Das Projekt "Klassifizierung gemaess Rechtsvorschriften von im Referat Chemie neu angelegten Artikeln fuer das Virchow-Klinikum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Forschungs- und Klinikmanagement durchgeführt. 6.000 Artikel der Warengruppe Labordiagnostika/Chemikalien werden fuer die Einkaufsabteilung des Virchow-Klinikums anhand ihrer Zusammensetzung gemaess Rechtsvorschriften (Gefahrstoff-Verordnung, Gefahrgutverordnung Strasse, Katalog wassergefaehrdender Stoffe, Verordnung brennbarer Fluessigkeiten, MAK-Liste und weiteren) klassifiziert (ein frueheres Projekt klassifiziert die 2.000 gefaehrlichsten und haeufigsten Artikel dieser Warengruppe) und in der zentralen Materialwirtschaft zur Verfuegung gestellt.
Das Projekt "Untersuchungen zur Klassifizierung von Gefahrgut nach Gefahrguttransportrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Umweltchemie und Ökotoxikologie durchgeführt. In das internationale und nationale Gefahrguttransportrecht wird ab 01.01.1995 das Kriterium 'wasserverunreinigend' unter den UN-Nummern 3077 bzw. 3082 der Klasse 9 des Gefahrgutklassifikationsschemas aufgenommen. Alle zu transportierenden Produkte muessen ab diesem Datum daraufhin ueberprueft werden, ob sie diese Kriterien erfuellen oder nicht. Von Spediteuren, Versendern und Kontrollbehoerden sind diesbezueglich ab 01.01.1995 verstaerkt Anfragen zu erwarten, so dass mit kurzer Fristsetzung die Notwendigkeit besteht, deren Produkte entsprechend zu klassifizieren. Das Vorhaben soll die notwendige Datengrundlage kurzfristig schaffen. Ein weiteres Ziel des Vorhabens besteht darin, entprechende Anforderungen an die Verpackung und den Umgang mit wasserverunreinigenden Produkten waehrend des Transportes zu entwickeln.
Das Projekt "Verbindung der Materialwirtschaft mit der Abfallwirtschaft des Universitaetsklinikums Rudolf Virchow - Erstellung von Betriebsanweisungen fuer die Kommissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Forschungs- und Klinikmanagement durchgeführt. Die haeufigsten und gefaehrlichsten Artikel der Warengruppe der Labordiagnostika/Chemikalien (ca. 2.000 Artikel) werden fuer die Einkaufsabteilung des UKRV anhand ihrer Zusammensetzung gemaess Rechtsvorschriften (Gefahrstoff-Verordnung, Gefahrgutverordnung Strasse, Katalog wassergefaehrdender Stoffe, Verordnung brennbarer Fluessigkeiten, MAK-Liste und weiteren) klassifiziert. Ausserdem werden fuer diese Artikel Gruppenbetriebsanweisungen erstellt. Diese Klassifikationen und Gruppenbetriebsanweisungen werden in der zentralen Materialwirtschaft zur Verfuegung gestellt.
Gesetzliche Grundlagen für die Bauartzulassung Umsetzung der internationalen Empfehlungen in nationales Recht Als Grundlage für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen gelten die Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation ( IAEO bzw. International Atomic Energy Agency - IAEA ). Diese enthalten unter anderem die Anforderungen an Versandstücke und die Bedingungen für die Zulassung der Versandstück -Bauarten. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt über die United Nations Recommendations ( UN "Orange Book") in die Gefahrgutbeförderungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger, wie Straße, Schiene, Binnengewässer, See und Luft. Diese werden mit den entsprechenden nationalen Verordnungen in Deutschland in Kraft gesetzt (siehe Grafik). Zuständigkeiten Das zuständige Ministerium bei der Beförderung von gefährlichen Gütern ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ). Es ist aufgrund des Gefahrgutbeförderungsgesetzes unter anderem ermächtigt, in den gefahrgutrechtlichen Verordnungen der Verkehrsträger die Zuständigkeiten für die Bauart -Zulassung von Versandstücken zu bestimmen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) ist entsprechend der Zuständigkeitsregelungen in den Gefahrgutverordnungen und der Richtlinie R 003 für die Bauart -Zulassung von Versandstücken des Typs B(U), B(M) und C für radioaktive Stoffe , von Versandstücken für spaltbare Stoffe (CF, B(U)F, B(M)F, AF und IF) und von freigestellten spaltbaren Stoffen sowie für die Anerkennung ausländischer Bauart -Zulassungen von Versandstücken zuständig. Internationale Empfehlungen Empfehlungen zur sicheren Beförderung von radioaktiven Stoffen, Ausgabe 2018 (SSR-6, Rev. 1) der IAEA UN Empfehlungen zur sicheren Beförderung von gefährlichen Gütern - Modellvorschriften (UN „Orange Book“) Internationale Vorschriften der Verkehrsträger Technische Anweisungen zur sicheren Beförderung von gefährlichen Gütern per Luft (ICAO Technical Instructions) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG Code) Anlagen A und B des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Ordnung für die Internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN), offizielle deutsche Übersetzung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) Nationale Gesetze und Verordnungen über die Beförderung gefährlicher Güter Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung Nationale Richtlinien für die Beförderung radioaktiver Stoffe Richtlinie R 003 Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe (BAM-GGR 011), Revision 1 Stand: 11.10.2023