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INTERPHONE-Studie findet kein erhöhtes Tumorrisiko durch Handynutzung – BfS sieht weiteren Forschungsbedarf

INTERPHONE-Studie findet kein erhöhtes Tumorrisiko durch Handynutzung – BfS sieht weiteren Forschungsbedarf In den Jahren 2010 und 2011 wurden erste Ergebnisse aus der INTERPHONE-Studie über mögliche Langzeitfolgen der Handynutzung veröffentlicht. Der Auswertung zufolge konnte kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren oder Tumoren des Hörnervs durch Handynutzung nachgewiesen werden. Damit bestätigt die Studie die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms, das vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) durchgeführt wurde. Es hatte gezeigt, dass es innerhalb der gültigen Grenzwerte keine Hinweise auf eine schädigende Wirkung des Mobilfunks gibt. Die vorliegende Studie kann jedoch nicht alle offenen Fragen hinsichtlich der Intensiv- oder Langzeitnutzung des Mobilfunks beantworten. Das BfS sieht daher – wie auch die Autoren der INTERPHONE-Studie – weiterhin Forschungsbedarf für die Intensiv- und Langzeitnutzung von Handys. Wer vorsorglich die individuelle Exposition verringern möchte, hat dafür unterschiedliche Möglichkeiten . Die INTERPHONE-Studie Die INTERPHONE-Studie wurde im Jahr 2000 von der International Agency for Research on Cancer ( IARC ) initiiert, um mögliche Risiken für die Entstehung von Tumoren durch den Gebrauch von Mobiltelefonen zu ermitteln. An der INTERPHONE-Studie beteiligten sich weltweit 13 Länder. Die Studie wurde größtenteils aus öffentlichen Mitteln finanziert. Etwa 29 Prozent der Mittel stammten von der Mobilfunkindustrie, die aber keinerlei Einfluss auf das Studiendesign und die Ergebnisse hatte. Deutschland beteiligte sich unter anderem im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms . Untersuchte Tumoren Da die elektromagnetischen Felder des Mobiltelefons vor allem das Gewebe der Kopfregion betreffen, lag der Fokus der Studie auf den folgenden vier Tumorarten: Gliom (Hirntumor, der vom Stützgewebe des Zentralnervensystems ausgeht), Meningeom (Hirntumor, der von der Hirnhaut ausgeht), Akustikusneurinom (Tumor des Hörnervs) und Tumoren der Ohrspeicheldrüse. Ergebnisse Kein Nachweis für ein erhöhtes Risiko für Hirntumoren Die INTERPHONE-Studie wertete Daten zu 2.708 Patienten mit einem Gliom und 2.409 Patienten mit Meningeomen sowie den jeweils passenden gesunden Kontrollpersonen aus. Der Gebrauch von Mobiltelefonen wurde mit Hilfe standardisierter Interviews erfragt. Die Auswertung der Daten zeigte kein erhöhtes Risiko für die Entstehung einer der beiden Hirntumorarten aufgrund der Nutzung eines Handys. Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für eine der beiden Arten von Hirntumoren. Kein Nachweis für ein erhöhtes Risiko für Akustikusneurinome In den zusammengefassten Daten der INTERPHONE-Studie wurden auch 1.105 Patienten mit Tumoren des Hörnervs (Akustikusneurinom) sowie vergleichbare gesunde Kontrollpersonen berücksichtigt. Auch hier wurde der Gebrauch von Mobiltelefonen mit Hilfe standardisierter Interviews erfragt. Die Auswertung aller Daten zeigte ebenfalls kein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines Akustikusneurinoms aufgrund von Handynutzung. Dieses Ergebnis galt auch für Langzeitnutzer. Keine Auswertung zu Tumoren der Ohrspeicheldrüse möglich Wegen der geringen Fallzahl in den teilnehmenden Ländern musste auf eine zusammengefasste Auswertung bei Tumoren der Ohrspeicheldrüse verzichtet werden. Unklare Ergebnisse bei Intensiv- oder Langzeitnutzung Bei Nutzern von Mobiltelefonen, bei denen sich aus den Befragungen eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als 1.640 Stunden abschätzen ließ, wurde sowohl für Gliome als auch für Akustikusneurinome ein statistisch signifikant erhöhtes Risiko errechnet. Allerdings erhielten die Wissenschaftler bei den Befragungen der Mobiltelefonnutzer mit der höchsten Gesamtnutzungsdauer Antworten zur Nutzungshäufigkeit, die nicht nachvollziehbar waren. Dies lässt die Ergebnisse dieses Teils der Studie fraglich erscheinen. Einige Personen gaben an, mehr als 5 Stunden pro Tag mit dem Handy telefoniert zu haben. Diese Angaben erscheinen wenig plausibel. Daher ist nicht auszuschließen, dass den Beobachtungen andere Ursachen zugrunde liegen. Bei Handynutzern mit besonders langer Gesamtnutzungsdauer zeigten sich die Gliome und Akustikusneurinome eher in den Regionen, die sich nahe am Ohr befinden und auf der Kopfseite, die als bevorzugte Seite zum Telefonieren angegeben wurde. Allerdings wussten Probanden mit Hirntumoren in der Regel auf welcher Kopfseite sich ihr Tumor befand. Bei der Frage nach der bevorzugten Kopfseite beim Telefonieren könnten sie daher die Häufigkeit der Handynutzung auf der Tumorseite überschätzt haben. Verschiedene Auswertungen verstärkten diesen Verdacht. Außerdem gibt es keine biologisch-medizinische Erklärung für diese Beobachtungen. Bewertung des BfS : Weiterführende Forschung zu Intensiv- oder Langzeitnutzung notwendig Die Ergebnisse der INTERPHONE-Studie bestätigen die bisherigen Bewertungen möglicher gesundheitlicher Risiken des Mobilfunks und die vom BfS aufgeführten Möglichkeiten vorsorglicher Expositionsverringerung . So wurde bereits im Abschlussbericht zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm festgestellt, dass die möglichen Auswirkungen einer intensiven und lang andauernden Handynutzung noch nicht ausreichend erforscht und zu einer abschließenden Bewertung weitere Untersuchungen erforderlich sind. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass zwar seit Jahren die Strahlungswerte der Handys sinken, aber der Umfang der Handynutzung deutlich zunimmt und sich die Art der Nutzung ändert, das heißt neue Mobiltelefone nicht mehr nur zum Telefonieren genutzt werden. Die INTERPHONE-Studie ließ Forschungsbedarf bei Kindern offen. In der kürzlich abgeschlossenen internationalen MOBI-KIDS-Studie wurde eine mögliche Auswirkung der Handy-Nutzung auf junge Menschen zwischen 10 und 24 Jahren untersucht. Die Stellungnahme des BfS zu den Ergebnissen der MOBI-KIDS-Studie kann hier eingesehen werden. Aktuelle Forschungsvorhaben: COSMOS Der Forschungsbedarf bezüglich intensiver und lang andauernder Handynutzung wird derzeit international in der COSMOS-Studie (Cohort Study of Mobile Phone Use and Health) realisiert. COSMOS ist eine epidemiologische Langzeitstudie, die in Großbritannien, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden und Frankreich durchgeführt wird. Zusätzlich zu den in der INTERPHONE-Studie erforschten Tumorarten untersucht die COSMOS-Studie auch andere mögliche Erkrankungen wie zum Beispiel Alzheimer und Parkinson. Die Höhe der Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern soll durch eine genaue Erfassung von Häufigkeit und Dauer der Telefonate ermittelt werden. Forderung des BfS nach weiterer Forschung weiterhin sinnvoll und notwendig Die Ergebnisse der INTERPHONE-Studie zeigen insgesamt kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren oder Tumoren des Hörnervs durch langandauernden Gebrauch von Mobiltelefonen. Trotzdem bleiben Unsicherheiten bei intensiver oder langer Handynutzung. Aus diesem Grund setzt sich das BfS nach wie vor für qualitativ hochwertige Forschung ein und beschreibt Möglichkeiten der vorsorglichen Expositionsverringerung . Stand: 14.08.2024

Grundwassermessstelle Ohr 1, 40000433 im Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen

Der NLWKN betreibt im Rahmen der Tätigkeiten als Gewässerkundlicher Landesdienst Niedersachsens zahlreiche Grundwassermessstellen in ganz Niedersachsen, die je nach Fragestellung unterschiedlichen Messnetzen und Messprogrammen innerhalb des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN) zugeordnet sind. Auf diesem Informationsportal werden verschiedene Messwerte und Datenauswertungen veröffentlicht. Die messstellenspezifischen Messwerte und Datenauswertungen liegen sowohl in tabellarischer als auch in graphischer Form vor, der Darstellungszeitraum ist auswählbar. Zusätzlich sind die für die Grundwassermessstellen zugrundeliegenden Stammdaten inklusive Ausbauschema und Bohrprofil verfügbar.

Der Fuchs

Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

Wildtiere im Stadtgebiet

Haben Sie es auch schon erlebt? Ohne Ihr Zutun ist der Garten eines morgens plötzlich umgepflügt. Beim Mittagessen steht ein tierischer Gast vor Ihrer Terrasse. Nachts rumort es auf dem Dachboden Ihres Hauses. Ihr Gemüsebeet ist kahlgefressen. Dann hat Sie vermutlich ein Wildtier besucht. Seit einigen Jahren kommt es in Berlin mit seinem umfangreichen Waldbestand vermehrt zum Auftreten von Wildtieren in unserer unmittelbaren häuslichen Umgebung. Besonders Wildschweine und Füchse haben sich in den letzten Jahren trotz intensiver Bejagung offenbar stark vermehrt. Auch die Population von Mardern und Wildkaninchen hat zugenommen. Ursache dafür sind hauptsächlich das in den vergangenen Jahren sehr gute Nahrungsangebot und die milden Winter. Die Tiere folgen bei der Suche nach Nahrung ihrem natürlichen Instinkt. Da sie zum Beispiel auf gepflegten Beeten und Rasenflächen, in Komposthaufen oder Mülltonnen sowie durch Fütterungen meistens schmackhaftere Nahrung finden als im Wald, sind sie zunehmend auch ausserhalb ihres angestammten Lebensraumes anzutreffen. Sie haben gelernt, dass ihnen in der Stadt wenig Gefahr droht und daher die Scheu vor dem Menschen weitgehend verloren. Es kommt daher im Stadtgebiet immer öfter zu Begegnungen mit Wildtieren. Dies führt zu Verunsicherungen oder gar Ängsten der Menschen, die nicht wissen, wie sie sich gegenüber den Tieren verhalten sollen. Manchmal richten die Tiere bei ihren “Besuchen” auch Schäden an, deren Beseitigung für den Eigentümer des betroffenen Grundstücks nicht selten hohe Kosten verursacht. Um Vorurteile sowie Ängste abzubauen und Schäden zu vermeiden, werden nachfolgend die Lebensweisen der Wildtiere vorgestellt und Ratschläge zum Umgang mit den Tieren gegeben. Rechtslage Wildschweine, Füchse, Marder und Wildkaninchen sind wildlebende, herrenlose Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Zur Regulierung des Bestandes ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung unverzichtbar. Weitere Informationen Bild: falke100 - Fotolia.com Das Wildschwein Das mitteleuropäische Wildschwein (Sus scrofa scrofa) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Weitere Informationen Bild: Pim Leijen - Fotolia.com Der Fuchs Der Fuchs/Rotfuchs (Vulpes vulpes), gehört zur Familie der Hundeartigen (Canidae). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Weitere Informationen Bild: marclschauer / Depositphotos.com Der Steinmarder Der Steinmarder (Martes foina) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Weitere Informationen Bild: Wolfgang Stürzbecher Der Waschbär Der Waschbär (Procyon Lotor) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Das Pilotprojekt „Waschbär-Vor-Ort-Beratung“ steht Ihnen beratend zur Seite. Wir schauen vor Ort auf Ihr Waschbärproblem und schlagen fachkundig geeignete Maẞnahmen zur Abhilfe vor. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Das Wildkaninchen Das Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Resümee Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren ursprünglichen Lebensraum genommen, nicht umgekehrt. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Weitere Informationen Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke!

Das Wildkaninchen

Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).

UBA schaltet Zertifikate bei acht UER-Projekten nicht frei

Fehlerhafte Zertifikate in Höhe von rund 215.000 Tonnen CO₂ gelangen nicht in den Markt Die intensive und komplexe Aufklärungsarbeit des Umweltbundesamtes (UBA) in Sachen „Upstream Emission Reductions“ (UER) zeigt weitere Erfolge: „Bei acht UER-Projekten in China, bei denen bis zum 31. August 2024 über die Freischaltung entschieden werden musste, werden wir aufgrund von uns ermittelter Unregelmäßigkeiten die beantragten Freischaltungen nicht durchführen. Es werden aus diesen Projekten also keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen. Das ist eine gute Nachricht“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Sein weiteres Fazit ist, dass die reine Begutachtung von UER-Projekten aus der Ferne auf Basis von Satellitenbildern oder die Papier-Prüfung der von Projektträgern eingereichten Berichte oftmals nicht ausreiche, um den Missbrauch des UER-Systems aufzudecken und nachzuweisen. Das UBA hat sich daher zusätzlich zu seinen eigenen Ermittlungen durch eine internationale Anwaltskanzlei unterstützen lassen. Diese hat Projekte in China vor Ort im Auftrag des UBA untersucht. Insgesamt gibt es weltweit 75 UER-Projekte, zumeist in China – das UBA wird neben den acht Projekten auch weitere kritische UER-Projekte untersuchen. UER-Projekte sind Maßnahmen zu Minderung von CO 2 -Emissionen bei Kraftstoffen im „Upstream“-Bereich, d.h. vor der Verarbeitung des Rohöls in der Raffinerie. Ein typisches Beispiel ist das Abstellen von so genannten Fackelungen auf Ölbohrtürmen, die üblicherweise Begleitgase bei der Förderung von Erdöl vor Ort verbrennen, da sich der Umbau der Anlage zur Sammlung und Speicherung der Gase nicht rentiert. Bei der Fackelung entstehen jedoch CO 2 -Emissionen, die sich durch erfolgreiche UER-Projekte vermeiden lassen. UER-Projekte sind attraktiv für die Mineralölwirtschaft, die damit eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit hat, ihre Treibhausgasminderungsquote nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu erfüllen. Bei sieben der acht Projekte – die von großen, internationalen Unternehmen durchgeführt werden – wurden die Anträge auf Freischaltung von UER-Zertifikaten für 2023 zurückgezogen, nachdem das ⁠ UBA ⁠ die Projektträger mit gravierenden rechtlichen und technischen Ungereimtheiten bei ihren Projekten konfrontiert und eine Vor-Ort-Überprüfung angedroht hatte. Das UBA hat so sichergestellt, dass für diese Projekte keine UER-Nachweise für 2023 mehr ausgestellt werden können. Insgesamt hat das UBA auf diese Weise verhindert, dass unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 159.574 Tonnen CO 2 -Äquivalente in den Markt gelangt sind. Bei einem weiteren Projekt in China hat das UBA die Ausstellung von UER-Zertifikaten untersagt, weil das Projekt, wie umfassende Satellitenbild- und vertiefte technische Analysen durch UBA-Experten ergaben, vorzeitig begonnen wurde. Ein solcher vorzeitiger Beginn ist nach der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) nicht zulässig. Hier hat das UBA durch die Versagung der Freischaltung verhindert, dass allein aus diesem Projekt unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 55.225 Tonnen CO 2 -Äquivalenten in den Markt gelangten. Den nächsten Aufklärungsschwerpunkt setzt das UBA zusätzlich zu den acht Projekten mit Freischaltungsanträgen für das Jahr 2023 auf weitere 13 Projekte. In allen diesen 21 Projekten wurden die Projektträger um Autorisierung von Kontrollbesuchen vor Ort gebeten. In nur fünf dieser 21 Projekte hat das UBA diese Autorisierungen uneingeschränkt bekommen; zwei der Besuche fanden schon statt, drei weitere stehen aus. „Für uns ist die Verweigerung der Vor-Ort-Kontrollen ein sehr starkes Indiz, dass die Projektträger nicht bereit sind, ihre Verpflichtungen unter der UERV zu erfüllen, oder – wie in der UERV gefordert – die erforderliche Kontrolle über die Projekte haben. Wir nehmen das unter anderem zum Anlass, die Aufhebung unserer Zustimmung zu diesen Projekten zu prüfen. Und wir werden sicherstellen, dass nur noch rechtmäßige UER-Zertifikate neuer Projekte in den Markt kommen“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Neben den acht nun nicht freigeschalteten Projekten wird das UBA weitere kritische UER-Projekte weltweit überprüfen, bis alle Vorwürfe ausgeräumt sind. „In den nächsten Wochen und Monaten wird das UBA seine Aufklärungstätigkeit, auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Erkenntnisse aus China, mit Hochdruck fortsetzen. Dafür setze ich mich persönlich mit einem ganz erheblichen Teil meiner Arbeitszeit ein“, sagte Messner. Die vielen Kolleginnen und Kollegen im UBA, die intensiv mit der Aufklärung des UER-Komplexes befasst sind, werden dabei von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei mit deren Partnerkanzlei in China unterstützt. Die Kanzlei fungiert als „Augen und Ohren“ des UBA vor Ort. Parallel ermittelt – laut Pressemitteilung – die Staatsanwaltschaft Berlin gegen 17 Personen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges. Bei den Beschuldigten handelt es sich um die Geschäftsführer bzw. Mitarbeitende von Prüfstellen, die an der Verifizierung UER-Projekten beteiligt gewesen sein sollen. Gegen die Beschuldigten bestehe der Anfangsverdacht, die zuständigen Mitarbeitenden des UBA hinsichtlich der Existenz und/oder jedenfalls der Antragsberechtigung verschiedener Klimaschutzprojekte getäuscht zu haben, weshalb zwischenzeitig gewährte Sicherheiten der Projektträger nicht zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden konnten.

Lärm durch Laubbläser und Laubsauger

Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen am Ohr der betreibenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 10 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“: www.nrw-wird-leiser.nrw.de Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es, Energie zu sparen, wenn auf den Einsatz einen Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. zurück

Weidetiere

Im Hobrechtswald leben Robustrinderrassen wie Schottische Hochlandrinder und Galloways. Neben Rindern wurden auch Robustpferderassen, vor allem Koniks und einzelne Fjordpferde, angesiedelt. Die robusten Weidetiere im Hobrechtswald bleiben ganzjährig im Freien und ernähren sich hauptsächlich von Gräsern und Kräutern, aber auch von Zweigen der Bäume und Sträucher. Schottisches Hochlandrind Herkunft: Nordwesten Schottlands Größe: 130 cm (Stier) bzw. 120 cm (Kuh) Gewicht: 700 kg (Stier) bzw. 500 kg (Kuh) Fell: dichtes, langes und zotteliges Fell; meist einfarbig rot, braun oder gelb, selten schwarz, weiß, gestromt, gescheckt Körperbau: kleinrahmiger Körper, kurzer, breiter Kopf; kurze, stämmige Beine; lange Hörner Galloway Herkunft: Südwesten Schottlands Größe: 136 cm (Stier) bzw. 124 cm (Kuh) Gewicht: 900 kg (Stier) bzw. 600 kg (Kuh) Fell: doppelschichtiges Fell mit langem, gewelltem Deckhaar und feinem, dichtem Unterhaar; meist einfarbig “black” (schwarz), aber auch anderere Färbungen Körperbau: kleinrahmiger Körper, kurzer, breiter Kopf; kurze, stämmige Beine; hornlos Uckermärker Rind Herkunft: Uckermark Größe: 150 cm (Stier) bzw. 140 cm (Kuh) Gewicht: 1250 kg (Stier) bzw. 850 kg (Kuh) Fell: einfarbig weiß bis cremefarben, gescheckt in den Farbabstufungen helles Gelb bis Rotbraun auf weißem Grund Körperbau: rahmiger Körper mit viel Länge, Breite und Tiefe; gehörnt oder genetisch hornlos Englisches Parkrind Herkunft: Großbritannien Größe: 145 cm (Stier) bzw. 130 cm (Kuh) Gewicht: 950 kg (Stier) bzw. 630 kg (Kuh) Fell: weiß, dunkle Pigmentierung an Maul und Ohren Körperbau: mittelrahmig mit auffallender Brusttiefe und gerader Oberlinie; stark ausgeprägte, sehr lange Hörner Konik Herkunft: Polen Größe: ca. 135 cm Gewicht: 330 bis 360 kg Fell: braun, mausgrau mit Aalstrich oder Schimmel Körperbau: Kleinpferd; langer Rumpf; tief angesetzter Schweif; kleine Hufe; mittellanger Hals; kurze Maulpartie; kleine Ohren Fjordpferd Herkunft: Westliches Norwegen Größe: ca. 135 – 150 cm Gewicht: 400 bis 500 kg Fell: ausschließlich Falben in verschiedenen Farbtönen (heller Körper mit dunkler Mähne, Aalstrich, Schweif und unterschiedlich ausgeprägten Zebrastreifen an den Beinen); zweifarbiges Langhaar Körperbau: kräftig mit einer breiten Brust, einem tragfähigen Rücken; kurze, starke Beine; großer, gerader Kopf mit breiter Strin; große Nüstern; kleine; spitze Ohren** Das Betreten des Waldes und der Weideflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die an den Weidetoren angebrachten Verhaltenshinweise sind unbedingt zu beachten.

Waldschule Spandau

Die Waldschule Spandau, mit nunmehr fast 30 Jahren “dienstälteste” Waldschule der Berliner Forsten, wendet sich in erster Linie an Kinder im Grundschulalter und greift ihren natürlichen Bewegungs-, Entdeckungs- und Forscherdrang auf. Die Gruppen können sich für einen “Waldtag” anmelden, in dessen Verlauf erlebnishafte, auf sinnliche Wahrnehmung ausgerichtete Unterrichtsformen den Kindern einen spannenden Lebensraum eröffnen und ihnen neben biologischen, ökologischen und forstlichen Grundkenntnissen eine positive Einstellung dem Wald gegenüber vermitteln wollen. Zwei kleine behagliche Holzhütten im Spandauer Forst dienen dabei als Ausgangspunkt. Nach einer Frühstücks- und Einführungsrunde am Bollerofen, während der wir uns die Tierpräparate, Geweihe, Nester und anderen Fundstücke aus dem Wald ansehen, geht es – häufig in zwei kleineren Gruppen – ab in den Busch zum Beobachten, Suchen, Rennen, Bauen, Klettern, Erzählen, Riechen, Pirschen, Vergleichen, Spielen, Lauschen … Manchmal auch zum Nasswerden; Regenkleidung nicht vergessen! Gerade beim ersten Besuch der Kinder im Wald stellen wir den Tag gar nicht unter ein bestimmtes Thema, sondern halten einfach Augen und Ohren offen, z.B. auf der Suche nach Tierspuren wie Behausungen, Fährten, Fraßspuren, Rupfungen … – Pflanzen und Tiere verraten uns dann eine Menge über ihr Zusammenleben im Wald. Hier und auch bei Waldtagen mit thematischem Schwerpunkt ergeben sich häufig Fragen und Gespräche zu dem Alltagsleben der Kinder, zu den Auswirkungen unseres Handelns auf die Natur und zu denkbaren Alternativen des eigenen (Konsum-)verhaltens. Malerisch am Wasser gelegen, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Biber und umgeben von Wald, Wiese und “Wüste”, lädt die Waldschule zudem rund um das Jahr alle interessierten Besucher zu vielfältigen Exkursionen und Veranstaltungen ein: Projekttage und -wochen (z.B. zu den Themen Boden, Krabbeltiere, Klima), Waldeinsätze, Teambildungstage für ältere SchülerInnen, Familien- und Seniorenwaldtage, waldpädagogische Weiterbildungen, Abendwanderungen, LandArt, schnitzen, Ferienwochen, Radtouren… U-Bahn U7 oder S-Bahn S3, S9 bis Rathaus Spandau, dann mit Bus 136 Richtung Hennigsdorf bis Haltestelle Bürgerablage

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