Kritische Würdigung der GFP-Reform von 2003 und Ausblick auf weitergehende notwendige Reformschritte.
Am 13. Mai 2016 berichtet Greenpeace, dass die Umweltorganisation gemeinsam mit Tauchern der niederländischen Organisation Ghost Fishing Fischernetze mit einem Gesamtgewicht von mehr als einer Tonne in der Nordsee geborgen hat. Während einer zehntägigen Aufräumaktion mit dem Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise befreiten die Meeresschützer einen Teil des Sylter Außenriffs von den sogenannten Geisternetzen. Dies sind abgerissene oder entsorgte Fischernetze, die als Plastikmüll im Meer landen und dort zur Todesfalle für Fische und andere Meerestiere werden können. Laut EU-Verordnung ist es verboten, Fischereigerät im Meer zu entsorgen. Verloren gegangene Netze müssen gemeldet werden. Die Fischereibehörden sind dann für ihre Bergung verantwortlich. So sieht es die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU vor, die auch für Deutschland rechtsverbindlich ist. Doch bisher wird dieser Teil der GFP in Deutschland nicht umgesetzt, teilt Greenpeace mit.
Nahrungsnetze sind das Rückgrat gesunder Ökosysteme und nachhaltig nutzbarer Ökosystemgüter und -Leistungen. Die EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) fordern daher eine stärkere Beachtung von Nahrungsnetzparametern im Ressourcenmanagement. Das Wissen über die Nahrungsnetze der Ostsee ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Der Transfer dieses Wissens in Management-Anwendungen bleibt aber unvollständig, und entscheidende Wissenslücken bestehen. BONUS und das Feld der Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum stehen an einem Scheideweg: Entscheidungen darüber, wohin zukünftiger Forschungsaufwand gelenkt werden sollte, und wie das Wissen zu Nahrungsnetzen im ökosystembasierten Management optimal genutzt werden kann, sind dringend erforderlich. BONUS XWEBS will die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Entscheidungen liefern, indem i) das verfügbare Wissen und die Wissenslücken zu Ostsee-Nahrungsnetzen synthetisiert und erfasst, ii) Engpässe bei der Anwendung des verfügbaren Wissens im Ressourcenmanagement analysiert, und iii) zukünftige Perspektiven für die Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum aufgezeigt werden.
Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.
Am 30. Juni 2016 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf Kernpositionen für eine neue Verordnung zur Tiefseefischerei. Damit soll unter anderem die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern verboten werden. Neben dem Verbot von Bodenschleppnetzen wurden weitere, dringend notwendige Reformen für den Fischerei-Sektor beschlossen. So sind Stellnetze und Kiemennetze in Regionen unterhalb von 600 Meter zukünftig verboten. Für bisher nicht befischte Gebiete ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, bevor eine Fangerlaubnis für Tiefseefische erteilt wird. Außerdem müssen zukünftig auf 20 Prozent der Ausfahrten von Tiefseefischern innerhalb der EU-Gewässer und auf der Hohen See Beobachter eingesetzt werden. Bei Kontakt mit Tiefseekorallen, -schwämmen und anderen empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen muss der Fang abgebrochen und anderswo fortgesetzt werden.
Am 13. Juli 2016 ist EU-weiter Fish Dependence Day. Ab diesem Tag haben die Länder der Europäischen Union rechnerisch ihre eigenen Fisch-Ressourcen verbraucht und sind für den Rest des Jahres von Importen abhängig. In der EU werden bedeutend mehr Fisch- und Meeresfrüchte konsumiert als in heimischen Gewässern gefischt werden. Mehr als die Hälfte der Fisch-Nachfrage wird durch Importe gedeckt, von denen wiederum über 50 Prozent aus Entwicklungsländern stammen. Seit sieben Jahren veröffentlicht die New Economics Foundation (NEF) jährliche Berechnungen zur Fisch-Import-Abhängigkeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten.
Zielsetzung des Vorhabens ist die Erstellung eines implementierungsfähigen Zertifizierungskonzeptes, das dazu beitragen soll, dass Biokraftstoffe entlang der Wertschöpfungskette auch wirklich nachhaltig gewonnen werden. Der konzeptionelle Vorschlag soll gemeinsam mit Vertretern der relevanten Ministerien und Institutionen, den verschiedenen Industrien, Handels- und sonstigen Unternehmen sowie Vertretern von NGOs entwickelt werden. Durch die Einbindung dieser Partner soll die spätere Umsetzung erleichtert werden. Der Vorschlag soll zunächst im Pilot und national, später auch international umgesetzt werden. Das Gesamtvorhaben soll in vier, aufeinander aufbauenden Phasen abgewickelt werden: (1) Erstellung Gesamtkonzept, (2) Internationalisierung, (3) Ausgestaltung System, (4) Implementierung. Als konkretes Ergebnis des Projektes wird ein Masterplan für die Einführung eines Zertifizierungssystems für Biokraftstoffe erwartet. Dieses Zertifizierungssystem soll zunächst in Pilotanwendungen und national, später international zum Einsatz gebracht werden.
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