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Anlagensicherheit

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es weltweit zu schweren Unfällen in Chemischen Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Betriebsangehörigen, die Nachbarschaft und die Umwelt. Es wurde deutlich, dass für Betriebe und Anlagen, in denen gefährliche Stoffe in großen Mengen vorhanden sein können, zusätzliche Sicherheits-, Vorsorge-, und Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Der rechtliche Rahmen zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung schwerer Unfälle wurde in Deutschland mit Inkrafttreten der ersten Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV ) 1980 geschaffen. Die Europäische Union hat 1982 die Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung von schweren Unfällen, die sogenannte Seveso-Richtlinie, erlassen. Die Seveso-Richtlinie und auch die Störfall-Verordnung wurden aufgrund verschiedener Ereignisse fortgeschrieben und novelliert. Seit 2012 sind die grundliegenden Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb an Anlagen und Betriebsbereiche, die der Störfall-Verordnung unterliegen, auf europäischer Ebene maßgeblich in der Seveso-III-Richtlinie geregelt. Diese wurde durch die novellierte Störfall-Verordnung ( Störfall-Verordnung vom 15.März 2017, BGBl. I S.483 ) 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Da sich in Sachsen-Anhalt bedeutende Standorte der Chemischen Industrie und viele weitere Betriebe befinden, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, hat die Störfallvorsorge hier eine hohe Bedeutung. Das Landesamt für Umweltschutz hat als Fachbehörde im System der an der Störfallvorsorge beteiligten Behörden unter anderem die Aufgabe, das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) in Fragen zur Störfallvorsorge zu beraten und das Landesverwaltungsamt beim Vollzug der Störfallverordnung zu unterstützen. Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten: Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und der Störfall-Verordnung , Prüfung der Inspektionsberichte nach § 16 der Störfall-Verordnung Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen, Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen, Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und Wahrnehmung der EU-Berichterstattung

Abfall und Recycling Hamburg

Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten. Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.

Waterbase - Water Quality ICM, 2024

Waterbase is the generic name given to the EEA's databases on the status and quality of Europe's rivers, lakes, groundwater bodies and transitional, coastal and marine waters, on the quantity of Europe's water resources, and on the emissions to surface waters from point and diffuse sources of pollution. The dataset contains time series of nutrients, organic matter, hazardous substances, pesticides and other chemicals in rivers, lakes, groundwater, transitional, coastal and marine waters. A list of spatial object identifiers with selected attributes, reported through WFD and WISE Spatial data reporting, is added to dataset as spatial reference. The data has been compiled and processed by EEA. Please refer to the metadata for additional information. *** The dataset is split into two parts: Part 1: DisaggregatedData; Part 2: AggregatedData, AggregatedDataByWaterBody, SpatialObject_DerivedData. *** Data is reported by EEA member countries as individual samples from monitoring sites in the DisaggregatedData table or as annual aggregates of samples from monitoring sites in the AggregatedData table. Therefore data found in one table is not found in the other, and visa versa. Data in the the AggregatedDataByWaterBody is mostly historical. For an alternative option how to access the Waterbase data without downloading the full dataset, please see the 'Discodata user guide' in the Documents section.

Erfassung von Abfaellen und Rueckstaenden aus der gewerblichen Wirtschaft im kommunalen Raum

Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.

Technical Support for the revision of ecolabel and green public procurement GPP Criteria Lot 1

The project's objective is to support JRC IPTS in revising the existing Ecolabel and GPP criteria of personal computers and notebook computers. The priority in this revision process is to first analyse which of the existing criteria and the supporting evidence are still valid and to identify the additional research that should be carried out. Potential additional criteria can be developed, if identified as necessary in the course of the study. The study starts with a definition of the scope; the necessarity for new or revised Ecolabel and GPP criteria is based on a market analysis and a technical analysis with research on the most significant environmental impacts during the whole life cycle of the products. This also includes the application of a consistent methodological approach regarding the hazardous substances criteria. Based on these findings, the improvement potential will be derived resulting in a proposal for a revised Ecolabel and GPP criteria set for desktop and notebook computers which will be discussed in a European stakeholder process.

Technical Support for the revision of ecolabel and green public procurement GPP Criteria Lot 4

The project's objective is to support JRC IPTS in revising the existing Ecolabel and GPP criteria of televisions. The priority in this revision process is to first analyse which of the existing criteria and the supporting evidence are still valid and to identify the additional research that should be carried out. Potential additional criteria can be developed, if identified as necessary in the course of the study. The study starts with a definition of the scope; the necessarity for new or revised Ecolabel and GPP criteria is based on a market analysis and a technical analysis with research on the most significant environmental impacts during the whole life cycle of the products. This also includes the application of a consistent methodological approach regarding the hazardous substances criteria. Based on these findings, the improvement potential will be derived resulting in a proposal for a revised Ecolabel and GPP criteria set for televisions which will be discussed in a European stakeholder process.

Biologische Behandlung von Metallspaenen und -schlaemmen, die mit Kuehlschmierstoffen verunreinigt sind

Bei der Fertigung von Autoteilen im Mercedes Benz Werk fallen Metallspaene und Metallschlaemme an, die mit Kuehlschmierstoffen verunreinigt sind. Im Arbeitsbereich Abfallwirtschaft sollen Untersuchungen zur biologischen Reinigung dieser Problemstoffe durchgefuehrt werden. Zeitgleich werden Reaktoren zur Behandlung dieser Problemstoffe konzipiert und angefertigt. Wegen der meist nicht festen Konsistenz, des zumeist hohen Fremdstoffgehaltes und der unterschiedlichen und oft problematischen Zusammensetzung ist die Verwertung oder Entsorgung der oelhaltigen Spaene und Schlaemme schwierig und kostspielig. Eine Moeglichkeit, einen Teil der Verunreinigung abzutrennen, ist das Zentrifugieren der Problemstoffe. Dabei kann ein Teil der Kuehlschmierstoffe (KSS) zurueckgewonnen werden, und der Transport der Abfallstoffe wird vereinfacht. Ausserdem ist eine thermische Entfeuchtung bzw. Wiederverwertung moeglich. Bei diesen Verfahren fuehrt die meist unvollstaendige Verbrennung zu Problemen in der Abluft und zur Zerstoerung von Elektrofiltern durch Glimmbraende. Eine Abgasnachverbrennung koennte hier die Probleme minimieren. Mit Wasch- und Extraktionsverfahren, bei denen mit Waschwasser und Tensiden gearbeitet wird, ist ebenfalls eine Trennung moeglich. Von Huettenwerken werden nur Metallspaene angenommen, wenn diese eine trocknende Vorbehandlung, mindestens in Form eines Zentrifugierens, erfahren haben. Ordnungsgemaess aufbereitete, fuer die schmelztechnische Verarbeitung vorgesehene Spaene sollten Restfeuchten von kleiner 0,3 Prozent aufweisen. Ein Recycling ohne vorherige Reinigung ist daher nicht moeglich. Erste Voruntersuchungen zur biologischen Reinigung der oelhaltigen Schlaemme bzw. Spaene haben gezeigt, dass die Verunreinigungen verringert werden koennen. Bei diesen anaeroben Versuchen wurde den oelhaltigen Abfallstoffen anaerobes organisches Material zum Animpfen zugegeben. Weitere Versuche mit unterschiedlichen Zuschlagsstoffen und veraenderten Milieubedingungen werden folgen.

Mobile Gefahrstoffschnellauskunft als App für die Einsatzkräfte vor Ort (Applikation)

Die Gefahrstoffschnellauskunft ist ein Teildatenbestand von ChemInfo und wird mittels Konfiguration für die Zielgruppen Feuerwehren, Fachberater, Rettungsdienst und THW entsprechend aufbereitet, exportiert und in der GSAapp offline zur Verfügung gestellt.

Sachstand über gefährliche Stoffe in Produkten aus Massenkunststoffen und Ableitung von Anforderungen an Rezyklate

Um das Ziel der Stärkung des Kunststoffrecyclings im Sinne der zirkulären Ökonomie zu erreichen, ist es notwendig, die Kenntnis über Additive, gefährliche Stoffe (eingestuft gemäß CLP-Verordnung oder SHVC nach REACH) und Degradationsprodukte in Kunststoffen sowie über Kontaminationen in Kunststoffabfällen zu vertiefen. Das Vorhaben soll an die Ergebnisse des Berichtes UM 19 34 5080 anknüpfen und die Frage des Gehaltes an gefährlichen Stoffen und der Rezyklatqualität für Produkte aus Massenkunststoffen wie Haushaltswaren, Sport/Spiel/Freizeit, Möbel, Landwirtschaft und Verpackungen untersuchen. Ziele des Vorhabens sind: 1) Gesamtüberblick über die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Kunststoffen, welche üblicherweise für die betrachteten Anwendungen zum Einsatz kommen, 2) Identifizierung und Entwicklung von Verfahren zur Identifikation und Quantifizierung gefährlicher Stoffe zur Beurteilung des Aufbereitungserfolges und 3) Ableitung von Anforderungen an Kunststoffrezyklate für ausgewählte Einsatzbereiche.

Wesentliche Änderung einer Galvanik auf dem Grundstück Rhinstraße 134, 12681 Berlin

Die hmp HEIDENHAIN-MICROPRINT GmbH (nachfolgend: hmp) betreibt am Standort Rhinstraße 134, 12681 Berlin eine Anlage zur Herstellung von Leiterplatten, deren Betriebseinheit BE 400: Galvanik eine genehmigungsbedürftige Anlage nach Nr. 3.10.1 GE des Anhangs 1 der 4. BImSchV darstellt. Die Firma beantrag die Errichtung und den Betrieb einer neuen Galvanikanlage in einem neu geplanten Gebäude im Standort. Das neue Gebäude verfügt über drei Etagen, in dessen erster Etage die neue Galvanikanlage errichtet werden. Die neue Anlage wird mit ca. 600.000 Zuschnitten/Jahr eine höhere Kapazität als die bestehende Anlagen mit ca. 350.000 Zuschnitten/Jahr aufweisen. Das Wirkbadvolumen der neuen Galvanik beträgt ca. 73 m³. Neben der Kapazitätserweiterung geht eine technologische Weiterentwicklung einher, die sowohl eine Optimierung der galvanotechnischen Prozesse als auch einen optimierten Automatisierungsgrad umfasst. Die grundlegenden Verfahrensschritte und der Einsatz an Chemikalien werden vergleichbar mit der bestehenden Anlage sein. Die Verlagerung von vier Containern für Gefahrstoffe an neue Standorte ist ebenfalls Antragsgegenstand. Darüber hinaus ist der Neubau eines Lagergebäudes (auch Kaltlagerhalle genannt) geplant, welches im Westteil des bestehenden Werksgeländes teilweise im Bereich bereits bestehender befestigter Außenanlagen (Mitarbeiterparkplatz) errichtet werden soll. Die Anlage fällt unter die Nr. 3.9.1 der Anlage 1 UVPG. Das Vorhaben war damit einer allgemeinen Vorprüfung zu unterziehen. Es wurde die UVP-Pflicht für das Vorhaben festgestellt.

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