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s/gpx/GPP/gi

Bodenkennwerte (bundesweit) aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 - Mittleres Gesamtporenvolumen in der gründigen Zone bis 1 m Tiefe (Datensatz)

Der Datensatz enthält Informationen zum mittleren Gesamtporenvolumen (GPV, in mm/dm) in der gründigen Zone (Wp) bis maximal 1 Meter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.

Erarbeitung methodischer Grundlagen und Arbeitshilfen für Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsaspekte in der öffentlichen Beschaffungspraxis

Ziel des Forschungsvorhabens war es, methodische Grundlagen für die Integration von Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsaspekten in die öffentliche Beschaffung zu entwickeln. Damit können KSG, KrWG und die AVV Klima umgesetzt werden. Zu den konkreten Ergebnissen zählen u.a. 1.) ein Bericht zur Darstellung der rechtlichen Lage, 2.) eine Arbeitshilfe mit rechtlichen Grundlagen, konkreten vergaberechtskonformen Ausschreibungskriterien und Nachweisverfahren für zehn ausgewählte Produktgruppen und Fokuskapiteln zur Umsetzung von Klimaschutz, Langlebigkeit in der Beschaffung sowie der Beschaffung instandgesetzter Produkte, 3.) LCC-CO 2 -Tool oder 4.) ein Schulungsskript zur Berechnung von Lebenszykluskosten inklusive CO 2 -Kosten. Veröffentlicht in Texte | 22/2026.

Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung - Aktualisierung Juli 2025

Die Veröffentlichung beschreibt rechtliche Vorgaben auf Landesebene (sowohl auf Gesetzes- und Verordnungsebene als auch verwaltungsinterne Vorschriften), die dazu beitragen, dass umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen beschafft werden. Dabei stehen im Vordergrund: die Vergabevorschriften der Bundesländer, die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz. Zudem wurden noch die Vorgaben bzgl. Holz, Papier und Lebenszykluskosten erfasst. In einer Übersicht werden neben den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen auch (weitere) Leitfäden, vorhandene Kompetenzstellen für nachhaltige Beschaffung und weitergehende Entwicklungen zusammengestellt. Veröffentlicht in Texte | 109/2025.

Hydraulische Untersuchungen Donau, km 2321-2249, 2024

Die Bundesanstalt für Wasserbau beauftragte das Ingenieurbüro Schmid (IB Schmid), hydraulische Untersuchungen auf der Donau durchzuführen. Es sollten Wasserspiegelfixierungen auf der Donau und der unteren Isar bei einem Wasserstand über Mittelwasser (MQ) durchgeführt werden. Begleitend sollten die Strömungsgeschwindigkeiten und der Durchfluss an festgelegten Profilen aufgenommen werden. - Messungen am 30.-31.05.2023 bei guten Wetterbedingungen durchgeführt. Die Wasserstände waren ca. 1 m über Mittelwasser (MQ) - Wasserspiegelfixierung (H_WSP) - Querprofilmessung (H_Sohle) - Durchflussmessung (Q) - Fließgeschwindigkeit (v_Str) QS ist erfolgt

PX Radarprodukte

Horizontale Echoverteilung

Erarbeitung methodischer Grundlagen und Arbeitshilfen für Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsaspekte in der öffentlichen Beschaffungspraxis

Ziel des Forschungsvorhabens war es, methodische Grundlagen für die Integration von Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsaspekten in die öffentliche Beschaffung zu entwickeln. Damit können KSG, KrWG und die AVV Klima umgesetzt werden. Zu den konkreten Ergebnissen zählen u.a. 1.) ein Bericht zur Darstellung der rechtlichen Lage, 2.) eine Arbeitshilfe mit rechtlichen Grundlagen, konkreten vergaberechtskonformen Ausschreibungskriterien und Nachweisverfahren für zehn ausgewählte Produktgruppen und Fokuskapiteln zur Umsetzung von Klimaschutz, Langlebigkeit in der Beschaffung sowie der Beschaffung instandgesetzter Produkte, 3.) LCC-CO2-Tool oder 4.) ein Schulungsskript zur Berechnung von Lebenszykluskosten inklusive CO2-Kosten.

Untersuchung des Bekleidungsverbrauchs einer bundesdeutschen Behoerde

Die Bundeswehr verfuegt ueber ein Umweltschutz-Konzept und eine Teilkonzeption fuer Wehrmaterial, in denen umweltrelevante Rahmenbedingungen fuer die Beschaffung und den Betrieb von Wehrmaterial beschrieben sind. Eine Teilkonzeption fuer Nicht-Wehrmaterial (z. B. Bekleidung) ist (noch) nicht vorhanden. Nach der VOL(/A) muss dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt werden. Die Umweltvertraeglichkeit eines Produktes zaehlt jedoch als Qualitaetskriterium. Somit darf ein Produkt beschafft werden, das zwar in der Anschaffung teurer ist, dessen Mehrpreis aber durch geringere, umweltrelevante Kosten wie beispielsweise Energie-, Wasser-, Materialverbrauch und Entsorgungskosten kompensiert wird. Eine Auswahl der Produzenten nach oekologischen Kriterien ist jedoch nicht moeglich, da die (Umwelt-)Qualitaet des Herstellers nicht in direktem Zusammenhang mit der UmweItqualitaet des Produktes gesehen wird. Darueber hinaus werden die Einflussmoeglichkeiten der Bundeswehr bzw. des BWB auch durch das Diskriminierungsverbot der europaeischen Vergaberichtlinien auf das Produkt und seine Anwendung beschraenkt. Es spricht u. E. jedoch nichts dagegen, bei Preisgleichheit dem umweltfreundlicheren Hersteller den Zuschlag zu erteilen. Transparente und glaubwuerdige (Betriebs-)Oekobilanzen, Umweltberichte, Oeko-Controlling und die Teilnahme am EG-Oeko-Audit (voraussichtlich ab 1995) koennten u. E. als Auswahlkriterium fuer einen Lieferanten bzw. Hersteller dienen.

Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Genehmigungspflichtig sind die in Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) aufgelisteten Anlagen. Die Errichtung und der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie wesentliche Änderungen derartiger Anlagen bedürfen einer vorherigen Genehmigung bzw. bei unwesentlichen Änderungen einer Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Im Anhang 1 zur 4. BImSchV wird festgelegt, welche Anlagen in einem vereinfachten Verfahren und welche in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen sind. Darüber hinaus sind Anlagen nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU-Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) Link auf RL – gesondert gekennzeichnet. Anlagen nach der IE-RL sind grundsätzlich in einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen. Für derartige Anlagen gelten darüber hinaus besondere Regelungen bezüglich der Darstellung des Ausgangszustands bei Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, der Berichtspflichten des Anlagenbetreibers sowie der integrierten Anlagenüberwachung durch die zuständigen Behörden. Der Stand der Technik ist europaweit über so genannte BVT-Schlussfolgerungen (Best Verfügbare Technik) bindend vorgegeben und in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Die IE-RL wurde im Mai 2013 in nationales Recht umgesetzt. Nach Erteilung einer Genehmigung wird die Durchführung des BImSchG bei genehmigungsbedürftigen Anlagen außer Heiz-/Kraftwerken, Feuerungsanlagen und Gasturbinen nach den Vorgaben der §§ 52 und 52a BImSchG von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden überwacht. Genehmigungs- und Überwachungsdaten Eine kartografische Darstellung der im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen finden Sie im Geoportal Berlin . Eine Hilfe zum Umgang mit dem FIS-Broker steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Informationen zur Genehmigung und Überwachung von Heiz-/Kraftwerken, Feuerungsanlagen und Gasturbinen erhalten Sie durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit . Die Wahrnehmung der Aufgaben zum Immissionsschutz bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 22 ff. BImSchG erfolgt durch die bezirklichen Umweltämter . Die Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” nimmt das Referat I B – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, umweltfreundliche Beschaffung – wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung

Weiterentwicklung des Produktportolios des Umweltzeichens Blauer Engel - Rahmenvorhaben 2023

Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Ein Schwerpunkt wird auf IKT-Produkten liegen (u.a. Computer, Server, gewerbliche Router, Netzwerkkomponenten). Die weitere Konkretisierung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Beschlüsse der Jury Umweltzeichen. Die Ergebnisse tragen auch dazu bei, hohe ökologische Standards in Form von Benchmarks in anderen Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes national und auf europäischer Ebene, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Neben der Entwicklung neuer Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen stehen regelmäßig Aktualisierungen bestehender Vergabekriterien an (www.blauer-engel.de/de/fuer-unternehmen/vergabekriterien). Methodisch ist die Integration von bilanzierenden Indikatoren kontinuierlich weiterzuverfolgen, insbesondere die Energie-/Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen. Ebenso gilt es die Operationalisierung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft (Langlebigkeit, Rezyklierbarkeit, Recyclateinsatz) bei den untersuchten Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Output des Vorhabens sind Neue Umweltzeichen und weiterentwickelte, bestehende Vergabekriterien

Durchfuehrung des Projekts 'Umweltbildung fuer und mit gehandikapten Menschen'

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