API src

Found 284 results.

Related terms

Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) - Web (Applikation)

Die Gefahrstoffschnellauskunft ist ein Teildatenbestand von ChemInfo und wird mittels Konfiguration für die Zielgruppen Feuerwehren, Fachberater, Rettungsdienst und THW entsprechend aufbereitet angezeigt. Die GSA ist ein Online-Rechercheprodukt.

Erfassung, Bewertung und Fortentwicklung der sicheren Beförderung radioaktiver Stoffe

Das Vorhaben hat zum einen das Ziel, die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und internationalen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe zu unterstützen. Zum anderen sollen wissenschaftlich-technische Grundlagen, Basisdaten und Methoden bereitgestellt und bewertet werden, mit denen Transportrisiken analysiert werden können. Die Ergebnisse können auch in eine Fortentwicklung des internationalen Regelwerks münden. Das Öko-Institut hat in diesem Projekt die Aufgabe, die oben genannten Aspekte bezogen auf radioaktive Abfälle aus Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie aus Wissenschaft, Medizin und Technik zu untersuchen.

Arbeiten zum Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht ist ein verhaeltnismaessig junges und dementsprechend noch wenig bearbeitetes Gebiet. Das heutige Umweltstrafrecht stammt von 1980 und ist 1994 grundlegend reformiert worden. Das Forschungsvorhaben dient dem Ziel, durch laufende Arbeiten und Veroeffentlichungen die praktische und wissenschaftliche Durchdringung des Umweltstrafrechts zu foerdern.

Sicherheitstechnische Weiterentwicklung einer Verladeanlage fuer druckverfluessigte Gase

Entwicklung und Bau einer Verladeeinrichtung fuer Fluessiggas einschliesslich Schnelltrennkupplung (Lieferung und Montage von Zusatzeinrichtungen fuer eine Dichtheitspruefung/Dichtheitsueberwachung beim Ladevorgang an der loesbaren Verbindung, fuer die Einbindung des Bodenventils am Strassentankwagen in das anlagenseitige Not-Aus-System und eine Ablaufsteuerung. Standort der Anlage ist bei Messer Griesheim in Dortmund.

Entwicklung eines statistischen Modells zur kontinuierlichen Erhebung von Verkehrsleistungsdaten im Gefahrguttransport

Gegenstand des von Kessel + Partner, IVT e.V. und BAG gemeinsam bearbeiteten Projekts ist die Entwicklung eines statistischen Modells, in dessen Rahmen die vom Statistischen Bundesamt laufend bzw. periodisch ermittelten aggregierten Aufkommens- und Leistungsdaten vom Gefahrguttransport (differenziert nach Gefahrgutklassen und Verkehrsrelationen) mit Individualdaten zur Struktur von Transportketten sowie zum Entscheidungsverhalten bei der Transportmittelwahl im Gefahrgutverkehr verknüpft werden, um die von Gral benötigten verkehrsträger- und streckenbezogenen Expositionsgrößen differenziert nach Gefahrklassen zu erhalten.

Negativnetz Vogtlandkreis

Der Metadatensatz bezieht sich auf die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter im Bereich des Vogtlandkreises, auf der Grundlage des § 35 Absatz 3 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB; DBGBl. 2009 Teil 1 Nr. 33 bzw. in der z.Z. gültigen Fassung). Das Negativnetz enthält die Gefahrgutsperrstrecken im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.

Positivnetz Vogtlandkreis

Der Metadatensatz bezieht sich auf die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter im Bereich des Vogtlandkreises, auf der Grundlage des § 35 Absatz 3 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB; DBGBl. 2009 Teil 1 Nr. 33 bzw. in der z.Z. gültigen Fassung). Das Positivnetz enthält die freigegebenen Fahrstrecken zur Beförderung gefährlicher Güter.

Smarter Wasserstoff-Container zur multimodalen Logistik von grünem Wasserstoff mit Schwerpunkt Bahntransport, Teilvorhaben: Entwicklung eines H2-Transportcontainer für 500bar Druckbehältern mit Sensorik und Kommunikationsmodul

Im Projekt 'H2LogisticsOnRail' werden die technischen Grundlagen entwickelt und im Pilotversuch validiert, um zukünftig den Schienentransport von größeren H2-Mengen als eine umweltfreundliche, sichere und wirtschaftliche Alternative zu ermöglichen. Hierzu wird ein 40ft H2-Container mit 500 bar Druckspeichern mit einer, auf 1,3 t deutlich gesteigerten H2-Speichermenge im Vergleich zu heutigen 300 bar H2-Containern entwickelt. Diese multimodale Containerlösung eignet sich für den Transport auf Eisenbahntragwagen, LKW-Container-Chassis oder zum Schiffstransport. Unbegleitete H2-Gefahrguttransporte auf Schiene und Schiff werden mittels smarter Mess- und Überwachungselektronik ermöglicht, mit Hilfe telemetrischer onboard-Überwachung der Containerposition, des Füllstands und möglicher kritischer Zustände und Ereignisse. Die Telemetriedaten werden über eine Schnittstelle bereitgestellt, um Datenauswertungen und -visualisierungen durchführen zu können. Es erfolgt erstmalig die Demonstration des H2-Transports mit der neuen smarten Containerlösung auf der Schiene und der Straße in einem 6monatigen Pilotversuch. Es wird der Nachweis einer 80%igen CO2-Reduktion im Vergleich zum dieselbetriebenen LKW-Trailer, bei deutlich günstigeren Transportkosten erbracht. Die spezifischen Ziele im Teilvorhaben sind i) Entwicklung von neuen Designkonzepten eines 40 ft-H2-Transportcontainers mit maximalem Payload, abgestimmt auf die Anforderungen der Logistikkette des Bahntransports, inklusive des Sensorik und Kommunikationsmoduls; ii) Entwicklung von 500 bar H2-Druckbehältern mit einer deutlichen Einsparung an Carbonfasern aufgrund einer verbesserten Fa-serausnutzung; iii) Entwicklung eines 'Structural-Health-Monitoring-(SHM)-Systems zur Behälterüberwachung mittels erstmaligem Einsatz von Akustik-Emission-Sensoren; iii) Prototypischer Aufbau und Zulassung des H2LogisticsOnRail-Containers, um den H2-Container für den Gefahrguttransport im realen Schienenbetrieb in der Pilotphase zur ertücht (Text abgebrochen)

Smarter Wasserstoff-Container zur multimodalen Logistik von grünem Wasserstoff mit Schwerpunkt Bahntransport

Im Projekt 'H2LogisticsOnRail' werden die technischen Grundlagen entwickelt und im Pilotversuch validiert, um zukünftig den Schienentransport von größeren H2-Mengen als eine umweltfreundliche, sichere und wirtschaftliche Alternative zu ermöglichen. Hierzu wird ein 40ft H2-Container mit 500 bar Druckspeichern mit einer, auf 1,3 t deutlich gesteigerten H2-Speichermenge im Vergleich zu heutigen 300 bar H2-Containern entwickelt. Diese multimodale Containerlösung eignet sich für den Transport auf Eisenbahntragwagen, LKW-Container-Chassis oder zum Schiffstransport. Unbegleitete H2-Gefahrguttransporte auf Schiene und Schiff werden mittels smarter Mess- und Überwachungselektronik ermöglicht, mit Hilfe telemetrischer onboard-Überwachung der Containerposition, des Füllstands und möglicher kritischer Zustände und Ereignisse. Die Telemetriedaten werden über eine Schnittstelle bereitgestellt, um Datenauswertungen und -visualisierungen durchführen zu können. Es erfolgt erstmalig die Demonstration des H2-Transports mit der neuen smarten Containerlösung auf der Schiene und der Straße in einem 6monatigen Pilotversuch. Es wird der Nachweis einer 80%igen CO2-Reduktion im Vergleich zum dieselbetriebenen LKW-Trailer, bei deutlich günstigeren Transportkosten erbracht. Die spezifischen Ziele im Teilvorhaben sind i) Entwicklung von neuen Designkonzepten eines 40 ft-H2-Transportcontainers mit maximalem Payload, abgestimmt auf die Anforderungen der Logistikkette des Bahntransports, inklusive des Sensorik und Kommunikationsmoduls; ii) Entwicklung von 500 bar H2-Druckbehältern mit einer deutlichen Einsparung an Carbonfasern aufgrund einer verbesserten Fa-serausnutzung; iii) Entwicklung eines 'Structural-Health-Monitoring-(SHM)-Systems zur Behälterüberwachung mittels erstmaligem Einsatz von Akustik-Emission-Sensoren; iii) Prototypischer Aufbau und Zulassung des H2LogisticsOnRail-Containers, um den H2-Container für den Gefahrguttransport im realen Schienenbetrieb in der Pilotphase zur ertücht (Text abgebrochen)

Informationen für Sportschützen und Jäger

Die Beförderung von Treibladungspulver und Munition in kleinen Mengen [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Werden Versandstücke der gleichen Beförderungskate- gorie befördert, müssen ihre entsprechenden Massen addiert werden, wobei die Freigrenze nicht überschrit- ten werden darf. Beispiel 1 Güter der Klasse 1Beförderungskategorie 1 UN 0027 Schwarzpulver 1.1D9 kg UN 0161 NC-Pulver 1.3C7 kg Freigrenze20 kg Tatsächliche Masse9 kg + 7 kg = 16 kg Freigrenze nicht überschritten Bei Versandstücken mehrerer Beförderungskatego- rien muss die 1.000 Punkteregel nach Unterabschnitt 1.1.3.6.4 ADR angewendet werden. Dabei wird die Nettoexplosivstoffmenge der jeweiligen Kategorie addiert und mit einem Faktor (Faktoren nach Spalte 4 in der modifizierten Tabelle) multipliziert. Die Summe aller Kategorien darf 1.000 nicht überschreiten (siehe Beispiel 2). WICHTIG! Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände dürfen nur in der Originalverpackung befördert und gelagert werden, da die Zuordnung dieser Stoffe oder Gegenstände in eine Unterklasse (ADR) bzw. Lagergruppe (Sprengstoffgesetz) ein Kennzeichen (Merkmal) für ihr Verhalten in ihrer Verpackung ist. Beispiel 2 Güter der Klasse 1 Beförderungskategorie 1 UN 0339, Patronen für Handfeuerwaffen, 1.4C 2 4 20 kg NEM UN 0027, Schwarz­ pulver, 1.1D5 kg NEM UN 0161, NC-Pulver, 1.3C10 kg NEM UN 0044, Anzünd­ hütchen, 1.4S0,8 kg UN 0012 Jagd- und Sportmunition, 1.4S16 kg Multiplikationsfaktor50 Produkte5 x 50 = 250 20 x 3 = 60 - 10 x 50 = 500 750 Summe der Produkte 3 60 0 750 + 60 = 810 (1000 Punkte werden nicht erreicht. Die Freistellung kann in Anspruch genommen werden.) Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Bearbeitung: Frank Wosnitza Titelbild: prapatsorn - stock.adobe.com Stand: Januar 2025 Unbe- grenzt = 0 INFORMATION FÜR SPORT- SCHÜTZEN UND JÄGER Die Beförderung von Treibladungspulver und Munition in kleinen Mengen INFORMATION Treibladungspulver (z. B. Nitrocellulosepulver, Schwarz- pulver) und fertig geladene Munition sind Stoffe und Gegenstände mit explosiven Eigenschaften, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für Menschen, Tieren sowie Sachen ausgehen können. Sie sind deshalb Gefahrgüter der Klasse 1 „explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen“ und unterliegen bei der Beförderung den Vorschriften der Gefahr- gutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Übereinkommen über die interna- tionale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung sind sehr umfangreich. Werden bestimmte Mengen aber nicht überschritten, können Erleichterungen (Freistel- lungen) in Anspruch genommen werden. Für Sport- schützinnen und Sportschützen sowie Jägerinnen und Jäger sind insbesondere zwei Freistellungen im Teil 1 des ADR interessant: ■■ Freistellung im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nach Abschnitt 1.1.3.1a) ADR Bei dieser Freistellung sind Privatpersonen von den Vorschriften des ADR befreit, sofern die transpor- tierten Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Es sind hierbei Maß- nahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungs- bedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Für den innerstaatlichen Transport wird in Anlage 2 Nr. 2.1 a) der GGVSEB die Menge pro Beförderungs- einheit eingeschränkt. Die Gesamtnettoexplosivstoff- masse (NEM) darf bei Treibladungspulver 3 kg nicht überschreiten. Bei Munition der Unterklasse 1.4 beträgt die Brutto­ masse max. 50 kg, bei den Unterklassen 1.1 bis 1.3 5 kg. WICHTIG! Werden die vorher genannten Mengen bei der Beförderung überschritten, gilt nicht mehr die Befreiung vom ADR. Ab dem 1. Januar 2025 müs- sen dann auch die Vorschriften für die Sicherung nach Kapitel 1.10 ADR eingehalten werden. Unter „Sicherung” versteht das ADR Maßnahmen oder Vorkehrungen, die zu treffen sind, um den Dieb- stahl oder den Missbrauch von Treibladungspulver und Munition zu minimieren. Da es sich bei Treib- ladungspulver und Munition der Unterklassen 1.1 bis 1.3C um “Gefahrgüter mit hohem Gefahren- potential” handelt, ist zusätzlich ein „Sicherungs- plan” zu erstellen, wenn die Transportmenge bei Treibladungspulver 3 kg und bei Munition der Unterklassen 1.1 bis 1.3C 5 kg überschreitet. Infor- mationen zu den Sicherungsbestimmungen des ADR und einem Muster für einen Sicherungsplan sind beim Verband der Chemischen Indust- rie e. V. – VCI im Internet unter: https://www.vci. de/services/leitfaeden/vci-leitfaden-umsetzung- gesetzlicher-sicherheitsbestimmungen-fuer- befoerderung-gefaehrlicher-gueter-adr-rid-adn- security.jsp ■■ Freistellung im Zusammenhang mit Men- gen, die je Beförderungseinheit befördert werden nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR Sollen größere Mengen befördert werden als die vorher angegebenen, kann ein vereinfach- ter Gefahrguttransport nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR erfolgen. Hierbei entfallen die meisten Beförderungsvorschriften. Einzuhalten sind aber • bei Treibladungspulver ein Sicherungsplan nach 1.10.3.2 des ADR, • die Verpackungsvorschriften, • die Zusammenpackvorschriften, • die Kennzeichnung der Versandstücke, • die Zusammenladevorschriften, • das Verbot von Feuer und offenem Licht, • die Überwachung des Fahrzeugs beim Abstellen außerhalb eines abgeschlossenen Geländes. Bei Mu- nition gilt die Überwachungspflicht ab 50 kg (NEM), • das Mitführen eines mind. 2 kg Feuerlöschers (ABC), • das Mitführen eines Beförderungspapiers, wenn die Güter an Dritte übergeben werden (bei Eigenbedarf kann innerhalb Deutschlands nach Ausnahme 18 (S) der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) auf das Beförderungspapier verzichtet werden). Die Freistellung in Abschnitt 1.1.3.6 enthält eine Tabel- le, die in fünf Beförderungskategorien (0 bis 4) einge- teilt ist. Entsprechend ihrer Gefährlichkeit enthalten die gefährlichen Stoffe und Gegenstände ihre Zuwei- sung in eine Beförderungskategorie und die dazugehö- rige Höchstmenge (bei Klasse 1 die Nettoexplosions- masse NEM) je Beförderung. ■■ Modifizierte Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR für Klasse 1 Beförderungs kategorieStoffe oder Gegenstände Verpackungs- gruppe oder Klassifizierungscode /-gruppe oder UN-Nummer 0Klasse 1: 1.1 A, 1.1 L, 1.2 L, 1.3 L, UN- Nummer 0190 Stoffe und Gegenstände der folgenden Klasse 1: 1.1 B bis 1.1 J a) , 1.2 B bis 1.2 J, 1.3 C, 1.3 G, 1.3 H, 1.3 J und 1.5 D a) a) Für die UN-Nummern 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005 und 1017 sind die höchstzulässigen Gesamtmengen je Beförderungseinheit (von 20 auf 50) erhöht Stoffe und Gegenstände der Klasse 1: 1.4 B bis 1.4 G und 1.6 N Klasse 1: 1.4 S 1 2 4 Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungs- einheit 0 Multiplikationsfaktor und Anmerkungen 20Keine Anwendung der Erleichterungen möglich 50 5020 3333 unbegrenztEs sind keine Mengenbeschränkungen zu beachten

1 2 3 4 527 28 29