Das Projekt "Gefaehrdungskataster fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Um die Kommunen des Freistaats Sachsen bei der Bearbeitung der Anzeigen nach Paragraph 53 SaechsWG zu unterstuetzen, wurde modellhaft am konkreten Beispiel der Landeshauptstadt Dresden eine EDV-gestuetzte Methode nach folgendem Arbeitsprogramm entwickelt: - Bestimmen der in Dresden vorhandenen Betriebe mit anzeigepflichtigen Anlagen, - Festlegen der zu erhebenden Daten, - Entwickeln eines Verfahrens zur Bestimmung der Gefaehrdungspotentiale der Anlagen und Betriebe, - Vorgaben fuer die Weiterentwicklung staedtischen EDV-Systems zur Aufnahme und Auswertung der Daten, - Test der entwickelten Methoden in Teilgebieten der Stadt durch Begehungen bei ausgewaehlten Betrieben. Die Stadt Dresden wertete freiwillige Mitarbeit von Betrieben als Erfuellung der Anzeigepflicht. Das Vorhaben wurde durch eine Arbeitsgruppe aus Staatsministerium fuer Umwelt und Landesentwicklung, Landesamt fuer Umwelt und Geologie und Staatlichem Umweltfachamt Radebeul begleitet. Geplante wasserrechtliche Landesregelungen wurden beruecksichtigt. Die wesentlichen Ergebnisse waren die folgenden: - Datenerhebung in zwei Stufen zweckmaessig; Aussonderung nicht anzeigepflichtiger Betriebe durch vereinfachte informelle Voranfrage als erste Stufe (Kurzfragebogen, einfaches EDV-Auswertesystem, Sortierung der Betriebe nach Gefaehrdungspotential): baukastenartiges System von Erhebungsboegen zur Datenerhebung zwecks Beurteilung von Anlagen in der zweiten Stufe. - Einfuehrung von modifizierten Teilen des Erhebungsbogensystems zur Anzeige durch den Freistaat Sachsen. - Einfliessen grundsaetzlicher Aussagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen (z.B. Anlagenbegriff, Abgrenzung von Anlagen eines Betriebes) in Ueberlegungen des Freistaats ein. - Eingehende Pruefung der Besorgnis bei jeder Anlage anlaesslich Anzeige zwar theoretisch wuenschenswert, jedoch praktisch nicht durchfuehrbar (u.a. begrenzte Personalkapazitaeten der Wasserbehoerden). - Vermehrte Verlagerung behoerdlicher hoheitlicher Aufgaben auf Sachverstaendige zwecks effektiver Gewaesseraufsicht absehbar. - Ueber Gefaehrdungsstufe des Paragraphen 6 SaechsVAwS hinausgehende Differenzierung von Anlagen und ganzen Betriebsstaetten erforderlich zum Setzen von Schwerpunkten der Gewaesseraufsicht. - Erfassung aller Betriebe in den Wasserschutzgebieten und Ueberschwemmungsgebieten der Elbe, sowie einiger groesserer Betriebe andernorts; Aussondern nicht anzeigepflichtiger und Ordnung der verbleibenden nach Gefaehrdungspotential (1. Stufe); Begehung bei ausgewaehlten Betrieben (2. Stufe). - Fehlen des noetigen Fachwissens bei kleinen und mittelstaendischen Unternehmen zur ordnungsgemaessen Erfuellung der rechtlichen Verpflichtungen (Anzeige); Unterstuetzung durch Sachverstaendige erforderlich (Hauptprobleme: Abgrenzung von Anlagen, Wassergefaehrdungsklasse von Zubereitungen); hohe Dunkelziffer anzeigepflichtiger, aber nicht angezeigter Anlagen zu erwarten. Die Studie wurde 1996 als Band 26 der IWS-Schriftenreihe veroeffentlicht.