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WFS Ökologische Grundeinheit

Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

WFS Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Bebauungsplan Eidelstedt 11-Schnelsen 50 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 vom 5. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 66) wird wie folgt geändert: "In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung ,Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Sehlde) für die Teilflächen der Flurstücke 553 und 554 (neues Flurstück 4324) der Gemarkung Eidelstedt in die Festsetzung allgemeines Wohngebiet geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Neigung der Dachflächen darf 45 Grad nicht überschreiten. Die nördliche und östliche Baugrenze wird in einem Abstand von jeweils 10 m zur Nutzungsgrenze der Gemeinbedarfsfläche bestimmt. Die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume und Sträucher sind zu erhalten."

Besonders wertvolle Gehölze

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.

Ökologische Grundeinheit nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung

Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.

Erntebestand für gebietseigene Gehölze

Pflanzen, die in einem Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen, sind als gebietsfremd anzusehen. So gelten Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets als gebietsfremd. Aber auch Populationen einer eigentlich heimischen Art, also innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, können in einem Gebiet gebietsfremd sein, wenn sie ihren genetischen Ursprung in einem anderen Gebiet haben. Sie dem 02. März 2020 dürfen nach § 40 BNatSchG in der freien Natur außerhalb der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung nur noch gebietsheimische Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Deshalb wurden von der LUBW Erntebestände identifiziert, von denen herkunftssicheres Vermehrungsgut gewonnen werden kann. Diese Erntebestände sind im vorliegenden Geodatensatz abgebildet. Für jeden Erntebestand ist eine Liste von Gehölzarten verlinkt. Nur Individuen dieser Arten sind sichere Herkünfte und damit als gebietsheimisch anzusehen. Das Vermehrungsgut eines Erntebestandes darf nur zur Ausbringung im jeweiligen Vorkommensgebiet genutzt werden. Allen Erntebeständen ist eine Erntebestandsnummer zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit zugeordnet. Im Auftrag der LUBW wurden in ganz Baden-Württemberg in den Jahren 2019/2021 Erntebestände für gebietseigene Gehölzarten kartiert.

Der sandige Tieflandbach – unser Gewässertyp des Jahres 2018

Nur drei Prozent der Bäche in „gutem“ Zustand Zum Weltwassertag am 22. März kürt das Umweltbundesamt (UBA) den sandigen Tieflandbach zum Gewässertyp des Jahres 2018. Bäche dieses Typs sind häufig begradigt, verlegt und vertieft, um ihre Auen zu entwässern und landwirtschaftlich nutzbar zu machen. So kommt es, dass nur noch 30 Prozent der sandigen Tieflandbäche als „natürlich“ gelten und sogar nur drei Prozent in einem naturnahen, guten ökologischen Zustand sind. Die sandigen Tieflandbäche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Arten. Typische Bewohner sind der Gründling, ein kleiner, früher geschätzter Speisefisch und der Biber. Zwischen Brunnenkresse und Schwarzerlenwurzeln ist die Bachmuschel zu finden. Früher weit verbreitet, steht sie heute auf der „Roten Liste“ der bedrohten Arten. Damit ist der Gewässertyp des Jahres 2018 ein Beispiel für Gewässer, die auch weitgehend noch keinen guten ökologischen Zustand aufweisen und besser geschützt werden müssen. Dies zeigen die aktuellen Studien des Umweltbundesamtes „Gewässer in Deutschland – Zustand und Bewertung“ und „Wasserwirtschaft in Deutschland“. Da sandige Tieflandbäche in sehr intensiv genutzten Regionen vorkommen, gehören sie heute zu den naturfernsten Gewässertypen in Deutschland. Ökologisch intakte Abschnitte finden sich nur noch selten. Wo sich früher der Bach schlängelte, fährt heute der Landwirt über das bestellte Feld. Die ⁠ Aue ⁠ ist gewichen und der Bach kaum zu sehen. Er dient als Entwässerungsgraben und wurde zu diesem Zweck in der Landschaft versenkt und begradigt. Gründling, Biber, Bachmuschel und Co. suchen Naturfreunde hier vergebens. Zur Regulierung des Grundwasserstands dienen Wehre, die Lebensgemeinschaften voneinander trennen und das Wasser aufstauen. Wenn Felder zu dicht am Ufer bewirtschaftet werden und der Bach von Bäumen und Sträuchern ungeschützt ist, gelangt bei Regen sehr leicht Feinsand hinein. Er treibt über die Bachsohle und überdeckt Kiesbänke, so dass Lebensräume und Laichplätze verloren gehen. Auch Nährstoffe und ⁠ Pestizide ⁠ können in das Gewässer eingetragen werden. Regelmäßig werden Ufer und Böschungen gemäht, Wasserpflanzen und ⁠ Totholz ⁠ entfernt. Ursprünglich vielfältige Lebensräume sind heute meist eintönig. Das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern kann diesen Zustand verbessern. Oft reicht es, der Natur ihren Lauf zu lassen. Äste und Stämme können im Bach verbleiben. Vor allem brauchen die Bäche beidseitig genügend Platz, um sich bei Hochwasser naturnah auszudehnen. Solche Gewässerentwicklungsflächen können auch gegen Schadstoffe von Äckern, Wegen und Straßen schützen. Dem steht eine zu intensive ⁠ Landnutzung ⁠ entgegen. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt deshalb, Gewässerentwicklungsflächen dort verbindlich auszuweisen, wo Nutzungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die öffentliche Hand sollte ein Vorkaufsrecht für diese Flächen haben, um dauerhafte Räume für Hochwasserschutz, Erholung, ⁠ Gewässerentwicklung ⁠ und Gewässerschutz zu schaffen. Hintergrund: „Natur für Wasser“ ist das Motto des Weltwassertages 2018. Er wird seit der Weltkonferenz „Umwelt und Entwicklung“ 1992 in Rio des Janeiro alljährlich begangen. 2018 wirbt der Weltwassertag dafür, die Potenziale unserer Wasserökosysteme naturnäher zu nutzen als bisher. Wasserspeicher und Wasserfilter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Intakte Auen können Hochwasser zurückhalten. Sie zählen zu den artenreichsten Ökosystemen unserer Erde. Diese „Grünen Infrastrukturen“ können technische Bauwerke ersetzen oder ergänzen und die Auswirkungen auf die Umwelt abmildern.

Gewässertyp des Jahres: der steinige, kalkarme Mittelgebirgsbach

UBA: Bis 2015 sollen weitere 15 Prozent dieses Gewässertyps einen guten Zustand erreichen Der Gewässertyp des Jahres 2011, in der Fachsprache übrigens als „grobmaterialreicher, silikatischer Mittelgebirgsbach (Typ 5)“ bekannt, hat unsere volle Aufmerksamkeit verdient: Denn mit über 18.000 Kilometern Fließstrecke ist er der häufigste Fließgewässertyp in Deutschland. Überall in den deutschen Mittelgebirgen schlängelt er sich zwischen 250 und 1000 Metern Höhe - durch Harz, Thüringer Wald, Bayerischen Wald, Erzgebirge, Franken- oder Schwarzwald und das Rheinische Schiefergebirge. Ist der Bach gesund, leben in ihm Köcher-, Stein- oder Eintagsfliegen und viele andere Wasserinsekten. Sie ernähren sich vom Algenbewuchs der Steine und leben auch vom Laub und Holzresten im Wasser. Die Wasserinsekten selbst sind Nahrung für Bachforelle, Groppe, Schmerle und andere Fische. Aber der Preisträger braucht unsere Hilfe: Nur knapp 20 Prozent der steinigen, kalkarmen Mittelgebirgsbäche in Deutschland befinden sich noch in einem sehr guten bis guten ökologischen Zustand. Einen mäßigen Zustand haben dagegen 43 Prozent; einen unbefriedigenden 27 Prozent und 10 Prozent gar einen schlechten. Bis 2015 möchten die Gewässerschützer weiteren 15 Prozent der Mittelgebirgsbäche ihren guten Zustand zurückgeben. Dazu müssen dem Gewässer links und rechts wieder mehr Raum zur Verfügung gestellt, Wehre rückgebaut oder entfernt und Bäume und Sträucher im Uferbereich gepflanzt werden. Aus den Kläranlagen und Feldern müssen weniger Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphat in die Bäche gelangen. Mit der neuen Aktion „Gewässertyp des Jahres“, die 2011 erstmals startet, will das ⁠ UBA ⁠ mehr Aufmerksamkeit für Gewässer schaffen, die wegen ihrer Verbreitung, Eigenschaft, Nutzung, Zustand und insbesondere Gefährdungspotenzial unser besonderes Augenmerk benötigen. Neben dem Gewinner des Jahres 2011, gibt es weitere 50 verschiedene Typen von Flüssen, Seen, Übergangs- und Küstengewässern. Gewässer sind vielfältige und ökologisch äußerst wertvolle Lebensräume, die im Naturhaushalt eine zentrale Rolle einnehmen: So helfen Gewässer, der Ausbreitung von Arten und stellen durch ihre Selbstreinigungskraft sauberes Wasser für Mensch, Tiere und Pflanzen zu Verfügung. Dessau-Roßlau, 21.03.2011

Bäume und Sträucher in bebauten Ortslagen

Der Datensatz enthält die Geodaten (in WGS 84 Auf städtischem Grundbesitz) zu den Bäumen und Sträuchern in bebauten Ortslagen von Moers

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