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Bau von Brunnen und Messstellen

Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.

Grundwasserentnahme zur Getränkeherstellung und Gartenbewässerung

Die Privatbrauerei Oechsner GmbH & Co. KG beantragt die erneute Erlaubnis zur Entnahme von jährlich maximal 20.000 m³ Grundwasser. Dieses wird zur Getränkeherstellung und Gartenbewässerung verwendet.

Regenwassernutzung

Tipps für eine nachhaltige Regenwassernutzung Wie Sie mit Regenwasser Ihren Garten umweltbewusst nutzen Nutzen Sie Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen. Lassen Sie Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versickern. Berücksichtigen sie die hygienischen Anforderungen bei der Verwendung von Regenwasser im Haushalt. Eine fachkundige Installation und regelmäßige Wartung sind erforderlich. Gewusst wie Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf. Es füllt Gewässer auf und trägt so zu ihrem Erhalt bei. Ein nachhaltiger Umgang mit Regenwasser in Siedlungen hilft Mensch und Umwelt. Mit Regenwasser bewässern: Das Gießen von Pflanzen, Bäumen, Obst und Gemüse in Haus und Garten ist die einfachste und sinnvollste Nutzung von Regenwasser. Um Regenwasser für den Garten nutzen zu können, kann das vom Dach abfließende Regenwasser in eine Regentonne geleitet werden. Das weiche Regenwasser ist ideal für Pflanzen im Garten geeignet. Viele Pflanzen vertragen Regenwasser besser als hartes Trinkwasser, beispielsweise Rhododendren oder Geranien. Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Verwendung des Regenwassers für die Gartenbewässerung ist hygienisch unbedenklich. Nur von unproblematischen Dachflächen: Verwenden Sie nur das Regenwasser, das vom Dach in Ihre Regentonne abläuft. Einige Dachmaterialien sind jedoch für das Auffangen und die weitere Nutzung von Wasser im Garten nicht oder nur beschränkt geeignet. Von Dächern aus Kupfer und Zink können lösliche und unlösliche Metallverbindungen abschwemmen, die schädigend für die Umwelt sind. Bitumenabdichtungen von Dächern mit Teerpappe können Biozide freisetzen. Von einer Regenwassernutzung von diesen Flächen ist abzusehen. Wenn nur die Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer oder Zink sind, ist das in der Regel für die Nutzung im Garten unproblematisch. Regenwasser versickern lassen: Regenwasser füllt die Grundwasserspeicher regelmäßig auf. Flächenversiegelung und Verschmutzung gefährden dies. Die gezielte Versickerung des Regenwassers ist deshalb vorteilhaft für die Umwelt. Von normalen Dachflächen (d.h. Dachflächen ohne oder mit vernachlässigbaren Anteilen von Kupfer, Zink und Blei) kann das Regenwasser ohne Vorbehandlung ablaufen und versickern. In anderen Fällen muss geprüft werden, ob von bestimmten Flächen abfließendes Niederschlagswasser mit Schadstoffen belastet ist (z.B. bei Hofflächen, Dachflächen und Parkplätzen in Gewerbe- und Industriegebieten). Böden mit hohem Tonanteil sind nur bedingt für eine Versickerung geeignet, da sich das Wasser hier staut. Ist der Boden nicht durchlässig genug oder der Grundwasserstand zu hoch, kann das durch technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung ausgeglichen werden. Regenwassernutzung im Haushalt: Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt sind ausgereift. Ein technisches Regelwerk steht zur Verfügung. Insbesondere müssen Sie laut Trinkwasserverordnung (§ 13) sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt. Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen. Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Regenwassernutzungsanlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch nicht zu beanstanden sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden. Regenwassernutzungsanlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Eigenverantwortung der Betreiber gefordert. Hygiene: Auch wenn die hygienische Qualität von Regenwasser oft die Anforderungen an Badegewässer einhalten kann, ist sie nicht mit der von Trinkwasser vergleichbar. Die hygienischen Risiken der Regenwassernutzung sind je nach Nutzung unterschiedlich: Regenwasser für die Toilettenspülung: Hier besteht keine Infektionsgefahr. Eine doppelte Leitungsführung ist in der Regel nicht erforderlich, da bei längeren Trockenphasen eine Nachspeisung des Regenwasserspeichers mit Trinkwasser erfolgt. Bei der Nutzung von Regenwasser für die Toilettenspülung können Abwasserentgelte anfallen. Regenwasser zum Wäsche waschen: Die Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen ist ökologisch von Vorteil. Durch Wäschewaschen mit weichem Regenwasser können rund 20 Prozent Waschpulver eingespart werden. Diesem Vorteil stehen vor allem für Personen mit einem Gesundheitsrisiko hygienische Bedenken gegenüber: Zwar werden beim Wäschewaschen mit Regenwasser durch Temperatur und Waschmittel gesundheitsgefährdende Keime in der Regel abgetötet. Bei den anschließenden Spülungen mit kaltem Wasser ist dies jedoch nicht sichergestellt, so dass Keime in die Wäsche übertragen werden können. Dieses Risiko kann nur durch eine geeignete Aufbereitung des Wassers oder durch anschließendes Bügeln der Wäsche ausgeschlossen werden. Wer Regenwasser zum Waschen der Wäsche verwenden will, sollte dies beachten. Insbesondere bei Personen, deren Immunsystem nicht normal ausgebildet ist – also Kleinstkinder, alte Menschen, Kranke und hier insbesondere Menschen mit einer geschwächten natürlichen Abwehr – sollte kein Risiko für die Gesundheit eingegangen werden. Kostenersparnis: Die Anschaffungs- und Wartungskosten einer Regenwassernutzungsanlage sind – bei korrekter Installation und Handhabung – vergleichsweise hoch: Die Baukosten für Speicher, Rohrleitungen, Filter und Pumpen liegen bei circa 2.500 bis 5.000 Euro – je nach Eigenleistungsanteil und nach Größe des Speichers. Ein Vier-Personen-Haushalt kann pro Jahr circa 40 Kubikmeter Trinkwasser durch Regenwassernutzung ersetzen (bzw. 60 m 3 , wenn auch Wäsche gewaschen wird). Dies spart rund 160 bis 200 Euro pro Jahr (bzw. 240 bis 300 Euro pro Jahr, wenn für das genutzte Regenwasser keine Abwassergebühren erhoben werden). Bei Wartung durch eine Firma müssen zusätzlich circa 100 Euro pro Jahr Wartungskosten bereitgestellt werden. In einigen Bundesländern kommen weitere Kosten für zusätzliche Wasseruhren und deren Eichung hinzu. Die Amortisationszeiten liegen bereits ohne Berücksichtigung von Zinseffekten deutlich über zehn Jahren. Was Sie noch tun können: Beachten Sie unsere Tipps zum Trinkwasser und zu Warmwasser . Hintergrund Durch ⁠ Klimaänderung ⁠ und von Menschen verursachte Einflüsse sind Grund- und Oberflächenwasser weiterhin starken Belastungen ausgesetzt. Die Versiegelung von Flächen vermindert die natürliche ⁠ Grundwasserneubildung ⁠, Schad- und Nährstoffeinträge wirken sich negativ auf die Grund- und Oberflächenwasserqualität aus. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser erfordert auch einen bewussten Umgang mit Niederschlagswasser. Die wichtigsten umweltpolitischen Maßnahmen sind: Entsiegelung von Flächen, Ortsnahe Bewirtschaftung von Regenwasser in bebauten Gebieten. Dies hat viele Vorteile: Oft werden teure unterirdisch verlegte Kanäle und Regenwasserüberläufe überflüssig, wenn diese durch eine kostengünstigere Bewirtschaftung von Regenwasser ersetzt werden. Durch eine lokale Versickerung wird der Grundwasserhaushalt weniger beeinträchtigt, da der Regen dort, wo er fällt, versickert. Dies kann wesentlich zur Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Denn das vor Ort versickerte Regenwasser verringert Überläufe aus Mischwasserkanalisationen in die Gewässer. Darüber hinaus reduziert das versickerte Wasser die Wärmebelastung der Siedlungen. Der ökologische und ökonomische Vorteil von Regenwassernutzungsanlagen in privaten Haushalten wird hingegen unter Fachleuten nach wie vor diskutiert. Die Frage, ob und wann eine Regenwassernutzungsanlage wirtschaftlich arbeitet, hängt von diversen, vor allem regionalen Aspekten wie zum Beispiel den Niederschlagsmengen,  der Speichergröße und dem Einsatzzweck des Regenwassers ab. Dabei sind auf der Kostenseite die Errichtungs- und Installationskosten einer Anlage sowie deren Unterhalt zu beachten. Demgegenüber stehen Einsparungen beim Trinkwasserbezug und im besten Fall beim Waschmittelverbrauch. Zudem lässt die rein betriebswirtschaftliche Betrachtung gesamtgesellschaftliche Aspekte außen vor. Ziel eines aktuellen Forschungsprojektes im Auftrag des Umweltbundesamtes ist es deshalb, die Regenwassernutzung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Randbedingungen und mit Blick auf ökologische, hygienische, ökonomische, soziale und technische Aspekte systematisch zu bewerten. In Gebieten, in denen wegen zukünftiger Klimaänderungen die Wasservorräte zurückgehen werden, muss über die Etablierung kleinerer Wasserkreisläufe nachgedacht werden und in diesem Zusammenhang auch über Regenwassernutzungsanlagen. Wann und unter welchen Umständen die Nutzung von Regenwasser wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei dieser Betrachtung müssen auch die einzusetzenden Materialmengen (z.B. zweites Leitungsnetz) berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Trinkwasser (UBA-Themenseite) Regenwasserbewirtschaftung (UBA-Themenseite)

Klimaresiliente Schwammstädte

Klimaresiliente Schwammstädte In Politik und Praxis gilt das Prinzip der Schwammstadt zunehmend als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine aktuell veröffentlichte Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele klimaresilienter Schwammstädte auf: Ziele und Instrumente verbessern die Umsetzung des Konzepts Schwammstadt. Die Überschwemmungen in der Folge von Starkregenereignissen im Südwesten Deutschlands im Mai und Juni 2024 sowie Hitze und Trockenheit in anderen Regionen des Landes verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf in Siedlungen. Der Umgang mit diesen Risiken ist heute eine grundlegende Herausforderung für den Erhalt der urbanen Lebensqualität. Das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz des Bundes stärkt die ebenenübergreifende Klimavorsorge und stellt gleichzeitig klar, dass Klimaanpassung zukünftig zum verbindlichen Aufgabenkanon der Kommunen gehört. Ehemals ein Nischenthema des urbanen Niederschlagsmanagements ist die Schwammstadt heute als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung zunehmend etabliert. Die Schwammstadt impliziert einen Paradigmenwechsel im Management von urbanem Niederschlagswasser und bietet ein großes Potenzial für einen klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Niederschläge sollen verstärkt vor Ort versickern und für die Versorgung von Stadtgrün genutzt werden. Lokale naturnahe Wasserkreisläufe kühlen Städte in Hitzeperioden und erhöhen für ihre Bevölkerung die Aufenthaltsqualität. Die potenziellen Vorteile der Schwammstadt sind unumstritten, dennoch besteht ein Umsetzungsdefizit. Hauptsächlich zeigen sich Unsicherheiten in zweierlei Hinsicht: Einerseits ist unklar, wie der urbane Bestand an Gebäuden, Infrastrukturen und Freiflächen möglichst flächendeckend mit einer für Schwammstädte typischen blau-grünen Infrastruktur ausgestattet werden kann. Bisher werden Maßnahmen oft punktuell realisiert. Andererseits sind klare Ausbau- und Leistungsziele für klimaresiliente Schwammstädte bisher kaum definiert und es mangelt an gut handhabbaren Orientierungswerten für solche Ziele. Die erfolgreiche Umsetzung einer klimaresilienten Stadtentwicklung in der Breite wird durch ein Gefüge aus Lokalpolitik, unterschiedlichen Fachgesetzen, wirtschaftlichen Handlungsanreizen, lokalen Verwaltungskapazitäten, Motivationen, Erfahrungen und Wissensvoraussetzungen bestimmt. Ein Policy Mix aus sich gegenseitig verstärkenden bundespolitischen Instrumenten kann lokales Handeln für die Umsetzung der Schwammstadt deutlich erleichtern. Durch die multikriterielle Bewertung eines größeren Sets an Politikinstrumenten hat eine interdisziplinäre Expertengruppe des Umweltbundesamtes einen passenden Policy Mix auf Bundesebene für die Schwammstadt erarbeitet. Dieser kombiniert gezielt regulative, ökonomische, strategisch-planerische und informatorische Instrumente, um Hemmnisse der Umsetzung der Schwammstadt abzubauen und ein Momentum für die Umsetzung zu schaffen. Acht zentrale Politikinstrumente helfen künftig bei kommunalen Entscheidungen: Novellierung des §55 Abs. 2 Wasserhaushaltgesetz (WHG) Novellierung des § 9 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Erweiterung des Festsetzungskataloges Verstärkung der bundesweiten finanziellen Förderung von lokalen Bau- und Forschungsprojekten zur Schwammstadt mit Fokus auf Evaluierung von Maßnahmen Integration von nachhaltigen Außenanlagen und die Begrünung von Gebäuden in Programmen zum klimafreundlichen Neubau Empfehlungen durch den Bund zur Festsetzung von Orientierungs- und Kennwerten für die quantitative und qualitative Grün- und Freiraumversorgung auf kommunaler Ebene Entwicklung kommunaler politisch-planerischer Leitstrategien zur Umsetzung der Schwammstadt Verbesserung der Daten- und Informationsgrundlage für die Umsetzung der Schwammstadt Fort- und Weiterbildung zur wassersensiblen Stadt, blau-grüner Infrastruktur sowie zur ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ im urbanen Raum Anders als im ⁠ Klimaschutz ⁠ existiert für Klimaanpassung keine singuläre Zielgröße zur Reduzierung von Klimarisiken. Urbane Klimaanpassung erfolgt lokal und auch die Voraussetzungen für den Umbau von Städten zu Schwammstädten sind ortsabhängig. Umso wichtiger ist es, Ausbau- und Leistungsziele klimaresilienter Schwammstädte zu konkretisieren, um der klimagerechten Stadtentwicklung einen klaren Weg vorzugeben. Zu diesem Zweck diskutiert die UBA Fachbroschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ anhand konkreter Beispiele, wie Ziele zum Umbau von Städten zu klimaresilienten Schwammstädten auf kommunaler Ebene formuliert und erreicht werden können. Anhand dieser Vorbilder lassen sich Erkenntnisse für Kommunen bundesweit ableiten. Neben nützlichen Formulierungen von Zielen für klimaresiliente Schwammstädte finden sich entsprechende qualitative und quantitative Kenngrößen. So verdeutlicht ein jüngerer Stadtratsbeschluss in Offenbach am Main , wie lokalpolitische Beschlüsse zur Umsetzung der Schwammstadt es ermöglichen, qualitative Ziele zu den Funktionen der Schwammstadt festzuschreiben. Der Beschluss zeigt, wie das Ziel, sich einem naturnahen Wasserhaushalt in der Stadtentwicklung anzunähern, Klimarisiken durch ⁠ Starkregen ⁠, Hitze und Trockenheit reduzieren kann. Raumbezogene Informationen zu Klimarisiken wie etwa Hitze-Hotspot-Karten helfen, qualitative Ziele zur räumlichen Wirkung von Schwammstadt-Praktiken zu definieren. Ein weiteres Beispiel aus Hessen offenbart, wie an einzelne Maßnahmen gebundene qualitative Ziele klimaresilienter Schwammstädte festgelegt werden können. Hierfür legt eine 2023 veröffentlichte Muster-Zisternensatzung die Wiedernutzung von Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung als wichtige Funktion der Schwammstadt fest. Die parzellenbezogene Bilanzierung des Wasserkreislaufes durch einen sogenannten Regenwassermanagementfaktor in der Stadt Wien gibt q uantitative Schwammstadt-Ziele für einzelne Parzellen vor, auf denen ein möglichst naturnaher Wasserhaushalt geschaffen werden soll. Das Förderprogramm „ Klimaresiliente Region mit Internationaler Strahlkraft “ der Zukunftsinitiative ⁠ Klima ⁠.Werk im Ruhrgebiet verbindet die Förderung von Schwammstadtmaßnahmen mit quantitativen Zielen zu Funktionen der Schwammstadt für die Klimaanpassung . Konkret gibt das Programm vor, bis 2030 25% der befestigten Flächen in ausgewählten Betrachtungsräumen von der Mischkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um 10% zu steigern. Auch über die quantitative Abschätzung von Umsetzungspotenzialen für Maßnahmen der Schwammstadt können Ausbauziele definiert werden. Beispielsweise ermittelt die Hamburger Gründachstrategie das Dachbegrünungspotenzial innerhalb des Stadtgebiets und koppelt Ausbauziele daran. Eine zentrale Hürde für die Entwicklung klimaresilienter Schwammstädte stellt die Finanzierung dar. Ein weitreichender Umbau von gewachsenen Stadtstrukturen benötigt ein enormes Investitionsvolumen. Bund und Länder prüfen seit Frühjahr 2022 Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Gemeinschaftsaufgabe Anpassung an den Klimawandel analog der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz. Die Forschungskonferenz „Klimaresiliente Schwammstadt: Naturbasierte Konzepte und Maßnahmen als Baustein urbaner Transformation“ setzte im Juni 2022 den Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Auseinandersetzung des Umweltbundesamtes mit dem Thema klimaresiliente Schwammstädte. Im Kern zielen die Aktivitäten darauf ab, Hemmnisse und Unsicherheiten bei der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte abzubauen. Die Broschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ bündelt erste Ergebnisse aus dem laufenden Eigenforschungsprojekt AdNEB „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ 1 . Darin werden Möglichkeiten untersucht, Ziele klimaresilienter Schwammstädte zu schärfen sowie Treiber und Hemmnisse des Umbaus zu Schwammstädten identifiziert. Das 2025 anlaufende Folgeprojekt erforscht Wege der Skalierung von Schwammstadtansätzen und nimmt Stadt-Umland-Dimensionen sowie solche des täglichen Lebens in der Schwammstadt in den Blick. Das Vorhaben „Umsetzung der Schwammstadt“ 2 führt Arbeiten zu einem Policy Mix fort und erarbeitet nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blau-grünen Stadt. Ein weiteres Vorhaben 3 setzt sich mit potenziellen gesundheitlichen Nebenwirkungen von Schwammstadt-Maßnahmen auseinander, damit solche in Planungsprozessen frühzeitig berücksichtigt werden können. Schließlich zielt das Vorhaben „Natürlich Klimaanpassung“ 4 darauf ab, die Nutzung naturbasierter Lösungen für die lokale Klimaanpassung durch Kommunikations- und Entscheidungsunterstützungsformate zu unterstützen. Noch sind mit der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte neben praktischen Herausforderungen der Finanzierung und in der kommunalen Praxis auch weitere Forschungsbedarfe verbunden. Offen sind Fragen des kosteneffizienten und gleichzeitig nachhaltigen Managements von Stadtgrün sowie des Denkmalschutzes in der Schwammstadt. Auch das Zusammenwirken von öffentlichem und privatem Raum in der Schwammstadt ist rechtlich und hinsichtlich der Governance oft noch unklar. Nicht zuletzt stellt sich die Frage der Umweltgerechtigkeit in der Klimaanpassung. Dahingehend braucht es sozialökologische Analysen zu möglichen Ungleichheiten in der Schwammstadt und Instrumente der sozialgerechten Ausgestaltung dieser urbanen Transformation. Die Chancen, die sich für die Klimaanpassung ergeben, sind jedoch Treiber für weitere Bemühungen in Forschung und Politik, dem Umbau heutiger Städte hin zu klimaresilienten und lebenswerten Schwammstädten den Weg zu bereiten. 1 Langtitel: „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken: Nachhaltige Mobilität und resiliente Räume für mehr Lebensqualität ,“ FKZ 3722 15 1040 2 Langtitel: „Umsetzung der Schwammstadt: Identifikation der 10 wirksamsten Hebel der notwendigen Transformation und nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blaugrünen Stadt,“ FKZ 3723 48 3010 3 Langtitel: „Gesundheitliche Risiken bei der Planung klimaresilienter Städte und Gemeinden vermeiden,“ FKZ 3723 48 4010 4 Langtitel: „Resiliente naturbasierte Lösungen für Städte und Gemeinden,“ FKZ 3722 48 1030 Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠ Klimafolgen ⁠ und Anpassung Nr. 90 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 87

Liebe Leser*innen, Deutschland erlebt regelmäßig Hitzewellen, wird insgesamt wärmer und verliert Wasser. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel , den BMUV und UBA diese Woche vorgestellt haben. Zentrale Erkenntnisse und Hintergründe zum Monitoringbericht 2023 lesen Sie in unserem Schwerpunktartikel. Zukünftig soll das vom Bundestag beschlossene Klimaanpassungsgesetz die Klimaanpassung verbindlicher und ambitionierter machen. Der Monitoringbericht wird damit auch zu einem wichtigen Instrument, um Fortschritte und Ziele in der Anpassung besser nachzuvollziehen. Eine spannende Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung wünscht das KomPass-Team Monitoringbericht 2023: Blick zurück und erstmals nach vorn Die Hitzebelastung nimmt durch den Klimawandel zu. Quelle: Gerd Altmann / pixabay Welchen messbaren Einfluss hat der Klimawandel in Deutschland und wo zeigen Anpassungsstrategien bereits Wirkung? Der neue „Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ liefert dazu jede Mengen Daten und Antworten. Mithilfe von wissenschaftlichen Indikatoren zu Klimafolgen und Anpassung – beispielsweise Ozonbelastung oder Meeresspiegel – informiert der Monitoringbericht über die Entwicklungen in Vergangenheit und Gegenwart. Das Monitoringsystem wurde dabei im Vergleich zu 2019 um mehrere Indikatoren ergänzt und die Berichtsstruktur deutlich erweitert. So liefert der Bericht 2023 jetzt nicht nur Daten und Fachartikel, sondern auch eine Einordnung der Ergebnisse und Informationen über mögliche Entwicklungen sowie bereits ergriffene Maßnahmen und deren Erfolg. Die Haupterkenntnis: Die Folgen der Erderwärmung zeigen sich in den gemessenen Daten des Monitoringberichts 2023 noch deutlicher als 2019. Aber es gibt auch gute Nachrichten, denn erste Anpassungsmaßnahmen zeigen bereits Wirkung. Der Monitoringbericht ist Teil des Berichtswesen zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) mit regelmäßig aktualisierten Elementen und erscheint alle vier Jahre. So wirken sich Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt aus Welchen Einfluss haben verschiedene Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt? Dieser Frage widmet sich das Projekt „Analyse und Einsatz von Klimadiensten zum Kapazitätsaufbau, Bildung und Vernetzung zur Klimawandelanpassung“, welches das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung, GWS und IÖW durchführt. Erste Ergebnisse wurden nun in Form eines Posters veröffentlicht. Dabei wird dargestellt, welche Auswirkungen zwölf ausgewählte Klimaanpassungsmaßnahmen – etwa Dachbegrünung oder Waldanpassung – auf die Erwerbstätigenzahl von Berufsgruppen im Jahr 2040 haben werden. Ein erster Zwischenbericht zu dem Projekt wird demnächst veröffentlicht. BMBF Fördermaßnahme RegIKlim: projektübergreifende Leitfäden veröffentlicht Die Projekte der BMBF Fördermaßnahme „Regionale Informationen zum Klimahandeln“ (RegIKlim) haben verschiedene fachspezifische Leitfäden veröffentlicht. Die Leitfäden thematisieren die Herausforderungen bei einer integrierten Bewertung von Anpassungsmaßnahmen, die Erfassung und Bewertung von Anpassungskapazitäten sowie die transdisziplinäre Forschung in der regionalen Klimaanpassung. Ebenso erarbeitete das WIRKsam-Projekt der Fördermaßnahme ein Konzept zur operativen Verstetigung und Skalierung von Klimadiensten, welches Empfehlungen für nutzerorientierte Klimadienste bereitstellt. UBA hat im Rahmen der WIRKsam-Begleitforschung die Leitfäden konzipiert, fachlich erarbeitet und die Praxisbeispiele aus den RegIKlim-Projekten eingepflegt. Bundestag beschließt Klimaanpassungsgesetz Der Bundestag hat am 16. November 2023 den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesklimaanpassungsgesetz beschlossen. Das Rahmengesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und –konzepten. Darüber hinaus wird mit einem Berücksichtigungsgebot dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. Zuvor hatten sich Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschusses für eine gemeinsame Finanzierung im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung ausgesprochen. Bundespreis Stadtgrün 2024: Bewerber gesucht! Zum dritten Mal vergibt das Bundesbauministerium den „Bundespreis Stadtgrün“ und nimmt dafür noch Bewerbungen entgegen. Ausgezeichnet werden Praxisbeispiele, Projekte und Programme, die zeigen, wie Stadtgrün die Menschen vor allem zu mehr Bewegung motiviert. Die neugeschaffenen Räume sollen dabei aber auch klimatischen und ökologischen Funktionen gerecht werden und für mehr Klimaresilienz sorgen. Eingereicht werden können bereits realisierte Projekte aus den vergangenen zehn Jahren. Die Bewerbungsfrist für Städten und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3000 Einwohner*innen endet am 31. Januar 2024. Insgesamt ist der Bundespreis Stadtgrün mit 100.000 Euro dotiert. BMBF: Neue Fördermaßnahme zur nachhaltigen Stadtentwicklung Mit der neuen Fördermaßnahme „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ möchte das BMBF ab Ende 2024 Forschungsprojekte unterstützen, die sich mit sozial-ökologischen Lösungen für klimaneutrale, nachhaltige und resiliente Städte beschäftigen. Ziel der Maßnahmen ist der Aufbau von Transformationsclustern zur Erforschung, Erprobung und Verbreitung sozialer Innovationen für nachhaltige und lebenswerte Städte. Der erste Förderaufruf konzentriert sich auf das Thema „Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen“. Einsendeschluss für Projektskizzen ist der 23. Februar 2024. NRW startet mehrere Fördermaßnahmen zu Klimafolgenanpassung Mit einem ganzen Bündel von Fördermaßnahmen soll Nordrhein-Westfalen besser an die Folgen des Klimawandels angepasst werden. So stellt die Förderrichtline „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW“ den Kommunen, Wasserverbänden, Industrie und Gewerbe Mittel für ein klimaangepasstes Management von Ab- und Niederschlagswasser zur Verfügung. Weitere rund 37 Millionen stehen im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ für Maßnahmen wie Entsiegelung befestigter Flächen oder das Anlegen von Mulden bereit. Mit dem Projekt „Grüne Infrastruktur“ wiederum werden naturnahe Projekte im Siedlungsbereich und dessen Umland gefördert, beispielsweise Biotopverbunde oder naturbasierte Freizeit und Erholungsmöglichkeiten. Alle drei Fördermaßnahmen laufen über das Landesumweltministerium. Bonn: Beschlussvorlage für mehr Klimaanpassung Die Stadt Bonn möchte bis zum Jahr 2035 klimaneutral sein – und muss sich dazu auch verstärkt an die Folgen des Klimawandels anpassen. Der Umweltausschuss des Stadtrats hat daher für die Dezembersitzung des Rats den „Zielbeschluss zur Klimaanpassung“ vorbereitet. Dieser sieht unter anderem vor, dass zusätzliche Anpassungsaktivitäten durchgeführt werden, die sich unter anderem an den Zielen Hitzevorsorge, Trockenheitsvorsorge, Starkregenvorsorge, Klimaschutz und Biodiversität orientieren. Über die Fortschritte der Maßnahmenumsetzung soll die Verwaltung alle zwei Jahre berichten. Leuchtturmprojekt zur Klimawandelanpassung in Weinregion Welche neuen Ideen der Weinbau und der Tourismus angesichts der Folgen des Klimawandels brauchen, wurde im regionalen Forschungsprojekt „Mosel-AdapTiV“ untersucht. Da die Radtouristen aufgrund der heißen Sommer erst später an die Mosel kommen und zusätzlich der Weinbau unter der Hitze leidet, erarbeiteten Forschende der Universität Trier gemeinsam mit der Stadt Traben-Trarbach unter anderem einen Rundweg mit verschiedenen Schautafeln zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den Weinbau. Die Ergebnisse des Leuchtturmprojekts wurden in Handlungsempfehlungen für andere Kommunen zusammengefasst und können auf der Projektwebseite abgerufen werden. Handreichung zur Trinkwasserverwendung in Hitze-Sommern Auch wenn die Wasserversorgung in Deutschland derzeit noch kein kritisches Level erreicht hat, kann es in Hitzesommern durchaus passieren, dass die Trinkwasserverwendung eingeschränkt werden muss. So wurde etwa im vergangenen Jahr bereits in einigen Städten und Gemeinden zu bestimmten Uhrzeiten die Gartenbewässerung oder das Befüllen privater Pools untersagt. Um Städte und Gemeinden auf solche Fälle besser vorzubereiten, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit dem VKU, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städtetag die Handreichung „Einschränkung der Trinkwasserverwendung in Hitzesommern“ erstellt. Sie beschreibt unter anderem die rechtlichen Möglichkeiten für eine Nutzungsbeschränkung, zeigt Beispiele auf und gibt Tipps für die Kommunikation. Eckpunktepapier zur Rolle der Banken bei Erhaltung der Biodiversität Banken können einen großen Anteil an der Erhaltung der Biodiversität haben – etwa, indem sie Kapital für Projekte und Unternehmen bereitstellen, die sich dem Schutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen widmen. Welche Herausforderungen dabei auf die Banken zukommen, welche Regulatorien es bezüglich der Biodiversität gibt, wie die Biodiversitätsaspekte bewertet und analysiert werden und welche Handlungsfelder sich für die Banken ergeben, zeigt ein neues Eckpunktepapier des Bundesverbands deutscher Banken. Auch Initiativen und Tools, die den Finanzinstituten bei der Formulierung, Priorisierung und Umsetzung ihrer biodiversitätsbezogenen Ziele helfen können, werden in dem Papier vorgestellt. Lancet Countdown: Gesundheitsrisiken des Klimawandels nehmen zu Ohne Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel wird es bis Mitte des Jahrhunderts 370 Prozent mehr Hitzetote geben – selbst, wenn die globale Durchschnittstemperatur gegenüber der vorindustriellen Zeit nur um zwei Grad steigt. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Studie „Lancet Countdown on health and climate change“. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus mehr als 50 Einrichtungen, die in einem jährlichen Report die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. Im Bericht für 2023 zeigen die Forschenden unter anderem: Die Gesundheitsrisiken des Klimawandels nehmen in allen untersuchten Dimensionen zu. Vereinte Nationen warnen vor sechs Risiko-Kipppunkten In einem neuen Bericht warnen die Vereinten Nationen vor sechs Risiko-Kipppunkten, die unsere gesellschaftlichen und ökologischen Systeme drastisch verändern werden: Eskalierendes Artensterben, Erschöpfung des Grundwassers, Gletscherschmelze, Weltraumschrott, Unerträgliche Hitze sowie Verlust von Versicherbarkeit. Der jeweilige Kipppunkt wird demnach überschritten, wenn das betroffene System nicht mehr in der Lage ist, die Risiken abzufedern. In dem UN-Papier „Interconnected Disaster Risks 2023“ werden neben der Definition der Risiken aber auch Vorschläge zur Vermeidung oder Abschwächung der Folgen beschrieben. EU-Klimawandeldienst: 2023 wird das heißeste Jahr seit Messbeginn Dieses Jahr ist auf dem Weg das heißeste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen 1940 zu werden. „Das macht mich nervös vor dem, was kommt“, sagt Samantha Burgess, stellvertretende Direktorin des EU-Klimawandeldienst Copernicus Climate Change Service (C3S). Burgess stellte gemeinsam mit Kolleg*innen Ende Oktober zahlreiche Daten zu den Temperaturveränderungen auf einer Podiumsdiskussion vor. In Europa, das sich schneller erwärme als der globale Durchschnitt, lagen die Temperaturen im September demnach 2,51 Grad über dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2020. Die Diskussionsteilnehmer*innen warnten vor einer Handlungslähmung und plädieren für mehr Klimaschutzmaßnahmen. So kann KI beim Kampf gegen den Klimawandel helfen Künstliche Intelligenz (KI) kann einen großen Beitrag beim Kampf gegen den Klimawandel und bei der Festlegung von Klimaanpassungsmaßnahmen leisten. Einsatzmöglichkeiten gibt es etwa dort, wo viele Daten gesammelt und ausgewertet werden müssen, Effizienzen und alternative Lieferketten berechnet werden oder Frühwarnsysteme installiert werden sollen. Wie genau das im Detail aussehen kann, hat das Newsportal der Vereinten Nationen, UN News, in dem Artikel „Explainer: How AI helps combat climate change“ für einzelne Bereiche wie Wetter, Katastrophenprävention, Klimaneutralität oder Fast Fashion untersucht. Wie Klimawandel und nicht-übertragbare Krankheiten zusammenhängen Der Klimawandel und die Zunahme von nicht-übertragbaren Erkrankungen sind nicht nur die großen globalen Krisen unserer Zeit, sondern auch miteinander verflochten. Wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in dem englischsprachigen Artikel „Climate change and noncommunicable diseases: connections“ erklärt, wirkt sich der Klimawandel bereits auf vielfältige Weise auf die Gesundheit aus: unter anderem durch Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überschwemmungen. Mit 77 Prozent entfällt demnach ein Großteil der Todesfälle durch nicht-übertragbare Krankheiten auf Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Durch Klimaschutzmaßnahmen könne das Risiko für diese Erkrankungen verringert werden. UBA-Arbeitshilfe zur globalen Analyse von Lieferketten Die Analyse der Lieferketten und die Bewertung der damit verbundenen Umweltrisiken kann für mittelständische Unternehmen herausfordernd sein. Zur Unterstützung untersucht das Umweltbundesamt (UBA) die Umwelthotspots in den globalen Lieferketten ausgewählter deutscher Branchen. Veröffentlicht wurden bislang die Ergebnisse für drei Branchen: die Automobilindustrie, die Elektroindustrie und für den Maschinenbau. Betrachtet wurden dabei die Umweltthemen Treibhausgase, Wasser, Fläche, Luftschadstoffe, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Weitere Studien sollen folgen – etwa zur chemisch-pharmazeutischen und zur lebensmittelverarbeitenden Industrie. UN-Report: Klimaanpassungsmaßnahmen sind massiv unterfinanziert Jährlich fehlen weltweit zwischen 194 und 366 Milliarden US-Dollar für die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels. Das geht aus dem neuen „Adaptation Gap Report 2023“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) hervor. Demnach sind von der Finanzierungslücke vor allem die Entwicklungsländer betroffen – deren Bedarf an Anpassungsfinanzierung 10- bis 18-mal so hoch ist, wie die tatsächlichen Finanzströme. Anhand von sieben Möglichkeiten zeigt der Bericht, wie die Finanzsituation verbessert werden kann – etwa durch mehr inländische Ausgaben und durch Unterstützung aus dem privaten Sektor. Fachartikel zu Extremwetter in einem sich ändernden Klima Nicht alle Extremwetterereignisse und vor allem deren Häufigkeit lassen sich eindeutig auf die steigenden Treibhausgasemissionen zurückführen. Welche Faktoren stattdessen auch eine Rolle spielen könnten, erläutern zwei Forschende der Hochschule Magdeburg-Stendal und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung in dem gemeinsamen Artikel „Extreme weather in a changing climate“. In dem Text, der im Physikfachverlag IOP Publishing veröffentlicht wurde, stellen die Autorinnen und Autoren die jüngsten Extreme in den Kontext der neuesten Forschung der Atmosphären- und Klimawissenschaften und untersuchen dabei auch die Veränderungen in der Thermodynamik und Dynamik der Atmosphäre. Wie wird in Anpassungsplänen mit Verlust und Schäden umgegangen? Wie wird in den nationalen Anpassungsplänen mit Verlust und Schäden durch den Klimawandel umgegangen? Dieser Frage widmet sich der Report „Adressing Loss and Damage: What can we learn from countries’ National Adaptation Plans?”, den das National Adaptation Plan (NAP) Global Network herausgegeben hat. Der NAP-Prozess wurde 2010 in Leben gerufen, um Entwicklungsländern darin zu unterstützen, ihre mittel- und langfristigen Anpassungsbedarfe in bestehende Planungsprozesse zu integrieren. WMO-Bericht: Klimadienstleistungen retten Leben Obwohl Klimainformationen und -dienstleistungen Leben retten können – etwa indem klimabedingte Gesundheitsrisiken erkannt und vorhergesagt werden – werden sie längst nicht in allen Ländern effizient genutzt. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Ausgabe des Berichts „State of Climate Services“. Der Report, der jährlich von der World Meteorological Organization (WMO) herausgegeben wird, legt in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die Gesundheit und Bedeutung von Klimadienstleistungen und -informationen für den Schutz von Leben und Lebensgrundlagen. Entsprechend wird in dem Papier unter anderem der aktuelle Stand der Klimadienstleistungen für die Gesundheit sowie Empfehlungen und Fallstudien vorgestellt. KLIMA.PROFIT: Klimaanpassung in bestehenden Gewerbegebieten Eine gute Gebäudeisolierung schützt auch vor sommerlicher Hitze. Quelle: Rainer Sturm/pixelio.de Einen hohen Versiegelungsgrad aufgrund vieler Park-, Rangier- und Ladeflächen, großflächige Dachareale und Gebäudehüllen, die selten nachhaltig sind: Gewerbegebiete sind nicht gerade dafür bekannt, sich gut an die klimatischen Herausforderungen anzupassen. Klimawandelfolgen wie große Hitze oder Überschwemmungen kann in den Gebieten oft wenig entgegengesetzt werden. Das zu ändern war Ziel des Projekts KLIMA.PROFIT, das das Deutsche Institut für Urbanistik gemeinsam mit der EPC gGmbH durchgeführt hat. Von Anfang 2019 bis Ende 2021 wurden gemeinsam mit Unternehmen und Kommunalvertreter*innen in der Modellgebieten (Bochum, Duisburg und Dortmund) mehrere Einzelmaßnahmen umgesetzt: Von der grundlegenden Potenzialanalyse für Klimaanpassungsmaßnahmen, über Beteiligungs- und Austauschformate bis hin zur Entwicklung eines Tools zur Kosten-Nutzen-Analyse von Anpassungsmaßnahmen. Noch bevor KLIMA.PROFIT ausgelaufen ist, wurde mit dem Projekt KLIMA.PROFIT national, das von Juni 2020 bis Mai 2022 lief, ein standardisierter Beratungsprozess für Unternehmen und Gewerbegebiete entwickelt. Dieser soll Beteiligten bei der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Der Beratungsprozess wird derzeit als Modellvorhaben in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt.

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1041/633, Gemarkung und Gemein-de Hohenbrunn, zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beim Anwesen Zeppelinstr. 2 in 85521 Riemerling

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

UBA aktuell - Nr.: 4/2022

Liebe Leser*innen, der Klimawandel ist auch in Deutschland immer stärker spürbar. Was wir alle – ob in der Politik, der Wirtschaft oder privat – tun können, um zunehmendem Extremwetter zu begegnen, ist Thema dieser Newsletterausgabe. Eine gute Nachricht in Sachen Klimaschutz: Im ersten Halbjahr 2022 wurden etwa 14 Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Apropos Thema Klima: Sie werden es sehen, die Newsletter-Inhalte sind in dieser Ausgabe nach Themen geordnet. Unter den neuen Rubriken finden Sie nun alle Neuigkeiten zum jeweiligen Thema, ob aktuelle Meldung, neue Publikation oder anstehende Veranstaltung. Möchten Sie uns Feedback zu dieser Änderung geben oder haben Sie Verbesserungsvorschläge für den Newsletter „UBA aktuell“? Dann freuen wir uns, wenn Sie an unserer kurzen Umfrage teilnehmen . Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Hitze, Trockenheit, Starkregen: Was Deutschland tun kann Durch den Klimawandel nimmt Extremwetter in Deutschland zu. Quelle: Bernd Brueggemann / Fotolia.com und mb67 / Fotolia.com Aufgrund des Klimawandels gibt es auch in Deutschland immer mehr heiße Sommertage mit über 30 °C und Tropennächte mit mindestens 20 °C. Hitzewellen sind inzwischen mindestens fünfmal wahrscheinlicher als im Jahr 1900. Dies belastet besonders empfindliche Menschen wie Alte und Vorerkrankte in stark verdichteten Innenstädten. Viel Bodenversieglung und Bebauung sowie wenig Grün sorgen hier für eine besonders starke Aufheizung. Der Klimawandel sorgt auch dafür, dass die Bodenfeuchte in Deutschland abnimmt. Stand 15. Juli 2022 zeigte sich im Oberboden (bis 30 cm) fast in ganz Deutschland flächendeckend Trockenstress, teilweise extremer Trockenstress, mit entsprechenden Folgen nicht nur für Wälder, Land- und Fortwirtschaft. Gleichzeitig fällt Regen immer häufiger als Starkregen – der schnell abfließt und dabei teils verheerende Zerstörungen zurücklässt, wie vergangenes Jahr im Ahrtal. Neben der schnellen Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen ist die Anpassung an die Folgen des Klimawandels dringend geboten. Der Hitze in den Innenstädten müssen wir durch deutlich mehr Grün sowie mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz an Gebäuden begegnen. An Flüssen vorgesehene Überschwemmungsflächen können helfen, Schäden durch Starkregen zu vermeiden und das Wasser gleichzeitig für Trockenperioden in der Landschaft zu halten. Mit Wasser muss überall sorgsam umgegangen werden, es also nicht verschmutzt und nur sparsam gebraucht werden; ob durch Mulchen in der Landwirtschaft, um der Austrocknung von Böden entgegenzuwirken, oder im privaten Garten durch das Sammeln von Regenwasser und die Gartenbewässerung nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden. Viele weitere Informationen und Empfehlungen des Umweltbundesamtes finden Sie unter den folgenden Links. Entlastungspaket: Umweltbundesamt will Obst und Gemüse von der Mehrwertsteuer ausnehmen "Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden", sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Auch auf die Reparatur von Fahrrädern soll ein niedrigerer Steuersatz entfallen. Artikel in der ZEIT ONLINE. Wasserknappheit in Deutschland UBA-Experte Jörg Rechenberg im Deutschlandfunk: Es braucht mehr Effizienz bei allen Wassernutzungen. Kalte Dusche für die Freiheit - Was Energiesparen bringt Welche Tipps zum Energiesparen helfen wirklich? Und animieren solche gut gemeinten Tipps zur Nachahmung oder bewirken sie eher das Gegenteil? UBA-Experte Dr. Michael Bilharz im HR-Info-Podcast. UBA-Zahl des Monats Juni 2022 Quelle: Umweltbundesamt

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/10, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing, zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Aribostr. 33 in 82166 Gräfelfing

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beantragt. Im Wasserrechts-verfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/10, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing, zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Aribostr. 33 a in 82166 Gräfelfing

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 401/103, Gemarkung und Gemeinde Haar, zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beim Anwesen Zugspitzstr. 43a in 85540 Haar

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beantragt. Im Wasserrechts-verfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

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