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Kompensationsflächen Kreis Kleve

Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt.

Abgrabungen in Betrieb Kreis Kleve

Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve dargestellt, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.

Abgrabungen genehmigt Kreis Kleve

Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits genehmigt sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.

Bebauungspläne Nonnweiler/Primstal - Pr BPlan In den langen Feldern

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Nonnweiler (Saarland), Ortsteil Primstal:Bebauungsplan "Pr BPlan In den langen Feldern" der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Primstal

Reitwegepflichtgebiete KLE KR VIE WES

In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

Reitwege KLE KR VIE WES

Reitwege sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnete Wege, auf denen nur geritten werden darf.

Reitrouten KLE KR VIE WES

Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.

Grün- und Freiflächenkonzept – Konzeptkarte Landschaft Natur Arten Geldern

Die Karte stellt die gesetzlich geschützten Landschafts-, Natur- und Biotopflächen dar und ergänzt sie durch bekannte Habitate ausgewählter Arten. Damit werden Bereiche mit besonderen Schutz- und Entwicklungszielen sichtbar, die dem Erhalt, der Optimierung und Entwicklung wertvoller Lebensräume dienen. Thematisch werden wassergeprägte, trockene und waldgeprägte Lebensräume sowie weitere artenschutzrelevante Bereiche dargestellt, die für den Biotop- und Artenschutz eine zentrale Rolle spielen.

Grün- und Freiflächenkonzept – Konzeptkarte Landschaftsbild Erholung Geldern

Die Karte zeigt Qualitäten und Potenziale der Landschaft, die für Erholung, Freizeit und Stadtentwicklung bedeutsam sind. Sie identifiziert wertvolle Landschaftsbilder, ausgeräumte Agrarlandschaften, die aufgewertet werden können, sowie stadnahe Bereiche, in denen attraktive Grün- und Freiräume die Aufenthaltsqualität und Naherholung verbessern können. Darüber hinaus sollen Siedlungs- und Gewerbeflächen begrünt und Wege- und Freizeitinfrastrukturen weiterentwickelt werden.

Grün- und Freiflächenkonzept – Konzeptkarte Landwirtschaft Trockenverbund Geldern

Die Karte zeigt Bereiche, in denen bodenständige Trockenbiotope entwickelt und miteinander vernetzt werden können. Grundlage ist, dass diese Flächen ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial aufweisen und sich besonders für Extensivierung, Blüh- und Ackerrandstrukturen eignen. Bestehende Heideflächen dienen dabei als wichtige Ausgangspunkte und sollen durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gestärkt werden, um einen zusammenhängenden Trockenverbund zu schaffen.

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