Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Lügde. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-106: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 28 und 29 • LG-107: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 82 und 152. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von der ENERCON GmbH, des Typs E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer Leistung von jeweils 5.560 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.
Die Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, v. d. Veltins Verwaltungs-GmbH, v. d. GF Peter Peschmann mit Sitz in 59872 Meschede, An der Streue 1, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 29.04.2024 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA 2, 5, 8, 10) vom Typ Nordex N 163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Nennleistung von je 7.000 kW auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück(e) WEA 2 8194904.1 Grevenstein 17 76, 28, 17 WEA 5 8194904.2 Grevenstein 9 15 19 80, 81 WEA 8 8194904.3 Grevenstein 9 3, 1/1 WEA 10 8194904.4 Grevenstein 10 79
Die Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, v. d. Veltins Verwaltungs-GmbH, v. d. GF Peter Peschmann mit Sitz in 59872 Meschede, An der Streue 1, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 22.04.2024 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA 7, 9, 11) vom Typ Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Nennleistung von je 7.000 kW im Stadtgebiet Meschede auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstücke WEA 7 8194901.1 Grevenstein 19 44, 32, 43 WEA 9 8194901.2 Grevenstein 9 93, 97/1, 136, 1/1, 100/2, 96/1, 143 WEA 11 8194901.3 Grevenstein 5 77, 79
Die Windpark Auf der Sange GmbH, v.d. GF Herrn Dr. Gernot Blanke mit Sitz in 28217 Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 01.08.2023 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von je 7,2 MW auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück(e) WEA 1 8194812.1 Eslohe 14 90, 91, 92 WEA 2 8194812.2 Eslohe 36 1, 114, 2 37 26, 27 WEA 3 8194812.3 Eslohe 34 1, 2 14 96 WEA 4 8194812.4 Eslohe 14 149
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Neugenehmigung eines Erdgas BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,438 MW zur Erzeugung von Strom und Wärme am Produktionsstandort der Firma Schütz Industrie KGaA & Co. KG gemäß § 4 BImSchG in der Gemarkung Selters, Flur 16, Flurstücke 105/1, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. (AZ: 21a/07/5.1/2025/0009). Betreiber der o.g. Anlage ist die Firma Schütz Industrie KGaA & Co. KG Schützstraße 12, 56242 Selters
Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA LA-10, LA-11) Die Windenergie Jansen GmbH, Marienstr. 7, 41751 Viersen-Dülken, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: LA-10: Lage, Gemarkung Hardissen, Flur 1, Flurstück 149 LA-11: Lage, Gemarkung Hardissen, Flur 1, Flurstück 31/1 Bei den Anlagen handelt es sich um WEA des Typs Vestas V172 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotorblattdurchmesser von 172 m und einer Gesamthöhe von 261 m sowie einer Nennleistung von 7,2 MWel. Die Anlagen sollen laut Antrag im zweiten bis dritten Quartal 2026 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer mweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens.
Flächenkataster mit den Kompensationsflächen im Landkreis Diepholz ab 02.09.2002; tagesaktuelle Daten; tlw. unvollständig, da Kataster in Bearbeitung; alle sonstigen Informationen werden in der Anwendung GeoWeb für MapAgent - Modul KoKa - geführt. Es werden von allen Bauvorhaben (z.B. BIMSCH, etc.) die Ausgleichsflächen dokumentiert bei denen der LK DH die Genehmigungsbehörde ist. Der Landkreis Diepholz ist zur Führung eines Kompensationsflächenverzeichnisses verpflichtet. Für die Dokumentation/Management der kommunalen Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich. Sie müssen ein eigenes Kataster führen. Die Kommunen sind nicht verpflichtet diese Flächen/Maßnahmen dem Landkreis Diepholz zu melden. ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Am Standort existiert bereits eine nach dem BImSchG genehmigte Anlage. Der Antragsteller plant die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage. Die geplante Erweiterung der Biogasanlage beinhaltet folgende Maßnahmen: Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage zur Erzeugung von Biomethan (Erdgasqualität) aus Biogas einschl. aller erforderlichen technischen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen. Weiterhin werden Änderungen an den Einsatzstoffen und Einsatzstoffmengen vorgenommen. Es kommt somit zu einer Änderung der Parameter der Biogasanlage (Rohbiogasproduktion). Durch den Antragsgegenstand kommt es zu keiner Änderung der maximalen Gaslagermenge (Biogas) auf dem Anlagengelände. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG werden die erforderlichen Nachweise (Beschreibungen, Rechnungen, Zeichnungen, Formblätter) zusammengestellt und mit den vorliegenden Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht.
Die Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG, v. d. Trianel Wind und Solar Verwaltungs GmbH, v. d. GF Dr. Markus Hakes mit Sitz in 52070 Aachen, Krefelder Straße 203, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, am 27.11.2024 die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gem. § 16b Abs.7 BImSchG für den Typenwechsel von zwölf Windenergieanlagen auf den Typ ENERCON E-160 EP5 E3 R1 in der Gemarkung Stockum in der Flur 5 auf dem Flurstück 81, in der Flur 6 auf den Flurstücken 179, 8, 298, 265, 27, 282, 149, 150 und 261 und in der Gemarkung Hagen in der Flur 4 auf den Flurstücken 28 und 36 und in der Flur 5 auf den Flurstücken 45, 54, 3 und 8 beantragt.
Die RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, v. d. RWE Renewables Europe & Australia GmbH v. d. GF Dr. Mathias Leistenschneider mit Sitz in 30163 Hannover, Lister Straße 10, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, am 06.12.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA 2) des Typs Nordex N175/6.X in der Gemarkung Oberkirchen in der Flur 21 auf den Flurstücken 129, 55 und 36 und in der Flur 26 auf den Flurstücken 62 und 25 beantragt.
Origin | Count |
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Bund | 429 |
Land | 776 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Formular | 1 |
Förderprogramm | 149 |
Text | 270 |
Umweltprüfung | 611 |
unbekannt | 167 |
License | Count |
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geschlossen | 1037 |
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unbekannt | 4 |
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Topic | Count |
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