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Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung ...) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

Überschwemmungsgefährdetes Gebiet der Vereinigten Weißeritz

Das in Kartenform dargestellte überschwemmungsgefährdete Gebiet beruht auf § 75 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 SächsWG. Es handelt sich um ein Gebiet, das erst bei Überschreiten eines Hochwasser-Ereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, überschwemmt wird. Gemäß § 75 Abs. 2 S. 2 SächsWG wurde das Extremereignis gemäß Gefahrenkarte des Hochwasserschutzkonzeptes für die Weißeritz (Zuständigkeit: Freistaat Sachsen, Landestalsperrenveraltung) herangezogen. Es entspricht dem Überschwemmungsgebiet des Hochwassers der Weißeritz vom 12./13. August 2002. Das Wiederkehrintervall dieses Ereignisses wurde vom LfULG mit 500 Jahren (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie; Ereignisanalyse Hochwasser 2002 in den Osterzgebirgsflüssen; Juli 2004) angegeben, die Abflussmenge wurde mit etwa 450 m3/s angegeben. Es handelte sich um das größte bisher beobachtete Hochwasser der Weißeritz. Die Abflussmenge betrug in etwa das 1,5fache des bis dahin größten Hochwassers vom 30. Juli 1897. Im Juni 2013 ereignete sich das viertgrößte Weißeritzhochwasser seit Beobachtungsbeginn. Die Abflussmenge lag zwischen 150 und 170 m3/s, die abschließende Auswertung seitens der zuständigen Behörden des Freistaates steht noch aus. Bis voraussichtlich 2020 wird die Vereinigte Weißeritz in Dresden so ausgebaut, dass ein Hochwasser wie im August 2002 ohne großflächige Ausuferungen im Flussbett abgeführt werden kann. Die Leistungsfähigkeit des Gewässerbettes liegt gegenwärtig etwa bei HQ100 (Abflussmenge 234 m³/s). Bis dahin ist bei extremen Ereignissen noch mit großflächigen Überschwemmungen und in der Folge mit Gefahren und Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit und öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu rechnen (Gefährdung von Leben bzw. erhebliche Gesundheits- und Sachschäden). Im dargestellten überschwemmungsgefährdeten Gebiet sind gemäß § 75 Abs. 5 SächsWG dem Risiko angepasste planerische und bautechnische Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch eindringendes Wasser soweit wie möglich zu verhindern. Insbesondere sind bautechnische Maßnahmen vorzunehmen, um den Eintrag wassergefährdender Stoffe bei Überschwemmungen zu verhindern.

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung ...) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

Bodenmarkt und Kapital

Die Nutzung des Bodeneigentums in der Agrarpolitik und im Planungsrecht orientiert sich gegenwärtig unzureichend am Gemeinwohl. Der großflächige Ankauf landwirtschaftlicher Flächen oder ganzer Betriebe durch überregionale Kapitalanleger hat in vielen Fällen negative Folgen für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Das Positionspapier zeigt nicht nur damit im Zusammenhang stehende aktuelle Probleme auf, sondern es enthält auch konkrete Forderungen der KBU zu deren Lösung. Veröffentlicht in Position.

Kleine Fließgewässer pflegen und entwickeln

Traditionell war die ⁠ Gewässerunterhaltung ⁠ auf den Erhalt eines bestimmten Zustands der Gewässer beschränkt. Heute umfasst sie – nach der neuen Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) – die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Danach sind Gewässer „so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.“ Veröffentlicht in Broschüren.

Vertiefte ökonomische Analyse einzelner Politikinstrumente und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Die Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gewinnen auch in Deutschland an Bedeutung, nicht zuletzt durch die Fortschreibung der Deutschen Anpassungsstrategie . In der vorliegenden Untersuchung wurden die dringlichsten und umfangreichsten Maßnahmen auf ihre gesamtwirtschaftlichen Effekte und ökologischen und sozialen Auswirkungen im Rahmen einer umfangreichen erweiterten Bewertung untersucht. Generell sind sowohl die gesamtwirtschaftliche Bewertung oder eine Kosten-Nutzen-Rechnung von Anpassungsmaßnahmen an den ⁠ Klimawandel ⁠ mit einer hohen ⁠ Unsicherheit ⁠ gegenüber dem zukünftigen Klimawandel konfrontiert, sodass sich Entscheidungsträger/-innen mit der Frage befassen müssen, welche alternativen Anpassungsmaßnahmen, auf die ausgewählte Politikinstrumente abzielen, überhaupt zur Verfügung stehen und ökonomisch sinnvoll sind. Bauliche Maßnahmen sind mit erheblichen Investitionen verbunden und wirken volkswirtschaftlich in der Regel als positiver Impuls zur Steigerung von Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum. So führen beispielsweise Maßnahmen im Handlungsfeld Verkehr und Verkehrsinfrastruktur in der Modellierung zu einem höheren Pfad des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von bis zu 1,4 Mrd. Euro in einem Jahr und einem Beschäftigungszuwachs von bis zu 4.800. Naturräumliche Maßnahmen haben – neben ihrer Minderung von Schäden durch den Klimawandel – positive ökologische Effekte, da sie beispielsweise Treibhausgase binden und ⁠ Biodiversität ⁠ erhöhen. Aus der Perspektive der erweiterten Bewertung sind sie daher zu befürworten. Ihre ökonomischen Effekte dagegen sind meist relativ gering, da die Umsetzung der Maßnahmen in der Regel nur relativ geringe Anfangsinvestitionen benötigen. Insgesamt weisen sie aus der erweiterten Bewertungsperspektive ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis auf und steigern die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt. Veröffentlicht in Climate Change | 43/2020.

Handlungsansätze für die Förderung und Unterstützung innovativer gemeinwohlorientierter Initiativen

Die Broschüre richtet sich an Akteure aus Zivilgesellschaft, Sozialunternehmen sowie (Umwelt-) Politik und -Verwaltung. Sie liefert Handlungsempfehlungen, wie gemeinwohlorientierte Initiativen (z. B. offene Werkstätten, Gemeinschaftsgärten, Online-Plattformen für Tausch und Verleih oder genossenschaftliche Wohnprojekte) unterstützt und ihr Beitrag für sozial-ökologische Transformationsprozesse gestärkt werden können. Die Handlungsansätze zeigen u.a., wie sich sozial-ökologische Wirkung sowie digitale Teilhabe und digitale Kompetenzen der Initiativen stärken lassen, wie Kooperationen zwischen Kommunen und gemeinwohlorientierten Initiativen gefördert sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden können und schließlich, wie sich Fördermaßnahmen stärker auf verschiedene Entwicklungsphasen der Initiativen ausrichten lassen. Die Broschüre ist ein Ergebnis des Forschungsprojekts „Umweltpolitische Unterstützungs- und Förderstrategien zur Stärkung sozial-ökologischer Formen von Zusammenleben und Gemeinwohlorientierung“. Veröffentlicht in Broschüren.

Umweltpolitische Unterstützungs- und Förderstrategien zur Stärkung sozial-ökologischer Formen von Zusammenleben und Gemeinwohlorientierung

Das Forschungsprojekt untersuchte innovative gemeinwohlorientierte Initiativen in der Zivilgesellschaft (z. B. offene Werkstätten, Nachbarschaftszentren, Gemeinschaftsgärten, Online-Plattformen für Tausch und Verleih oder genossenschaftliche Wohnprojekte). Der Schlussbericht thematisiert den Beitrag und das Potenzial dieser Initiativen für sozial-ökologische Transformationen und arbeitet förderliche Rahmenbedingungen zu ihrer Unterstützung und Empfehlungen für (umwelt-)politische Fördermaßnahmen heraus. Dafür werden zunächst empirische Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage und qualitativer Interviews präsentiert. Anschließend werden Handlungsansätze und Maßnahmen vorgeschlagen, wie die (Umwelt-)Politik gemeinwohlorientierte Initiativen unterstützen kann, um so zur Stärkung gesellschaftlicher Transformationsprozesse in Richtung ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ beizutragen. Die Handlungsansätze wurden im Rahmen einer Broschüre noch einmal zielgruppenspezifisch aufbereitet und gesondert veröffentlicht. Veröffentlicht in Texte | 34/2021.

Digitalisierung und Gemeinwohl – Transformationsnarrative zwischen Planetaren Grenzen und Künstlicher Intelligenz

Im Projekt „Gemeinwohlorientierung im Zeitalter der Digitalisierung: Transformationsnarrative zwischen Planetaren Grenzen und Künstlicher Intelligenz“ wurden anthropologische und ethische Konzepte mit Fokus auf Künstliche Intelligenz analysiert und entwickelt, sowie darauf aufbauend neue Einstiege in sinnstiftende Erzählungen (Narrative) für gesellschaftliche Veränderungsprozesse (Transformationen) geschaffen. Grundlage bildete eine kritische Bestandsaufnahme der Wissensbestände zu Entwicklungen und Wirkungen von Künstlicher Intelligenz. Im Fokus standen ausgewählte Anwendungsfelder von Künstlicher Intelligenz, die derzeitige Beziehungen zwischen Menschen, Technik und Umwelt grundlegend verändern können. Vertieft betrachtet wurden die Felder Affective Computing und Autonome Systeme zur Erschließung bislang unverfügbarer Räume Veröffentlicht in Texte | 29/2022.

Innovative gemeinwohlorientierte Initiativen und ihr Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation

Der Bericht thematisiert den Beitrag innovativer gemeinwohlorientierter Initiativen zur sozial-ökologischen Transformation und ihre Potenziale, gesellschaftliche Transformationsprozesse anzustoßen und zu beeinflussen. Hierzu werden Ergebnisse qualitativer Interviews präsentiert, die mit Vertreter/innen gemeinwohlorientierter Initiativen und mit sogenannten Intermediären, das heißt Personen, die an der Schnittstelle zwischen Initiativen und Verwaltung, Politik und Förderer agieren, durchgeführt wurden. Themen der Interviews waren die Organisationsweise der Initiativen, die Bedeutung der Digitalisierung, ihre Erfahrungen mit unterschiedlichen Förderinstrumenten und ihre Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Verwaltung, der Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Veröffentlicht in Texte | 104/2020.

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