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Turbomaschinen für Hydrogen Technologien, Teilvorhaben: 4.5 Entwicklung eines numerischen Tools zur Auslegung und technischer Verhaltensvorhersage statischer Gaslager in Verdichtern verschiedenster Designs

Der übliche Einsatz von hydrodynamischen, also ölgeschmierten Lagern stößt technisch an Grenzen in Hinblick auf zukunftsträchtige Turboverdichteranwendungen, wie der Wasserstoff-technologie. Die Umfangsgeschwindigkeiten an den hydrodynamischen Lagern sind dabei aus technischen Gründen limitiert. Um Drehzahlen jenseits dieser Grenzen realisieren zu können, scheinen Gaslager sehr vielversprechende Lösungsansätze zu bieten. Erste Versuche im Hause Siemens Energy am Standort Duisburg sind bereits gelaufen bzw. laufen z. Zt. noch und bestätigen dieses Potenzial. Parallel hat die TU Kaiserslautern auf dem Gebiet der Gaslager bereits erste Untersuchungen und Ansätze im Bereich der numerischen Auslegung getätigt. In diesem Arbeitspaket entwickelt die RPTU Kaiserslautern-Landau ein numerisches Auslegungstool für verschiedene anwendungsnahe Designs, mit dem das technische Verhalten der verschiedenen Designs unter unterschiedlichen Randbedingungen vorhergesagt werden kann. Die geplanten Arbeiten umfassen die Herleitung und Dokumentation verschiedener numerischer Modelle und Anwendungsfälle, die Berechnung statischer Leistungsparameter (Tragfähigkeit und Gasverbrauch) und rotordynamischer Koeffizienten (Steifigkeit und Dämpfung) sowie die Evaluierung dieser numerischen Modelle anhand von Lagerversuchsreihen im Hause Siemens Energy bzw. Discharge-Koeffizienten an der RPTU in Kaiserslautern

TransHyDE: Erforschung innovativer Speicher- und Transportlösungen, TV: CFK-Kugeltank zur Wasserstoffspeicherung

Regionaler zellularer Verbund von Versorgungseinheiten mit Netzregelaufgaben

Für einen stabilen Netzbetrieb muss das Angebot an elektrischer Leistung stets dem Verbrauch entsprechen. Dazu halten die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung zur Primär- und Sekundärregelung sowie Minutenreserve vor. Mit der Zunahme der Leistungseinheiten mit volatiler Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, erhöht sich permanent der Bedarf an Regelleistung. Gleichzeitig wird die eingespeiste Leistung aus konventionellen Großkraftwerken und damit die zur Verfügung stehende Regelleistung abnehmen. Aktuelle Studien zeigen zudem, dass in der Primärregelung künftig signifikant kürzere Reaktionszeiten und höhere Leistungsänderungsgeschwindigkeiten erforderlich sind. Die so entstehende Bedarfslücke kann künftig durch regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten abgedeckt werden. Sie sind gekennzeichnet durch eigene dezentrale Versorger-, Verbraucher- und Speicherkapazitäten , insbesondere Industriebetriebe mit eigenen Heizkraftwerken auf Basis von Gas, Biomasse oder Kohle mit Priorität der Wärmeversorgung, Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sowie elektrische Batteriesysteme und thermische Speicher. Sie stellen nach außen einen Verbund mit positiver und negativer Regelreserve dar. Der Netzbetreiber kann die einzelnen Verbünde gestuft einsetzen und abrufen. Hierdurch entstehen zusätzliche Redundanzen, welche die Gesamtsystemstabilität erhöhen. Ziel des Vorhabens ist es zunächst, Lösungsansätze zu entwickeln, so dass regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten auch hochdynamische Netzregelaufgaben erfüllen können. Das komplexe Zusammenwirken von Energiebereitstellungs-, Nutzungs- und Speichereinheiten unterschiedlicher Energieformen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Übernahme von Netzregelaufgaben muss ohne Abstriche bei Prozess- und Versorgungsstabilität, Betriebszuverlässigkeit und Anlagenlebensdauer erfolgen. Nur durch die Integration geeigneter Speicher, einer intelligenten Nutzung systeminhärenter Speicherkapazitäten sowie einer übergeordneten Steuerung und Überwachung des komplexen dezentralen Systems können die Anforderungen erfüllt werden. Als Entwicklungsplattform und Demonstrator soll das Technikum des Zentrum für Energietechnik (ZET) der TUD dienen. Es repräsentiert einen derartigen Verbund dezentraler Erzeuger- und Verbrauchereinheiten von Elektroenergie und Wärme mit Kopplung zum Strom- und Wärmenetz des lokalen Energieversorgers im Universitätscampus.

§ 4 BImSchG - Neugenehmigung eines Speicherkraftwerks, Container mit Satelliten-BHKW und Wärmepufferspeicher

Die Wodniak Biogas GmbH & Co. KG, Herr Daniel Wodniak beantragt gem. § 4 BImSchG die Errichtung und den Betrieb eines Speicherkraftwerks (Container mit Satel-liten-BHKW und Wärmepufferspeicher) bestehend aus einer Mikrogasleitung vom Gasspeicher der Bestandsanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1815, Gemarkung Westheim zum Satelliten-BHKW auf Fl. Nr. 1488, Gemarkung Westheim, einem Satelliten-BHKW im BHKW-Container (Leistung 851 kW el, 2.031 kW FWL), einem Wärmepufferspeicher (Fassungsvolumen 1.000 m3, Durchmesser 9,5 m, Höhe 16 m) und einer Trafostation vor. Der Antragsteller betreibt bereits eine baurechtlich genehmigte Gülle-Kleinbiogasanlage auf Fl. Nr. 1815, Gemarkung Westheim. Das Satelliten-BHKW soll errichtet werden, um sich an die neuen Gege-benheiten des Marktes anzupassen und der Versorgung des Ortes Westheim dienen. Die erzeugte Wärme soll in das Nahwärmenetz von Westheim eingespeist werden. Die Betriebseinheit der Blockheizkraftwerke übertrifft eine Feuerungswärmeleistung von 1 MW, wes-halb das zu errichtende BHKW nach Nr. 1.2.2.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV eigenständig immissions-schutzrechtlich genehmigungsbedürftig – im vereinfachten Verfahren – ist. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Neuvorhaben i. S. von § 2 Abs. 4 Nr. 1a) UVPG, für das gem. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung in 2 Stufen als überschlägige Prüfung durchzuführen, wobei die Stufe 2 mit Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen nur dann durchzuführen ist, wenn die Stufe 1 mit der Prüfung der in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien zu dem Ergebnis kommt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Der geplante Anlagenstandort liegt auf einer Höhe von ca. 244 m über NN. Der Standort ist überwie-gend von land- und forstwirtschaftlichen Flächen umgeben. Die nächstgelegenen bedeutenden Ober-flächengewässer sind ca. 350 m nördlich gelegen der Kehrbach, der in 1,15 km gelegene Linkenbach und in 1,4 km der Scheckenbach, sowie ein Teich. Gemäß fachlicher Einschätzung (insb. naturschutzfachlich) sind für die Schutzgüter im Sinne von § 2 Abs. 1 UVPG keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Immissionsschutzbehörde kann das Vorha-ben somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben. Eine Umweltverträglichkeitsprü-fung ist nicht erforderlich.

UVP Vorprüfungsergebnis Wasserhaltung Gasspeicher Nüttermoor Sanierung Betriebsplatz II

Die EWE Gasspeicher GmbH plant die Sanierung des Betriebsplatzes II des Erdgasspeichers Nüttermoor. Im Rahmen der Vorhabenumsetzung ist zur Trockenhaltung der Baugruben gemäß WHG eine Grundwasserabsenkung von ca. 68.010 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf der Gemarkung Nüttermoor der Stadt Leer. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, ist durch eine standortbezogene Vorprüfung zu ermitteln, ob für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden (siehe Downloaddokument). Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Wesentliche Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Biogas in der Gemeinde Langenhorn (Kreis Nordfriesland) - Az.: G40/2025/144

Die Firma T. Jensen Biogas GmbH & Co. KG in 25842 Langenhorn, Barntemoose 4, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in der Gemeinde 25842 Langenhorn, Barntemoose 4, Gemarkung: Langenhorn, Flur 26, Flurstücke: 12, 13, 100. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Anpassung und Erhöhung der Einsatzstoffe von 30,6 t/d auf 73,4 t/d, – Erhöhung der Biogasproduktionsmenge von 1,62 Mio. Nm³/a auf 4,1 Mio. Nm³/a – Errichtung und Betrieb eines neuen Gärproduktlagers mit Gasspeicher, – Erneuerung der Gasspeicher auf allen bereits bestehenden Behältern, – Errichtung und Betrieb eines Retentionsbeckens, – Errichtung und Betrieb einer Biogasreinigungsanlage.

Entwicklung, Erprobung und Demonstration einer mobilen Anlage zur energetischen Verwertung methanhaltiger Grubengase

Wesentliche Änderung der Biogasanlage Wanzka

Die Wanzkaer Biogas GmbH, Am Kloster 25, 17237 Blankensee OT Wanzka, beabsichtigt die Biogasanlage Wanzka wesentlich zu ändern und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Standort der Biogasanlage befindet sich in 17237 Blankensee OT Wanzka, An der L34, Gemarkung Blankensee, Flur 22, Flurstücke 3/1, 4/3 (teilweise) und 4/4 (teilweise), Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Gegenstand der wesentlichen Änderung sind: • der Rückbau/ Ersatz des vorhandenen Lagerbehälters für Gärreste (Erdbecken) • die Errichtung und der Betrieb eines neuen Gärrestlagerbehälters (6.128 m³ brutto/ 5.617 m³ netto) mit einem Tragluftdach (Gasspeicher 2.785 m³) und einer Entnahmeplatte [inkl. Sammelgrube] und damit: • die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage von ca. 1,321 t auf ca. 4,944 t Damit ist die Biogasanlage mit insgesamt 4.944 kg Gaslager nach der Nr. 9.1.1.2 der 4. BImSchV eingestuft. • die Erhöhung der max. Biogaslagerkapazität der Anlage nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) auf zukünftig 14.771 kg, so dass die Biogasanlage zukünftig als Anlage der unteren Klasse eingestuft wird • die Anpassung/Erweiterung der Umwallung aufgrund des geplanten Gärrestlagerbehälters

§16 Genehmigung Biogasanlage HHB Agrarenergie

Austausch BHKW, neuer Adbluetank, Rückbau des Bestands-BHKW, Errichtung eines Wärmepufferspeichers (Warmwasserspeicher), Aufstellung eines Containers für Heizungstechnik, Errichtung eines Gasspeichers, Errichtung eines Kondensatschachtes, Aufstellung eines Gasgebläses mit nachgeschaltetem Wärmetauscher/Tischkühler, Änderung Standort Gasfackel, Errichtung einer Trafostation, Rückbau Bestands-Trafostation

Loeslichkeit von Gasen in Fluessigkeiten (insbesondere in Wasser)

Experimentelle und theoretische Erforschung verduennter Loesungen von Gasen, d.h. von superkritischen Substanzen in Fluessigkeiten. Zielsetzung, Durchfuehrung und Methodik sind in zahlreichen Fachaufsaetzen (groesser 25) festgehalten; ein Verzeichnis wird auf Verlangen zugesandt. Anwendungsgebiete: a) Biophysik und bio-medizinische Anwendungsgebiete (z.B. Anaesthesie); b) Gasgehalt von Wasser; Globalbilanzen etc.

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