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Der Fuchs

Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse

EU-Angelegenheiten und Internationales

Die Vielfalt der Politikbereiche, die bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bearbeitet werden, spiegelt sich schon in deren Namen wider. Dabei kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diejenigen Zukunftsthemen, die einen besonders direkten und nachhaltigen Einfluss auf das Leben der Menschen haben: Eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt, saubere Luft und sauberes Wasser, hochwertige städtische Grünflächen und ein nachhaltiger Verkehr wirken sich auf uns alle positiv aus. Dabei stellen sich im Stadtstaat Berlin mit seiner hochverdichteten Struktur ganz besondere Herausforderungen an eine nachhaltige Verkehrs-, Mobilitäts-, Klimaschutz- und Umweltpolitik. Gerade auch unter den Vorzeichen der wachsenden Stadt ist neben der Fortführung bewährter Praktiken auch das Beschreiten innovativer Wege wichtiger denn je. Unser Geschäftsbereich ist dabei durch eine außerordentlich hohe Durchdringung mit europäischem und internationalem Recht gekennzeichnet. Insbesondere in der Klimaschutz- und Umweltpolitik spielt die Europäische Union schon seit geraumer Zeit eine maßgebliche und gestaltende Rolle. So haben inzwischen weit über 80 % der neu erlassenen Rechtsakte im Klimaschutz- und Umweltbereich ihren Ursprung in Brüssel. Im zunehmenden Maße gilt dies auch für die Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige und umfassende Einbindung in europäische Rechtsetzungsprozesse nicht nur ein verfassungsrechtlich verankertes Recht der deutschen Länder, sondern vielmehr eine unabweisbare Notwendigkeit, um Berliner Interessen das erforderliche Gehör zu verschaffen. Dieser Verantwortung kommen wir mit großem Engagement nach: Unsere Kolleginnen und Kollegen verfolgen nicht nur aufmerksam die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, sondern bringen sich wo immer nötig in Verhandlungs- und Gesetzgebungsprozesse ein. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass die Berliner Interessen gebührende Berücksichtigung finden – schon allein deshalb, weil die meisten europäischen Rechtsakte von den regionalen und lokalen Behörden umgesetzt und vollzogen werden und deshalb auch für die Herausforderungen vor Ort passgenau gestaltet sein müssen. Wir arbeiten deshalb stetig daran, unsere Expertise auf den verschiedensten Wegen an die Entscheidungsträger und -trägerinnen in Brüssel und Straßburg heranzutragen. Unterstützt werden wir dabei durch das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union in Brüssel. Die dort ansässigen Kolleginnen und Kollegen verfolgen die europapolitischen Debatten und halten uns laufend auf dem aktuellsten Stand der politischen und fachlichen Entwicklungen in Brüssel und Straßburg. Sie werben zudem gezielt für Berliner Interessen, erläutern Hintergründe der Berliner Positionen und bringen sich beispielsweise mit öffentlichen Veranstaltungen in den politischen Diskurs in Brüssel ein. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der konsequente Auf- und Ausbau europäischer und internationaler Netzwerke. So begrüßen wir nicht nur jedes Jahr zahlreiche hochrangige politische Delegationen sowie Fachdelegationen in Berlin, sondern sind auch selbst häufig weltweit zu Gast in anderen Städten, um uns vor Ort ein Bild von erfolgreichen Ansätzen zu machen und von unseren Partnerinnen und Partnern zu lernen. Wie die meisten Berliner Landesbehörden bieten wir außerdem Jahr für Jahr vielen unserer Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, mehrwöchige Arbeitsaufenthalte in anderen europäischen Städten zu absolvieren, um sich intensiv mit den dortigen Herangehensweisen vertraut zu machen und nachhaltige Netzwerke auf der Arbeitsebene auf- und auszubauen. Nicht zuletzt sind wir in zahlreichen Städte- und Regionalnetzwerken aktiv und tauschen uns in diesem Rahmen intensiv mit unseren europäischen und internationalen Partnerinnen und Partnern aus. Durch die gezielte Einwerbung europäischer Fördermittel sind wir schließlich noch besser zur Umsetzung unserer zahlreichen Projekte und Vorhaben in der Lage. Als regionaler Kontaktpunkt für das LIFE-Förderprogramm der Europäischen Union unterstützen wir darüber hinaus zugleich auch weitere Berliner Akteurinnen und Akteure bei der Beantragung von Fördermitteln für Natur- und Umweltschutzvorhaben. Bild: SenUMVK Delegationsbesuche Das Referat EU-Angelegenheiten und Internationales betreut mit Unterstützung der Fachbereiche und anderen Berliner Verwaltungen internationale Fachdelegationen, organisiert Exkursionen und bilaterale Termine für politische Vertretungener verschiedener Nationen. Weitere Informationen Bild: bagotaj / Depositphotos.com Netzwerke Unsere Senatsverwaltung ist in zahlreichen europäischen und internationalen Netzwerken aktiv und prägt auf diesem Wege nicht nur grenzübergreifende Debatten mit, sondern befördert auch aktiv das gegenseitige Lernen. Weitere Informationen Bild: EU EU-Förderprogramm LIFE Mit dem Programm LIFE fördert die Europäische Union innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte. Als Regionale Kontaktstelle im Land Berlin unterstützen wir Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Antragstellung. Weitere Informationen Berlin in Europa – Europa in Berlin Europäische Strukturfonds und Beschäftigungspolitik

Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Agrarpolitik braucht Entbürokratisierung und Regionalverantwortung“

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat gemeinsam mit Staatssekretär Gert Zender an agrarpolitischen Gesprächen in Brüssel, u. a. mit dem designierten EU-Agrarkommissar Christophe Hansen sowie mit EU-Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), Dr. Wolfgang Burtscher, teilgenommen. Im Fokus standen u. a. die zukünftige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und aktuelle Herausforderungen für die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt und Europa. Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen Hier nahm der Minister an der Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen (AdR), die aufgrund des 30-jährigen Bestehens der Institution stattfand. Im Rahmen der Gespräche stellte Minister Sven Schulze klar, wie wichtig das Vertrauen in die Regionen ist. Er kritisierte die Pläne der EU-Kommission, Strukturfördermittel künftig zentral nach Berlin zu überweisen und forderte stattdessen eine stärkere Einbindung der Länder. „Wir brauchen ein Vertrauen in die Regionen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wofür das Geld benötigt wird“, betonte Minister Sven Schulze. Er forderte zudem die Vereinfachung der Regelungen und warnt davor, Landwirtschaft und Regionalförderung gegeneinander auszuspielen. „Beide Bereiche brauchen ausreichend Geld, um die steigenden Aufgaben zu bewältigen“, betonte er. Planungssicherheit und gerechte Förderung gefordert Minister Sven Schulze unterstrich die Notwendigkeit, die GAP 2028 klar und verlässlich zu gestalten. „Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, dass ihre Leistungen für die Produktion hochwertiger Lebensmittel sowie im Umwelt- und Klimaschutz ausreichend gefördert werden“, sagte Minister Sven Schulze. Er forderte eine faire Verteilung der Mittel als Einkommensgrundstützung über alle Betriebsgrößen und Rechtsformen hinweg. „Eine Benachteiligung ostdeutscher Betriebe ist für mich inakzeptabel“, stellte der Minister klar. Starke Unterstützung für Junglandwirte Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche war die Förderung von Junglandwirten. „Junge Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter stehen oft vor großen Hürden, sei es beim Zugang zu Flächen oder bei der Finanzierung durch Kredite“, erklärte Minister Sven Schulze. „Wir brauchen gezielte Programme, die der nächsten Generation eine echte Perspektive bieten. Zudem müssen wir dafür sorgen, dass der Berufsstand mehr Anerkennung erfährt. Der Generationswechsel in der Landwirtschaft ist eine zentrale Aufgabe – und wir müssen diesen Wandel aktiv gestalten.“ Bürokratieabbau für Landwirte angemahnt Minister Sven Schulze forderte die EU auf, die bürokratischen Belastungen für Landwirte spürbar zu senken. „Es darf nicht sein, dass Betriebe mehr Zeit mit Papierkram als mit ihrer eigentlichen Arbeit verbringen“, kritisierte er. „Wir brauchen weniger Kontrollen und mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Landwirte“, betonte der Minister. Fazit: Sachsen-Anhalt bleibt eine starke Stimme in Brüssel Zum Abschluss betonte Minister Sven Schulze, dass Sachsen-Anhalt die Interessen seiner Landwirte weiterhin aktiv in Brüssel vertreten wird. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Agrarpolitik fair und zukunftsfähig bleibt – für Betriebe jeder Größe und für die Menschen in unseren ländlichen Regionen. Wir werden auch in Zukunft Entscheidungen aus Brüssel frühzeitig und kritisch begleiten, indem wir direkt auf die Verantwortlichen zugehen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Interessen unserer Landwirte und unserer Regionen von Anfang an Gehör finden“, betonte Minister Sven Schulze abschließend.

Schiffsregisterordnung ( SchRegO )

Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Zentrale Binnenschiffsbestandsdatei (ZBBD) SchRegO Schiffsregisterordnung (SchRegO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1133) Bekanntmachung der Neufassung der Schiffsregisterordnung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1133) geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994) vom 06. Juni 1995 (BGBl. I Seite 778), Artikel 5b des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 (BGBl. I Seite 1542), Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes zur Reform des Zivilprozessgesetzes (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 (BGBl. I Seite 1887), Artikel 86 der Siebenten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I Seite 2875), Artikel 6 des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 09. Dezember 2004 (BGBl. I Seite 3220), Artikel 95 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I Seite 866), Artikel 92 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407), Artikel 39 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I Seite 2586), im Zusammenhang mit Artikel 8 Absatz 5 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2449), Artikel 4 Absatz 5 des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11. August 2009 (BGBl. I Seite 2713), Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I Seite 2792), Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG) vom 01. Oktober 2013 (BGBl. I Seite 3719), Artikel 9 des Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29. Juni 2015 (BGBl. I Seite 1042), Artikel 156 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474), Artikel 9 des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28. April 2017 (BGBl. I Seite 969), Artiklel 29 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05. Juli 2017 (BGBl. I Seite 2208), Artikel 15 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I Seite 3786), Artikel 17 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679*) vom 20. November 2019 (BGBl. I Seite 1724). zuletzt geändert durch Artikel 42 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) vom 10. August 2021 (BGBl. I Seite 3436). Schiffsregisterordnung (SchRegO) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§ 1 bis § 8) Zweiter Abschnitt Die Eintragung des Schiffes (§ 9 bis § 22) Dritter Abschnitt Die Eintragung von Rechtsverhältnissen (§ 23 bis § 59) Vierter Abschnitt Die Schiffsurkunden (§ 60 bis § 64) Fünfter Abschnitt Register für Schiffsbauwerke (Schiffsbauregister) (§ 65 bis § 74) Sechster Abschnitt Die Beschwerde (§ 75 bis § 90) Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften (§ 91 bis § 98) Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I Seite 3631) *) Die Artikel 1, 10, 13 und 15 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 04.05.2016, Seite 89; L 127 vom 23.05.2018, Seite 9). Stand: 01. Januar 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Bekanntmachung Zentrale Binnenschiffsbestandsdatei (ZBBD) SchRegO Bekanntmachung der Neufassung der Schiffsregisterordnung Auf Grund des Artikels 18 Absatz 3 des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I Seite 2182) wird nachstehend der Wortlaut der Schiffsregisterordnung in der vom 25. Dezember 1993 an geltenden Fassung bekanntgemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1. die im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-18, veröffentlichte bereinigte Fassung des Gesetzes nach Maßgabe des § 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBl. I Seite 437) und des § 3 des Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des Bundesrechts vom 28. Dezember 1968 (BGBL. I Seite 1451), 2. den am 01. Februar 1969 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 1968 (BGBl. I Seite 1295), 3. die am 01. Januar 1970 in Kraft getretenen § 56 Absatz 1 und § 57 Absatz 13 des Gesetzes vom 28. August 1969 (BGBl. I Seite 1513), 4. den am 01. Januar 1975 in Kraft getretenen Artikel 107 des Gesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. I Seite 469), 5. den am 01. Januar 1981 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Juli 1980 (BGBl. I Seite 833), 6. den am 01. Juli 1990 in Kraft getretenen Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I Seite 1221), 7. den am 25. Dezember 1993 in Kraft getretenen Artikel 9 Absatz 1 des eingangs genannten Gesetzes. Bonn, den 26. Mai 1994 Die Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger Stand: 26. Mai 1994 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Schiffsregisterordnung ( SchRegO )

Schiffsregisterordnung ( SchRegO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 ( BGBl. I Seite 1133) Bekanntmachung der Neufassung der Schiffsregisterordnung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1133) geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994) vom 06. Juni 1995 (BGBl. I Seite 778), Artikel 5b des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 (BGBl. I Seite 1542), Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes zur Reform des Zivilprozessgesetzes (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG ) vom 27. Juli 2001 (BGBl. I Seite 1887), Artikel 86 der Siebenten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I Seite 2875), Artikel 6 des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 09. Dezember 2004 (BGBl. I Seite 3220), Artikel 95 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I Seite 866), Artikel 92 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407), Artikel 39 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FGG -Reformgesetz - FGG- RG ) vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I Seite 2586), im Zusammenhang mit Artikel 8 Absatz 5 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2449), Artikel 4 Absatz 5 des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften ( ERVGBG ) vom 11. August 2009 (BGBl. I Seite 2713), Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I Seite 2792), Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs ( DaBaGG ) vom 01. Oktober 2013 (BGBl. I Seite 3719), Artikel 9 des Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29. Juni 2015 (BGBl. I Seite 1042), Artikel 156 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474), Artikel 9 des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28. April 2017 (BGBl. I Seite 969), Artiklel 29 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05. Juli 2017 (BGBl. I Seite 2208), Artikel 15 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I Seite 3786), Artikel 17 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie ( EU ) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 *) vom 20. November 2019 (BGBl. I Seite 1724). zuletzt geändert durch Artikel 42 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG ) vom 10. August 2021 (BGBl. I Seite 3436). Schiffsregisterordnung (SchRegO) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§ 1 bis § 8) Zweiter Abschnitt Die Eintragung des Schiffes (§ 9 bis § 22) Dritter Abschnitt Die Eintragung von Rechtsverhältnissen (§ 23 bis § 59) Vierter Abschnitt Die Schiffsurkunden (§ 60 bis § 64) Fünfter Abschnitt Register für Schiffsbauwerke (Schiffsbauregister) (§ 65 bis § 74) Sechster Abschnitt Die Beschwerde (§ 75 bis § 90) Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften (§ 91 bis § 98) Download Schiffsregisterordnung (SchRegO) Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I Seite 3631) *) Die Artikel 1, 10, 13 und 15 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates ( ABl. L 119 vom 04.05.2016, Seite 89; L 127 vom 23.05.2018, Seite 9). Stand: 01. Januar 2024

Ministerin Weidinger: „Mit den Beschlüssen stärken wir die Justiz und den Rechtsstaat“

In Berlin ist heute die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder zu Ende gegangen. Unter dem Vorsitz der Berliner Justizsenatorin wurden während der zweitägigen Justizministerkonferenz („JuMiKo“) fast 70 rechtspolitische Themen erörtert, zum Beispiel zur Arbeit der Gerichte, zur Digitalisierung der Justiz und zur Bekämpfung von Kriminalität. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hob nach der Tagung den engen und konstruktiven Austausch hervor : „Während der Justizministerkonferenz wurden wichtige rechtliche Fragen geklärt, Herausforderungen für die Justiz in Deutschland intensiv erörtert und zugleich sofortige Lösungsmöglichkeiten auf den Weg gebracht. Ich bin stolz darauf, dass die Belange des Landes Sachsen-Anhalt Gehör gefunden haben und wir unsere Perspektive aktiv einbringen konnten. Auch mit den von Sachsen-Anhalt getragenen Entscheidungen der Justizministerkonferenz werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Justiz in Deutschland gegeben. Mit den Beschlüssen stärken wir die Justiz und den Rechtsstaat, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger." Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich u. a. mit privaten Schuldner- und Insolvenzberatungen befasst, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher entweder ein Insolvenzverfahren vermeiden oder vorbereiten können. Bislang gibt es einen weitgehend unregulierten Markt von privaten Anbietern, welche neben den öffentlich geförderten bzw. staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen aktiv sind. Ministerin Weidinger: „Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen und dubiosen Schuldnerberatern zu schützen, kommen die geltenden Regelungen jetzt auf den Prüfstand.“ Die Justizministerkonferenz hat sich ferner mit der Bekämpfung von Geldautomatensprengungen beschäftigt. Den Ministerinnen und Ministern bereitet es Sorge, dass immer mehr Taten registriert und die Täter gewalttätiger werden. Einigkeit herrschte darin, dass Banken und Automatenhersteller vordergründig in der Verantwortung sind, es den Tätern so schwer wie möglich zu machen. Ministerin Weidinger: „Banken und Automatenbetreiber haben die Aufgabe ihre Standorte baulich und mit moderner Technik besser zu sichern, damit Täter abgeschreckt werden und bei einer Sprengung das Geld sofort unbrauchbar wird, etwa durch Farbpatronen.“ Große Beachtung fand die von Sachsen-Anhalt mit forcierte Stärkung der Amtsgerichte in den Bundesländern . „Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, dass der Zuständigkeitswert für Amtsgerichte von 5.000 Euro auf 8.000 Euro erhöht werden soll. Der Bundesjustizminister wurde gebeten nun den notwendigen Gesetzentwurf vorzulegen“, erklärte Weidinger . Mit der Erhöhung des Zuständigkeitswertes für die Amtsgerichte wird für viele Bürgerinnen und Bürger der Zugang zur Rechtsfindung vereinfacht. „In Sachsen-Anhalt gibt es 25 Amtsgerichte, die zuverlässig eine orts- und bürgernahe Rechtspflege garantieren. Das wird auch so bleiben! Ich stehe für eine Justiz, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts ansprechbar und erreichbar ist.“ Ein von Sachsen-Anhalt initiiertes Thema fand die Unterstützung der Länder. Die Justizministerkonferenz will den Mutterschutz von ehrenamtlichen Richterinnen verbessern, mit Blick auf die Anwendbarkeit von vor- und nachgeburtlichen Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes. Bislang ist die Rechtslage bei Berufsrichterinnen und ehrenamtlichen Richterinnen unterschiedlich. Franziska Weidinger: „Auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt hat die Justizministerkonferenz beschlossen, dass der vor- und nachgeburtliche Schutz von ehrenamtlichen Richterinnen zu überprüfen ist. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten, zu prüfen, welche Regelungen aktualisiert werden sollten, um gut anwendbare Maßnahmen für lebensjunge ehrenamtliche Richterinnen zu erzielen.“ Die Justizminister haben auch das Thema Innovatives und kostendämpfendes Bauen unterstützen – Gebäudetyp E zivilrechtlich flankieren diskutiert, weil die Baukosten stetig steigen. Auch wenn die Gründe für den Kostenanstieg im Bausektor vielfältig sind, hat aus Sicht der Justizministerkonferenz eine Zunahme der bautechnischen Normen und Regeln zum Teil auch dazu beigetragen. Mit der Einführung eines neuen „Gebäudetyps E“ (E – wie einfach)  im deutschen Bauordnungsrecht könnten neue Möglichkeiten geschaffen werden, um Bauprojekte kostengünstiger zu gestalten, ohne die für die Sicherheit und Qualität der Gebäude elementaren Reglungen zu vernachlässigen. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Wenn der Staat durch Bürokratie und viele Regelungen mit für steigende Kosten beiträgt, dann muss das natürlich überprüft werden. Die Justizministerkonferenz hat richtigerweise festgelegt, dass der Bund nun am Zug ist, um zu schauen, welche rechtlichen Vereinfachungen möglich sind, um steigende Baukosten zumindest abzufedern.“ Hintergrund: Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) ist eine dauerhafte Fachkonferenz der Ministerinnen und Minister bzw. der Senatorinnen und Senatoren der Justizressorts der Länder. In der Regel finden zwei Mal im Jahr Präsenzsitzungen statt. Zu den Frühjahrs- und Herbstkonferenzen ist auch die Bundesministerin bzw. der Bundesminister der Justiz eingeladen. Der Vorsitz der Justizministerkonferenz wechselt jedes Jahr von Bundesland zu Bundesland. Im Jahr 2023 führt Berlin als Vorsitzland die Geschäftsstelle der JuMiKo. Die Justizministerkonferenz befasst sich mit aktuellen rechtspolitischen Themen, diskutiert drängende Fragen und Herausforderungen des Rechtsstaats und hat immer die Belange der Justiz im Blick. Die JuMiKo setzt mit ihren Beschlüssen wichtige Impulse für die Justizpolitik des Bundes und der Länder. Die nächste Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister ist am 10. November 2023 in Berlin geplant. Danilo Weiser Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-6234, -6235, -6230 E-Mail: mj.presse@sachsen-anhalt.de mj.sachsen-anhalt.de justizkarriere.sachsen-anhalt.de twitter.com/Justiz_LSA

Agrarminister warnen den Bund vor massiven Folgen eines Struk-turbruchs in der Nutztierhaltung

„Der Bund muss endlich beim Umbau der Tierhaltung mit den Ländern zusammenzuarbeiten, um einen Strukturbruch bei der Nutztierhaltung in Deutschland mit gravierenden Folgen für die Landwirtschaft und den gesamten ländlichen Raum zu verhindern“, diese dringende Forderung richteten die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Vorfeld der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz (AMK) in Büsum am 23. und 24. März an Bundesminister Cem Özdemir. „Mit großer Sorge stellen wir einen beschleunigten Rückgang der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland fest“, heißt es in dem von den Ministerinnen Michaela Kaniber und Silke Gorißen sowie den Ministern Peter Hauk, Sven Schulze und Werner Schwarz gemeinsam unterzeichneten Schreiben. Der derzeitige Rückgang habe vor allem im Schweinebereich einen bedrohlichen Umfang erreicht: „Dies ist kein üblicher Strukturwandel mehr, sondern ein Strukturbruch“, so die Agrarministerinnen und -minister der fünf Länder. Die gleiche Gefahr wie im Schweinebereich drohe nun auch in der Putenhaltung. Der Bundesregierung fehle ein tragfähiges und faires Konzept zum Umbau der Tierhaltung. Die bäuerlichen Betriebe würden bei den Umbauplänen der Bundesregierung weitgehend allein gelassen. Dabei habe die Borchert-Kommission klar herausgearbeitet, dass höhere Kosten in Tierwohlställen über öffentliche Gelder ausgeglichen werden müssten. „Das geplante Förderprogramm des Bundes mit einer Milliarde Euro über vier Jahre reicht für diesen Kostenausgleich in keiner Weise aus“, kritisieren die Ministerinnen und Minister. Experten beziffern den Unterstützungsbedarf für den Umbau mit vier Milliarden pro Jahr, also sechszehnmal so hoch wie die derzeitigen Mittel des Bundes. Weiter fehle es an Anpassungen beim Immissionsschutz-, Naturschutz-, und Baurecht. Zu allen Plänen der Ampelregierung lägen Verbesserungsvorschläge und Argumente der Länder auf dem Tisch des Bundesministers. Die Pläne des Bundes führen laut den Ministerinnen und Ministern unter den Tierhaltern vielfach zu Perspektivlosigkeit, Frust und Resignation: „Wer den Tierhaltern immer wieder erklärt, dass sie Tierbestände reduzieren und Tierhaltung abbauen müssen, und ihnen so vermittelt, dass sie nicht mehr gewollt sind, darf sich über Frust und Betriebsaufgaben nicht wundern.“ Es sei an der Zeit, sich klar hinter die Tierhalter in Deutschland zu stellen und deren Leistungen für Ökologie, Kreislaufwirtschaft, Ernährungssicherheit, Energieversorgung, Kulturlandschaft und Gesellschaft zu würdigen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass durch überzogene, nicht praktikable Anforderungen und viel zu gering bemessene Förderung Tierhalter hier aufgeben und zugleich vermehrt Lebensmittel importiert werden, die unter geringeren Tierwohl- und Umweltstandards erzeugt werden. „Davor zu warnen und praktikable Alternativvorschläge einzubringen, halten wir für unsere Pflicht. Im Gegenzug erwarten wir, dass unseren Argumenten ernsthaft Gehör geschenkt und die Bereitschaft zum Kompromiss nicht nur geäußert, sondern gelebte Realität wird. Wir stehen für eine Zusammenarbeit, die die Tierhaltung in Deutschland umbaut, aber nicht abbaut“, so die fünf Ministerinnen und Minister. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter , Facebook und Linkedin

Die Landschaft als Ort der Transformation

Künstler*innen für Tandemstipendium sind ausgewählt Die Stipendiat*innen für das Tandemstipendium „Die Landschaft als Ort der Transformation“ von Umweltbundesamt (UBA), Stiftung Bauhaus Dessau und Kulturpark e.V. im Rahmen des Festivals OSTEN stehen fest: Die Jury hat Antonia Grohmann, Caroline Ektander und Stephan Thierbach sowie das Kollektiv Urbane Dermatologie aus insgesamt 98 Bewerbungen ausgewählt. Die Künstler*innen werden während ihres zweimonatigen Aufenthalts gemeinsam mit Fachleuten des UBA und Zeitzeug*innen aus Bitterfeld-Wolfen Projekte erarbeiten. Ihre Ergebnisse präsentieren sie auf dem Festival „OSTEN“, das vom 01. bis zum 17. Juli 2022 in Bitterfeld-Wolfen stattfindet. In Bitterfeld-Wolfen lässt sich der Wandel einer Region beispielhaft ablesen. Diese Prozesse von Industrialisierung, politischem Systemwechsel, ökonomischem Umbruch und ökologischer Sanierung hat Spuren hinterlassen – bei den Menschen wie auch in der Landschaft. Wie lassen sich diese Transformationsvorgänge, die die biografische, politische und ökologische Landschaft komplett verändert haben, erfahrbar machen? Was berichten sie über die Zukunft? Und welche Zukunftsentwürfe lassen sich anhand dieser Topografie imaginieren? Mit diesen Fragen werden sich die Projekte des Tandemstipendiums beschäftigen. Die Projekte Im Zentrum von Antonia Grohmanns Projekt „Die Landschaft als Geflecht von Transformationen“ steht die Untersuchung des komplexen Beziehungsgeflechts von Mensch und Biosphäre in Form einer künstlerischen Feldforschung der drei Tagebaugruben vor Ort. Dabei sollen neben lokalen Zeitzeugen insbesondere nicht-menschliche Akteure, d.h. Tiere, Pflanzen, Schadstoffe Gehör finden und „ihre Fähigkeiten der Anpassung, Kooperation, Solidarität, des Reflektierens, des Lernens und des Widerstandes“ befragt werden. Caroline Ektander und Stephan Thierbach verfolgen in ihrem Projekt „Der Schweiß der Erde“ die Strategie einer „erweiterten Altlastensanierung“. Ein mehrstufiger Prozess, in dem Erdproben zu einem „Parfüm“ destilliert werden, soll einen Erfahrungs- und Wissensaustausch mit Ortsansässigen initiieren und einen sozialen Heilungsprozess anregen. Das Kollektiv Urbane Dermatologie bezeichnet sich selbst als „Feldforscher*innen der phänomenologischen Zeichnung, der kriminalistischen Bioarchäologie und der Kulturwissenschaften“. In dem Projekt „Resonanz der Oberflächen“ wollen sie aus drei verschiedenen Forschungsrichtungen – Biologie, Zeichnung, Kulturwissenschaft – die Landschaft als biologisches und kulturgeschichtlich aufgeladenes Gefüge sicht- und vor allem hörbar machen. Die Tandempartner*innen Vonseiten des ⁠ UBA ⁠ beteiligen sich mit Jan Koschorreck und Ina Fettig zwei Expert*innen, die in der Umweltprobenbank des Bundes arbeiten, sowie mit Birgitt Heinicke eine ehemalige Mitarbeiterin des UBA, die selbst aus Wolfen stammt. Die Jury Die Jury zur Auswahl der Stipendiat*innen setzte sich zusammen aus Ursula Ströbele (Kunsthistorikerin, Zentralinstitut für Kunstgeschichte), Peggy Buth (Professorin für Fotografie an der Kunsthochschule Kassel), Burghard Duhm (Stiftung Bauhaus Dessau), Ludwig Haugk (Kulturpark e.V.) und Fotini Mavromati (UBA). Das Stipendium Im Rahmen der Kooperation stellt das UBA neben der Verknüpfung zu den Tandempartner*innen ein Stipendium für zwei Monate zur Verfügung. Die Stiftung Bauhaus Dessau ermöglicht den Stipendiat*innen Unterkunft im Ateliergebäude und einen Arbeitsraum sowie die Nutzung der Bibliothek. Der Kulturpark e.V. betreut die Stipendiat*innen inhaltlich und gewährleistet die Präsentation der Arbeiten im Festival OSTEN. Das Festival Das neue Festival OSTEN in Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt) bringt im Juli 2022 zeitgenössische Positionen aus Bildender Kunst, Theater und künstlerischer Forschung zusammen. Hintergrund des Festivals, das vom Kulturpark e.V. organisiert wird, ist die Idee, in einem Netzwerk aus Kulturinstitutionen, Künstler*innen und lokalen Akteur*innen an einem anderen Bild vom Osten Deutschlands zu arbeiten. Die Besonderheiten der Geschichte, der Landschaft und der sozialen Struktur im Osten werden zum Anlass, um Fragen zu reflektieren, die über das Lokale hinaus gehen.

Assessment of communication masking in Antarctic marine mammals by underwater sound from airguns

Marine mammals depend largely on their sense of hearing. Underwater noise can lead to acoustic masking of biologically important sounds. Marine airguns used for scientific studies of the seabed produce this type of sound. In this project, models were developed to assess the masking potential of airguns on blue whale, fin whale, killer whale and Weddell seal communication. The results of the models also show that seismic surveys conducted at lower latitudes (Australia) may also have masking potential in remote areas at higher latitudes (Antarctica). In the majority of the scenarios considered, however, a severe masking effect only manifests at distances of up to 200 km. Veröffentlicht in Texte | 89/2021.

Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen

Die akustische Belastung der Menschen verändert sich. Wachsende Mobilität, steigender Siedlungsdruck und die Energiewende tragen zu neuen Umweltbedingungen bei. Hierzu zählen auch Geräusche von technischen Anlagen, die tieffrequenten Schall einschließlich Infraschall emittieren. Infraschall kennzeichnet auf Grund seiner Schallwellen im Frequenzbereich unter 20 Hertz die Eigenschaft, dass er definitionsgemäß außerhalb des für den Menschen mit dem Gehör wahrnehmbaren Bereichs liegt. Das Forschungsvorhaben untersucht mit Hilfe einer Laborstudie den Zusammenhang zwischen der kurzzeitigen ⁠ Exposition ⁠ durch verschiedene Infraschallgeräusche und akuten körperlichen Reaktionen sowie dem Lästigkeitsempfinden. Veröffentlicht in Texte | 163/2020.

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