Das Projekt "Oekonomische Folgen der Ausbreitung gebietsfremder Organismen in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt, Fachbereich 15 Biologie und Informatik, Abteilung Ökologie und Evolution durchgeführt. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung des Uebereinkommens ueber die biologische Vielfalt von 1992 unter anderem dazu verpflichtet, '... soweit moeglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Oekosysteme, Lebensraeume oder Arten gefaehrden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen' (Artikel 8 (h)). Waehrend die Folgen einer Ausbreitung gebietsfremder Arten fuer die biologische Vielfalt unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes weitestgehend in der wissenschaftlichen Diskussion verankert sind, liegen fuer die durch invasive gebietsfremde Arten hervorgerufenen oekonomischen Folgekosten fuer Deutschland noch keine Zahlen vor. Fuer die USA werden diese Kosten beispielsweise auf 3,6 bis 5,4 Milliarden Dollar pro Jahr geschaetzt. - Medizinische Kosten verursacht durch toxische und allergene Wirkungen oder durch Krankheitsuebertragung durch Neobiota, - Kosten fuer die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch reduzierte Ernte, reduzierte Tierproduktion und den Verlust genetischer Grundlagen fuer die Zuechtung und - Erhaltungskosten fuer bestimmte fuer den Naturschutz wertvolle Arten sollen zusammengestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, auf der Grundlage der deutlich gemachten Folgekosten, die durch die Einbringung gebietsfremder Arten entstehen, die zwingend notwendigen Bereiche fuer eine Verhinderung und deren sektorale Akteure zu identifizieren, entsprechende nationale Handlungsschwerpunkte zu benennen und Strategien zur Verminderung der Ausbreitung gebietsfremder Arten zu entwickeln. Zudem soll diese Analyse die Bereitschaft erhoehen, die in der Konvention entwickelten Leitlinien umzusetzen, die sich auf die Verhinderung einer Einbringung von gebietsfremden Arten, die Bedingungen der Ausbringung selbst und auf Ausgleichsmassnahmen zu negativen Wirkungen beziehen. Der Abschlussbericht ist in deutscher und englischer Sprache vorzulegen.
Das Projekt "Entwicklung von Bewertungskriterien fuer die Freisetzung gebietsfremder Pflanzen: Wirkungen auf Pflanzengemeinschaften und Bestaeubersysteme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fakultät VII Architektur Umwelt Gesellschaft, Institut für Ökologie, Fachgebiet Ökosystemkunde , Pflanzenökologie durchgeführt. Gebietsfremde Organismen koennen erhebliche Wirkungen/Stoerungen in oekosystemaren Zusammenhaengen verursachen. Sie werden eingeschraenkt als Modellorganismen bei der Risikoabschaetzung von Freisetzungen/von Inverkehrbringen von GV0 herangezogen. Das Vorhaben dient dazu, Bewertungsmassstaebe, insbesondere fuer indirekte Wirkungen auf Pflanzengemeinschaften und das Beziehungsgeflecht zwischen Flora und Fauna abzuleiten. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit dem Beitritt zur Konvention ueber die biologische Vielfalt u.a. die Verpflichtung eingegangen, '... soweit moeglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Oekosysteme, Lebensraeume oder Arten gefaehrden, zu verhindern und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen' (Art. 8 h). Aehnliche Verpflichtungen bestehen auch durch andere internationale Abkommen. TV 01: Wirkungen auf Pflanzengemeinschaften und Bestaeubersysteme: Pflanzen leben in Pflanzengemeinschaften zusammen. Neophyten fuegen sich in den Artenbestand einer Pflanzengemeinschaft ein oder verdraengen andere Pflanzen. Zwischen Blueten und bluetenabhaengigen Tieren bestehen enge wechselseitige Beziehungen. Die Blueten spenden den Tieren Nahrung (Nektar, Pollen, Fette, Oele), die Tiere bestaeuben die Blueten. Man kann diese symbiotischen Wechselbeziehungen auch als Bestaeubersysteme verstehen. Die vorgesehenen Untersuchungen tragen zur Klaerung des Einflusses systemfremder Pflanzen auf ein Oekosystem bei. Anhand ausgewaehlter natuerlicher und anthropogener Pflanzengemeinschaften Mitteleuropas soll das Thema bearbeitet werden. Die Bearbeitung soll sich vor allem auf die Auswertung einschlaegiger Literatur stuetzen. Die bluetenoekologische Freilandarbeit begruendet sich aus dem Fortschritt der Literaturarbeit, sie begleitet, ergaenzt oder ueberprueft die Literaturangaben. TV 02: Leitfaden zur Umsetzung von Paragraph 20 d BNatSchG: Die deutsche Naturschutzgesetzgebung (Paragraph 20 d BNatSchG) fordert im Genehmigungsverfahren den Ausschluss der Gefahr einer 'Verfaelschung' im Falle einer Aussetzung gebietsfremder Arten in die freie Natur. Das Genehmigungsverfahren beruht also auf einem unscharf definierten Schadens- und Risikobegriff. Fuer die erforderliche Risikobewertung soll ein Leitfaden mit entsprechenden Kriterien entwickelt werden, als Entscheidungshilfe fuer die einzelnen Bundeslaender und zur Harmonisierung des Verfahrens innerhalb Deutschlands.