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Geflügelzucht (Pute, Ente, Gans) in Deutschland

Diese Ressource beinhaltet bundesweite Informationen zu gezüchteten einheimischen Geflügelrassen der Pute, Ente und Gans und zu Ortsvereinen für Geflügelzucht. Grundlage des Datenbestands bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Die privatwirtschaftlich organisierte Geflügelzucht ist in Deutschland vorwiegend im Bundesverband Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG) sowie außerhalb des BDRG in Vereinen wie z.B. der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) organisiert. Mit der Datenerhebung wurde der BDRG von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen eines Vertrages im Jahre 2013 beauftragt. Die Erhebung diente der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Koordination von Erhaltungsaktivitäten der tiergenetischen Ressourcen in Deutschland. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2013.

INSPIRE-WMS SL Produktions- und Industrieanlagen IED - Raising of poultry

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Produktions- und Industrieanlagen IED Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarl. Produktions- und Industrieanlagen zum Thema Raising of poultry. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.

WFS - Tierhaltung im Freistaat Sachsen

WFS mit Daten zur Tierhaltung im Freistaat Sachsen gemäß 4. BImSchV. Unterschieden wird u. a. zwischen Rinder-, Schweine- und Geflügelzucht sowie danach, ob diese Anlagen von der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Industrieemissionsrichtlinie) betroffen sind.

WMS - Tierhaltung im Freistaat Sachsen

WMS mit Daten zur Tierhaltung im Freistaat Sachsen gemäß 4. BImSchV. Unterschieden wird zwischen Rinder-, Schweine- und Geflügelzucht sowie danach, ob diese Anlagen von der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Industrieemissionsrichtlinie) betroffen sind.

Geflügelpest: Neuer Informationsflyer des Landwirtschaftsministeriums bietet Orientierung für Hobbygeflügelhalter

Staatssekretär Bottermann: „Höchste Achtsamkeit und Sorgfalt für Geflügelhalterinnen und -halter in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin geboten.“ Die Gefahr des Auftretens von Geflügelpestfällen ist nach wie vor nicht gebannt. Geflügelhalter müssen weiterhin außerordentlich wachsam sein. Auch in diesem Jahr waren zahlreiche erwerbsmäßige Nutztierhaltungen sowie auch Hobbyhaltungen betroffen. Bereits seit Mitte Januar verpflichtete sich die nordrhein-westfälische Geflügelbranche in einer Branchen-Selbstverpflichtung in allen geflügelhaltenden Betrieben des Landes weitergehende Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Wichtige Informationen zur Geflügelpest und den erforderlichen Vorsorgemaßnahmen hat das nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium in einem aktuellen Flyer gebündelt. Er richtet sich speziell an private Tierhalter, die nicht in einem Verband organisiert sind. Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann sieht in dem Flyer eine weiteres Kommunikationsinstrument, um alle Halter zu erreichen: „Der Flyer informiert Hobbyhalterinnen und -halter über die zu treffenden Präventiv- und Biosicherheitsmaßnahmen. Ziel ist es, unmittelbar und bestmöglich vorbeugende Maßnahmen in Geflügelbeständen umzusetzen, um weitere Einträge des Virus zu verhindern und einer Weiterverbreitung der Tierseuche von Bestand zu Bestand aktiv entgegenzuwirken. Dies gelingt uns nur, wenn alle Geflügelhalter - Hobbyhaltungen und erwerbsmäßige Nutztierhaltungen - weiterhin höchste Achtsamkeit und Sorgfalt walten lassen.“ Der Flyer ist in gedruckter Form bei den Veterinärämtern in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen erhältlich und wird von den Mitarbeitenden der Ämter an private Geflügelhalterinnen und –Halter ausgegeben. Digital ist der Flyer auf der Webseite des Ministeriums als Download erhältlich. Im Faltblatt werden unter anderem folgende Hygiene-Regeln aufgeführt, die derzeit überall in Nordrhein-Westfalen für landwirtschaftliche Geflügelhaltungen und Hobby-Haltungen gleichermaßen gelten: Direkten Kontakt von Haus- und Wildvögeln unbedingt verhindern. Auch indirekten Kontakt, z. B. durch Kot oder Federn unterbinden. Füttern und Tränken nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Besucherkontakte in Ställen und Volieren auf das notwendige Minimum beschränken. Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher tragen, wenn Sie als fremde Person eine Geflügelhaltung betreten. Auch Tierhalterinnen und Tierhalter selbst tragen bei der Versorgung ihrer Tiere stets Schutzkleidung sowie spezielle Schuhe oder Überschuhe. Volieren, Wintergärten und Kalt-Scharräume müssen so eingerichtet werden, dass keine Wildvögel eindringen können und dass auch kein Kot von oben hineinfallen kann. Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe), können angebaute mobile Volieren diesen Zweck erfüllen Hintergrund Das Tierseuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen hält weiterhin an. Laut aktueller Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 10. Januar 2022 erlebte Deutschland zwischen Oktober 2020 und April 2021 die bisher schwerste Geflügelpestkrise überhaupt. Seit Mitte Oktober 2021 wurden deutschlandweit erneut über tausend von HPAIV-infizierten Wildvögeln sowie mehr als 70 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet.  Nordrhein-Westfalen verzeichnete im Winter 2021/2022 bereits elf Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen und über sechzig Nachweise bei Wildvögeln. Weitere Informationen Flyer "Der Geflügelpest erfolgreich vorbeugen" Informationen zur Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen beim LANUV Gemeinsame NRW-Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest (PDF) "Geflügelpest: Freiwillige Selbstverpflichtung der Branche bietet Schutz vor weiteren Ausbrüchen in Nordrhein-Westfalen"(Pressemitteilung vom 15.01.2022) Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz

Geflügelstatistik

Die Geflügelstatistik umfasst folgende Erhebungen: 1. Erhebung in Brütereien 2. Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung 3. Erhebung in Geflügelschlachtereien Monatlich: Zahl der Bruteier, geschlüpften Küken, vorhandene Hennenhaltungsplätze, legende Hennen, erzeugte Eier, geschlachtetes Geflügel. Jährlich: Fassungsvermögen der Brutanlagen, Haltungsform und Bestandsaufbau nach Altersklassen und Legeperioden.

Weitere Fälle von Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in Berlin

Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.

Geflügelpest bei einem Wildvogel in Berlin nachgewiesen

In Berlin ist erstmals in diesem Winter ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Höckerschwan, der in Friedrichshain-Kreuzberg gefunden und in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin eingeschläfert werden musste. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte am Dienstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin zuletzt im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel). Von Februar bis Mitte März 2022 mussten daher Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen halten. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter*innen werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden.

Teilprojekt E

Das Projekt "Teilprojekt E" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IDE.Automation GmbH durchgeführt. In der aktuellen Debatte um das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesrepublik spielt die Versorgung der Verbraucher*innen mit regional und klimaverträglich produzierten Lebensmitteln eine zunehmende Rolle. Insbesondere der ökologische Landbau ist - vor allem für kleinere Betriebe - sehr personalintensiv und daher häufig nicht mit großen Agrarkonzernen konkurrenzfähig. Um die regionale Vielfalt von kleinsten und kleineren Betrieben zu erhalten und die Versorgung im Nahbereich zu verbessern, ist es notwendig, individuell zugeschnittene Lösungen für jeden Betrieb zu entwickeln. Dies geschieht zurzeit jedoch nicht, da moderne technische Lösungen auf Basis von künstlicher Intelligenz und/oder Robotik in der Regel nur für Großbetriebe erdacht werden und zudem häufig ein sehr hohes Investitionsvolumen erfordern. Jedoch besteht bei der vergleichsweise großen Zahl von Klein- und Kleinstbetriebe ein enormes Gesamtpotential für die Digitalisierung, die jedoch an individuelle Gegebenheiten anpassbar sein muss. Im Rahmen der Förderung wollen wir Konzepte entwickeln, die den Einsatz einer semi- bis vollautonomen modularen elektrischen Roboterplattform auf Basis mobiler Outdoor-Roboter ermöglicht. Durch die Modularität und der Verwendung von kostengünstigen bzw. off-the-shelf Komponenten und eigens entwickelten Spezialsensoren soll die Plattform für verschiedene Anforderungen konfigurierbar gemacht werden. Somit wird es insbesondere auch Anwender*innen mit beschränkten finanziellen Mitteln ermöglicht, Hochtechnologie in der Landwirtschaft einzusetzen. Es sollen Szenarien zur Unterstützung der Landwirtschaft in den Bereichen Geflügelhaltung, Monitoring und Weideland untersucht und prototypisch umgesetzt werden.

Teilprojekt D

Das Projekt "Teilprojekt D" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hof Falkenhusen Jörg Aewerdieck durchgeführt. In der aktuellen Debatte um das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesrepublik spielt die Versorgung der Verbraucher*innen mit regional und klimaverträglich produzierten Lebensmitteln eine zunehmende Rolle. Insbesondere der ökologische Landbau ist - vor allem für kleinere Betriebe - sehr personalintensiv und daher häufig nicht mit großen Agrarkonzernen konkurrenzfähig. Um die regionale Vielfalt von kleinsten und kleineren Betrieben zu erhalten und die Versorgung im Nahbereich zu verbessern, ist es notwendig, individuell zugeschnittene Lösungen für jeden Betrieb zu entwickeln. Dies geschieht zurzeit jedoch nicht, da moderne technische Lösungen auf Basis von künstlicher Intelligenz und/oder Robotik in der Regel nur für Großbetriebe erdacht werden und zudem häufig ein sehr hohes Investitionsvolumen erfordern. Jedoch besteht bei der vergleichsweise großen Zahl von Klein- und Kleinstbetriebe ein enormes Gesamtpotential für die Digitalisierung, die jedoch an individuelle Gegebenheiten anpassbar sein muss. Im Rahmen der Förderung wollen wir Konzepte entwickeln, die den Einsatz einer semi- bis vollautonomen modularen elektrischen Roboterplattform auf Basis mobiler Outdoor-Roboter ermöglicht. Durch die Modularität und der Verwendung von kostengünstigen bzw. off-the-shelf Komponenten und eigens entwickelten Spezialsensoren soll die Plattform für verschiedene Anforderungen konfigurierbar gemacht werden. Somit wird es insbesondere auch Anwender*innen mit beschränkten finanziellen Mitteln ermöglicht, Hochtechnologie in der Landwirtschaft einzusetzen. Es sollen Szenarien zur Unterstützung der Landwirtschaft in den Bereichen Geflügelhaltung, Monitoring und Weideland untersucht und prototypisch umgesetzt werden.

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