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Saatgutbestände

Waldflächen die der Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut dienen. Verwendung des forstlichen Saatgutes für Aufforstung der Waldflächen ist nur mit dem Saatgut aus den nach Forstvermehrungsgutgesetz zugelassenen Saatgutbeständen erlaubt

Arterfassungen mittels Umwelt-DNA (eDNA) und die Bedeutung digitaler Sequenzinformationen für die Biodiversitätsforschung

Für Arterfassungen auf Basis von Umwelt-DNA (environmental DNA, eDNA) wird aus einer Umweltprobe DNA gewonnen und diese z. B. mittels Metabarcoding-Analyse sequenziert, wodurch mit minimaler Invasivität und sehr zeit- und kosteneffizient Informationen über die Anwesenheit ganzer Artengemeinschaften generiert werden können. Den vielen Vorteilen eDNA-basierter Erhebungen stehen allerdings noch einige offene Fragen gegenüber, die vor einer Implementierung dieser Ansätze in standardisierte Monitoringprogramme geklärt werden müssen, z. B. hinsichtlich der Aussagekraft in Bezug auf Abundanzen oder hinsichtlich der Dynamik von eDNA in der Umwelt. Nicht nur für Metabarcoding-Analysen sind digitale Sequenzinformationen eine wichtige Datengrundlage in Naturschutz und Biodiversitätsforschung. Öffentlich zugängliche Sequenzdatenbanken wie GenBank und das Barcode of Life Data System (BOLD) erlauben der Wissenschaft rasante Fortschritte in vielen Forschungsbereichen. Allerdings steht der offene Zugang zu generierten Sequenzdaten evtl. im Konflikt mit dem Nagoya-Protokoll, das die faire Nutzung genetischer Ressourcen und einen gerechten Vorteilsausgleich zwischen den Vertragsstaaten regelt. Hier sind klare und einfache Lösungen erforderlich, um digitale Sequenzinformationen fair und effizient für Forschung und Biodiversitätsschutz einsetzen zu können.

Saatgutbestand NRW

Dieser Karten-Layer beinhaltet die Darstellung der Waldflächen mit besonderer Funktion für Genressourcen. Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) werden Saatguterntebestände, Samenplantagen und Klonsammlungen zugelassen. Sie werden im Rahmen der Zulassung genau beschrieben, räumlich abgegrenzt und in ein Zulassungsregister eingetragen. In der Waldfunktionenkarte werden die im Zulassungsregister des Landes Nordrhein-Westfalen eingetragenen Flächen dargestellt.

Saatgutbestand NRW

Dieser Karten-Layer beinhaltet die Darstellung der Waldflächen mit besonderer Funktion für Genressourcen. Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) werden Saatguterntebestände, Samenplantagen und Klonsammlungen zugelassen. Sie werden im Rahmen der Zulassung genau beschrieben, räumlich abgegrenzt und in ein Zulassungsregister eingetragen. In der Waldfunktionenkarte werden die im Zulassungsregister des Landes Nordrhein-Westfalen eingetragenen Flächen dargestellt.

Durchbruch im Kampf gegen Biopiraterie

Gemeinsame Pressemeldung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Staatengemeinschaft will Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen künftig fairer verteilen Nach zähen internationalen Verhandlungen ist am 15. November 2009 im kanadischen Montreal ein Durchbruch für ein internationales Abkommen gegen Biopiraterie gelungen. Das geplante Abkommen soll einen gerechteren Ausgleich wirtschaftlicher Gewinne gewährleisten, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. „Ich bin froh über diesen Verhandlungsdurchbruch. Es kann nicht sein, dass die Industriestaaten nach dem Raubbau an der eigenen Natur genetische Ressourcen der Entwicklungsländer für die Produktion etwa von Medikamenten nutzen, ohne diese Länder an den daraus entstehenden Gewinnen fair zu beteiligen”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) und derzeit Vorsitzender des Präsidiums der UN-Konvention über die biologische Vielfalt, in deren Rahmen das Abkommen verhandelt wird. Erst am letzten Tag der einwöchigen Verhandlungen einigten sich die knapp 500 Delegierten aus 194 Vertragsstaaten des ⁠ UN ⁠-Abkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt auf einen kompletten Verhandlungstext. Dieser soll nun bis Ende 2010 in eine völkerrechtlich verbindliche Regelung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich, das so genannte ABS-Abkommen (von engl. „Agreement on Access and Benefit Sharing”) münden. Die nächste Verhandlungsrunde beginnt im März 2010 im kolumbianischen Cartagena. Läuft alles nach Plan, könnte das internationale ABS-Abkommen gegen Biopiraterie schon im Oktober 2010 auf der zehnten UN-Naturschutzkonferenz im japanischen Nagoya verabschiedet werden. „Es ist gar keine Frage, dass wir von den Ländern im Süden nicht die kostenlose Erhaltung der biologischen Vielfalt erwarten können, die wir dann wieder - in entsprechende Industrieprodukte umgesetzt - an sie verkaufen. Wenn wir reichen Industriestaaten von den Entwicklungsländern erwarten, dass sie ihre Natur schützen, dann müssen wir auch verbindliche Wege festschreiben, wie sie an den wirtschaftlichen Gewinnen angemessen beteiligt werden, die aus den biologischen Ressourcen erwachsen,” betonte ⁠ UBA ⁠-Präsident Flasbarth. Deutschland hat seit der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn im Mai 2008 die Präsidentschaft der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 in Japan inne. Ein Schwerpunkt der deutschen CBD-Präsidentschaft liegt auf der Verhandlung und Verabschiedung eines internationalen Regelwerks zur gerechten Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung der biologischen Vielfalt entstehen, dem sogenannten ABS-Regime. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte während des Highlevel-Segments der Bonner UN-Konferenz ihre Unterstützung für internationale Regeln gegen Biopiraterie zum Ausdruck gebracht. Seither haben sich auch bislang ablehnende Länder wie Australien, Japan und Kanada deutlich bewegt. Die USA haben die Konvention über die ⁠ Biologische Vielfalt ⁠ unter anderem deshalb nicht ratifiziert, weil sie völkerrechtliche Regelungen gegen Biopiraterie ablehnen.

Biologische Vielfalt braucht Umweltschutz

Neues UBA-Themenheft zeigt Wege zum Artenerhalt Das Umweltbundesamt (UBA) mahnt verstärkte Umweltschutzanstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an, international und im eigenen Land. Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tages der Biodiversität - jährlich am 22. Mai - sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth „Die größten Gefahren für den Schutz der biologischen Vielfalt sind der Klimawandel und die Nährstoffanreicherung in Luft, Wasser und Böden“. Wenn die mittlere globale Temperatur in diesem Jahrhundert um 2 Grad ansteigt, könnten 20 bis 30 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten aussterben. Auch in Deutschland würden dann Arten verloren gehen, insbesondere in den hohen Gebirgslagen. Ein weiteres Problem hierzulande: die hohen Nährstoffeinträge - insbesondere aus der Landwirtschaft. „Die Überdüngung ist ein großes Problem für zahlreiche Ökosysteme in Deutschland. Das von der Bundesregierung für 2010 vorgegebene Ziel eines Stickstoffüberschusses von maximal 80 Kilogramm pro Hektar und Jahr ist noch lange nicht erreicht. Derzeit liegt der Wert bei 104 Kilogramm“, sagte Flasbarth. Die Landwirtschaft muss ihre  Nährstoffeinträge weiter verringern. International gehört die Zerstörung von Regen- und Urwäldern zu den Hauptursachen des Verlustes an Tier- und Pflanzenarten. „Wir müssen die Wälder dieser Welt erhalten - als Hort der biologischen Vielfalt und als Senke für Kohlenstoff. Weil ein Fünftel der Treibhausemissionen durch die Abrodung von Wäldern entsteht, ist es erforderlich dort rasch anzusetzen, um ⁠ Klima ⁠- und Naturschutz gleichermaßen voran zu bringen“, mahnte Flasbarth. Die von der Bundesregierung bei der ⁠ UN ⁠-Naturschutzkonferenz in Bonn 2008 zugesagten zusätzlichen Finanzanstrengungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag. ⁠ UBA ⁠-Präsident Jochen Flasbarth, der derzeit auch Präsident der UN-Konvention über die biologische Vielfalt ist, verdeutlicht: „Der Schutz der ⁠ Biodiversität ⁠ ist nur dann erfolgreich, wenn die Instrumente des klassischen Naturschutzes durch solche des integrierten Umweltschutzes ergänzt werden.“ In einem Themenheft stellt das UBA dar, welche Maßnahmen jetzt notwendig sind, um die biologische Vielfalt der Wiesen und Wälder sowie in Böden und Gewässern zu erhalten. Hintergrund: 1992 wurde während der Konferenz zur Nachhaltigen Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) verabschiedet. Das Vertragswerk schreibt den Schutz der Biodiversität vor, regelt die nachhaltige Gestaltung ihrer Nutzung, den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich bei deren Nutzung. Mittlerweile haben 193  Staaten, darunter auch Deutschland und die Europäische Union, den Vertrag unterzeichnet. . Deutschland hat derzeit die Präsidentschaft für die UN-Konvention über die biologische Vielfalt inne.

Globales Abkommen gegen Biopiraterie in Sicht

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Vereinte Nationen einigen sich auf Protokollentwurf Die Vertragsstaaten der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) sind einem weltweiten Abkommen gegen Biopiraterie einen entscheidenden Schritt näher gekommen. In Cali (Kolumbien) einigten sich die Vertreter der 194 Länder erstmals auf eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage für ein „Internationales Protokoll zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum gerechten Vorteilsausgleich“. Damit soll ein globaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, als auch die Gewinnverteilung bei deren wirtschaftlicher Nutzung. Notwendig ist ein Abkommen gegen Biopiraterie, weil viele Organismen Inhaltsstoffe oder genetische Informationen erhalten, die wirtschaftlich nutzbar sind – etwa für Medikamente oder Biotechnik. Ein Großteil der biologischen Vielfalt ist jedoch in Entwicklungsländern beheimatet. Wenn aus deren Ressourcen nun gewinnbringende Produkte auf der ganzen Welt entwickelt werden, müssen die Herkunftsländer Anspruch auf eine Gewinnteilung haben. Ein umfassendes Abkommen gegen Biopiraterie sorgt daher beim Schutz der biologischen Vielfalt nicht nur für einen fairen Ausgleich zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, sondern auch für eine faire Beteiligung der ärmeren Staaten ihrem eigenen ökonomischen Potenzial. In Cali hatten sich in der vergangenen Woche rund 600 Delegierte aus aller Welt getroffen, um die Verabschiedung eines solchen Protokolls bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz vorzubereiten. Dabei akzeptierten erstmals alle Vertragspartner einen gemeinsamen Textentwurf als Basis für die entscheidenden Verhandlungen im Oktober 2010 in Nagoya (Japan). Zuvor wird es noch eine zusätzliche Verhandlungsrunde am Sitz des CBD-Sekretariats in Montreal (Kanada) geben. Deutschland hat derzeit die Präsidentschaft für die ⁠ UN ⁠-Konvention über die biologische Vielfalt inne und sich die Verabschiedung eines solchen Abkommens zu einer seiner Hauptaufgaben gemacht. Dessau-Roßlau, 29.03.2010

Nagoya-Protokol tritt in Kraft

Am 12.Oktober 2014 trat das internationale Abkommen gegen Biopiraterie in Kraft. Das so genannte "Nagoya-Protokoll" stellt erstmals einen einheitlichen internationalen Rahmen für die Nutzung von genetischen Ressourcen auf. Das Nagoya-Protokoll wurde auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2010 abgeschlossen. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.

Deutschland tritt dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute in New York die deutsche Vertragsurkunde zum Nagoya-Protokoll bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Damit tritt Deutschland dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei. Das Abkommen setzt wirtschaftliche Anreize für die weltweite Bewahrung der biologischen Vielfalt. Das Nagoya-Protokoll ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Bislang sind ihm 72 Staaten und die EU beigetreten. Im vergangenen Herbst hatte der Deutsche Bundestag die Gesetze zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls beschlossen. In Deutschland kontrolliert zukünftig das Bundesamt für Naturschutz, ob Nutzer von genetischen Ressourcen in Deutschland die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich im Herkunftsland befolgen. Zudem wurde das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.

10. UN-Artenschutzkonferenz einigt sich

Zum Abschluss der 10. UN-Konferenz zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) im japanischen Nagoya konnten am 29. Oktober 2010 Beschlüsse in den drei zentralen Bereichen erreicht werden. Die Teilnehmer beschlossen eine neue Zielsetzung und eine ambitionierte Strategie für den globalen Schutz der biologischen Vielfalt von 2011 bis 2020, sie stellten verbindliche Finanzierungsziele für deren Umsetzung auf und verabschiedeten international verbindliche Regelungen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Gewinnaufteilung aus deren Nutzung.

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