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Schon über 100 internationale Klimaschutz-Projekte mit deutscher Beteiligung

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Clean Development Mechanism ist auf dem richtigen Weg Seit Dezember 2005 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) mehr als 100 Klimaschutzprojekte nach den Regeln des Kyoto-Protokolls in Entwicklungs- und Schwellenländern auf Basis des so genannten Clean Development Mechanism (CDM) genehmigt. Damit ist der CDM – zu Deutsch „Mechanismus zur umweltverträgliche Entwicklung” – neben dem Emissionshandel eines der wichtigsten Klimaschutzinstrumente für Unternehmen in Deutschland. Bisher wurden weltweit 1.186 Projekte registriert, Deutschland liegt mit inzwischen 112 Projekten an vierter Stelle. Anlässlich der vom UBA vorgelegten Bilanz der Anfangsphase lobt Minister Gabriel: „Der CDM ist raus aus den Kinderschuhen. Schneller als erwartet ist es gelungen, die Unternehmen auch in ihren Auslandsaktivitäten für den Klimaschutz zu motivieren. Mit der Nachfrage aus dem EU-Emissionshandel ist heute ein globaler Kohlenstoffmarkt entstanden, der auch die Entwicklungsländer beim Klimaschutz aktiv einbezieht. Das ist mir für die Verhandlungen zum Folgeabkommen des Kyoto-Protokolls besonders wichtig.” Der CDM ist ein marktwirtschaftliches Anreizinstrument des Kyoto-Protokolls. Ziel ist, zusätzliches Kapital für dringende Klimaschutzinvestitionen in den Entwicklungsländern zu mobilisieren. Auch deutsche Unternehmen profitieren: Die im Ausland vermiedenen Klimagas-Emissionen lassen sich nach dem Kyoto-Protokoll teilweise auf den Minderungsbeitrag der Industriestaaten anrechnen. In Deutschland können die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen ihre Abgabeverpflichtung in Höhe von bis zu 22 Prozent ihrer Zuteilung an Emissionsberechtigungen für die Jahre 2008-2012 mit Zertifikaten aus dem CDM erfüllen. Nach Schätzung der Weltbank wurden durch den CDM allein 2007 rund 24 Milliarden Euro zusätzlich investiert. Zusätzlich heißt, die Unternehmen hätten die Investitionen ohne den CDM nicht durchgeführt. Dr. Thomas Holzmann, Vize-Präsident des Umweltbundesamtes: „Die Projekte mit deutscher Beteiligung sind ebenso vielfältig wie zahlreich. Neben größeren Investitionen in erneuerbare Energien oder zur Nutzung klimaschädlicher Deponie- und Industriegase finden sich im Projektportfolio gerade kleine Projekte, die wichtige Beiträge zu Armutsbekämpfung und den Erhalt natürlicher Ressourcen leisten.” Die Projekte reichen von Windrädern auf den Galapagosinseln bis hin zu Laufwasserkraftwerken in den Ausläufern des indischen Himalajas. „Im indischen Bundesstaat Andhra Pradesh werden beispielsweise rund 630.000 konventionelle Glühlampen gegen Energiesparlampen eingetauscht. Dadurch verringert sich der Stromverbrauch aus Kohle- und Gaskraftwerken, die neben dem Klimagas Kohlendioxid andere Luftschadstoffe wie Stickoxide und Schwefeldioxid ausstoßen. Gleichzeitig müssen die Haushalte weniger Geld für Strom ausgeben. ⁠ Klimaschutz ⁠ und wirtschaftliche Entwicklung gehen mit dem CDM jetzt noch besser Hand in Hand”, so ⁠ UBA ⁠-Vize Holzmann weiter. Projekte, die diesen programmatischen Ansatz verfolgen, fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) als Teil der CDM-Initiative. Der programmatische Ansatz ermöglicht, dass eine zentrale Koordinierungsstelle viele kleine Minderungsaktivitäten zu einem einzigen Projekt zusammenfassen kann. Zum Beispiel können Haushalte in Entwicklungsländern mit Solarkochern zur Zubereitung von Lebensmitteln ausgestattet werden. Neben der positiven Wirkung auf das ⁠ Klima ⁠ und weniger Abholzung sorgen solche Projekte dafür, die Atemluft der Menschen zu verbessern: Sie ist noch viel zu oft mit Rauchgasen der sonst üblichen Holzfeuer belastet. Die CDM-Initiative ist ein Programm des BMU, das sowohl die deutsche Beteiligung bei den Marktmechanismen des Kyoto-Protokolls als auch die Erschließung neuer Klimaschutzpotenziale für den Kohlenstoffmarkt fördert. Die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten von Emissionsminderungszertifikaten aus CDM- Projekten im europäischen Emissionshandel sind zur Zeit Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission im Rahmen der Verhandlungen des Klima- und Energiepaketes der EU. Die CDM-Bilanz der DEHSt gibt einen repräsentativen Überblick zu den international genehmigten Klimaschutzprojekten.

Geo-Engineering: Kommerzielle Düngung der Meere endlich verboten

Erstmals rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet – Forschung weiter möglich Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere sind ab sofort international verboten – erlaubt sind lediglich bestimmte Forschungsvorhaben. Das beschlossen die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls bereits am 18. Oktober 2013; die Beschlüsse sind nun öffentlich einsehbar. Die Vertragsstaaten müssen nun vor Beginn von Meeresdüngungs- und anderen Geo-Engineering-Aktivitäten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. „Die internationale Vereinbarung ist ein Meilenstein in der Kontrolle des Geo-Engineerings und regelt erstmals wirksam Experimente zur technischen Beeinflussung des Klimawandels. Dass die Neuregelung im Konsens angenommen wurde, unterstreicht die politische Bedeutung der neuen Vorschriften.“ sagt Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), das an den Verhandlungen intensiv beteiligt war. Die 43 Vertragsstaaten vereinbarten auch, neben der Meeresdüngung weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Alle Neuregelungen treten allerdings erst in Kraft, wenn sie von Zwei-Dritteln der Vertragsstaaten ratifiziert werden. Auslöser der langwierigen internationalen Verhandlungen war ein Antrag der Firma Planktos aus dem Jahr 2007. Diese plante vor den Galapagos-Inseln ein kommerzielles Meeresdüngungsprojekt durchzuführen, um den ⁠ Klimawandel ⁠ einzudämmen, obwohl die Wirksamkeit derartiger Eingriffe nicht belegt ist. Bis 2010 einigten sich die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls dann auf rechtlich unverbindliche Kontrollinstrumente solcher Projekte. 2012 wurde ein weiteres, höchst umstrittenes Düngungsprojekt vor der Westküste Kanadas durchgeführt. Die bisherigen Absprachen wurden allerdings vollständig missachtet – für die Vertragsstaaten ein wichtiger Grund, sich nun auf verbindliche Regelungen zu einigen. ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Das internationale Verbot kommerzieller Climate- und Geo-Engineeringaktivitäten und die wirksame Kontrolle der Forschungsprojekte ist völlig richtig. Wir wissen schlicht zu wenig über die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Aus Gründen der Vorsorge sollten wir Experimente an unserem Planeten nur streng kontrolliert zu Forschungszwecken und in kleinen Schritten zulassen. Die neuen Vorschriften des Londoner Protokolls tragen dem Rechnung – und sind so Vorbild für das internationale Umweltrecht allgemein.“ Eine wesentliche Neuerung der Beschlüsse ist, dass in Zukunft neben der Ozeandüngung auch andere marine Geo-Engineering Maßnahmen leichter einer Kontrolle unterstellt werden können. Die Neuregelung legt zudem Kriterien fest, die bei der Prüfung der Umweltauswirkungen zu berück¬sichtigen sind. Schließlich wurden erstmalig verbindliche Kriterien bestimmt, durch die Forschungsvorhaben von kommerziellen Aktivitäten unterschieden werden können. „Diese Kriterien können auch im Bereich des sonstigen Ressourcenschutzes helfen, negative Umwelteffekte fragwürdiger wissenschaftlicher Aktivitäten – etwa des angeblich wissenschaftlichen Walfangs durch Japan – zu verringern“, betont Thomas Holzmann. Stichwort Geo-Engineering: Der Begriff Geo-Engineering beschreibt Konzepte, die den Klimawandel durch großtechnische Eingriffe in die globalen ökologischen Abläufe zu bremsen versuchen. Eine viel diskutierte Methode ist die Ozeandüngung. Die Idee: Durch Zugabe großer Mengen von Eisenverbindungen in das Meerwasser wird eine großflächige Algenblüte erzeugt. Das in den Algen gebundene ⁠ CO2 ⁠ wird nach deren Absterben zum Meeresboden transportiert. Damit soll es in großen Ozeantiefen fest gebunden, der ⁠ Atmosphäre ⁠ entzogen und so nicht mehr klimawirksam sein. Derzeit bestehen allerdings breite Zweifel an der Wirksamkeit der Ozeandüngung. Der Bericht der 35. Vertragsstaatenkonferenz des London Protokolls enthält weitere Informationen zu den Verhandlungen (unter Section 4) und zu den entsprechenden Neuregelungen (unter Annex 4).

Ecuador erklärt Umwelt-Notstand für Galapagos-Inseln

Ecuadors Umweltministerin Lorena Tapia rief am 15. Mai 2014 einen Umwelt-Notstand für die Galápagos-Inseln aus. Am 9. Mai 2014 war vor der Insel San Cristobál der Frachter Galapaface I auf Grund gelaufen und Leck geschlagen. Der Galápagos-Nationalpark warnte vor möglichen Umweltschäden, "die eine Katastrophe auslösen könnten". Rund 72.000 Liter Treibstoff wurden bereits abgepumpt.

Galapagos Inseln von der Liste der gefährdeten Welterbe-Stätten gestrichen

Das Welterbekomitee der UNESCO hat die Galapagos-Inseln von der Roten Liste der gefährdeten Welterbe-Stätten gestrichen. Das hat das Gremium am 29. Juli 2010 bei seiner 34. Jahrestagung in der brasilianischen Hauptstadt Brasilia beschlossen. Nach Auffassung des Welterbekomitee hat die Regierung von Ecuador ausreichende Maßnahmen eingeleitet, um die Inselgruppe vor den Auswirkungen des Touristenansturms zu schützen. Die UNESCO hatte das Archipel 2007 auf die Rote Liste gesetzt,weil sie Schäden an der einzigartigen Natur durch Touristen, Einwanderer und fremde Arten befürchtete.

Godzilla-Meerechse auf den Galápagos-Inseln entdeckt

Fünf bisher nicht bekannte Unterarten von Galápagos-Meerechsen entdeckte ein Team aus ecuadorianischen und europäischen Forschern. Das Internationale Forschungsteam untersuchte die genetische Diversität der Meerechsen im gesamten Galápagos-Archipel und klassifizierte sie in elf verschiedene Unterarten. Die so genannte neue Taxonomie ermöglicht einen besseren Artenschutz der Meerechsen. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse im Zoological Journal of the Linnean Society am 10. Mai 2017. Die am stärksten differenzierten und gleichzeitig auch am stärksten bedrohten Meerechsen fanden die Forscher im Nord-Osten von San Cristobal, einer der ältesten Inseln des Archipels. Um die Besonderheit und Schutzwürdigkeit dieser Population zu unterstreichen, nannten sie diese Unterart Godzilla-Meerechse (Amblyrhynchus cristatus godzilla) in Anlehnung an das berühmte Kino-Monster Godzilla, dessen Kreation und Gestaltung wohl maßgeblich durch Meerechsen inspiriert worden ist. Für die Forscher steht es außer Frage, dass die Meerechse als Art in ihrem Bestand bedroht ist. Hauptgründe hierfür stellen verwilderte Katzen, Ölverschmutzung des marinen Lebensraums durch wiederholte Tankerhavarien und der Bau von Hotelanlagen im unmittelbaren Bereich der Küsten dar.

Deutschland und Ecuador nehmen ihre Umweltzusammenarbeit wieder auf

Deutschland und Ecuador wollen ihre seit Dezember 2014 ruhende Zusammenarbeit im Umwelt- und Klimaschutz wieder aufnehmen. Dies sieht eine Vereinbarung vor, die Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth und die ecuadorianische Umweltministerin Lorena Tapia Nunéz am 11. September 2015 in Berlin trafen. Das BMUB unterstützt aus seiner Internationalen Klimaschutzinitiative unter anderem Projekte zu Waldschutz und Naturschutzgebieten in Ecuador sowie auf den Galapagosinseln. Im Dezember 2014 hatte die ecuadorianische Regierung Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages die Einreise verweigert und die Umweltzusammenarbeit mit Deutschland für beendet erklärt.

Wattenmeer ist Weltnaturerbe

Das UNESCO-Welterbekomitee hat das Wattenmeer in die Liste des Kultur- und Naturerbes aufgenommen. Das entschied das Gremium im Verlauf seiner 33. Tagung im spanischen Sevilla. Das Komitee würdigte das Wattenmeer als eines der größten küstennahen und gezeitenabhängigen Feuchtgebiete der Erde. Das Gebiet sei ein einzigartiges Ökosystem mit einer besonderen Artenvielfalt. In die Welterbeliste werden das niederländische Wattenmeer-Schutzgebiet und die deutschen Wattenmeer-Nationalparks Niedersachsens und Schleswig-Holsteins aufgenommen. Die Nominierung als Weltnaturerbe wurde gemeinsam von Deutschland und den Niederlanden bei der UNESCO eingereicht. Zu den bekanntesten Welterbestätten gehören das Great Barrier Reef vor Australien, die Galapagos-Inseln im Pazifik und der Grand Canyon in den USA. Das Wattenmeer ist mit mehr als 9.500 Quadratkilometern eines der größten Feuchtgebiete der Welt. Es bietet Lebensraum für rund 10.000 Tiere, Pflanzen und Kleinstlebewesen. Kein anderes Gebiet der Erde hat eine größere zusammenhängende Sand- und Schlickfläche. Jedes Jahr rasten zehn bis zwölf Millionen Zugvögel im Wattenmeer und machen einen Zwischenstopp auf dem Weg von Südafrika nach Nordsibirien und Kanada. Brutvögel sind an der Nordseeküste ebenso zu finden wie Wattwürmer, Kegelrobben und Schweinswale. Die Möglichkeit, dieses Gebiet bei Ebbe zu Fuß zu durchwaten, hat dem Wattenmeer seinen Namen gegeben. Bis zum 30. Juni entscheidet das Welterbekomitee über weitere Neueinträge. Insgesamt wurden in diesem Jahr 27 Nominierungen zur Aufnahme in die Welterbeliste eingereicht.

201 Riesenschildkröten auf Galapagos-Inseln ausgewildert

Am 27. Juni 2015 wilderte Ecuador 201 Riesenschildkröten auf den Galapagos- Inseln aus. Die aus einer Zucht stammenden Tiere wurden auf der Insel Santa Fe ausgesetzt, auf der vor über 150 Jahren das letzte Exemplar einer verwandten Unterart der Landschildkröte Chelonoidis hoodensis gestorben war, nachdem das Ökosystem der Insel schweren Schaden durch menschlichen Einfluss genommen hat. Nach Aussagen der Mitarbeiter des Galapagos-Nationalparks ,haben die freigelassenen Tiere morphologische und genetische Ähnlichkeiten mit Chelonoidis sp. Wissenschaftler wollen unter anderem den Einfluss der Schildkröten auf das einzigartige Ökosystem der Galapagos-Inseln untersuchen. Deshalb wurden 30 der freigelassenen Schildkröten mit einem Peilsender ausgestattet, um den Forschern Auskunft über ihre Wanderbewegungen zu geben.

Evolution und Biogeographie der benthischen Tiefseefauna des Ostpazifiks (Expedition SO 158)

Das Projekt "Evolution und Biogeographie der benthischen Tiefseefauna des Ostpazifiks (Expedition SO 158)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Zentralinstitut Museum für Naturkunde, Institut für Systematische Zoologie durchgeführt. Während der Tiefsee-Expedition SO 158 mit F.S 'Sonne' in das Gebiet zwischen Galapagosspreizungszentrum und -plattform sollen bodenlebende Meeresorganismen gesammelt werden. Die Auswertung wird sich auf die Schlüsselgruppen Kinorhyncha, Loricifera, Copepoda, Brachiopoda und Porifera konzentrieren, die nach den Erfahrungen bei früheren Tiefsee-Expeditionen in genügend hoher Anzahl im Weichboden und auf Steinen zu erwarten sind. Die großräumige Variabilität von Tiefsee-Tiergemeinschaften im Ostpazifik soll untersucht werden, um Aussagen über das Verbreitungsareal von Tierarten in der Tiefsee und über den Einfluß von geomorphologischen Strukturen wie dem Spreizungszentrum treffen zu können. Außerdem sollen potentielle Anpassungen (Sinnesorgane, endosymbiontische Bakterien in Darm oder Integument?) an das Leben in der Tiefsee bei den mikroskopischen Kinorhyncha und Loricifera ultastrukturell geprüft werden. Elektronenmikroskopische Arbeiten bei Kinorhyncha, Loricifera und Brachiopoda tragen zudem dazu bei, die Evolution dieser Tiergruppen besser zu verstehen.

Traditionelle Streitbeilegungsformen in Landnutzungskonflikten

Das Projekt "Traditionelle Streitbeilegungsformen in Landnutzungskonflikten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Wien, Institut für Recht und Religion, Abteilung für Staatskirchenrecht durchgeführt. Die Bemuehungen zum Schutz der Artenvielfalt (Biodiversitaet) unseres Planeten durch die Errichtung von Naturschutzgebieten haben in der Vergangenheit zu einer Reihe von Konflikten mit indigenen Voelkern und anderen lokalen Gruppen gefuehrt, deren traditionelle Landnutzungsrechte durch die Nationalparke vielfach eingeschraenkt wurden. In diesen Auseinandersetzungen stehen sich nicht nur gegenlaeufige Interessen sondern auch unterschiedliche Konfliktloesungsregime gegenueber. - Das Gewohnheitsrecht vieler Populationen verfuegt ueber komplexe Streitbeilegungsformen, die nicht unbedingt den staatlichen oder internationalen Modellen entsprechen. Diese Normen sind stark von sozialen und kulturellen Faktoren gepraegt. Das beantragte Projekt versucht, an Hand einer Literatur- und Datenauswertung sowie einer detaillierten Fallstudie (Konflikt ueber die Nutzung der Naturressourcen der Galapagosinseln) diese Faktoren zu identifizieren und ihren relativen Stellenwert zu anderen strukurellen und prozessualen Parametern zu determinieren. Weiter soll untersucht werden, welche Auswirkungen die (Inter)Nationalisierung eines lokalen Konflikts auf Prozesse und Strategien der beteiligten Parteien hat.

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