Zink ist ein für Pflanze, Tier und Mensch essentielles Spurenelement, welches jedoch bei extrem hohen Gehalten auf Pflanzen und Mikroorganismen toxisch wirken kann. Die Zn-Konzentration in der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 52 mg/kg, sie kann aber in Abhängigkeit vom Gesteinstyp stark schwanken. Die mittleren Zn-Gehalte (Median) der sächsischen Hauptgesteinstypen liegen zwischen 11 bis 140 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges beträgt ca. 79 mg/kg. Sphalerit (Zinkblende) führende polymetallische La-gerstätten können lokal zu zusätzlichen geogenen Zn-Anreicherungen in den Böden führen. Anthropogene Zn-Einträge erfolgen vor allem durch die Eisen- und Buntmetallurgie bzw. durch die Zn-verarbeitenden Industrien (Farben, Legierungen, Galvanik) und durch Großfeuerungsanlagen. Im Bereich von Ballungsgebieten sind Zn-Anreicherungen relativ häufig zu beobachten. Anthropogene Zn-Einträge sind in der Landwirtschaft durch die Verwendung von organischen und mineralischen Düngemitteln möglich. Für unbelastete Böden gelten Zn-Gehalte von 10 bis 80 mg/kg als normal. Die regionale Verbreitung der Zn-Gehalte in den sächsischen Böden wird vor allem durch die geogene Prägung der Substrate bestimmt; niedrige bis mittlere Gehalte sind über den periglaziären Sanden und Lehmen im Norden und den Lössböden in Mittelsachsen (10 bis 50 mg/kg) sowie den Verwitterungsböden über den Festgesteinen des Erzgebirges/Vogtlandes (50 bis 150 mg/kg) zu erwarten. Innerhalb der Grundgebirgseinheiten treten über den polymetallischen Lagerstätten des Erzgebirges, in Abhängigkeit von der Intensität der Vererzung, deutliche positive Zn-Anomalien auf (Freiberg, Annaberg-Buchholz - Marienberg, Aue - Schwarzenberg). Böden über Substraten mit extrem niedrigen Zn-Gehalten (Granit von Eibenstock, Orthogneise der Erzgebirgs-Zentralzone, Osterzgebirgischer Eruptivkomplex, kretazische Sandsteine) treten als negative Zn-Anomalien im Kartenbild in Erscheinung. Verstärkte Zn-Akkumulationen sind in den Auenböden des Muldensystems festzustellen. Auf Grund der höheren geogenen Grundgehalte im Wassereinzugsgebiet, dem Auftreten Zn-führender polymetallischer Vererzungen und insbesondere der Bergbau- und Hüttentätigkeit im Freiberger Raum, kommt es vor allem in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu hohen Zn-Konzentrationen (Mediangehalte 370 bzw. 240 mg/kg). Für die Wirkungspfade Boden-Mensch sowie Boden-Pflanze wurden keine Prüf- und Maßnahmenwerte für Gesamtgehalte in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgeschrieben, da Zn bei der Gefahrenbeurteilung nur von geringer Bedeutung ist.
Cadmium verdient unter den Schwermetallen besondere Beachtung, da seine Toxizität für Tiere und Menschen erheblich größer als die anderer Schwermetalle ist. Als Akkumulationsgift wird es im Körper angereichert und kann dort über Jahrzehnte verbleiben. Auf Grund seiner chemischen Verwandtschaft zum Zink kommt es fast ausschließlich mit diesem vor, insbesondere in allen zinkführenden Mineralen (u. a. Zinkblende, Galmei) und Gesteinen. Die durchschnittliche Cd-Konzentration der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 0,1 mg/kg, in Böden finden sich Gehalte in der Regel 0,50 mg/kg. Im Gegensatz zu As und anderen Schwermetallen (z. B. Cr, Ni) ist in den oberflächennah anstehenden sächsischen Hauptgesteinstypen keine geochemische Spezialisierung auf Cd nachweisbar. Die petrogeochemische Komponente liegt im Bereich des Clarkwertes um 0,1 mg/kg. In den Erzlagerstätten ist Cd vor allem an die Zinkerze der polymetallischen hydrothermalen Gänge und teilweise an die Skarnlagerstätten und stratigen-stratiformen Ausbildungen gebunden (chalkogene Komponente). Seit Beginn der Industrialisierung gelangt Cadmium über die Emissionen der Buntmetallhütten, die Verbrennung von Kohlen und Erdöl und in jüngerer Zeit über Galvanotechnik, Müllverbrennung, Düngemittel, Klärschlämme und Komposte anthropogen in die Umwelt. Während in den Oberböden Nord- und Mittelsachsens niedrige Gehalte dominieren (Cd-arme periglaziäre sandige bis lehmige Substrate; Löss), kommt es in den Verwitterungsböden über Festgesteinen zu einer relativen Anreicherung. Eine Abhängigkeit vom Tongehalt ist insofern festzustellen, dass die sandigen Substrate gegenüber lehmigen Substraten etwas niedrigere Cd-Gehalte aufweisen. Auf Acker- und Grünlandstandorten sind im Vergleich zu den Waldstandorten im Oberboden höhere Cd-Gehalte anzutreffen, da infolge der sehr niedrigen pH-Werte unter Forst eine Cd-Mobilisierung und Verlagerung in größere Bodentiefen stattfindet. Besonders hohe Cd-Belastungen befinden sich im Freiberger Raum, die durch die geogene Cd-Anreicherung bei der Bildung buntmetallführender Erzgänge aber vor allem anthropogen durch die Verhüttung von Zinkerzen verursacht werden. Die höchsten Gehalte sind in den Oberböden in unmittelbarer Nähe der Hüttenstandorte sowie in geringeren Konzentrationen östlich davon (in Hauptwindrichtung) festzustellen. Andere Lagerstättengebiete mit Zinkverzungen im Westerzgebirge und in der Erzgebirgsnordrandzone weisen nur schwach erhöhte Gehalte auf. Eine besondere Stellung bei der Belastung mit Cadmium nehmen die Auenböden der Freiberger und der Vereinigten Mulde ein. Durch die Abtragung von Böden mit geogen verursachten Anreicherungen im Einzugsgebiet und den enormen anthropogenen Zusatzbelastungen durch die Erzaufbereitung und die Hüttenindustrie, kommt es bei Ablagerung der Flusssedimente und Schwebanteile in den Überflutungsbereichen zu hohen Cd-Anreicherungen. In den Auenböden der Elbe und Zwickauer Mulde treten dagegen deutlich niedrigere Gehalte auf. Die geogenen und anthropogenen Prozesse führen im Freiberger Raum und in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu flächenhaften Überschreitungen der Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Cadmium.
Die Firma hat mit Datum vom 04.12.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen (Galvanik). Die Änderungen umfassen im Wesentlichen: - Errichtung und Betrieb einer neuen Galvanoanlage 4 als Ersatz für die bestehende Anlage 2, - Umstrukturierung der Anlage 19, - Stoffstromtrennung der Abwasserströme in Werk 1, - Stillsetzung und Demontage der Anlage 2, - Anpassung der Wirkbadvolumina und - Anpassung der Emissionsgrenzwerte div. Emissionsquellen.
Im Jahr 1901 gründete die Firma Gebrüder Siemens & Co. eine Produktionsstätte, die 1928 als Siemens-Planiawerke AG, ab 1954 als Elektrokohle Lichtenberg in der Herzbergstraße eine breite Palette an Produkten aus Kohle und Graphit herstellte: Kohlestifte, Bogenlampen, Kohlebürsten für elektrische Maschinen, Formteile aus Kohlenstoff bzw. Naturgraphit (Rohre, Muffen, Platten), Kohlenstoffelektroden zur Erzeugung von Siliziumkarbid, Silit-Produkte (elektrische Widerstände, Heizelemente auf Basis von Siliziumkarbid). Die durch über 100 Jahre Industrieproduktion erzeugten Altlasten im Boden wurden direkt oder in Staubform u.a. durch folgende Anlagen eingetragen: Tanklager (Binde- und Imprägniermittel wie Teere, Peche, Kunstharze), Hydraulikanlagen, Rauchgasentteerungsanlagen (Schornsteine), Pechdunstabsaugungsanlagen, Öl- und Schmierstofflager, Farben- und Säurelager, Galvanik, Generatorgasanlagen usw.. Es wurden flächendeckend erhöhte Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Boden angetroffen (Maximalwert 5.086 mg/kg). Im Boden der ehemaligen Phenolbecken wurden 7.320 mg/kg Phenole festgestellt. Punktuell sind MKW-, Schwermetall- und Cyanidbelastungen (Bereich der ehemaligen Galvanik) festgestellt worden; sie konzentrieren sich in der ca. 3 m mächtigen Auffüllung. Unter der Auffüllung beginnt eine rund 30 m mächtige Geschiebemergelschicht, die den darunter befindlichen Hauptgrundwasserleiter schützt. Schichtwasserproben aus Bodenbelastungsbereichen ergaben z.T. erhöhte Gehalte an den genannten Schadstoffen. Das bei ca. 18 m unter GOK angetroffene gespannte Grundwasser ist nicht schadstoffbelastet. Die angeordneten Sanierungsmaßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konzentrierten sich auf die Sicherung (Versiegelung) von zwei Teilflächen (A und B), wo die Schadstoffe bereits im anthropogen unbeeinflussten gewachsenen Boden nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich bei Fläche A um den Bereich der ehemaligen Galvanik. Im Boden (bis 4 m Tiefe) wurden sehr hohe Kupfer- (Maximalwert 23.298 mg/kg) und Chromgehalte nachgewiesen. Es wurde großflächig ein Bodenaushub im oberflächennahen Bereich (Hauptbelastungsbereich) vorgenommen und danach die Fläche versiegelt. Nach dem Bodenaushub bzw. der Tiefenenttrümmerung (aufgrund von Betonresten und Fundamenten im Untergrund) wurde die Baugrube mit unbelastetem Recyclingmaterial aufgefüllt. Der Aufbau der Versiegelung erfolgte entsprechend den technischen Anforderungen für einen PKW-Parkplatz mit einer Asphaltdecke und entsprechendem Unterbau. Das Niederschlagswasser wird in seitlichen Regenwasserauffangbecken gesammelt, durch den Eigentümer des Geländes regelmäßig abgepumpt und für Bewässerungszwecke benutzt. Die versiegelte Fläche ist so angelegt, dass das Regenwasser in die Auffangbecken fließt. Inzwischen wurde diese Fläche mit einer Verkaufshalle überbaut. Die Fläche B umfasst den Bereich eines Phenolbeckens, bei dem noch im 4. Bodenmeter 7.320 mg/kg Phenolindex nachgewiesen wurden. Da die Fläche bereits zu 90 % versiegelt war, wurde eine ergänzende Versiegelung angeordnet und durchgeführt. Die Anbindung an die alte Versiegelung ist so erfolgt, dass sämtliches Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation läuft. Die Maßnahmen (Versiegelung, Brunnenbau, Monitoring und Entsorgung hoch belasteter Böden) haben in den Jahren 2000 bis 2003 im Rahmen der Freistellung 415.000 € gekostet. Nach dem Abriss vieler alter Produktionsgebäude wurde das Gelände einem Flächenrecycling (Neubebauung mit Zweckgebäuden für mittelständische Firmen im Bereich Handel und Produktion) zugeführt.
Die Linder Metallveredelungsgesellschaft mbH betreibt am Standort Vogelherd 2, in 72479 Winterlingen eine Anlage zur Oberflächenbehandlung und hat 21.02.2024 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die technische Umstellung der Galvanik am vorgenannten Standort beantragt. Unter anderem soll eine Änderung des 2. Chrom-VI-Bades in ein Chrom-III-Bad in der Nickel-Chrom Anlage vorgenommen werden und damit eine Umstellung aller Chrom VI Prozesse auf Chrom III Prozesse im Betrieb. Dies führt auch zu einer Änderung der Abwasserbehandlung und zur Reduzierung der Hydroxidschlammmengen, die deponiert werden müssen. Dafür fällt mehr flüssiges pumpfähiges Konzentrat als Abfall an, der extern als gefährlicher Abfall entsorgt werden muss
Die Firma Walter Hillebrand GmbH & Co. KG Galvanotechnik hat die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren auf Ihrem Grundstück in 58739 Wickede, Westerhaar 56 - 58 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: • Umstellung Betriebsweise Anlage 3 von Zink-Eisen auf Zink-Nickel mit Aufstel-lung zusätzlicher Peripherie: Löse-, Anolyt- und Dosierbehälter, Bandfilter, Ab-luftwäscher inkl. Neuer Emissionsquelle, 2 Elektrolytbehälter für den Verdamp-fer, elektronische Gleichrichter und Schaltschränke, • Umstrukturierung und Modernisierung der Leckagerückhaltung Anlage 3, • Zuordnung der Lösestation der Anlage 3 zu Anlage 1, • Außerbetriebnahme 3-stufiger Zusatzwäscher Anlage 19 • Ausnahme von Emissionsmessungen für Nickel, Chrom und Chrom VI.
Die Firma Schaeffler Technologies AG & Co. KG hat für den Standort Fl.Nr. 1333/1, Gemarkung Herzogenaurach, auf ihrem Betriebsgelände, Industriestraße 1-3 in 91074 Herzogenaurach, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Oberflächen-behandlung von Metallteilen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren (Galvanikanlage) mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr nach Ziffer 3.10.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) gem. §§ 16, 10 BImSchG beantragt. Die bereits vorhandene Galvanikanlage, bestehend aus drei Linien im Gebäude G24, soll um eine weitere Linie im Gebäude G20 erweitert werden. Beantragt ist die Betriebszeit der neuen Anlage im 24 h Takt in 18 Wochenschichten von Sonntag 22:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr. Externe Anlieferungen finden von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr im Gebäude G20 statt. Innerbetrieblicher Verkehr findet 24h an 6 Tagen/ Woche statt. Hierbei besteht keine Änderung zur Ist-Situation. Der Verfahrensablauf der geplanten Oberflächenbehandlungsanlage umfasst im Wesentlichen die folgenden Schritte: • Unbehandelte Produktionsteile werden durch die interne Logistik vom Wareneingang oder aus internen Produktionsbereichen zur Oberflächenbehandlungsanlage transportiert. • Im abgeschlossenen Betriebsbereich der Galvanik werden die zu behandelnden Teile auf Transportgestellen aufgehängt, mit diesen Gestellen zur eigentlichen Beschichtungsanlage transportiert und in die Anlage eingebracht. • Die Produktionsteile werden in einem ersten Schritt der Vorbehandlung zugeführt. Hier werden die Teile entfettet, gebeizt, elektrolytisch entfettet und gespült, um eine saubere Metalloberfläche zu erhalten. Das Transportgestell fährt dabei einzeln durch jeden dieser Behandlungsschritte. • In den nächsten Schritten findet der eigentliche Beschichtungsprozess, der sich aus verschiedenen Wirkbädern, die mit galvanoüblichen Chemikalien versetzt sind, statt. Das Transportgestell wird hierzu schrittweise in verschiedene Wirkbäder abgesenkt und in Zwischenschritten gespült. Im letzten Beschichtungsprozess wird eine elektrische Spannung angelegt, wodurch sich Metallelemente aus der Flüssigkeit lösen und sich auf der Produktoberfläche absetzen. Die durch diesen Verfahrensschritt aufgebrachte ZnFe (Zink-Eisen) Beschichtung stellt einen Korrosionsschutz dar. Beheizte Bäder sind jeweils gedeckelt, alle Bäder mit Ausnahme der Spülen werden separat abgesaugt und die Abgase über einen Wäscher mit Tropfenabscheider dem Schornstein zugeführt, damit keine Abgase ungereinigt in die Umwelt gelangen. • Sobald der eigentliche Beschichtungsprozess abgeschlossen ist, werden die Produktionsteile gespült und getrocknet. • Die Produktionsteile werden anschließend von den Transportgestellen demontiert und an die interne Logistik für den Weitertransport übergeben. Durch die Optimierung von Betriebszeiten und die Errichtung nach dem neusten Stand der Technik werden zukünftig weniger Einsatzstoffe benötigt, interne Wege verkürzt und Abfall- sowie Abwassermengen reduziert. Beim Beschichtungsprozess anfallendes Abwasser wird über eine bestehende Abwasseranlage gereinigt bzw. über einen Ionentauscher aufbereitet und wieder eingesetzt. Abfälle, die aus dem Beschichtungsprozess als auch aus der Abwasseranlage anfallen, werden einer geregelten Entsorgung zugeführt. Das Vorhaben der Antragstellerin stellt eine wesentliche Änderung der Lage und des Betriebs der bestehenden Oberflächenbehandlungsanlage dar, für die ein Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG erforderlich ist, weil die Änderung oder Erweiterung hier für sich alleine genommen die relevante AnIagengröße von 30 m3 Volumen der Wirkbäder nach Nr. 3.10.1 des Anhangs der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) erreicht. Das Änderungsvorhaben überschreitet zudem den Prüfwert von 30 m3 unter Nr. 3.9.1 der Anlage 1 des UVPG und ist dementsprechend in Spalte 2 mit „A'' gelistet. Die bereits vorhandene Anlage zur Oberflächenbehandlung bestehend aus drei Linien im Gebäude G24 soll um eine weitere Linie im Gebäude G20 erweitert werden. Für die bestehende Anlage wurde zuletzt mit Bescheid vom 09.01.2009 eine Erweiterung um eine Linie III mit Installation einer neuen Abwasserbehandlungsanlage nach §16 BImSchG genehmigt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG durchgeführt, welche zum Ergebnis hatte, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen war.
Nichtöffentliche Abwasserentsorgung Nichtöffentliche Betriebe leiteten im Jahr 2019 rund 15,6 Milliarden Kubikmeter Wasser in Gewässer ein. Rund 86 Prozent davon gelangten als Kühlwasser unbehandelt in Flüsse und Seen. Das waren rund 2.275 Millionen Kubikmeter weniger als 2016. Abwasser aus der Wirtschaft Die Menge des Abwassers, ungenutzten Wassers sowie der Wasserverluste aus nichtöffentlichen Betrieben betrug im Jahr 2019 rund 15,6 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Gegenüber 2016 sank diese Menge um rund 5 % (2016: 19,6 Mrd. m³). 2019 wurden davon 11,8 Mrd. m³ unbehandeltes Abwasser direkt in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund eingeleitet. Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe und Energieversorgung hatten daran einen Anteil von 97 % (siehe Tab. „Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen 2010, 2013, 2016 und 2019“). Kühlwassereinleitungen in deutsche Flüsse Betriebe der Energieversorgung haben in Deutschland 2019 mit 8,5 Mrd. m³ fast vier Mrd. m³ Kühlwasser weniger eingesetzt als 2016 (12,3 Mrd. m³). Das entspricht einem Rückgang von etwa 30 %. Bedingt durch diesen Rückgang gelangte 2019 auch weniger unbehandeltes Abwasser aus diesen Betrieben in die Oberflächengewässer oder in den Untergrund - nämlich 8,4 Mrd. m³ gegenüber 2016 noch 12,0 Mrd. m³. Auch die anderen Wirtschaftsbereiche setzen Wasser zur Kühlung ein. Insgesamt wurden so im Jahr 2019 in Deutschland 13,0 Mrd. m³ für Kühlungszwecke verwendet, darunter 1,5 Mrd. m³ in Mehrfach- und Kreislaufnutzung. 2013 waren es noch 16,6 Mrd. m³ bzw. 1,2 Mrd. m³. Kühlwasser kann – besonders wenn es aus der Kreislaufkühlung kommt – problematisch sein: Dem Wasser werden zur Korrosionsverminderung, zur Härtestabilisierung und zur Bekämpfung von Mikro- und Makroorganismen Chemikalien zugesetzt. Die Einleitung von Kühlwasser kann zudem Gewässer erwärmen. Daten aus dem Jahr 2019 weisen für einige Flusssystemen einen Rückgang der Abwassermengen aus Kühlsystemen auf (siehe Abb. „Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse“), so sanken die Einleitungen von Abwasser aus Kühlsystemen in die Weser von 2016 auf 2019 um etwa 32 % und in die Elbe um 23 %. Hingegen stieg die Einleitung von Abwasser aus Kühlsystemen in die Oder um mehr als 120 % und in die Donau um 11 %. Auffällig sind die Steigerungen bei den Einleitungen in die Eider und die Warnow/Peene mit 496 % bzw. 530 % prozentualen Steigerungen, aber im Vergleich zu den anderen Flusssystemen weiterhin geringen Mengen in Höhe von 0,04 Mrd. m³ bzw. 0,27 Mrd. m³ (aufgrund der geringen Mengen nicht in der Abbildung dargestellt). Die größte Menge an Kühlwasser wurde 2019 mit etwa 7,0 Mrd m³ in den Rhein eingeleitet. Dies ist ein Rückgang um etwa 11 % im Vergleich zum Jahr 2016 nach einer Steigerung um 2 % von 2013 zu 2016. Ein deutlicher Rückgang der Abwassereinleitung ist auch für Flüsse wie Mosel und Saar erkennbar. Nachdem in beiden Flüssen die Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen von 70 Mio. m³ (2010) auf 87,4 Mio. m³ (2013) anstiegen und im Zeitraum 2013 bis 2016 die Einleitungen um etwa 0,3 Mio. m³ sanken, ist nun ein weiterer Rückgang der Abwassereinleitung aus Kühlsystemen von den 87,1 Mio. m³ in 2016 zu 2019 um etwa 90 % auf 8 Mio. m³ in Mosel und Saar zu beobachten. Abwasserverordnung und Oberflächengewässerverordnung Die Gewässerbelastung durch chemische Stoffe und zu warmes Kühlwasser wollen Bund und Länder in vertretbaren Grenzen halten. Daher wurden in der Abwasserverordnung für verschiedene Stoffe Vorgaben für das eingeleitete Abwasser aus Kühlsystemen und der Dampferzeugung festgelegt. Dem Kühlwasser dürfen mit der Ausnahme von Phosphonaten und Carboxylaten nur leicht abbaubare Komplexbildner zugesetzt werden. Nicht zulässig ist die Einleitung von Chrom-, Quecksilber- und metallorganischen Verbindungen (siehe Anhang 31 der Abwasserverordnung). Die Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung enthält Vorgaben, welche Temperaturwerte für die Fließgewässer eingehalten werden sollen: Für einen sehr guten ökologischen Zustand des Gewässers darf die Abwärme des Kühlwassers nicht dazu führen, dass die Temperatur unterhalb der Einleitungsstelle die in der Oberflächengewässerverordnung für unterschiedliche Fischgemeinschaften festgelegten Temperaturwerte überschreitet. Für das Einleiten von Abwässern in Oberflächengewässer gelten für die unterschiedlichen Industriebranchen stoffliche Vorgaben der Abwasserverordnung. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen die zuständigen Behörden der Bundesländer. Abwasservermeidung Ziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer möglichst wenig zu belasten. Noch sinnvoller ist allerdings, die Schadstoffbelastung an der Quelle zu vermeiden oder reduzieren, damit Klärwerke nicht erst aufwändig Schadstoffe aus dem Abwasser entfernen müssen. Es gibt bereits eine Vielzahl etablierter technischer Verfahren. Einige Beispiele: abwasserfreie (und chlorfreie) Zellstoffherstellung, abwasserfreie Altpapier- und Papierherstellung, abwasserfreie Rauchgasreinigung, abwasserfreie Fahrzeugreinigung, abwasserfreie Metalloberflächenbehandlung (zum Beispiel Galvanik), abwasserfreie Mehrwegflaschenreinigung, abwasserfreier Siebabdruck, wasserfreie Stoffsynthesen, abwasserfreie Pulverlackierung. Viele dieser abwasserfreien oder abwasserarmen Verfahren gelten bereits als Stand der Technik. Neue aber auch bestehende Anlagen müssen diese Verfahren dann in der Regel anwenden. Statistik der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung“ Die Erhebungen zur "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe" (§ 7 UStatG 1994), der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft" (§ 8 UStatG 1994) und der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die öffentliche Versorgung" (§ 9 UStatG 1994) wurden zur Erhebung der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung" (§ 8 UStatG 2005) zusammengefasst. In dem vorliegenden Artikel werden die Daten ab 2010 nach dem neuen Erhebungsverfahren dargestellt. Eine Vergleichbarkeit mit früheren Daten ist nicht möglich. Weitere Hinweise zur statistischen Erhebung finden Sie unter: Statistisches Bundesamt, Fachserie 19, Reihe 2.2 , 2010 – Stand 30.09.2013, 2013 – Stand 11.08.2016, 2016 – Stand 14.08.2018 und 2019 – Stand 14.03.2023.
Die BIA Kunststoff- und Galvanotechnik GmbH und Co. KG ist ein mittelständisches Unternehmen der Automobil-Zulieferindustrie und stellt galvanisierte Kunststoffteile her. Um Kunststoffteile galvanisieren zu können, müssen diese so vorbehandelt werden, dass sie elektrisch leitfähig sind. Für diese Vorbehandlung der Kunststoffteile ist der Einsatz von sechswertigem Chrom bisher zwingend erforderlich gewesen, während im darauffolgenden eigentlichen Verchromungsprozess bereits auf das weniger umweltrelevante dreiwertige Chrom umgestellt werden konnte. Das im Umweltinnovationsprogramm geförderte Vorhaben von BIA zielte darauf ab, den gesamten Galvanikprozess Chrom(VI)-frei und effizient zu gestalten und damit erstmalig eine chromfreie Kunststoffvorbehandlung sowie eine ressourceneffiziente Verchromung am Standort Solingen zu realisieren. Dieses Ziel konnte durch die Installation einer Vorbehandlungsanlage auf Mangan-Basis sowie einer Verchromungslinie mit innovativer Anodentechnik erreicht werden. Der Prozess sowie verschiedene Einkomponenten-Bauteile sind bei den Automotive OEM vorgestellt sowie getestet worden und haben entsprechende Freigaben erzielt. Durch das innovative Vorhaben konnten für die Chrombeschichtung Energieeinsparungen erzielt werden, die einer CO 2 -Emmissionsminderung von rund 120 Tonnen CO 2 pro Jahr entsprechen. Dabei spielt eine neuartige Anodentechnik für den Betrieb der dreiwertigen Chrombäder eine wichtige Rolle. Neben dem Verzicht auf Chrom(VI) konnten auch in der neu errichteten Abwasserbehandlungsanlage zahlreiche Umweltentlastungen erreicht werden. So wurden Verfahren zur Ressourcenrückgewinnung implementiert, die die Aufwände in der Wasseraufbereitung sowie den Zusatzverbrauch für die Elektrolyte reduzieren. Modernste Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung sorgen überdies für einen energieoptimierten Betrieb. Durch dieses Vorhaben konnte erstmals die vollständig Chrom(VI)-freie Galvanisierung von Kunststoffen realisiert werden, was einen erheblichen Beitrag zum Fortschreiben des Standes der Technik leistet und gute Übertragungsmöglichkeiten auf andere Kunststoffverchromungsanlagen bietet. Eine finale Serienumsetzung des chromfreien Vorbehandlungsprozesses ist allerdings aus zwei Gründen noch nicht erfolgt. Zum einen sind zwar die generellen Effizienzmaßnahmen auf alle Bauteile in der Galvanik übertragbar und umgesetzt, aber die Vorbehandlung ist für die Verarbeitung von selektiven Mehr-Komponentenbauteilen nicht fähig. Entsprechend kann der Artikelmix insbesondere für innovative Bauteile mit Licht- und Funktionsintegration nicht über diese Vorbehandlung verarbeitet werden. Des Weiteren führt die chromfreie Vorbehandlung zu deutlich höheren Kosten bei Chemikalien, Anlagentechnik und final auch der Abwasserbehandlung. Eine Preissteigerung wird entlang der Kundenkette abgelehnt und entsprechend auch ein Serieneinsatz der Vorbehandlung nicht beauftragt. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: BIA Kunststoff- und Galvanotechnik GmbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2021 - 2023 Status: Abgeschlossen
Die Firma Pickhardt & Gerlach GmbH & Co. hat die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung (Galvanik) beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: Errichtung und Betrieb einer weiteren Galvaniklinie (Kupfer 3) und dadurch eine Erhöhung des Wirkbadvolumens der Gesamtanlage um 22,5 m³ von 112,8 m³ auf 135,3 m³. Errichtung von wassergekühlten Gleichrichtern in der Galvanik und zwei kälte- anlagen, einen Kondensator und einen Freikühler im Außenbereich an der südwestlichen Gebäudewand. Erweiterung der Elektrolytpflege Abbau der IAT-Anlage in der Abwasserbehandlungsanlage Erhöhung der maximalen Lagerkapazität im Chemikalienlager um 3,5 t von 16 t auf 19,5 t akut toxischer Stoffe Kat. 1 und 2.
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