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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Hoher Weg" der Gemeinde Hohne

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hoher Weg“ wurde erforderlich, um für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie seiner 1. Änderung die baulichen Nutzungsmöglichkeiten der Eigentümer zu erweitern. Hierfür entfallen die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zu Gunsten überbaubarer Flächen.

Untersuchung der Stabilität der topografischen Auswirkungen auf die Kohlenstoffverteilung in den borealen Wäldern des Tundra-Taiga-Ökotons in der Klimakrise

Ein erheblicher Teil des Kohlenstoffs im Tundra-Taiga-Ökoton (engl. ‚Tundra Taiga Ecotone‘, TTE) wird als oberirdische Biomasse (engl. ‚Above-Ground Biomass‘, AGB) in Bäumen und Sträuchern durch Photosynthese gespeichert, wobei Kohlenstoffdioxid aus der Atmosphäre während der kurzen Wachstumsperiode in hohen Breiten entzogen wird. Dies führt zu geringer Kohlenstoffspeicherung im TTE. Der Klimawandel könnte die Produktivität beeinflussen und Vegetationsmuster verändern. Die Rolle abiotischer Faktoren in der Kohlenstoffspeicherung borealer Wälder ist ungenügend verstanden. Eine Neubewertung der Vegetationsorganisation muss hinsichtlich statischer Modulatoren erfolgen. Topografie, ein wichtiger Faktor für Wasser- und Nährstoffverfügbarkeit, ist ein statischer abiotischer Faktor, der die lokalen Wachstumsbedingungen beeinflusst. Mit steigenden Temperaturen wird erwartet, dass Niederschlag intensiver und häufiger wird, was zu Wasserstau oder Nährstoffauswaschung an bestimmten topografischen Positionen führen kann und den Rückgang bestimmter Baumarten zur Folge haben könnte. Daher könnte der Klimawandel lokale Reaktionen auf die topografische Position verändern und Wechselwirkungen mit Wetterbedingungen beeinflussen. Die Topografie könnte die Auswirkungen des Klimawandels mildern und anpassungsfähigen Arten zugutekommen, während andere unter veränderten Bedingungen leiden. Das Verständnis der Beziehung zwischen Topografie und Biomasseakkumulation ist entscheidend für die Bewertung der zukünftigen Rolle borealer Wälder im globalen Kohlenstoffhaushalt. Das BToBE-Projekt zielt darauf ab, Wissenslücken hinsichtlich des Einflusses der Topografie auf die Biomasseakkumulation im TTE zu schließen und deren Auswirkungen durch Vorwärtssimulation mit einem prozessbasierten Vegetationsmodell zu bewerten. Die zentrale Hypothese ist, dass sich die Reaktionen der Vegetation auf topografische Bedingungen im TTE aufgrund starker globaler Erwärmung verändert haben. Kürzlich wurden drohnenbasiert 3D-Punktwolken gesammelt, die verarbeitet werden, um Waldbiomasse zu ermitteln. Diese hochauflösenden Referenzdaten erfassen den bioklimatischen Gradienten des TTE, wobei die nördliche Baumgrenze in Niederungen mit Permafrost und im gebirgigen Terrain verläuft. Die drohnenbasierten AGB-Daten werden verwendet, um ein AGB-Modell für das großflächige Ableiten (engl. ‚upscaling‘) mit Landsat- und Sentinel-2-Multispektralsensoren zu entwickeln. Das Ziel ist dreistufig: Erstens sollen die Beziehungen zwischen AGB und Topografie mithilfe von verallgemeinerten additiven Modellen aufgeklärt werden; zweitens soll die Stabilität dieser Abhängigkeiten durch Rekonstruktion langfristiger AGB-Daten aus den vergangenen Jahrzehnten untersucht werden. Dies wird für die Verbesserung und Implementierung des Individuen-basierten und räumlich expliziten borealen Waldvegetationsmodells LAVESI genutzt, zur Ableitung von AGB-Trajektorien im TTE in den kommenden Jahrzehnten.

Bebauungsplan Eidelstedt 11-Schnelsen 50 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 vom 5. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 66) wird wie folgt geändert: "In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung ,Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Sehlde) für die Teilflächen der Flurstücke 553 und 554 (neues Flurstück 4324) der Gemarkung Eidelstedt in die Festsetzung allgemeines Wohngebiet geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Neigung der Dachflächen darf 45 Grad nicht überschreiten. Die nördliche und östliche Baugrenze wird in einem Abstand von jeweils 10 m zur Nutzungsgrenze der Gemeinbedarfsfläche bestimmt. Die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume und Sträucher sind zu erhalten."

Besonders wertvolle Gehölze

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Wallhecken Stadt Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Bebauungsplan Poppenbüttel 26 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."

Bäume statt Blumen zum 125. Geburtstag

Einen Miniwald pflanzt die Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG am 3. April 2025 in Marienfelde. Auf einer rund 250 Quadratmeter großen Fläche am Tirschenreuther Ring in Berlin-Marienfelde sollen insgesamt 750 Bäume und Sträucher in den Boden gebracht werden. Neben Mitarbeitenden der Wohnungsbaugenossenschaft, die in diesem Jahr ihren 125. Gründungstag feiert, sind auch die Anwohnenden und alle Interessierten herzlich eingeladen, bei der Pflanzaktion mitzuhelfen. Am 3. April 2025 wird es am Tirschenreuther Ring 77/79 viel zu tun geben. In der Zeit von 10 bis 15 Uhr werden Dutzende von Freiwilligen die Ärmel hochkrempeln und auf einer ehemaligen Wiese einen sogenannten Tiny Forest anlegen. „Das Besondere an diesen Miniwäldern ist, dass sie sehr dicht und in mehreren Schichten wachsen“, sagt Sven Einsle, Vorstandsmitglied der Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG. „Auf diese Weise entsteht schon nach wenigen Jahren ein wertvolles, diverses Ökosystem mit 27 verschiedenen Pflanzenarten, das Bienen, Schmetterlingen und anderen Tieren Nahrung und Unterschlupf bietet.“ „Plickerts Horst“ wird der kleine Wald heißen, in Erinnerung an den im vergangenen Jahr verstorbenen ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und Ehrenmitglied der Wohnungsbaugenossenschaft, Professor Horst Plickert. „Wir freuen uns, diese grüne Oase in Marienfelde gemeinsam mit dem BWV anlegen zu dürfen“, sagt Bruno Göbel, Projektleiter beim MIYA Forest e.V., der das Vorhaben fachlich begleitet. „Der Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG stellt uns kostenlos eine Fläche in seinem Hinterhof zur Verfügung, auf der wir einen weiteren kleinen Wald entstehen lassen können. Dieses Engagement schafft nicht nur einen Mehrwert für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern trägt auch zur regionalen Biodiversität bei und bietet wertvollen Lebensraum für Insekten.“ Bei der Auswahl der Pflanzen mussten die Experten von MIYA Forest e.V. unter anderem berücksichtigen, dass die Fläche von Häusern und hohen Buchen umgeben ist. Der winzige Wald besteht deshalb aus Bäumen und Sträuchern, die mit relativ wenig Licht auskommen. In Eichenwäldern zum Beispiel ist es eher schattig, daher eignen sich junge Stieleichen auch für Flächen mit wenig Sonne, genauso wie Buche, Weide und Hasel. „Diese Baumarten können zwischen 6 und 20 Metern hoch werden“, sagt Bruno Göbel. In der Strauchschicht darunter wachsen unter anderem Himbeeren, Schlehen und Roter Holunder, und in der Kräuterschicht werden Waldveilchen gepflanzt. Koordiniert wird das Tiny Forest Projekt, das in Berlin mindestens 20 winzige Wälder pflanzen will, von der KARUNA Sozialgenossenschaft. „Unsere Pflanztage bringen ganz unterschiedliche Menschen zusammen“, sagt Isabell Steiner, die das Projekt bei der KARUNA eG leitet. „Einen unserer Miniwälder haben wir zusammen mit Künstlerinnen und Künstlern gepflanzt, einen anderen gemeinsam mit Grundschulkindern. Diesmal werden viele Mitarbeitende und Genossenschaftsmitglieder der BWV zu Berlin eG dabei sein. Gleichzeitig versuchen wir aber auch, Menschen aus vulnerablen Gruppen einzubinden. Unser Ziel ist es immer, mit den Tiny Forests das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.“ Das Tiny Forest Projekt ist Teil der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie und wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) unterstützt. Die Maßnahme trägt dazu bei, urbane Räume an die steigenden Temperaturen anzupassen, die Biodiversität zu fördern und neue Orte der Umweltbildung und Begegnung zu schaffen. Der Right Now Climate Fund von Amazon finanziert das Projekt, um gezielt nachhaltige Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten voranzutreiben. Die SenMVKU begleitet das Projekt im Rahmen seiner Umsetzungsallianz und begrüßt die enge Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um nachhaltige Lösungen für die Stadt zu entwickeln. Die Idee, Wälder im Miniaturformat anzulegen, kommt ursprünglich aus Japan. Der Botaniker Akira Miyawaki hat über die Jahre Tausende solcher Projekte umgesetzt und dabei eine Pflanzmethode entwickelt, mit der man auch auf kleinsten Flächen in sehr kurzer Zeit ein wertvolles kleines Ökosystem anlegen kann. Die Tiny Forests nehmen bei Regen wie ein Schwamm Wasser auf, sie binden Staub, CO 2 und andere Luftschadstoffe und sind nicht zuletzt ein Ort der Erholung, Bildung und Begegnung für die Menschen. Das nötige Hintergrundwissen für die Pflanzung steuert der Verein MIYA Forest e.V. bei. Er wurde von Absolventen der renommierten Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde gegründet, die sich schon seit Jahren mit der Miyawaki-Methode beschäftigen und an so unterschiedlichen Orten wie Darmstadt und Marokko Erfahrung mit der Pflanzung von Miniwäldern gesammelt haben. Der Verein kümmert sich auch um die langfristige wissenschaftliche Begleitung des Projekts. Im Rahmen eines „Citizen Science“-Programms wird von Freiwilligen ausgewertet, welchen ökologischen Nutzen der Wald über die Jahre hat. „Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Pflanzung von „Plickerts Horst“ aktiv zu unterstützen“, sagt Isabell Steiner. „Wir brauchen natürlich Menschen, die beim Pflanztag aktiv mit anpacken. Man kann aber auch Bäume spenden oder helfen, Plakate aufzuhängen und Flyer zu verteilen. Am schwierigsten ist es unserer Erfahrung nach, geeignete Flächen für weitere Tiny Forests zu finden – deshalb freuen wir uns auch in diesem Bereich über jede Unterstützung.“ Setzlinge, Spaten und Gießkannen werden von den Veranstaltern mitgebracht. Wer mithelfen will, sollte aber auf die richtige Kleidung achten. „Ziehen Sie am besten Gummistiefel an“, sagt Isabell Steiner. Die Pflanzung beginnt um 10 Uhr am Tirschenreuther Ring 77/79. Anmelden kann man sich auf der Website www.tinyforests.eu/marienfelde – dort finden sich auch alle weiteren Informationen rund um das Projekt. Zu Beginn der Pflanzung am 3. April 2025 um 10 Uhr am Tirschenreuther Ring 77/79 in 12279 Berlin findet ein kurzer Pressetermin statt. Im Anschluss sind Sie herzlich eingeladen, selbst mit anzupacken und einen Baum zu pflanzen! KARUNA eG Isabell Steiner Projektleitung E-Mail: isabell.steiner@karuna.family Tel.: (0157) 39 44 60 47 www.tinyforests.eu Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG Gunther Thiele Abteilungsleiter Innere Verwaltung & Nachhaltigkeit E-Mail: gthiele@bwv-berlin.de Tel.: (030) 790094-24 www.bwv-berlin.de

Wallhecken im Landkreis Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.

Waldschutzmeldewesen im Land Brandenburg: Monatlicher Meldedienst

Die Datenbank beinhaltet monatliche Meldungen aus den Forstrevieren zu Schäden an Forstgehölzen und zum Auftreten forstwirtschaftlich schädlicher Tiere und Pilze. Die Daten werden mit Ausnahmen monatlich erfasst.

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