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Stärkung des nachhaltigen Konsums durch Änderungen im Zivilrecht, insbesondere im Schuldrecht

Das Projekt "Stärkung des nachhaltigen Konsums durch Änderungen im Zivilrecht, insbesondere im Schuldrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Der abschließende Projektbericht ist bereits eingereicht. Bei dem Projekt handelt es sich um ein inter- und intradisziplinäres Forschungsvorhaben zur Entwicklung rechtlicher Instrumente, die dem nachhaltigen Konsum dienen. Es wurden insbesondere Instrumente aus dem Gewährleistungsrecht, Kaufrecht und Lauterkeitsrecht entwickelt, die auch aus institutionen-ökonmoischer Sicht postiv bewertet werden konnten.

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