In der Europäischen Union (EU) ist die neue Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in Kraft getreten (EG - Verordnung Nr. 1830/2003/EG). Gekennzeichnet werden müssen alle Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus ihnen hergestellt sind. Umweltschützer kritisieren, dass Fleisch- und Milchprodukte nicht gekennzeichnet werden müssen, auch wenn in der Produktion gentechnisch verändertes Tierfutter eingesetzt wurde.
Das Projekt "Wahrnehmung und Bewertung von Risiken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Fakultät 08 Geschichts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Institut für Sozialwissenschaften, Abteilung für Technik- und Umweltsoziologie - Soziologie II - durchgeführt. Das Projekt verfolgt das Ziel, Defizite im Bereich der Grundlagenforschung zur Risikowahrnehmung und -bewertung zu beseitigen. Im Erhebungsinstrument wurden neben stigma- und kulturtheoretischen Ansätzen, psychometrische Variablen, sowie Merkmale, die sich auf die Performanz und das Vertrauen gegenüber Institutionen, die mit der Risikokommunikation, -kontrolle und -regulierung befasst sind, operationalisiert. Daneben sollte die Haltung der Öffentlichkeit zu habituellen, sozialen, technischen und ökologischen Risiken z.B. Rauchen, Kriminalität, Mobilfunk, BSE, Genfood, Kerntechnik, globaler Klimawandel ermittelt werden. Der empirische Vergleich unterstreicht die besondere Erklärungskraft wahrgenommener bzw. zugeschriebener psychometrischer Risikomerkmale, die durch mäßige Erklärungskraft von kulturtheoretischen und die Institutionenperformanz betreffenden Variablen komplementiert werden. Bei den untersuchten Risiken spielen hingegen Stigmatisierungseffekte nur eine marginale Rolle - allenfalls Orte mit hoher Kriminalitätsbelastung rufen bei vielen Befragten Meidungsabsichten hervor. Soziodemographische Merkmale bleiben nahezu belanglos für die Wahrnehmung und Bewertung von Risiken. Als besonders bedrohlich werden interessanterweise die Folgen des globalen Klimawandels erlebt. Rund die Hälfte der Befragten sieht hierin ein großes Katastrophenpotential, dem freilich enorme Nutzenpotentiale des motorisierten Individualverkehrs entgegengehalten werden und - in der Summe - das Klimarisiko eher akzeptabel erscheinen lassen. Vergleichsweise schlecht schneiden in der öffentlichen Wahrnehmung Genfood und das BSE-Risiko ab - anders als beim Klimawandel vermag hier nur eine Minderheit hinter den Risiken einen Nutzen zu erkennen. Überraschend hohe gesellschaftliche Nutzenpotentiale werden in der Kernenergienutzung gesehen, die deshalb im Bilanzurteil der Bürger nicht schlecht abschneidet. Als nahezu unproblematisch erweist sich schließlich das Thema Mobilfunk. Bei eher durchschnittlichen Nutzenpotentialen sieht nur eine kleine Minderheit ernsthafte Risiken in dieser Technik.
Das Projekt "Zahlungsbereitschaft für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel in Abhängigkeit von Nutzen- und Risikowahrnehmung - Integration psychometrischer Daten in Choicemodelle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaftliche Professuren, Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik durchgeführt. Die vehemente Ablehnung genetisch veränderter (GV) Nahrungsmittel hat gezeigt, wie kritisch die Gesellschaft neuen Technologien gegenübersteht. Es wird jedoch erwartet, dass diese kritische Haltung abschwächt, wenn aus neuen GV-Produkten für den Verbraucher eindeutig erkennbare Vorteile entstehen. Es ist daher von Bedeutung, die Risiko- und Nutzenabwägung des Verbrauchers besser zu verstehen, um den Umgang mit neuen Technologien in unserer Gesellschaft effizienter zu gestalten. Das Entscheidungsverfahren der Verbraucher wird maßgeblich durch ihre Wahrnehmung von Risiken und Nutzen und ihre Einstellung dazu beeinflusst. Einstellung und Wahrnehmung können jedoch nur nährungsweise durch psychometrische Daten gemessen werden. Bislang wurden sie in Choice-Analysen zur Schätzung der Zahlungsbereitschaft nicht explizit berücksichtigt. Neue ökonometrische Methoden zur Schätzung von Modellen mit latenten Variablen erlauben es heute, strukturelle Modelle der Wahrnehmung und Präferenzbildung explizit in die Choice-Modellierung einzubeziehen. Dieses Projekt hat zum Ziel, am Beispiel von GV-Nahrungsmittel die Risiko- und Nutzenabwägung im Entscheidungsprozess des Verbrauchers besser zu verstehen, indem der Choice-Modellierungsansatz durch den Einbezug psychometrischer Daten erweitert wird.
Das Projekt "Analyse und Evaluierung der Auswirkungen des Angebots und der Nachfrage nach neuartigen Lebensmitteln auf die Ernährungsindustrie sowie vor- und nachgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Zentralinstitut für Ernährungs- und Lebensmittelforschung (ZIEL), Abteilung Physiologie durchgeführt. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen aktuelle und mögliche künftige Entwicklungen des Nahrungsmittelangebots sowie der eingesetzten Technologien analysiert und auf ihre Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen bewertet werden. Untersuchungsschwerpunkt bilden die Entwicklungstendenzen bei neuartigen Lebensmitteln, worunter Novel food (gentechnisch veränderte Nahrungsmittel(bestandteile), Designer food und Health food (Nutraceuticals, Functional food, Pharma food) subsumiert werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Systems Angebot und Nachfrage sollen erstens die Voraussetzungen für die Verbraucherakzeptanz neuer Produkte eruiert werden. Zweitens sollen die Anforderungen untersucht werden, die Unternehmen der Ernährungsindustrie für die Produktion neuartiger Lebensmittel erfüllen müssen. Als Konsequenz daraus werden die Auswirkungen abgeleitet, die sich für die Strukturentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Produktions- und Absatzkette für deutsche Lebensmittel ergeben. Im letzten Teil der Untersuchung wird analysiert, welche Möglichkeiten bestehen, innerhalb der neuen Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der meist mittelständischen Unternehmen der Produktions- und Absatzkette zu verbessern.
Das Projekt "Life Science in der europäischen Gesellschaft (LSES)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgen-Abschätzung durchgeführt. Life Science in European Society (LSES) war ein internationales Projekt, das von der EU (DGXII Wissenschaft) im 5. Rahmenprogramm gefördert wird. Neben interdisziplinären Forschungsgruppen aus fast allen EU-Mitgliedsstaaten nahmen auch solche aus der Schweiz, Norwegen, Polen, Kanada, den USA und Japan teil. Ziel war, ein umfassendes Bild von der Wahrnehmung der Biotechnologie/Gentechnik in den jeweiligen Ländern zu liefern und Grundlagen zu schaffen, um sinnvolle Vergleiche ziehen zu können. Neben der vergleichenden Auswertung der Eurobarometer-Umfragen von 1994, 1996 und 1999 zur Wahrnehmung der Biotechnologie/Gentechnik, einer Längsschnittanalyse der Berichterstattung und einer vergleichenden Policy-Analyse, an der alle Forschungsgruppen beteiligt waren, wurden einzelne Fragen von Expertengruppen vertiefend in Fallstudien behandelt. Hierzu gehörten grundsätzliche Fragen wie die nach dem Verhältnis von öffentlicher und veröffentlichter Meinung, den Bedingungen für Vertrauen in regulatorische Entscheidungen, dem Verhältnis von Wissen und Akzeptanz oder der sozialen Repräsentation von Bedrohungsbildern; andererseits wurden auch Fragen nach der Rolle von Nichtregierungsorganisationen, der Institutionalisierung von partizipativen Methoden der Entscheidungsfindung oder von Gremien zur Beurteilung ethischer Probleme behandelt. Einigen kontroversen Anwendungen der Biotechnologie und ihrer gesellschaftlichen Implikationen wurde ebenfalls nachgegangen, wie etwa neueren Entwicklungen auf dem Gebiet der Stammzellenforschung oder genetischen Analysen, aber auch den Gründen für die Kontroverse um gentechnisch veränderte Nahrungsmittel.
Das Projekt "Gentechnisch veränderte Lebensmittel - Der Zusammenhang zwischen Information, Akzeptanz und Vermittlungsprozess zum Thema 'Gentechnik in Lebensmitteln'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau, Institut für Biologie durchgeführt. In dem Forschungsprojekt werden von MultiplikatorInnen aus den Bildungsstätten: Berufsschulen, Landwirtschaftskammern, kirchliche Bildungseinrichtungen und Verbraucherzentralen, Einstellung, Bedeutungszuschreibung, Problembewusstsein, Kenntnisstand, Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie spezifische institutionelle Rahmenbedingungen erhoben und beschrieben. In einer Modellanalyse werden der Zusammenhang zwischen personenspezifischen, situationsspezifischen und sozial-interaktiven Variablen mit dem Vermittlungshandeln ermittelt und dargestellt.
Das Projekt "Biotechnologie - Öffentlichkeit - Sozialverträglichkeit. Mögliche Wege in der österreichischen Gentechnikpolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgen-Abschätzung durchgeführt. Die Sozialverträglichkeitsbestimmung im österreichischen Gentechnikgesetz ist dem Wortlaut nach so gut wie nicht umsetzbar. Eine Neuinterpretation zielte daher auf gesellschaftliche Inklusion, öffentliche Debatte und Teilhabe an technologiepolitischen Entscheidungen. Das Volksbegehren von 1996 gegen Freisetzungen, gentechnisch veränderte Lebensmittel und Patente 'auf Leben' konnte somit als Beitrag zur sozialverträglichen Gestaltung gesehen werden. Allerdings wurde durch die Forderungen und die Art der Berichterstattung das aufklärerische Ziel der Bestimmung verletzt. Man endete in der unlösbaren Zwickmühle zwischen EU-Regulierung und den Forderungen der Proponenten. Die Ursache für diese Situation war in den Ereignissen um die ersten Freisetzungsanträge zu suchen. Die Strategie der Behörden hatte sich als unhaltbar erwiesen, der öffentliche Widerstand war größer als erwartet. Eine 'illegale' Freisetzung bewirkte Vertrauensverlust und Mobilisierung, der letztlich das Volksbegehren entsprang. Gleichzeitig agierte Österreich auf EU-Ebene gentechnikkritisch. Das Resultat war ein Verlust des Handlungsspielraums. Sowohl die Forderung nach gesellschaftlicher Inklusion als auch praktisch-politische Gesichtspunkte verlangten, den Graben zwischen EU-Recht und Volksbegehren zu überwinden. Die Rechtslage ließ aber Spielräume in lediglich wenigen Bereichen erkennen, die z.T in der Novellierung des Gentechnikgesetzes ausgenutzt wurden, aber am Kern der Forderungen vorbeigingen. Um Vertrauen wiederherzustellen, sollte die Gentechnikkommission neue Aufgaben übernehmen, der administrative Prozess gestrafft und ein Ombudsman als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit installiert werden. Ein wissenschaftliches Institut hätte die so genannte Negativkennzeichnung absichern sollen. Freiwillige Abmachungen zwischen Akteuren mithilfe von Verfahren partizipativer Entscheidungsfindung, wie etwa Konsenskonferenzen, Dialog- und Diskursverfahren und Mediationen wurden die in etlichen Ländern erprobt und hätten auch in Österreich neue Wege weisen können. Im vorliegenden Bericht wurden insbesondere folgende Verfahren analyisiert: Konsenskonferenzen versuchen, Sachverstand, auf den Laien in Form von Experten zurückgreifen können, von Interessen zu trennen. Da sie eher entscheidungsrelevante Fragen behandeln können, ließ der geringe Spielraum sie hier als nicht geeignet erscheinen. Dialogverfahren können Fronten aufbrechen, indem die Beteiligten Vertrauen aufbauen. Die Modalitäten müssen aber bereits verhandelt werden, die Agenda ist flexibel, die Bindung gering. Sie erschienen geeignet, sofern man nicht zuviel erwartet hätte. Diskursverfahren sind vielgestaltig und haben höhere Bindung. Allerdings stehen hier politische und Wertedifferenzen zur Debatte und nicht kognitive. Ein gutachtengestütztes Verfahren schieden also aus. Mediationen unter Vermittlung eines Dritten scheitern am Mangel an einem anerkannt 'Neutralen'.
Das Projekt "INFOgen - Informationsstelle Gentechnologie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Interuniversitäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) durchgeführt. Das Projekt INFOgen wurde im Jahr des 'Gentechnikvolksbegehrens 1997 eingerichtet und versucht durch Informations- und Beratungsarbeit einen Beitrag zum Verständnis des komplexen Themas Gentechnik und der mit ihr verbundenen Auseinandersetzung zu leisten und den Meinungsbildungsprozess zu unterstützen. In diesem Sinne wurde eine Informations- und Kontaktstelle zu Grundlagenwissen, Anwendungen und Anwendungsmöglichkeiten bzw. zum Wissensstand über gesundheitliche und ökologische Risiken der modernen Biotechnologien, vor allem der Molekulargenetik mit den Schwerpunkten Lebensmittelherstellung, Landwirtschaft und Medizin aufgebaut. Seit Beginn des Jahres 2002 kann unter www.infogen.at auch auf eine umfangreiche Informations-Homepage zum Thema Gen- und Biotechnologien zugegriffen werden. Dabei wurde versucht, die Erfahrungen aus vier Jahren Projektarbeit übersichtlich und benutzerInnenfreundlich aufzubereiten, um einen möglichst niederschwelligen Zugang zu den Angeboten von INFOgen zu bieten. Auf der Homepage finden sich aktuelle Termine von Veranstaltungen, monatlich aktualisierte Kurzinformationen, eine Sammlung von Artikeln und Aufsätzen zum Thema Gentechnik, sowie eine Linksammlung zu anderen Gentechnik Seiten. Für eigenständige Recherchen von MultiplikatorInnen stehen online-Datenbanken für Artikel, Bücher und Unterrichtsmaterialien zur Stichwortsuche zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Planung und Durchführung von berufsgruppenspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Gen- und Biotechnologien. Im Vordergrund steht neben thematisch auf die Bedürfnisse der entsprechenden Berufsgruppe zugeschnittene, sachliche Information, die Berücksichtigung verschiedener Perspektiven in naturwissenschaftlich ungelösten bzw. ethischen oder gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Im Rahmen des Schwerpunktes 'GEnFOOD - InfoNet erfolgt ein europaweiter Erfahrungsaustausch in der Bildungsarbeit mit dem thematischen Schwerpunkt der Anwendung gen- und biotechnologischer Methoden in der Nahrungsmittelproduktion mit PartnerInnen aus Deutschland, Slowenien, Finnland, und Österreich. In dieser vom Europäischen Grundtvig-Programm unterstützten Initiative werden unterschiedliche Bildungswege und -konzepte miteinander verglichen und ihr Bildungspotenzial beurteilt. Im Mittelpunkt steht ein Erfahrungsaustausch in der Bildungsarbeit zum Thema und das gemeinsame Lernen an Best Practice Beispielen. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse ist das Ziel die gemeinsame Entwicklung kreativer und innovativer Konzepte und Ideen für die Kommunikations-, Bildungs- und Informationsarbeit sowie diese in die Praxisarbeit einfließen zu lassen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für 1. die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen nach Artikel 5, 6 Abs. 2, Artikel 9 Abs. 2, Artikel 17, 18 Abs. 2 oder Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. EU Nr. L 268 S. 1), soweit die Mitgliedstaaten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zuständig sind, 2. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 3. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe c oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 4. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 oder Artikel 18 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 5. das Ersuchen nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 oder Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. (2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann bis zum Erlass einer Entscheidung oder eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 in Verbindung mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31 S. 1) das vorläufige Ruhen einer im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 erteilten Zulassung ganz oder teilweise anordnen. (3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist Kontaktstelle im Sinne des Artikels 17 Abs. 2 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 29. Januar 2000 (BGBl. 2003 II S. 1508) und des Artikels 15 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen (ABl. EU Nr. L 287 S. 1). Es nimmt außerdem die Aufgaben nach Artikel 5 Abs. 2, Artikel 6, 9, 14 Abs. 2 und Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 wahr und erfüllt sonstige Mitteilungspflichten nach dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt gegenüber der Informationsstelle für biologische Sicherheit nach Artikel 20 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, soweit die Mitgliedstaaten zuständig sind.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 088/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 088/09 Magdeburg, den 9. Juni 2009 Wernicke: Brauchen ideologiefreie Debatte zur Gentechnik Wernigerode. Sachsen-Anhalts Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke hat die Zerstörung von Versuchsfeldern und -anlagen durch Gentechnikgegner scharf verurteilt. Auf einem Forum des Wirtschaftsrates der CDU Sachsen-Anhalts am Dienstag in Wernigerode sagte sie, solche kriminellen Handlungen entzögen jeder Debatte über Für und Wider der grünen Gentechnik den Boden. Zuletzt sind in Sachsen-Anhalt am Pfingstwochenende Zuckerrüben-Feldversuche in Dreileben zerstört worden. Am Pfingstmontag wurden Apfelbäume in einem Sicherheitszelt des Julius-Kühn-Institutes in Dresden Pillnitz zerstört, der Schaden wird auf rund 700.000 Euro geschätzt. Wernicke weiter: ¿Wir müssen die Sorgen ernst nehmen, die viele Menschen angesichts gentechnisch veränderter Lebensmittel haben. An erster Stelle steht die Sicherheit für Menschen und Natur. Darüber muss man reden ¿ aber auf wissenschaftlicher, und nicht auf ideologischer Grundlage.¿ Das Beispiel des Gentechnikeinsatzes in der Medizin zeige, wie anfangs heftig umstrittener technologischer und wissenschaftlicher Fortschritt angesichts unbestreitbarer Vorteile an Akzeptanz gewinne. Wernicke erinnerte an gentechnisch hergestelltes Insulin. Heute wolle niemand mehr ernsthaft auf die rote Gentechnik verzichten. ¿Europa und auch Deutschland droht, in der Gentechnikforschung ins Abseits gedrängt zu werden. Wenn selbst die Forschung in Deutschland mit Anbau-Verboten belegt werden soll, wie einige Politiker schon fordern, nabeln wir uns von einer Zukunftstechnologie ab. Wie der Bt-Mais auf seine natürliche Umgebung reagiert, lässt sich nicht am Computer ermitteln. Dazu bedarf es wissenschaftlicher Feldversuche. Nur so kommen wir an Informationen, die für eine argumentative Auseinandersetzung benötigt werden.¿ Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Origin | Count |
---|---|
Bund | 9 |
Land | 4 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 7 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 2 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
---|---|
closed | 4 |
open | 9 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 13 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 2 |
Keine | 10 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 2 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 6 |
Lebewesen & Lebensräume | 13 |
Luft | 3 |
Mensch & Umwelt | 13 |
Wasser | 4 |
Weitere | 12 |