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Wertstoff-Center in Köln

<p>Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen an diese Wertstoff-Center gebracht werden.</p> <p>Wir nehmen an:</p> <ul> <li>Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metalle, Papier/Pappe, Schadstoffe, Bauschutt</li> <li>Kostenlose Annahme von haushaltsüblichen Mengen an Altkleidern, CDs/DVDs, Elektro-Altgeräten, Grünschnitt, Leichtverpackungen, Metall, Papier, Pappe/Kartonagen, Schadstoffen und Sperrmüll</li> <li>Kostenpflichtige Annahme von Bauschutt in Kleinmengen (Gewerbeschadstoffe nur in Ossendorf)</li> </ul> <p>Wir nehmen nicht an:</p> <p>Asbest, Dämmmaterial, Außenhölzer, Teerpappe</p> <ul> <li>Sprengstoff, Munition</li> <li>Gasflaschen</li> <li> Infektiöses Material, Tierkadaver</li> <li> Motoren, Getriebeöle</li> <li>Gewerbeschadstoffe</li> </ul>

Kriminalitäts- und Verkehrslage

Die Meldungen aus dem Zuständigkeitsbereich vom Sonntagvormittag: Stadtgebiet Halle (Saale) Auseinandersetzungen auf dem Weihnachtsmarkt Am Samstag ereigneten sich zwei Vorfällen im Bereich des Marktplatzes. Kurz vor 19.00 Uhr kam es an einer Haltestelle zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe mit fünf Frauen und einer Gruppierung von ca. 20 HFC-Fans, welche aus einer Straßenbahn ausstiegen. Es folgten zunächst Beleidigungen gegen die Frauen. Die Auseinandersetzung verlagerte sich bis zum Franckeplatz. Dort kam es zu einer Tätlichkeit eines Mannes gegen eine der Frauen. Eine medizinische Behandlung machte sich vor Ort nicht erforderlich. Da sich im Umfeld immer mehr HFC-Fans sammelten, machte sich ein größerer Polizeieinsatz erforderlich, um die Lage ruhig zu halten. Die Polizei nahm die Personalien der Beteiligten auf und ermittelt zum genauen Hergang der Geschehnisse. Gegen 22.15 Uhr kam es dann auf dem Marktplatz zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einer 18-jährigen Frau und einem ebenfalls 18-jährigen Mann. Eine größere Gruppierung mit bis zu 30 männlichen Personen wurde auf die Situation aufmerksam und ging daraufhin auf den 18-Jährigen los. Einzelne Personen der Gruppierung schlugen und traten auf den 18-Jähirgen und dessen 17-jähirgen Begleiter ein. Polizeikräfte, welche zur Absicherung des Weihnachtsmarktes eingesetzt war, bemerkten die Geschehnisse und drängten zur Verhinderung einer weiteren Eskalation die Gruppierung zurück. Eine medizinische Behandlung vor Ort lehnten die Geschädigten ab. Es wurden mehrere Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Personen eingeleitet. Taschendiebstähle in der Innenstadt Im Laufe des Samstags wurden in der Innenstadt mehrere Taschendiebstähle angezeigt. Beispielsweise wurde einem Mann auf dem Weihnachtsmarkt die Geldbörse aus der Jackentasche entwendet. Ein weiterer Mann stellte nach dem Besuch in der Innenstadt fest, dass seine Air Pods aus seiner Jacke verschwunden waren. Einer Frau wurde auf dem Weihnachtsmarkt die komplette Umhängetasche entwendet. Die Tasche wurde später durch Polizeibeamte auf dem Markplatz wieder aufgefunden. Aus ihr wurde das Münzgeld entnommen. Die restlichen Wertgegenstände konnte der Frau wieder übergeben werden. Die Polizei warnt: Im dichten Gedränge haben Taschendiebe leichtes Spiel. Schützen Sie Ihr Eigentum, indem Sie es entweder in die Jackeninnentaschen verstauen oder Taschen eng und verschlossen vor dem Körper tragen! Verkehrsunfall mit Verletzten Am Samstag fuhr gegen 17.30 Uhr in der Magdeburger Chaussee ein Fahrzeug auf einen Pkw auf, welcher an der Ampel auf Höhe „An der Saalebahn“ bei Rot verkehrsbedingt abbremsen musste. Die Fahrerin des vorausfahrenden Autos wurde leicht verletzt und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der auffahrende Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Dessen Fahrer blieb unverletzt. Saalekreis Anhänger gestohlen Querfurt – In der Nacht zum Samstag wurde vom Parkplatz eines Baumarktes am Döcklitzer Tor ein Pkw-Anhänger entwendet. Dieser war mit einem Schloss an einem Pfosten gesichert. Dieses Schloss wurde gewaltsam geöffnet. Es erfolgte die Sicherung der Videoüberwachung des Marktes. Nach dem Anhänger wird nun bundesweit gefahndet. Auto fährt in Graben Bad Dürrenberg – Ein 57-Jähriger war am Samstagabend aus Lützen kommend mit seinem Pkw auf der L184 unterwegs. An der Einmündung zur L187 fuhr er gegen 22.00 Uhr mit dem Auto aus bisher ungeklärter Ursache geradeaus weiter und landete im Straßengraben. Ér musste wegen leichter Verletzungen vom Rettungsdienst behandelt werden. Parkendes Auto beschädigt Merseburg – Eine Frau hatte am Donnerstag ihren VW Multivan auf einem Parkplatz An der Hoffischerei abgestellt. Als sie am Samstag wieder zu ihrem Auto kam, stellte sie fest, dass die Hecktür eingedrückt war. Sie ließ sich wegen des Schadens nicht mehr öffnen. Augenscheinlich handelt es sich um einen Unfallschaden und der Verursacher hatte die Unfallstelle pflichtwidrig verlassen. Ermittlungen zu ihm wurden aufgenommen. Burgenlandkreis Einbruch in einen Imbissstand Zeitz – In der Nacht zum Samstag wurde die Tür zu einem Imbissstand in der Hainichener Dorfstraße aufgebrochen. Aus dem Objekt wurde eine Gasflasche entwendet. Polizeibeamte sicherten vor Ort Spuren des Einbruchs und leiteten Ermittlungen zu den Tätern ein. Unfälle auf den Autobahnen Meineweh – Am Samstag war ein Pkw auf der A9 in Richtung München unterwegs, als dessen 25-jähriger Fahrer gegen 11.30 Uhr zwischen den Anschlussstellen Droyßig und Naumburg auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und gegen die Mittelleitplanke prallte. Anschließend schleuderte das Auto nach rechts und kollidierte mit der rechten Schutzplanke. Das Auto kam schließlich auf dem mittleren Fahrstreifen zum Stehen. Der Fahrer wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht und der Pkw von einem Abschleppdienst geborgen. An der Unfallstelle kam es zu entsprechenden Verkehrsbehinderungen. Weißenfels – Gegen 18.20 Uhr fuhr ein Pkw an der Anschlussstelle Leuna auf die A38 in Richtung Göttingen auf. Dabei kam der Fahrer mit dem Auto ins Schleudern und kollidierte mit der rechten Fahrzeugseite in der linken Schutzplanke. Der Pkw kam entgegengesetzt zur Fahrtrichtung auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen. Der Fahrer blieb unverletzt. Das Auto musste durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Im einsetzenden Rückstau kam es gegen 18.25 Uhr kurz vor der Anschlussstelle Leuna zu einem Auffahrunfall. Ein Pkw fuhr auf einen im linken Fahrstreifen stehenden Pkw auf. Die 30-jähirge Fahrerin des stehenden Autos wurde dadurch schwer verletzt. Der 62-jährige Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs und seine 54-jährige Beifahrerin wurden leicht verletzt. Alle Beteiligten wurden durch den Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser gebracht. Beide Autos mussten durch Hilfsdienste abgeschleppt werden. Gegen 19.20 Uhr kam es zu einem weiteren Auffahrunfall am Stauende. Hier waren ebenfalls zwei Pkw beteiligt. Verletzt wurde dabei niemand, die Autos blieben fahrbereit. Autofahrt unter Einfluss von Drogen Zeitz, OT Luckenau – Polizeibeamte kontrollierten am Samstag, gegen 16.00 Uhr, in der Schulstraße eine Pkw-Fahrerin. Es ergaben sich bei der Kontrolle Hinweise darauf, dass die Frau unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Drogentest auf Amphetamine verlief positiv. Der Frau wurde die Weiterfahrt untersagt, entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Festnahme Weißenfels – Auf der A9 in Fahrtrichtung München stellten Polizeibeamte am Samstag gegen 22.45 Uhr ca. 1 km vor der Abfahrt Weißenfels ein liegengebliebenes Fahrzeug fest. Das Auto blieb wegen fehlenden Kraftstoffs liegen. Bei der Kontrolle des 25-jährigen Fahrers wurde festgestellt, dass gegen diesen ein nationaler Haftbefehl vorlag. Da er den haftbefreienden Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und in eine JVA eingeliefert. Mansfeld-Südharz Verkehrsunfall beim Ausparken Mansfeld – Am Samstagmittag fuhr ein Pkw-Fahrer beim Ausparken in der Bahnhofstraße gegen ein hinter ihm stehendes Fahrzeug und beschädigte dies leicht. Die Polizei kam vor Ort und nahm den Unfall auf. Fahndungstreffer Klostermansfeld – Polizeibeamte stellten am Samstagmittag in der Siebigeröder Straße einen abgestellten Pkw fest, welcher durch die Zulassungsstelle zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Da das Auto nicht mehr zugelassen war, sollten die Amtssiegel vom Kennzeichen entfernt werden. Die Beamten setzten dies um und hinterließen dem Besitzer des Autos eine Information, dass er damit nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf. Fensterscheibe beschädigt Sangerhausen – Am Sonntagmorgen wurde kurz nach 01.30 Uhr die Scheibe eines Fensters der Parterrewohnung eines Mehrfamilienhauses in der Erich-Weinert-Straße eingeworfen. Die Wohnungsinhaberin öffnete sogleich das Fenster, konnte jedoch niemanden mehr feststellen. Das äußere Glas des Fensters wurde beschädigt. Ermittlungen zu dem Verursacher wurden aufgenommen. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de

Gewässerreinigung in Berlin

Die große Menge an Müll und Unrat in Berliner Gewässern ist leider ein stetiges Problem. Denn egal ob Flüsse, Seen oder Kanäle: Müll gehört nicht in die Gewässer. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind mehrere Schiffe, Reinigungswagen und weitere Fahrzeuge das ganze Jahr unterwegs, um die Berliner Gewässer zu reinigen. Denn müllfreie Gewässer sind eine saubere Sache. Regelmäßig wird eine Gewässerfläche von 50 km² gereinigt. Zur Veranschaulichung: Die Fläche, die gesäubert wird, ist etwa 14-mal so groß wie das Tempelhofer Feld. Hinzu kommen ca. 420 km kleinere Fließgewässer (z. B. Gräben und Fließe), was etwa 11-mal der Ringbahnstrecke Berlins entspricht – eine gewaltige Aufgabe, der wir uns ganzjährig widmen. Um diese Herausforderung zu bewältigen, sind täglich mehrere Reinigungsschiffe sowie Reinigungswagen und weitere Fahrzeuge im Einsatz. Die Säuberung der Berliner Gewässer, einschließlich der Bundeswasserstraßen, findet in einem mehrmals wöchentlich bis monatlichen Reinigungsturnus statt. Die jährlichen Gesamtkosten dafür belaufen sich auf etwa 2 Millionen Euro. Dabei finden wir an erster Stelle vor allem Verpackungsmüll, sowie Glasflaschen, aber auch Spritzen. Neben Autoreifen und Altholz, zum Beispiel in Form von Paletten, gehören auch skurrile Funde wie Matratzen, Sofas und weitere Möbel dazu. Auch Schrott in Form von E-Scootern, Einkaufswagen, Straßenschildern, Tresoren und Fahrrädern sind Teil des Mülls in den Berliner Gewässern. Einige Flüsse und Kanäle werden gezielt als Endlager für unerwünschte Gegenstände wie Möbel oder Matratzen missbraucht. Das schadet der Umwelt. Doch auch alltägliche Objekte tragen erheblich zur Verschmutzung bei. Oft werden sie liegengelassen, woraufhin Wind und Wetter dafür sorgen, dass Gegenstände wie Verpackungen oder Flaschen schließlich in die Nähe der Ufer und von dort aus in die Gewässer getrieben werden. Die effektivste Maßnahme gegen die Verschmutzung unserer Gewässer besteht darin, keinen Abfall in der Natur zu hinterlassen oder an Orten, an denen er nicht hingehört. Darüber hinaus können Sie durch die Sensibilisierung Ihres Umfelds für das Thema Müll in Gewässern einen wichtigen Beitrag leisten – ein guter Start wäre das Teilen dieser Webseite oder unserer Inhalte in den sozialen Medien.

Altglas

Altglas richtig trennen und entsorgen Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container. Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas. Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter. Gewusst wie Der Einsatz von Altglas in der Produktion von neuem Glas verringert den Primärrohstoff- und Energieverbrauch, die Wasser- und Luftbelastung deutlich. Beispielsweise sinkt der Bedarf an Schmelzenergie um bis zu 3 % pro 10 % Scherbeneinsatz. Außerdem wird hierdurch eine Deponierung von Altglas überflüssig. Im Altglas-Container entsorgen: Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas. Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden. Die richtige Farbwahl: Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas. Mehrweg – der bessere Weg: Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas- Mehrwegflaschen können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz. Was Sie noch tun können: Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg. Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container. Beachten Sie auch unsere Tipps zu Mehrwegflaschen . Blauer Engel - Mehrweg Quelle: Blauer Engel Mehrwegzeichen Quelle: Arbeitskreis Mehrweg GbR Hintergrund Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO 2 -Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen. Seit Beginn der Altglassammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (⁠UBA⁠ 2012). Im Jahr 2021 lag die Quote bei 80,3 % (⁠ UBA ⁠ 2023). In Deutschland wurden 2022 insgesamt 6,915 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 4 Mio. t und Flachglas mit 2 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.). Weitere Informationen finden Sie unter: Glas und Altglas (UBA-Datenseite) Quellen: UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010 UBA (2022): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2021 Bundesverband Glasindustrie e.V.: Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2022 und 2023

Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Biogasanlage gem. § 16 BImSchG der ADAP Biogas GmbH in Ahrenshagen

• Stilllegung und Rückbau der BHKW 1 und BHKW 2 • Änderung der Betriebsweise BHKW 3 • Errichtung und Betrieb eines Sauerstofferzeugungssystem PSA für einen geeigneten O2 Gehalt im Biogas für die vorhandene Entschwefelungsanlage • Aufstellung und Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage in Containerausführung ein-schließlich Peripherie • Aufstellen eines Wechselcontainers mit Gasflaschen zum Abfüllen und Abtransport des erzeugten Bio-Methans (Lagermenge 3,3 t) • Änderung des Standortes der Not-Gasfackel

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG- EN- Tec

Der Firma EN-Tec GmbH, Hottelner Weg 50, 31137 Hildesheim, wird aufgrund ihres Antrages vom 13.07.2022, zuletzt ergänzt durch Schreiben vom 15.03.2023, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Flüssiggaslagers mit 29,9 t Fassungsvermögen zur Abfüllung von Gasflaschen erteilt. Gegenstand der Genehmigung Dieser Bescheid erstreckt sich auf die folgenden wesentlichen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen einschließlich ihres Betriebes: Errichtung und Betrieb eines Flüssiggaslagers mit 29,9 t Fassungsvermögen zur Abfüllung von Gasflaschen

Hoyer G.m.b.H. – Neugenehmigung – Errichtung und Betrieb einer Lageranlage für Propangasflaschen

Die Hoyer G.m.b.H. betreibt am Standort in der Tucheimer Straße 3, 39126 Magdeburg eine Mineralöltankstelle und eine Tankanlage für Autogas einschließlich den zugehörigen Lagertanks. Aufgrund einer geplanten Errichtung eines Flaschenlagers für Propangas, ergibt sich unter Berücksichtigung der resultierenden Lagermengen an entzündbaren Gasen eine Genehmigungsbedürftigkeit nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Am Standort werden aktuell maximal 2,1 t Propangas für Heizzwecke sowie 2,9 t Autogas am Standort gelagert. Das neue Flaschenlager wird mit einer Kapazität von 24,9 t ausgelegt, womit sich eine Gesamtlagermenge an verflüssigten brennbaren Gasen von maximal 29,9 t ergibt. Das abgeschlossene Flaschenlager soll innerhalb des eingezäunten Betriebsgeländes, angrenzend an die bestehende Werkshalle mit entsprechendem Sicherheitsabstand auf bereits befestigten Flächen errichtet werden. Die Lagerung des verflüssigten Propangases erfolgt ausschließlich passiv, in unterschiedlich dimensionierten Druckgasbehältern. Weitere Änderungen hinsichtlich des im Tageszeitraums stattfindenden Anlagenbetrieb sind nicht geplant.

Mehrwegflaschen

Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegvarianten Worauf Sie beim Kauf von Getränkeverpackungen achten sollten Kaufen und benutzen Sie Mehrwegflaschen – am besten aus der Region. Verzichten Sie auf Einwegflaschen und Dosen. Trinken Sie Wasser aus dem Wasserhahn: Pur oder selbst gesprudelt ist es das umweltfreundlichste Getränk. Gewusst wie Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Die Nutzung von Mehrwegflaschen führt in der Regel zu einem geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch als bei Einwegflaschen. Dies gilt umso mehr, je regionaler der Vertrieb und je höher die Zahl der Wiederbefüllungen sind. Mehrweg bevorzugen: Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht erste Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder PET-Mehrwegflaschen handelt. Allerdings ist es durch das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen schwieriger geworden, echte Mehrwegflaschen zu erkennen. Mehrwegflaschen erkennen Sie teilweise am Logo „Mehrweg – Für die Umwelt“ oder am Blauen Engel. Das Mehrwegpfand beträgt gewöhnlich 8 oder 15 Cent. Einweg vermeiden: „Zerknitterbare“ Plastikflaschen sind hingegen immer Einwegflaschen. Sie werden nicht wiederbefüllt, sondern zerschreddert und recycelt. Eine gute Möglichkeit, Einwegpfandflaschen von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden, ist das DPG-Symbol auf Einwegflaschen und die Pfandhöhe. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent. Trinkwasser aus dem Wasserhahn: Trinkwasser ist in Deutschland von sehr guter Qualität und trotzdem das mit Abstand billigste Getränk. Mit einem Sprudelmacher lässt sich auch ganz einfach „spritziges“ Wasser selber herstellen. Das spart Kistenschleppen und Geld. Achtung: Während Mehrweg-Glasflaschen ökologisch vorteilhaft sind, sind es Einweg-Glasflaschen nicht. Glas-Mehrwegflaschen schneiden aus Umweltschutzsicht deswegen so gut ab, weil sie bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und so die Produktion von vielen Flaschen vermieden werden kann. Bei Einweg-Getränkeverpackungen schneiden der Getränkekarton und Schlauch- oder Standbodenbeutel vergleichsweise gut ab. Einwegflaschen werden zum Teil auch in Mehrwegkästen verkauft. Achten Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen darauf, dass sich auch wirklich Mehrwegflaschen darin befinden. Prüfen Sie dazu die Kennzeichnung auf den Flaschen oder erkundigen Sie sich, wie viel Pfand für die Flaschen berechnet wird. Sie erkennen Einwegflaschen in Mehrwegkästen häufig auch am Symbol PETCYCLE. Was Sie noch tun können: Achten Sie auf die regionale Herkunft der Getränke. Je weiter die Getränke transportiert werden, desto höher werden die Umweltbelastungen. Klimaschutz durch Mehrweg Quelle: Öko-Institut e.V. Klimaschutz durch Mehrweg Quelle: Öko-Institut e.V. CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland Quelle: Öko-Institut e.V. Klimaschutz durch Mehrweg Klimaschutz durch Mehrweg CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland Hintergrund Mehrwegflaschen aus der Region sind die umweltfreundlichsten Getränkeverpackungen. Nach der Reinigung der Flaschen und Gefäße werden diese erneut gefüllt und dem Warenkreislauf wieder zugeführt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt werden. Der Mehrweganteil beträgt in Deutschland knapp 50 Prozent. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben. Auf allen Handelsstufen wird die Flasche gegen Zahlung des Pfandes weitergegeben. Im Gegensatz zum Einwegpfand ist das Mehrwegpfand nicht gesetzlich geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter: Bewertung der Pfandpflicht (UBA-Texte 20/2010) Verpackungsabfälle (UBA, Daten zur Umwelt) Quellen IFEU (2010): Einweg und Mehrweg - Aktuelle Ökobilanzen im Blickpunkt . Blauer Engel - Mehrweg Quelle: Blauer Engel Mehrwegzeichen Quelle: Arbeitskreis Mehrweg GbR

BMW Group Werk 02.91 in 94522 Wallersdorf, Errichtung einer Anlage zur Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen

Im BMW Group Werk 02.91 in Wallersdorf findet eine zentrale Lagerung und Abwicklung für die Ersatzteilversorgung von Automobilen statt; von dem Standort aus werden weltweit alle BMW-Händler (Handelsorganisation) mit Ersatzteilen beliefert. Dazu gehören neben den mechanischen Bauteilen für das Automobil (z. B. Heckleuchten, Lenkräder, Motorhauben usw.) auch chemische Produkte (wie z. B. Scheiben- und Felgenreiniger, Frostschutzmittel, Lackspray, Airbags usw.). Die Einlagerung und der Versand der chemischen Produkte erfolgt in handelsüblichen gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportgebinden (Fässer, Kanister, Spraydosen, Gasflaschen) - es wird weder ein chemisches Produkt um- noch abgefüllt. Die pyrotechnischen Gegenstände -wie Airbags, Gurtstraffer usw.- werden in der ursprünglichen Verpackung belassen und in entsprechend benötigter Stückzahl an die Händler übersandt. Man spricht hier von einer sog. passiven Lagerung. Die BMW AG verfügt bislang über eine Genehmigung, im Werk 02.91, Gebäude 80 und 81, maximal 4.500 kg (NEM) pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 (Lagergruppe 1.4, Verträglichkeitsgruppe S) zu lagern. Diese maximal zulässige Lagermenge im Werk Wallersdorf ist für die Versorgung der Händ-lerorganisation nicht mehr ausreichend und soll auf eine Nettoexplosivstoffmasse von 20.000 kg erhöht werden.

Wesentliche Änderung eines Flüssiggaslagers in 09432 Großolbersdorf

Gegenstand des Verfahrens ist die Aufstellung eines weiteren Lagerbehälters für Flüssiggas mit einer Kapazität von 2,1 t. Während der ursprüngliche Lagertank mit einer Kapazität von 7,6 t für Vertrieb von Flüssiggas vorgesehen ist, dient der zusätzliche Lagerbehälter dem Betrieb einer Heizungsanlage. Außerdem ist die Lagerung von 7,6 t Flüssiggas in Druckbehältern / Gasflaschen genehmigt. Die Gesamtlagermenge an Flüssiggas erhöht sich damit auf maximal 17,3 Tonnen. Darüber hinaus erfolgt der Rückbau von 3 Kontrollwagen und 4 Fülleinrichtungen sowie die Neuerrichtung von 3 Flüssiggas-Abfülleinrichtungen vom Typ Ninnelt WAK 110p. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der derzeit gültigen Fassung ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben gemäß § 9 Absätze 3 und 4 UVPG i.V.m. Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe wird geprüft, ob bei dem geplanten Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Ziffer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. In der zweiten Stufe wäre zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele eines unter Anlage 3 Ziffer 2.3 UVPG aufgeführten Gebietes betreffen.

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