Die Erhaltung genetischer Diversität ist ein zentrales Ziel eines zeitgemäßen Artenschutzes. Die Ökologie einer Art beeinflusst deren Populationsstruktur und diese wiederum die genetische Diversität und Differenzierung. So weisen ökologisch spezialisierte Arten, die meist in kleinen, geographisch isolierten Populationen auftreten, eine vergleichsweise geringe genetische Diversität auf. Dem gegenüber stehen Arten mit einer vergleichsweise breiten ökologischen Valenz, die in landschaftsübergreifenden Populationsnetzwerken existieren; durch einen permanenten Austausch von Individuen besitzen diese häufig eine relativ hohe genetische Diversität, die sie auch weitgehend erhalten können. Aus diesen beiden kontrastierenden Situationen lassen sich zwei unterschiedliche Managementstrategien für den Naturschutz ableiten: Für ökologisch spezialisierte Arten ist die Erhaltung einer möglichst hohen Habitatqualität essenziell. Solche Arten können mit ihrer einfachen genetischen Struktur auch langfristig in kleinen isolierten Vorkommen existieren - solange sich nicht ihre Lebensgrundlage ändert. Dem gegenüber stehen Arten mit einer großen ökologischen Valenz und einer hohen genetischen Diversität. Diese Arten mit ihren komplexen genetischen Strukturen können nur durch die Erhaltung ihrer Populationsnetzwerke und damit durch eine hohe Landschaftsdurchlässigkeit erhalten werden. Ein besonderes Augenmerk im Artenschutz muss deshalb auch Arten mit mittlerer ökologischer Spezialisierung und hoher genetischer Diversität zukommen, da diese nicht dauerhaft in kleinen isolierten Schutzgebieten erhalten werden können, in besonderer Weise auf Landschaftsdurchlässigkeit angewiesen sind und unter der rasant fortschreitenden Landschaftshomogenisierung leiden.
Eine der größten globalen Herausforderungen ist aktuell der Schutz und die Erhaltung von Biodiversität. Dabei stellt der Konsum von Gütern und Dienstleistungen einen zentralen Risikofaktor für Biodiversität und Ökosystemleistungen dar. Biodiversität ist eine komplexe Größe, die sich über die Vielfalt der Arten, die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt innerhalb der Organismen definiert. Zur Risikoabschätzung bedarf es einer möglichst genauen Erfassung, die sich aufgrund der inhärenten Komplexität jedoch oftmals schwierig gestaltet. Welche Möglichkeiten für biodiversitäts-bewussten Konsum gibt es aktuell? Grundsätzlich können die Auswirkungen von Produkten und Produktionsprozessen auf die Umwelt in Ökobilanzen analysiert werden. Wir schlagen für das Instrument der Ökobilanz eine anwenderfreundliche Methode zur Bewertung von Biodiversität vor. Diese beruht auf der Erfassung der Veränderung der Qualität einer bestimmten Fläche über einen bestimmten Zeitraum, die durch die Herstellung eines bestimmten Produkts verursacht wird. In angemessener Form kommuniziert können Ökobilanzergebnisse dazu beitragen, Konsum durch gezielte Information bewusster und damit potenziell nachhaltiger zu gestalten.
Fünf bisher nicht bekannte Unterarten von Galápagos-Meerechsen entdeckte ein Team aus ecuadorianischen und europäischen Forschern. Das Internationale Forschungsteam untersuchte die genetische Diversität der Meerechsen im gesamten Galápagos-Archipel und klassifizierte sie in elf verschiedene Unterarten. Die so genannte neue Taxonomie ermöglicht einen besseren Artenschutz der Meerechsen. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse im Zoological Journal of the Linnean Society am 10. Mai 2017. Die am stärksten differenzierten und gleichzeitig auch am stärksten bedrohten Meerechsen fanden die Forscher im Nord-Osten von San Cristobal, einer der ältesten Inseln des Archipels. Um die Besonderheit und Schutzwürdigkeit dieser Population zu unterstreichen, nannten sie diese Unterart Godzilla-Meerechse (Amblyrhynchus cristatus godzilla) in Anlehnung an das berühmte Kino-Monster Godzilla, dessen Kreation und Gestaltung wohl maßgeblich durch Meerechsen inspiriert worden ist. Für die Forscher steht es außer Frage, dass die Meerechse als Art in ihrem Bestand bedroht ist. Hauptgründe hierfür stellen verwilderte Katzen, Ölverschmutzung des marinen Lebensraums durch wiederholte Tankerhavarien und der Bau von Hotelanlagen im unmittelbaren Bereich der Küsten dar.
Das Übereinkommen wurde auf der Konferenz der UN in Rio de Janeiro beschlossen. Wesentliche Ziele sind der Schutz der Ökosysteme, der Arten und der Genetischen Vielfalt sowie die ökologisch nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile. Ein weiterer Aspekt ist die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen resultierenden Gewinne. Das Übereinkommen ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts.
Ein bundesweites Netzwerk soll die genetische Vielfalt von 15 gefährdeten heimischen Wildpflanzen sichern, teilte das Bundesamt für Naturschutz am 15. August 2013 mit. Die gefährdeten Wildpflanzen gehören zu den Arten, für deren Schutz Deutschland eine besondere Verantwortung hat. Dazu zählen die Arnika (Arnica montana), der Sumpfenzian (Gentianella uliginosa) und eine heimische Orchidee, das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis). In einer ersten Projektphase wird das Saatgut der 15 Arten an den Wildstandorten bundesweit gesammelt und in Saatgutgenbanken gelagert. Dann legen die beteiligten Botanischen Gärten Erhaltungs- und Vermehrungskulturen an, um anschließend in einer dritten Phase mit diesem Material gefährdete Populationen am Naturstandort zu stärken. Das Bundesumweltministerium stellt aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt über 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Das Bundesamt für Naturschutz begleitet das Naturschutzprojekt als Bewilligungsbehörde fachlich. Umgesetzt wird das Projekt „Wildpflanzen-Schutz Deutschland“ von einem neuen bundesweiten Netzwerk, zu dem sich die Botanischen Gärten von Berlin, Karlsruhe, Osnabrück, Potsdam und Regensburg sowie die Pädagogische Hochschule Karlsruhe zusammenschließen. Koordiniert wird das auf fünf Jahre angelegte Vorhaben vom Botanischen Garten der Universität Osnabrück.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die nachhaltige Bewirtschaftung der Lachsbestände im Ostseeraum am 12. August 2011 vorgelegt. Wissenschaftlichen Gutachten zufolge liegen einige Bestände in den rund 30 Wildlachsflüssen im Ostseeraum außerhalb sicherer biologischer Grenzen und sind von genetischer Verarmung bedroht. Ein 1997 von der Internationalen Ostsee-Fischereikommission aufgestellter nicht verbindlicher Bewirtschaftungsplan ist 2010 ausgelaufen. Die Europäische Kommission schlägt daher einen neuen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für Ostseelachs vor. Ziel ist die nachhaltige Nutzung aller Flusslachsbestände im Ostseeraum, um für den gesamten Ostseebestand einen günstigen Erhaltungszustand zu sichern. Insbesondere soll die neue Verordnung sicherstellen, dass die Lachsbestände im Ostseeraum im Einklang mit dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags in nachhaltiger Weise befischt werden; die genetische Vielfalt und Integrität der Lachsbestände im Ostseeraum geschützt werden.
Das Erntezulassungsregister enthält Daten zu den Beständen, die als ausgewähltes oder geprüftes Vermehrungsgut der Baumarten, die dem Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut unterliegen, zugelassen sind. Das Register enthält für jede Zulassungseinheit ein Registerzeichen und Daten zu Lage, Eigentümer, Größe, ökologischen Grundlagen und Alter des jeweils zugelassenen Bestandes. Das Register wird getrennt nach Baumart, Art, Kategorie und Zweck des zugelassenen Ausgangsmaterials für das Saarland geführt. Erntezulassungsregister Saarland Die Eigenschaften eines Baumes hängen wesentlich von der Baumart ab. Aber auch innerhalb der Arten gibt es eine große genetische Vielfalt, die Einfluss auf die Wuchseigenschaften, Wuchsform und die Auswirkungen von Umweltfaktoren auf den Baum hat. Bei der Begründung von Wäldern ist für den Waldbesitzer also zusätzlich zur Wahl der geeigneten Baumart auch die genetische Herkunft des Saat- oder Pflanzguts wichtig. Bäume in zugelassenen Erntebeständen haben dokumentierte und für die Waldbewirtschaftung zielführenden Eigenschaften, ihr Saat- oder Pflanzgut darf für forstliche Zwecke gewonnen und in Verkehr gebracht werden. In Deutschland ist seit dem 1. Januar 2003 das Forstvermehrungsgutgesetz die rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung der Herkunftssicherheit und der genetischen Vielfalt bei Gewinnung und Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut.
Der Datensatz enthält Waldflächen (1ha) mit besonderer Generhaltungsfunktion im Freistaat Sachsen. Generhaltungsobjekte (Individuen, Gruppen, Bestände) dienen der Erhaltung der Artenvielfalt von Bäumen und Sträuchern sowie der genetischen Vielfalt innerhalb von Baum- und Straucharten dienen. Sie bewahren die biologische Vielfalt auf Art- und Populationsebene und bilden die Grundlage für weiterführende Erhaltungs- und Fördermaßnahmen. Merkmale für die Ausweisung von Generhaltungsobjekten sind neben anderen Autochthonie oder Angepasstheit an den Standort, Anpassungsfähigkeit, Repräsentativität sowie Seltenheit und Gefährdungsgrad. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält Waldflächen (1ha) und Einzelobjekte mit besonderer Generhaltungsfunktion im Freistaat Sachsen. Generhaltungsobjekte (Individuen, Gruppen, Bestände) dienen der Erhaltung der Artenvielfalt von Bäumen und Sträuchern sowie der genetischen Vielfalt innerhalb von Baum- und Straucharten dienen. Sie bewahren die biologische Vielfalt auf Art- und Populationsebene und bilden die Grundlage für weiterführende Erhaltungs- und Fördermaßnahmen. Merkmale für die Ausweisung von Generhaltungsobjekten sind neben anderen Autochthonie oder Angepasstheit an den Standort, Anpassungsfähigkeit, Repräsentativität sowie Seltenheit und Gefährdungsgrad. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
"Der Datensatz enthält die Waldflächen ( 1ha) und Einzelobjekte mit besonderer Generhaltungsfunktion, Renaturierungsflächen, forstliche Saatguterntebestände sowie Wald für Forschung und Lehre ( 1 ha) im Freistaat Sachsen. Renaturierungsflächen sind Flächen, die nach Abbau von Bodenschätzen oder sonstiger Denaturierung wieder einer forstlichen Nutzung zurückgeführt werden sollen. Der Wald hat hier die Aufgabe, diesen Standort zu renaturieren. Generhaltungsobjekte (Individuen, Gruppen, Bestände) dienen der Erhaltung der Artenvielfalt von Bäumen und Sträuchern sowie der genetischen Vielfalt innerhalb von Baum- und Straucharten. Sie bewahren die biologische Vielfalt auf Art- und Populationsebene und bilden die Grundlage für weiterführende Erhaltungs- und Fördermaßnahmen. Merkmale für die Ausweisung von Generhaltungsobjekten sind neben anderen Autochthonie oder Angepasstheit an den Standort, Anpassungsfähigkeit, Repräsentativität sowie Seltenheit und Gefährdungsgrad. Forstliche Erntebestände und Samenplantagen sind Ausgangsmaterial zur Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut. Erntebestände stellen Waldbestände dar, die nach § 4 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) für die Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut zugelassen sind. Dabei handelt es sich um Waldbestände, mit einer abgegrenzten Population von Bäumen, in ausreichend einheitlicher Zusammensetzung, die auch aus benachbarten Teilpopulationen bestehen können. Waldflächen für Forschung und Lehre dienen in besonderem Maße der forstwissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie dem forstlichen Versuchswesen. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen."
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