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EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für 1. die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen nach Artikel 5, 6 Abs. 2, Artikel 9 Abs. 2, Artikel 17, 18 Abs. 2 oder Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. EU Nr. L 268 S. 1), soweit die Mitgliedstaaten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zuständig sind, 2. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 3. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe c oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 4. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 oder Artikel 18 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 5. das Ersuchen nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 oder Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. (2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann bis zum Erlass einer Entscheidung oder eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 in Verbindung mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31 S. 1) das vorläufige Ruhen einer im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 erteilten Zulassung ganz oder teilweise anordnen. (3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist Kontaktstelle im Sinne des Artikels 17 Abs. 2 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 29. Januar 2000 (BGBl. 2003 II S. 1508) und des Artikels 15 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen (ABl. EU Nr. L 287 S. 1). Es nimmt außerdem die Aufgaben nach Artikel 5 Abs. 2, Artikel 6, 9, 14 Abs. 2 und Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 wahr und erfüllt sonstige Mitteilungspflichten nach dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt gegenüber der Informationsstelle für biologische Sicherheit nach Artikel 20 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, soweit die Mitgliedstaaten zuständig sind.

Sichtweisen der Bevölkerung auf den 5G-Mobilfunkstandard

Sichtweisen der Bevölkerung auf den 5G-Mobilfunkstandard Das BfS führte in der Vergangenheit bereits einige Umfragen durch, die die Sichtweise der Bevölkerung zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" erkundete. Ziel des vorliegenden Vorhabens ist es, die Sichtweisen der Bevölkerung auf den Mobilfunk im Allgemeinen sowie auf 5G im Speziellen zu erfassen, um die Informations- und Dialogangebote des BfS entsprechend anzupassen. Worum geht es? Das Thema "Mobilfunk und Gesundheit" erfährt seit geraumer Zeit wieder mehr öffentliches Interesse. Dieses Interesse richtet sich vor allem auf die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G. Das vorliegende Vorhaben soll die Sichtweisen der Bevölkerung auf das Thema 5G erfassen. Wie ist die Ausgangssituation? Das BfS führte in der Vergangenheit bereits einige Umfragen durch, die die Sichtweise der Bevölkerung zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" erkundete. Aus diesen Umfragen sowie aus weiteren Studien ist bekannt, dass die Bevölkerung wegen des Mobilfunks weniger besorgt ist als wegen anderer Themen, wie etwa multiresistenten Bakterien oder gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln. Ebenso ist bekannt, dass das Wissen über die Funktionsweise des Mobilfunks - und damit über expositionsrelevante Faktoren - in weiten Teilen der Bevölkerung eher gering ist. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Ziel des vorliegenden Vorhabens ist es, die Sichtweisen der Bevölkerung auf den Mobilfunk im Allgemeinen sowie auf 5G im Speziellen zu erfassen, um die Informations- und Dialogangebote des BfS entsprechend anzupassen. Stand: 16.11.2023

Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in Europa

In der Europäischen Union (EU) ist die neue Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in Kraft getreten (EG - Verordnung Nr. 1830/2003/EG). Gekennzeichnet werden müssen alle Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus ihnen hergestellt sind. Umweltschützer kritisieren, dass Fleisch- und Milchprodukte nicht gekennzeichnet werden müssen, auch wenn in der Produktion gentechnisch verändertes Tierfutter eingesetzt wurde.

Wernicke: Brauchen ideologiefreie Debatte zur Gentechnik

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 088/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 088/09 Magdeburg, den 9. Juni 2009 Wernicke: Brauchen ideologiefreie Debatte zur Gentechnik Wernigerode. Sachsen-Anhalts Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke hat die Zerstörung von Versuchsfeldern und -anlagen durch Gentechnikgegner scharf verurteilt. Auf einem Forum des Wirtschaftsrates der CDU Sachsen-Anhalts am Dienstag in Wernigerode sagte sie, solche kriminellen Handlungen entzögen jeder Debatte über Für und Wider der grünen Gentechnik den Boden. Zuletzt sind in Sachsen-Anhalt am Pfingstwochenende Zuckerrüben-Feldversuche in Dreileben zerstört worden. Am Pfingstmontag wurden Apfelbäume in einem Sicherheitszelt des Julius-Kühn-Institutes in Dresden Pillnitz zerstört, der Schaden wird auf rund 700.000 Euro geschätzt. Wernicke weiter: ¿Wir müssen die Sorgen ernst nehmen, die viele Menschen angesichts gentechnisch veränderter Lebensmittel haben. An erster Stelle steht die Sicherheit für Menschen und Natur. Darüber muss man reden ¿ aber auf wissenschaftlicher, und nicht auf ideologischer Grundlage.¿ Das Beispiel des Gentechnikeinsatzes in der Medizin zeige, wie anfangs heftig umstrittener technologischer und wissenschaftlicher Fortschritt angesichts unbestreitbarer Vorteile an Akzeptanz gewinne. Wernicke erinnerte an gentechnisch hergestelltes Insulin. Heute wolle niemand mehr ernsthaft auf die rote Gentechnik verzichten. ¿Europa und auch Deutschland droht, in der Gentechnikforschung ins Abseits gedrängt zu werden. Wenn selbst die Forschung in Deutschland mit Anbau-Verboten belegt werden soll, wie einige Politiker schon fordern, nabeln wir uns von einer Zukunftstechnologie ab. Wie der Bt-Mais auf seine natürliche Umgebung reagiert, lässt sich nicht am Computer ermitteln. Dazu bedarf es wissenschaftlicher Feldversuche. Nur so kommen wir an Informationen, die für eine argumentative Auseinandersetzung benötigt werden.¿ Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Gentechnisch veränderte Futtermittel: Überwachungsbehörden für Kontrollgänge gut gewappnet

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 054/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 054/04 Magdeburg, den 16. April 2004 Gentechnisch veränderte Futtermittel: überwachungsbehörden für Kontrollgänge gut gewappnet Die Futtermittelüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt sind nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke auf die neue EU-weit geltende Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Futtermittel gut vorbereitet. Ab Sonntag müssen alle Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Für Kunden und Zwischenhändler wird damit unzweifelhaft erkennbar, ob das Futtermittel gentechnisch verändert wurde. Die Einhaltung der neuen EU-Verordnungen wird für den Futtermittelbereich von den ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte überwacht. Diese haben sich in den zurückliegenden Monaten mit der Rechtslage vertraut gemacht und werden nunmehr kontrollieren. Kontrollen finden unangemeldet stichprobenartig statt. Nötige Futtermitteluntersuchungen werden im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in Halle durchgeführt. Hintergrund: Die EU hat im Jahr 2003 verschiedene Verordnungen zur Zulassung von genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln erlassen. Die Verordnungen sind ab Sonntag, dem 18. April, anzuwenden. Für die Futtermittelwirtschaft bedeutet dies: Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, die aus genetisch veränderten Organismen bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, sind zu kennzeichnen. Auf jeder Stufe der Verarbeitung und Handels sind die geforderten Informationen zu übermitteln und aufzubewahren. Damit wird eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Für ein nachweisbar unbeabsichtigtes oder technisch unvermeidbares Vorhandensein von zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln hat die EU wie für Lebensmittel einen Schwellenwert von 0,9 Prozent für die Kennzeichnung angesetzt. In Sachsen-Anhalt werden jährlich rund 800.000 Tonnen Mischfuttermittel produziert. Landesweit gibt es zwölf nach dem Futtermittelrecht anerkannte und registrierte Betriebe, die Mischfutter und teilweise auch Vormischungen fertigen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Regionalvermarktung NRW

In Nordrhein-Westfalen steigt die Nachfrage der Verbraucher nach Produkten aus der Region stetig. Dazu beigetragen haben sicherlich Ereignisse wie die Diskussion um gentechnisch veränderte Lebensmittel oder die immer wiederkehrenden Meldungen über Nahrungsmittelskandale, die Verbraucher nach mehr Qualität in Lebensmitteln nachfragen lassen.Gleichzeitig sucht die Landwirtschaft nach neuen Wegen, angemessene Preise für ihre hochwertigen Produkte zu erzielen. Vor diesem Hintergrund werden Initiativen begleitet, regional erzeugte Produkte in Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftspartnern zu verarbeiten und zu vermarkten. Die Regionalvermarktung NRW berät Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft sowie Vereine und Verbände zu verschiedenen Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen und bietet Unterstützung bei der Konzeption, Planung und Durchführung ihrer Projekte. Aufgaben Das Aufgabengebiet umfasst: Beratung, Initiierung und Begleitung der Gründung und dauerhaften Etablierung von regionalen Erzeuger- und Absatzgemeinschaften Beratung zur Absatzförderung der Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere durch produkt- und themenbezogene Gemeinschaftswerbung zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Region Nordrhein-Westfalens mit ihren regionalen Qualitätsprodukten Beratung zur Nutzung des Potentials an nordrhein-westfälischen Produkten mit besonderen Qualitätsmerkmalen (z. B. EU- Geoschutz) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der NRW- Agrar- und Ernährungswirtschaft durch Beratung zur Nutzung des ELER- Förderinstrumentariums, insbesondere im Rahmen des NRW-Clusters „ Ernährung“ Aufbereitung und Erarbeitung fachlicher Grundlagen aus dem Themenfeld der Regionalen Vermarktung für das NRW-Cluster „Ernährung“ Zu- und Mitarbeit bei Konzeptionen des MLV zu innovativen, landesweiten Vermarktungsstrategien land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte in NRW Entwicklung und Umsetzung von landesweiten Kommunikationsmaßnahmen mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft NRW Ziele Das Ziel der Regionalvermarktung NRW ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Agrar- und Ernährungswirtschaft durch kompetente Beratung und tatkräftige Hilfe. Die Richtlinien zur Marktstrukturverbesserung haben zum Ziel, die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Mit der Förderung des Absatzes der land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen sollen folgende Ziele erreicht werden: den Verbrauchern qualitätsrelevante Merkmale landwirtschaftlicher Erzeugnisse und ihrer Produktionsweisen näher zu bringen und damit dem veränderten Verbraucherbewusstsein hinsichtlich der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen nachzukommen, durch Kommunikationsmaßnahmen zur Absatzstimulierung von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen beizutragen und so die Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor zu stärken und dessen Wertschöpfung zu erhöhen, Entlastung der Überschussmärkte durch Verbreiterung und Spezialisierung des Angebotes, Erhaltung der regionalen Wertschöpfung und Sicherung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur in den Regionen. Zielgruppe Zielgruppe der regionalen Vermarktung sind Schlüsselpersonen bestehender und künftiger Vermarktungsprojekte in Nordrhein-Westfalen. Die Regionalvermarktung ist Ansprechpartner für all diejenigen, die sich für die Vermarktung land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte interessieren, unabhängig aus welchen Bereichen der Impuls hierzu kommt: Erzeuger landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte Be- und Verarbeiter landwirtschaftlicher Produkte Handel, Gastronomie, Großverbraucher Verbände, Tourismusagenturen, Hochschulen Förderung Die Entwicklung regionaler Vermarktung ist aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten wichtig. Um die Vernetzung in diesem Bereich gezielt zu unterstützen, wird die Regionalvermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Nordrhein-Westfalen mit einem breiten Bündel an Maßnahmen gefördert. Neben der finanziellen Förderung kommt einer beratenden Unterstützung für vorhandene oder potenzielle Initiativen eine stärkere Bedeutung zu. Mit dieser Beratung sollen vielfältige Ansätze im Handlungsfeld der regionalen Vermarktung stärker gebündelt und bisher ungenutzte Potentiale erschlossen werden. Förderprogramme Absatzförderung Marktstrukturverbesserung Lebensmittelspezialitäten

Gentechnisch veränderte Lebensmittel - Der Zusammenhang zwischen Information, Akzeptanz und Vermittlungsprozess zum Thema 'Gentechnik in Lebensmitteln'

Das Projekt "Gentechnisch veränderte Lebensmittel - Der Zusammenhang zwischen Information, Akzeptanz und Vermittlungsprozess zum Thema 'Gentechnik in Lebensmitteln'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau, Institut für Biologie durchgeführt. In dem Forschungsprojekt werden von MultiplikatorInnen aus den Bildungsstätten: Berufsschulen, Landwirtschaftskammern, kirchliche Bildungseinrichtungen und Verbraucherzentralen, Einstellung, Bedeutungszuschreibung, Problembewusstsein, Kenntnisstand, Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie spezifische institutionelle Rahmenbedingungen erhoben und beschrieben. In einer Modellanalyse werden der Zusammenhang zwischen personenspezifischen, situationsspezifischen und sozial-interaktiven Variablen mit dem Vermittlungshandeln ermittelt und dargestellt.

Wahrnehmung und Bewertung von Risiken

Das Projekt "Wahrnehmung und Bewertung von Risiken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Fakultät 08 Geschichts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Institut für Sozialwissenschaften, Abteilung für Technik- und Umweltsoziologie - Soziologie II - durchgeführt. Das Projekt verfolgt das Ziel, Defizite im Bereich der Grundlagenforschung zur Risikowahrnehmung und -bewertung zu beseitigen. Im Erhebungsinstrument wurden neben stigma- und kulturtheoretischen Ansätzen, psychometrische Variablen, sowie Merkmale, die sich auf die Performanz und das Vertrauen gegenüber Institutionen, die mit der Risikokommunikation, -kontrolle und -regulierung befasst sind, operationalisiert. Daneben sollte die Haltung der Öffentlichkeit zu habituellen, sozialen, technischen und ökologischen Risiken z.B. Rauchen, Kriminalität, Mobilfunk, BSE, Genfood, Kerntechnik, globaler Klimawandel ermittelt werden. Der empirische Vergleich unterstreicht die besondere Erklärungskraft wahrgenommener bzw. zugeschriebener psychometrischer Risikomerkmale, die durch mäßige Erklärungskraft von kulturtheoretischen und die Institutionenperformanz betreffenden Variablen komplementiert werden. Bei den untersuchten Risiken spielen hingegen Stigmatisierungseffekte nur eine marginale Rolle - allenfalls Orte mit hoher Kriminalitätsbelastung rufen bei vielen Befragten Meidungsabsichten hervor. Soziodemographische Merkmale bleiben nahezu belanglos für die Wahrnehmung und Bewertung von Risiken. Als besonders bedrohlich werden interessanterweise die Folgen des globalen Klimawandels erlebt. Rund die Hälfte der Befragten sieht hierin ein großes Katastrophenpotential, dem freilich enorme Nutzenpotentiale des motorisierten Individualverkehrs entgegengehalten werden und - in der Summe - das Klimarisiko eher akzeptabel erscheinen lassen. Vergleichsweise schlecht schneiden in der öffentlichen Wahrnehmung Genfood und das BSE-Risiko ab - anders als beim Klimawandel vermag hier nur eine Minderheit hinter den Risiken einen Nutzen zu erkennen. Überraschend hohe gesellschaftliche Nutzenpotentiale werden in der Kernenergienutzung gesehen, die deshalb im Bilanzurteil der Bürger nicht schlecht abschneidet. Als nahezu unproblematisch erweist sich schließlich das Thema Mobilfunk. Bei eher durchschnittlichen Nutzenpotentialen sieht nur eine kleine Minderheit ernsthafte Risiken in dieser Technik.

INFOgen - Informationsstelle Gentechnologie

Das Projekt "INFOgen - Informationsstelle Gentechnologie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Interuniversitäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) durchgeführt. Das Projekt INFOgen wurde im Jahr des 'Gentechnikvolksbegehrens 1997 eingerichtet und versucht durch Informations- und Beratungsarbeit einen Beitrag zum Verständnis des komplexen Themas Gentechnik und der mit ihr verbundenen Auseinandersetzung zu leisten und den Meinungsbildungsprozess zu unterstützen. In diesem Sinne wurde eine Informations- und Kontaktstelle zu Grundlagenwissen, Anwendungen und Anwendungsmöglichkeiten bzw. zum Wissensstand über gesundheitliche und ökologische Risiken der modernen Biotechnologien, vor allem der Molekulargenetik mit den Schwerpunkten Lebensmittelherstellung, Landwirtschaft und Medizin aufgebaut. Seit Beginn des Jahres 2002 kann unter www.infogen.at auch auf eine umfangreiche Informations-Homepage zum Thema Gen- und Biotechnologien zugegriffen werden. Dabei wurde versucht, die Erfahrungen aus vier Jahren Projektarbeit übersichtlich und benutzerInnenfreundlich aufzubereiten, um einen möglichst niederschwelligen Zugang zu den Angeboten von INFOgen zu bieten. Auf der Homepage finden sich aktuelle Termine von Veranstaltungen, monatlich aktualisierte Kurzinformationen, eine Sammlung von Artikeln und Aufsätzen zum Thema Gentechnik, sowie eine Linksammlung zu anderen Gentechnik Seiten. Für eigenständige Recherchen von MultiplikatorInnen stehen online-Datenbanken für Artikel, Bücher und Unterrichtsmaterialien zur Stichwortsuche zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Planung und Durchführung von berufsgruppenspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Gen- und Biotechnologien. Im Vordergrund steht neben thematisch auf die Bedürfnisse der entsprechenden Berufsgruppe zugeschnittene, sachliche Information, die Berücksichtigung verschiedener Perspektiven in naturwissenschaftlich ungelösten bzw. ethischen oder gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Im Rahmen des Schwerpunktes 'GEnFOOD - InfoNet erfolgt ein europaweiter Erfahrungsaustausch in der Bildungsarbeit mit dem thematischen Schwerpunkt der Anwendung gen- und biotechnologischer Methoden in der Nahrungsmittelproduktion mit PartnerInnen aus Deutschland, Slowenien, Finnland, und Österreich. In dieser vom Europäischen Grundtvig-Programm unterstützten Initiative werden unterschiedliche Bildungswege und -konzepte miteinander verglichen und ihr Bildungspotenzial beurteilt. Im Mittelpunkt steht ein Erfahrungsaustausch in der Bildungsarbeit zum Thema und das gemeinsame Lernen an Best Practice Beispielen. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse ist das Ziel die gemeinsame Entwicklung kreativer und innovativer Konzepte und Ideen für die Kommunikations-, Bildungs- und Informationsarbeit sowie diese in die Praxisarbeit einfließen zu lassen.

Analyse und Evaluierung der Auswirkungen des Angebots und der Nachfrage nach neuartigen Lebensmitteln auf die Ernährungsindustrie sowie vor- und nachgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette

Das Projekt "Analyse und Evaluierung der Auswirkungen des Angebots und der Nachfrage nach neuartigen Lebensmitteln auf die Ernährungsindustrie sowie vor- und nachgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Zentralinstitut für Ernährungs- und Lebensmittelforschung (ZIEL), Abteilung Physiologie durchgeführt. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen aktuelle und mögliche künftige Entwicklungen des Nahrungsmittelangebots sowie der eingesetzten Technologien analysiert und auf ihre Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen bewertet werden. Untersuchungsschwerpunkt bilden die Entwicklungstendenzen bei neuartigen Lebensmitteln, worunter Novel food (gentechnisch veränderte Nahrungsmittel(bestandteile), Designer food und Health food (Nutraceuticals, Functional food, Pharma food) subsumiert werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Systems Angebot und Nachfrage sollen erstens die Voraussetzungen für die Verbraucherakzeptanz neuer Produkte eruiert werden. Zweitens sollen die Anforderungen untersucht werden, die Unternehmen der Ernährungsindustrie für die Produktion neuartiger Lebensmittel erfüllen müssen. Als Konsequenz daraus werden die Auswirkungen abgeleitet, die sich für die Strukturentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Produktions- und Absatzkette für deutsche Lebensmittel ergeben. Im letzten Teil der Untersuchung wird analysiert, welche Möglichkeiten bestehen, innerhalb der neuen Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der meist mittelständischen Unternehmen der Produktions- und Absatzkette zu verbessern.

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