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Geflügelzucht (Pute, Ente, Gans) in Deutschland 2013

Diese Ressource beinhaltet bundesweite Informationen zu gezüchteten einheimischen Geflügelrassen der Pute, Ente und Gans und zu Ortsvereinen für Geflügelzucht. Grundlage des Datenbestands bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Die privatwirtschaftlich organisierte Geflügelzucht ist in Deutschland vorwiegend im Bundesverband Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG) sowie außerhalb des BDRG in Vereinen wie z.B. der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) organisiert. Mit der Datenerhebung wurde der BDRG von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen eines Vertrages im Jahre 2013 beauftragt. Die Erhebung diente der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Koordination von Erhaltungsaktivitäten der tiergenetischen Ressourcen in Deutschland. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2013.

Einheimische Geflügelrassen (Pute, Ente, Gans) in Deutschland INSPIRE

Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet Informationen zur Haltung einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans zum Zweck der Zucht als Vektordaten mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise (1:25.000) im INSPIRE Datenmodell "Verteilung der Arten". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

Ortsvereine für Geflügelzucht in Deutschland INSPIRE

Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet die Ortsvereine für Geflügelzucht einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans als Punktdaten im INSPIRE-Datenmodell "Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Erhebung über die Viehbestände

Ermittelt werden die Bestände an Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel allgemein oder repräsentativ. 1. allgemein alle vier Jahre, beginnend 2003, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai : Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel 2. repräsentativ in jedem Jahr (mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet), beginnend 2002, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai: Rinder, Schweine und Schafe 3. repräsentativ in jedem Jahr zum Berichtszeitpunkt 3. November: Rinder und Schweine.

WMS) - Biogasanlage und Hähnchenmastanlage Tüske (Ursprungsplan) der Samtgemeinde Barnstorf

WMS) - Biogasanlage und Hähnchenmastanlage Tüske (Ursprungsplan) der Samtgemeinde Barnstorf im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2

Geflügelstatistik

Die Geflügelstatistik umfasst folgende Erhebungen: 1. Erhebung in Brütereien 2. Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung 3. Erhebung in Geflügelschlachtereien Monatlich: Zahl der Bruteier, geschlüpften Küken, vorhandene Hennenhaltungsplätze, legende Hennen, erzeugte Eier, geschlachtetes Geflügel. Jährlich: Fassungsvermögen der Brutanlagen, Haltungsform und Bestandsaufbau nach Altersklassen und Legeperioden.

Der Fuchs

Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - Download-Service (WFS-LFU-BIMSCHG)

Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.

Gemeldete Schadensfälle an Nutztieren in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2019 Hinweise zur Spalte "Verursacher" Erläuterung zu (*): Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindestschutz vorhanden? Nutztierrisse 2019 Summe 2019 Zurück zur Übersichtsseite der Nutztierrisszahlen in Sachsen-Anhalt

In dieser Statistik sind alle bisher gemeldeten Schadensfälle aus dem Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt dokumentiert. Ist in der Rubrik 'Verursacher' der Vermerk "(DNA)" angegeben, basiert die Endbwertung auf einer genetischen Untersuchung des vor Ort sichergestellten genetischen Materials durch das Referenzlabor Senckenberg Gelnhausen . Ohne diesen Vermerk stützt sich die Endbewertung auf das vor Ort begutachtete Rissbild. In diesen Fällen war eine genetische Untersuchung entweder ohne Ergebnis, aufgrund der äußerlichen Gegebenheiten aussichtslos oder durch eine eindeutige Sachlage nicht nötig. * Mindestschutz nach der zum Zeitpunkt des Rissvorfalls aktuellen Richtlinie vorhanden. Sofern der Begriff „irrelevant“ eingetragen ist,  bezieht sich dies auf Fälle in Nutztierhaltungen, für die kein wolfsabweisender Mindestschutz als Voraussetzung für einen Schadensausgleich  vorgeschrieben ist,  z.B.   in der Rinderhaltung sowie bei Vorfällen außerhalb des bekanntgemachten " Ausbreitungsgebietes Wolf ". Sofern der Begriff „unklar“ eingetragen ist, bezieht er sich auf Vorfälle, bei denen die Angaben zum Zaunschutz  auf den Aussagen der Tierhalter bei den Nutztierrissbegutachtungen beruhen, da der Zaun zum Zeitpunkt der Rissbegutachtung vor Ort nicht mehr beurteilt werden konnte (z.B. weil der Zaun infolge der ausbrechenden Herde umgestoßen oder zum Schutz der Herde an anderer Stelle neu aufgebaut wurde). Melde-datum Land-kreis Gemeinde Tierart An-zahl getö-tet An-zahl ver-letzt Entschädigungs-relevanter, wolfsab-weisender Mindestschutz vorhanden?* Herden-schutz nach Vor-Ort-Beratung** Verursacher Individuum bei genetischer Artbestimmung Wolf 06.01.19 JL Möser Schaf 1 unklar andere Ursache 07.01.19 ABI Muldestausee Gehege-wild 8 nein Wolf (DNA) 21.01.19 MSH Gerbstedt Mini-schwein 2 irrelevant Hund (DNA) 23.01.19 BK Calvörde Rind (Kalb) 2 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 25.01.19 ABI Aken Gehege-wild 6 irrelevant Wolf (DNA) 28.01.19 HZ Halberstadt Schaf 1 1 irrelevant Hund 28.01.19 SLK Schönebeck Rind (Kalb) 1 irrelevant Hund (DNA) 06.02.19 BLK Weißenfels Schaf 1 ja andere Ursache 08.02.19 HZ Halberstadt Schaf 1 1 irrelevant Hund 10.02.19 JL Burg Schaf 3 3 nein Wolf (DNA-individ.) GW1104m 24.02.19 WB Jessen Schaf 17 ja Wolf (DNA) 25.02.19 JL Gommern Rind 1 irrelevant Wolf (DNA-individ.) GW1179m 25.02.19 SLK Schönebeck Rind (Kalb) 1 irrelevant Hund (DNA) 02.03.19 JL Jerichow Schaf 1 nein nicht er-mittelbar 02.03.19 HZ Thale Gehege-wild 2 irrelevant nicht er-mittelbar 04.03.19 SAW Gardelegen Schaf 9 ja Wolf (DNA) 09.03.19 MD Magdeburg Schaf 1 unklar nicht er-mittelbar 10.03.19 WB Kemberg Schaf 5 nein Wolf nicht auszuschließen 12.03.19 JL Gommern Rind 1 irrelevant Wolf (DNA-individ.) GW1223m 12.03.19 JL Parchen Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht er-mittelbar 13.03.19 WB Gräfenhainichen Schaf 7 5 nein Wolf (DNA-individ.) GW869m 13.03.19 JL Möser Schaf 1 ja Wolf nicht auszu-schließen 13.03.19 WB Zahna-Elster Rind (Kalb) 1 irrelevant andere Ursache 16.03.19 WB Bad Schmiedeberg Gehege-wild 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW1229f 21.03.19 SK Mücheln (Geiseltal) Rind 1 irrelevant andere Ursache 22.03.19 ABI Raguhn-Jeßnitz Schaf 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 03.04.19 WB Gräfenhainichen Schaf 3 1 (Esel) nein Wolf (DNA-individ.) GW1198m 05.04.19 WB Coswig Schaf 1 nein nicht er-mittelbar 13.04.19 SDL Bismark Pute 2 nein andere Ursache 17.04.19 SDL Kremkau Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht er-mittelbar 19.04.19 SAW Kalbe (Milde) Schaf 1 8 nein Wolf (DNA) 20.04.19 WB Gräfenhainichen Huhn 9 nein andere Ursache 25.04.19 SLK Schönebeck (Elbe) Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 02.05.19 SDL Kremkau Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 02.05.19 SDL Tangermünde Schaf 1 ja Hund (DNA) 05.05.19 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 06.05.19 BLK Freyburg (Unstrut) Schaf 4 3 irrelevant Hund (DNA) 07.05.19 BLK Zeitz Schaf 2 nein Hund 10.05.19 SK Merseburg Rind (Kalb) 1 nein Hund (DNA) 12.05.19 JL Schönhausen (Elbe) Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA) 15.05.19 SDL Schollene Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 20.05.19 ABI Barby Schaf 7 1 ja Wolf nicht auszu-schließen 20.05.19 MD Magdeburg Huhn 12 1 nein andere Ursache 21.05.19 BLK Naumburg (Saale) Strauß 1 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 23.05.19 SK Mücheln Schaf 1 irrelevant andere Ursache 02.06.19 ABI Muldestausee Schaf 1 nein nicht er-mittelbar 10.06.19 SDL Schollene Kalb 1 nein Wolf nicht auszu-schließen 21.06.19 JL Möckern Schaf 3 ja Wolf (DNA) 07.07.19 JL Möckern Schaf 4 3 ja Wolf nicht auszu-schließen 15.07.19 JL Burg Schaf 2 1 nein Hund (DNA) 17.07.19 SDL Kamern Schaf 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW1314m 19.07.19 SDL Arneburg-Goldbeck Schaf 1 nein andere Ursache 20.07.19 SDL Kamern Schaf 2 ja Wolf (DNA) 03.08.19 JL Möckern Schaf 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW333m 05.08.19 SAW Kalbe (Milde) Schaf 4 2 ja Wolf (DNA) 16.08.19 BK Haldensleben Schaf 5 2 nein Wolf 19.08.19 DE Dessau-Roßlau Schaf 5 ja Wolf (DNA) 28.08.19 JL Möckern Schaf 10 2 ja Wolf (DNA) 28.08.19 BK Calvörde Rind (Kalb) 2 irrelevant nicht er-mittelbar 29.08.19 BK Haldensleben Schaf 2 1 nein Wolf 31.08.19 JL Möckern Schaf 1 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW688m 01.09.19 JL Möckern Schaf 1 nein Wolf (DNA) 01.09.19 WB Kemberg Schaf 3 4 nein Wolf (DNA) 04.09.19 SK Mücheln (Geiseltalsee) Schaf 1 irrelevant andere Ursache 06.09.19 JL Elbe-Parey Schaf 1 ja Wolf (DNA) 06.09.19 SDL Havelberg Schaf 9 nein Wolf (DNA) 08.09.19 JL Möckern Schaf 1 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW688m 16.09.19 JL Genthin Rind (Kalb) 1 1 irrelevant Wolf (DNA) 29.09.19 ABI Zerbst Schaf 1 1 nein Wolf (DNA) 30.09.19 SDL Kamern Schaf 1 1 nein Wolf (DNA) 01.10.19 JL Genthin Rind (Kalb) 1 ja Wolf (DNA) 02.10.19 JL Möckern Schaf 1 3 ja Wolf (DNA-individ.) GW688m 03.10.19 SDL Zehrental Schaf/ Ziege 3 2 ja Wolf (DNA) 03.10.19 SLK Schönebeck (Elbe) Alpaka 1 ja andere Ursache 04.10.19 SDL Zehrental Schaf/ Ziege 15 13 ja Wolf 05.10.19 JL Genthin Ziege 1 3 nein Wolf (DNA) 09.10.19 WB Oranienbaum-Wörlitz Rind (Kalb) 1 irrelevant andere Ursache 10.10.19 WB Jessen Schaf 1 ja nicht er-mittelbar 13.10.19 BK Colbitz Gehege-wild 1 nein Wolf nicht auszu-schließen 14.10.19 SK Landsberg Gehege-wild 2 nein andere Ursache 17.10.19 SDL Bismark Gehege-wild 1 nein Wolf nicht auszu-schließen 20.10.19 WB Coswig Schaf 1 nein Wolf nicht auszu-schließen 25.10.19 SDL Havelberg Schaf 5 ja Wolf (DNA-individ.) GW743m 25.10.19 JL Jerichow Schaf 11 nein Wolf (DNA) 28.10.19 BLK Freyburg Geflügel 3 unklar Luchs nicht auszu-schließen 02.11.19 SDL Bismark Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA) 04.11.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 3 nein Wolf (DNA) 08.11.19 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht er-mittelbar 12.11.19 BK Calvörde Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht er-mittelbar 15.11.19 JL Burg Schaf 1 ja Wolf (DNA) 18.11.19 JL Möckern Schaf 1 2 ja Wolf (DNA) 18.11.19 WB Bad Schmiedeberg Gehege-wild 3 unklar Wolf nicht auszu-schließen 19.11.19 JL Gommern Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA) 21.11.19 SDL Tangerhütte Rind (Kalb) 2 irrelevant Wolf nicht auszu-schließen 22.11.19 SDL Havelberg Schaf 1 nein nicht er-mittelbar 22.11.19 JL Möckern Schaf 1 ja Wolf nicht auszu-schließen 23.11.19 JL Möckern Schaf 5 6 ja Wolf (DNA) 25.11.19 JL Möckern Schaf 8 1 ja Wolf (DNA) 25.11.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 2 nein Wolf nicht auszu-schließen 02.12.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 3 nein Wolf nicht auszu-schließen 07.12.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 3 nein Wolf (DNA) 13.12.19 WB Coswig Schaf 3 nein Wolf nicht auszu-schließen 16.12.19 SAW Diesdorf Schaf 19 1 ja Wolf (DNA) 18.12.19 JL Möckern Schaf 5 ja Wolf (DNA-individ.) GW1183f 19.12.19 ABI Zerbst (Anhalt) Schaf 11 8 unklar Wolf (DNA) 20.12.19 JL Genthin Schaf 1 nein andere Ursache 27.12.19 MSH Gerbstedt Gehege-wild 3 irrelevant andere Ursache Wolf oder Wolf nicht auszuschließen andere Ursache/Hund/nicht ermittelbar getötet 247 70 verletzt 79 8 Letzte Aktualisierung: 24.03.2021

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