Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>
Gemeinsame Presseerklärung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU - Deutschland), dem Bundesamt für Umwelt BAFU (Schweiz), dem Umweltbundesamt (Österreich) und dem Lebensministerium (BMLFUW - Österreich) Die Umweltministerien und -ämter Deutschlands, Österreichs und der Schweiz vertiefen ihre Zusammenarbeit. Der Wissensaustausch zu Strategien der nachhaltigen Ressourcennutzung mit abfallwirtschaftlichem Schwerpunkt soll intensiviert werden. Am 23. und 24. Juni 2009 findet die erste gemeinsame Fachtagung „Re-source 2009” unter dem Titel „Ressourcen- und Recyclingstrategien - Von der Idee zum Handeln” statt. Sie zeigt den Entwicklungsstand, Hemmnisse sowie Potenziale bei der Steigerung der Ressourceneffizienz auf. Die im Vergleich zum vergangenen Jahr stark gesunkenen, aber volatilen Preise für Primärrohstoffe wie Kupfererz, aber auch für Sekundärrohstoffe wie Stahlschrott können nicht darüber hinwegtäuschen: „Mit dem Anziehen der Weltkonjunktur und der damit verbundenen Rohstoffnachfrage in Staaten wie China, Indien, Brasilien oder Russland werden Ressourcenknappheiten bei Metallen und Mineralien wieder offen zu Tage treten”, erklärte heute der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, anlässlich der Eröffnung der Fachtagung „Re-source 2009” in Berlin. Die mit dem Abbau und der Aufbereitung der Rohstoffe verbundenen Umweltbelastungen wie Flächenverbrauch, Grundwasserverunreinigungen und Luftverschmutzung werden bei steigender Nachfrage verstärkt ins Augenmerk der Weltöffentlichkeit rücken. Dazu gehören auch die daraus entstehenden sozialen Probleme, wie niedrige Arbeitssicherheitsstandards, Lohndumping und Gesundheitsrisiken in den Entwicklungsländern. In vielen Entwicklungsländern erfolgen der Rohstoffabbau und das Recycling unter niedrigsten ökologischen und sozialen Standards. Gleichzeitig mangelt es den ökologisch innovativen Recyclinganlagen westlicher Industriestaaten häufig an Material zur Verwertung. „Angesichts der Knappheit der Ressourcen stehen wir vor der großen Herausforderung, die enormen Effizienzpotentiale zu erschließen”, sagte Müller. In den letzten Jahren wurden europaweit verstärkt Klimaschutzmaßnahmen angegangen. Nun ist es an der Zeit, das Augenmerk auch auf eine nachhaltige Material- und Ressourcenbewirt-schaftung zu richten. Deutschland, Österreich und die Schweiz mit ihren fortschrittlichen Technologien bei Produktion und Verwertung und mit ihren Strategien zum nachhaltigen Konsum, können eine Vorreiterrolle einnehmen, wenn es darum geht, Ressourcen effizienter zu nutzen und ihren Verbrauch zu verringern. „Weil natürliche Ressourcen begrenzt verfügbar sind, müssen sie effizient bewirtschaftet werden. Nachhaltige Rohstoff- und Ressourcenpolitik ist ohne staatliche Regulierung der Märkte nicht machbar. Die Wirtschaftskreisläufe und Güterströme sind heute global. Ein koordiniertes Vorgehen der Staaten hat große Priorität, damit keine Marktverzerrungen und Wettbewerbsnachteile entstehen”, sagte Bruno Oberle, Direktor des schweizerischen Bundesamts für Umwelt in seiner Eröffnungsrede. Die „Re-source 2009” dient dem fachlichen Dialog zur nachhaltigen Ressourcennutzung und soll Beiträge zur Entwicklung von Konzepten mit abfallwirtschaftlichem Schwerpunkt liefern. Jedes Land setzt dabei auch eigene Akzente: Die vom deutschen Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt eingebrachten Themen reichen vom Recycling strategisch wichtiger Metalle aus dem Elektronikschrott bis hin zur Nutzung von Sekundärrohstoffen aus dem Abriss von Gebäuden als anthropogene Lagerstätten („Urban Mining”). Mit seinem Rohstoffplan setzt Österreich einen wichtigen Schritt, Konflikte durch konkurrenzierende Flächennutzungsansprüche zu bereinigen. Der Rohstoffplan sichert die Verfügbarkeit von Rohstoffen für künftige Generationen. Die österreichische Abfallvermeidungs- und -verwertungsstrategie unterstützt Effizienzsteigerungen und verstärkt den Trend zur Bereitstellung von Sekundär-Rohstoffen. Dies schont nicht nur die Ressourcen, sondern entlastet auch die Umwelt. „ Eine Steigerung der Ressourceneffizienz ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen immens wichtig. Für die Entlastung der Umwelt sind gemeinsame Standards bei der Aufarbeitung von Abfällen notwendig, deren Einhaltung national und international kontrolliert wird. Weiter ist es uns ein Anliegen, die Öffentlichkeit und die Konsumentinnen und Konsumenten stärker zu sensibilisieren und zu einem effizienteren Umgang mit Energie und Rohstoffen zu ermutigen”, betonte DDr. Reinhard Mang, Generalsekretär des österreichischen Umweltministeriums. Das schweizerische Bundesamt für Umwelt ist seit Jahren aktiv im Bereich nachhaltiger Konsum und Labels. Es anerkennt und fördert die ökologischen Beurteilungsmethoden von Produkten und setzt sich für deren Anwendung ein. Aus diesem Grund betreut die Schweiz den Themenblock zu Nachhaltigen Produktions- und Konsummustern und ihre Auswirkungen auf die Materialströme.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Brenk Systemplanung GmbH (BS) im August 2014 mit der Durchführung des Forschungsvorhabens „Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bzgl. der Regelungen zur Freigabe künstlicher radioaktiver Stoffe zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht - Konzept zur Umsetzung“ (Förderkennzeichen 3614R03520) beauftragt. Das Vorhaben bezieht sich insbesondere auf die Fragen bzgl. des Zusammenwirkens der deutschen Freigaberegelungen, insbesondere der zweckgerichteten Freigabe (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 StrlSchV), mit den in den Euratom-Grundnormen [EUR 13] enthaltenen Freigrenzen, welche wiederum aus dem Safety Guide RS-G-1.7 der IAEA [IAE 04] stammen. Diese Werte der EU-Grundnormen dienen einerseits als Freigrenzen für beliebig große Materialmengen, die den Einstieg in die strahlenschutzrechtliche Überwachung regeln, andererseits als Freigabewerte, bei deren Unterschreitung die Beendigung der strahlenschutzrechtlichen Überwachung möglich ist und die ebenfalls für beliebig große Materialmengen gelten. Alle Werte sind massenbezogen in Bq/g angegeben. Dieses Vorhaben gliedert sich in folgende übergeordnete Arbeitspakete: AP1: Prüfung der Freigabewerte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 10a StrlSchV zur Metallrezyklierung auf Konsistenz mit den neuen Freigrenzen der Euratom-Grundnormen; AP2: Weitere Untersuchungen zur Verträglichkeit der Freigrenzen der Euratom-Grundnormen mit bestehenden Werten für die Freigabe, insbesondere bzgl. der Werte zur uneingeschränkten Freigabe von Bauschutt, Bodenaushub und Bodenflächen (Anl. III Tab. 1 Sp. 6 und 7 StrlSchV) und der Werte zur Freigabe von Gebäuden zum Abriss (Anl. III Tab. 1 Sp. 10 StrlSchV); AP3: Freigabe von Flüssigkeiten, insbesondere zur Entwicklung abdeckender Szenarien für Flüssigkeiten und zum Vergleich der neu entwickelten abdeckenden Freigabewerte für die Freigabe von Flüssigkeiten mit den Freigrenzen der Euratom-Grundnormen. Zu diesen Arbeitspaketen sind einzelne ausführliche Berichte erstellt worden, die die genannten Themen jeweils vollständig behandeln. Es wurde ferner noch ein ergänzender Bericht zur Behandlung von Tochternukliden in den verschiedenen Untersuchungen zur Herleitung von Freigabewerten und Freigrenzen sowie in den aktuellen Strahlenschutz-Grundnormen der EU und in Anl. III Tab. 2 StrlSchV angefertigt. Der vorliegende Bericht stellt in Ergänzung zu den ausführlichen Teilberichten eine umfangreiche Zusammenfassung der Vorgehensweise und Ergebnisse des gesamten Forschungsvorhabens dar. Ziel dieses Berichtes ist, dem Leser eine Übersicht des gesamten Vorhabens zu vermitteln, ohne die vollständigen Teilberichte durcharbeiten zu müssen.
Statistiken zur Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigungen, genehmigungsfreie Bauvorhaben, Baufertigstellungen im genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauen, Abriss bzw. Abgang von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Bauüberhang, Wohngebäude- und Wohnungsbestandsfortschreibung, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau)
Mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Abfallaufkommens entfallen auf Bau- und Abbruchabfälle aus dem Bauwesen. Grund genug, den Abbruch und Rückbau von Gebäuden von Beginn an in die Planung eines Gebäudes einzubeziehen, um so das Abfallaufkommen zu senken und natürliche Ressourcen zu schonen. Diese Kurzanalyse zeigt die aktuelle Praxis beim Rückbau von Gebäuden und beschreibt die Potenziale zur Ressourcenschonung im Bauwesen — ergänzt durch aktuelle Forschungsvorhaben und Gute-Praxis-Beispiele.
Die Firma BMW AG beabsichtigt die Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Lerchenauer Straße 76, 80809 München) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst den Neubau des Teilbereiches Karosseriebau, konkret die Errichtung des Gebäudes 36.2 ohne Anlagentechnik mit brandschutztechnischer Neubetrachtung des Gebäudes 36.0, ausgelöst durch einen Abbruch der Brandwand zwischen Gebäude 36.2 und dem bestehenden Gebäude 36.0. Für das Vorhaben wurde bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz die Teilgenehmigung nach §§ 8, 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. In einem späteren zweiten Antrag nach § 8 BImSchG werden die Errichtung und der Betrieb der Anlagentechnik im Gebäude 36.2 beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 9 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Projekt "Teilprojekt 2: Einfluss von Abbruch, Rückbau und Recycling auf die Herstellung von Carbonbeton" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KLEBL GmbH, Standort Gröbzig durchgeführt. Inhalt des Teilvorhabens ist die gesamte Produktion der C3-Fertigteile inklusive aller notwendigen Vorarbeiten. Die im Verbundvorhaben C3-V1.5 gegenständlichen Abbruch-, Rückbau und Recyclingarbeiten werden an dem hier produzierten C3-Fertigteilen durchgeführt, die eigens dafür in realistischen Abmessungen (insbesondere größere Bauteildicke) produziert werden. Des Weiteren wird das Unternehmen die notwendige Werksfläche bereitstellen, auf der die Abbruch- und Recyclingleistungen anschließend erbracht werden. In einem nachgelagerten Schritt werden die vom TUD IMB konzeptionierten Ansätze zur modularen Bauweise in mehreren Demonstratoren umgesetzt und auf Ihre Ausführbarkeit hin untersucht. Das Erlangen von weiteren verifizierbaren Ergebnissen zur Produktion von massigen C3-Bauteilen stellt neben den Arbeiten im C3-V1.1 hier einen zusätzlichen Nutzen für das Gesamtprojekt dar und trägt neben dem Produktionscharakter auch einen Forschungs- und Entwicklungscharakter. Ein weiterer wichtiger Rückschluss, der durch das Teilvorhaben gezogen werden kann, ist die Darstellung eines Anforderungsprofils an C3-Bauteile für eine effiziente Produktion aus Sicht eines Fertigteilwerks und dem Rückschluss eines effizienten Abbruchs und Recyclings auf die Herstellung von C3-Fertigteilen. Die konzeptionellen und baupraktischen Arbeiten zu Abbruch, Rückbau und Recycling von C3-Bauteilen werden und a. von der Fa. Klebl GmbH ausgeführt. Die Aktivitäten im Verbundvorhaben sind in der Teilvorhabenbeschreibung C3-V1.5-II detailliert. Im Folgenden sind wesentliche Arbeitsinhalte benannt: - Umsetzung von massentauglichen Betonen für die Produktion von C3-Fertigteilen, - Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen für die Erstellung der Carbonbewehrung und bei der Betonage, - Produktion der C3-Bauteile für die Großversuche, - Anlieferung und Montage der C3-Bauteile für nachfolgende Großversuche, - Erstellung des Anforderungsprofils für eine effiziente Produktion.
Die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE) hat mit den Schreiben vom 27.03.2012 und 29.04.16 beantragt, das Vorhaben „10. Stilllegungsgenehmigung“, zu genehmigen. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen den Abbau von Restan-lagen und den Abriss von Gebäuden der KNK.
Am 11.12.2014 haben die damaligen Genehmigungsinhaberinnen der Anlage KRB II - die RWE Power AG, die PreussenElektra GmbH und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH - einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum Abbau von ausgewählten bezeichneten Systemen und Anlagenteilen des Blocks B des KRB II beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt (Teilvorhaben 1 (TV 1) der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage KRB II). Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 19.03.2019 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (KRB II)". Am 31.07.2019 haben die damaligen Genehmigungsinhaberinnen der Anlage KRB II - die RWE Nuclear GmbH, die PreussenElektra GmbH und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH - einen weiteren Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) zur Stillsetzung und zum Abbau von ausgewählten, bezeichneten Systemen und Anlagenteilen des Blocks C des KRB II beim StMUV gestellt (Teilvorhaben 2 (TV 2) der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage KRB II). Hierzu erteilte das StMUV am 26.05.2021 die „Zweite Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (KRB II)“. Beim aktuell mit Schreiben vom 07.07.2022 beantragten Teilvorhaben 3 (TV 3) handelt es sich um das letzte Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KRB II. Es umfasst die Stillsetzung und den Abbau aller Systeme und Anlagenteile des KRB Il, welche nicht Gegenstand der ersten oder der zweiten Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KRB II (TV 1 bzw. TV 2) waren. Der Abriss der Gebäude wird nach Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften durchgeführt und ist somit nicht Bestandteil des TV 3.
Erweiterung der Schlachtung um ein Nassrupfverfahren neben dem vorhandenen Trockenrupfverfahren, dazu • Errichtung eines Gebäudeanbaus an die Schlachterei (Gebäude 5) mit ca. 730 m² (nach Abbruch einer Teilfläche), • die Errichtung eines Unterstandes und • die Errichtung und den Betrieb einer Feder-Trocknungsanlage in einem vorhandenen Gebäude, sowie die Schlachtung im Ausnahmefall an bis zu 5 Sonn- und Feiertagen.
Origin | Count |
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Bund | 77 |
Land | 36 |
Zivilgesellschaft | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 55 |
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Text | 36 |
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License | Count |
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Resource type | Count |
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