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3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "Steinkamp" der Gemeinde Eldingen OT Wohlenrode

Inhalt des Änderungsverfahrens ist im Zuge der Gemeindestraße „Steinkamp“ im Bereich der Grundstücke „Steinkamp 13 und Steinkamp 15“ ein Baufenster einzurichten, damit ein weiteres Wohnhaus auf einem eigenen Grundstück entstehen kann.

Karte_SL - Gemeindestraßen 1

Digitales Landschaftsmodell:Digitales Landschaftsmodell

Karte_SL - Gemeindestraßen 0

Digitales Landschaftsmodell:Digitales Landschaftsmodell

Karte_SL - Gemeindestraßen

Digitales Landschaftsmodell:Gemeindestraßen

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Unzerschnittene Räume nach §6 Abs.1 SNG

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Unzerschnittene Räume sind Landschaftsteile mit einer Mindestfläche von 15 Quadratkilometern, die nicht durch klassifizierte Straßen, Gemeindestraßen, Schienenwege, Bundeswasserstraßen, Stauseen mit einer Fläche von mehr als 30 Hektar, Ortslagen, Kraftwerks- und Umspannanlagen oder den Flughafen Ensheim zerschnitten werden.

2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "Steinkamp" der Gemeinde Eldingen OT Wohlenrode

Mit der 2. Änderung wurde angestrebt, freie Grundstücksteile im Bereich zwischen der Kreisstraße 40 „Wohlenroder Straße“ und der Gemeindestraße „Zur Lustheide“ für eine Wohnbebauung bereitzustellen.

Straßenwidmung Seevetal

Darstellung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Gemeindestraßen Seevetals

Neubau der A33 von der A1 (nördlich Osnabrück) bis zur A33/B51n (OU Belm)

Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördl. Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der ersten Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben.

LAPRO_Schutzgebietskategorien - LAPRO2009 - Unzerschnittene Räume nach §6 Abs. 1 SNG

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten zu originären Schutz(gebiets)kategorien des Landschaftsprogramms Saarland dar. Es handelt sich sowohl um Planungs- (LSG und WSG) als auch Bestandsdaten (Unzerschnittene Räume).:Unzerschnittene Räume sind Landschaftsteile mit einer Mindestfläche von 15 Quadratkilometern, die nicht durch klassifizierte Straßen, Gemeindestraßen, Schienenwege, Bundeswasserstraßen, Stauseen mit einer Fläche von mehr als 30 Hektar, Ortslagen, Kraftwerks- und Umspannanlagen oder den Flughafen Ensheim zerschnitten werden.

B173 Kronach-Hof, Planfeststellung für den Umbau der Knotenpunkte der B173 mit der St 2158 und der Frankenwaldstraße im Gebiet der Stadt Naila (Landkreis Hof)

Für dieses Bauvorhaben hat das Staatliche Bauamt Bayreuth mit Schreiben vom 25.04.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG beantragt. Das Vorhaben umfasst den Umbau der beiden bestehenden plangleichen Einmündungen der St 2158 und der Frankenwaldstraße im Zuge der B 173 zu einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+370. Die Maßnahme liegt auf dem Gebiet der Stadt Naila (Landkreis Hof). Die bestehende Einmündung des öffentlichen Feld- und Waldwegs (öFW) Fl.-Nr. 1124/1 (Unterer Steinbühlweg) in die B 173 wird geschlossen. Als Ersatz für die entfallenden direkten Flurstückzufahrten und Wegeanbindungen in diesem Bereich, wird zwischen dem öFW Fl.Nr. 1124 (Unterer Steinbühlweg) und der Gemeindeverbindungsstraße „Am Steinbühl“ ein neuer öFW errichtet. Auch die bestehende Einmündung der Ortsstraße Frankenwaldstraße in die B 173 wird geschlossen. Die Verknüpfung mit der B 173 soll künftig über die neu zu errichtende plangleiche Kreuzung erfolgen. Die Kreuzung wird mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Darüber hinaus wird auch die bestehende Einmündung der St 2158 in die B 173 geschlossen. Die Verknüpfung mit der B 173 erfolgt künftig über die neu zu errichtende plangleiche lichtsignalgesteuerte Kreuzung. Als Ersatz für die entfallenden direkten Flurstückzufahrten und Wegeanbindungen in diesem Bereich, wird parallel zur St 2158 bzw. B 173 ein öFW errichtet. Im Zuge des Knotenpunktumbaus wird das letzte Teilstück des Geh- und Radweges von Schwarzenbach a. Wald bis zum Bahnhof Naila auf der stillgelegten Bahntrasse errichtet. Das alte, bestehende Bauwerk über die stillgelegte Bahnlinie wird abgebrochen. Es wird eine neue Brücke als Überführung für den neuen Geh-und Radweg angelegt. Darüber hinaus wird auch eine neue Brücke über den Geh- und Radweg „Schwarzenbach a. Wald – Naila“ gebaut. Die bestehende Geh- und Radwegbrücke über den Einschnitt der alten Bahnlinie wird abgebrochen. Als Ersatz dient die oben genannte neue Brücke. Die bisherige Verbindung zwischen dem aus Richtung Schwarzenbach a. Wald kommenden Geh- und Radweg und dem Geh- und Radweg zum Kinder- und Jugenddorf Martinsberg wird aufgelassen. Bei Bau-km 0+123 kreuzt die geplante B 173 den Geh- und Radweg von Naila zum Kinderdorf Martinsberg. Das sich dort befindliche alte Brückenbauwerk ist mit einer lichten Breite von nur 2,00 m für die Nutzung als Geh- und Radweg zu schmal. Das alte Bauwerk wird daher abgerissen und durch ein Größeres ersetzt. Bei Bau-km 0+260 wird der Geh-und Radweg über eine Verbindungsrampe an die Dr.-Hilmar-Jahn-Straße angebunden. Der bestehende Geh- und Radweg von Naila zum Kinder- und Jugenddorf Martinsberg muss darüber hinaus an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Der Geh- und Radweg wird daher künftig nicht mehr direkt an die Frankenwaldstraße angebunden, sondern an den neuen Geh- und Radweg auf der stillgelegten Bahntrasse angeschlossen. Von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+090 wird der Weg als öFW ausgebaut. Für das Bauvorhaben war nach §§ 2 Abs. 4 Nr. 2b), 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4, 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 14.6 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls anzustellen. Als Ergebnis der durchgeführten allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 9 Abs. 3, Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG i.V.m. Nr. 14.6 der Anlage 1 zum UVPG wurde festgestellt, dass durch das Bauvorhaben keine zusätzlichen erheblich nachteiligen oder andere erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

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