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UBA aktuell - Nr.: 4/2022

Liebe Leser*innen, der Klimawandel ist auch in Deutschland immer stärker spürbar. Was wir alle – ob in der Politik, der Wirtschaft oder privat – tun können, um zunehmendem Extremwetter zu begegnen, ist Thema dieser Newsletterausgabe. Eine gute Nachricht in Sachen Klimaschutz: Im ersten Halbjahr 2022 wurden etwa 14 Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Apropos Thema Klima: Sie werden es sehen, die Newsletter-Inhalte sind in dieser Ausgabe nach Themen geordnet. Unter den neuen Rubriken finden Sie nun alle Neuigkeiten zum jeweiligen Thema, ob aktuelle Meldung, neue Publikation oder anstehende Veranstaltung. Möchten Sie uns Feedback zu dieser Änderung geben oder haben Sie Verbesserungsvorschläge für den Newsletter „UBA aktuell“? Dann freuen wir uns, wenn Sie an unserer kurzen Umfrage teilnehmen . Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Hitze, Trockenheit, Starkregen: Was Deutschland tun kann Durch den Klimawandel nimmt Extremwetter in Deutschland zu. Quelle: Bernd Brueggemann / Fotolia.com und mb67 / Fotolia.com Aufgrund des Klimawandels gibt es auch in Deutschland immer mehr heiße Sommertage mit über 30 °C und Tropennächte mit mindestens 20 °C. Hitzewellen sind inzwischen mindestens fünfmal wahrscheinlicher als im Jahr 1900. Dies belastet besonders empfindliche Menschen wie Alte und Vorerkrankte in stark verdichteten Innenstädten. Viel Bodenversieglung und Bebauung sowie wenig Grün sorgen hier für eine besonders starke Aufheizung. Der Klimawandel sorgt auch dafür, dass die Bodenfeuchte in Deutschland abnimmt. Stand 15. Juli 2022 zeigte sich im Oberboden (bis 30 cm) fast in ganz Deutschland flächendeckend Trockenstress, teilweise extremer Trockenstress, mit entsprechenden Folgen nicht nur für Wälder, Land- und Fortwirtschaft. Gleichzeitig fällt Regen immer häufiger als Starkregen – der schnell abfließt und dabei teils verheerende Zerstörungen zurücklässt, wie vergangenes Jahr im Ahrtal. Neben der schnellen Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen ist die Anpassung an die Folgen des Klimawandels dringend geboten. Der Hitze in den Innenstädten müssen wir durch deutlich mehr Grün sowie mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz an Gebäuden begegnen. An Flüssen vorgesehene Überschwemmungsflächen können helfen, Schäden durch Starkregen zu vermeiden und das Wasser gleichzeitig für Trockenperioden in der Landschaft zu halten. Mit Wasser muss überall sorgsam umgegangen werden, es also nicht verschmutzt und nur sparsam gebraucht werden; ob durch Mulchen in der Landwirtschaft, um der Austrocknung von Böden entgegenzuwirken, oder im privaten Garten durch das Sammeln von Regenwasser und die Gartenbewässerung nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden. Viele weitere Informationen und Empfehlungen des Umweltbundesamtes finden Sie unter den folgenden Links. Entlastungspaket: Umweltbundesamt will Obst und Gemüse von der Mehrwertsteuer ausnehmen "Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden", sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Auch auf die Reparatur von Fahrrädern soll ein niedrigerer Steuersatz entfallen. Artikel in der ZEIT ONLINE. Wasserknappheit in Deutschland UBA-Experte Jörg Rechenberg im Deutschlandfunk: Es braucht mehr Effizienz bei allen Wassernutzungen. Kalte Dusche für die Freiheit - Was Energiesparen bringt Welche Tipps zum Energiesparen helfen wirklich? Und animieren solche gut gemeinten Tipps zur Nachahmung oder bewirken sie eher das Gegenteil? UBA-Experte Dr. Michael Bilharz im HR-Info-Podcast. UBA-Zahl des Monats Juni 2022 Quelle: Umweltbundesamt

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 401/103, Gemarkung und Gemeinde Haar, zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beim Anwesen Zugspitzstr. 43a in 85540 Haar

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beantragt. Im Wasserrechts-verfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 261/27, Gemarkung und Gemeinde Haar, für die Versorgung eines Fischhälterbeckens und der WC-Spülung sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Casinostr. 76

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1041/633, Gemarkung und Gemein-de Hohenbrunn, zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beim Anwesen Zeppelinstr. 2 in 85521 Riemerling

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 252/8, Gemarkung und Gemeinde Neuried, zum Betrieb einer Wärmepumpen- und Kühlanlage sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Dr.-Rehm-Str. 48

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpen- und Kühlanlage sowie zur Gartenbewässerung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/10, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing, zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Aribostr. 33 a in 82166 Gräfelfing

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/10, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing, zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Aribostr. 33 in 82166 Gräfelfing

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beantragt. Im Wasserrechts-verfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 723/3, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing, zum Betrieb einer Wärmepumpen- und Kühlanlage sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Wandlhamerstr. 22 a in 82166 Gräfelfing

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpen-/Kühlanlage beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 87

Liebe Leser*innen, Deutschland erlebt regelmäßig Hitzewellen, wird insgesamt wärmer und verliert Wasser. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel , den BMUV und UBA diese Woche vorgestellt haben. Zentrale Erkenntnisse und Hintergründe zum Monitoringbericht 2023 lesen Sie in unserem Schwerpunktartikel. Zukünftig soll das vom Bundestag beschlossene Klimaanpassungsgesetz die Klimaanpassung verbindlicher und ambitionierter machen. Der Monitoringbericht wird damit auch zu einem wichtigen Instrument, um Fortschritte und Ziele in der Anpassung besser nachzuvollziehen. Eine spannende Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung wünscht das KomPass-Team Monitoringbericht 2023: Blick zurück und erstmals nach vorn Die Hitzebelastung nimmt durch den Klimawandel zu. Quelle: Gerd Altmann / pixabay Welchen messbaren Einfluss hat der Klimawandel in Deutschland und wo zeigen Anpassungsstrategien bereits Wirkung? Der neue „Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ liefert dazu jede Mengen Daten und Antworten. Mithilfe von wissenschaftlichen Indikatoren zu Klimafolgen und Anpassung – beispielsweise Ozonbelastung oder Meeresspiegel – informiert der Monitoringbericht über die Entwicklungen in Vergangenheit und Gegenwart. Das Monitoringsystem wurde dabei im Vergleich zu 2019 um mehrere Indikatoren ergänzt und die Berichtsstruktur deutlich erweitert. So liefert der Bericht 2023 jetzt nicht nur Daten und Fachartikel, sondern auch eine Einordnung der Ergebnisse und Informationen über mögliche Entwicklungen sowie bereits ergriffene Maßnahmen und deren Erfolg. Die Haupterkenntnis: Die Folgen der Erderwärmung zeigen sich in den gemessenen Daten des Monitoringberichts 2023 noch deutlicher als 2019. Aber es gibt auch gute Nachrichten, denn erste Anpassungsmaßnahmen zeigen bereits Wirkung. Der Monitoringbericht ist Teil des Berichtswesen zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) mit regelmäßig aktualisierten Elementen und erscheint alle vier Jahre. So wirken sich Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt aus Welchen Einfluss haben verschiedene Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt? Dieser Frage widmet sich das Projekt „Analyse und Einsatz von Klimadiensten zum Kapazitätsaufbau, Bildung und Vernetzung zur Klimawandelanpassung“, welches das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung, GWS und IÖW durchführt. Erste Ergebnisse wurden nun in Form eines Posters veröffentlicht. Dabei wird dargestellt, welche Auswirkungen zwölf ausgewählte Klimaanpassungsmaßnahmen – etwa Dachbegrünung oder Waldanpassung – auf die Erwerbstätigenzahl von Berufsgruppen im Jahr 2040 haben werden. Ein erster Zwischenbericht zu dem Projekt wird demnächst veröffentlicht. BMBF Fördermaßnahme RegIKlim: projektübergreifende Leitfäden veröffentlicht Die Projekte der BMBF Fördermaßnahme „Regionale Informationen zum Klimahandeln“ (RegIKlim) haben verschiedene fachspezifische Leitfäden veröffentlicht. Die Leitfäden thematisieren die Herausforderungen bei einer integrierten Bewertung von Anpassungsmaßnahmen, die Erfassung und Bewertung von Anpassungskapazitäten sowie die transdisziplinäre Forschung in der regionalen Klimaanpassung. Ebenso erarbeitete das WIRKsam-Projekt der Fördermaßnahme ein Konzept zur operativen Verstetigung und Skalierung von Klimadiensten, welches Empfehlungen für nutzerorientierte Klimadienste bereitstellt. UBA hat im Rahmen der WIRKsam-Begleitforschung die Leitfäden konzipiert, fachlich erarbeitet und die Praxisbeispiele aus den RegIKlim-Projekten eingepflegt. Bundestag beschließt Klimaanpassungsgesetz Der Bundestag hat am 16. November 2023 den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesklimaanpassungsgesetz beschlossen. Das Rahmengesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und –konzepten. Darüber hinaus wird mit einem Berücksichtigungsgebot dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. Zuvor hatten sich Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschusses für eine gemeinsame Finanzierung im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung ausgesprochen. Bundespreis Stadtgrün 2024: Bewerber gesucht! Zum dritten Mal vergibt das Bundesbauministerium den „Bundespreis Stadtgrün“ und nimmt dafür noch Bewerbungen entgegen. Ausgezeichnet werden Praxisbeispiele, Projekte und Programme, die zeigen, wie Stadtgrün die Menschen vor allem zu mehr Bewegung motiviert. Die neugeschaffenen Räume sollen dabei aber auch klimatischen und ökologischen Funktionen gerecht werden und für mehr Klimaresilienz sorgen. Eingereicht werden können bereits realisierte Projekte aus den vergangenen zehn Jahren. Die Bewerbungsfrist für Städten und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3000 Einwohner*innen endet am 31. Januar 2024. Insgesamt ist der Bundespreis Stadtgrün mit 100.000 Euro dotiert. BMBF: Neue Fördermaßnahme zur nachhaltigen Stadtentwicklung Mit der neuen Fördermaßnahme „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ möchte das BMBF ab Ende 2024 Forschungsprojekte unterstützen, die sich mit sozial-ökologischen Lösungen für klimaneutrale, nachhaltige und resiliente Städte beschäftigen. Ziel der Maßnahmen ist der Aufbau von Transformationsclustern zur Erforschung, Erprobung und Verbreitung sozialer Innovationen für nachhaltige und lebenswerte Städte. Der erste Förderaufruf konzentriert sich auf das Thema „Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen“. Einsendeschluss für Projektskizzen ist der 23. Februar 2024. NRW startet mehrere Fördermaßnahmen zu Klimafolgenanpassung Mit einem ganzen Bündel von Fördermaßnahmen soll Nordrhein-Westfalen besser an die Folgen des Klimawandels angepasst werden. So stellt die Förderrichtline „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW“ den Kommunen, Wasserverbänden, Industrie und Gewerbe Mittel für ein klimaangepasstes Management von Ab- und Niederschlagswasser zur Verfügung. Weitere rund 37 Millionen stehen im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ für Maßnahmen wie Entsiegelung befestigter Flächen oder das Anlegen von Mulden bereit. Mit dem Projekt „Grüne Infrastruktur“ wiederum werden naturnahe Projekte im Siedlungsbereich und dessen Umland gefördert, beispielsweise Biotopverbunde oder naturbasierte Freizeit und Erholungsmöglichkeiten. Alle drei Fördermaßnahmen laufen über das Landesumweltministerium. Bonn: Beschlussvorlage für mehr Klimaanpassung Die Stadt Bonn möchte bis zum Jahr 2035 klimaneutral sein – und muss sich dazu auch verstärkt an die Folgen des Klimawandels anpassen. Der Umweltausschuss des Stadtrats hat daher für die Dezembersitzung des Rats den „Zielbeschluss zur Klimaanpassung“ vorbereitet. Dieser sieht unter anderem vor, dass zusätzliche Anpassungsaktivitäten durchgeführt werden, die sich unter anderem an den Zielen Hitzevorsorge, Trockenheitsvorsorge, Starkregenvorsorge, Klimaschutz und Biodiversität orientieren. Über die Fortschritte der Maßnahmenumsetzung soll die Verwaltung alle zwei Jahre berichten. Leuchtturmprojekt zur Klimawandelanpassung in Weinregion Welche neuen Ideen der Weinbau und der Tourismus angesichts der Folgen des Klimawandels brauchen, wurde im regionalen Forschungsprojekt „Mosel-AdapTiV“ untersucht. Da die Radtouristen aufgrund der heißen Sommer erst später an die Mosel kommen und zusätzlich der Weinbau unter der Hitze leidet, erarbeiteten Forschende der Universität Trier gemeinsam mit der Stadt Traben-Trarbach unter anderem einen Rundweg mit verschiedenen Schautafeln zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den Weinbau. Die Ergebnisse des Leuchtturmprojekts wurden in Handlungsempfehlungen für andere Kommunen zusammengefasst und können auf der Projektwebseite abgerufen werden. Handreichung zur Trinkwasserverwendung in Hitze-Sommern Auch wenn die Wasserversorgung in Deutschland derzeit noch kein kritisches Level erreicht hat, kann es in Hitzesommern durchaus passieren, dass die Trinkwasserverwendung eingeschränkt werden muss. So wurde etwa im vergangenen Jahr bereits in einigen Städten und Gemeinden zu bestimmten Uhrzeiten die Gartenbewässerung oder das Befüllen privater Pools untersagt. Um Städte und Gemeinden auf solche Fälle besser vorzubereiten, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit dem VKU, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städtetag die Handreichung „Einschränkung der Trinkwasserverwendung in Hitzesommern“ erstellt. Sie beschreibt unter anderem die rechtlichen Möglichkeiten für eine Nutzungsbeschränkung, zeigt Beispiele auf und gibt Tipps für die Kommunikation. Eckpunktepapier zur Rolle der Banken bei Erhaltung der Biodiversität Banken können einen großen Anteil an der Erhaltung der Biodiversität haben – etwa, indem sie Kapital für Projekte und Unternehmen bereitstellen, die sich dem Schutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen widmen. Welche Herausforderungen dabei auf die Banken zukommen, welche Regulatorien es bezüglich der Biodiversität gibt, wie die Biodiversitätsaspekte bewertet und analysiert werden und welche Handlungsfelder sich für die Banken ergeben, zeigt ein neues Eckpunktepapier des Bundesverbands deutscher Banken. Auch Initiativen und Tools, die den Finanzinstituten bei der Formulierung, Priorisierung und Umsetzung ihrer biodiversitätsbezogenen Ziele helfen können, werden in dem Papier vorgestellt. Lancet Countdown: Gesundheitsrisiken des Klimawandels nehmen zu Ohne Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel wird es bis Mitte des Jahrhunderts 370 Prozent mehr Hitzetote geben – selbst, wenn die globale Durchschnittstemperatur gegenüber der vorindustriellen Zeit nur um zwei Grad steigt. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Studie „Lancet Countdown on health and climate change“. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus mehr als 50 Einrichtungen, die in einem jährlichen Report die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. Im Bericht für 2023 zeigen die Forschenden unter anderem: Die Gesundheitsrisiken des Klimawandels nehmen in allen untersuchten Dimensionen zu. Vereinte Nationen warnen vor sechs Risiko-Kipppunkten In einem neuen Bericht warnen die Vereinten Nationen vor sechs Risiko-Kipppunkten, die unsere gesellschaftlichen und ökologischen Systeme drastisch verändern werden: Eskalierendes Artensterben, Erschöpfung des Grundwassers, Gletscherschmelze, Weltraumschrott, Unerträgliche Hitze sowie Verlust von Versicherbarkeit. Der jeweilige Kipppunkt wird demnach überschritten, wenn das betroffene System nicht mehr in der Lage ist, die Risiken abzufedern. In dem UN-Papier „Interconnected Disaster Risks 2023“ werden neben der Definition der Risiken aber auch Vorschläge zur Vermeidung oder Abschwächung der Folgen beschrieben. EU-Klimawandeldienst: 2023 wird das heißeste Jahr seit Messbeginn Dieses Jahr ist auf dem Weg das heißeste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen 1940 zu werden. „Das macht mich nervös vor dem, was kommt“, sagt Samantha Burgess, stellvertretende Direktorin des EU-Klimawandeldienst Copernicus Climate Change Service (C3S). Burgess stellte gemeinsam mit Kolleg*innen Ende Oktober zahlreiche Daten zu den Temperaturveränderungen auf einer Podiumsdiskussion vor. In Europa, das sich schneller erwärme als der globale Durchschnitt, lagen die Temperaturen im September demnach 2,51 Grad über dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2020. Die Diskussionsteilnehmer*innen warnten vor einer Handlungslähmung und plädieren für mehr Klimaschutzmaßnahmen. So kann KI beim Kampf gegen den Klimawandel helfen Künstliche Intelligenz (KI) kann einen großen Beitrag beim Kampf gegen den Klimawandel und bei der Festlegung von Klimaanpassungsmaßnahmen leisten. Einsatzmöglichkeiten gibt es etwa dort, wo viele Daten gesammelt und ausgewertet werden müssen, Effizienzen und alternative Lieferketten berechnet werden oder Frühwarnsysteme installiert werden sollen. Wie genau das im Detail aussehen kann, hat das Newsportal der Vereinten Nationen, UN News, in dem Artikel „Explainer: How AI helps combat climate change“ für einzelne Bereiche wie Wetter, Katastrophenprävention, Klimaneutralität oder Fast Fashion untersucht. Wie Klimawandel und nicht-übertragbare Krankheiten zusammenhängen Der Klimawandel und die Zunahme von nicht-übertragbaren Erkrankungen sind nicht nur die großen globalen Krisen unserer Zeit, sondern auch miteinander verflochten. Wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in dem englischsprachigen Artikel „Climate change and noncommunicable diseases: connections“ erklärt, wirkt sich der Klimawandel bereits auf vielfältige Weise auf die Gesundheit aus: unter anderem durch Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überschwemmungen. Mit 77 Prozent entfällt demnach ein Großteil der Todesfälle durch nicht-übertragbare Krankheiten auf Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Durch Klimaschutzmaßnahmen könne das Risiko für diese Erkrankungen verringert werden. UBA-Arbeitshilfe zur globalen Analyse von Lieferketten Die Analyse der Lieferketten und die Bewertung der damit verbundenen Umweltrisiken kann für mittelständische Unternehmen herausfordernd sein. Zur Unterstützung untersucht das Umweltbundesamt (UBA) die Umwelthotspots in den globalen Lieferketten ausgewählter deutscher Branchen. Veröffentlicht wurden bislang die Ergebnisse für drei Branchen: die Automobilindustrie, die Elektroindustrie und für den Maschinenbau. Betrachtet wurden dabei die Umweltthemen Treibhausgase, Wasser, Fläche, Luftschadstoffe, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Weitere Studien sollen folgen – etwa zur chemisch-pharmazeutischen und zur lebensmittelverarbeitenden Industrie. UN-Report: Klimaanpassungsmaßnahmen sind massiv unterfinanziert Jährlich fehlen weltweit zwischen 194 und 366 Milliarden US-Dollar für die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels. Das geht aus dem neuen „Adaptation Gap Report 2023“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) hervor. Demnach sind von der Finanzierungslücke vor allem die Entwicklungsländer betroffen – deren Bedarf an Anpassungsfinanzierung 10- bis 18-mal so hoch ist, wie die tatsächlichen Finanzströme. Anhand von sieben Möglichkeiten zeigt der Bericht, wie die Finanzsituation verbessert werden kann – etwa durch mehr inländische Ausgaben und durch Unterstützung aus dem privaten Sektor. Fachartikel zu Extremwetter in einem sich ändernden Klima Nicht alle Extremwetterereignisse und vor allem deren Häufigkeit lassen sich eindeutig auf die steigenden Treibhausgasemissionen zurückführen. Welche Faktoren stattdessen auch eine Rolle spielen könnten, erläutern zwei Forschende der Hochschule Magdeburg-Stendal und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung in dem gemeinsamen Artikel „Extreme weather in a changing climate“. In dem Text, der im Physikfachverlag IOP Publishing veröffentlicht wurde, stellen die Autorinnen und Autoren die jüngsten Extreme in den Kontext der neuesten Forschung der Atmosphären- und Klimawissenschaften und untersuchen dabei auch die Veränderungen in der Thermodynamik und Dynamik der Atmosphäre. Wie wird in Anpassungsplänen mit Verlust und Schäden umgegangen? Wie wird in den nationalen Anpassungsplänen mit Verlust und Schäden durch den Klimawandel umgegangen? Dieser Frage widmet sich der Report „Adressing Loss and Damage: What can we learn from countries’ National Adaptation Plans?”, den das National Adaptation Plan (NAP) Global Network herausgegeben hat. Der NAP-Prozess wurde 2010 in Leben gerufen, um Entwicklungsländern darin zu unterstützen, ihre mittel- und langfristigen Anpassungsbedarfe in bestehende Planungsprozesse zu integrieren. WMO-Bericht: Klimadienstleistungen retten Leben Obwohl Klimainformationen und -dienstleistungen Leben retten können – etwa indem klimabedingte Gesundheitsrisiken erkannt und vorhergesagt werden – werden sie längst nicht in allen Ländern effizient genutzt. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Ausgabe des Berichts „State of Climate Services“. Der Report, der jährlich von der World Meteorological Organization (WMO) herausgegeben wird, legt in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die Gesundheit und Bedeutung von Klimadienstleistungen und -informationen für den Schutz von Leben und Lebensgrundlagen. Entsprechend wird in dem Papier unter anderem der aktuelle Stand der Klimadienstleistungen für die Gesundheit sowie Empfehlungen und Fallstudien vorgestellt. KLIMA.PROFIT: Klimaanpassung in bestehenden Gewerbegebieten Eine gute Gebäudeisolierung schützt auch vor sommerlicher Hitze. Quelle: Rainer Sturm/pixelio.de Einen hohen Versiegelungsgrad aufgrund vieler Park-, Rangier- und Ladeflächen, großflächige Dachareale und Gebäudehüllen, die selten nachhaltig sind: Gewerbegebiete sind nicht gerade dafür bekannt, sich gut an die klimatischen Herausforderungen anzupassen. Klimawandelfolgen wie große Hitze oder Überschwemmungen kann in den Gebieten oft wenig entgegengesetzt werden. Das zu ändern war Ziel des Projekts KLIMA.PROFIT, das das Deutsche Institut für Urbanistik gemeinsam mit der EPC gGmbH durchgeführt hat. Von Anfang 2019 bis Ende 2021 wurden gemeinsam mit Unternehmen und Kommunalvertreter*innen in der Modellgebieten (Bochum, Duisburg und Dortmund) mehrere Einzelmaßnahmen umgesetzt: Von der grundlegenden Potenzialanalyse für Klimaanpassungsmaßnahmen, über Beteiligungs- und Austauschformate bis hin zur Entwicklung eines Tools zur Kosten-Nutzen-Analyse von Anpassungsmaßnahmen. Noch bevor KLIMA.PROFIT ausgelaufen ist, wurde mit dem Projekt KLIMA.PROFIT national, das von Juni 2020 bis Mai 2022 lief, ein standardisierter Beratungsprozess für Unternehmen und Gewerbegebiete entwickelt. Dieser soll Beteiligten bei der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Der Beratungsprozess wird derzeit als Modellvorhaben in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt.

Verfahren zur Gelbwasserbehandlung im Rahmen ökologischer Konzepte in der Abwasserwirtschaft

Das Projekt "Verfahren zur Gelbwasserbehandlung im Rahmen ökologischer Konzepte in der Abwasserwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg-Harburg, Arbeitsbereich Abwasserwirtschaft durchgeführt. Sauberes Trinkwasser ist eine begrenzte Ressource. Deshalb müssen ressourcenschonende Technologien entwickelt und umgesetzt werden, die den Trinkwasserverbrauch drastisch reduzieren. Der Arbeitsbereich Abwasserwirtschaft der TU Hamburg-Harburg entwickelte Grauwasser-Recycling-Verfahren, durch die wertvolles Trinkwasser durch Brauchwasser ersetzt wird. Unter Grauwasser werden die Abwässer aus Waschbecken, Badewannen, Duschen und Waschmaschinen aus Bad und Küche verstanden. Unter Brauchwasser versteht man gereinigtes Abwasser, das für Bereiche eingesetzt werden kann, in denen kein Wasser mit Trinkwasserqualität benötigt wird. Die Reinigung des Grauwassers vollzieht sich in biologische Behandlungsanlagen (bepflanzte Bodenfiltern, SBR-Anlage usw.). Dort werden die Grauwasserinhaltsstoffe durch Mikroorganismen abgebaut. Um höherwertiger Wiederverwendung des Grauwassers zu erreichen, werden die Nachbehandlungen für das biologische gereinigte Grauwasser untersucht. Für Nachbehandlung werden die Langsamsandfilter, Membran-Module und Versickerung durch Bodenpassage eingesetzt. Das Schema der Laborversuchsanlagen ist in der Abbildung dargestellt. Das gereinigte Grauwasser kann für die Toilettenspülung, die Waschmaschine sowie zur Gartenbewässerung eingesetzt, der Trinkwasserverbrauch in privaten Haushalten kann damit deutlich reduziert werden. Das überschüssige gereinigte Grauwasser kann versickert und als Wasserressource in das Grundwasser eingeleitet werden. Das Grauwasser muß die Anforderung an die Qualität zur Grundwasseranreicherung erfüllt. Damit kann das aufbereitete Grauwasser durch Mischung mit realem Grundwasser als Trinkwasserressource.

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