Das Projekt "Stärkung des nachhaltigen Konsums durch Änderungen im Zivilrecht, insbesondere im Schuldrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Der abschließende Projektbericht ist bereits eingereicht. Bei dem Projekt handelt es sich um ein inter- und intradisziplinäres Forschungsvorhaben zur Entwicklung rechtlicher Instrumente, die dem nachhaltigen Konsum dienen. Es wurden insbesondere Instrumente aus dem Gewährleistungsrecht, Kaufrecht und Lauterkeitsrecht entwickelt, die auch aus institutionen-ökonmoischer Sicht postiv bewertet werden konnten.