In den Jahren 2007-2009 fand mit der Erfassung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland zum ersten Mal eine nationale Erhebung statt, die die genauen Mengenverhältnisse der Rebsorten der verschiedenen Weinbauregionen erfasste. Auf der Basis von Rasterzellen in der Größe von 10 km x 10 km wird die Anzahl der angebauten Rebsorten der Weinrebe gezeigt. Ebenso ist die Anzahl der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle in den Daten enthalten. Die Erhebung wurde von der BLE mit Mitteln des BMEL gefördert. Die Ergebnisse der Erfassung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland wurden im Jahr 2010 veröffentlicht und bilden die Grundlage der Deutschen Genbank Reben, die ein wesentliches Instrumentarium zur Sicherung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland ist.
Das Aufgabengebiet der Forstgenetik umfasst die Charakterisierung, Erhaltung und Nutzung von forstlichen Genressourcen. Das Ziel der forstlichen Generhaltung ist die weitgehende Erhaltung und nachhaltige Förderung der genetischen Vielfalt forstlicher Gehölze als wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Randbedingungen. Die weitgehende Erhaltung genetischer Ressourcen und deren nachhaltige Förderung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Umweltbedingungen. Die Aufgaben umfassen unter anderen die Erfassung von Populationen und Individuen der zu bearbeitenden Baum- und Straucharten, die Auswahl, Identifikation und Dokumentation der zu erhaltenden Objekte sowie die Durchführung von art- und populationsbezogenen Erhaltungs- und Fördermaßnahmen. Die Nutzung genetischer Ressourcen nach forstlichen Wertvorstellungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung und das Wachstum stabiler und leistungsfähiger Wälder. Die Nutzung umfasst unter anderem die Auswahl und Zulassung von geeigneten Beständen für die Erzeugung von Forstsaatgut sowie die Auslese von Einzelbäumen für die Anlage von zulassungsfähigen Samenplantagen oder für die vegetative Vermehrung nach mehrjähriger Vergleichsprüfung. Zur Erhaltung, Charakterisierung und Nutzung von forstgenetischen Ressourcen unterhält das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft eine Vielzahl von Flächen (Versuchsflächen, Samenplantagen, Generhaltungsflächen), die über ganz Sachsen verteilt sind. Versuchsflächen dienen zur Erfassung von morphologischen, phänologischen, quantitativen und qualitativen sowie ökophysiologischen Merkmalen aller ökonomisch und ökologisch wichtigen Baumarten, deren Herkünfte, Nachkommenschaften oder Klone. Samenplantagen werden zum einen mit einer bestimmten Anzahl nach bestimmten Kriterien ausgelesenen Einzelbäumen, zum anderen mit seltenen, isolierten oder an ihrem Standort gefährdeten Einzelbäumen mit dem Ziel der Saatgutproduktion und der Erhaltung der genetischen Ressourcen angelegt. Generhaltungsflächen sind ehemalige Versuchsflächen, die auf Grund der Einzigartigkeit oder Seltenheit des genetischen Materials eine große Bedeutung für die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen haben. Die Flächen werden in einer Flächenliste geführt. Diese enthält u. a. folgende Angaben: Name der Baumart, Lage der Fläche, Anlagejahr der Fläche, Größe der Fläche, Art der Fläche, Besitzart. Im Rahmen der forstlichen Generhaltung erfasst der Staatsbetrieb Sachsenfort Bestände, Gruppen und Einzelbäume (Generhaltungsobjekte) von ca. 40 Baumarten und Baumartengruppen flächendeckend und waldbesitzartenübergreifend in Sachsen und weist dies als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion aus. Für Baumarten, die an ihrem natürlichen Standort gefährdet sind, werden Maßnahmen für ihre Evakuierung in weniger gefährdete Gebiet durch die Anlage von Erhaltungsbeständen, Erhaltungssamenplantagen und Klonsammlungen ergriffen. Alle erfassten Generhaltungsobjekte und Erhaltungsanlagen werden unabhängig von ihrer Ausweisung als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion in einer Generhaltungsdatenbank geführt.
Waldflächen die der Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut dienen. Verwendung des forstlichen Saatgutes für Aufforstung der Waldflächen ist nur mit dem Saatgut aus den nach Forstvermehrungsgutgesetz zugelassenen Saatgutbeständen erlaubt
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben und Befugnisse (1) Der zuständigen Behörde nach § 6 Absatz 1 obliegt die Durchführung dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 59) sowie der Durchführungsrechtsakte, die auf Grund von Artikel 5 Absatz 5, Artikel 7 Absatz 6 und Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 erlassen werden. (2) Nutzer im Sinne des Artikels 3 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie der dazu erlassenen Durchführungsrechtsakte, dieses Gesetzes oder der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsakte erforderlich sind. (3) Personen, die von der zuständigen Behörde mit der Kontrolle beauftragt sind, sind befugt, soweit dies im Rahmen des Absatzes 2 erforderlich ist, 1. Unterlagen einzusehen und hieraus Ablichtungen oder Abschriften anzufertigen, 2. Prüfungen einschließlich der Entnahme von Proben durchzuführen, 3. zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke, Geschäftsräume und Betriebsräume zu betreten und zu besichtigen. Die zur Auskunft verpflichteten Nutzer haben die beauftragten Personen bei der Durchführung der Kontrollen auf Verlangen zu unterstützen und die erforderlichen Unterlagen und Proben genetischer Ressourcen vorzulegen. (4) Auskunftspflichtige Personen können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen ihrer in § 383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde. (5) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.
KBU empfiehlt Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) empfiehlt, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit Blick auf den Bodenschutz auszubauen. Nur dann kann den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität begegnet werden. Nötig sind Instrumente zum Schutz bzw. der Regeneration der Böden und ihrer Funktionen, damit deren nachhaltige Nutzung zur Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit und der Produktion von Biomasse sichergestellt wird, der Verlust an Bodenmaterial und Treibhausgasemissionen aus Böden reduziert (insbesondere bei entwässerten Moor- und Auenböden) und die Senkenfunktion der Böden für organischen Kohlenstoff erhalten und verbessert wird, die Vielfalt der Bodenorganismen als Genreservoir und Motor vieler im Boden ablaufender Prozesse erkannt, geschützt und, falls erforderlich, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt wird und die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland für Land- und Forstwirtschaft, Ökosysteme, für Siedlungen und Infrastrukturen sowie für den Hochwasserschutz und die Wasserversorgung der Bevölkerung und Industrie abgemildert werden. Die KBU-Empfehlungen stehen im Zusammenhang mit einer dringend empfohlenen Novellierung des BBodSchG. Zu diesen gehören beispielsweise: die Erweiterung der Vorsorgepflichten, so dass Bodenschädigungen wie Versiegelung, Erosion , Verdichtung oder der Eintrag persistenter Schadstoffe minimiert werden. Maßnahmenprogramme des Bundes und der Länder zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme sowie ein erforderliches Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zur Verringerung der Schadstoffeinträge durch langlebige und schwer abbaubare Chemikalien wie zum Beispiel Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS . Sie sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen (unter anderem in Verpackungen) sowie im Menschen nachweisbar.
Offenlandschaften sind nicht überbaute und nicht durch Gehölze dominierte Gebiete. Berlin hat eine hohen Anteil an diesem offenen und halboffenen Grünland: Dazu gehören traditionell Wiesen und Weiden aber auch Brachflächen, halboffene Waldweidelandschaften und Äcker. Sie alle weisen einen besonderen biologischen Reichtum auf. Berlin möchte diese Offenflächen natürlich langfristig sichern. Leichter gesagt als getan, denn Pflege kostet Geld. Doch ohne regelmäßige Pflege würden sich Offenlandschaften aufgrund der natürlichen Sukzession langfristig zu Gehölz bestandenen Biotopen entwickeln. Auch aus finanziellen Gründen ist Berlin also bestrebt, alternative Nutzungsformen für die Pflege der urbanen Offenlandschaften zu entwickeln. Mit Beweidung lässt sich einerseits Kosten sparen, andererseits aber auch soziale Ziele verfolgen. Das Bedürfnis nach Naturerleben der Berliner Stadtbevölkerung kann auf diese Weise mit dem Ziel der Förderung der biologischen Vielfalt verbunden werden. Beweidung kann für den Naturschutz sehr erfolgreich eingesetzt werden, da die Tiere auf den Flächen naturnahe Prozesse in Gang setzen. Schauen wir uns an, was die Tiere tun, wenn sie sich selbst überlassen sind: Mit ihrem vollständigen Verhaltensrepertoire aus Fressen, Ruhen, Lagern, Fellpflege und sozialen Verhaltensweisen schaffen sie ein überaus abwechslungsreiches Biotop. Weiden, Hochstaudenfluren, offenen Böden, Gebüsche und Wälder wechseln sich ab und werden so zu vielfältigen Lebensräumen für Flora und Fauna. Beweidung führt darüber hinaus zur Umlagerung von Nährstoffen auf der Weide. Einige Teilflächen werden dadurch ausgehagert, andere wiederum gedüngt. Die Nährstoffverteilung auf der Gesamtfläche wird heterogener. Es entstehen Standorte mit unterschiedlichem Nährstoffgehalt, die wiederum unterschiedlichen Pflanzenarten einen optimalen Standort bieten. So können sich homogene Grasflächen im Verlauf nur weniger Jahre zu heterogenen Lebensräumen entwickeln. Auf den intensiv befressenen oder stark durch Vertritt geschädigten Flächen finden einjährige oder kleinwüchsige, lichtliebende Arten einen optimalen Lebensraum. Auf weniger von den Weidetieren genutzten Flächen können sich störungsempfindliche Arten besser entwickeln. Insektenkundler verweisen auf die besondere Artenvielfalt von seit vielen Jahren extensiv genutzten Weideflächen, die auf Wiesenflächen kaum erreicht werden können. Durch Tritt und Suhlen von Weidetieren entstehen kleine Schlammpfützen . Bei Regen sammelt sich hier das Wasser und schon können andere Nutzer, wie etwa Vögel, diese als Tränke, für ein Bad oder sogar für den Nestbau nutzen. In trockenen Bereichen entstehen hingegen Sandkuhlen mit kleinen Abbruchkanten: Hier fühlen sich wärmeliebende Insekten wohl. Einige Bienenarten nutzen diese Standorte zur Eiablage. Besonders blütenreiche Standorte können sich in den Bereichen, die die Tiere zum Absetzen des Kots nutzen, entwickeln, da diese Stellen von den Weidetieren beim Fressen gemieden werden. So wird ein kontinuierliches Nahrungsangebot für Blütenbesucher und Samenfresser geschaffen. Aber auch Wirbellose finden hier ein Zuhause. Bis zu 1.000 Insekten können sich darüber hinaus allein in nur einem Rinderfladen entwickeln. Letztlich ist es der Dung, der Weidetiere, der eine ganze Palette von Arten, die auf tierisches Eiweiß angewiesenen sind, ernährt – darunter Vögel, Säugetiere, Amphibien und Reptilien. Beweidung kann auch einen Einfluss auf die Gehölze auf den Beweidungsflächen haben. Die Tiere nutzen ihren Schatten zum Lagern, Pflegen daran ihr Fell oder verbeißen Zweige und Rinde. Beweidete Gebüsche bleiben so oft über Jahre bis hin zu Jahrzehnten kleinwüchsig und dicht wie eine Hecke. Dies bietet Vögeln optimale Nistmöglichkeiten. Im Wundholz geschälter Bäume können sich Hohlräume für Höhlenbrüter und Eiablageplätze für seltene Schmetterlinge entwickeln. Auch die Artenzusammensetzung der Gehölze verändert sich unter dem Einfluss der Beweidung zugunsten der faunistischen Artenvielfalt. Kurzfristig werden dornige, verbisstolerante und Licht liebende Gehölze wie Wildrosen, Schlehen oder Weißdorn gefördert. Diese ziehen wiederum zahllose Blütenbesucher und pflanzenfressende Insekten an. Die Früchte werden in den Herbst- und Wintermonaten für Vögel attraktiv. Auch im Bereich der Röhrichtbestände und feuchten Hochstaudensäume fördert die Beweidung die biologische Vielfalt. Bei einer Nutzung der Gewässer als Tränken kommt es zu Auflichtungen in den Beständen, was den lichtbedürftigen, kleinwüchsigen, einjährigen Pflanzenarten dieser Standorte Konkurrenzvorteile bringt. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Viele Wildpflanzen und Wildtiere sind vom Aussterben bedroht. Ähnliches gilt leider auch für Kulturpflanzen und Nutztiere. Nach Aussage der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) stirbt auf der Erde pro Woche mindestens eine Nutztierrasse aus. Die GEH, eine private Vereinigung von Züchtern, Tierhaltern und interessierten Privatpersonen, arbeitet seit 1981 daran, dem kontinuierlichen Verlust der alten Nutztierrassen entgegen zu wirken. Sie pflegt eine Rote Liste mit in Deutschland bisher 130 vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen. Grund für den stetigen Verlust ist die veränderte Nutztierhaltung seit Beginn der Industrialisierung und die Mechanisierung der Landwirtschaft. Früher wurden Rinder sowohl für die Milch- und Fleischproduktion, als auch für Zugarbeiten in der Landwirtschaft eingesetzt. Heute vertraut ein Großteil der Landwirte auf sogenannte Hochleistungs-Tierrassen, die beispielsweise ausschließlich der Fleischproduktion dienen. Mit jeder verlorenen Rasse geht genetisches Potenzial verloren, das über viele Generationen in jahrhundertelanger Züchtung entstanden ist. Der Verlust einer Rasse bedeutet damit gleichzeitig den Verlust eines wertvollen Kulturgutes. Alte Nutztierrassen haben folgende Eigenschaften: Sie haben eine gute Konstitution. Sie sind genügsam, insbesondere in Bezug auf das Futter. Sie sind langlebig. Sie haben eine hohe Fruchtbarkeit und gute Muttereigenschaften. Sie sind widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten und Umwelteinflüssen. Daher sind alte Nutztierrassen in besonderem Maße für die extensive Pflege von Freiflächen geeignet. Auch Berlin strebt an, eine möglichst große Vielfalt an Nutztieren aktiv für die Pflege der Landschaft einzusetzen, um so den Erhalt von traditionellen Nutztierrassen zu sichern. Im Zuge der IGA Berlin 2017 wurde auf einer Fläche im Wuhletal (der sogenannten “Sandlinse”) sowie auf mehreren Flächen in den Gärten der Welt ein Beweidungsprojekt begonnen. Dies Beweidungsprojekt zählt zu den von der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) zertifizierten “Arche-Parks”. Die im Rahmen des Arche-Projektes durch die GEH ins Leben gerufenen “Arche-Parks” dienen der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Sie sollen eine möglichst breite Öffentlichkeit mit der Situation von alten, in ihrem Bestand bedrohten Nutztierrassen vertraut machen und deren Vielfalt demonstrieren. Im Rahmen des Arche-Projektes fanden die folgenden Tiere ein neues Zuhause: Orka, Bonita und Orlana – drei Rinder der Rasse Rotes Höhenvieh, Nell, Natascha und Missa – drei Pferde der Rasse Dülmener Wildpferde und insgesamt sechs Schafe, davon jeweils drei der Rassen Skudden und Coburger Füchse. Alle Rassen stehen auf der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH). Auch nach 2017 soll die Beweidung durch die Grün Berlin GmbH dauerhaft weiter geführt und auch auf andere Flächen im Wuhletal ausgedehnt werden. Geplant ist eine extensive Beweidung im System der Umtriebweiden. Die Tierhaltung führt auf den ausgewählten Freiflächen zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch die Auswahl der Tiere wird neben dem Einsatz zur Pflege vor allem ein Beitrag zum Erhalt der genetischen Ressourcen der Nutztierrassen geleistet. Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V.
Bei einem vermuteten Wolfsriss ist schnelles Handeln erforderlich. Das Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) informiert Sie unter anderem über die ersten Schritte nach dem Fund eines vermuteten Wolfsrisses, was bei einer Rissbegutachtung passiert und wo Sie eine Ausgleichszahlung beantragen können. Bitte informieren Sie bei jedem vermuteten Wolfsriss das Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI). Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer Tel.: +49 3939 06-486 . Außerhalb der gängigen Bürozeiten bei Notfällen, wie bei Nutztierrissen oder bei tot oder verletzt aufgefundenen Wölfen, nutzen Sie bitte die Nummer: + 49 162 3133949 Kadaver und Kadaverteile liegen lassen und nicht berühren, Hunde fernhalten Belassen Sie bitte alles so, wie Sie es vorgefunden haben und achten Sie darauf, möglichst keine Spuren zu zertreten. Lassen Sie den/die Kadaver wie vorgefunden auf der Wiese liegen und sammeln Sie auch verstreute Kadaverteile nicht ein. Auch Hunde sollten vor Begutachtung unserer Mitarbeiter möglichst nicht an die Kadaver gehen oder in der Umgebung herumlaufen, da sie die Auswertung erschweren können. Kontrolle überlebender Tiere Kontrollieren Sie überlebende Tiere auf Verletzungen und verständigen gegebenenfalls Sie einen Tierarzt. Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) informieren Bitte informieren Sie bei jedem vermuteten Wolfsriss das WZI. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer Tel.: +49 3939 06-486 . Außerhalb der gängigen Bürozeiten bei Notfällen, wie bei Nutztierrissen oder bei tot oder verletzt aufgefundenen Wölfen, nutzen Sie bitte die Nummer: + 49 162 3133949 Begutachtung durch das WZI Die Begutachtung durch das WZI erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Ort. Ergreifung von Sofortschutzmaßnahmen Um weitere Übergriffe zu vermeiden werden in Zusammenarbeit mit dem WZI Sofortschutzmaßnahmen ergriffen. Die Nutzung eines Notfall-Zaunsets ist in Absprache mit dem WZI möglich. Eine Übersicht zu Nutztierrissen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier . Die Erkennung eines Wolfsrisses ist selten eindeutig und erfordert einiges an Erfahrung. In vielen Fällen sorgt das Untersuchungsergebnis von vor Ort genommener DNA für die letztendliche Bewertung des Falles. Bei jedem Übergriff wird die Situation individuell analysiert und bewertet. Bei einer Begutachtung wird vor allem auf drei Hauptmerkmale geachtet. Kehlbiss: Wölfe sind zumeist geübte Jäger, die ihre Beute mit einem einzigen, gezielten Biss in die Kehle töten. Eine solche Bissverletzung ist vor allem bei Schafen, Ziegen und Wild häufig schon von außen erkennbar. Verbleib des Pansens: In der Regel verschmähen Wölfe den Pansen ihrer Beutetiere und legen ihn unberührt, außerhalb und entfernt vom Kadaver ab, bevor sie anfangen zu fressen. Dafür öffnen sie den Bauchraum des Tieres, nachdem sie es getötet haben, und verschleppen es damit der Pansen herausfällt. Schleifspur: Bei der Verschleppung der Beute entsteht das dritte Merkmal, nach dem bei einer Begutachtung geschaut wird, die Schleifspur. Wenn Sie ein tot aufgefundenes Tier auf die oben genannten Merkmale untersuchen, fassen Sie den Kadaver nicht an . Vor allem eine genetische Untersuchung kann dadurch schnell verfälscht werden. In den seltensten Vorfällen sind alle drei Merkmale klar und deutlich an Kadaver und Umgebung festzustellen. Oftmals sind die toten Tiere durch Nachnutzer angefressen oder das Rissbild ist durch die Wetterlage oder andere Umstände verändert. Finden Sie einen oder mehrere der oben genannten Merkmale an einem toten Nutztier oder sind sich nicht sicher, dann melden Sie den Vorfall bitte unbedingt an das WZI. Die Mitarbeiter des WZI machen sich nach der Meldung eines möglichen Wolfsrisses an Nutztieren umgehend auf den Weg, um eine Begutachtung vor Ort durchzuführen. Auch an Wochenenden und Feiertagen werden Gutachten erstellt. Eine zeitnahe Besichtigung des Geschehens ist wichtig, da Nachnutzer und die Wetterverhältnisse das Rissbild nachhaltig verändern können. Außerdem ist genetisches Material für eine Untersuchung auf einen möglichen Verursacher nur binnen 24 Stunden nach einem Rissgeschehen brauchbar. Durch natürliche Prozesse und Wettereinflüsse ist die DNA über diesen Zeitraum hinaus schwer oder gar nicht analysierbar. Vor Ort wird der möglichst unangetastete ‘Tatort‘ besichtigt und dokumentiert. Jeder Kadaver wird auf Bissspuren und andere Verletzungen untersucht und es wird, wenn möglich, eine DNA-Probe sichergestellt. Diese kann Rückschlüsse auf einen Verursacher geben. Des Weiteren wird nach Spuren und Losungen in der Umgebung gesucht. Die Umzäunung wird auf Schwachstellen überprüft und es wird versucht zu rekonstruieren, wie und wo ein möglicher Verursacher in die Koppel eindringen konnte. Anschließend wird die Möglichkeit und Durchführbarkeit von Sofortschutzmaßnahmen zur Sicherung der verbliebenen Tiere mit dem Halter besprochen. Auch der Einsatz eines Notfall-Zaunsets wird erörtert. Die Protokolle zur Begutachtung werden dem Halter in der Regel nach Abschluss der Bearbeitung zugeschickt. In den Protokollen sind alle Details der Begutachtung und die Endbeurteilung aufgeführt. Der zeitliche Rahmen zwischen Begutachtung und Erhalten der Protokolle ist individuell sehr unterschiedlich. Untersuchung und Auswertung einer vor Ort sichergestellten DNA-Probe kann teilweise mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Monitorings werden auch Wildtierrisse aufgenommen. Da Nutztierrisse allerdings prioritär behandelt werden, ist eine vor Ort Begutachtung bei Wildtieren nicht immer möglich. Trotzdem sind auch Wildtierrisse wichtige Hinweise im Wolfsmonitoring. Machen Sie daher bitte möglichst viele Fotos von dem aufgefundenen Kadaver, ohne diesen dabei zu berühren. Legen Sie als Maßstab immer ein Lineal oder Zollstock, wenn möglich, in jedes Foto. Markieren Sie den Fundort auf einer Karte und achten darauf, dass Sie beim Fotografieren keine Spuren zertreten. Ob eine Begutachtung vor Ort stattfindet, wird in jedem Fall individuell entschieden. Melden Sie Wildtierrisse bitte über die Büronummer des WZI. Für Entschädigungs- und auch Förderungszahlungen ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (kurz: ALFF Anhalt) zuständig. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Antrag. Für einen finanziellen Schadensausgleich kommen Übergriffe in Frage, bei denen der Wolf als Verursacher bestätigt oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Innerhalb des Ausbreitungsgebietes des Wolfes in Sachsen-Anhalt muss zudem in der Schaf-, Ziegen- und Gatterwildhaltung der erforderliche Grundschutz nachgewiesen sein. Letzte Aktualisierung: 15.01.2025
In dieser Statistik sind alle gemeldeten Schadensfälle aus dem Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt dokumentiert. Ist in der Rubrik 'Verursacher' der Vermerk "(DNA)" angegeben, basiert die Endbwertung auf einer genetischen Untersuchung des vor Ort sichergestellten genetischen Materials durch das Referenzlabor Senckenberg Gelnhausen . Ohne diesen Vermerk stützt sich die Endbewertung auf dem vor Ort begutachteten Rissbild. In diesen Fällen war eine genetische Untersuchung entweder ohne Ergebnis, aufgrund der äußerlichen Gegebenheiten aussichtslos, oder durch eine eindeutige Sachlage nicht nötig. SUMME getötet: 179 (Wolf bzw. Wolf n.a.) 95 (andere Ursache) verletzt: 29 (Wolf bzw. Wolf n.a.) 3 (andere Ursache)
In dieser Statistik sind alle bisher gemeldeten Schadensfälle aus dem Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt dokumentiert. Ist in der Rubrik 'Verursacher' der Vermerk "(DNA)" angegeben, basiert die Endbwertung auf einer genetischen Untersuchung des vor Ort sichergestellten genetischen Materials durch das Referenzlabor Senckenberg Gelnhausen . Ohne diesen Vermerk stützt sich die Endbewertung auf dem vor Ort begutachteten Rissbild. In diesen Fällen war eine genetische Untersuchung entweder ohne Ergebnis, aufgrund der äußerlichen Gegebenheiten aussichtslos, oder durch eine eindeutige Sachlage nicht nötig. SUMME getötet: 174 (Wolf bzw. Wolf n.a.) 48 (andere Ursache/Hund/nicht ermittelbar) verletzt: 9 (Wolf bzw. Wolf n.a.) 3 (andere Ursache/Hund/nicht ermittelbar) Letzte Aktualisierung: 13.03.2019
In dieser Statistik sind alle bisher gemeldeten Schadensfälle aus dem Jahr 2022 in Sachsen-Anhalt dokumentiert. Ist in der Rubrik 'Verursacher' der Vermerk "(DNA)" angegeben, basiert die Endbwertung auf einer genetischen Untersuchung des vor Ort sichergestellten genetischen Materials durch das Referenzlabor Senckenberg Gelnhausen . Ohne diesen Vermerk stützt sich die Endbewertung auf das vor Ort begutachtete Rissbild. In diesen Fällen war eine genetische Untersuchung entweder ohne Ergebnis, aufgrund der äußerlichen Gegebenheiten aussichtslos oder durch eine eindeutige Sachlage nicht nötig. * Mindestschutz nach der zum Zeitpunkt des Rissvorfalls aktuellen Richtlinie vorhanden. Sofern der Begriff „irrelevant“ eingetragen ist, bezieht sich dies auf Fälle in Nutztierhaltungen, für die kein wolfsabweisender Mindestschutz als Voraussetzung für einen Schadensausgleich vorgeschrieben ist, z.B. in der Rinderhaltung sowie bei Vorfällen außerhalb des bekanntgemachten " Ausbreitungsgebietes Wolf ". Sofern der Begriff „unklar“ eingetragen ist, bezieht er sich auf Vorfälle, bei denen die Angaben zum Zaunschutz auf den Aussagen der Tierhalter bei den Nutztierrissbegutachtungen beruhen, da der Zaun zum Zeitpunkt der Rissbegutachtung vor Ort nicht mehr beurteilt werden konnte (z.B. weil der Zaun infolge der ausbrechenden Herde umgestoßen oder zum Schutz der Herde an anderer Stelle neu aufgebaut wurde). Melde- datum Land- kreis Gemeinde Tierart Anzahl getö- tet Anzahl ver- letzt Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindest schutz vorhanden?* Verursacher Individuum bei genetischer Artbestimmung Wolf 29.12.22 SDL Osterburg Schaf 1 1 unklar Wolf (DNA) 16.12.22 SAW Kalbe Schaf 2 3 nein Wolf (DNA) 11.12.22 SAW Wallstawe Pferd (Fohlen) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 24.11.22 SLK Rosenburg Gehegewild 1 nein Wolf nicht auszuschließen 23.11.22 JL Jerichow Pferd 1 irrelevant andere Ursache 16.11.22 ABI Zerbst Schaf 1 nein Wolf (DNA-individ.) GW970m 12.11.22 SAW Klötze Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 11.11.22 SDL Havelberg Schaf 2 2 unklar Wolf (DNA) 06.11.22 WB Annaburg Gehegewild 1 nein Wolf (DNA) 05.11.22 JL Möckern Schaf 4 unklar Wolf (DNA) 02.11.22 JL Möckern Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 30.10.22 WB Wittenberg Schafe & Ziegen 4 nein Wolf (DNA) 27.10.22 HZ Huy Schaf 2 irrelevant andere Ursache 26.10.22 SAW Salzwedel Rind 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 21.10.22 JL Möckern Schaf 7 nein Wolf (DNA-individ.) GW2986 20.10.22 BK Wanzleben-Börde Gehegewild 1 irrelevant andere Ursache 08.10.22 JL Gommern Schaf 1 nein Wolf (DNA) 07.10.22 BK Calvörde Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht ermittelbar 05.10.22 SDL Havelberg Schaf 3 unklar Wolf nicht auszuschließen 06.09.22 ABI Raguhn-Jeßnitz Schaf 8 ja Wolf nicht auszuschließen 05.09.22 SDL Havelberg Schaf 3 20 nein Wolf nicht auszuschließen 26.08.22 ABI Zerbst Schaf 2 unklar Wolf (DNA-individ.) GW970m 25.08.22 ABI Zerbst Schaf 5 3 unklar Wolf (DNA-individ.) GW970m 20.08.22 BK Hohe Börde Schaf 1 irrelevant nicht ermittelbar 18.07.22 BK Haldensleben Schaf 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW337f 17.07.22 SAW Klötze Rind (Kalb) 1 irrelevant andere Ursache 16.07.22 SAW Klötze Schaf 2 2 unklar Hund (DNA) 13.07.22 HZ Nordharz Schaf 8 irrelevant Hund (DNA) 10.07.22 BK Haldensleben Schaf 1 nein Hund (DNA) 08.07.22 WB Annaburg Gehegewild 4 nein Wolf (DNA-individ.) GW1824f 06.07.22 JL Möser Schaf 1 ja Wolf nicht auszuschließen 15.06.22 WB Coswig Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 14.06.22 SAW Diesdorf Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 06.06.22 SDL Tangerhütte Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 30.05.22 MSH Sangerhausen Pferd 1 irrelevant andere Ursache 30.05.22 DE Dessau-Roßlau Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 16.05.22 MD Magdeburg Schaf 1 unklar andere Ursache 11.05.22 DE Dessau-Roßlau Schaf 6 nein Wolf nicht auszuschließen 03.05.22 JL Genthin Rind (Kalb) 2 irrelevant Wolf (DNA) 28.04.22 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA) 24.04.22 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 14.04.22 ABI Muldestausee Schaf 5 nein Wolf (DNA) 08.04.22 WB Coswig Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA-individ.) GW1082f 07.04.22 WB Annaburg Rind 1 irrelevant andere Ursache 05.04.22 SAW Salzwedel Schaf 5 2 unklar Wolf nicht auszuschließen 04.04.22 SAW Gardelegen Rind (Kalb) 2 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 03.04.22 JL Möckern Schaf 1 nein Wolf (DNA-individ.) GW1080f 02.04.22 MD Magdeburg Schaf 1 unklar Wolf (DNA-individ.) GW2614f 31.03.22 JL Gommern Schaf 7 nein Wolf (DNA) 27.03.22 WB Jessen Schaf 3 nein Wolf (DNA-individ.) GW2612f 26.03.22 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 25.03.22 SAW Gardelegen Schaf 3 3 nein Wolf (DNA-individ) GW2611m 23.03.22 WB Bad Schmiedeberg Schaf 6 1 nein Wolf (DNA) 21.03.22 SAW Kalbe (Milde) Rind 1 irrelevant andere Ursache 15.03.22 SAW Arendsee Schaf 10 2 ja Wolf (DNA-individ.) GW2577m 14.03.22 WB Jessen Schaf 15 1 ja Wolf (DNA) 13.03.22 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant andere Ursache 10.03.22 WB Bad Schmiedeberg Schaf 15 nein Wolf (DNA-individ.) GW869m 09.03.22 BK Burgstall Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 09.03.22 SAW Gardelegen Schaf 9 unklar Wolf (DNA) 04.03.22 SDL Staats Schaf 1 nein Wolf (DNA) 01.03.22 JL Möckern Schaf 3 nein Wolf (DNA) 26.02.22 WB Jessen Schaf 2 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW1850f 22.02.22 JL Möckern Schaf 3 nein Wolf (DNA) 21.02.22 JL Möckern Gehegewild 2 1 nein Wolf (DNA) 17.02.22 SAW Salzwedel Schafe & Ziegen 39 7 unklar Wolf (DNA) 16.02.22 JL Möckern Schaf 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW867m 14.02.22 SDL Klietz Gehegewild 1 nein Hund (DNA) 12.02.22 BLK Naumburg Pferd (Fohlen) 1 irrelevant andere Ursache 09.02.22 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 nein Wolf (DNA) 09.02.22 JL Jerichow Schaf 8 nein Wolf nicht auszuschließen 07.02.22 JL Möckern Schaf 3 nein Wolf (DNA) 05.02.22 JL Möckern Gehegewild 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW2312m 04.02.22 SDL Bismark Alpaka 1 irrelevant Wolf (DNA) 27.01.22 JL Möckern Gehegewild 3 nein Wolf (DNA) 25.01.22 WB Zahna-Elster Schaf 9 8 unklar Wolf (DNA) 22.01.22 JL Möckern Schaf 2 nein Wolf (DNA) 17.01.22 ABI Köthen Schaf 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 08.01.22 JL Möckern Schaf 2 1 nein Wolf (DNA) 06.01.22 SAW Gardelegen Schafe & Ziegen 3 nein Wolf (DNA) 03.01.22 JL Möckern Schaf 5 nein Wolf (DNA) Wolf oder Wolf nicht auszuschließen andere Ursache/Hund/nicht ermittelbar getötet 250 25 verletzt 56 2 Letzte Aktualisierung: 15.01.2025
Origin | Count |
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Bund | 537 |
Land | 80 |
Type | Count |
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Ereignis | 7 |
Förderprogramm | 457 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 16 |
unbekannt | 79 |
License | Count |
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geschlossen | 34 |
offen | 474 |
unbekannt | 52 |
Language | Count |
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Deutsch | 529 |
Englisch | 108 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Datei | 52 |
Dokument | 62 |
Keine | 377 |
Unbekannt | 9 |
Webdienst | 2 |
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