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Starkregenrisikomanagement in Berlin

Überflutungen durch Starkregen Starkregenrisikomanagement Gemeinschaftsaufgabe für Berlin Die Rolle der Wasserwirtschaft in Berlin Starke Regenfälle und die damit einhergehenden Überflutungen können, im Gegensatz etwa zu einem Flusshochwasser, auch in Berlin stadtweit auftreten – wobei eine präzise Vorhersage von Ort und Zeitpunkt solcher Ereignisse aktuell kaum möglich ist. In der Vergangenheit wurden in Berlin immer wieder Starkregenereignisse beobachtet (April 1902, August 1959, Juli 2016, Juni 2017, Juli 2017, Juli 2018, August 2019 etc.). Obwohl die Fließgeschwindigkeit und Zerstörungskraft des Wassers im Vergleich zu bergigen Regionen geringer sind, entstehen dennoch beträchtliche Schäden. Rund 34 % der Berliner Stadtfläche sind versiegelt, wodurch die natürliche Versickerung von Regenwasser stark eingeschränkt wird. Berlin wächst weiter. Das bestehende Kanalnetz ist nicht für Starkregenereignisse ausgelegt und kann nicht erweitert werden, was zu Überlastungen führt. Gleichzeitig nimmt durch den Klimawandel die Wahrscheinlichkeit von Starkregen weiter zu. Straßen können sich auch in Berlin in Fließwege verwandeln, kleine Gewässer anschwellen, und Schäden auch Abseits von Gewässern an Gebäuden, Fahrzeugen und der städtischen Infrastruktur entstehen. Angesichts der hohen Sachwerte Berlins – darunter Gebäude, kulturelle Einrichtungen und kritische Infrastrukturen – ist das Schadenspotenzial besonders groß. So beliefen sich die durchschnittlichen Versicherungsschäden in den letzten 20 Jahren auf 8,7 Millionen Euro pro Jahr (GDV). Ein absoluter Schutz vor Überflutungen durch Starkregen ist nicht möglich. Jedoch können die Schäden mit einem effektiven Risikomanagement und mit geeigneten Vorsorgemaßnahmen deutlich reduziert werden. Das Starkregenrisikomanagement umfasst die Analyse der Auswirkungen von Starkregen auf die Stadt sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge. Starkregengefahren- und darauf aufbauende Risikoanalysen sind die Grundlage für Handlungskonzepte zur Vermeidung oder Minderung von Starkregenschäden. Sie sensibilisieren Akteure sowie potenziell Betroffene und helfen, geeignete Schutzmaßnahmen rechtzeitig zu planen. Während das Starkregenrisikomanagement darauf abzielt, Risiken zu minimieren und Schäden durch heftige, aber vergleichsweise seltene Regenfälle zu verhindern, konzentriert sich die Regenwasserbewirtschaftung auf „normale“ Regenfälle und ihre nachhaltige Speicherung, Behandlung, Nutzung und Ableitung. Berlin setzt dabei schon seit vielen Jahren auf das Prinzip der Schwammstadt. Das Management der Risiken durch Starkregen ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe. Dies bedeutet, dass zahlreiche unterschiedliche Ebenen beteiligt sind: Bundes- und Landesbehörden, die Bezirke, Landesbetriebe, Industrie- und Gewerbebetriebe, Infrastrukturbetreibende, aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen zusammenarbeiten, um sich auf mögliche Probleme und Gefahren vorzubereiten. Die klare Zuständigkeit und rechtliche Verankerung für die Anforderungen an ein Starkregenrisikomanagement fehlen derzeit. In Berlin liegt die behördliche Verantwortung für das Querschnittsthema auf Landes- und Bezirksebene, insbesondere in den Bereichen Stadtplanung, Stadtentwicklung, Straßen- und Hochbau, Wasserwirtschaft, Gewässerunterhaltung, in der Umwelt- und Verkehrsverwaltung, den Katastrophenbehörden sowie den nachgeordneten Bereichen wie Feuerwehr und Polizei. Weitere involvierte Stellen sind die Berliner Wasserbetriebe, andere Landesbetriebe und Infrastrukturträger. Um das Starkregenrisikomanagement voranzutreiben, koordiniert die für Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung den Prozess in Berlin. Ihre Hauptaufgaben sind die Schaffung von Grundlagen, Sensibilisierung für das Thema, die Klärung von Zuständigkeiten und Aufgaben sowie die Abstimmung zwischen verschiedenen Stellen des Senats, der Bezirke und weiterer Beteiligter. Zudem werden methodische Grundlagen eines Risikomanagements erarbeitet und Handlungsoptionen entwickelt. Die Senatsverwaltung unterstützte darüber hinaus das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) bei der Erarbeitung einer Hinweiskarte Starkregengefahren für Berlin. Gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben werden Starkregengefahrenkarten entwickelt. Zudem arbeitet die Senatsverwaltung an einem Leitfaden, der die einzelnen Schritte und den Prozess des Starkregen-Risikomanagements darstellt und einen Maßnahmenkatalog enthalten soll. Es wird außerdem ein Kommunikationssystem entwickelt werden, das Verwaltungen und Bevölkerung beim Informationsaustausch während der Bewältigung starkregenbedingter Überflutungen unterstützt. Dazu ist im sogenannten SmartWater-Projekt das Teilprojekt „Konzept-Starkregen-Kommunikation“ geplant.

Gentechnikgesetz (GenTG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Kommission für die Biologische Sicherheit § 5 Aufgaben der Kommission § 5a (weggefallen) § 6 Allgemeine Sorgfalts- und Aufzeichnungspflichten, Gefahrenvorsorge Zweiter Teil Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen § 7 Sicherheitsstufen, Sicherheitsmaßnahmen § 8 Genehmigung, Anzeige und Anmeldung von gentechnischen Anlagen und erstmaligen gentechnischen Arbeiten § 9 Weitere gentechnische Arbeiten § 10 Genehmigungsverfahren § 11 Genehmigungsvoraussetzungen § 12 Anzeige- und Anmeldeverfahren § 13 (weggefallen) Dritter Teil Freisetzung und Inverkehrbringen § 14 Freisetzung und Inverkehrbringen § 15 Zulassungsantrag bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16 Genehmigung bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16a Standortregister § 16b Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten § 16c Beobachtung § 16d Entscheidung der Behörde bei Inverkehrbringen § 16e Ausnahmen für nicht kennzeichnungspflichtiges Saatgut Vierter Teil Gemeinsame Vorschriften § 17 Verwendung von Unterlagen § 17a Vertraulichkeit von Angaben § 17b Kennzeichnung § 18 Anhörungsverfahren § 19 Nebenbestimmungen, nachträgliche Auflagen § 20 Einstweilige Einstellung § 21 Mitteilungspflichten § 22 Andere behördliche Entscheidungen § 23 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen § 24 (weggefallen) § 25 Überwachung, Auskunfts-, Duldungspflichten § 26 Behördliche Anordnungen § 27 Erlöschen der Genehmigung, Unwirksamwerden der Anmeldung § 28 Informationsweitergabe § 28a Unterrichtung der Öffentlichkeit § 28b Methodensammlung § 29 Auswertung und Bereitstellung von Daten § 30 Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften § 31 Zuständige Behörde und zuständige Bundesoberbehörde Fünfter Teil Haftungsvorschriften § 32 Haftung § 33 Haftungshöchstbetrag § 34 Ursachenvermutung § 35 Auskunftsansprüche des Geschädigten § 36 Deckungsvorsorge § 36a Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen § 37 Haftung nach anderen Rechtsvorschriften Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften § 38 Bußgeldvorschriften § 39 Strafvorschriften Siebter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften § 40 (weggefallen) § 41 Übergangsregelung § 41a (weggefallen) § 42 Anwendbarkeit der Vorschriften für die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Störfallvorsorge

Die Störfallvorsorge dient der Minimierung der Gefahren von Unfällen mit gefährlichen Stoffen durch technische, organisatorische und managementspezifische Maßnahmen. Den maßgeblichen rechtlichen Rahmen für die Verhütung schwerer Unfälle bildet die Störfall-Verordnung. Störfall-Verordnung Sachverständige § 29a BImSchG Überwachungsplan Öffentliche Bekanntmachung von Feststellungen gemäß § 23a Abs. 2 Satz 3 BImSchG Industriebetriebe, in denen größere Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sein können, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen dem Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV ). Die Störfall-Verordnung beinhaltet konkrete Anforderungen zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr, die von den Betreibern und den Behörden umzusetzen sind. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die in Berlin vorhandenen Betriebe, die in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallen (Betriebsbereiche nach § 3 Abs. 5a BImSchG) und die für den Vollzug der Störfall-Verordnung zuständigen Überwachungsbehörden. Der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage kann von den zuständigen Überwachungsbehörden durch eine Anordnung nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Durchführung von bestimmten sicherheitstechnischen Prüfungen verpflichtet werden. Für die Durchführung derartiger Prüfungen kommen in erster Linie Sachverständige in Frage, die nach § 29 b BImSchG bekannt gegebenen sind. Die Bekanntgabe der Sachverständigen erfolgt nach den Anforderungen des § 29 b BImSchG sowie der 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (41. BImSchV) . Das Bekanntgabeverfahren für Sachverständige mit Geschäftssitz in Berlin wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Referat I C – als oberster Immissionsschutzbehörde des Landes Berlin durchgeführt. Die Bekanntgabe gilt für das gesamte Bundesgebiet. Informationen über die bundesweit bekannt gegebenen Sachverständigen sind im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) enthalten. Weitere Informationen zu ReSyMeSa Der Überwachungsplan regelt die Überwachung von Betriebsbereichen nach § 3 Abs. 5 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Hierbei handelt es sich um Bereiche, in denen bestimmte gefährliche Stoffe in solchen Mengen vorhanden sind, dass sie der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) unterliegen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stellt hiermit den nach § 17 Absatz 1 der 12. BImSchV zu erstellenden Überwachungsplan für die Überwachung von Betriebsbereichen im Land Berlin als Verwaltungsvorschrift bereit. An dieser Stelle werden die Ergebnisse der Feststellungen nach § 23a Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz veröffentlicht.

Management of contaminated sites of the petrochemical industry

Environmental authorities globally are challenged with the complexity of problems associated with contaminated sites. For protecting human beings and the quality of the environmental media air, water and soil, the prevention and elimination of hazards as well as impact mitigation are crucial. This manual presents information and solution-oriented procedures for all stakeholders with a focus on identification, investigation, assessment and remediation of contaminated sites at typical facilities of the oil and gas industry, such as exploration sites, tank farms and refineries. Its application shall contribute to improving the technical and administrative management and the remediation of contaminated sites. Veröffentlicht in Broschüren, Leitfäden und Handbücher.

WMS Dienst Wasserwirtschaft (Landkreis Hildesheim)

Wasserthemen des Landkreis Hildesheim Er enthält folgende Themen: -Überschwemmungsgebiete nach NWG -Wassergewinnungsgebiete -Wasserschutzgebiete

WFS Evakuierungsgebiete sturmflutgefährdete Bereiche Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) beinhaltet die Evakuierungsgebiete hinsichtlich sturmflutgefährdeter Bereiche innerhalb des hamburgischen Stadtgebietes. Dabei werden die Evakuierungsgebiete ab 6,50m über NHN sowie ab 7,30m über NHN angezeigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Evakuierungsgebiete sturmflutgefährdete Bereiche Hamburg

In diesem Web Map Service (WMS) werden die Evakuierungsgebiete hinsichtlich sturmflutgefährdeter Bereiche innerhalb des hamburgischen Stadtgebietes dargestellt. Dabei werden die Evakuierungsgebiete ab 6,50m über NHN sowie ab 7,30m über NHN angezeigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Hazard prevention and Crisis Management in the Danube River Delta

The general objective of the Danube Delta project was to improve the cooperation between the national authorities and industrial operators of the Republic of Moldova, Romania and Ukraine in the Danube Delta region through enhancing, and where possible harmonizing, the mechanisms and approaches for efficient and effective hazard and crisis management. The project promoted cooperation between the relevant authorities in the project countries (mostly authorities responsible for environmental protection, civil protection, transport, regional and local authorities, etc.) and between authorities and industry, in particular operators of oil terminals. The Danube Delta project significantly enhanced the transboundary cooperation between the participating countries at the expert level, as well as the cooperation and mutual trust and understanding between the national competent authorities and the industry. Veröffentlicht in Dokumentationen | 03/2016.

Beratungsleitfaden Bodenerosion und Sturzfluten

In den letzten Jahren waren in Sachsen-Anhalt verstärkt Extremwetterereignisse in Form von Starkregen bzw. Sturzflut en und starkem Wind zu verzeichnen. Die dadurch verursachten Bodenabträge, Staubverwehungen und lokalen Überschwemmungen haben regional zu großen Schäden an privatem Eigentum, in der Landwirtschaft sowie an der kommunalen und ländlichen Infrastruktur geführt. Mit solchen Ereignissen ist auch zukünftig und aufgrund des Klimawandels vermutlich sogar häufiger zu rechnen. Deshalb besteht Handlungsbedarf in der Gefahrenvorsorge. Der Beratungsleitfaden Bodenerosion und Sturzfluten verfolgt das Ziel, zu einer Verbesserung des Rückhalts der Niederschläge in der Landschaft und des Bodenmaterials auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche beizutragen, so dass insbesondere im Siedlungsbereich die Folgekosten möglichst geringgehalten werden können. bietet eine Hilfestellung für eine standort- und situationsgerechte Risikoanalyse und die Ableitung von abgestimmten, geeigneten Vorsorgemaßnahmen mit möglichst einfachen Mitteln. informiert über mögliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Bodenerosion und zum Schutz vor Schäden durch Sturzfluten im Außenbereich und Innenbereich von Ortschaften. benennt zuständige Bodenschutzbehörden und untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt als Ansprechpartner für weiteren Beratungsbedarf. Zielgruppe Der Leitfaden verfolgt insbesondere das Ziel, Landwirte, Bürgerinnen und Bürger (insbesondere Gebäudeeigentümer) sowie Kommunalverwaltung im ländlichen Raum für Risiken durch Bodenerosion und Sturzflut en zu sensibilisieren und über Schutzmaßnahmen zu informieren. Der Leitfaden wurde für Sachsen-Anhalt entwickelt, ist aber auch auf andere Bundesländer übertragbar. Wissenschaftlicher Hintergrund Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat ein Erosionsschutzkonzept für den ländlichen Raum beschlossen, das schrittweise umgesetzt wird. Dazu gehören insbesondere eine Risikoanalyse, die Information über Gefahren, Vorsorgemöglichkeiten und Vorsorgepflichten sowie die Unterstützung der Umsetzung durch Rechts-, Planungs- und Förderinstrumente. In diesem Zusammenhang wurde dieser Leitfaden in einem vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Gebiete geförderten Projekt entwickelt.

Hazard prevention and Crisis Management in the Danube River Delta

The general objective of the Danube Delta project was to improve the cooperation between the national authorities and industrial operators of the Republic of Moldova, Romania and Ukraine in the Danube Delta region through enhancing, and where possible harmonizing, the mechanisms and approaches for efficient and effective hazard and crisis management. The project promoted cooperation between the relevant authorities in the project countries (mostly authorities responsible for environmental protection, civil protection, transport, regional and local authorities, etc.) and between authorities and industry, in particular operators of oil terminals. The Danube Delta project significantly enhanced the transboundary cooperation between the participating countries at the expert level, as well as the cooperation and mutual trust and understanding between the national competent authorities and the industry.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/

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