Betriebsbereiche nach SEVESO im Saarland. Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen.
Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Die IGS (Informationssystem gefährliche Stoffe) - Verlinkungsliste ist eine Liste von Stoffnamen / Synonymen, EC- und CAS-Nummern, gekoppelt mit einem Link auf die Anwendung "IGS-Public". Über diesen Link können Informationen (z. B. PC-Daten, Rechtliche Regelungen, Grenzwerte, Gefahrenhinweise, Handlungshilfen, Erste Hilfe ...) zum in der Liste aufgeführten Stoff erhalten werden.
Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
This paper relates to the assessment of transformation products (i.e. metabolites, degradation or reaction products), which are formed from plant protection products. It addresses a detail in Regulation (EC) No. 1107/2009 which is not in line with other substance regulations for REACH , medicinal products, and biocides. Our concern: Also transformation products can be hazardous substances. Meanwhile, they are not yet covered within the POP / PBT /vPvB assessment and the approval criteria for active substances. Our proposal: At least transformation products occurring in a relevant amount should be included in the assessment and the approval criteria in the same way as active substances. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Sustainable chemistry contributes to positive, long-term sustainable development. Chemicals regulations such as REACH can support several aspects of sustainable chemistry. The report gives a systematic analysis on the relations between main elements of REACH (e.g. Registration or Information in the supply chain) and main elements of sustainable chemistry (e.g. substitution of hazardous substances or corporate social responsibility of companies). From data on problematic properties of chemicals up to information for consumers on substances of very high concern (SVHC) in articles: REACH supports already today sustainable chemistry in many ways. The report describes 12 recommendations for a stronger support of sustainable chemistry by REACH: from a higher efficiency of REACH processes up to an increase in exchange and capacity building. Veröffentlicht in Texte | 147/2020.
33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsuntersuchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil Dioxine über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommen weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und PCB hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.
Nie wieder blutroter Rhein Vor 25 Jahren im November 1986 ereignete sich einer der größten vom Menschen verursachten Chemieunfälle in der Geschichte Europas: Aus Anlagen des Schweizer Chemieunternehmen Sandoz bei Basel lief nach einem Großfeuer 20 Tonnen giftiger, rotgefärbter Löschschaum ungehindert in den Rhein - ein enormes Fischsterben war die Folge, fast die gesamte Aalpopulation starb. In Erinnerung an die Katastrophe veranstalten Bundesumweltministerium (BMU), Umweltbundesamt (UBA) und die UNECE morgen einen internationalen Workshop zum Risikomanagement bei gefährlichen Anlagen. „Die Sandoz-Katastrophe mahnt uns noch immer, die enge internationale Kooperation bei grenzüberschreitenden Unglücksfällen Ernst zu nehmen. Ein gutes Krisenmanagement in Unglücksfällen ist unabdingbar, gerade weil mehrere internationale Flüsse Deutschland durchqueren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. „Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt es, die hohen Standards abzusichern. Außerhalb der EU müssen Genehmigungs- und Kontrollsysteme verbessert werden.“ Auf dem Workshop sollen vor allem vorhandene Defizite beim Risikomanagement gefährlicher Anlagen erkannt werden. Ihren Ausgang nahm die Sandoz-Katastrophe, als in einer Lagerhalle des Unternehmens unerwartet 1350 Tonnen hochgiftige Chemikalien in Flammen aufgingen. Die Feuerwehr war zwar sofort zur Stelle und löschte den Brand - mit dem Löschwasser flossen jedoch mehr als 20 Tonnen eines giftigen Pflanzenschutz-Gemisches ungehindert in den Rhein. In den nachfolgenen beiden Wochen verteilte sich das Gift mehr als 400 Kilometer rheinabwärts und vernichtete dabei nahezu den gesamten Aalbestand. In den Niederlanden, die einen Teil des Trinkwassers aus Uferfiltrat des Rheins bezogen, war die Versorgung stark beeinträchtigt. Deutsche Behörden konnten damals lange Zeit nur hilflos zusehen - denn obwohl sich das Unglück direkt an der deutsch-schweizerischen Grenze ereignete, gab es keinen grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Aus der Katastrophe wurden Lehren gezogen: seit dem Sandoz-Unfall ist eine deutliche Verbesserung der Gefahrenlage erreicht worden. Möglich wurde dies insbesondere durch nationale und internationale Regelungen zum Risikomanagement. Wichtig sind vor allem die Störfallverordnung (StörfallV) sowie die Seveso-II-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen dient. Auch Empfehlungen der internationalen Flussgebietskommissionen führten zu einer Verbesserung des sicherheitstechnischen Niveaus von Industrieanlagen, kombiniert mit einer entsprechend wirkungsvollen Überwachung. Gewässerbelastungen durch Unfälle sind im Rhein beispielsweise mittlerweile um mehr als 99 Prozent zurückgegangen. Ein positives Ergebnis, aber: Diese Erfolgsbilanz gilt leider nicht für alle Flusseinzugsgebiete innerhalb der UNECE Region, die Flusseinzugsgebiete innerhalb Europas und Nordamerikas, bis nach Asien und den Nachfolgestaaten der UdSSR umfasst. Vor allem in letztgenannten Ländern ist tendenziell eine eher negative Entwicklung zu registrieren, denn: Effiziente staatliche Genehmigungs- und Kontrollorgane sind nicht in allen Staaten vorhanden. Gleichzeitig sind zwischenstaatliche bzw. internationale Frühwarn-Systeme noch nicht oder nur in Ansätzen etabliert. Innerhalb der EU geht es vor allem darum, das bisher Erreichte abzusichern. Hierzu müssen auch personelle Kapazitäten erhalten bleiben und sicherheitstechnische Standards auch in angrenzende Gesetzesbereiche ausgebaut werden. Regelmäßige Störfall-Übungen zwischen benachbarten Staaten sind zur Absicherung unentbehrlich. Als Vorbild kann die gemeinsam erreichte Verantwortung und frühzeitige Harmonisierung von sicherheitstechnischen Vorsorge- und Überwachungs- Maßnahmen innerhalb der europäischen Flussgebietskommissionen dienen.
Grenzwerte nur selten überschritten – Nitrat könnte Kostentreiber für manche Wasserwerke werden Das ist das Ergebnis des aktuellen Berichts zur Trinkwasserqualität, der heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Grenzwertüberschreitungen sind nach wie vor absolute Einzelfälle. Selbst der Problemstoff Nitrat, der im Grundwasser teilweise in hohen Konzentrationen auftritt – insbesondere dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird – überschreitet im Trinkwasser seit mehreren Jahren nicht mehr den Grenzwert. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten mindestens 99 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein. Grundlage sind die Meldungen der Bundesländer an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das UBA. Maria Krautzberger, UBA -Präsidentin sagt: „Das Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken trinken – insbesondere aus größeren Wasserversorgungen ist es flächendeckend sogar von exzellenter Qualität. Außerdem wird es anders als Flaschenwasser sehr häufig kontrolliert – zum Teil gar täglich. Trinkwasser aus dem Hahn ist auch billiger: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Deutschland im Mittel pro Person für die Verwendung von täglich 121 Litern Trinkwasser 27 Cent pro Tag. Ein einziger Liter Mineralwasser kostet in der Regel deutlich mehr.“ Das UBA hat im aktuellen Bericht für die Jahre 2011 bis 2013 die Ergebnisse der Untersuchungen aus allen größeren Wasserversorgungen veröffentlicht – diese versorgen rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Für Nitrat, das aus Kunstdünger und Gülle ins Grundwasser gelangen kann, bestätigen die neuen Daten den zuvor schon beobachteten rückläufigen Trend: Überschritten im Jahr 1999 noch 1,1 Prozent der überwachten Proben die Grenzwerte, liegt der Anteil seit 2009 bei nahezu null Prozent. Allerdings erlauben diese Daten zu Nitratgehalten im Trinkwasser keinen Rückschluss auf den Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern: Dort steigt die Nitratkonzentration durch die Düngeaktivitäten in der Landwirtschaft häufig sogar weiter an. Das Trinkwasser selbst ist fast allerorten unbelastet – nur ein Promilleteil der Trinkwasser-Proben aus den größeren Wasserversorgungen liegt in Deutschland über dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat/Liter. Für die Einhaltung des Grenzwertes sorgen die Wasserversorger: Einige verdünnen zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser und stellen so die Trinkwasserqualität sicher. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sieht beim Nitrat vor allem die Landwirtschaft in der Pflicht: „Wir müssen unser Grundwasser besser schützen – und dazu vor allem die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft senken. Immer mehr Wasserversorger befürchten nämlich, dass in ihrer Nähe bald nicht mehr genügend unbelastetes Grundwasser für die Trinkwassergewinnung bleibt. Dann müssten diese Wasserversorger das Nitrat technisch aus dem Grundwasser entfernen oder von weit herholen. Im Extremfall könnte das pro Kubikmeter Wasser (das sind 1000 Liter) rund einen Euro mehr für uns Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 m 3 zahlt dann nicht wie bislang durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, sondern eher 140 Euro.“ Grenzwertüberschreitungen für das giftige Schwermetall Blei kommen nur noch selten vor (in weniger als 0,1 Prozent der Proben). Schuld daran sind übrigens nie die Natur oder das Wasserwerk, sondern bleihaltige Leitungen oder Armaturen in den Häusern und Wohnungen selbst. Veraltete Installationen sind meist auch die Ursache, wenn zu viel Kupfer, Nickel und Cadmium im Wasser ist. Dagegen hilft nur, zertifizierte Leitungen und Armaturen einzubauen. Für Blei gilt seit dem 1. Dezember 2013 ein Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter Trinkwasser, und die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, darüber zu informieren, wenn noch Blei in ihrer Anlage verbaut ist – auch dann, wenn der Grenzwert eingehalten ist. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten alle drei Jahre den oben genannten Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland betrifft dies rund 2.460 Wasserversorgungsgebiete (WVG; dazu zählt auch das dazugehörige Leitungsnetz und die häusliche Trinkwasser-Installation), in denen durchschnittlich jeweils mehr als 1.000 Kubikmeter Wasser am Tag geliefert oder mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Die EG-Trinkwasserrichtlinie regelt die Qualitätsanforderungen für die Überwachung von 26 chemischen und zwei mikrobiologischen Parametern, mit denen die gesundheitliche Eignung des Trinkwassers beurteilt wird. Trinkwasser kann weitere Stoffe enthalten, natürlicherweise zum Beispiel Fluorid aus dem natürlichen Gesteinsuntergrund oder aus menschlichen Aktivitäten zum Beispiel Süßstoffe, Komplexbildner aus Geschirrspülmitteln oder Flammschutzmittel – fast immer nur vereinzelt und in sehr geringen Konzentrationen (selten mehr als ein Millionstel Gramm pro Liter). Daher sieht das UBA keinen Nutzen darin, das Trinkwasser in Deutschland flächendeckend und kontinuierlich auch auf die Vielzahl weiterer Stoffe zu testen. Effizienter ist, bei diesen selten und regional unterschiedlich auftretenden Stoffen einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein gesundheitliches Risiko besteht und eine dauerhafte Überwachung sinnvoll ist. Dabei berät das Umweltbundesamt die örtlichen Gesundheitsämter, Wasserversorger sowie die Bürgerinnen und Bürger. Über die Trinkwasserqualität vor Ort informieren übrigens die lokalen Wasserversorger – oft auch mit tagesscharfen Daten im Internet.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Röttgen und Flasbarth: Studie zeigt Handlungsbedarf für umweltgerechtes Recycling auf Über 155.000 Tonnen zum Teil gefährlichen Elektroschrotts werden jährlich aus Deutschland ins außereuropäische Ausland exportiert, darunter allein rund 50.000 Tonnen PC- und Fernseh-Bildschirme, die neben Metallen auch flammhemmende Bromverbindungen wie gefährliche polybromierte Diphenylether (PentaBDE) enthalten können. Selbst defekte Geräte werden zum Teil als „noch funktionstüchtig“ umdeklariert, meist nach Asien und Afrika verschifft und dort nur selten umweltgerecht recycelt. Dies ergab eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA), die heute auf der CeBIT in Hannover vorgestellt wurde. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Die Studie belegt die Dimension illegaler Exporte von Elektroaltgeräten. Sie macht aber auch deutlich, dass weitere Maßnahmen zur Lösung der Probleme notwendig sind. Die Bundesregierung setzt sich für eine klare europäische Regelung ein, nach der ein Exporteur nachweisen muss, dass exportierte Geräte funktionstüchtig sind und es sich nicht um Abfall handelt, und dass Exporteure die Kosten von Kontrollen zu tragen haben.“ In Deutschland sollten die zuständigen Behörden verstärkt Sammelplätze sowie Exporte kontrollieren, um die Umwelt- und Gesundheitsschäden als Folge des kriminellen Handels einzudämmen. „Mit den alten Elektrogeräten verlassen nicht nur viele Gefahrstoffe das Land, auch kostbare Rohstoffe wie Gold, Kupfer, Platin oder Indium gehen damit für den Rohstoffkreislauf bei uns verloren.“, so UBA -Präsident Jochen Flasbarth. „So lange ein umweltgerechtes Recycling nur in Europa oder ähnlichen Regionen vertretbar und technisch zufriedenstellend möglich ist, sollten die entsprechenden Geräteteile oder Geräte dort verwertet werden. Kostbare Rohstoffe vernünftig zu recyceln, ist bei steigenden Weltmarktpreisen - gerade für viele Metalle - auch ein ökonomisches Gebot der Vernunft.“, so Flasbarth weiter. Der UBA-Präsident sprach sich auch dafür aus, die Recycling-Standards in Asien und Afrika durch Techniktransfer weiter zu verbessern. Die Hersteller von Neugeräten seien ebenfalls gefordert, Geräte umweltverträglicher zu gestalten. In der Studie haben Fachleute des Hamburger Instituts für Ökologie und Politik GmbH (Ökopol) über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren die bisher solidesten Informationen zur Herkunft und Menge exportierter Geräte zusammengetragen: Die Geräte stammen unter anderem von Flohmärkten, aus dem Second-Hand-Handel oder werden vom Sperrmüll geholt. Dann gehen sie häufig über Sammelplätze in den Export, meistens auf dem Seeweg. Die alten Elektrogeräte enthalten neben gesundheitlich unbedenklichen metallischen Rohstoffen auch eine ganze Reihe von Gefahrstoffen, die geordnet verwertet werden müssen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht zu belasten. In einem alten Computer etwa stecken über 100 verschiedene Stoffe. Herkömmliche Bildschirmgeräte enthalten zudem noch Leuchtmittel, die sachgemäß zu entsorgen sind. Die Ergebnisse der Studie sollen an die relevanten Akteure, insbesondere die Länder, die betroffenen Bundesministerien, die Kommunalen Spitzenverbände und die Umwelt- und Wirtschaftsverbände sowie die Europäische Kommission mit der Bitte versandt werden, die für sie relevanten vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen.
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