Am 10. Mai 2016 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) seinem Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) ab. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Darunter fallen sowohl die Förderung von Ökostrom als auch die Befreiungen der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage, so das Urteil.
Der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy kündigte eine Klage gegen die Europäische Kommission an, weil diese milliardenschwere Beihilfen für den Bau des britischen AKW Hinkley Point C genehmigt hat. Sobald die Beihilfegenehmigung der Kommission im offiziellen EU-Amtsblatt erschienen ist und die Klagefrist beginnt, wird Greenpeace Energy eine so genannte Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg einreichen. Ein von Greenpeace Energy in Auftrag gegebenes Gutachten des Analysehauses Energy Brainpool zeigt, dass Hinkley Point C zu einer Verschiebung des Preisniveaus auf dem europäischen Strommarkt führen wird.
Das Projekt "Weiterentwicklung des EEG 2014 im Hinblick auf die Kosten industrieller Verbraucher" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prognos AG, Büro Berlin durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist, das BMWi bei der Weiterentwicklung des EEG 2014 umfassend zu unterstützen. Eine zentrale Rolle der EEG-Novelle 2014 nimmt die Anpassung der Umlagen-Belastung der Stromverbraucher in Konformität mit den im April 2014 durch die Europäische Kommission erlassenen Umweltschutz- und Energie-Beihilfeleitlinien (kurz: UEBLL) ein. Zum anderen wird erstmalig auch die Eigenversorgung mit Strom von der Umlage belastet. Beide Gesetzesänderungen können unter Umständen zu erheblichen Auswirkungen auf die individuelle Belastung von industriellen Stromverbrauchern führen. Für den Gesetzgeber ergeben sich daher mehrere Prüf- und Umsetzungsaufträge. In diesem Projekt wird die Berechnungsmethodik für den Durchschnittsstrompreis unter Betrachtung der daraus resultierenden ökonomischen Wirkungen weiterentwickelt. Um Fehlanreizen bei der Inanspruchnahme der BesAR entgegenzuwirken ist darüber hinaus zu untersuchen, ob Benchmarks oder Effizienzanforderungen eine Verbesserung gegenüber dem individuellen Stromverbrauch darstellen. Hierzu werden bestehende Benchmarks und Effizienzanforderungen evaluiert und ggf. neu- oder weiterentwickelt. Für die Eigenversorgung werden die Wirkungskanäle der zusätzlichen Belastung aufgezeigt. Notwendig ist hierfür zunächst die Schaffung einer ebenso belastbaren wie differenzierten Datenbasis als Grundlage für die darauf aufbauende Wirkungsanalyse der Belastung von Eigenversorgung für die Akteure.
Das Projekt "Besteuerung von Schiffsmanagementgesellschaften in Zypern und der Europäischen Union" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement durchgeführt. 90% des Handels zwischen der Europäischen Union und dem Rest der Welt werden über den Seeweg getätigt. Die Stärkung des eigenen Seeverkehrs ist daher eines der erklärten Ziele der Europäischen Union, was auch im Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik sowie in den Richtlinien zu staatlichen Beihilfen zum Ausdruck kommt. Neben der Förderung einer wettbewerbsfähigen Seeverkehrswirtschaft wird dabei insbesondere eine höhere Sicherheit im Seeverkehr verfolgt. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten wurden in den letzten Jahren als steuerliche Anreize Tonnagesteuern zur Stärkung der inländischen Reedereien eingeführt. In dieser Studie stehen steuerliche Anreize für Schiffsmanagementunternehmen im Vordergrund. Es wird untersucht, inwieweit die Richtlinien der Kommission zu staatlichen Beihilfen im Seeverkehr vor dem Hintergrund des erklärten Ziels einer wettbewerbsfähigen Seeverkehrswirtschaft gegebenenfalls zu eng gefasst sind und auf Schiffsmanagementunternehmen ausgeweitet werden sollten.
Das Projekt "Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.
Das Projekt "Evaluation des Gemeinschaftsrahmens für nachhaltige Stadtentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic evaluiert gemeinsam mit dem IEEP und dem Institut für Europäische Politik Prag den europäischen Gemeinschaftsrahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung. Es wird eine Halbzeitbewertung des Gemeinschaftsrahmens durchgeführt, auf deren Grundlage die Kommission darüber entscheidet, wie er künftig weitergeführt wird.Hauptauftragnehmer im Ausland: Institute for European Environmental Policy (IEEP); Paris; Frankreich.
Das Projekt "Stickstoffreduzierte Nährstoffversorgung bei heranwachsenden Schweinen: Ein Beitrag zur Ressourcenschonung und Verbesserung der Robustheit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Lehr- und Forschungsschwerpunkt 'Umweltverträgliche und Standortgerechte Landwirtschaft' durchgeführt. Eine effiziente, tiergerechte und umweltschonende Schweineproduktion ist sowohl für die öffentliche Akzeptanz als auch für die Nachhaltigkeit der Schweinefleischerzeugung von erheblicher Bedeutung. Aufgrund der Vorgaben der neuen Düngeverordnung besitzt dabei der Aspekt der Effizienz der Nährstoffverwertung (Synonym Nährstoffeffizienz) einen besonderen Stellenwert. Grundsätzlich hängt die Höhe der Stickstoff-(N) Ausscheidung von der Qualität und Menge des angebotenen Futters und von der Effizienz des Tieres ab, die essentiellen Nährstoffe für Erhaltung und Leistung umzusetzen. Eine zentrale Bedeutung besitzt dabei die Qualität (Aminosäurenmuster) und die praecaecale Verdaulichkeit des Rohproteins (XP). Die NAusscheidungen der Schweine lassen sich durch eine Verminderung des XP-Gehaltes im Futter reduzieren. Es ist jedoch zu vermuten, dass solche Fütterungsstrategien nur bei Schweinen erfolgreich sind, die aufgrund ihres genetischen Potentials effizient das praecaecal verdauliche XP verwerten können. Ohne diese genetische Voraussetzung sind Einbußen in verschiedenen Produktions- und Fitnessmerkmalen zu erwarten, die sich in Form sogenannte Genotyp*Umwelt- (G*U-) Interaktionen nachweisen lassen. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel dieses Projektes die Verbesserung der genetisch fundierten Nährstoffeffizienz heranwachsender Schweine beim Einsatz N-reduzierter Rationen. Für die Untersuchung möglicher G*U-Interaktionen soll die individuelle Futteraufnahme und Nährstoffeffizienz möglichst exakt gemessen werden. Zudem sollen Merkmale des Tierwohls und der Tiergesundheit unter Berücksichtigung der Immunität und Zusammensetzung des Mikrobioms erfasst werden.?
Das Projekt "Untersuchung zur Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in der Strukturfondsförderperiode 2014 - 2020 unter Beachtung des europäischen Beihilferechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von nova-Institut für politische und ökologische Innovation GmbH durchgeführt. Die Verhandlungen zum Legislativpaket der Kohäsionspolitik sind weit fortgeschritten. BMU hat sich während des Verhandlungsprozesses dafür eingesetzt, breite Spielräume für die Förderfähigkeit von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der EU-Strukturfonds zu schaffen. Es wird jedoch entscheidend darauf ankommen, diese Spielräume praktisch nutzbar zu machen. Die Gestaltung der einschlägigen nationalen Dokumente, wie Partnerschaftsvereinbarung und Operationelle Programme, wird maßgeblich dafür sein, welcher Mehrwert mit europäischen Mitteln für den Umweltbereich in Deutschland erzielt werden kann. Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, unter Beachtung von umweltpolitischen Prioritäten die Maßnahmen herauszuarbeiten, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen im wirtschaftlichen Bereich ist das EU-Beihilferecht, insbesondere die für den Umweltbereich einschlägigen Regelungen, wie Umweltbeihilfeleitlinien (UBL) und Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO), aber auch Regionalleitlinien (RLL). Die Europäische Kommission hat sich derzeit die Modernisierung des Beihilferechts zum Ziel gesetzt. In diesem Rahmen sollen die o. a. Regelungen bis Ende 2014 überarbeitet und in 2015 umgesetzt werden. Weiteres Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, Handlungsoptionen zu erarbeiten, die die beihilferechtliche Zulässigkeit der Förderung von Umweltmaßnahmen, insbesondere im Bereich der EU-Strukturfonds, verfolgen und ggf. Hindernisse ausräumen.
Das Projekt "Öffentliche-private Partnerschaften in der transnationalen Zusammenarbeit - Möglichkeiten und Grenzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rupprecht Consult - Forschung & Beratung GmbH durchgeführt. Im Forschungsprojekt 'Öffentlich-Private Partnerschaften in der transnationalen Zusammenarbeit - Möglichkeiten und Grenzen' wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Rahmenbedingungen zur Einbindung privater Akteure in Projekte der transnationalen Kooperation (INTERREG B) analysiert. Relevanz: Die Kooperation regionaler und lokaler Akteure stellt ein wesentliches Element für die Entwicklung von regionalen Innovations- und Wirtschaftsstrukturen dar. Die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Städte und Regionen kann nur in Zusammenarbeit von vielen Akteuren erreicht werden. Dabei spielen zunehmend privaten Akteuren eine wichtige Rolle, denn für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Regionen ist das Innovationspotenzial privater Akteure durch ihre Wirtschaftskraft und Vernetzung ein zentrales Element. Allerdings ist es nach wir vor schwierig, private Partner in die EU-Programme zur transnationalen Kooperation einzubeziehen. Neben einer Reihe von objektiven Barrieren existieren hier auch zahlreiche 'weiche' Hemmnisse. Darüber hinaus ist die Beteiligung privater Akteure in den verschiedenen Programmräumen derzeit nicht einheitlich geregelt. Während in einigen Programmen eine direkte Förderung von privaten Einrichtungen möglich ist, ist in anderen Fällen nur eine indirekte Beteiligung möglich. Zielsetzung: Die vorliegende Untersuchung sollte zeigen, wie es den INTERREG-Programmen derzeit gelingt, private Akteure in transnationale Projekte (INTERREG B) einzubeziehen, welche Hemmnisse bestehen, welche Vorteile die Einbindung privater Akteure hat und welche Schritte unternommen werden können, um private Akteure besser einzubinden. Dabei sollten auch EU-Regelungen (wie das Beihilferecht) im Hinblick auf ihren Einfluss auf öffentlich-private Projektpartnerschaften untersucht werden. Daran anknüpfend sollten Empfehlungen gegeben werden, wie künftig in den Kooperationsräumen verfahren werden könnte (auch im Hinblick auf eine Vereinheitlichung von Regeln und Verfahren zwischen den Kooperationsräumen). Folgende operative Ziele waren im Projekt formuliert: - Entwicklung eines systematischen Verständnisses des Status-Quo der Einbeziehung privater Partner in die transnationale Zusammenarbeit - Darstellung des Nutzens und der Potenziale öffentlich-privater Partnerschaften sowie Präsentation erfolgreicher Formen der Zusammenarbeit - Identifizierung von Best-Practice-Beispielen - Entwicklung von konkreten und praxisrelevanten Handlungsempfehlungen für transnationale Programmgremien. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sind die fünf Kooperationsräume mit deutscher Beteiligung untersucht worden: - Ostseeraum (Baltic Sea Region/BSR) - Nordwesteuropa (North-West Europe/NWE) - Nordseeraum - Mitteleuropa (Central Europe/CE) - Alpenraum (Alpine Space). (Text gekürzt)