Aufgrund der geänderten Zielvorstellungen in Bezug auf die zu erfüllende Versorgungsfunktion und den städtebaulichen Aspekt der Erhaltung des Ortsbildes von Lachendorf war eine Änderung der Nutzung von Kerngebiet (MK) in gemischte Baufläche (M) erforderlich.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Mit ihm wird das gesamte Gemeindegebiet überplant und eine Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Flächen, Sonderbauflächen) für alle Flächen festgelegt. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes dar, vermittelt aber keinen Anspruch auf die dargestellte Nutzung.
Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. wurde beschlossen um : -eine Anpassung an vorhandene Bebauungspläne bzw. die vorhanden gewerbliche Nutzung vorzunehmen. -neue Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen als Arrondierung der vorhandenenen Bebauung zu schaffen. -einem ansässigen Betrieb und dessen Erweiterungsmöglichkeiten planerisch abzusichern -neue öffentliche Parkplätze für Berufspendler zu schaffen sowie den vorhandenene Hafen Grünendeich planerisch zu sichern
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat der Stadt Koblenz die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des „Quartiers Festungspark – ehemalige Fritsch-Kaserne“ genehmigt. Damit verfügt die Stadt nun über die rechtlichen Voraussetzungen, um den parallel aufgestellten Bebauungsplan in Kraft zu setzen. Die Konversionsfläche der Fritsch-Kaserne auf dem Festungsplateau stellt ein wichtiges Potential für die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers im Koblenzer Stadtteil Niederberg dar. Die Änderung sowie die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes durch die Stadt waren notwendig, da die militärische Nutzung des Unterkunftsbereichs der Fritsch-Kaserne aufgegeben und die Fläche vom Bund in einem Bieterverfahren an einen Projektentwickler und Investor veräußert wurde. Auf dem 13,3 Hektar großen Areal sind künftig sowohl Wohn- als auch gemischte Bauflächen vorgesehen. Die erteilte Genehmigung hat SGD-Nord-Vizepräsident Prof. Dr. Martin Kaschny nun an den Koblenzer Baudezernenten Prof. Dr. Andreas Lukas überreicht, der sich für die kooperative Zusammenarbeit im Namen der Stadt bedankte.
Die Arten der baulichen Nutzung sind in der Baunutzungsverordnung typisiert und geordnet. Hier werden zwei Kategorien von Arten der baulichen Nutzung unterschieden. 1. Bauflächen als allgemeine Arten der baulichen Nutzung, die im Flächennutzungsplan dargestellt werden: Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S). 2. Die Baugebiete als besondere Art der baulichen Nutzung können im Flächennutzungsplan dargestellt oder in Bebauungsplänen festgesetzt werden und sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert. Die BauNVO ist eine statische Vorschrift. Der Nutzungskatalog für die folgenden Baugebiete basiert somit auf der jeweils gültigen Fassung der BauNVO (1962, 1968, 1977, 1986 oder 1990): Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI), Sondergebiete (SO).
Die Gemeinde Uedem plant mit einem Projektentwickler im Ortsteil Uedem zwischen der Bahnhofstraße, der Meursfeldstraße, dem Wellesweg und der L 77 die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Vorgesehen ist die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums mit einer Nutzung durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter sowie einen Drogeriemarkt. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Uedem ist die Fläche bisher als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans vollständig ersetzt. Dargestellt wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandelsbetriebe (Nahversorgung)“. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zu der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 - Bereich zwischen Bahnhofstraße, Meursfeldstraße, Wellesweg und L77 (Einzelhandelsansiedlungen) -.
Gemischte Bauflächen aus den Flächennutzungsplänen im Zuständigkeitsgebiet der Struktur- und Genehmigungsdirerektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz.
Der Bebauungsplan "Auf Huxel" zeigt die zulässige Nutzung auf den im Plan markierten Flächen. Die überwiegenden Nutzungsformen sind: Gemischte Baufläche, Gewerbliche Baufläche Eventuell zwischenzeitlich aufgetretene Änderungen können bei der Fachabteilung erfragt werden. Dort stehen ihnen auch Mitarbeiter für eine detaillierte Erläuterung der Pläne zur Verfügung.
Der Bebauungsplan "Am Tholeyer Berg und Am Brunnen" zeigt die zulässige Nutzung auf den im Plan markierten Flächen. Die überwiegenden Nutzungsformen sind: Wohnbaufläche, Gemischte Baufläche, Gewerbliche Baufläche Eventuell zwischenzeitlich aufgetretene Änderungen können bei der Fachabteilung erfragt werden. Dort stehen ihnen auch Mitarbeiter für eine detaillierte Erläuterung der Pläne zur Verfügung.
Der Bebauungsplan "An der St. Annenschule" zeigt die zulässige Nutzung auf den im Plan markierten Flächen. Die überwiegenden Nutzungsformen sind: Wohnbaufläche, Gemischte Baufläche Eventuell zwischenzeitlich aufgetretene Änderungen können bei der Fachabteilung erfragt werden. Dort stehen ihnen auch Mitarbeiter für eine detaillierte Erläuterung der Pläne zur Verfügung.
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