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Wärmekataster Wärmebedarf Hamburg

Der Datensatz „Wärmebedarf“ des Wärmekatasters stellt den Nutzwärmebedarf (Abk.: NWB - Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser) des Hamburger Gebäudebestandes in aggregierter Form dar. Der (Nutz-) Wärmebedarf des Hamburger Gebäudebestands wird auf Baublock-Ebene und auf Cluster-Ebene angezeigt. Zudem kann man zwischen zwei Sanierungsstufen wählen: 1. „Unsaniert“ impliziert einen Gebäudezustand, der keine wärmetechnischen Modernisierungen aufweist (abgesehen von einem einfachen Fenstertausch) 2. „Saniert“ nimmt eine konventionelle Sanierung aller Gebäude (nach ENEV 2014) an. Die Darstellung und Kategorisierung kann wie folgt gewählt werden: 1. Gesamtbedarf aller Wohn- und Nichtwohngebäude der Einheit Cluster oder Baublock; in Megawattstunden pro Jahr [MWh/a] 2. Spezifischer Wärmebedarf der Wohngebäude (Cluster); in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr [kWh/m² a] 3. „Wärmedichte im Baublock“; Gesamtbedarf aller Wohn- und Nichtwohngebäude (wie Nr.1) dividiert durch die Grundfläche des jeweiligen Baublocks; in Kilowattstunden pro Quadratmeter Baublockgrundfläche und Jahr [kWh/m² a] Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.

Energetischer Sanierungsfahrplan bezirklicher Gebäude - Lichtenberg

Gemäß Berliner Energiewendegesetz veröffentlicht der Bezirk Lichtenberg seinen energetischen Sanierungsfahrplan für die bezirkseigenen Gebäude. Er bietet eine Groborientierung für die Reihenfolge der Gebäudesanierungen in den kommenden Jahren mit dem Ziel der Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 20% bis zum Jahr 2030 und um 40% bis zum Jahr 2045, jeweils im Vergleich zum Jahr 2010. Der Sanierungsfahrplan unterliegt einem regelmäßigen Monitoring durch die zuständige Senatsverwaltung und wird bei Bedarf an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Weitere Erläuterungen sind im Sanierungsfahrplan enthalten.

Ausstellung natürlich BERLIN! Berlins Naturschätze entdecken und schützen

Die Ausstellung besteht aus 30 Tafeln. Zu allen Ausstellungstafeln finden Sie auf den nachfolgenden Seiten eine Hörfassung mit den Texten, ausführlichen Bildbeschreibungen und teilweise Tierstimmen. Sounddesign: picaroMedia Tierstimmen: Tierstimmenarchiv des Museums für Naturkunde Berlin Die Museumsinsel, das Brandenburger Tor oder das Schloss Charlottenburg sind als Berliner Kostbarkeiten bekannt. Doch nur wenige wissen, dass Berlin eine der artenreichsten Städte Europas und eine der wald- und seenreichsten Metropolen der Welt ist. Über 42 Prozent der Landesfläche sind Wälder, Gewässer, Agrarflächen und öffentliche Grünanlagen. Gerade in Zeiten des Klimawandels mit einhergehenden trockenen und heißen Sommern entscheiden die grünen Oasen zunehmend über die Attraktivität einer Stadt. In Berlin gibt es zahlreiche Möglichkeiten die Natur in ihren vielfältigen Ausprägungen unmittelbar zu erleben, sich in ihr zu erholen und auf diese Weise ihren Wert schätzen zu lernen. Die Ausstellung bietet Blicke auf die vielen und oft unbeachteten Naturschönheiten in Berlin regt durch beeindruckende Fotos von ausgezeichneten Naturfotografen an, die urbanen Wildnisse Berlins zu entdecken vermittelt Wissen, weil man nur das sehen und schützen kann, was man kennt zeigt, dass Stadt und Natur keine Gegensätze darstellen. Im Gegenteil: Natur eine große Bereicherung für die Stadt ist und die Zukunftsfähigkeit Berlins fördert wirbt für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist als Wanderausstellung konzipiert und kann beim Freilandlabor Britz ausgeliehen werden. Bild: Josef Vorholt Metropole der StadtNatur Berlin hat weitaus mehr zu bieten als seine Sehenswürdigkeiten. Die Stadt zählt zu den artenreichsten Europas. Die Ausstellung „natürlich BERLIN!“ zeigt, dass Stadt und Natur keine Gegensätze sind. Metropole der StadtNatur Weitere Informationen Bild: Bruno D´Amicis Grüne Schätze entdecken Berlin bietet echte Naturerlebnisse nur einen Steinwurf von der Innenstadt entfernt. Ausgedehnte Park-, Wald- und Seenlandschaften laden sowohl zum Sport als auch zur Erholung ein. Grüne Schätze entdecken Weitere Informationen Bild: Florian Möllers 6.000 Hektar für Europa Das europaweite Netz der Schutzgebiete soll den Fortbestand von natürlichen Lebensräumen und wildlebenden Arten sichern und die biologische Vielfalt in Europa bewahren. 6.000 Hektar für Europa Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Stadt der Artenvielfalt Mit mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten ist die Hauptstadt überaus artenreich. Welche besonderen und gefährdeten Tiere und Pflanzen zu entdecken sind, erfahren Sie hier. Stadt der Artenvielfalt Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Verbindung halten – Brücken bauen Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist es wichtig, dass Lebensräume eng miteinander verbunden sind. Verbindung halten – Brücken bauen Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Vom Ursprung unserer Landschaft Das heutige Landschaftsbild Berlins ist durch die Eisschmelze entstanden. Flüsse und Seen, Binnendünen, Moore und Kalktuffquellen wurden durch den Rückzug der Gletscher geschaffen. Vom Ursprung unserer Landschaft Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Alles Schiebung Man muss nur genau hinschauen, die eiszeitliche Formung der Landschaft im Stadtgebiet ist auch heute noch gut zu erkennen. Alles Schiebung Weitere Informationen Bild: SenUVK Mehr als eine Schippe Sand Nach der Eiszeit verteilte der Wind feinen Sand über Teile der noch vegetationsarmen Landschaft. An einigen Stellen entstanden Binnendünen. Mehr als eine Schippe Sand Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Wo Steine wachsen Die Kalktuffquellen im Natura 2000-Gebiet „Tegeler Fließtal“ sind eine geologische Besonderheit. Wo Steine wachsen Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Moore – Augen der Landschaft Kesselmoore sind Überbleibsel der letzten Eiszeit. Die Erhaltung von Mooren spielt eine bedeutende Rolle beim Klimaschutz. Moore – Augen der Landschaft Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Stadt am Wasser Die Seen, Flüsse und Fließe sind ein Qualitätsmerkmal unserer Stadt, welches es zu bewahren gilt. Mit der Wasserrahmenrichtlinie werden Maßnahmen zum Erhalt der Ressource Wasser umgesetzt. Stadt am Wasser Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Leben am Wasser Die Berliner Gewässerlandschaft ist Wassersportrevier und Rückzugsgebiet vieler Tier- und Pflanzenarten zugleich. Leben am Wasser Weitere Informationen Bild: Doron Wohlfeld Fluss + See = Flusssee An flachen Ufern und Buchten von Dahme, Havel und Spree wachsen Röhrichte, finden Drosselrohrsänger und Hecht Lebensraum. Auch europaweit geschützte Arten wie Fischotter, Biber und Seeadler sind zurück. Fluss + See = Flusssee Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Fließe – klein und vielfältig Fließe speisen Flüsse und Seen. An ihren Ufern blühen Schwertlilie, Sumpfdotterblume und Gilbweiderich. Fließe – klein und vielfältig Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Kleingewässer ganz groß Die Kleingewässer der Stadt sind besonders wichtig als Laichplatz für stark gefährdete Amphibienarten wie Erdkröte, Teichfrosch und Knoblauchkröte. Kleingewässer ganz groß Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Leben in Wald und Flur Berlin ist eng mit seinem Umland verbunden und auch innerhalb der Stadtgrenzen gibt es ausgedehnte Waldflächen und Erholungslandschaften. Leben in Wald und Flur Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Waldstadt Berlin – Erholung und Entspannung Bereits 1915 wurde mit dem “Dauerwaldkaufvertrag” der Grundstein für den heutigen Waldreichtum der Hauptstadt gelegt. Waldstadt Berlin – Erholung und Entspannung Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Wald naturnah Mit den Waldbaurichtlinien setzen die Berliner Förster bundesweit Maßstäbe für die ökologische Bewirtschaftung und naturnahe Entwicklung. Wald naturnah Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Neue Landschaften Auf den ehemaligen Rieselfeldern um Berlin entstand durch behutsame Sanierung eine neue Erholungslandschaft. Neue Landschaften Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Janz weit draußen? Die abwechslungsreiche Feldflur am Stadtrand bietet Braunkehlchen, Grauammern und Feldlerchen ideale Lebensbedingungen. Janz weit draußen? Weitere Informationen Bild: Partner für Berlin / FTB-Werbefotografie Grüne Inseln im Häusermeer Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfe prägen das grüne Berlin. Sie bieten Erholungsmöglichkeiten und zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen unverwechselbaren Lebensraum. Grüne Inseln im Häusermeer Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Parks aus fürstlichen Zeiten Die Pfaueninsel und der Landschaftspark Klein Glienicke gehören zum UNESCO Weltkulturerbe. Gleichzeitig sind sie wegen ihrer Naturausstattung als Natura 2000-Gebiet geschützt. Parks aus fürstlichen Zeiten Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Volkspark Vielfältige Parkanlagen mit Wiesen, waldartigen Bereichen und Gewässern schätzen nicht nur Erholungssuchende. Sie bieten auch vielen Tieren Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungsangebote. Volkspark Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Ruhe und Vielfalt Einst vor der Stadt gelegen, befinden sich heute viele Friedhöfe mitten im Zentrum. Sie sind Orte der Stille und Naturoasen. Ruhe und Vielfalt Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Auf kleiner Scholle Kleingärten stehen heute hoch im Kurs, je naturnäher sie gestaltet sind, desto eher finden auch Wildtiere hier ein kleines Paradies. Auf kleiner Scholle Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Lebendige Innenstadt – Leben zwischen Stein und Glas Immer mehr Tier- und Pflanzenarten entdecken Berlin als Lebensraum. Wo liegen die Gründe und wie können wir dazu beitragen, dass sie sich auch in Zukunft hier wohlfühlen? Lebendige Innenstadt – Leben zwischen Stein und Glas Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Verstädterung – auf Tuchfühlung mit dem Wildschwein Warum die Stadt eine große Verlockung für Wildtiere darstellt und wir lernen müssen, mit Wildtieren auszukommen, erfahren Sie hier. Verstädterung – auf Tuchfühlung mit dem Wildschwein Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Mut zur Lücke Durch die Sanierung von Gebäuden geraten einige Vogelarten in akute Wohnungsnot. Der Einbau von Nistkästen an sanierten Gebäuden trägt dazu bei, Nistplätze zu erhalten. Mut zur Lücke Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Hotel Berlin Berlin ist auch für Fledermäuse eine Reise wert: Sie überwintern in unterirdischen Gängen der Zitadelle Spandau, im Fort Hahneberg und in alten Wasserwerken. Hotel Berlin Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Stadtbrachen – Treffpunkt für Arten der Roten Liste Ehemalige Industrie- und Verkehrsflächen, wie das einstige Flugfeld Johannisthal, der stillgelegte Verschiebebahnhof Tempelhof oder der ehemalige Flughafen Tempelhof werden zum Anziehungspunkt für gefährdete Arten. Stadtbrachen – Treffpunkt für Arten der Roten Liste Weitere Informationen

Verbote, Ausnahmen, Befreiungen

Um die vorhandene Artenvielfalt zu sichern, weltweit und auch in Deutschland, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu erhalten und das weitere Aussterben von Arten zu verhindern, gibt es internationale und nationale Schutzvorschriften. Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege , in der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten , und in verschiedenen EU-Richtlinien und internationalen Abkommen ist geregelt, welchen Schutzstatus eine Tier- oder eine Pflanzenart genießt. Man unterscheidet zwischen: nicht besonders geschützten Arten, besonders geschützten Arten und streng geschützten Arten, welche eine bedeutsame Gruppe der besonders geschützten Arten bilden. Je nachdem, welchen Schutzstatus eine Tier- oder Pflanzenart genießt, gelten unterschiedliche rechtliche Regelungen.So ist z.B. der Schutz von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten insbesondere in § 44 Abs. 1 BNatSchG geregelt: diese Arten – einschließlich ihrer unterschiedlichen Entwicklungsformen (Eier, usw.) sowie ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (z.B. Niststätten von Vögeln, Quartiere von Fledermäuse, auch Baumhöhlen) – müssen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Neben den internationalen, den innerhalb der EU geltenden und den bundesrechtlichen Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern ferner landesrechtliche Regelungen zu beachten. Die Schutzvorschriften sollen ein gutes Miteinander von menschlichem Wirken und tierischem und pflanzlichem Leben sicherstellen und spielen daher in einer Vielzahl von einzelnen Vorhaben in der Stadt eine Rolle. Wenn im Zusammenhang mit Bauvorhaben Baufeldberäumungen, Umbaumaßnahmen, Fassadenarbeiten o.ä. stattfinden sollen, ist es wahrscheinlich, dass dadurch Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten beeinträchtigt werden. Bei Vogelarten, die aufgrund ihrer Bindung an ihre angestammten Nistplätze diese über Jahre hinweg wiederkehrend nutzen (z.B. an Gebäuden brütende Arten wie Schwalben, Haussperlinge Mauersegler, Turmfalken, Hausrotschwänze), sind die Fortpflanzungsstätten (Nistplätze) auch dann geschützt, wenn sich die Tiere vorübergehend oder jahreszeitlich bedingt gerade nicht darin aufhalten, z.B. weil sie ihr Brutgeschäft noch nicht begonnen, dieses unterbrochen oder bereits abgeschlossen haben. Das gilt auch für die Quartiere gebäudenutzender Fledermäuse, da auch diese Tiere auf ihre angestammten Bereiche angewiesen sind. Baumhöhlen gehören ebenfalls zu solchen wiederkehrend genutzten, notwendigen Strukturen im Naturhaushalt, auf die bestimmte Vogel- oder auch Fledermausarten für ihr Überleben zwingend angewiesen sind. Die Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten dieser Arten sind daher ganzjährig geschützt und dürfen nicht ohne die notwendige behördliche Erlaubnis (Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG ) beschädigt bzw. beseitigt werden. Eine Beseitigung in diesem Sinne liegt auch vor, wenn den Tieren z.B. durch Verhängen mit Bauplanen der Zugang zu ihren Nistplätzen bzw. Quartieren unmöglich gemacht wird. Die Strukturen sind dann zwar tatsächlich noch vorhanden, können aber ihre Funktion im Naturhaushalt nicht erfüllen, sind “aus Sicht der Tiere” also nicht mehr vorhanden. Selbstverständlich dürfen auch die Tiere selbst nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. So muss z.B. ein eventuell gerade ablaufendes Brutgeschehen bis zum Ausflug der Jungvögel abgewartet werden, bis der Nistplatz beseitigt werden kann. Auch dürfen die Elternvögel während eines Aufzuchtgeschehens nicht durch Baumaßnahmen im Nestumfeld stark gestört werden. Sie würden sonst das Nest verlassen, das Gelege würde absterben oder die Jungvögel würden verhungern. Das Verbot erheblicher Störungen ( § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ), welches u.a. während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts- und Überwinterungszeit zu beachten ist, gilt für alle europäischen Vogelarten sowie für alle streng geschützten Arten, zu denen auch alle Fledermäuse gehören. Sofern in einem Einzelfall nachweislich besondere Gründe vorliegen, die eventuell höher zu bewerten sind als der Artenschutz, muss zunächst geprüft werden, ob vorab durch verbotsvermeidende Maßnahmen (Vermeidung, Minimierung, CEF-Maßnahmen) das Eintreten der Verbotstatbestände vermieden werden kann. Erst wenn diese Mittel nachweislich ausgeschöpft bzw. zusammen mit der zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege abgearbeitet wurden, und sofern – nach einer adäquaten Kartierung – ein tragfähiges Ersatzkonzept erarbeitet wurde, kann für einen Antrag auf Ausnahme gemäß § 45 Abs. 5 BNatSchG oder einen Antrag auf Befreiung gemäß § 67 BNatSchG Aussicht auf Erfolg bestehen. Handelt es sich bei einer Baumaßnahme ausschließlich um eine Gebäudesanierung, kommt in Berlin bei Arten mit einem günstigen Erhaltungszustand die Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten zur Anwendung. Hinweise zur Gebäudesanierung Sofern Sie in einem Einzelfall einen Antrag auf Ausnahme oder Befreiung gemäß BNatSchG bzw. BArtSchV stellen möchten, senden Sie die Antragsunterlagen bitte an die folgende Adresse: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – III B 4 Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: Freilandartenschutz@SenMVKU.Berlin.de Dem Antrag sind bitte u.a. folgende Unterlagen beizufügen: genaue Vorhabenbeschreibung inklusive Kartendarstellung, Zeitplanung und Angaben dazu, welche wild lebenden Tiere (Arten, Anzahl der Individuen) der besonders geschützten Arten durch die Baumaßnahme (voraussichtlich) betroffen sein werden, Artenschutzfachbeitrag (erstellt durch eine nachweislich fachkundige Person) mit adäquater Kartierung, Ersatzkonzept und funktionierendem Maßnahmenkonzept aus Vermeidungs-, Minimierungs-, CEF- und gegebenenfalls FCS-Maßnahmen, detaillierte Antragsbegründung mit Darlegung der Ausnahmevoraussetzungen. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Antragstellung unbedingt den erforderlichen zeitlichen Vorlauf! Bei sehr vielen Anträgen ist die Sach- und Rechtslage nicht von Anfang an klar und eindeutig. Außerdem gibt es vorgeschriebene Beteiligungen an den Verfahren. Darüber hinaus liegt zu bestimmten Zeiten eine sehr hohe Anzahl von Anträgen vor. Aus diesen Gründen ist mit entsprechend längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wenn Ihr Vorhaben zu einer bestimmten Zeit stattfinden soll, ist es deshalb dringend ratsam, den Antrag mindestens 6 bis 9 Monate vorher zu stellen. Wenn z.B. für eine Studien- oder Forschungsarbeit oder eine Lehrveranstaltung Insekten gefangen und untersucht werden sollen, ist zu beachten, dass das Nachstellen und Fangen (mit und ohne Hilfsmittel) besonders geschützter Tiere ohne die notwendige Erlaubnis ebenso wenig gestattet ist wie ein Verletzen oder Töten der Tiere (z.B. für eine genauere Artbestimmung oder Mitnahme als Belegexemplar). Auch hierfür finden sich die rechtlichen Grundlagen im BNatSchG und in der BArtSchV, und deshalb muss auch in solchen Fällen ein Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme gestellt werden. Im Rahmen der Antragsbearbeitung muss geprüft werden, ob das geplante Projekt z.B. den Zwecken der Forschung, Lehre oder Bildung dient (siehe § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG ). Daher muss der Antrag diesbezüglich gut begründet sein, und die Qualifikation der antragstellenden Person im Hinblick auf den Umgang mit den Insekten muss nachgewiesen werden. Auch nicht besonders geschützte Arten dürfen nicht mutwillig und ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt werden. § 39 BNatSchG zielt darauf ab, einen grundlegenden Schutz für alle Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten. Tiere werden aber nicht nur durch das Verbot eines Zugriffs geschützt, sondern wichtig ist auch, welche Methoden bei einem erlaubten Zugriff zur Anwendung kommen. § 4 BArtSchV führt in diesem Zusammenhang diverse Fang-, Lock- oder Tötungsmethoden auf, die grundsätzlich nicht angewendet werden dürfen (z.B. nicht selektive Schlingen Fallen, Haken, Klebstoffe, künstliche Lichtquellen, vergiftete oder betäubende Köder, u.a.). Ferner dürfen Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und nicht wild lebender Arten nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesetzt oder in der freien Natur angesiedelt werden, da ansonsten die heimische Tier- / Pflanzenwelt verfälscht würde ( § 40 BNatSchG ). Wie die Ausführungen zeigen, kann es in bestimmten Fällen zu Konflikten zwischen Vorhaben und dem Artenschutz kommen. Die Mitarbeitenden in den unteren und der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege arbeiten zusammen, um solche Konflikte weitgehend zu vermeiden oder, wenn das nicht möglich ist, wenigstens zu minimieren.

Gummiwerke Berlin

Der innerhalb eines innerstädtischen Wohngebietes in Friedrichshain gelegene Standort der ehemaligen Gummiwerke Berlin wurde seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die Gegenwart für die Gummiherstellung industriell genutzt, zuletzt zur Herstellung von Schwingungs- und Dichtungselementen für die Autoindustrie. Im Herbst 2011 wurde der Produktionsbetrieb eingestellt. Infolge des produktionsspezifischen Umgangs mit leichtflüchtigen chlorierten sowie aromatischen Kohlenwasserstoffen (LCKW bzw. BTEX) kam es in der Vergangenheit in zwei voneinander getrennten Arealen zu erheblichen Untergrundverunreinigungen. Die Umgebung der ehemaligen Taucherei und Entfettung war durch relevante LCKW-Verunreinigungen im Grundwasser und in der Bodenluft gekennzeichnet. Im Bereich eines ehemaligen unterirdischen Tanklagers wurden gravierende Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers durch BTEX festgestellt. Im Grundwasser wurden BTEX-Gehalte von bis zu 19.000 µg/l ermittelt. Im LCKW-Schadensbereich lagen die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser um ein bis zwei Größenordnungen niedriger. Aufgrund der vorwiegend feinsandigen Ausbildung der Talsande – mit teilweise vorhandenen nicht horizontbeständigen Schlufflagen – und des relativ geringen hydraulischen Gefälles haben die beiden Grundwasserschäden keine große laterale Ausbreitung mit dem Abstrom erfahren. Im Bereich der ehemaligen Taucherei und der Entfettung wurde im Zeitraum von 1994 bis 1997 eine Bodenluftsanierung durchgeführt, in deren Verlauf insgesamt etwa 257 kg LCKW aus der Bodenluft entfernt wurden. Im Zusammenhang mit dem Rückbau des ehemaligen Tanklagers im Herbst 1994 wurden 8 unterirdische Tanks geborgen und entsorgt. Neben dem damit verbundenen lokalen Bodenaustausch waren keine weiteren Sanierungsmaßnahmen verbunden. Nach einer detaillierten Untersuchungsphase des Grundwassers erfolgte im Jahr 2002 die Planung einer hydraulischen Grundwassersanierung mit einer on-site-mikrobiologischen Reinigung. Die Reinigungsanlage wurde zwischen Oktober 2003 und Juni 2008 mit einer Förderrate von bis zu 10 m³/h betrieben. Die wesentlichen Anlagenbestandteile waren ein Airlift-Bio-Reaktor zur Anreicherung des kontaminierten Grundwassers mit Luft und Nährstoffen, ein Druckkiesbettfilter zur Abscheidung von Eisen und Mangan, ein Festbett-Bio-Reaktor und zwei Wasseraktivkohlefilter. Die Reinigung der Abluft aus dem Airlift-Bio-Reaktor erfolgte über Biofilter mit nachgeschaltetem Luftaktivkohlefilter. Das gereinigte Grundwasser wurde im Anstrom des Schadensbereiches über eine Rigole in den Untergrund reinfiltriert. Die Sanierung wurde 2008 eingestellt, da sich ein Hauptteil der Kontamination unterhalb der ehemaligen Gebäude befand, und dieser Bereich trotz Optimierung der Grundwasserreinigungsanlage hydraulisch nicht wirksam erfasst werden konnte. Nach Verlagerung des Produktionsstandortes in 2011 erfolgte bis 2013 der Rückbau der Gebäudesubstanz. Mitte 2013 wurden detaillierte Untersuchungen zur Schadstoffverteilung veranlasst. Nach umfangreichen Maßnahmen zur Tiefenenttrümmerung wurde im Zeitraum März 2015 bis Juni 2015 eine Bodensanierung durchgeführt. Dabei wurden die im gesättigten Bodenbereich vorhandenen Verunreinigungen mit dem Hexagonalrohraustauschverfahren (Wabe) saniert. Im Zuge der Sanierung wurden rund 7.700 t gefährliche Abfälle entsorgt. Durch ein nachgeschaltetes Grundwassermonitoring konnte nachgewiesen werden, das von den verbliebenen Restbelastungen im Boden keine Gefahr mehr für das Grundwasser ausgeht. Das Monitoring wurde Ende 2017 eingestellt und die Messstellen zurückgebaut. Ende 2015 wurde mit der Neubebauung des Grundstücks begonnen. Auf dem rund 26.000 qm großen Areal entstehen Wohnungen, Büro- und Einzelhandelsflächen, eine Kindertagesstätte sowie ein Stadtgarten. Die Kosten für die Erkundung und Sanierung des Standortes belaufen sich insgesamt auf ca. 3 Mio. €.

Knorr-Bremse

Auf dem Gelände des ehemaligen Berliner Bremsenwerkes (Knorr-Bremse) wurde 1923 mit der Produktion von Zubehörteilen begonnen. In den letzten Kriegsjahren bzw. in der frühen Nach-kriegszeit sind hier erhebliche Mengen an leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW), die in der Produktion als Entfettungsmittel eingesetzt wurden, in das Grundwasser eingetragen worden. Ab Ende der 50er Jahre wurde das Gelände durch andere metallverarbeitende Betriebe genutzt, die jedoch nicht zu relevanten Verunreinigungen beigetragen haben. Heute befindet sich hier ein Dienstleistungszentrum. Anfang der 90er Jahre durchgeführte Untersuchungen belegten für den Standort neben lokalen Bodenbelastungen durch Schwermetalle, PAK und MKW insbesondere gefahrenrelevante LCKW-Belastungen in der Bodenluft und im Grundwasser. Diese führten im Laufe der Jahrzehnte zur Ausbildung einer vom Grundstück ausgehenden LCKW-Fahne von mehreren hundert Metern Länge und ca. 200 m Breite. Vertikal konnten die Verunreinigungen über den gesamten Grundwasserleiter (bis ca. 45 m unter GOK) nachgewiesen werden. Durch ein seit 1999 stufenweise aufgebautes Messstellennetz, welches derzeit aus 82 Einzelpegeln besteht, konnten in den vergangenen Jahren die Konturen des Fahnenkörpers weiter aufgeklärt und zeitliche Veränderungen der Schadstoffkonzentrationen sowie stattfindende Abbauprozesse beobachtet werden. Die Schadstofffahne ist sowohl hinsichtlich ihrer Gesamtschadstoffgehalte als auch ihrer Einzelparameterzusammensetzung äußerst strukturiert Der aktuelle Belastungsschwerpunkt befindet sich im zentralen Fahnenbereich im nahen Abstrom des ehemaligen Eintragsbereichs. Das oberflächennahe Grundwasser weist hier derzeit noch LCKWGehalte von bis zu 972 µg/l auf. Mit zunehmender Entfernung vom Eintragsbereich und Tiefe nehmen infolge von stattfindenden Abbauprozessen die Anteile der niederchlorierten Abbauprodukte (cis-DCE und VC) zu. Die bereits 1992/1993 durchgeführten Boden- und Bodenluftsanierungsmaßnahmen ermöglichten eine relativ kurzfristige Um- und Weiternutzung des Standortes als Gewerbe- bzw. Verwaltungsgelände. Dahingegen erwies sich für die Grundwassersanierung die Umsetzung eines Gesamtmaßnahmenkomplexes mit gestufter Vorgehensweise als erforderlich. Im Rahmen einer ersten Sanierungsphase sind zunächst die Schadensschwerpunkte in den Eintragsbereichen zu beseitigen und deren weitere abstromige Schadensausbreitung zu verhindern. Diese Teilsanierung befindet sich seit April 2003 in der Umsetzung. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden bereits ca. 1.808 kg LCKW aus dem eintragsnahen Grundwasser entfernt. Dazu wurden ca. 3,06 Mio. m³ kontaminiertes Grundwasser gefördert und gereinigt. Das 2009 an die Belastungssituation angepasste Entnahmesystem besteht aus vier oberflächennah verfilterten Sanierungsbrunnen, die mit einer Gesamtförderrate von 25 m³/h betrieben werden. Die Sanierung erfolgt über eine doppelstufige Strippanlage mit nachgeschaltetem Aktivkohlefilter zur Reinigung der Prozessluft. Im Laufe der Sanierung hat sich ein „Hot-Spot“-Bereich an einer der Eintragsquellen herauskristallisiert, der auf Grund seiner Lage unterhalb eines Gebäudes trotz der Optimierung in 2009 durch hydraulische Maßnahmen nur unzureichend erfasst wird. In 2019 sollen über einen Sanierungsplaner die Möglichkeiten einer weiteren Optimierung zur Sanierung des Hochlastbereiches über die Bewertung möglicher alternativer Verfahren erfolgen. Hierzu sollen potentiell geeignete in-situ Maßnahmen standortspezifisch untersucht werden und eine Vorzugsvariante einschließlich eines Sanierungskonzepts erarbeitet werden. Für die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der gefahrenrelevanten Fahnenabschnitte im mittleren und südlichen Abstrom des Eintragsbereiches wurden neben herkömmlichen “Pump and Treat”-Maßnahmen auch der Einsatz mikrobiologischer in-situ-Sanierungsmaßnahmen sowie anderer alternativer Sanierungsmaßnahmen geprüft. Durch infrastrukturelle und nutzungsbedingte Besonderheiten des Sanierungsbereiches ist eine Umsetzung am Standort jedoch weder verhältnismäßig noch sinnvoll. Die Sanierung des mittleren und südlichen Abstroms erfolgt seit Juni 2008 über eine hydraulische Maßnahme. Zunächst erfolgte die Förderung des kontaminierten Grundwassers über 4 Förderbrunnen. Einer der vier Förderbrunnen wurde Mitte Juni 2012 aufgrund niedriger Zulaufwerte außer Betrieb genommen. Die Reinigung erfolgte über eine doppelstufige Strippanlage mit nachgeschalteter KATOX-Anlage zur Prozessluftreinigung. Die Gesamtförderleistung der Anlage betrug max. 85 m³/h. Während der aktiven Sanierungsphase wurden ca. 2.793 kg LCKW aus dem mittleren und südlichen Abstrom entfernt. Hierfür mussten ca. 6,05 Mio. m³ Grundwasser gehoben und abgereinigt werden. Die erforderliche Planung und Abstimmung der verschiedenen Einzelmaßnahmen zur Grundwassersanierung erfolgte unter Nutzung eines für den Standort entwickelten Grundwasserströmungsmodells. Die Maßnahmen im mittleren und südlichen Abstrom wurden einschließlich des Rückbaus der Grundwasserreinigungsanlage und der Sanierungsbrunnen im Februar 2018 abgeschlossen. Die Grundwassersanierung im Eintragsbereich ist zunächst bis 2019 in Betrieb. Danach wird auf der Grundlage einer aktualisierten Sanierungsplanung entschieden, in welchem Umfang die Weiterführung von Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein wird. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich bisher auf ca. 5,2 Mio. €.

Sozio-ökonomische Folgenabschätzung zum Projektionsbericht 2024

Die sozio-ökonomische Folgenabschätzung des Projektionsberichts 2024 vergleicht das Mit-weiteren-Maßnahmen-⁠ Szenario ⁠ (MWMS) mit dem Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) hinsichtlich Investitionsbedarf, Kosteneinsparungen und gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen. Analysiert werden Veränderungen in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr, ergänzt durch die Abschätzung von Arbeitsmarkteffekten sowie durch die Verteilungsanalyse der Instrumentenwirkungen auf verschiedene Haushaltsgruppen in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Die Studie zeigt, dass im MWMS zusätzliche Investitionen in Gebäudehüllen, erneuerbare Heiztechnologien, Energiespeicher und elektrische Fahrzeuge erforderlich sind. Diese Investitionen bieten positive gesamtwirtschaftliche Effekte und stärken das BIP, während sie zugleich eine höhere Nachfrage nach Arbeitskräften, insbesondere in der Gebäudesanierung und Elektromobilität, schaffen. Die Verteilungsanalyse weist darauf hin, dass gerade im Bereich der Sanierung die bestehenden Förderprogramme oft noch nicht ausreichen, damit diese sich, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, lohnen. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.

Formulare im Bereich Naturschutz

Handelsartenschutz I Handelsartenschutz II Freilandartenschutz Schutzgebiete Anmeldung von besonders geschützten Tieren gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung Abmeldung von besonders geschützten Tieren gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung zur Seite ‘Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten’ zur Seite ‘Vögel und Fledermäuse, Lebensstätten an Gebäuden - Hinweise zur Gebäudesanierung’ Eichenprozessionsspinner zur Seite Artenschutz: Eichenprozessionsspinner zur Seite Pflanzenschutzamt: Tierische Schaderreger – Eichenprozessionsspinner zur Seite ‘Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz’ Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten

Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin

Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Allein gut 4.000 der nachgewiesenen Arten sind Insekten, von denen Experten die Gesamtzahl in der Stadt auf mindestens 17.000 schätzen. Inklusive der nicht untersuchten Artengruppen dürften somit in Berlin zwischen 20.000 und 30.000 Arten leben. Woran liegt diese Vielfalt? Berlin hat eine reichhaltige Naturausstattung. Die ausgedehnten Wälder und vielen Gewässer bieten hierfür schon einmal den wichtigsten Rahmen. Daneben gibt es (noch) ausgedehnte Brachflächen am Stadtrand und auch innerstädtisch, die eine besonders hohe Artenvielfalt auf relativ kleiner Fläche aufweisen. Verschiedene Sonderstandorte konnten als Naturschutzgebiet gesichert und ihr Artenbestand durch Pflegemaßnahmen erhalten werden, z.B. das ehemalige Flugfeld Johannisthal, Teile des Tegeler Fließes oder auch Moore und Freiflächen in den Wäldern. Die Wälder werden nicht wie in den Flächenstaaten verbreitet als Holzproduktionsflächen angesehen, sondern als naturnahe Erholungswälder bewirtschaftet ( Berliner Forsten ), was zu vergleichsweise hohen Anteilen von absterbenden und toten Bäumen führt (“Biotopholz”). Landwirtschaftsflächen mit ihrer Überdüngung und Giftbelastung – in den Flächenstaaten die Artenvernichter Nummer 1 – spielen in Berlin flächenmäßig kaum eine Rolle bzw. werden wie im NSG Gosener Wiesen nach Naturschutzvorgaben gepflegt. Verschieden Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe und auch Villengärten tragen zur örtlichen Artenvielfalt bei und verstärken das Erscheinungsbild Berlins als durchgrünter Stadt. Es soll aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Leben in Berlin für Tiere und Pflanzen ein Zuckerschlecken ist. Viele Arten stehen kurz vor dem Aussterben oder sind gefährdet, im Schnitt rund die Hälfte bei den untersuchten Artengruppen ( Artenlisten – Rote Listen ). Etliche Arten können nur noch durch Pflegemaßnahmen oder spezielle Artenschutzmaßnahmen erhalten werden ( Wildpflanzen in Berlin , ‘Seltene’ Tierarten in Berlin ). Viele naturnahe Lebensräume werden durch unterschiedliche menschliche Tätigkeiten beeinträchtigt. Hinzu kommen die stadttypischen Schadfaktoren: Dichte Bebauung, die kaum Lebensräume beinhaltet, Privatgärten mit naturferner Gestaltung und intensiver Pflege, dichtes Verkehrsnetz, mit Zerschneidung von Lebensräumen und vielfacher Tötung von Tieren durch den Fahrzeugverkehr, Glasfassaden als tödliche Fallen für Vögel, Beleuchtung als Falle für Insekten, Intensive Erholungsnutzung mit vielen Störungen der Tiere, vor allem auch durch Hunde, um einige Beispiele zu nennen. Die Gesetzgeber haben verschiedene Schutzbestimmungen für unsere Arten erlassen ( Rechtsgrundlagen ). Der legale Schutz ist die eine Seite. Es hängt aber von uns allen ab, ob wir der Tier- und Pflanzenwelt ihren Raum in Berlin zubilligen, und die Stadt auch weiterhin eine belebte, vielfältige Metropole bleibt. Gebäude sind wichtige Lebensräume vieler Tierarten. Wie durch eine bewusstere Bauweise gravierende Verluste vermeidbar sind, erfahren Sie hier: Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude – Chancen und Notwendigkeit einer artenschutzgerechten Bauplanung (BUND) Bild: Josef Vorholt Verbote, Ausnahmen, Befreiungen Um die vorhandene Artenvielfalt zu sichern, weltweit und auch in Deutschland, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu erhalten und das weitere Aussterben von Arten zu verhindern, gibt es internationale und nationale Schutzvorschriften. Weitere Informationen Bild: Johannes Schwarz Artenschutz an Gebäuden Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen Weitere Informationen Bild: NABU Berlin Vögel und Fledermäuse, Lebensstätten an Gebäuden – Hinweise zur Gebäudesanierung Die Artenvielfalt ist uns allen wichtig, denn gerade in Berlin gehört die Natur zum urbanen Lebensgefühl dazu. Viele Vögel oder auch Fledermäuse nutzen als Behausungen unsere Häuser. Weitere Informationen Bild: Klemens Steiof Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Hauptstadt der Fledermäuse Bereits in den 30er Jahren wurde die Spandauer Zitadelle als eines der bedeutendsten Fledermaus-Winterquartiere der Norddeutschen Tiefebene erkannt. Biologen markierten dort die ersten Fledermäuse in Europa. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Das Auftreten von "seltenen" Tierarten in Berlin Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch "Natur" in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Wildpflanzen in Berlin Berlin ist Dank seiner ausgedehnten Waldflächen, Schutzgebiete und zahlreichen Parkanlagen, Friedhöfe und Kleingärten eine im europäischen Vergleich sehr grüne Stadt. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Das Berliner Florenschutzkonzept Im Auftrag des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege wurde im Jahr 2007 eine Konzeption zum Florenschutz für das Land Berlin erarbeitet. Weitere Informationen Bild: SenUMVK; Jutta Krenz Vermeintliche "Problemarten" Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bekämpfung des Eichenprozessions­spinners Informationen zum Artenschutz und zur Antragstellung für eine Bekämpfung Weitere Informationen Bild: Beth Baisch, AdobeStock Exotische Arten "Exotisch" sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden, sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Weitere Informationen Bild: W. Willner Hilflose Wildtiere In einer Großstadt wie Berlin verunglücken viele Tiere. Glas, Fahrzeuge, Zäune, Wände, Gruben und andere Strukturelemente werden vielen Tieren zum Verhängnis. In der Stadt gibt es aber auch viele engagierte Menschen, die solchen Tieren helfen wollen. Weitere Informationen

Artenschutz an Gebäuden

Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen. Ziel ist eine makellose Fassade. Im Dachbereich werden Spalten geschlossen, die Dachböden zu Wohnungen ausgebaut. Bei Neubauten prägen unstrukturierte Fassaden aus Metall und Glas das Bild. Dass es Fledermaus- und Vogelarten gibt, die sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen haben und Gebäude besiedeln, wird meist vergessen oder ignoriert. So verlieren immer mehr unserer Untermieter aus dem Tierreich ihre Quartiere. Selbst der stellenweise noch häufige Spatz gerät nach und nach in akute Wohnungsnot. Dabei hat der Gesetzgeber auch ihn und seine Niststätten unter strikten Schutz gestellt – eine Tatsache, die noch nicht überall geläufig ist. Als so genannte Kulturfolger haben sich diese Tierarten die Stadt als Lebensraum erobert. Städtische Gebäude sind für sie nichts Anderes als eine “Felslandschaft” mit Spalten, Simsen, Ritzen und Höhlungen. Die dazwischenliegenden Grün- und Parkanlagen, Stadtbrachen, Bahndämme und Böschungen sowie der Stadtrand mit den wenigen Ackerflächen sind als Nahrungseinzugsgebiet für die genannten Arten von außerordentlicher Bedeutung. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an älteren oder beschädigten Gebäuden in Verbindung mit den heute üblichen Bautechniken und Wärmeschutzmaßnahmen, dem Ausbau von Dachböden zu hochwertigem Wohnraum u.a. führen dazu, dass an den meisten Gebäuden geeignete Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere beseitigt werden. Vielfach war deren Anwesenheit den Besitzer*innen und Mieter*innen über Jahrzehnte überhaupt nicht aufgefallen, insbesondere gilt dies für die Besiedlung mit Fledermäusen. Bei Baumaßnahmen sind deshalb besondere artenschutzrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten An jeder Art Gebäude, ob Neubau, Altbau, Großsiedlung oder Umbau kann mit geringen Mitteln der Artenschutz für die auf unsere Duldung angewiesenen Vogel- und Fledermausarten gefördert werden. In der Schlüsselrolle für die Konzeption und den Gebäudeentwurf steht die Planerin/der Planer . Diese können frühzeitig Überlegungen und Belange des Artenschutzes mit einbeziehen. Dies gilt für den Neubau ebenso wie für kleine oder auch große Sanierungsaufgaben. Bereits in der frühen Entwurfsphase des Neubaus oder der Sanierung müssen Artenhilfsmaßnahmen in dem Gebäudekonzept berücksichtigt werden. Bei alter Bausubstanz ist rechtzeitig zu prüfen, ob in der Vergangenheit genutzte Quartiere geschützter Tierarten erhalten werden können. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde des Bezirks oder mit ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzorganisationen Kontakt aufzunehmen, um das Gebäude auf bereits vorhandene Niststätten untersuchen zu lassen bzw. zu klären, welche Nisthilfen unter den örtlichen Gegebenheiten sinnvoll sind. In der Konzeption sollte ausdrücklich auf die Integration von Artenhilfsmaßnahmen für Gebäudebrüter hingewiesen werden. Neben der Verwendung umweltfreundlicher Baumaterialien und alternativer Energie- und Wasserversorgung gewinnen zusätzliche Naturschutzmaßnahmen bei breiten Bevölkerungsschichten immer mehr an Akzeptanz und haben Beispielwirkung. Die zukünftigen Nutzer*innen des Gebäudes haben sicher Freude an Vogelgesang, Flugmanövern der Mauersegler und abendlichen Rundflügen der Fledermäuse im Hof. Die entscheidende Rolle für die Durchsetzung von Artenschutzprojekten bei einem Bau- oder Sanierungsvorhaben spielt die Bauträgerin/der Bauträger . Als Geldgeber*in, Eigentümer*in und/oder späterer Vermarkter*in kann er/sie bei positiver Einstellung gegenüber unserer belebten Mitwelt den Artenschutz stark fördern. Grundsätzlich geht es um die Bereitschaft, bei allen an Planung und Bau Beteiligten, einen Beitrag für den Natur- und Artenschutz zu leisten und hierbei kreativ mitzudenken. Der Schutz in der Stadt lebender Wildtierarten sollte sich allerdings nicht darauf beschränken, Nistkästen anzubringen. Erfolgversprechend sind diese Nisthilfen bei einigen Arten nur, wenn der räumliche Zusammenhang von Brut- und Nahrungsbiotop gegeben ist. Daher sollten mit derartigen Maßnahmen auch Fassaden- und/oder Dachbegrünung sowie die Entsiegelung und Begrünung der Höfe einhergehen.

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