Die Quellgruppe Hausbrand beschreibt die Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen für Berlin. Zu den nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen zählen alle Feuerungsanlagen entsprechend der Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Den Hauptteil der nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen bilden die Haushalte, aber auch Feuerungsanlagen öffentlicher Einrichtungen und gewerblicher Unternehmen werden dazugezählt. Die Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen werden anhand des Endenergieeinsatzes berechnet, wobei der Heizwärmebedarf in Wohn- und Nichtwohngebäuden bestimmt wird, der durch unterschiedliche Energieträger gedeckt wird. Die Emissionen ergeben sich dann aus dem Produkt des Endenergieeinsatzes der einzelnen Energieträger in den Kleinfeuerungsanlagen mit entsprechenden Emissionsfaktoren. Als Basis wurden die Emissionsfaktoren der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz von 2013 verwendet. Zudem wurden neuere Erkenntnisse zu Emissionseigenschaften aus der Erstellung des Emissionskatasters “Kleinfeuerungsanlagen für Brandenburg” mit Stand 2015 berücksichtigt. Die Berechnung der Emissionen beruht auf Daten zum Gebäudebestand mit beheizbarer Fläche, Angaben zu den Anteilen verschiedener Beheizungsarten und dem Brennstoffverbrauch. Bei der Berechnung der Emissionen der Quellgruppe Hausbrand werden Fernwärmeheizungen nicht berücksichtigt, da die mit der Produktion von Fernwärme verbundenen Emissionen in der Quellgruppe der genehmigungsbedürftigen Anlagen enthalten sind. Die Datengrundlage ist vielfältig: Es wurden Daten, die im Rahmen des Zensus 2011 zum Gebäudebestand und zur vorwiegenden Heizungsart verwendet. Zudem wurden aktuelle Gebäudedaten aus dem Allgemeinen Liegenschaftskataster mit Stand 2014, Daten zur Gebäudenutzung, Daten zu den Gas- und Fernwärmeversorgten Gebieten mit Stand 2011 bzw. 2007, Daten der Schornsteinfeger mit Stand 2012 sowie Daten zum Absatz von Kohle und Öl mit Stand 2014 verwendet. Der durch Fernwärme beheizte Anteil wurde bei der Berechnung des Endenergieeinsatzes subtrahiert, übrig blieb der lokal zu deckende Heizwärmebedarf. Gas ist mit einem Beitrag von knapp 80 % der dominierende Energieträger in Berlin, gefolgt von Heizöl mit einem Beitrag von knapp 17 %. Die Beiträge der Festbrennstoffe (Kohle, Holz und Pellets) tragen mit Werten unter 3 % nur gering zum Endenergieeinsatz bei. Beim Verbrauch von Kohle ist eine starke Abnahme festzustellen. Seit 2000 ist in Deutschland jedoch ein starker Anstieg von Holz- sowie von Holzpelletheizungen registriert worden. In Berlin ist dieser Trend auch vorhanden. Obwohl die Verkaufszahlen von Brennholz in Berlin seit Jahren relativ konstant liegen, ist damit zu rechnen, dass deutlich mehr Holz aus Wäldern Berlins und Brandenburgs in Feuerstätten verbrannt wird, dies aber in den offiziellen Verkaufszahlen nicht erfasst wird. Bei der Betrachtung der aus den Endenergieeinsätzen für alle Gebäude Berlins berechneten Emissionen wird deutlich, dass Festbrennstoffe besonders hohe spezifische Emissionen von Feinstaub (PM 10 und EC) und Benzo[a]pyren (BaP) pro Energieeinsatz aufweisen. Obwohl nur ca. 3,4 % der Wärmeenergie durch Kohle, Holz und Pellets gedeckt wird, stammen die Staubemissionen fast ausschließlich von diesem Energieträger, weil bei der Verbrennung von Festbrennstoffen pro Tonne etwa 1 kg Staub, bei der Verbrennung von einer Tonne Heizöl aber nur etwa 0,064 kg Staub entsteht. Die Verbrennung von Festbrennstoffen ist außerdem in Berlin die mit Abstand wichtigste Quelle für Benzo[a]pyren und Ruß (EC). Auch die SO 2 -Emissionen aus dem Kleinfeuerungssektor stammen zu 87 % aus den Festbrennstoffanlagen. Die Karten zeigen die räumliche Verteilung der Emissionen von Stickoxiden bzw. Feinstaub (PM 10 ) aus dem Hausbrand mit maximalen Werten in Gebieten mit hoher Altbauten- und Bevölkerungsdichte. Besonders niedrige Emissionen weisen Gebiete auf, in denen die Gebäude überwiegend mit Fernwärme geheizt werden, z.B. die Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt. Karte im Geoportal Berlin ansehen
Daten zu Windenergieanlagen werden von den unteren Verwaltungsbehörden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Baden-Württemberg erfasst. Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV (Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU) Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und" 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen"
Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Der Geodatensatz enthält genehmigungsbedürftige Anlagen nach §§ 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
Das Projekt "Fachliche Zuarbeiten und Erstellung von Unterlagen im Rahmen der UVP im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 6 Atomgesetz für das Zwischenlager am Standort des KKW Obrigheim Begutachtung Standortzwischenlager Obrigheim" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Überarbeitung und Aktualisierung des Leitfadens zur Emissionsüberwachung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: TÜV SÜD Industrie Service GmbH.Für das Gebiet der Emissionsüberwachung von Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetztes liegt ein Leitfaden in englischer und deutscher Sprache vor. Die letzte Auflage stammt aus dem Jahr 2008 (UBA-Texte 05/08) und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand bezüglich der in der Emissionsüberwachung geltenden rechtlichen sowie technischen Regelungen und kann daher dem Informationsbedarf in diesem Bereich nicht mehr gerecht werden. Die Regelungen zur Emissionsüberwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen wurden im Sinne einer verbesserten Luftreinhaltung verschärft. Dies führte zur Novellierung/Überarbeitung des gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks, der einschlägigen Normen (CEN, DIN) und Richtlinien. Durch die Aktualisierung und Überarbeitung des Leitfadens sollen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für diskontinuierliche und kontinuierliche Messaufgaben zur Überwachung der Emissionen von genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie der neueste Stand der Messtechnik und seine Anwendung in Deutschland dargestellt und der Informationsbedarf zur Praxis der Emissionsüberwachung in Deutschland abdeckt werden.
Immissionsschutzrechtlich relevante Daten der gemäß der Anhänge zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) genehmigungsbedürftigen Anlagen, die in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg betrieben werden bzw. betrieben wurden oder deren Errichtung und Betrieb in den genannten Landkreisen und in der kreisfreien Stadt Neubrandenburg beantragt wurden.
Das Projekt "Branchenprogramm zur Abfallvermeidung und -verwertung in Galvanikanlagen" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Die Erhebung erfaßt bei den für den Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden und anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden für genehmigungsbedürftige Anlagen, für die nach dem BImSchG eine Emissionserklärung abzugeben ist, folgende Erhebungsmerkmale: Art und Menge der von der Anlage ausgegangenen Luftverunreinigung; Art, Kapazität und Auslastung der Anlagen; Einsatz der gehandhabten Stoffe nach Art und Menge.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 117 |
Kommune | 2 |
Land | 307 |
Wirtschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 79 |
Gesetzestext | 1 |
Taxon | 1 |
Text | 65 |
Umweltprüfung | 189 |
unbekannt | 69 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 272 |
offen | 116 |
unbekannt | 18 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 402 |
Englisch | 10 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 7 |
Bild | 2 |
Datei | 6 |
Dokument | 230 |
Keine | 115 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 12 |
Webseite | 84 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 148 |
Lebewesen & Lebensräume | 193 |
Luft | 147 |
Mensch & Umwelt | 406 |
Wasser | 122 |
Weitere | 273 |