Fossile Brennstoffe als Energiequelle sind nur begrenzt vorhanden und nicht erneuerbar. Außerdem sind sie heute sehr teuer und in ihrer Preisentwicklung nicht kalkulierbar. Eine Alternative kann heimisches Holz als Wärmespender sein. Im Rahmen der naturgemäßen Waldpflege fällt bei der Ernte wertvoller Holzsortimente (für z.B. die Bau-, Möbel- oder Zellstoffindustrie) Holz an, welches nur als Brennholz nutzbar ist. Holz ist gespeicherte Sonnenenergie und ein Energieträger mit hervorragender Ökobilanz. Es steht als nachwachsender Rohstoff nachhaltig zur Verfügung und kann mit geringem Energie- und Transportaufwand in Wohnortnähe geworben werden. Die Revierförstereien der Berliner Forsten bieten Brennholz nur nach saisonalem Angebot an. Verfügbare Mengen und Holzarten sowie die genauen Preise erfahren Sie in der Revierförsterei in Ihrer Nähe. Sprechstunde : Jeden Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr Außerhalb der Sprechstunde sind die Revierleitenden der Berliner Forsten im Außendienst tätig und daher nur eingeschränkt zu erreichen. Die Berliner Forsten bieten kein ofenfertig gehacktes Holz an. Eine Lieferung von Brennholz ist nicht möglich. Frisches Waldholz muss vor dem Verbrennen mindestens 2 Jahre gelagert werden, um auszutrocknen und den Anforderungen des Immissionsschutzes (maximal 20% Restfeuchte) zu genügen. Die Berliner Forsten bieten den sogenannten Raff- und Leseholzschein an oder Holz, dass Sie sich – nach Einweisung durch die Revierleitenden – eigenhändig im Wald schneiden können. Raff- und Leseholzschein : Für 5 bis 10 € können Sie einen Monat lang in einem zugewiesenen Gebiet Reisig und Zweige bis maximal 7 cm Durchmesser sammeln. Bei Interesse fragen Sie in der nächsten Revierförsterei nach. Brennholz in Selbstwerbung : Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich das Brennholz eigenhändig im Wald aufarbeiten. In den Berliner Wäldern darf nur mit einem Nachweis einer qualifizierten Motorsägen-Schulung (Motorsägenschein) mit der Motorsäge und mit vollständiger Arbeitsschutzausrüstung gearbeitet werden. Anerkannte Anbieter von Motorsägenkursen finden Sie zum Beispiel hier (Link: Motorsägenkurs ) Tipps für Selbstwerber Arbeit im Wald birgt ein hohes Verletzungs- oder Unfallrisiko. Das gilt besonders für den Einsatz der Motorsäge, aber auch mit Bügelsäge und Axt kann man sich erheblich verletzen. Es ist daher wichtig, Folgendes zu beachten: Wer sein Holz im Wald selber sägt, handelt auf eigenes Risiko. Um eine wirksame Unfallversicherung sollten Sie sich vorab gegebenenfalls kümmern. Sie haften auch für Schäden, die anderen durch Ihre Arbeit unter Umständen entstehen oder am Waldbestand verursacht werden. Setzen Sie nur einwandfreies und technisch sicheres Werkzeug ein. Verschiedene Prüfzeichen geben Ihnen bei der Auswahl wertvolle Hilfestellung (etwa GS-Prüfzeichen, FPA-Prüfzeichen des KWF, Prüfzeichen der DLG). Geeignete Arbeits- und Sicherheitskleidung wie Helm mit Visier und ggf. Gehörschutz, Arbeitshandschuhe, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe etc. müssen unbedingt getragen werden. Mit der Motorsäge darf im Berliner Wald nur arbeiten, wer einen entsprechenden Nachweis erbringt. Und: Mit der Motorsäge niemals allein im Wald arbeiten. Ein Verbandskasten sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer in der Nähe sein.
Ob beim Konzert, beim Aufdrehen des Lieblingslieds im Auto oder beim Bedienen lauter Maschinen: Lärm gehört für viele Menschen zum Alltag. Das Problem: Er kann auf Dauer zu Schwerhörigkeit führen – und die ist nicht heilbar. Anlässlich des Internationalen Tags gegen den Lärm am 29. April 2026 haben Expertinnen und Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daher die JT International Germany GmbH in Trier besucht, um deren Mitarbeitende für das Thema Lärm zu sensibilisieren. Berufsbedingte Schwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten. Doch nicht nur laute Maschinen können zu Gehörschäden führen, auch die Freizeit spielt bei der Lärmbelastung eine wichtige Rolle. Denn: Das Ohr unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Lärmquellen und Tageszeiten – zu laut ist zu laut. Und da Schwerhörigkeit die Lebensqualität stark einschränken kann und unheilbar ist, ist es umso wichtiger, präventiv Lärmschutz und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Genau dieses Ziel verfolgten die Expertinnen und Experten der SGD Nord bei ihrem Besuch der JT International Germany GmbH. Denn die SGD Nord ist in ihrer Funktion als Gewerbeaufsicht unter anderem zuständig für das Thema Arbeitsschutz. Im Fokus der Veranstaltung standen Auszubildende der Berufe Industriekaufmann, Maschinen- und Anlagenführerin, Elektroniker für Betriebstechnik, Industriemechanikerin und Chemielaborant. Ebenfalls mit dabei waren Mitarbeitende, die eine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft absolvieren. Spannende Experimente Nach einer kurzen Begrüßung und mehreren Fachvorträgen – darunter der Vortrag einer Staatlichen Gewerbeärztin der SGD Nord zu den gesundheitlichen Folgen von Lärm – stand am späten Vormittag der „Lärmcampus“ auf dem Programm. An fünf Stationen konnten sich die Teilnehmenden praxisnah und unter Anleitung den Themen Lärm und Lärmschutz nähern. Neben einem Quiz und Lärmmessungen in der Umgebung der Produktionsanlagen stand unter anderem das private Auto im Fokus. Bei einer schalltechnischen Untersuchung wurde deutlich, wie groß die Lärmbelastung durch Motorengeräusche und die Musikanlage sein kann. Ein besonderes Highlight stellte die „Akustik-Box“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe dar. In dieser ist eine Produktionsstraße im Miniaturformat nachgebaut, mit der sich verschiedene Szenarien simulieren lassen. So zeigte das Experiment etwa, dass sich glatte und raue Wände unterschiedlich auf die Lärmentwicklung im Raum auswirken. Parallel zum „Lärmcampus“ bestand für die Teilnehmenden außerdem die Möglichkeit, ihr Gehör audiometrisch untersuchen zu lassen und an einer arbeitsmedizinischen Beratung teilzunehmen. Konstruktiver Austausch Karin Schwind, JTI-Direktorin für Arbeitssicherheit, bedankte sich bei der SGD Nord für die wertvolle und praxisnahe Veranstaltung: „Für uns bei JTI hat die Sicherheit unserer Mitarbeitenden höchste Priorität. Lärmschutz ist ein Teil davon: Wir arbeiten kontinuierlich an der Reduzierung von Lärmquellen und stellen unseren Mitarbeitenden individuell angepassten Gehörschutz zur Verfügung.“ Insgesamt bot der Aktionstag bei der JT International Germany GmbH eine tolle Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch über Lärmrisiken und Lärmprävention. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Lärmschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz/laerm .
Der Neubau der Pfaffendorfer Brücke in Koblenz gehört aktuell zu den größten Infrastrukturprojekten in Rheinland-Pfalz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord überwacht auf der Großbaustelle unter anderem die Einhaltung der Arbeits- und Immissionsschutzvorschriften sowie die Vorgaben des Sprengstoffgesetzes. Bei einer Begehung der Baustelle verschaffte sich Joachim Rodenkirch, Präsident der SGD Nord, nun persönlich einen Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort. Sind Maßnahmen für den Lärmschutz ergriffen worden? Verfügt das Personal über Schutzausrüstung? Wie stark sind die Erschütterungen? Diese und viele weitere Aspekte überprüft die SGD Nord in ihrer Funktion als Gewerbeaufsicht regelmäßig auf den Baustellen im nördlichen Rheinland-Pfalz. So auch bei der Großbaustelle „Pfaffendorfer Brücke“ in Koblenz: Nachdem die Mitarbeitenden der Abteilung Gewerbeaufsicht bereits frühzeitig in die Planungen einbezogen worden waren, führten sie seit Baubeginn mehrmals Kontrollen durch. „Die Sicherheit des Baustellenpersonals sowie der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt müssen während des gesamten Bauprozesses gewährleistet sein. Hierfür sorgt die SGD Nord in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten“, betonte Joachim Rodenkirch bei seinem Besuch. SGD Nord setzt auf Dialog Bei den bisherigen Kontrollen zeigte sich ein durchweg positives Bild: Die Großbaustelle am Rhein erfüllte stets die gesetzlichen Vorschriften. Allgemein verfolgt die SGD Nord einen dialogorientierten Ansatz, bei der Kooperation und die Beseitigung möglicher Mängel im Vordergrund stehen. Die Mitarbeitenden der Abteilung Gewerbeaufsicht überprüfen bei ihren Kontrollen unter anderem, ob die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Hierzu zählt, neben regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen, vor allem die persönliche Schutzausrüstung des Baustellenpersonals, die von Sicherheitsschuhen bis zum Gehörschutz für Lärmarbeiten reicht. Zudem steht die Ausstattung der Baustelle im Fokus: So müssen zum Beispiel an Stellen mit Absturzgefahr geeignete Schutzvorrichtungen, wie Gerüste und Geländer, installiert sein. Und auch bei der Arbeitszeit gilt es, die gesetzlichen Regeln zu beachten: Soll an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, ist dies bei der SGD Nord zu beantragen. Mensch und Umwelt schützen Doch nicht nur die Sicherheit auf der Baustelle ist wichtig, auch im Umfeld des Baugeländes müssen Mensch und Natur geschützt werden. Hier lautet das Stichwort: Immissionsschutz. Darunter fallen zum Beispiel Maßnahmen zur Minimierung von Lärm, wie etwa die Verwendung moderner, lärmarmer Technik oder die Einhausung, also das Umschließen von Maschinen zur Schalldämmung. Ebenfalls wichtig: Der Schutz vor Staub. So ist bei Arbeiten, die viel Staub erzeugen, der Staubentwicklung durch Befeuchtung entgegenzuwirken. Bei vibrationsintensiven Arbeiten wird zudem ein Erschütterungsmonitoring durchgeführt. Suche nach Kampfmitteln Eine für die Sicherheit ebenso wichtige Aufgabe der SGD Nord ist die Überwachung im Bereich Sprengstoffrecht. Denn bei Erdarbeiten müssen vorab Erkundungen durch Fachfirmen durchgeführt werden, um das Baustellenpersonal und die Umgebung vor Fundmunition, wie etwa Bomben und Nebelfässer, zu schützen. Die SGD Nord prüft dabei, ob die Fachfirma über die notwendige Konzession, also die fachliche Eignung, verfügt. Ist dies der Fall, kann die Firma mit der Suche beginnen. Ob bei der Suche die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, prüft die SGD Nord in stichprobenartigen Kontrollen. Wird Munition gefunden, übernehmen das Ordnungsamt und der Kampfmittelräumdienst. Bei der aktuellen Begehung bestätigten sich für SGD-Nord-Präsident Joachim Rodenkirch und die Mitarbeitenden der Gewerbeaufsicht die positiven Ergebnisse der bisherigen Kontrollen. An der Begehung, die von der Bauleitung durchgeführt wurde, nahmen unter anderem Martin Becker vom Tiefbauamt der Stadt Koblenz, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator der Baustelle sowie Vertreterinnen und Vertreter der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft teil. Mit Letzterer findet seitens der SGD Nord regelmäßig eine Abstimmung in Bezug auf die Kontrollen statt. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord sind auf der folgenden Internetseite zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen .
Nachbarschaft ist ein wertvolles Gut, und Lärm ist erfahrungsgemäß häufig die Ursache für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Wenn Sie als Bauherr/in beabsichtigen, z. B. ein Mini-Blockheizkraftwerk, eine Klimaanlage, eine Luft-Wärmepumpe oder eine andere haustechnische Anlage, die eine Lärmbelästigung verursachen kann zu installieren, fordern Sie von der beauftragten Firma einen Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes gemäß dem Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) . Der Leitfaden liegt in zwei Fassungen vor: Die in beiden Versionen des Leitfadens beschriebene Beurteilung kann mit dem Schallrechner für Luftwärmepumpen (interaktiver Assistent des Landes Sachsen-Anhalt) durchgeführt werden. Das Internetportal des Umweltbundesamtes So geht’s mit Wärmepumpen! stellt “Lösungen für typische Herausforderungen in Bestandsgebäuden” vor. Im Herbst sind große Mengen Laub von öffentlichen Wegen und Plätzen, aber auch von Privatgrundstücken zu beseitigen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bittet die Berlinerinnen und Berliner, auf den Einsatz von Laubbläsern und Laubsammlern zu verzichten und dem Herbstlaub mit Harke und Besen zu Leibe zu rücken. Mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Laubsammler bringen erhebliche Lärmbelästigungen mit sich. Die Schallleistungspegel der Geräte mit Verbrennungsmotoren liegen in einem Bereich zwischen 106 bis 112 dB(A). Das bedeutet, dass am Ohr des Benutzers noch Pegel um 100 dB(A) und im Abstand von 10 Metern noch Pegel um 80 dB(A) zu erwarten sind. Diese hohen Pegel belästigen nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner erheblich, sie können bei den Benutzerinnen und Benutzern selbst Gehörschäden verursachen. Mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Laubsammler stoßen auch Abgase aus. Hierbei werden Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid freigesetzt. Inzwischen gibt es leistungsstarke batteriebetriebene Laubbläser und Laubsammler, die deutlich geringere Geräuschemissionen und keine Abgase verursachen. Wenn es ein Laubbläser sein muss, empfehlen wir die batteriebetriebene Version. Der Einsatz von Laubbläsern führt zu einer Verwirbelung von Bodenpartikeln und damit auch von Bakterien, Pilzen und Sporen. Der entstehende Staub kann Krankheitserreger und Allergene enthalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unrat und Fäkalien (wie zum Beispiel Hundekot) enthalten sind. Auch der Einsatz von Laubsammlern kann solche Effekte hervorgerufen. Auf unbefestigten Flächen können solche Geräte die Bodenfunktion empfindlich stören, da die ökologisch wichtige Streuschicht reduziert beziehungsweise beseitigt wird. Sollte sich der Einsatz von Laubbläsern und Laubsammlern nicht vermeiden lassen, so sind die Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) zu beachten. Danach ist die Einsatz von Laubbläsern in Berlin nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Eine Übersicht über zeitliche Regelungen der 32. BImSchV und des LImSchG Bln bietet ein von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erarbeitetes Schaubild: Das Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes kann von diesen Regelungen im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Beim Einsatz der betreffenden Geräte sollte eine Schutzausrüstung getragen werden. Hierzu gehören insbesondere ein Gehörschutz , eine Schutzbrille und ein Staubschutz . Laubbläser und Laubsammler sind darüber hinaus auch nicht für zweckfremde Reinigungsarbeiten, wie zum Beispiel die Beseitigung von Kleinabfällen, Schnee oder Streugut, zu verwenden.
Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen heutiger Umweltpolitik. Verschiedene wirtschaftlich und sozial relevante Bereiche haben Anteil am globalen Klimawandel, hierzu zählt auch die Abfallwirtschaft. Vor diesem Hintergrund veranstaltete das Umweltbundesamt am 6.-7. November 2006 einen eineinhalbtägigen Workshop zum Thema Das Klimaschutzpotenzial der Abfallwirtschaft . Ein besonderer Schwerpunkt lag hierbei auf der Energiegewinnung und -nutzung im Rahmen der Abfallbehandlung. Der Workshop entwickelte praktisch verwertbare Handlungsempfehlungen für die Abfallpolitik. Ecologic erstellte das Hintergrundpapier der Veranstaltung und dokumentierte die Ergebnisse.
Die Emissionen vibrationell angeregter Hydroxyl-Moleküle (OH*) enthalten wichtige Informationen über chemische und dynamische Prozesse in der irdischen Mesosphäre. Die Untersuchung von OH* während sporadischer Ionisationsereignisse stellt eine interessant Möglichkeit dar, unser Verständnis dieser chemischen und dynamischen Prozesse zu überprüfen. Bisher sind die beobachteten Störungen der OH*- Emissionen durch Ionisationsereignisse jedoch kaum verstanden. Solare Teilchenereignisse bewirken ausgeprägte Veränderungen der OH*-Emissionen, die bisher noch nicht von Modellen widergegeben werden konnten. Des Weiteren sind die beobachteten starken OH*-Emissionen während elektrischer Entladungen oberhalb von Gewitterwolken deutlich stärker als die Vorhersagen plasmachemischer Modelle. Das Ziel dieses Projektes ist, die Auswirkungen von Ionisationsvorgängen in der Mesosphäre auf OH* zu untersuchen. Zu diesem Zweck sollen bestehende Ionen- und Plasmachemie Modelle ausgebaut werden, um die chemischen Prozesse eingehend untersuchen zu können. Insbesondere soll die vorgeschlagene Bildung von OH* durch vibrationell angeregte Stickstoffmoleküle betrachtet werden. Außerdem sollen die möglichen Auswirkungen von Temperaturerhöhungen als Folge der Ionisationsvorgänge untersucht werden. Die Modellergebnisse sollen mit Satellitenbeobachtungen von OH*-Emissionen verglichen werden.
Die Europäische Richtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) führt für eine achtstündige Arbeitsschicht einen Grenzwert über die Lärmexposition am Arbeitsplatz von 87 dB(A) ein, wobei die Wirkung von Gehörschutz mit einbezogen wird. Da diese Richtlinie ausdrücklich auch für Berufsmusiker gilt, ist es notwendig für die Praxis geeignete Lösungen zu entwickeln um die entsprechenden Anforderungen ins deutsche Recht umsetzen zu können.
Beim Brennschneiden von Stahlbrammen im Stranggiessbetrieb treten Schalldruckpegel bis zu 120 dB(A) auf. Dadurch sind die Beschaeftigten in solchen Hallen gefaehrdet, sofern sie keinen persoenlichen Gehoerschutz tragen. Es soll im Rahmen des Vorhabens untersucht werden, welche Massnahmen zur Laermminderung Erfolg versprechen. Anzustreben ist eine Pegelminderung von 15 bis 18 dB. Die Vorphase des Vorhabens besteht aus folgenden Arbeitspaketen: 1. Literatur-Recherche zum Stand der Technik. 2. Auswahl und Beschaffung eines mehrkanaligen Messplatzes. 3. Einfahrversuche an einer Brennschneid-Maschine. 4. Programmierung des Auswerte-Rechners mit Plotter.
| Organisation | Count |
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| Bund | 27 |
| Land | 3 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 13 |
| Type | Count |
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| Förderprogramm | 25 |
| Text | 9 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 9 |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 34 |
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| Resource type | Count |
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| Bild | 1 |
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| Webseite | 6 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 21 |
| Lebewesen und Lebensräume | 23 |
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| Weitere | 32 |