Since 1999, the Geologic Survey of Baden-Württemberg publishes a statewide geological map series 1 : 50 000 "Karte der mineralischen Rohstoffe 1 : 50 000 (KMR 50)". On it, the distribution of near-surface mineral raw material prospects and occurrences (mainly) and deposits (subordinate) is shown. This continuously completed and updated map currently covers around 60% of the federal state. It is the base for the regional associations in the task of mineral planning. The prospects and occurrences are classified according to different raw material groups (e.g. raw material for crushed stone (limestone, igneous rocks, metamorphic rocks, sand and gravel), raw materials for cement, dimension stone, high purity limestone, gypsum ...). Their spatial delineation is based on various group-specific criteria such as minimum workable thickness, minimum resources, ratio overburden/workable thickness, and so on. It is assumed that they contain deposits as a whole or in parts. In the vast majority of cases, the data is not sufficient for the immediate planning of mining projects, but it does facilitate the selection of exploration areas. The name of each area (e.g. L 6926-3) consists of three parts. L = roman rnumeral fo 50, 6926 = sheet number of the topographic map 1 : 50 000, 3 = number of the area/mineral occurrence shown on this sheet. Co-occurring land-use conflicts, e.g. water protection areas and nature conservation areas, forestry and agriculture, are not taken into account in the processing of KMR 50. Their assessment is the task of land use planning, the licensing authorities and the companies interested in mining. The data is stored in the statewide raw material area database "olan-db" of the LGRB.
Mit der Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung baulicher Anlagen geschaffen werden. Gleichzeitig soll mit der Klarstellung des künftigen planungsrechtlichen Status der im Geltungsbereich gelegenen Parzellen ein höchstmögliches Maß an Planungssicherheit für den Eigentümer und die in der Umgebung bereits ansässigen Nutzungen sowie eine eindeutige Beurteilungsgrundlage für die zuständige Genehmigungsbehörde geschaffen werden.
Mit der Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung baulicher Anlagen geschaffen werden. Gleichzeitig soll mit der Klarstellung des künftigen planungsrechtlichen Status der im Geltungsbereich gelegenen Parzellen ein höchstmögliches Maß an Planungssicherheit für den Eigentümer und die in der Umgebung bereits ansässigen Nutzungen sowie eine eindeutige Beurteilungsgrundlage für die zuständige Genehmigungsbehörde geschaffen werden.
Since 1999, the Geologic Survey of Baden-Württemberg publishes a statewide geological map series 1 : 50 000 "Karte der mineralischen Rohstoffe 1 : 50 000 (KMR 50)". On it, the distribution of near-surface mineral raw material prospects and occurrences (mainly) and deposits (subordinate) is shown. This continuously completed and updated map currently covers around 60% of the federal state. It is the base for the regional associations in the task of mineral planning. The prospects and occurrences are classified according to different raw material groups (e.g. raw material for crushed stone (limestone, igneous rocks, metamorphic rocks, sand and gravel), raw materials for cement, dimension stone, high purity limestone, gypsum ...). Their spatial delineation is based on various group-specific criteria such as minimum workable thickness, minimum resources, ratio overburden/workable thickness, and so on. It is assumed that they contain deposits as a whole or in parts. In the vast majority of cases, the data is not sufficient for the immediate planning of mining projects, but it does facilitate the selection of exploration areas. The name of each area (e.g. L 6926-3) consists of three parts. L = roman rnumeral fo 50, 6926 = sheet number of the topographic map 1 : 50 000, 3 = number of the area/mineral occurrence shown on this sheet. Co-occurring land-use conflicts, e.g. water protection areas and nature conservation areas, forestry and agriculture, are not taken into account in the processing of KMR 50. Their assessment is the task of land use planning, the licensing authorities and the companies interested in mining. The data is stored in the statewide raw material area database "olan-db" of the LGRB.
Neuer Besucher-Leitfaden und Faltblatt für Kreuzfahrttouristen Faszination Antarktis: Immer mehr Menschen zieht es im Südsommer in die endlose Weite des eisigen Kontinents, zu Pinguinen, Robben oder Walen. Allein in der vergangenen Reisesaison gab es über 46.000 Besucher; zwischen 1992 bis 2008 verfünffachten sich die Besucherzahlen. Nachteilige Wirkungen auf die Umwelt bleiben damit nicht aus. Wer in das Südpolargebiet reist, benötigt zwar - egal ob Tourist, Forscher, Journalist oder Mitglied eines Filmteams - eine gültige Genehmigung, die das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige deutsche Genehmigungsbehörde für alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ausstellt. Um jedoch die Ursprünglichkeit und Unversehrtheit des Kontinents zu erhalten, sind praktische, verbindliche Verhaltensrichtlinien erforderlich. So informiert das UBA alle Reisende - speziell Kreuzfahrttouristen - mit einem aktualisierten Leitfaden und einem neuen Faltblatt über umweltgerechtes Verhalten auf dem „weißen Kontinent”. Der Leitfaden erklärt, wie sich die einzigartige sowie sehr sensible antarktische Tier- und Pflanzenwelt am besten schützen lässt. Eine wichtige Faustregel ist: Schauen ist erlaubt, aber immer mit Distanz. Tiere und Pflanzen in der Antarktis sind an die extremen Bedingungen, vor allem an die niedrigen Temperaturen, angepasst. Flora und Fauna sind deshalb kaum in der Lage, auf Veränderungen ihrer Umwelt zu reagieren. Gegenüber Störungen von außen sind sie sehr empfindlich. Antarktische Tierarten haben wenig Scheu vor Menschen und zeigen kaum Fluchtreflexe, weil es dort keine, an Land jagenden Raubtiere gibt. Es erscheint daher verlockend, sich den Tieren zum Fotografieren zu nähern, da sie zutraulich wirken. Ob die Tiere Angst haben oder sich bedroht fühlen, ist für Laien kaum erkennbar. Um Seevögel, Pinguine und Robben nicht unnötigem Stress auszusetzen, sollten Besucherinnen und Besucher daher Mindestabstände zu den Tieren einhalten. Vor allem während der Brutzeit zwischen Dezember und März sollte man sich brütenden Pinguinen nicht näher als zehn Meter nähern. Während der Mauser, Brut oder Aufzucht sind die Tiere gegenüber Störungen besonders empfindlich. Seeelefantenkühe unterbrechen beispielsweise bei Störung die Milchabgabe. Geschähe dies mehrmals während der ersten drei Lebenswochen, drohte den Robbenjungen Unterernährung. Ihr Überleben wäre dann gefährdet. Moose und Flechten – die Hauptvegetation in der Antarktis – sind gegenüber Trittschäden und Fahrspuren äußerst empfindlich. Bereits nach zwei Wochen sind herausgerissene Pflanzenteile vertrocknet. Entwurzelte und in den Boden gedrückte Pflanzenteile erholen sich im selben antarktischen Sommer nicht mehr. Krustenflechten etwa wachsen nur 0,01 bis 0,1 Millimeter pro Jahr - ein Fußabdruck kann so über 100 Jahre erhalten bleiben. Besucher sollten daher möglichst keine Vegetation betreten und nur auf Wegen oder Pfaden bleiben. Um die Antarktis in ihrer Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten für sie international verbindliche Verhaltensregeln. Die Antarktis-Vertragsstaaten – unter anderem Deutschland – beschlossen bereits 1994 anlässlich ihres 18. Treffens diese Regeln zum Schutz der Pflanzen und Tiere. Seitdem nimmt der Tourismus in der Antarktis stark zu und konzentriert sich vor allem auf die antarktische Halbinsel. Dort, wo Seevögel und Pinguine brüten und Robben ihre Jungen aufziehen, gingen im letzten Südsommer, also in den Monaten Dezember bis März, mehr als 30.000 Touristen an Land. Um an den viel besuchten Küstenabschnitten weitere Schäden abzuwenden, gelten für stark frequentierte Anlandeplätze seit 2005 zusätzliche bindende Richtlinien für umweltbewusstes Verhalten, so genannte „Visitor Site Guidelines”. Leitfaden und Faltblatt sind in deutscher und englischer Sprache kostenlos unter folgenden Links abzurufen:
Deutschland ist ein produktions- und exportstarker Industriestaat im Herzen Europas. Doch ist die deutsche Industrie in unterschiedlichem Maße auf Importe von Energieträgern, Rohstoffen und Halbzeugen angewiesen. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt viele Konsequenzen – vom Wegbrechen und Neuaufbau bisheriger Lieferketten bis hin zu möglichen und bereits umgesetzten Energieboykottmaßnahmen der EU gegenüber Russland, die auf die deutsche Industrie zurückfallen. Dieses Papier zeigt, wie Betreiber von Industrieanlagen, Genehmigungsbehörden und der Bundesgesetzgeber den sich für die Aufrechterhaltung der Produktion stellenden Herausforderungen begegnen können und Energie- und sonstige Rohstoffverbräuche einsparen. Dies unterstützt zudem die Industrie auf ihrem Transformationsweg zur Dekarbonisierung. Veröffentlicht in Texte | 84/2022.
Germany is an industrialised country with a strong production and export sector in the heart of Europe. However, German industry is dependent to varying degrees on imports of energy sources, raw materials and semi-finished products. Russia's war of aggression against Ukraine is having many consequences - from the break-up and rebuilding of previous supply chains to possible and already implemented sanctions by the EU against Russia as well as reductions in supply volumes up to a supply boycott by Russia, which are having an impact on German industry. This paper shows how operators of industrial plants, licensing authorities and the federal legislator can meet the challenges of maintaining production while reducing energy and raw material consumption. This also supports industry on its transformation pathway towards decarbonisation. Veröffentlicht in Texte | 101/2022.
Studie belegt Wirksamkeit der Umweltverbandsklage Fast die Hälfte aller umweltrechtlichen Klageverfahren von anerkannten Umweltverbänden ist erfolgreich. Damit übertrifft die Umweltverbandsklage die durchschnittliche Erfolgsquote von verwaltungsrechtlichen Klageverfahren in Deutschland bei weitem. Sie hat sich als wirksames Instrument zur Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben bei der Planung und Genehmigung von Industrie- und Infrastrukturvorhaben erwiesen. Gezielte Klagen auf hohem fachlichen Niveau Im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) haben das Öko-Institut e.V. und die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia, Hochschule Darmstadt) die Wirksamkeit der Umweltverbandsklage untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass 48 Prozent aller Klagen von anerkannten Umweltverbänden in den Jahren 2006 bis 2012 vor den Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise erfolgreich waren. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Verbände nur in wenigen, besonders aussichtsreichen Fällen von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. So stehen durchschnittlich zwölf Klagen pro Jahr mehr als 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Infrastrukturvorhaben gegenüber. Die Studie widerlegt damit die geäußerten Befürchtungen, die Einführung der Verbandsklagerechte werde zu einer Flut von Klagen führen. Der überdurchschnittliche Erfolg dieser Verfahren zeigt vielmehr, dass die Umweltverbände ihre Klagerechte kompetent und verantwortungsbewusst wahrnehmen. Verbesserungen für den Umweltschutz bereits im Vorfeld von Klagen Die Befragung von Verbändevertretern und Akteuren bei Genehmigungsbehörden und Vorhabenträgern hat ergeben, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Klage positive Wirkung für die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen entfaltet. Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger berücksichtigen die Stellungnahmen und Einwände der Verbände bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase. Dies verbessert die Qualität der Zulassungsverfahren und führt zu mehr Rechtssicherheit für die Vorhabenträger. Letztlich führt die frühzeitige Kooperation so zur Vermeidung von Klageverfahren und entlastet die Gerichte. Blick zu den Nachbarn Die Studie wirft ebenfalls einen Blick auf die Regelungen zur Verbandsklage in drei Nachbarländern (Polen, die Niederlande und Österreich). Das Forschungsteam nutzt die Erfahrungen in diesen Ländern für Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Ausgestaltung der Verbandsklage in Deutschland. Entwicklungen in Europa und Deutschland Die Ergebnisse der Studie können auch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Umweltverbandsklage geben. Zu nennen sind hier zum einen notwendige Anpassungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und deutscher Gerichte. Zum anderen sind auch auf europäischer Ebene Änderungen bei den Vorschriften über den Gerichtszugang angekündigt. Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit einen neuen Vorschlag für eine ergänzende Richtlinie zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland aktuell bestehen, Lärmkontingentierungen zu implementieren und welche Rechtsänderungen nötig wären, Lärmkontingentierungen verstärkt zu nutzen als Instrument der Lärmbewältigung. Sie sind für das verwaltungsrechtliche Handeln der Luftfahrtbehörden auf Landes- und Bundesebene bedeutsam. Im Ergebnis enthält die deutsche Gesetzeslage im Luftverkehrsrecht keine konkreten Vorgaben, welche Lärmminderungsmaßnahmen die Genehmigungsbehörde ergreifen kann oder muss, um Lärmminderung zu erreichen. Den Luftfahrtbehörden obliegt es, die Lärmproblematik mit anderen Belangen zu einem Ausgleich zu bringen. Veröffentlicht in Texte | 122/2019.
Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.
Origin | Count |
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Förderprogramm | 157 |
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