<p>Verlässliche, umfassende und aktuelle Informationen über umweltrelevante Eigenschaften von chemischen Stoffen und ihren Gemischen sind für alle Bereiche des Umweltschutzes und zur Gefahrenabwehr von großer Bedeutung. Diese gebündelten Informationen werden von zahlreichen Behörden, Pressestellen sowie Privatleuten genutzt.</p><p>Was bietet ChemInfo?</p><p>ChemInfo stellt umfangreiche Chemikalieninformationen in einen weit gefächerten Merkmalskatalog zur Verfügung. Für diese Stoffe sind neben physikalisch-chemischen, ökotoxikologischen, toxikologischen Parametern auch ihre Vorkommen in der Umwelt enthalten. Außerdem finden Sie Inhalte, die für die Belange des Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutzes von unmittelbarer Bedeutung sind. Hierzu zählen Angaben zu Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, zu Schutz- und Einsatzmaßnahmen sowie die Wiedergabe der stoffrelevanten Inhalte aus rechtlichen Regelungen. Neben Daten, die unmittelbar für ChemInfo erarbeitet wurden, sind Informationen zahlreicher anderer Spezialdatenbanken aufgenommen. ChemInfo beinhaltet zum Beispiel aktuelle Gefahrgutinformationen aus der Datenbank GEFAHRTGUT der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Wassergefährdungsklassen aus der Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes sowie Einsatzinformationen aus dem Rufbereitschafts- und Ersteinsatzinformationssystem RESY (Hamburg).</p><p>Ein besonderer Service von ChemInfo ist die Bereitstellung von rechtlichen Einstufungen und Regelungen im Bereich der Chemikalien. Die über 200 Verordnungen, Gesetze und Regelungen, in denen der Umgang mit Chemikalien reglementiert ist, sind in ChemInfo enthalten. Hier findet man die wesentlichen Aussagen aus den Rechtswerken. Außerdem werden die Regelungen den betroffenen chemischen Stoffen direkt zugeordnet.</p><p>Wer nutzt ChemInfo und wofür?</p><p>ChemInfo steht in drei verschiedenen Varianten zur Verfügung. Während Behörden und Fachberater vorrangig den Gesamt-Datenbestand nutzen, wählen Einsatzkräfte der BOS-Organisationen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) vor allem die Gefahrstoffschnellauskunft, einen Teildatenbestand von Cheminfo, der im Notfall schnell und übersichtlich Chemikalieninformationen liefert. Vor der Nutzung des gesamten ChemInfo-Datenbestandes sowie der Gefahrstoffschnellauskunft muss eine Registrierung erfolgen.</p><p>Die interessierte Bevölkerung kann ohne vorherige Anmeldung im öffentlich zugänglichen public-Datenbestand recherchieren. Für alle Datenbestände gibt es unterschiedliche Produkte, die in Abhängigkeit vom verwendeten Endgerät (Desktop-PC oder Smartphone/Tablet) zur Recherche genutzt werden können.</p><p>ChemInfo wird vor allem von folgenden Anwendergruppen genutzt:</p><p>Gefahrstoffschnellauskunft</p><p>Ein zentrales Produkt von ChemInfo ist die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA). Sie bietet allen Einsatzkräften speziell für ihre Bedürfnisse zugeschnittene, schnelle und übersichtliche Informationen im Notfall. Für die GSA ist grundsätzlich eine Registrierung erforderlich und sie darf aus lizenzrechtlichen Gründen aktuell nur von Behördenmitarbeitenden, Forschungseinrichtungen und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („Blaulichtorganisationen“) im Rahmen ihrer Aufgaben verwendet werden. Die Nutzung ist kostenlos. Die GSA gibt es aktuell als Online-Rechercheanwendung, Offline-Desktopanwendung sowie als mobile App für Smartphones und Tablets. Ein Zugang kann über die <a href="https://identity.chemikalieninfo.de/Registration/AddUser">Registrierungsseite von ChemInfo</a> beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/informationssystem-chemikalien-des-bundes-der/gefahrstoffschnellauskunft-des-umweltbundesamtes">Unterseite zur Gefahrstoffschnellauskunft</a>.</p><p>„Chemie im Alltag“</p><p>Die „Chemie im Alltag“ (kurz: CiA) ist eine App, die sich vorrangig an chemisch interessierte Bürgerinnen und Bürger richtet. Sie ist seit Oktober 2021 im <a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=de.umweltbundesamt.cia">Play Store</a> von Google und im Apple-<a href="https://apps.apple.com/de/app/chemie-im-alltag/id1496353119">App Store</a> verfügbar. In der App können allgemeine Informationen z. B. zu physikalisch-chemischen Daten und Verwendungen von Chemikalien recherchiert werden. Dies ist insbesondere für klassische Verbraucherprodukte wie Lebensmittel und Kosmetika interessant. Diese enthalten häufig Chemikalien, die im oder am Körper zum Einsatz kommen und daher für chemisch Interessierte besonders relevant sind. Um die Eingabe sehr langer Chemikaliennamen zu vereinfachen, bietet die Chemie im Alltag-App einen EAN-Code-Scanner an, mit dem die Inhaltsstoffe von Produkten direkt in der App angezeigt werden können. Aus dieser Liste können dann einzelne Chemikalien angetippt werden und man erhält weiterführende Informationen zur gewählten Chemikalie aus der ChemInfo-Datenbank. Des Weiteren sind in der App z.B. Informationen zu Gefahrtafeln im Transportwesen, E-Nummern in Lebensmitteln und Erklärungen zu Gefahrenpiktogrammen, die häufig auf Reinigungsmitteln abgebildet sind, enthalten. Die „Chemie im Alltag“ ist kostenlos und öffentlich für alle verfügbar.</p><p>Die Geschichte von ChemInfo</p><p>Seit mehr als 25 Jahren arbeiten Bundes- und Länderbehörden auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen des Umwelt-, Bevölkerungs- und Arbeitsschutzes zusammen, um verlässliche und gut strukturierte Daten zu Chemikalien zu erarbeiten und den Anwendern bereitzustellen. Grundlage dieser länderübergreifenden Zusammenarbeit war die Verwaltungsvereinbarung zum „Gemeinsamen zentralen Stoffdatenpool von Bund und Ländern (GBSL)“. Nachdem zwei Jahrzehnte der primäre Fokus auf Behördenarbeit gelegt wurde, verständigten sich die beteiligten Partner auf die Verbreiterung des Nutzerspektrums und eine technische Erneuerung des Systems. Die GSBL-Verwaltungsvereinbarung wurde daraufhin zum 31. Dezember 2015 beendet und eine Kooperation zur Etablierung des Informationssystems Chemikalien von Bund und Ländern: ChemInfo (VKoopUIS Projekt Nr. 53) beschlossen. Am 1. Januar 2016 startete dieses Kooperationsprojekt mit 14 Partnern. Mit Fertigstellung der Online-Rechercheanwendung im Dezember 2021 ist die Neuentwicklung des Systems abgeschlossen. Zukünftig werden nun wieder mehr Datenprojekte im Mittelpunkt der Kooperationsarbeit stehen.</p><p>Partnerländer und -behörden</p><p>ChemInfo wird durch folgende Länder und den Bund weiterentwickelt:</p><p><u>Beteiligte Bundesländer</u></p><p><br><u>Beteiligte Bundesbehörden</u></p>
<p>Ein neues Jahr ist für viele ein Grund, alte Laster abzulegen und z.B. endlich mit dem Rauchen aufzuhören. Immer mehr Menschen tauschen die klassische Zigarette inzwischen gegen E-Zigaretten/Vaporizer, da diese als weniger schädlich gelten. Für große Verunsicherung sorgten zuletzt jedoch Meldungen über kritische Lungenerkrankungen und mehrere Todesfälle unter Nutzern von E-Zigaretten in den USA.</p><p>Im Verdacht, die Lungen zu schädigen, steht Vitamin E Acetat, das den verwendeten Liquiden zugesetzt wurde. Für deutsche Konsumenten von E-Zigaretten gab es schnell Entwarnung: der möglicherweise gefährliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> Vitamin E Acetat ist in Deutschland als Zusatz in elektronischen Zigaretten verboten. Aber warum eigentlich? Vitamin E Acetat ist ein sogenanntes Derivat (=Abkömmling) des Vitamin E, das neben den Vitaminen A, D und K zu den fettlöslichen Vitaminen gehört. Im Körper wird das Derivat in Vitamin E umgewandelt, das unsere Zellen zum Beispiel vor freien Radikalen schützt. </p><p>Vitamin E Acetat wird auch α-Tocopherylacetat genannt. Es ist eine visköse, gelb-braune Flüssigkeit (Schmelztemperatur 26,5-27,5 °C) mit charakteristisch fettartigem Geruch. Als Zusatzstoff ist es zur Vitaminisierung von Lebensmitteln zugelassen und darf auch Futtermitteln für alle Tierarten zugesetzt werden. Außerdem darf es als Bestandteil kosmetischer Mittel zum Einsatz kommen. Vitamin E Acetat ist demnach in klassischen Verbrauchsprodukten des Alltags durchaus erwünscht.</p><p>Warum also ist Vitamin E Acetat in Deutschland in E-Zigaretten verboten? Ausschlaggebend ist hier ein anderer Aspekt: der Zusatz von Vitaminen sowohl in Tabakerzeugnissen als auch als Inhaltsstoff in elektronischen Zigaretten könnte, so die Tabakerzeugnisverordnung, den Eindruck erwecken, dass der Konsum von Tabakerzeugnissen oder elektronischen Zigaretten einen gesundheitlichen Nutzen oder geringere Gesundheitsrisiken berge. Ähnliches gilt z.B. auch für den Zusatz von Glukose, Coffein oder Taurin. Diese sind in Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten verboten, da sie mit Energie und Vitalität assoziiert werden. Das Verbot basiert also nicht auf einer potentiellen Gefahr des Stoffes, sondern auf seinem Nutzen. Den täglichen Bedarf an wertvollem Vitamin E kann man auch im Jahr 2020 besser, ganz ohne (E-)Zigarette, durch den Verzehr von Haselnüssen oder Pflanzenölen decken. In diesem Sinne wünscht die Gefahrstoffschnellauskunft allen Lesern ein gesundes neues Jahr.</p><p><em>Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte.</em></p><p><em>Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter <a href="http://www.chemikalieninfo.de/">www.chemikalieninfo.de</a> bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen. </em></p>
<p>Nach der Havarie eines Frachters gingen zahlreiche Container über Bord, darunter auch Gefahrgut-Container. Mindestens einer der Container soll den Gefahrstoff Dibenzoylperoxid enthalten, ein Stoff, der u.a. in Kunstharzen und Klebstoffen Verwendung findet.</p><p>Dibenzoylperoxid ist ein farblos bis weißes kristallinisches Pulver und weist als organisches Peroxid ein instabiles Verhalten auf. Der staubförmige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> ist mit Luft explosiv und reagiert heftig bis explosiv mit vielen Verbindungen und wirkt brandfördernd. Bei Freisetzung ist die Gefahrenzone abzusperren. Das Pulver ist im Sprengstoffgesetz in Anlage II, Stoffgruppe B, lfd. Nr. 3 geregelt.</p><p>Dibenzoylperoxid ist wasserunlöslich und sinkt im Wasser. Der Stoff ist gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) schwach wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 1). In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CLP#alphabar">CLP</a>-Verordnung (EG 1272/2009) ist Dibenzoylperoxid als Gefahrstoff eingestuft, der schwere Augenreizungen und allergische Hautreaktionen hervorruft.</p><p>Informationen zum Transportrecht finden Sie in der Datenbank Gefahrgut der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung.</p><p><em>Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamer zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte.</em><br><em>Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter <a href="http://www.gsbl.de/">www.gsbl.de</a> bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</em></p>
<p>Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 15.1.2018 die REACH-Kandidatenliste um sieben besonders besorgniserregende Stoffe erweitert und den Eintrag für Bisphenol A (BPA) aktualisiert. BPA ist nun zusätzlich zu seinen reproduktionstoxischen Wirkungen als besonders besorgniserregend wegen seiner schädlichen Wirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Umweltorganismen identifiziert.</p><p>Was bedeutet die Aufnahme von Stoffen in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>-Kandidatenliste?</p><p>Nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH müssen so genannte besorgniserregende Stoffe (auch nachträglich) für den Markt in der Europäischen Union von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zugelassen werden. Bei den besonders besorgniserregenden Stoffen (auch SVHC für "Substances of very high concern" genannt) handelt sich um Stoffe, die zum Beispiel krebserregend sind, sich auf das Hormonsystem auswirken oder sich in der Umwelt anreichern. Die Identifizierung und Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste ist ein mehrstufiger Prozess in dem mehrere Faktoren für die Beurteilung und Identifizierung herangezogen werden (siehe Links zu den weiterführenden Informationen). Aus der Kandidatenliste priorisiert die EU-Kommission Stoffe für die Zulassungspflicht. Es wird ein Datum festgelegt, ab dem diese Stoffe nur noch in Bereichen verwendet werden dürfen, für die die ECHA eine Zulassung erteilt hat. Eine Zulassung ist zeitlich befristet. Das Ziel ist, diese Stoffe durch weniger besorgniserregende Stoffe zu ersetzen.</p><p>Die aktuelle <a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">REACH-Kandidatenliste</a> enthält 181 Stoffe (Stand 15.1.2018)</p><p>Welche sieben Stoffe wurden neu in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen, warum und wo werden sie derzeit eingesetzt?</p><p><strong>Chrysen</strong> (1,2-Benzophenanthren; CAS-Nr.: 218-01-9)</p><p>Chrysen wird nicht absichtlich hergestellt, sondern es tritt als Bestandteil oder Verunreinigung in anderen Substanzen auf (z.B. im Stein- und Braunkohlenteer oder im Tabakrauch). Es zeigt im UV-Licht starke Fluoreszenz und wird zur Herstellung von UV-Filtern, Sensibilisatoren und Farbstoffen verwendet. Chrysen ist krebserzeugend und ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PBT#alphabar">PBT</a>- und vPvB <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> ((PBT = persistent, bioaccumulative and toxic; vPvB = very persistent and very bioaccumulative).</p><p><strong>Benz[a]anthracen</strong> (Tetraphen; CAS-Nr.: 56-55-3)</p><p>Benz[a]anthracen zählt zu den polycyclischen Kohlenwasserstoffen und besteht aus 4 miteinander verbundenen Sechserringen. Die Substanz kommt im Steinkohlenteer vor und entsteht bei unvollständiger Verbrennung. Es findet sich in gegrilltem Fleisch, Tabakrauch, Auto- und Industrieabgasen. Benz[a]anthracen ist krebserzeugend und zeigt PBT- und vPvB – Eigenschaften.</p><p><strong>Cadmiumnitrat</strong> (CAS-Nr.: 10325-94-7)</p><p>Cadmiumnitrat ist eine weiße hygroskopische (wasseranziehende) Substanz und wird für die Herstellung von Glas, Porzellan, Keramikprodukten, Akkumulatoren und in Laborchemikalien verwendet.</p><p><strong>Cadmiumhydroxid</strong> (CAS-Nr.: 21041-95-2)</p><p>Cadmiumhydroxid ist ein weißer, kristalliner Feststoff und wird für die Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten, für Akkumulatoren und in Laborchemikalien verwendet.</p><p><strong>Cadmiumcarbonat</strong> (CAS-Nr.: 513-78-0)</p><p>Cadmiumcarbonat ist ein weißer geruchloser Feststoff, der als pH-Regulator und in Wasseraufbereitungsprodukten, Laborchemikalien, Kosmetika und Körperpflegeprodukten und als Ausgangsprodukt für die Herstellung von Pigmenten (Cadmiumrot, Cadmiumgelb) verwendet wird.</p><p>Alle drei genannten Cadmiumverbindungen sind krebserzeugend, mutagen und zeigen eine spezifische Zielorgantoxizität (Nieren, Knochen) nach wiederholter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>.</p><p><strong>Dechloran Plus</strong> (Dechloran A; CAS-Nr.: 13560-89-9) und alle seine Isomere</p><p>Dechloran Plus ist ein geruchloses weißes Pulver welches als nicht plastifizierendes Flammschutzmittel in Kleb- und Dichtstoffen sowie in Bindemitteln eingesetzt wird. Dechloran Plus ist eine Substanz mit vPvB-Eigenschaften. </p><p><strong>Reaktionsprodukte von 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion, Formaldehyd und 4-Heptylphenol</strong>, verzweigt und linear (RP-HP) [mit ≥ 0,1 Gew .-% 4-Heptylphenol, verzweigt und linear]</p><p>Die bei dieser Reaktion entstehenden Stoffgemische werden als Zusatz in Schmiermitteln und Fetten verwendet. Sie sind endokrine Disruptoren (siehe unten) für die Umwelt aufgrund ihres Gehalts an Heptylhpenol, verzweigt und linear. </p><p>Wie wird Bisphenol A jetzt eingeschätzt?</p><p>Bisphenol A (BPA; 4,4’-isopropylidenediphenol; CAS-Nr: 80-05-7) steht bereits seit Anfang 2017 auf der REACH-Kandidatenliste. Neu ist die zusätzliche Identifizierung (auf Vorschlag von Deutschland) als endokriner Disruptor in der Umwelt. Endokrine Disruptoren sind Substanzen mit schädlichen Wirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Umweltorganismen. So reduzieren sie zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit auch von Tieren in der Umwelt. Sie stehen oft auch unter dem Verdacht, die Entstehung bestimmter Tumore zu fördern oder die Entwicklung des menschlichen Organismus zu stören.</p><p>BPA wird zur Herstellung von Polycarbonat, als Härter für Epoxidharze, als Antioxidationsmittel für die Verarbeitung von PVC und in der Thermopapierherstellung verwendet. Für die Verwendung in Thermopapier (zum Beispiel für Kassenbons und Bahntickets aus Ticketautomaten) wird es ab 2020 ein EU-weites Verbot geben.</p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft</p><p>Mehr Informationen über diese und andere besonders besorgniserregende Stoffe erhalten Sie in der Gefahrstoffschnellauskunft. Sie ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind unter anderem Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte.</p><p>Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter <a href="http://www.gsbl.de/">www.gsbl.de</a> bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>
<p>DCBS ist ein Vulkanisationsbeschleuniger und wird bei der Gummiherstellung verwendet. Das Umweltbundesamt (UBA) hat gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Stoffbewertung durchgeführt. Am Ende standen Forderungen nach Daten und Information vom Hersteller. Der Widerspruch eines Reifenproduzenten gegen die Informationsanforderungen wurde jetzt als unzulässig abgelehnt.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> hat gemeinsam mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfR#alphabar">BfR</a> von April 2013 bis April 2014 eine Stoffbewertung gemäß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/chemikalien-reach">REACH</a>-Verordnung durchgeführt. Im Februar 2015 hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=MSC#alphabar">MSC</a>) die Entscheidung zu Forderungen von Tests und Informationen vom Hersteller einstimmig angenommen. Im November 2015 hat ein Reifenproduzent als Anwender des Stoffes vor der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienbehöre (ECHA) Widerspruch eingelegt. <a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/15400f8f-4bac-be9f-9855-58013cb2e8cc">Am 30. Mai 2017 hat die ECHA den Widerspruch gegen die Informationsanforderungen als unzulässig abgelehnt</a>. Der Hersteller des Stoffes muss somit weitere Daten und Informationen liefern.</p><p>DCBS ist bioakkumulierend und reichert sich deshalb im Körper von Menschen, Tieren und Pflanzen an. Weitere Einzelheiten zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> finden sich bei der öffentlichen <a href="http://www.gsbl.de/">Datenbank des UBA</a> und bei der <a href="https://echa.europa.eu/de/substance-information/-/substanceinfo/100.023.296">Europäischen Chemikalienagentur</a>. </p><p>Aufgrund von fehlenden Tests ist bisher unklar ob DCBS auch persistent (langlebig) ist. Persistente Substanzen bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab. Die Kombination aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Persistenz#alphabar">Persistenz</a> und Bioakkumulation kann dazu führen dass ein Stoff vom Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) unter REACH als besonders besorgniserregender Stoff im Sinne der REACH-VO identifiziert wird.</p><p>DCBS (2-Benzothiazolesulfenamide, N,N-dicyclohexyl-) ist eine organischen Chemikalie, die neben Kohlenstoff und Wasserstoff auch Schwefel- und Stickstoffatome enthält. Sie liegt u.a. als weißliches Pulver vor. Sie schmilzt zwischen 95° und 102°C je nach Reinheit. Bei einer Temperatur größer 200°C zersetzt sie sich. DCBC ist als Gefahrstoff nicht als Gefahrgut eingestuft. Sie wird als Ersatzstoff für krebserregende Nitrosamine in einer technischen Regel (TRGS 552) aufgeführt. </p><p>Die für REACH zuständigen Bundesoberbehörden UBA und BfR haben die ECHA während des Widerspruchsverfahrens und in der mündlichen Verhandlung unterstützt.</p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamer zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter <a href="https://www.gsbl.de/">www.gsbl.de</a> bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>
<p>In Millionen Eiern aus den Niederlanden wurden Rückstände des Insektizids Fipronil nachgewiesen. Nach vorliegenden Erkenntnissen sind diese Rückstände auf Belastungen des Desinfektionsmittels Dega-16, welches mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel versetzt war, zurückzuführen. Auch in einigen Betrieben Niedersachsens kam Dega-16 zum Einsatz. Die Belastung der hier erzeugten Eier wird geprüft.</p><p>Fipronil (5-Amino-1-(2,6-dichloro-alpha,alpha,alpha-trifluorparatolyl)-4-trifluormethylsulfinylpyrazol-3-carbonitril) ist eine organische Chemikalie, die neben Kohlenstoff und Wasserstoff auch Fluor-, Chlor-, Schwefel- und Stickstoffatome enthält. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Insektizid#alphabar">Insektizid</a> ist entsprechend der Biozidverordnung als Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Insekten, Milben und andere Arthropoden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Gliederfer#alphabar">Gliederfüßer</a>) zugelassen.</p><p>Fipronil ist als Gefahrstoff eingestuft. Der Wirkstoff ist giftig beim Einatmen, bei Hautkontakt und Verschlucken und führt zur Schädigung von Organen. Auf Wasserorganismen wirkt Fipronil sehr giftig. Zudem ist Fipronil auch als Gefahrgut (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>-Nummer 2588) eingestuft. Für den Transport im öffentlichen Raum sind die entsprechende Kennzeichnung und Verpackung zu beachten.</p><p>Diese und weitere Informationen zu rechtlichen Regelungen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>, z.B. Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln (VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005), finden sich bei der öffentlichen Datenbank <a href="http://www.gsbl.de/">GSBLpublic</a> des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> und bei der <a href="http://dissemination.echa.europa.eu/Biocides/factsheet?id=0033-18">europäischen Chemikalienagentur</a>.</p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte.</p><p>Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter <a href="http://www.gsbl.de/">www.gsbl.de</a> bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen. </p>
<p>Der Gemeinsame zentrale Stoffdatenpool von Bund und Ländern (GSBL) ist Deutschlands umfangreichste Datenbank zu Eigenschaften chemischer Stoffe. Das UBA konnte nun sämtliche Auflagen erfüllen und die Daten so aufbereiten, dass sie in das internationale eChemPortal übernommen wurden.</p><p>Damit kann der öffentlich zugängliche Datenbestand ab sofort auch über dieses Portal der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>) abgerufen werden. Der GSBL wird zum Beispiel von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk genutzt, um bei Unfällen mit Chemikalien vorab etwas über die Gefährlichkeit der Stoffe zu erfahren. Er steht jedoch allen Interessierten offen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> betreut den GSBL fachlich und technisch.</p>
Nachdem im Rahmen des UFOPLAN-Vorhabens Nr. 10340116 'Aufbau eines Informationssystems fuer militaerische und Ruestungsaltlasten' der Aufbau einer Stoffdatenbank fuer altlastenrelevante Schadstoffe (STARS) realisiert werden konnte, steht im Mittelpunkt dieses Vorhabens die weitere inhaltliche Ausgestaltung dieser Stoffdatenbank. Insbesondere geht es um die weitere Auffuellung der Stoffmerkmale. Mit Beginn der Auftragsbearbeitung ist von folgendem Entwicklungs- und Bearbeitungsstand auszugehen: - Es ist eine arbeitsfaehige Datenbankentwicklung in Oracle vorhanden. - Fuer eine Vielzahl der in der STARS enthaltenen Stoffmerkmale liegen die entsprechenden fachlichen Hintergrunddaten vor. Die bei der inhaltlichen Ausfuellung der Stoffmerkmale beruecksichtigte Datenbasis beschraenkt sich jedoch bisher nur auf die im Umweltbundesamt bereits in Stoffdatenbanken enthaltenen Stoffinformationen (GSBL) sowie auf die beim BMBau erarbeiteten Stoffinformationen. Im Vordergrund dieses Vorhabens steht die Einarbeitung der anderweitig auf Bund- und Laenderebene aus FuE-Vorhaben und Literaturrecherche zur Verfuegung stehenden STARS-relevanten Stoffinformationen (z.B. Daten zu den ruestungsrelevanten Stoffen aus dem Ende 1995 im Ergebnis eines FuE-Vorhabens Nr. 10340102/02 vorgelegten Kampf- und Explosivstofflexikon). Als Arbeitsgrundlage ist insbesondere eine vom Umweltbundesamt bereits zusammengestellte Liste der zu beruecksichtigenden Fachliteratur und der FuE-Berichte zu verwenden, die bei Bedarf vom Forschungsnehmer erweitert werden soll. Das Vorhaben wird in zwei Phasen vergeben. Zunaechst sind fuer eine sogenannte prioritaer im Vordergrund stehende Pilotstoffliste die noch nicht ausgefuellten Stoffmerkmale inhaltlich zu bearbeiten. Dies betrifft ca. 130 Stoffe. Im Anschluss daran ist fuer die sogenannte Gesamtstoffliste analog die Auffuellung der noch fehlenden Daten erforderlich (ca. 300 Stoffe).
Zielstellung des Projektes ist es, Aussagen zur Bedeutung der Schutzgebietskategorie Geschuetzter Landschaftsbestandteil (GLB) fuer Naturschutz und Landschaftspflege in Sachsen zu erarbeiten. Untersucht werden sollen im einzelnen die Schutzziele Biotopvernetzung, Sicherung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes, Beitrag zum Orts- und Landschaftsbild, Beitrag zum Kleinklima und Schutz von Naturguetern vor schaedlichen Einwirkungen (Pufferfunktion). Im Projekt werden anhand ausgewaehlter Fallbeispiele Satzungsinhalte und Ablauf des Unterschutzstellungsverfahrens bestehender GLB analysiert. Weiterhin wird die Effizienz der Satzungen untersucht. Die Bearbeitung erfolgt sowohl in naturschutzfachlicher als auch juristischer Hinsicht. Die Untersuchungen sollen in Massnahmenvorschlaegen zu einer effizienteren Umsetzung von Naturschutzzielen durch die Schutzgebietskategorie GLB im Rahmen des Saechsischen Schutzgebietsprogramms muenden. Weiterhin wird eine Informationsbroschuere ueber GLB erarbeitet, die Angehoerigen der Kommunalverwaltungen und -parlamente Inhalte, Ziele und Formalien der GLB-Ausweisung erlaeutern soll mit dem Ziel, die Akzeptanz und gegenueber dieser Schutzgebietskategorie zu foerdern.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 9 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 7 |
| offen | 3 |
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| Boden | 4 |
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