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Abfall und Recycling Hamburg

Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.

Mobile Gefahrstoffschnellauskunft als App für die Einsatzkräfte vor Ort (Applikation)

Die Gefahrstoffschnellauskunft ist ein Teildatenbestand von ChemInfo und wird mittels Konfiguration für die Zielgruppen Feuerwehren, Fachberater, Rettungsdienst und THW entsprechend aufbereitet, exportiert und in der GSAapp offline zur Verfügung gestellt.

Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) - Web (Applikation)

Die Gefahrstoffschnellauskunft ist ein Teildatenbestand von ChemInfo und wird mittels Konfiguration für die Zielgruppen Feuerwehren, Fachberater, Rettungsdienst und THW entsprechend aufbereitet angezeigt. Die GSA ist ein Online-Rechercheprodukt.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Achtungsabstand nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU)

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Achtungsabstand der Betriebsbereiche nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU). Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen. Artikel 13 der Seveso-III- Richtlinie („Land-Use-Planning“ oder passiv planerischer Störfall schutz) nimmt über ein Abstandsgebot zwischen einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG und verschiedenen Umgebungsnutzungen wie Wohnbebauung oder öffentlich genutzten Gebäuden auf Verfahren der Bauleitplanung Einfluss. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Betriebsbereiche nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU)

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Betriebsbereiche nach SEVESO im Saarland. Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Gewässer-Symposien LUNG Mecklenburg-Vorpommern

Jährliches Symposium zur Gewässergüte der Fließ-, Stand- und Küstengewässer mit folgenden Schwerpunkten: 1995: Sonderuntersuchungen im Rahmen der Gewässerüberwachung 1996: Ergebnisse der Gewässerüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern 1995 1997: Problemstoffe in Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns 1998: Natürliche und anthropogene Stoffe in aquatischen Systemen 1999: a) Biological Investigations of Coastal and Inland Waters in Europe b) Eutrophierung und Schadstoffe - Gibt es Anzeichen einer Verbesserung ? 2000: Aktuelle Ergebnisse der Gewässerüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern 2001: Perspektiven und Grenzen eines biologischen Effektmonitoring als Instrument der Gewässerüberwachung 2002: Qualitätssicherung im analytischen Labor und bei der Probenahme - Strategien und Erfahrungen 2003: Fischzucht und Gewässerschutz 2005: Bodenschutz - Gewässerschutz 2006: Zum Zustand der Küstengewässer M-V 2007: Die Umsetzung der EU-WRRL in M-V 2008: Die Seen in M-V im Fokus der WRRL

Rufbereitschafts- u. Ersteinsatzsystem

RESY, das DV-gestützte Rufbereitschafts- und Ersteinsatz-Informationssystem, ist eine Gefahrstoffdatenbank zur überregionalen Nutzung für die Bereiche Wasser, Boden, Luft. Integration von RESY in: - als Modul für die Ersteinsatzinformationen des National Single Window für Gefahrgut und Schiffsverkehr Deutschlands (NSW, früher ZMGS), (konzipiert für die Einsatzleitgruppe als Gemeinschaftsprojekt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV und den Küstenländern) - den gemeinsamen Stoffdatenpool des Bundes und der Länder ChemInfo (früher GSBL ; Zentrale Anlaufstelle ChemInfo in Hamburg: andrea.limmernagel@bukea.hamburg.de) - die Hafensicherheitssysteme (z.B. GEGIS in Hamburg) - umfassende Aufnahme aller transportierten Gefahrstoffe - Erweiterung der Einsatztexte - Zuordnung von Produktnamen EEin kontinuierlicher Zuwachs und hohe Bonität der Daten in der Gefahrstoffdatenbank RESY ist durch die Einbindung in ChemInfo beim Umweltbundesamt gewährleistet. Leistungen des Programms RESY: - Netzunabhängigkeit durch Installation auf Notebooks für flexiblen Ersteinsatz vor Ort - kompakte Ersteinsatzinformation zur Bewältigung von Unfällen mit Gefahrstoffen - schnelle und übersichtliche Abfrage aller benötigten Informationen über gefährliche Stoffe und Gefahrgüter - besondere Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes - einfache Bedienung - netzwerkfähige Version erhältlich

Errichtung und Betrieb einer Lageranlage (D266) zur Lagerung von Black Mass und Abfällen aus der CAM-Produktion auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH in 01986 Schwarzheide; Vorhaben-ID: Süd-G00524

Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes D266 auf dem Blockfeld D200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 4 500 Tonnen. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für September 2024 vorgesehen.

Haushaltsgeräteservice

Die industrielle Nutzung des Grundstücks ist seit 1911 als Betriebsfläche zur Herstellung von nummerierten Spezial-Kontrolldruckerzeugnissen (Paragon Kassenblock AG) und Lager für Beleuchtungsköpern (R. Frister AG) dokumentiert. Von 1940 bis 1945 erfolgte die Produktion von Farben durch die Lackfabrik Dr. Werner. Von 1945 bis 1995 diente der Standort der Endmontage und Reparatur von Haushaltsgeräten (VEB Haushaltsgeräteservice später Haushaltsgeräte-Service GmbH). Danach (bis etwa 2006) wurden die Flächen an Unternehmen des Klein- und Mittelgewerbes vermietet. Aus der Nutzung des Grundstücks zur Herstellung und Verarbeitung von Lackfarben wurde ein unterirdisches Tanklager mit ca. 20 Einzelbehältern betrieben. Zur Herstellung der Produkte wurden auf der Fläche die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol und Xylol, Naphthalin, Petroleum, Schwerbenzin, Vergaserkraftstoffe, Terpentinöl sowie diverse alkoholische Verbindungen eingesetzt, gelagert und umgeschlagen. In Vorbereitung einer Erweiterung des Gebäudebestandes an der Freifläche zur Fuststraße erfolgte 1980 die Bergung des Tanklagers, wodurch es zu nachweisbaren Schadstoffaustritten kam. Es ist davon auszugehen, dass es auch durch den unsachgemäßen Umgang mit den für die Lackfarbenproduktion verwendeten Gefahrstoffen zu Schadstoffeinträgen in den Untergrund kam. Als Folge der Schadstoffeinträge in den Boden wurden durch die nachstehend beschriebenen Erkundungen massive Kontaminationen des Bodens durch BTEX (untergeordnet PAK und MKW) nachgewiesen. Die höchsten Belastungen wurden mit über 5.000 mg/kg BTEX bei 6 – 9 m unter Geländeoberkante (uGOK) unterhalb des ehem. Druckereigebäudes angetroffen. Die besondere Gefährdungssituation ergibt sich aus der Lage des Standortes innerhalb der Trinkwasserschutzzone II des Wasserwerks Wuhlheide . In einer frühen Phase der Altlastensanierung konzentrierten sich die In einer frühen Phase der Altlastensanierung konzentrierten sich die Erkundungen auf die Eingrenzung der Schadensherde für die Planung und Umsetzung von hydraulischen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung der Verlagerung der Kontamination zu den Fassungen des Wasserwerks Wuhlheide (Abstromsicherung). Mit fortschreitender Bearbeitungsdauer zielten die Arbeiten zunehmend auf die Vorbereitungen zur Sanierung der Belastungen in den Eintragsbereichen/ Schadensherden. Zur Bewertung und Beobachtung der Grundwasserbeschaffenheit sowie der Steuerung der hydraulischen Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahmen wurde zwischen 1995 und 2004 ein Netz von Messpegeln geschaffen, welches regelmäßig auf die standortspezifischen Parameter hin analysiert wurde. In 2005/2006 wurde das Messnetz auf der Basis der Ergebnisse einer teufenorientierten Beprobung des Grundwassers erweitert. Im Zuge der Baufeldfreimachung zur Bodensanierung ist baubedingt eine Reduzierung des Bestandes erfolgt. Derzeit liegt der Fokus des Grundwassermonitorings als Nachsorgemaßnahme auf der Überwachung der Grundwasserqualität an der Grundstücksgrenze im unmittelbaren Zustrom zu den Förderbrunnen des Wasserwerks Wuhlheide. Seit 1995 wurde zum Schutz der nahe gelegenen Förderbrunnen des Wasserwerks eine hydraulische Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahme durchgeführt. Die Technologie der Reinigung des geförderten Grundwassers wurde im Zeitraum von 2002 bis 2006 entsprechend dem Stand der Technik, der Schadstoffzusammensetzung sowie anderen speziellen Problematiken mehrfach angepasst. Zur Optimierung des Schadstoffaustrags wurde die Brunnenanzahl erhöht und ein hydraulischer Kreislauf für eine bessere Durchspülung des Aquifers erzeugt. Im Ergebnis der durchgeführten Sanierungsuntersuchungen zeigte sich, dass allein durch hydraulische Maßnahmen keine ausreichende Schadstoffreduzierung erzielt werden konnte. Daher wurde die Beseitigung der Schadstoffquellen mittels Bodenaustausch festgelegt, die 2007/2008 begonnen und 2011 abgeschlossen wurde. Einen chronologischen Abriss der einzelnen Sanierungsetappen zeigt die folgende Abbildung. 1995 – 2002: Sicherungs-/Sanierungsmaßnahme durch Förderung aus 2 Sicherungsbrunnen an derabstromigen Grundstücksgrenze und später zusätzlich aus 2 Sanierungsbrunnen in den damals bekannten Hauptschadensbereichen. 06/2002 – 12/2006: Umstellung der Reinigungstechnologie auf einen biologischen Wirbelschichtreaktor als Hauptreinigungsstufe, in dem Aktivkohle als Trägermaterial für Biomasse umlaufartig oszilliert, mit Erhöhung der Förderrate. Abschließende Adsorption mittels Wasseraktivkohle. 01/2007 – 08/2008: Außerbetriebnahme eines Teils der Brunnen im Hauptschadensbereich infolge der vorbereitenden Arbeiten zur Bodensanierung. 09/2008 – 12/2008: Abschluss der hydraulischen Sanierung im Bereich der Bodensanierung. Reinigung des abgepumpten Grundwassers über einstufige Stripanlage mit Abluftadsorption mit nachgeschalteten Wasseraktivkohlefiltern. 2009 – 2012: Sukzessive Außerbetriebnahme der Förderbrunnen (hydraulische Sicherung) nach dem Erreichen des Sanierungszielwertes von 20 µg/L BTEX. Im Jahr 2007 wurde mit dem Beginn des Teilabrisses der vorhandenen Gebäudesubstanz sowie einem Industrieschornstein aus Betonfertigteilen (einschl. vorlaufender Entkernung und nachlaufender Tiefenenttrümmerung) die Bodensanierung eingeleitet. In einem 1. Bauabschnitt (2008 – 2009) wurde der Bodenaustausch in der gesättigten Zone auf einer Fläche von ca. 2.100 m² in dem zentralen Grundstücksbereich bis in eine Tiefe von 11 m uGOK mittels Rüttelsenkkästen (Wabenverfahren) durchgeführt. Der vorlaufende Bodenaushub zur Beseitigung gering belasteter Bodenhorizonte bis ca. 0,5 m oberhalb des anstehenden Grundwasseranschnittes wurde mit einer Trägerbohlwand gesichert. In einem Teilbereich der Sanierungsfläche wurde dem sauberen Boden ein sauerstoffhaltiges Substrat beigefügt, das durch die Schaffung eines oxidativen Milieus zu einer Verringerung der verbliebenen Restbelastungen durch mikrobielle Abbauprozesse im Grundwasser beitragen sollte. In einem 2. Bauabschnitt (2010) erfolgte der Bodenaustausch im nördlichen Randbereich des Standortes mittels Großlochbohrungen bis zu einer Tiefe von 9 m uGOK an 757 Bohransatzpunkten (DN 1200). Nachfolgend finden sich die mit der Bodensanierung angefallenen Entsorgungsmengen zusammengefasst: Zur weiteren Überwachung des Sanierungserfolgs und zum Schutz der nahe gelegenen Fassungen des Wasserwerks Wuhlheide ist die Fortsetzung des Grundwassermonitorings mit viertel- oder halbjährlichen Beprobungskampagnen als Nachsorgemaßnahme vorgesehen. Die Beobachtung von Verlagerungen aus verbliebenen lokalen Belastungsschwerpunkten erfolgt mittels Modellrechnungen (Stofftransportmodellierungen) und bei Bedarf durch Errichtung zusätzlicher Grundwassermessstellen. Die Gesamtkosten aller Maßnahmen belaufen sich bis Ende 2018 auf ca. 8,77 Mio. €. Bedingt durch die Lage des Standortes in der Trinkwasserschutzzone II des Wasserwerks Wuhlheide, die eine Neubebauung der sanierten Flächen derzeit ausschließt, ist die zukünftige Nutzung noch offen.

Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Genehmigungspflichtig sind die in Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) aufgelisteten Anlagen. Die Errichtung und der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie wesentliche Änderungen derartiger Anlagen bedürfen einer vorherigen Genehmigung bzw. bei unwesentlichen Änderungen einer Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Im Anhang 1 zur 4. BImSchV wird festgelegt, welche Anlagen in einem vereinfachten Verfahren und welche in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen sind. Darüber hinaus sind Anlagen nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU-Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) Link auf RL – gesondert gekennzeichnet. Anlagen nach der IE-RL sind grundsätzlich in einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen. Für derartige Anlagen gelten darüber hinaus besondere Regelungen bezüglich der Darstellung des Ausgangszustands bei Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, der Berichtspflichten des Anlagenbetreibers sowie der integrierten Anlagenüberwachung durch die zuständigen Behörden. Der Stand der Technik ist europaweit über so genannte BVT-Schlussfolgerungen (Best Verfügbare Technik) bindend vorgegeben und in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Die IE-RL wurde im Mai 2013 in nationales Recht umgesetzt. Nach Erteilung einer Genehmigung wird die Durchführung des BImSchG bei genehmigungsbedürftigen Anlagen außer Heiz-/Kraftwerken, Feuerungsanlagen und Gasturbinen nach den Vorgaben der §§ 52 und 52a BImSchG von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden überwacht. Genehmigungs- und Überwachungsdaten Eine kartografische Darstellung der im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen finden Sie im Geoportal Berlin . Eine Hilfe zum Umgang mit dem FIS-Broker steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Informationen zur Genehmigung und Überwachung von Heiz-/Kraftwerken, Feuerungsanlagen und Gasturbinen erhalten Sie durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit . Die Wahrnehmung der Aufgaben zum Immissionsschutz bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 22 ff. BImSchG erfolgt durch die bezirklichen Umweltämter . Die Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” nimmt das Referat I B – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, umweltfreundliche Beschaffung – wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung

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