Das Projekt "Marktwirtschaftliche Loesungen des Problems des Umgangs mit gefaehrlichen Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Verkehrswissenschaft durchgeführt. Untersuchung der Moeglichkeiten und Grenzen des Einsatzes marktwirtschaftlicher Loesungen bei der Regulierung von umwelt- und gesundheitsgefaehrdenden Stoffen.
Das Projekt "Privatrecht und Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Johann W. Gerlach durchgeführt. Die Studie soll einen Beitrag zu der Frage leisten, wie das Privatrecht in groesserem Umfang als bisher zur Loesung von Umweltproblemen herangezogen werden kann. Dabei sind in besonderer Weise der Umfang privater Verantwortlichkeit fuer Umweltschaeden unter besonderer Beruecksichtigung deliktischer Schadenersatzansprueche und die damit verbundenen Beweislastfragen zu thematisieren. Es waeren sowohl die neuesten Entwicklungen in der BGH-Rechtsprechung (Kupolofen-Fall) wie auch die Rolle des Schadenersatzrechts einschliesslich der Gefaehrdungshaftung und anderer Kompensationsmodelle in vergleichbaren Rechtsordnungen mit aehnlichen Problemlagen zu beleuchten und einer kritischen Bewertung zu unterziehen. Zweck der Untersuchung ist letztlich Hilfestellung zur Beantwortung der Frage, ob durch eine Umgestaltung des zivilen Schadenersatzrechts mit dem Ziel einer Erhoehung des Haftungsrisikos oder durch andere alternative Kompensationsmodelle potentiellen Umweltschaedigern zusaetzliche Anreize fuer den Umweltschutz gegeben werden koennen.
Das Projekt "Gefaehrdungshaftung im Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Diederichsen durchgeführt. Als flankierende Massnahme zum oeffentlichen Umweltrecht sind die Moeglichkeiten zur Verbesserung des privatrechtlichen Umweltschutzes insbesondere im Hinblick auf eine Erweiterung der Gefaehrdungshaftung zu untersuchen.
Das Projekt "Empirische Untersuchung bisheriger Schadensregulierungen im Umwelt-Haftungsbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von European Business School, Institut für Ökologie und Unternehmensführung durchgeführt. Durch die geplante Novellierung des Umwelthaftungsrechts soll die Gefaehrdungshaftung ueber den Bereich des Gewaesserschutzes hinaus auf Luft und Boden ausgedehnt werden und eine obligatorische Haftpflichtversicherung fuer Umwelthaftungstatbestaende eingefuehrt werden, soweit sie sich als notwendige Ergaenzung der verschuldensunabhaengigen Gefaehrdungshaftung darstellt. Angesichts der Diskussion um dieses Novellierungsvorhaben ist es geboten, die rechtswissenschaftlichen Ueberlegungen durch eine empirische Untersuchung im rechtstatsaechlichen Bereich abzusichern. Es erscheint unverzichtbar, durch eine empirische Untersuchung festzustellen, wie die ueber den 'Umweltpfad' (Wasser, Boden, Luft) verursachten Schaeden bisher reguliert werden, wobei durch Fallanalysen die versicherungsmaessige Deckung dieser Umwelthaftungsrisiken und die bestehenden Deckungsluecken verifiziert werden mussten. Dazu gehoert insbesondere auch der schwer zugaengliche Bereich der aussergerichtlichen Schadensregulierung, ueber den bisher kein Datenmaterial vorliegt, der aber durch die Fallanalyse des in Aussicht genommenen Forschungsnehmers mit erschlossen werden kann. Der Forschungsnehmer hat in der Besprechung seines Projekts am 29.08.1988 im BMU dargelegt, dass er fuer die geplante Studie Zugang zu abgeschlossenen Faellen der Versicherungswirtschaft hat und damit ueber Fallmaterial fuer die geplante Fallanalyse verfuegt. Das Forschungsvorhaben ist besonders dringlich, da die Untersuchungsergebnisse in den Ende 1988/Anfgang 1989 vorzulegenden Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht einfliessen und die Grundlagen fuer die Arbeit an der..
Das Projekt "Oekonomische Analyse des Umwelthaftungsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Volkswirtschaftslehre, Allokationstheorie und Umweltökonomie durchgeführt.