Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universitätsklinikum Jena, Zentrum für Gesundheits- und Sicherheitsmanagement, Abfall-, Umweltschutz- und Gefahrgutbeauftragter durchgeführt. Ziel des Projektes 'ZeroLiKh' ist es ein Konzept zu entwickeln, dass den Zero-Liquid-Discharge-Ansatz am Beispiel der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Jena (UKJ) technologisch für eine Umsetzung prüft. Der Grundsatz des Konzeptes ist die Behandlung einzelner Abwasserteilströme mit tendenziell spezifisch hohen, aber selektiven Frachten an Schadstoffen (z.B. Ausscheidung von Arzneimitteln und deren Metaboliten/ Transformationsprodukte), so dass ein dezentraler Behandlungsschritt mit Vorbehandlung am Standort des UKJ untersucht wird, um das Wasser wiederzuverwenden. Die hier adressierte Entwicklungsarbeit kann mittel- bzw. langfristig dazu beitragen, Zero-Liquid-Discharge-Ansätze für andere Bereiche, wie Industrie aber auch Privathaushalte, zu implementieren. Die Projektpartner untersuchen und bilanzieren die Medikamentenvergabe an Patienten, die Exkretion sowie die Einleitung der pharmazeutischen Spurenstoffe in das Abwassersystem zur Identifikation der diversen Eintragsquellen (z.B.Patientenzimmer, Abflüsse in Labors und Behandlungsräumen oder technische Abwässer). Ein weiterer Schwerpunkt ist die Analyse der unterschiedlichen Abwässer in Bezug auf Verschmutzungsart, Qualität und Quantität an Schadstoffen. Zusätzlich wird die selektive technologische Abwasserbehandlung mit Auswahl/Bewertung von Reinigungsverfahren zur optimalen Teilstrombehandlung erforscht. Der Fokus liegt dabei auf Membrantrenn- und AOP-Verfahren (AOP: Advanced Oxidation Process). Durch die gezielte Behandlung von Teilströmen mit optimal ausgelegten Verfahren besteht die Möglichkeit, Abwassermengen zu reduzieren bzw. abwasserfreie Bereiche zu schaffen und parallel den Wasserbedarf durch Wiederverwendung zu reduzieren. Dadurch sollen kleine interne Kreisläufe geschaffen werden, die einen starken Innovationscharakter haben und als Leuchtturm auf verschiedenste Industrie- und Gesellschaftsbereiche abstrahlen können.
Das Projekt "Teilvorhaben: Untersuchungen über Rückstände ausgewählter Antibiotika und Noxen im Jenaer Abwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universitätsklinikum Jena, Zentrum für Gesundheits- und Sicherheitsmanagement, Abfall-, Umweltschutz- und Gefahrgutbeauftragter durchgeführt. 'FastAlert' entwickelt Lösungen für Abwasseranlagen zur kontinuierlichen Gefahrenanalyse ausgewählter Infektionserreger, Resistenzen und Antibiotika. Es werden geeignete Methoden und Techniken erforscht, die eine Belastung und die Reinigung von Abwasser qualitativ und quantitativ nachweisen und somit ein Maß des Eintrages sowie der Reduktion bewerten können. Ziel ist die Erforschung geeigneter automatisierter Verfahren zur Probenvorbereitung von Rohabwässern z.B. mittels Filterkaskaden, um diese Abwasserproben anschließend mit unterschiedlichen Analyseverfahren (die Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS), die Raman-Spektroskopie, die quantitative Polymerase-Kettenreaktion (qPCR) sowie ein mikroskopisch-hyperspektrales Bildgebungssystem) zu untersuchen. Damit werden prozessnahe und schnelle Lösungen für die gesamte Analysenkette der Abwasserproben von der Probenahme bis zur Ergebnisauswertung erarbeitet. Weiter werden die Verteilung und die Relevanz ausgewählter Antibiotika im Jenaer Abwasser von den Emissionsquellen bis zur Kläranlage erforscht. Hierbei soll auch die Frage der Eintragspfade, speziell das punktuell anzutreffende Krankenhausabwasser vom Universitätsklinikum Jena, untersucht werden.
Abschnitt II Abschnitt II A: Erläuterungen zur GbV Zu § 3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten A-3/1 Auf Grund der Differenzierung der Pflichten zwischen Empfänger und Entlader im ADR / RID / ADN , die in der GGVSEB konkret umgesetzt sind, müssen Unternehmen, denen Pflichten als Entlader (§ 3 Absatz 1 der GbV) zugewiesen sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Zu § 8 Pflichten des Gefahrgutbeauftragten A-8/1 Bei einer Delegation von Aufgaben nach § 8 der GbV durch den Gefahrgutbeauftragten an Dritte, sind von ihm geeignete Verfahren anzuwenden, mit denen er die Erledigung dieser Aufgaben überwacht und gewährleistet. Der Gefahrgutbeauftragte behält dabei die volle Verantwortung und hat auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass er und die beauftragten Dritten alle Aufgaben erfüllen. Zu § 8 Absatz 5 (Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten) A-8/2 Ein Jahresbericht für das vergangene Geschäftsjahr darf auch durch einen Gefahrgutbeauftragten erstellt werden, der in dem berichtspflichtigen Geschäftsjahr noch nicht tätig war. Zu § 8 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 (Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten) A-8/3 Nach Absatz 5 Satz 4 schließt die anzugebende Gesamtmenge der gefährlichen Güter auch die empfangenen gefährlichen Güter ein. In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Satz 2 Nummer 2 müssen freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 jedoch nicht einbezogen werden. Dies gilt auch für empfangene freigestellte gefährliche Güter. Abschnitt II B: Erläuterungen zur GGAV Zu Ausnahme 8 (B) B-8/1.B Für die Beförderung von Fahrzeugen und Geräten der UN 3166 und 3171, die von Fahrgästen (Privatpersonen und Unternehmen) auf der Fähre mitgeführt werden, gilt die Freistellung nach Absatz 1.1.3.4.1 in Verbindung mit Kapitel 3.3 Sondervorschrift 666 ADN, wenn diese Fahrzeuge oder Geräte im Straßenverkehr keine anderen gefährlichen Güter als nach den Freistellungen der Unterabschnitte 1.1.3.1 bis 1.1.3.5 und 1.1.3.7 bis 1.1.3.10 ADR/ADN als Ladung mitführen. Die Ausnahme 8 (B) gilt dann, wenn diese Fahrzeuge oder Geräte im Straßenverkehr andere gefährliche Güter als nach den Freistellungen der Unterabschnitte 1.1.3.1 bis 1.1.3.5 und 1.1.3.7 bis 1.1.3.10 ADR/ADN als Ladung mitführen. Zu Ausnahme 18 (S) Nummer 2.1 B-18/1.S Auch wenn eine Beförderung im Werkverkehr im Sinne des § 1 Absatz 2 GüKG-- G ü terkraftverkehrsgesetz stattfindet, handelt es sich nicht um eine Übergabe an Dritte. Abschnitt II C: Erläuterungen zur ODV Zu § 22 Marktüberwachungsmaßnahmen C-22/1 Die Maßnahmen der Marktüberwachung stellen sicher, dass die ortsbeweglichen Druckgeräte mit den einschlägigen Anforderungen während ihres Lebenszyklus übereinstimmen. Sie gelten nicht nur für die erstmalige Bereitstellung ortsbeweglicher Druckgeräte auf dem Markt (Inverkehrbringen). Stand: 29. August 2023
Anlage 8/1 - Einheitlicher Muster-Rahmenlehrplan gemäß Abschnitt 1.8.1 ADR / RID allgemein 1. Vorwort Bei der Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene handelt es sich um eine besonders sensible und komplexe Materie. Die Regelungen unterliegen ständigen Änderungen durch die UN -Modellvorschriften sowie durch die Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID). Nicht nur der Gefahrguttransport selbst, sondern auch die behördlichen Gefahrgutkontrollen und ihre Ergebnisse stehen immer öfter im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Von den Betroffenen werden einheitliche und qualitativ hochwertige Kontrollen erwartet. Entscheidungen der Kontrollbehörden sind vor Gericht überprüfbar. 2. Ziele Zur Steigerung der Effizienz und der Einheitlichkeit von Gefahrgutkontrollen ist es erforderlich, für die Aus- und Fortbildung des Kontrollpersonals eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Einheitliche Gefahrgutkontrollen sind kein Selbstzweck, sondern dienen der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und erhöhen die Sicherheit. Die Teilnehmer einer Schulung sollen nach Abschluss in der Lage sein, selbstständig Gefahrgutkontrollen bei den Verkehrsträgern Straße und/oder Schiene durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen. 3. Zielgruppen Der Rahmenlehrplan richtet sich an die Entscheidungsträger für die Aus- und Fortbildung. Zielgruppe der Ausbildung ist das Kontrollpersonal, welches bisher in der Regel keine Erfahrungen in der Durchführung von Gefahrgutkontrollen hat. Zielgruppe der Fortbildung ist das Kontrollpersonal, welches bisher bereits bei der Durchführung von Gefahrgutkontrollen eingesetzt wird. Im Sinne einer ganzheitlichen Kontrolle wird empfohlen, dass die Schulungsteilnehmer über einschlägige Kenntnisse auch in anderen vorkommenden Rechtsbereichen ( z. B. Straßenverkehrs- bzw. Eisenbahnrecht) verfügen. 4. Rahmenlehrplan Der Rahmenlehrplan für die Ausbildung des Kontrollpersonals trägt Empfehlungscharakter. Er ist unter praktischen und anwenderbezogenen Aspekten gegliedert und nach einem Bausteinsystem aufgebaut. Er enthält die Mindestanforderungen an Wissensstoff, der für die Durchführung von behördlichen Gefahrgutkontrollen erforderlich ist. Die Lehr- und Lerninhalte können in Einzelmodule unterteilt werden. Die Lerninhalte sind durch eine zeitnahe praktische Aus- und Fortbildung zu ergänzen. Der Rahmenlehrplan enthält derzeit keine besonderen Bausteine für die Durchführung von Gefahrgutkontrollen für die Klasse 1 und 7. Für diese Themenbereiche sowie bei aktuellen Rechtsänderungen sind zusätzliche Aufbau- und Auffrischungskurse erforderlich. Für den Bereich Klasse 7 ist mit der Anlage 8/2 der RSEB ein Rahmenlehrplan vorgegeben. Für den Aufbaukurs Klasse 1 werden 8 Unterrichtseinheiten empfohlen (zusätzlich sind Unterrichtseinheiten für die Vorschriften des Sprengstoffrechts einzuplanen). Für die Fortbildung des Kontrollpersonals wird kein festgelegter Rahmenlehrplan vorgegeben. Die Inhalte der Fortbildung sind den Erfordernissen bzgl. neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen anzupassen. Kleinere Rechtsänderungen mit einem Umfang bis 5 Unterrichtseinheiten können auch durch elektronische Medien vermittelt werden. 5. Grundsätze Die Themen sind durch zentrale Veranstaltungen von fachlich qualifizierten Personen zu unterrichten. Diese müssen umfangreiche gefahrgutspezifische Kenntnisse (z. B. einen Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter oder eine mehrjährige behördeninterne Berufserfahrung im Bereich Gefahrgutrecht) besitzen und entweder über eine pädagogische Grundausbildung verfügen oder langjährige Erfahrung haben, Lerninhalte zu vermitteln. Die Anzahl der Teilnehmer soll möglichst auf 16 Seminarteilnehmer begrenzt werden. Jedem Teilnehmer sind die aktuellen Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, den Vortragsanteil auf höchstens 5 Unterrichtseinheiten je Unterrichtstag zu beschränken. Bereits bei anderen Lehr-/Lernschwerpunkten behandelte Inhalte können verkürzt oder als Wiederholungsinhalte unterrichtet werden. Die erfolgreiche Vermittlung der Lehrinhalte soll durch Lernzielkontrollen überprüft werden. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Seminars eine Bescheinigung über die Teilnahme. 6. Zeitansätze Der Zeitansatz für die Ausbildung des Kontrollpersonals von 104 Unterrichtseinheiten (einschließlich des Praxistages) für den Gesamtlehrplan beruht auf Erfahrungswerten und kann individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmer angepasst werden. Der Zeitansatz für die regelmäßige Fortbildung des Kontrollpersonals ergibt sich jeweils aus dem Schulungsbedarf aufgrund neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen sowie dem vorhandenen Wissensstand des Kontrollpersonals. Er sollte durchschnittlich 8 Unterrichtseinheiten pro Jahr nicht unterschreiten. 7. Übersicht der Lehr-/Lernschwerpunkte Nummer Lehr-/Lernschwerpunkt Unterrichts- einheiten 1. Einführung 1 2. Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes 2 3. Bestimmungen der GGVSEB 5 4. Bestimmungen des Gesetzes zum ADR Bestimmungen des Übereinkommens zum COTIF 1 5. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) 2 6. Gefahreneigenschaften und Klassifizierung 4 7. Relevante Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1 8. Allgemeine Sicherheitspflichten 1 9. Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften 8 10. Beförderungsarten 1 11. Beförderung in Versandstücken 20 12. Beförderung in Tanks 12 13. Beförderung in loser Schüttung 8 14. Beförderung nach Vorschriften anderer Verkehrsträger 1 15. Freistellungen 8 16. Übergangsvorschriften 1 17. Ausnahmen 4 18. RSEB und sonstige Vollzugshinweise 1 19. Sicherheitsberater/Gefahrgutbeauftragter 3 20. Unterweisung von Personen/Schulungsverpflichtung 1 21. Besondere Verfahren für Konformitätsbewertungen und Prüfungen 1 22. Ermittlung des Verantwortlichen, Verfolgung und Ahndung 4 23. Kontrollablauf 5 24. Praktische Ausbildungskontrolle 7 25. Lernzielkontrolle 2 Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten: 104 8. Erläuterung zu den Spalten des Muster-Rahmenlehrplanes (Interner Link) Lehr-/Lernschwerpunkt Die Spalte 1 stellt die Lern-/Lehrschwerpunkte dar. Sie gibt keine für den Unterrichtsaufbau verbindliche Reihenfolge vor. Lehr-/Lerninhalte Hier werden alle verbindlich zu unterrichtenden Inhalte unter Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften aufgeführt. S/E Bedeutung "S" = Straße, "E" = Eisenbahn Der Rahmenlehrplan ist auf die Verkehrsträger Straße und Eisenbahn abgestellt und kann bei Bedarf spezifisch angewendet werden. Spalten ohne Eintrag sind für beide Verkehrsträger gültig. Lehr-/Lernmethode Diese ist von dem Vortragenden auf Besonderheiten der Seminargruppe abzustimmen. Da der Lehrplan sich an pädagogisch vorgebildete Lehrkräfte wendet, wird auf eine Erläuterung der einzelnen Methoden (z. B. Vortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Sachverhaltslösungen, erarbeitender Unterricht, Verwendung von Medien) verzichtet. Stufe Für die Festlegung der Tiefe der Schulung sind folgende Intensitätsstufen zu unterscheiden: Stufe I: Kennenlernen und Wiedergeben (Reproduktion) Stufe II: Ordnen und Verstehen (Reorganisation) Stufe III: Anwenden und Umsetzen (Transfer) Stufe IV: Problemlösen (Analyse, Synthese, Beurteilung) UE (Unterrichtseinheit) Eine UE wird mit 45 Minuten angesetzt. Hinweise Diese enthalten sowohl Anregungen zur weiteren Feingliederung der Lehrinhalte als auch zusätzliche Differenzierungen zur Intensität der Themenbehandlung. Stand: 29. August 2023
Weiterbildungsangebote Weiterbildungen in der Binnenschifffahrt Beispiele Diese Tabelle führt mögliche Weiterbildungsmaßnahmen für Binnenschiffer sowie Binnenschifferinnen und Landpersonal von Binnenschiffsunternehmen auf. Die Liste der Angebote und Anbieter ist nicht vollständig. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Unternehmensführung Thema Unternehmensgründung IHK Entgeltabrechnung kompakt Existenzgründer Binnenschiffsgüterverkehr - Kompaktlehrgang Recht, Sozialvorschriften Thema Praxiswissen Arbeitsrecht: Von der Einstellung bis zur Kündigung Rechnungswesen Thema Grundlagen des Rechnungswesens IHK Jahresabschluss, Bilanz und Bewertung Erfolgreiches Mahnen am Telefon Kundenakquise, Kundenbindung Thema Verkaufs- und Verhaltenstraining Überzeugend in Online Meetings und Videokonferenzen Kundenrückgewinnung - so reaktivieren Sie Kunden für die deutsche Binnenschifffahrt relevante Sprachen Thema Zertifikatslehrgang: Englisch A2 - General und Business IHK Zertifikatslehrgang: Niederländisch A2 - Für den Alltag und im Beruf Weitere Informationen zu Angeboten der IHK bundesweit über das Weiterbildungssystem WIS der IHK: https://wis.ihk.de (Externer Link) Deutschkurse für nicht Deutsch-Muttersprachler Thema Deutsch online in der Gruppe Deutsch Abendkurs Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten Thema Besondere Transporte - Schwerguttransport Besondere Transporte - Containertransport Software und Datenschutz Thema Kompaktwissen Excel Fahrtraining am Simulator SANDRA II Know-how Power Point geprüfter Binnenschiffermeister bzw. geprüfte Binnenschiffermeisterin Thema geprüfte Binnenschiffermeisterin IHK geprüfter Binnenschiffermeister IHK Hafen und Logistik Thema Schiffseichaufnehmende in der Binnenschifffahrt Kranführer Grundlehrgang Kranführer Jahresunterweisung ADN Sachkundige Thema ADN - Basis Grundkurs ADN - Basis Wiederholungskurs ADN - Aufbaukurs Chemikalien ADN - Wiederholungskurs Chemikalien ADN - Aufbaukurs Gas ADN - Wiederholungskurs Gas Ausbilder Thema Ausbildung der Ausbilder ( AdA ) Die "Neuen kommen" On-Boarding für Auszubildende Rechte und Pflichten in der Ausbildung Auszubildenden Bewertung Qualitative Bewerberauswahl " Recruting " Azubis führen, fördern und fordern Berufs qualifikationen Thema Sicherheitslehrgang Decksleute (Grundlegende Sicherheitsausbildung GSA ) Betriebsebene für zukünftige Schiffsführer Ergänzungslehrgang für die Führungsebene Matrosin oder Matrose Berufsseiteneinsteiger BMDV anerkanntes Ausbildungsprogramm gemäß BinSchPersV Ausbildungsprogramm zur Verwaltungsprüfung Matrosin oder Matrose mit Nachweis Fahrzeit Vorbereitung auf die Verwaltungsprüfung Maschinist Unionspatent Besondere Berechtigung Maritime Wasserstraßen Unionspatent und Maritime Wasserstraßen Risikostrecken Rhein - Maritime Wasserstraßen Radarpatent Fahrtraining am Simulator SANDRA II Sachkundige Fahrgastschifffahrt Thema Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt - Basiskurs Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt - Auffrischungskurs Gefahrgutbeauftragte Thema Gefahrgutbeauftragte - Grundschulung Gefahrgutbeauftragte - Fortbildung Stand: 01. August 2024