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Bautätigkeit

Statistiken zur Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigungen, genehmigungsfreie Bauvorhaben, Baufertigstellungen im genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauen, Abriss bzw. Abgang von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Bauüberhang, Wohngebäude- und Wohnungsbestandsfortschreibung, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau)

Änderung der Eisengießerei der Federal-Mogul R&L Friedberg Casting GmbH & Co. KG

Die Federal-Mogul R&L Friedberg Casting GmbH & Co. KG, Engelschalkstr. 1, 86316 Friedberg hat mit Antrag vom 03.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung der Gießerei am Standort in 86316 Friedberg Gemarkung Friedberg, Flur-Nrn. 778 und 777/1 beantragt. Die beantragte Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Erhöhung der Schmelzmenge der Öfen 3 und 4 von 2,5 t auf 2,9 t pro Tiegel bei gleich-bleibender Schmelzleistung (3571 kg/h) und gleichbleibender Ofenschaltung (maximal ein Ofen in Schmelzbetrieb und einer in Warmhaltebetrieb) - Erhöhung der täglichen Schmelzleistung der Öfen 3 und 4 von in der Summe 55 t/Tag auf maximal 65 t/Tag - Reduzierung der Schmelzleistung des Tandemofens 21/22 von 70 t/Tag auf nur noch 60 t/Tag - Abriss des Gebäudes 15 und künftige Nutzung der Fläche zum Lagern von Erzeugnissen - Einbau von 3 Toren in das Gebäude 14 (einmal Südwestseite und zweimal Nordseite) - Entfall der Bedienungseinrichtungen des Hochregals an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, Nutzen von nur noch 5 Ebenen - Einbau einer zusätzlichen Lichtkuppel sowie eines Innenkrans auf der obersten Ebene des Sandturms - Einbau einer Vernebelungsanlage über den Ausleerstationen der Gießstrecken - Aufstellen eines Containers mit einem Notstromaggregat für die gesamte Gießerei so-wie Stilllegung der bisher genutzten stationären und mobilen Notstromaggregate - Anheben der Schallleistung diverser Aggregate, bei denen weitere Schallschutzmaß-nahmen unverhältnismäßig aufwändig wären (hier speziell: Ventilatoren auf dem Dach des Gebäudes 13 zur Kühlwasserkühlung der Frequenzumrichter bzw. Induktionsspulen der Gießereiöfen).

Entsiegelungspotenziale in Berlin

Mit dem Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ verfolgt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Auf den entsiegelten Flächen werden die Bodenfunktionen wiederhergestellt und vorzugsweise naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt. Dies dient der Umwelt und der Verbesserung der Lebensqualität in Berlin, insbesondere auch unter dem Aspekt der wachsenden Stadt. Das Instrumentarium für ein nachhaltiges und anwenderfreundliches Flächenentsiegelungsmanagement erleichtert es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Täger öffentlicher Belange z.B. im Rahmen der Bauleitplanung und von Umweltprüfungen wahrzunehmen und eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vorzunehmen. Das Projekt Entsiegelungspotenziale ist jedoch ebenso ein Angebot für Investoren, Eigentümer sowie Planungsbüros, die vorhandenen Informationen aktiv zu nutzen. In den Jahren 2010 bis heute wurden Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die bei diesen Recherchen ermittelten Flächen und Informationen wurden in einer Datenbank zusammengeführt und mit den im Land Berlin verfügbaren flächenbezogenen Daten verknüpft. Auf diese Weise konnten den potenziellen Entsiegelungsflächen weitere relevante Informationen zugeordnet werden. Zudem wurde eine Priorisierung der Entsiegelungsflächen vorgenommen und für einen Großteil der Flächen eine Fotodokumentation erstellt. Für jede erfasste Fläche wurden die erhobenen Daten und Informationen in einem Steckbrief zusammengestellt. So wird es möglich, den notwendigen Aufwand für die jeweilige Entsiegelungsmaßnahme einzuschätzen. Mit der Entwicklung einer Entsiegelungspotenzialkarte im Umweltatlas Berlin und ihrer Integration in das Geoportal wird die Visualisierung der Ergebnisse und die Bereitstellung eines Maximums an Informationen ermöglicht. In der Umweltatlaskarte Entsiegelungspotenziale wurden die recherchierten Flächen zusammengestellt, so dass die gesammelten Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen: Eine Arbeitshilfe, ein Handlungsleitfaden, eine Excel-Eingabemaske sowie die Vorstellung eines Pilotprojektes sollen dabei helfen, Entsiegelungsmaßnahmen in der Praxis umzusetzen: Arbeitshilfe „Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen“: Die Arbeitshilfe dient der Ableitung vereinfachter Kostenansätze. Hierzu erfolgte eine Typisierung der Entsiegelungsflächen nach baulichen Merkmalen und eine Zuordnung vereinfachter Kostenansätze für Abbruchmaßnahmen. Auf dieser Grundlage kann – in Verbindung mit einer Ortsbegehung ein Orientierungswert für die zu erwartenden Rückbaukosten abgeschätzt werden. Handlungsleitfaden „Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung“: In einem ersten Schritt wurde eine Literaturrecherche im deutschsprachigen Raum durchgeführt Darauf aufbauend werden Vorschläge und Hinweise für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Zuge von Entsiegelungsmaßnahmen entwickelt. Die Literaturrecherche (Teil 1) wie auch die Arbeitshilfe „Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung“ (Teil 2) sind hier zum Download verfügbar. Eine Excel-Eingabemaske vereinfacht die Kostenschätzung für eine Entsiegelungsmaßnahme. Die Entsiegelungsmaßnahme eines ehemaligen Forellenzuchtbetriebs und die Einbindung dieser Fläche in einen neuen Grünzug als Teil eines übergeordneten, öffentlich nutzbaren Freiraumverbundes wurde in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes Spandau beispielgebend umgesetzt. Oftmals scheitern Entsiegelungsmaßnahmen in ihrer Umsetzung an der Finanzierung sowie an planerischen oder praktischen Problemen. Insbesondere der Gebäudeabriss stellt häufig eine unüberwindbare Hürde dar. Eine Möglichkeit der Finanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen abseits der gesetzlich geregelten Ausgleichsmaßnahmen ist, wie beim ehemaligen Forellenzuchtbetrieb, die zielgenaue Akquirierung von Finanzmitteln über Förderprogramme, wie z. B. das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), das aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin finanziert wird. Der nachfolgende Kurzbericht dokumentiert das gelungene Projekt und zeigt überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten des Bezirksamtes Spandau auf.

Entsiegelungspotenziale 2024

Das Vorgehen untergliederte sich in ein mehrstufiges Konzept, das eine Kombination aus Recherche und Zusammenstellung von Informationen lokaler Fachexperten sowie eine Auswertung auf Basis vorhandener Geodaten des Landes Berlin umfasst. Im Rahmen der Pilotphase des Projektes “Entsiegelungspotenziale in Berlin” wurde exemplarisch untersucht, inwieweit eine rein automatisierte Flächensuche auf Basis der umfangreichen Geodaten des Landes Berlin, durch deren Verschneidungen sowie durch Nutzung von Filtern brauchbare Ergebnisse hervorbringen kann. Trotz umfangreicher Versuche konnten keine tragfähigen Ergebnisse erzeugt werden, so dass entschieden wurde, die Recherche über lokale Experten fortzuführen und zu verfeinern. Seit 2010 bis 2023 wurden in den Bezirksämtern der Berliner Bezirke Recherchen durchgeführt. Hierbei wurden nach Möglichkeit jeweils Vertreter der für die Stadtplanung, die Landschaftsplanung, die Grünflächen sowie den Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ämter mit einbezogen. Zuerst wurden die Bezirke untersucht, die einen hohen Anteil an randstädtischen, außenbereichsähnlichen Lagen besitzen. Die Annahme, innerhalb dieser Bezirke relativ zahlreiche Entsiegelungspotenziale auffinden zu können, hat sich im Rahmen der Recherchen bestätigt. Zuletzt wurden auch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) sowie Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in die Recherchearbeit einbezogen. Ebenso wurden die vier Berliner Forstämter (Grunewald, Köpenick, Pankow und Tegel) befragt. Bei der Recherche in den Forstämtern Grunewald, Pankow und Tegel wurden insgesamt 41 Flächen aufgenommen, die außerhalb der Berliner Landesgrenze liegen. Des Weiteren wurden öffentliche wie auch private Grundstückseigentümer großer Liegenschaften angeschrieben, die von ihrem Portfolio her als grundsätzlich geeignet erschienen, in ihrem Bestand auch Entsiegelungsflächen aufzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung und Meldung der Entsiegelungs-Potenzialflächen durch die Bezirksämter, Berliner Forsten u. a. auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Meldungen basieren auf fachlichen Einschätzungen, sind unverbindlich und können durch Änderungen der räumlichen- oder der Fachplanung auch wieder zurückgenommen werden. Ziel der Recherche war es, solche Flächen zu identifizieren, welche dauerhaft nicht mehr für eine bauliche Nutzung erforderlich sind und für welche die geplante städtebauliche Entwicklung in absehbarer Zukunft einer dauerhaften Entsiegelung nicht entgegensteht. Die hierzu notwendigen örtlichen, planerischen und sonstigen Kenntnisse waren in erster Linie bei den Interviewpartnern in den bezirklichen Stadt- bzw. Landschaftsplanungsbehörden zu finden. Demgegenüber war eine abschließende planerische Vorbereitung von Entsiegelungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Untersuchung. Zum Teil verbliebener Klärungs- und Abstimmungsbedarf wurde in die zu den Flächen zusammengestellten Sachdaten aufgenommen. Für die einzelnen potenziellen Entsiegelungsflächen wurde eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die für eine Beurteilung der Eignung der potenziellen Entsiegelungsflächen und für die weitere Planung eine Hilfestellung darstellen sollen (vgl. Tab. 1). Es handelt sich vor allem um verschiedene Informationen zur Lage der Fläche (Bezirk, Ortsteil, Adresse/Lagebeschreibung, Koordinaten), zu den Eigentumsverhältnissen, ggf. Kontaktdaten, zu bestehenden (oder ehemaligen) Nutzungen, zu geplanten Nutzungen oder Nutzungsänderungen sowie zur Art der Versiegelung und dem damit verbundenen Umfang einer möglichen Entsiegelung. In einem Kommentarfeld können außerdem weitere, unspezifische Informationen eingetragen werden. Um den Umfang und Aufwand möglicher Entsiegelungsmaßnahmen genauer abschätzen zu können, wurden bisher ca. zwei Drittel der in der Datenbank enthaltenen Flächen fotografisch dokumentiert. Fotos sind als Link in den Sachdaten der jeweiligen Flächen enthalten. Grundsätzlich sind Bodenverunreinigungen der erfassten Flächen möglich. Über den weiteren Umgang findet jeweils eine Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bodenschutzbehörde statt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Abgleich mit dem Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin. Ggf. sind Teilentsiegelungen möglich. Durch Verschneidung mit den im Land Berlin umfangreich verfügbaren digitalen flächenbezogenen Daten werden den potenziellen Entsiegelungsflächen außerdem Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren, dem Flächennutzungsplan sowie Informationen aus der Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz“ zugeordnet, so dass diese Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 2). Des Weiteren bestehen vier Felder mit Kriterien, die einer Orientierung bei der Priorisierung der potenziellen Entsiegelungsflächen dienen sollen: Eigentumsverhältnisse, Fachliche Bewertung, Technischer Aufwand und Zeitliche Umsetzbarkeit. Diese Priorisierungen werden jeweils anhand einer dreistufigen Skala vorgenommen. In Fällen, in denen eine Bewertung nicht möglich ist, wird ein „n. a.“ eingesetzt; ggf. können auch Bemerkungen in dem den Bewertungen zugeordneten Kommentarfeld eingefügt werden (vgl. Tab. 3). Bei der Bewertung der Eigentumsverhältnisse / Flächenverfügbarkeit werden solche Flächen als „hoch“ eingestuft, deren Eigentümer das Land Berlin ist oder deren generelle Verfügbarkeit aus anderen Gründen gegeben ist (z. B. bei bereits erfolgter Vorklärung mit privaten Eigentümern). Als „mittel“ werden Flächen bewertet, die sich überwiegend im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) befinden oder (sofern bekannt) der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) bzw. einer anderen Bundesverwaltung (z. B. Bundeswasserstraßen) zugeordnet werden können. Als „gering“ werden solche Flächen bewertet, über deren Eigentumsverhältnisse keine Informationen vorliegen, was i. d. R. auf einen privaten Eigentümer oder aber auf Bundesvermögen schließen lässt. Bei der fachlichen Bewertung werden solche Flächen als „hoch“ bewertet, bei denen eine Vollversiegelung zurückgebaut werden kann und sich die entstehende Freifläche im Verbund mit bereits vorhandenen oder geplanten Grün- und Freiflächen befindet. Eine „mittlere“ Bewertung erhalten Flächen, bei denen keine zusammenhängenden, großflächigen Entsiegelungspotenziale vorhanden sind, sondern relativ umfängliche Teilentsiegelungsmaßnahmen, oder diffus auf der Fläche verteilte Entsiegelungspotenziale. Als „gering“ werden dagegen Flächen bewertet, die eine kleinflächige Einzelmaßnahme in isolierter Lage darstellen oder auf denen lediglich eine Teilentsiegelung in relativ geringem Umfang stattfinden kann. Eine zusätzliche Information zur fachlichen Bewertung stellt die sogenannte _hydraulische Entsiegelung_ dar. Hierbei handelt es sich um Flächen, bei denen ein Belagswechsel von (voll-)versiegelten Flächen hin zu einer wasser- und luftdurchlässigen Befestigungsart im Vordergrund steht, da diese Flächen oft noch eine Erschließungsfunktion (Wege, Höfe, Stellplätze etc.) erfüllen. Im Kern geht es hier um eine Verbesserung der Infiltration von Niederschlagswasser. Die konkrete Angabe einer Entsiegelungsflächengröße in m² ist meistens nicht möglich und muss im Einzelfall Vorort definiert werden. Auch hier können Belagswechsel auf Teilflächen geprüft werden. Die Einschätzung des technischen Aufwands richtet sich nach der Versiegelungsart bzw. dem Bebauungsgrad der Fläche. Ein hoher Anteil an Gebäudeabriss bzw. ein hoher Anteil mehrgeschossiger Gebäude ggf. mit bestehender Unterkellerung stellt demnach einen hohen Aufwand dar, reine Flächenentsiegelung (von Wegen, Straßen etc.) dagegen einen geringen . Dazwischen liegen Abrissmaßnahmen mit mittlerem Aufwand, die zusätzlich zu Flächenversiegelungen auch kleinere bauliche Anlagen wie z. B. Lauben, Garagen oder spezielle bauliche Anlagen wie Gewächshäuser umfassen. Für die Bewertung der zeitlichen Umsetzbarkeit wurde eine grobe Einschätzung des notwendigen planerischen Aufwands / Vorlaufs vorgenommen, wobei in kurzfristige (1 – 2 Jahre), mittelfristige (bis ca. 5 Jahre) und langfristige (> 5 Jahre) Umsetzbarkeiten unterschieden wurde. Nach einer erfolgten Entsiegelung werden die Flächen im Kataster belassen und in der Karte mit einer eigenen Schraffur dargestellt. Bei teilentsiegelten Flächen wird mit dem entsiegelten Teil entsprechend verfahren. Es können zudem Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen, zu Ansprechpartnern etc. in die Sachdatentabelle eingetragen werden (vgl. Tab. 4). In den folgenden Tabellen sind die einzelnen Datenfelder der Sachdatentabelle jeweils mit einer kurzen Beschreibung aufgelistet, wobei unterschieden wird in originär erhobene Daten, Daten, die durch Verschneidung oder manuellen Abgleich mit den im Land Berlin vorliegenden Geodaten gewonnen wurden, Datenfelder, die eine Bewertung der Flächen beinhalten, und Datenfelder, die Informationen bezüglich der erfolgten Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen beinhalten. Die Sachdaten können im Geoportal/FIS-Broker an der Karte für jede einzelne Fläche oder aber als eigenständige Sachdatentabelle eingesehen werden. Dort besteht außerdem die Möglichkeit, die Datensätze anhand bestimmter Datenfelder zu filtern, um eine individualisierte Auswahl von Flächen zu erhalten. In den folgenden Tabellen ist daher auch gekennzeichnet (grün x), welche der Datenfelder für diese Filterfunktion verwendet werden können.

Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg

Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>

Veränderung einer bestehenden Teichanlage in Isselbach sowie Errichung baulicher Anlagen

Die Eheleute Jörg und Esther Scharf, Eppenrod, haben gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Genehmigung zur Veränderung einer bestehenden Teichanlage in Verbindung mit der Errichtung, dem Betrieb und der wesentlichen Veränderung von baulichen Anlagen gemäß § 31 Landeswassergesetzt (LWG) im 40-m-Bereich des Gelbachs (Gewässer II. Ordnung) sowie im 10 m-Bereich des Kleinbachs (Gewässer II. Ordnung) beantragt. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang die Erlaubnis für das Bauen im Überschwemmungsgebiet nach § 78 Abs. 5 WHG sowie die Erlaubnis für die Entnahme von Wasser aus dem Kleinbach nach § 8 WHG sowie die einfache Erlaubnis für das Einleiten von Wasser aus der Teichbewirtschaftung in den Kleinbach und den Gelbach nach § 57 WHG beantragt. Die Teichanlage und die baulichen Anlagen befinden sich auf den Grundstücken in der Gemarkung Isselbach, Flur, 4, Flurstücke 24 und 25. Betroffene Gewässergrundstücke des Gelbachs und des Kleinbachs sind Flur 4 und Flurstücke 26 u. 36. Teile der Grundstücke liegen innerhalb eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets des Gelbachs. Es sind keine Altlasten betroffen. Die Gewässerausbaumaßnahme wurde 2019 beantragt, mehrfach umgeplant und ist nach Vermessung der Anlage mit neu zusammengestellten Unterlagen mit Stand vom 12.12.2023 neu beantragt worden. Es schlossen sich noch weitere Ergänzungen des Antrags zuletzt hinsichtlich der vorgesehenen naturschutzrechtlichen Maßnahmen an. Um den Eingriff zu minimieren sollen die Gebäude innerhalb des Überschwemmungsgebiets abgebrochen und stattdessen ein neues Gebäude zur Bewirtschaftung der Anlage außerhalb des Überschwemmungsgebiets errichtet werden. Die vorhandene Teichanlage soll nach der Veränderung weiterhin als Fischteichanlage betrieben und bewirtschaftet werden. Gegenstand des Antrags ist die Veränderung der Anzahl, Form und Größe der Teichbecken sowie damit verbunden auch des Wasservolumens. Die zukünftige Teichanlage wird eine Wasserfläche von rd. 3.900 m² mit einem Wasservolumen von rd. 4.000 m³ aufweisen. Die Wasserentnahme erfolgt aus dem bereits bestehenden Entnahmebauwerk am Kleinbach mit einer maximalen Entnahmemenge von 6 l/s. Die Einleitungen des Abwassers aus der Teichanlage erfolgt über 6 Einleitstellen in den Kleinbach bzw. Gelbach. Die Haupteinleitungsstelle entwässert in den Gelbach mit einer maximalen Einleitung von 6 l/s. Die übrigen Einlaufstellen werden nur zur Teichentleerung bzw. Notentlastung genutzt. Der Abbruch der alten Gebäude sowie die Errichtung des v. g. neuen Gebäudes ist ebenfalls Antragsgegenstand. Bei den beantragten Maßnahmen handelt es sich um einen Gewässerausbau. Das Vorhaben bedarf der Zulassung nach § 68 WHG. Hierzu wurden der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als zuständiger Wasserbehörde entsprechende Antragsunterlagen vorgelegt. Das wasserrechtliche Verfahren wird bei der Kreis-verwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Wasserbehörde, unter dem Akten¬zei-chen 6/61-1-WR-Nr.: 7909/2023 durchgeführt.

Neubau eines Straßenbahnbetriebshofs in der Ständlerstraße durch die Stadtwerke München GmbH

Die Stadtwerke München GmbH hat für das oben genannte Vorhaben die Planfeststellung beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Feststellung der Pläne für das Vorhaben des Neubaus eines Straßenbahnbetriebshofs mit Anpassung der Straßenbahnbetriebsanlagen auf dem Betriebsgelände der heutigen Hauptwerkstätte Tram der Stadtwerke München GmbH in der Ständlerstraße 20 in München. Es sind insgesamt 30 Gleise, zum Teil innerhalb von Werkstattgebäuden, darunter Testgleise und 10 Abstellgleise, geplant. Insgesamt sollen 9 Bauwerke hergestellt werden, die technische Magistrale – unterirdisch -, zwei Gleichrichterwerke, drei Werkstattgebäude – Durchlaufwartung, Instandsetzung und Logistik -, eine Entsorgungsstation sowie zwei Betriebsdienstgebäude. Zum Schutz der umgebenden Bebauung vor Schallimmissionen sollen insgesamt 6 Lärmschutzwände sowie eine Lärmschutzeinhausung errichtet werden. Die Einfriedung des Geländes erfolgt durch Zaun-, Tor- und Schrankenanlagen. Der bestehende Gleisanschluss der Anschlussbahn Ständlerstraße von der DB-Strecke wird teilweise rückgebaut. Gegenstand des Verfahrens ist auch die wasserrechtliche Gestattung der geplanten Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser, die zum Teil flächenhaft über Versickerungsflächen und Versickerungsmulden, zum Teil unterirdisch über Versickerungsschächte und Boxrigolen erfolgen soll. Der Bau soll in mehreren Phasen ablaufen, zunächst Errichtung der Lärmschutzwände und Errichtung und Inbetriebnahme eines Großteils der Gleisanlagen im Freien und der Tramgleichrichterwerke, in einem zweiten Schritt Errichtung und Inbetriebnahme der Werkstatt Durchlaufwartung und der Werkstatt zur schweren Instandhaltung samt Gleisanschlüssen und in einem dritten Schritt Abriss der bestehenden Werkstatt in der Sheddachhalle zusammen mit dem Kesselhaus und weiteren angrenzenden Gebäuden und an dieser Stelle Errichtung der Drehgestellwerkstatt und der Lärmschutzeinhausung für die nördliche Gleisharfe der Abstellanlage. In Bauabschnitt 4 werden zunächst die drei Hallen der Interimswerkstätten einschließlich der zugehörigen Sozialcontainer abgebrochen. An dieser Stelle werden die Werkstatt Logistik, das zweite Betriebsdienstgebäude und die Entsorgungsstation gebaut. An der Traunreuter Straße wird parallel die Automatenwerkstatt abgerissen und eine fünfte Lärmschutzwand und ein Parkplatz errichtet.

Schmiedewerke Gröditz GmbH - Wesentliche Änderung des Elektrostahlwerkes

Die Schmiedewerke Gröditz GmbH, Riesaer Straße 1, 01609 Gröditz beantragte mit Datum vom 12. Februar 2024, geändert nochmals am 12. Juli 2024, die Genehmigung gemäß § 16 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung des Elektrostahlwerkes am Standort 01609 Gröditz, Riesaer Straße 1. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: • Beantragung der Genehmigung der Abweichungen zwischen der Realisierung des 1. Bauabschnittes und der mit Datum vom 19. Juni 2018 beschiedenen Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG zur Neugestaltung und Optimierung des bestehenden Schrottplatzes, Bauabschnitt 1 - geänderter Aufbau bzw. geänderte Struktur des Schrottumschlagplatzes, Abriss des Gebäudes 11, Neubau einer Leichtbauhalle als eingeschossige ungeheizte Lagerhalle, Aufstellung von zwei übereinanderstehenden Standard-Bürocontainern. • Umgestaltung des Schrottplatzes durch Realisierung des 2. Bauabschnittes - abgetrennte Lagerboxen, Lagerflächen

Hochwertige Verwertung von gemischten Gewerbe- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfall­verordnung

In Berlin fallen jährlich rund 450.000 t gemischte Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle an. Diese werden nur marginal (3,8 %) stofflich verwertet. Der größte Teil wird energetisch verwertet oder abgelagert. Die Stoffstrom-, Klimagas- und Abfallbilanz des Landes Berlin zeigt deutlich auf, dass bei einer optimierten Behandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und gemischten Bau- und Abbruchabfällen durch eine Steigerung der Separierung von Wertstoffen erhebliche Klimagas- und Umweltentlastungspotentiale bestehen. Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde der bisherige Gleichrang der stofflichen und energetischen Verwertung von Gewerbeabfällen aufgehoben und die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung -, Beseitigung). Die neue Verordnung verschärft dazu die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die strikt getrennt in verschiedene Abfallfraktionen zu sammeln sind, dann auch getrennt befördert und bestmöglich verwertet bzw. entsorgt werden sollen. An die nur im Ausnahmefall akzeptierte Entstehung von Abfallgemischen werden ebenfalls hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle, für die die Verordnung weitgehend vergleichbare Anforderungen enthält. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen besteht für die Abfallerzeuger und Besitzer die Pflicht zur getrennten Sammlung und stofflichen Verwertung für Papier / Pappe / Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Textilien und Holz sowie für weitere mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle. Bei Bau- und Abbruchabfällen sind Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik getrennt zu sammeln und zu verwerten. Die getrennte Sammlung der Abfallarten bereits an der Anfallstelle des Abfalls ermöglicht ein qualitativ hochwertiges Recycling, während dies mit einer nachträglichen Aussortierung aus Abfallgemischen allenfalls für einzelne Wertstoffe mit erheblichem Aufwand und intensiven Kosten möglich ist. Bei Baustellen mit begrenztem Platz bietet die straßenrechtliche Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen eine Möglichkeit, zusätzliche Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen zu können. Straßenrechtliche Sondernutzung Baustelleneinrichtung Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer. Der selektive Rückbau von zum Abbruch bestimmten Gebäuden trägt durch die Wiederverwendung von Bauteilen und die Getrennthaltung verschiedener Abbruchmaterialien zur Verringerung der Abfallströme bei und ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Die Wiederverwendung von Bauteilen kann auch zu einer Kosteneinsparung gegenüber der Abfallentsorgung führen. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzepte (RuE-Konzept) ermöglicht eine Erfassung der Abbruchmaterialien und die Planung von Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Dieser Leitfaden hilft Bauherrinnen und Bauherren bei der Planung eines Rückbaus. Zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Flachglas ist ein Baustoff, der ideal und wiederholt im Kreislauf geführt werden kann. Mit dem Einsatz von Glasscherben werden nicht nur natürliche Rohstoffe geschont, sondern auch die benötigte Schmelzenergie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen im Herstellungsprozess reduziert. Diese Studie beleuchtet die derzeitige Entsorgungssituation in Berlin und erforscht das Potenzial eines closed-loop Systems für die Stadt. Die Wiederverwendung ist eine zentrale Maßnahme einer modernen Kreislaufwirtschaft. Abfälle müssen entsprechend der europäischen Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Ebenso sieht das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder vor, dass auf lokaler Ebene Strukturen geschaffen werden, um die Wiederverwendung und Mehrfachnutzung von Produkten zu fördern. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land Berlin das Leitbild “Zero Waste”. Danach sollen nachhaltige Stoffkreisläufe aufgebaut werden, um die Berliner Abfallwirtschaft in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat daraufhin ein umfassendes Projekt gestartet, um das in Berlin vorhandene Recycling-Potential zu nutzen und den Bereich gewerblicher Abfälle in die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung entsprechend dem Leitbild “Zero Waste” einzubinden. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Hierzu wird die Verwendung der Dokumentationshilfen empfohlen. Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nachfolgend zum Download. Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den Formularen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030

„Auerswalder Dorfbach in Lichtenau OT Auerswalde, Renaturierung Maßnahmen M2 und M7

Gz.: C46-0522/1561 Die Vorhaben M2 und M7 sind Bestandteile eines Maßnahmekomplexes zur Renaturierung des Auerswalder Dorfbaches. Die Maßnahmen M2 und M7 bilden kein Gesamtvorhaben, sie sind selbstständige, räumlich abgegrenzte und daher getrennte Gewässerausbauvorhaben im Sinne des UVPG. Die Maßnahme M2 umfasst einen Gewässerabschnitt von rund 70 m Länge sowie den Mündungsbereich eines linksseitigen Zuflusses. Im Zuge des Vorhabens ist der Abriss von gewässernahmen Gebäuden und Ufermauern, die ökologische wertgebende Gestaltung des Gewässerumfeldes sowie die Ausbildung eines strukturreichen, an Niedrigwasser angepassten Gewässerprofils mit Böschungsneigungen 1:2 oder flacher vorgesehen. Die Maßnahme M7 zur Renaturierung und Gewässerentwicklung ist auf 120 m Gewässerlänge vorgesehen. Im Zuge des Vorhabens ist der Teilabriss einer gewässernahen Scheune mit desolater Brücke an einer Gewässerengstelle geplant. Das Gewässer soll durchgängig eine Sohle von circa 1,50 m Breite erhalten und anliegerseitig soll eine Böschung ausgebildet werden. Die Ufereinfassung rechtsseits zur S 204 bestehend aus einer im Zuge des Straßenbaus errichteten Stahlbetonwand soll erhalten bleiben. Zur Beschattung sollen Bäume gepflanzt werden. Die Gewässersohle soll dabei insgesamt durchlässig gestaltet werden.

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