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Gebiet, das eine Vorraussetzung für eine Unterschutzstellung nach §26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §15 LNatSchG als Landschaftsschutzgebiet erfüllt

Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]). Die Zuständigkeit für die Planung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind LSG-Vorschläge (Bestand=3), die außerhalb von NSG und NSG-Vorschlägen (Bestand=3) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung verschiedener Vorlagen (analog/digital) und unter Anpassung an andere Schutzkategorien (siehe Feld "BEMERKUNG") und z.T. Kartengrundlagen entstanden. Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar. Die "GEBIETSNR" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt. Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung - siehe Broschürentext bzw. Karte 2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005 3) übrige LSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG-Vorschläge lautet: 5322.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen im LANIS - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich R5 und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.

Gebiet, das die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung nach §23 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §13 LNatSchG als Naturschutzgebiet erfüllt

Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG). Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]). Herkunft der Gebietsvorschläge: Hauptherkunft 1. landesweite Biotopkartierung (bis 1993) sowie ergänzend durch Obere Naturschutzbehörde bewertete NSG-Vorschläge Dritter. Hinweis: Die Vorschläge sind behördenverbindlich soweit in die Landschaftsplanung übernommen (siehe dort und Attribut "Bestand"). Bei dem Datenbestand handelt es sich um Altdaten (Digitalisierung ab 1993 zunächst auf analogen Karten TK25), die technisch bedingt z.T. schlecht auf die DTK25-V passen Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt. Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung - siehe Broschürentext bzw. Karte 2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005 3) übrige NSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für NSG-Vorschläge lautet: 5321.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen im LANIS und R5 - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.

MV Region Pomerania WFS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zur Geologie, zu geologischen und kulturhistorischen Sehenswuerdigkeiten, zu Geotopen und Naturdenkmaelern sowie Touren im Geopark Pomerania

ATKIS Basis-DLM (Präsentationsdienst)

Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.

Historische Beet- und Grüppengebiete

Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar. https://umweltgeodienste.schleswig-holstein.de/WFS_LRP_Karte2_2020?

Anbaugebiete des ökologischen Anbaus (Daten)

Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Versuchsansteller im ökologischen Landbau beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten des ökologischen Landbaus.

Anbaugebiete des konventionellen Anbaus (Daten)

Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Koordinierung im Sortenversuchswesen beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Letztere wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen erstellt. Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten.

Boden-Klima-Räume (Daten)

Die Boden-Klima-Räume (BKR) stellen Gebiete mit relativ homogenen Standortbedingungen für die landwirtschaftliche Produktion in der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Definition der BKR erfolgte auf der Basis von Gemeindegrenzen. Dabei wurden vor allem die Einflüsse von Bodengüte und Klima berücksichtigt.

Zentraler AdressService Hamburg

Der Zentrale AdressService Hamburg ist ein BasisService der Urban Data Platform (UDP) Hamburg mit den amtlichen Adressen der Stadt. Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) hat zusammen mit dem Statistikamt Nord (StA-Nord) eine gemeinsame Adress-Datenbank (die sog. Gazetteer-Datenbank) aufgebaut. Diese wird täglich aktualisiert. Da es sich um einen komplexen Datenbestand handelt, gibt es unterschiedliche Schnittstellen zum Datendownload. Sie alle liefern einen einheitlichen, tagesaktuellen, konsistenten und georeferenzierten Adressdatenbestand. Der Unterschied liegt im Informationsumfang bzw. im Datenschema. Sie benötigen eine unkomplizierte Auflistung von Adressen und Straßennamen? Dann nutzen Sie am besten die neue OGC API - Features (OAF) Schnittstelle (siehe "Weitere Verweise"). Die enthaltenen Attribute sind deckungsgleich zur Hamburger Straßen- und Gebietsauskunft. Darunter zum Beispiel auch die Namen statistischer Gebiete, Grundbuchschlüssel, oder Flurstücksnummern. Über die Weboberfläche von OAF können Sie unmittelbar in den Daten stöbern. Daneben gibt es zwei ältere Web Feature Services (WFS). Sie werden vor allem für interne Zwecke und aus Kompatibilitätsgründen betrieben. Nachnutzbar sind diese nur, wenn die Begriffe „DOG“ („Deutschland Online Gazetteer“) oder „GAGES“ ("Gazetteer Gesamt") im Adresskontext bekannt sind. In beiden Fällen handelt es sich zwar um standardisierte, jedoch komplexe Datenmodelle. Der WFS „Zentraler AdressService Hamburg“ nutzt Attribute aus der DOG-Spezifikation. Der WFS „Zentraler AdressService Hamburg – erweitert“ beinhaltet dieselben DOG-Attribute sowie zusätzliche GAGES-Attribute, die gemäß den Anforderungen der Freien und Hansestadt Hamburg ergänzt wurden. Darauf basiert auch der OAF, in dem Sie die wichtigsten Attribute aus GAGES wiederfinden.

Jagdbezirke Krefeld

Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.

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