Das Projekt "Dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCB) und polychlorierte Dioxine/Furane (PCDDF/F) im Innenraum - Modelluntersuchungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Otto-Graf-Institut, Materialprüfungsanstalt durchgeführt. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Bestimmung der Gehalte an dioxinähnlichen (coplanare und mono-orthosubstituierte) PCB sowie der 2,3,7,8substituierten polychlorierten Dibenzodioxine und Furane (PCDD/F) in Quellen, Hausstaub und Raumluft PCB-belasteter Innenräume. Schwerpunkt lag auf der Untersuchung des Einflusses baulicher und klimatischer Randbedingungen auf die Innenraumluft von Gebäuden mit PCB-belasteten Deckenplatten als Grundlage zur Ableitung der durchschnittlichen Belastung der Innenraumluft in derartigen Gebäuden. Diese, in öffentlichen Gebäuden (Schulen; Hochschulen) häufig vorkommende bauliche Situation wird durch ein, im Vergleich zu Innenräumen mit PCB-belasteten Fugen, wesentlich ungünstigeres Beladungsverhältnis (im Durchschnitt ca. 0,3 m-1) charakterisiert. Das Vorhaben verdeutlicht die Schwankungsbreiten der Messergebnisse in Innenräumen dieser Gebäude unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Schwankungen der Temperatur. Die Gehalte an PCB (dioxinähnliche PCB und Leitkongenere) in der Innenraumluft wurden unter standardisierten Bedingungen (vgl. VDI 4300 Bl. 2) und unter realen Nutzungsbedingungen ermittelt. Aus den vorliegenden Daten wurde die übers Jahr zu erwartende durchschnittliche Belastung der Innenraumluft unter Norm- und Nutzungsbedingungen abgeschätzt. Die Arbeit belegt den dominierenden Einfluss der Temperatur auf das Emissionsverhalten dieser schwerflüchtigen Verbindungen. Eine Erhöhung der Raumtemperatur von 20 auf 25 C führt zu einer Erhöhung der Belastung an dioxinähnlichen PCB von ca. 5 pg WHO-TEQ/m3 auf ca. 12 pg WHO-TEQ/m3. Eine vergleichbare Temperaturabhängigkeit konnte für einzelne Vertreter der 2,3,7,8-substituierten PCDF ermittelt werden (Anstieg von 10 pg 2,3,7,8-TCDF /m3 im Winter auf ca. 25 pg/m3 im Sommer). Die Gesamtgehalte PCDD/F in Raumluft derartiger Gebäude steigen damit von ca. 1 pg I-TE /m3 (Winter) auf 2 3,5 pg-I-TE/m3 (Sommer). Die Dichtigkeit der Gebäudehülle und Lüftungsmaßnahmen von Nutzern spielen im Vergleich zum Temperatureinfluss eine untergeordnete Rolle. Es kann gezeigt werden, dass die Summe der Belastungen der Innenraumluft durch dioxinähnliche PCB und PCDD/F in allen untersuchten Gebäuden mit PCB-haltigen Deckenplatten (vollflächig an der Decke verlegt und einem entsprechenden Beladungsverhältnis größer als 0,25) im -ITE+ WHO-TEQ)/m3 liegt und sowohl Jahresmittel zwischen 5 und 12 pg TEQ ( unter standardisierten Bedingungen als auch unter Nutzungsbedingungen den derzeit diskutierten Gefahrenwert für den über die Innenraumluft ausschöpfbaren Anteil am TDI von 4,7 pg WHO-TEQ/m3 mit hoher Wahrscheinlichkeit überschreiten. Erst bei Raumtemperaturen von unter 20 C wird dieser diskutierte Gefahrenwert unterschritten. Die Belastung (dioxinähnliche PCB und PCDD/F) in einem Gebäude mit PCB-haltigen Fugen liegt im Vergleich dazu im Durchschnitt bei 1 bis 1,5 pg WHO-TEQ/m3.
Das Projekt "Erarbeitung von Gefahrenwerten fuer prioritaere Schadstoffe im Roh- und Trinkwasser im Einzugsgebiet militaerischer Altlasten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbüro Hans-Martin Mulisch VDI, Beratender Ingenieur für Umwelthygiene und Umwelttechnik durchgeführt. Zur Beurteilung von Gefahren aus militaerischen Altlasten sollen toxikologische Basis- und Gefahrenwerte fuer Trinkwasser erarbeitet werden. Beruecksichtigt werden wasserrelevante prioritaere Schadstoffe aus militaerischen Altlasten inklusive Ruestungsaltlasten: Einzelstoffe: 2-Nitroguanidin, 2,4,6-Trinitrophenol, 1,3,5-Trinitrobenzol, Tetryl, Diethylenglycol, Acenaphthylen, Acenaphten, Octogen, Nitropenta, Quecksilberfulminat und Nitrosulfonsaeuren. Summenparameter: Nitroaromaten, PAK. Die Ergebnisse des Projektes dienen der Vorlage fuer die Bundesregierung bei der Novellierung der Parameter der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Unterschied zwischen Außenluft- und Arbeitsplatzgrenzwert für NO2 Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume gelten deutlich niedrigere Werte. Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können. Bei der Ableitung von Grenzwerten für Stickstoffdioxid in der Außenluft können nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie für Arbeitsplatzgrenzwerte (Ableitung aus der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration, MAK). Der MAK-Wert für NO2 ist eine wissenschaftliche Empfehlung der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und entspricht in seiner Höhe ebenfalls dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) . Arbeitsplatzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist. Stickstoffdioxid entsteht beispielsweise – bzw. wird verwendet – bei Schweißvorgängen, bei der Dynamit- und Nitrozelluloseherstellung oder bei der Benutzung von Dieselmotoren. Der Arbeitsplatzgrenzwert hat unter anderem einen anderen Zeit- und Personenbezug als der Grenzwert für die Außenluft: Der Wert gilt für gesunde Arbeitende an acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung und befinden sich somit unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung. Stickstoffdioxid in der Außenluft sind hingegen alle Menschen rund um die Uhr ausgesetzt, wenngleich die Konzentration je nach Aufenthaltsort schwanken kann. Gerade empfindliche Personen wie Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma reagieren zum Teil wesentlich sensibler auf Umwelteinflüsse. Grundlage von Grenzwerten für Schadstoffe in der Außenluft sind deren langfristige, über Jahrzehnte hinweg in Studien beobachtete gesundheitliche Auswirkungen auf die jeweils untersuchten Bevölkerungsgruppen. Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Der Ausschuss hat Ende 2018 die vormals geltenden Richtwerte überarbeitet und aktualisiert. Der Kurzzeitrichtwert II beträgt 250 µg NO2/m3 (Gefahrenwert) und der Kurzzeitrichtwert I (Vorsorgewert) beträgt 80 µg NO 2 /m 3 . Der Messzeitraum ist eine Stunde. Falls eine langfristige Beurteilung erforderlich ist, empfiehlt der AIR für die Bewertung der Langzeitbelastung die Verwendung des Leitwertes der WHO für die Innenraumluft von 40 µg NO2/m³ als Bewertungsmaßstab. Der Kurzzeitrichtwert II ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Im Innenraum können insbesondere durch Verbrennungsprozesse, beispielsweise bei der Nutzung von Kaminfeuern, Gasherden oder Holzöfen, sehr hohe Stickstoffdioxid-Konzentrationen entstehen. Fehlen jedoch solche Quellen in Innenräumen, so wird die Qualität der Innenraumluft unmittelbar von der Außenluftbelastung beeinflusst: Hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Außenluft, zum Beispiel in der Nähe stark befahrener Straßen, können also auch zu einer stärkeren Belastung in Innenräumen führen. Bei der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten werden zumeist Probandenstudien oder tierexperimentelle Studien zugrunde gelegt. Die Probandenstudien sind im Regelfall so ausgelegt, dass gesunde Personen mittleren Alters (sog. „healthy workers“) an diesen Untersuchungen teilnehmen. Zudem werden die Personen häufig nicht in einer Alltagsumgebung, sondern zum Beispiel an den jeweiligen Arbeitsstätten untersucht, sodass eine mögliche Wechselwirkung mit anderen Schadstoffen des Alltags ausgeschlossen wird. Die zugrunde liegenden Studien sind nicht immer langfristig angelegt und können somit die Folgen jahrzehntelanger vergleichsweise niedriger Stickstoffdioxid-Konzentrationen aus dem alltäglichen Leben außerhalb des Arbeitsplatzes nicht abbilden. Die gesamte Lebenszeit eines Menschen enthält wesentlich längere Expositionszeiten als ein reines Arbeitsleben. Auch dies ist hier zu beachten. Der EU-Grenzwert für die Konzentration von Stickstoffdioxid in der Außenluft im Jahresmittel stimmt mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überein. Der Grenzwert wird aufgrund bevölkerungsbezogener Studien abgeleitet, die auch empfindliche Personengruppen und empfindliche Zeiträume des Lebens einbeziehen. Somit sind für die Beurteilung des Gesundheitsschutzes der Allgemeinbevölkerung vor Stickstoffdioxid in der Außenluft der EU-Grenzwert, respektive der WHO-Richtwert in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel heranzuziehen.
Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzt die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden Richtwerte für die Innenraumluft fest. Für eine gesundheitliche Bewertung von 1-Methyl-2-pyrrolidon in der Luft liegen keine hinreichend aussagekräftigen Humanstudien vor. In einer gut dokumentierten chronischen Inhalationsstudie an Ratten wurde eine signifikante Beeinträchtigung der Gewichtszunahme bei 400 mg/m3beobachtet. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe geht von dieser nachteiligen Wirkungskonzentration als Ausgangspunkt für die Ableitung des Richtwertes II aus. Mit einem Faktor von 5,6 zur Umrechnung auf eine kontinuierliche Exposition, einem Interspeziesfaktor für Toxikodynamik von 2,5, einem Faktor von 10 zur Berücksichtigung individueller Unterschiede und einem Faktor 2 zum Schutz besonders empfindlicher Gruppen ergibt sich ein gerundeter Richtwert II (Gefahrenwert) von 1 mg 1-Methyl-2-pyrrolidon/m3Innenraumluft. Der Richtwert I (Vorsorgewert) wird ausgehend von einer NOAEC von 40 mg/m3aus derselben Studie abgeleitet. Unter Anwendung derselben Extrapolationsfaktoren ergibt sich ein Richtwert I von 0,1 mg 1-Methyl-2-pyrrolidon/m3Innenraumluft.Quelle: http://link.springer.com