasis, um an EMAS teilzunehmen.</p><p>ISO 50001</p><p>Für die internationale Energiemanagementsystem-Norm ISO 50001 erfasst die ISO-Umfrage im Jahr 2023 weltweit rund 25.000 gültige Zertifikate. Mehr als 40 % davon, rund 10.362 Zertifikate, bestehen in Deutschland. In Deutschland war ein signifikanter Anstieg der Zertifizierungen nach der ISO 50001 vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 zu beobachten. Eine Reihe von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>-Organisationen hat auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt.</p><p>Weitere Informationen zu Umwelt- und Energiemanagementsystemen finden Sie auf unseren<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement">Themenseiten</a>.</p>
<p>Indikator: Umweltmanagement</p><p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a> ist ein international anwendbares System für das Umweltmanagement. Es handelt sich um den anspruchsvollsten allgemein verfügbaren Umweltmanagementstandard.</li><li>Die Bundesregierung hat sich in der Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, dass im Jahr 2030 5.000 Standorte nach EMAS registriert sein sollen.</li><li>Im Jahr 2024 waren es 4.533 Standorte, die etwa 1,2 Millionen Beschäftigte auf sich vereinen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Die Zahl der nach dem „Eco-Management and Audit Scheme“ (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>) registrierten Organisationen, Standorte und dort Beschäftigten ist ein Maß für die Verbreitung nachhaltiger Produktionsmuster in der Wirtschaft. EMAS zielt auf Unternehmen und sonstige Organisationen ab, die ihre Umweltleistung systematisch, transparent und glaubwürdig verbessern wollen. Es ist in der europäischen<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009R1221">EMAS-Verordnung</a>geregelt (EU-VO 1221/2009).</p><p>EMAS nimmt die Umweltaspekte von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation über den gesamten Lebenszyklus in den Blick. Diese müssen bei der Festlegung von Prozessen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen einbezogen werden, sodass negative Umweltauswirkungen kontinuierlich reduziert werden. Die Fortschritte werden durch unabhängige und staatlich zugelassene Gutachter*innen geprüft und in öffentlich zugänglichen Umwelterklärungen berichtet.</p><p>EMAS führt zu einem verbesserten Umweltschutz und bringt Kosteneinsparungen mit sich. Steigt die Zahl der Organisationen, die EMAS anwenden, wirkt sich das insgesamt positiv auf den Umwelt-, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>- und Ressourcenschutz aus. EMAS baut auf dem international weit verbreiteten Umweltmanagementstandard ISO 14001 auf, ist aber anspruchsvoller als dieser.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Nach einer wechselhaften Entwicklung zwischen 2005 und 2020 steigt die Zahl der Organisationen seit 2020 im Trend an. Von 2023 auf 2024 war ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen, der auf die Registrierung aller Standorte eines großen deutschen Lebensmitteleinzelhändlers zurückzuführen ist. Die Zahl der Beschäftigten in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>-registrierten Standorten lag im Jahr 2024 bei rund 1.250.000. Im Dezember 2024 waren 1.122 Organisationen an 4.533 Standorten in Deutschland EMAS-registriert.</p><p>In der<a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976074/2335292/3add4e4d4eaaf6bffe495c8fb27e7fa7/2025-02-17-dns-2025-data.pdf?download=1">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>bekennt sich die Bundesregierung dazu, EMAS weiter zu fördern. Im Jahr 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert und registriert sein. Damit dieses Ziel erreicht und gehalten werden kann benötigt EMAS stärkere Unterstützung und weitreichendere Maßnahmen. Bislang genießen Unternehmen, die nach EMAS registriert sind, beispielsweise Vorteile im Energie-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht und können verschiedene Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>-Organisationen und -Standorte werden durch die zuständigen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern registriert und tagesaktuell in einer öffentlich zugänglichen Datenbank des Deutschen Industrie- und Handelskammertages eingetragen. Daten mit einheitlicher Erhebungsmethodik liegen ab dem Jahr 2005 vor. Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses fasst die Entwicklung auf der Grundlage der entsprechenden DIHK-Statistik monatlich in einer Übersicht zusammen.</p><p>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/umwelt-energiemanagementsysteme">„Umwelt- und Energiemanagementsysteme“</a>.</p>
Der Bericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, mit dem Vorschläge zur Novellierung der EMAS -Verordnung erprobt und analysiert wurden. Anknüpfungspunkt war die bis 2019 erfolgte EMAS-Novelle. Aufbauend auf einer zielgruppenspezifischen Analyse der davon ausgehenden Auswirkungen wurde im Rahmen des Vorhabens das sogenannte Multisite-Verfahren erprobt und evaluiert, mit dem die Validierung von Organisationen mit vielen gleichartigen Standorten erleichtert wird. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag zur Modularisierung von EMAS erarbeitet und in Form eines EMAS-Bausteins Klimamanagement konkretisiert sowie kurzfristige Analysen und Beratungen durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 12/2025.
Am 5. Mai 2025 fand im Rahmen der Berliner Energietage die digitale Veranstaltung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit rund 140 Teilnehmenden statt. Im Mittelpunkt standen Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen als wirtschaftlicher Impuls für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Anhand von Praxisbeispielen wie dem Treptower Park und dem Friedrichstadt-Palast wurde sowohl aufgezeigt, welchen Beitrag grüne Infrastruktur zur Verbesserung des Mikroklimas leistet und somit soziale als auch gesundheitliche Vorteile bietet als auch durch adäquate Klimaschutzmaßnahmen erhebliche Energieeinsparungen durch moderne Technologien wie PV-Anlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher ermöglicht werden können. „Jeder investierte Fördereuro ist ein gut investierter Euro“ betonte Prof. Dr. Hirschl, als er die positiven wirtschaftlichen Effekte des BENE erläuterte und hierbei die positiven Effekte der regionalen Wertschöpfung, Steuerrückflüsse und die Schaffung von Arbeitsplätzen betonte. Neben den Einsparungen durch Klimaschutzmaßnahmen lässt sich somit auch der ökonomische Nutzen von Anpassungsmaßnahmen beziffern, etwa durch vermiedene Gesundheitskosten oder geringere Ausgaben für Wasserrückhalt. Auf diese Weise lassen sich Folgekosten des Klimawandels wirksam reduzieren. Auch die Berliner Bevölkerung weiß die Investitionen in Klimaanpassung, mehr Biodiversität und grüne Stadträume – insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme klimabedingter Belastungen – zunehmend zu schätzen. Die Präsentationen stehen Teilnehmenden online zur Verfügung: Zur Veranstaltung auf energietage.de Wir danken allen Beteiligten für ihre Beiträge und den Teilnehmenden für das große Interesse. Die Veranstaltung hat einmal mehr gezeigt, dass Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch unerlässlich sind. Am 5. Mai 2025 von 10:30 bis 12:00 Uhr präsentiert sich das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung auf den Berliner Energietagen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Wirtschaftliche Impulse durch Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE)“ wird vom Programmdienstleister B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) durchgeführt. Anhand von Projektbeispielen wird aufgezeigt, wie durch BENE geförderte Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wirtschaftliche Impulse für die Region Berlin-Brandenburg setzen können. Zusätzlich präsentiert das IÖW Forschungsergebnisse zu regionalökonomischen und volkswirtschaftlichen Effekten solcher Maßnahmen. Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Berliner Energietage . (Eventnummer D.129) Am 12.03.2025 fiel am Schiffbauerdamm der Startschuss für die Machbarkeitsstudie zu einem wasserstoffbetriebenen Löschboot. Die Studie wird von der Berliner Feuerwehr gemeinsam mit dem Fachbereich Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme der Technischen Universität Berlin (TU-EBMS) im Rahmen des BENE 2-Vorhabens „navisH2“ (2032-B6-A und 2070-B6-A) durchgeführt. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin soll ein technisch ausgereiftes Konzept für den Bau eines weltweit bislang einzigartigen Löschbootes mit kombiniertem Brennstoffzellen- und batterieelektrischem Antrieb entwickelt werden. Im Rahmen der Kick-Off Veranstaltung wünschten Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres und Dr. Severin Fischer, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe gutes Gelingen und hoben die Innovationskraft des Projektes hervor. Weitere Informationen finden Sie hier und hier. Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. Zum BENE 2-Förderportal
Sie zeigen mit Ihrem Unternehmen in Sachsen-Anhalt, dass wirtschaftlicher Erfolg und Umweltschutz keine Gegensätze sind? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Werden Sie Mitglied der Umweltallianz Sachsen-Anhalt und Teil unseres starken Umweltbündnisses. Gemeinsam mit ca. 220 Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und der Landesregierung arbeitet die Umweltallianz mit ihren Partnern an einem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen - nur gemeinsam kann Umweltschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umgesetzt werden! Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde 1999 als freiwillige Vereinbarung zur Förderung einer umweltgerechten Wirtschaftsentwicklung zwischen der Landesregierung und der Wirtschaft geschlossen. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Umweltschutzleistungen sollen deutlichere Anerkennung erfahren und damit stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Die Umweltallianz versteht sich in erster Linie als Plattform für den Erfahrungsaustausch der Allianzmitglieder untereinander sowie für die Vermittlung von Informationen mit Bezug zum Umweltschutz. So finden vermehrt Workshops, „Unternehmensstammtische“ usw. statt, um den Mitgliedern der Umweltallianz die Möglichkeit zu bieten, von den Erfahrungen und dem Wissen Anderer zu profitieren. Derzeit nehmen 216 Unternehmen und Institutionen an der Umweltallianz teil. Eine Kartenübersicht der Umweltallianzteilnehmer finden Sie hier . Die Struktur der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist anhand der folgenden Akteure aufgebaut: Geschäftsstellen der Umweltallianz Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Mitglieder der Umweltallianz Botschafter der Umweltallianz Unterzeichner der Umweltallianz Wenn Sie Informationen zur Mitgliedschaft benötigen oder bereits den Entschluss gefasst haben, Mitglied zu werden, dann steht Ihnen die Geschäftsstelle der Umweltallianz gerne beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter umweltallianz(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de oder +49 345 5704 376/377. Die Geschäftsstelle der Umweltallianz befindet sich im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Dort liegen u.a. die folgenden Aufgaben: Beratung von Unternehmen und Wirtschaftseinrichtungen bei der Antragstellung Durchführung des Teilnahmeverfahrens Entscheidung zur Aufnahme in die Umweltallianz Durchführung von Projekten der Umweltallianz (z. B. Preis der Umweltallianz) Erarbeitung fachlicher Beiträge zu Branchengesprächen und branchenspezifischen Vereinbarungen Reporting zum Teilnahmeverfahren gegenüber dem MWU Unterstützung des MWU bei der Vorbereitung und Durchführung der Beiratssitzungen „Umwelt und Wirtschaft“ Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen zur Aktualisierung bzw. weiteren Präzisierung der Teilnahmekriterien für den Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Des Weiteren ist eine Geschäftsstelle des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft“ im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) angesiedelt, die für die fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der Umweltallianz zuständig ist. Die Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenfrei. Maßnahmen/Leistungen, die für eine Allianzteilnahme berücksichtigt werden können, finden Sie in unserem Kriterienkatalog. Die hier enthaltenen Möglichkeiten zeigen, dass auch Ihr(e) Unternehmen/Institution angesichts der breiten Spanne von anrechenbaren Umweltschutzleistungen Mitglied der Umweltallianz werden kann. Lassen Sie sich von einigen Praxisbeispielen unserer Mitgliedsunternehmen für freiwillige Umweltschutzleistungen inspirieren. Eine Teilnahmeperiode der Allianzteilnahme umfasst drei Jahre, bei langjährigen Mitgliedern sechs Jahre. Die anerkannte(n) Maßnahme(n) wird/werden i. d. R. zunächst für diesen Zeitraum berücksichtigt. Handelt es sich bei der Leistung um eine „kontinuierliche Maßnahme“ kann diese natürlich länger oder auch dauerhaft (z. B. Zertifizierung nach EMAS oder DIN EN ISO 14001) Anerkennung finden. Ist dies nicht der Fall, ist im entsprechenden Turnus jeweils eine neue Umweltschutzleistung zu benennen. Anträge zur Teilnahme an der Umweltallianz sind bei der Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) mit Hilfe des Bewerbungsformulars schriftlich einzureichen. Die Bewerbung erfordert eine Beschreibung der freiwilligen Verpflichtungen zum Umweltschutz. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft Anrechnung von zwei Bewertungspunkten bei Investitionsmaßnahmen im Rahmen der GRW-Förderung ( weitere Infos bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ) kostenloser Zugang zum Umweltrechtsinformationssystem „ umwelt-online “ Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops der Umweltallianz zur Informationsvermittlung und zum Erfahrungsaustausch Möglichkeit zur Teilnahme an den Fachkolloquien des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Verwendung des Allianzlogos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Produktwerbung ausgeschlossen) Verleihung des mit Preisgeldern dotierten „Sonderpreises der Umweltallianz“ (dieser wird im Rahmen unseres landesweiten Unternehmerwettbewerbs, der im Zweijahresrhythmus in drei Preiskategorien ausgelobt wird (wobei eine Kategorie nur den Allianzmitgliedern vorbehalten bleibt), vergeben) Die 1999 als Bündnis zwischen Regierung und Wirtschaft gegründete Umweltallianz schreibt ihren Unternehmerwettbewerb im zweijährigen Rhythmus landesweit offen aus. Die Pokale und Preisgelder werden traditionell von den Mitgliedsunternehmen und Partnern der Umweltallianz Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Mehr Informationen zum Preis der Umweltallianz Die Umweltallianz führt regelmäßig verschiedene Veranstaltungen für die Mitglieder und weitere interessierte Akteure durch. So finden Workshops mit Unternehmensbegehungen, Termine von Facharbeitsgruppen sowie Treffen der Umweltallianzmitglieder statt. Mehr Informationen zu Terminen und Veranstaltungen der Umweltallianz Seit 2018 werden Botschafter der Umweltallianz ernannt, die für die Umweltallianz Sachsen-Anhalt werben und dem Bündnis ein Gesicht geben. In 2018 wurde Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring aus Barleben zum ersten Botschafter ernannt. Herr Ostendorf überzeugte in besonderem Maße mit seinem Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung. In 2022 wurden zwei weitere Botschafter ernannt: Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer in Wulferstedt und Jörg Schulze von der Umweltvereinigung "Mitteldeutsches Kompetenznetzwerk Kreislaufwirtschaft e.V." in Halle (Saale). Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz
Origin | Count |
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Bund | 351 |
Land | 162 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 95 |
Gesetzestext | 5 |
Text | 114 |
unbekannt | 183 |
License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Archiv | 106 |
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Topic | Count |
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Boden | 259 |
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