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Oekonomische Folgen der Ausbreitung gebietsfremder Organismen in Deutschland

Das Projekt "Oekonomische Folgen der Ausbreitung gebietsfremder Organismen in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt, Fachbereich 15 Biologie und Informatik, Abteilung Ökologie und Evolution durchgeführt. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung des Uebereinkommens ueber die biologische Vielfalt von 1992 unter anderem dazu verpflichtet, '... soweit moeglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Oekosysteme, Lebensraeume oder Arten gefaehrden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen' (Artikel 8 (h)). Waehrend die Folgen einer Ausbreitung gebietsfremder Arten fuer die biologische Vielfalt unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes weitestgehend in der wissenschaftlichen Diskussion verankert sind, liegen fuer die durch invasive gebietsfremde Arten hervorgerufenen oekonomischen Folgekosten fuer Deutschland noch keine Zahlen vor. Fuer die USA werden diese Kosten beispielsweise auf 3,6 bis 5,4 Milliarden Dollar pro Jahr geschaetzt. - Medizinische Kosten verursacht durch toxische und allergene Wirkungen oder durch Krankheitsuebertragung durch Neobiota, - Kosten fuer die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch reduzierte Ernte, reduzierte Tierproduktion und den Verlust genetischer Grundlagen fuer die Zuechtung und - Erhaltungskosten fuer bestimmte fuer den Naturschutz wertvolle Arten sollen zusammengestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, auf der Grundlage der deutlich gemachten Folgekosten, die durch die Einbringung gebietsfremder Arten entstehen, die zwingend notwendigen Bereiche fuer eine Verhinderung und deren sektorale Akteure zu identifizieren, entsprechende nationale Handlungsschwerpunkte zu benennen und Strategien zur Verminderung der Ausbreitung gebietsfremder Arten zu entwickeln. Zudem soll diese Analyse die Bereitschaft erhoehen, die in der Konvention entwickelten Leitlinien umzusetzen, die sich auf die Verhinderung einer Einbringung von gebietsfremden Arten, die Bedingungen der Ausbringung selbst und auf Ausgleichsmassnahmen zu negativen Wirkungen beziehen. Der Abschlussbericht ist in deutscher und englischer Sprache vorzulegen.

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