API src

Found 1417 results.

INSPIRE-WMS SL Verteilung der Arten - Farn__und_BlütenpflanzenA - Ajuga genevensis

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Farn__und_BlütenpflanzenA aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Genfer Günsel Fundorte.

Anlage 13 - Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV

Anlage 13 - Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV In der Spalte "Rechtsgrundlage" der nachfolgenden Tabelle wird auf die folgenden Vorschriften, Übereinkommen und Verwaltungsvereinbarungen verwiesen: Rheinschiffspersonalverordnung ( RheinSchPersV ), Rheinschiffsuntersuchungsordnung ( RheinSchUO ), Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe ( ES-TRIN ), Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ( ADN ), Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt ( CDNI ), Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen, geschlossen am 15. Februar 1966 in Genf (Übereinkommen vom 15. Februar 1966), Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk. In der vorletzten Spalte der nachfolgenden Tabelle wird angegeben, ob die Aushändigung der an Bord mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen auf einem elektronischen Träger autorisiert ist oder nicht. Die letzte Spalte "Elektronisches Format" der nachfolgenden Tabelle präzisiert das elektronische Format, in dem Urkunden und sonstige Unterlagen in elektronischer Form ausgehändigt werden können. Das in der nachfolgenden Tabelle angegebene PDF -Format entspricht dem in der internationalen Norm ISO 32000-1 : 2008 definierten Format. Das elektronische Format PDF/A in der folgenden Tabelle entspricht dem in der internationalen Norm ISO 19005-1 : 2005 festgelegten Format. 1. Fahrzeuge Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 1.1 das Schiffsattest oder die als Ersatz zugelassene Urkunde oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis RheinSchUO § 1.04 nicht zugelassen 1.2 die Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde Beschluss ZKR 2015-II-10 zugelassen PDF-Format 1.3 der Eichschein des Fahrzeugs Übereinkommen vom 15. Februar 1966 nicht zugelassen 2. Besatzung Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 2.1.1a das Befähigungszeugnis als Schiffsführer, das gegebenenfalls die notwendigen besonderen Berechtigungen umfasst, und das nach der Rheinschiffspersonalverordnung gültig ist, mit Ausnahme des Sportpatents, des Behördenpatents oder des vorläufigen Rheinpatents RheinSchPersV § 3.02 zugelassen PDF/A-Format 2.1.1.b das Sportpatent, das Behördenpatent oder das vorläufige Rheinpatent RheinSchPersV § 3.02 (§ 12.08 für das vorläufige Rheinpatent) nicht zugelassen 2.1.2 für die anderen Mitglieder der Besatzung ein ordnungsgemäß ausgefülltes, gültiges Schifferdienstbuch, mit dem (den) entsprechenden Befähigungszeugnis(sen) RheinSchPersV § 3.02 nicht zugelassen 2.2 das ordnungsgemäß ausgefüllte Bordbuch einschließlich der Bescheinigung nach Anlage 8 der Rheinschiffspersonalverordnung oder einer Kopie der Seite mit den Eintragungen der Fahr- beziehungsweise Ruhezeiten aus dem Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat; auf Fahrzeugen, die über ein gemäß Anlage O zur Rheinschiffsuntersuchungsordnung auf dem Rhein anerkanntes Gemeinschaftszeugnis oder Unionszeugnis verfügen, kann statt des von einer zuständigen Behörde eines Rheinuferstaates oder Belgiens ausgestellten Bordbuches ein von einer zuständigen Behörde eines Drittstaates ausgestelltes und von der ZKR anerkanntes Bordbuch mitgeführt werden RheinSchPersV § 18.04 nicht zugelassen 2.3 die Bescheinigung über die Ausgabe der Bordbücher RheinSchPersV § 18.04 zugelassen PDF-Format 2.4 eine nach der Rheinschiffspersonalverordnung gültige besondere Berechtigung für Radarfahrten RheinSchPersV § 13.02 zugelassen PDF/A-Format 2.5 ein Sprechfunkzeugnis für die Bedienung von Schiffsfunkstellen Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk Anhang 5 nicht zugelassen 2.6 die Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen RheinSchPersV § 16.01 ff ausschließlich für Sachkundige für Fahrgastschifffahrt akzeptiert PDF/A-Format 2.7 bei Fahrzeugen, die das Kennzeichen nach § 2.06 tragen, die Bescheinigungen des Schiffsführers und der Besatzungsmitglieder, die am Bunkervorgang beteiligt sind RheinSchPersV § 15.02 zugelassen PDF/A-Format 3. Fahrtgebiete Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 3.1 die Bescheinigung der zuständigen Behörde über Dauer und örtliche Begrenzung der Baustelle, auf der das Baustellenfahrzeug eingesetzt werden darf ES-TRIN Artikel 23.01 zugelassen PDF-Format 3.2 auf der Strecke zwischen Basel und Mannheim für Fahrzeuge mit einer Länge über 110 m der Nachweis einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft über die Schwimmfähigkeit, die Trimmlage und die Stabilität der getrennten Schiffsteile, der auch eine Aussage darüber enthalten muss, ab welchem Beladungszustand die Schwimmfähigkeit der beiden Teile nicht mehr gegeben ist ES-TRIN Artikel 28.04 Nummer 2 Buchstabe c zugelassen PDF-Format 4. Navigations- und Informationsgeräte Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 4.1 die Bescheinigung über Einbau und Funktion der Radaranlage ES-TRIN Artikel 7.06 Nummer 1 ES-TRIN Anlage 5 Abschnitt III Artikel 9 und Abschnitt VI zugelassen PDF-Format 4.2 die Bescheinigung über Einbau und Funktion des Wendeanzeigers ES-TRIN Artikel 7.06 Nummer 1 ES-TRIN Anlage 5 Abschnitt III Artikel 9 und Abschnitt VI zugelassen PDF-Format 4.3 die Bescheinigung über Einbau und Funktion von Inland AIS -Geräten ES-TRIN Artikel 7.06 Nummer 3 ES-TRIN Anlage 5 Abschnitt IV Artikel 2 Nummer 9 zugelassen PDF-Format 4.4 die Bescheinigung über Einbau und Funktion des Fahrtenschreibers sowie die vorgeschriebenen Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers ES-TRIN Anlage 5 Abschnitt V Artikel 1 und 2 Nummer 6 zugelassen PDF-Format 4.5 die Urkunde(n) "Frequenzzuteilung" oder die "Zuteilungsurkunde" zugelassen PDF-Format 5. Ausrüstungen Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 5.1 die erforderliche Bescheinigung über die Prüfung der motorisch betriebenen Steuereinrichtungen ES-TRIN Artikel 6.09 Nummer 5 zugelassen PDF-Format 5.2 die erforderliche Bescheinigung über die Prüfung des in der Höhe verstellbaren Steuerhauses ES-TRIN Artikel 7.12 Nummer 12 zugelassen PDF-Format 5.3 die erforderliche Bescheinigung über die Prüfung der Schiffsdampfkessel und sonstigen Druckbehälter ES-TRIN Artikel 8.01 Nummer 2 zugelassen PDF-Format 5.4 die Kopie des Typgenehmigungsbogens, die Anleitung des Motorenherstellers und die Kopie des Motorparameterprotokolls ES-TRIN Artikel 9.01 Nummer 3 zugelassen PDF-Format 5.5 die Unterlagen über elektrische Anlagen ES-TRIN Artikel 10.01 Nummer 2 zugelassen PDF-Format 5.6 die Bescheinigung für die Drahtseile ES-TRIN Artikel 13.02 Nummer 3 Buchstabe a zugelassen PDF-Format 5.7 die Prüfkennzeichnung der tragbaren Feuerlöscher ES-TRIN Artikel 13.03 Nummer 5 zugelassen PDF-Format 5.8 die Prüfbescheinigungen über fest installierte Feuerlöschanlagen ES-TRIN Artikel 13.04 Nummer 8 ES-TRIN Artikel 13.05 Nummer 9 zugelassen PDF-Format 5.9 die Prüfbescheinigungen und Bedienungsanleitung über Krane ES-TRIN Artikel 14.12 Nummer 6, 7 und 9 zugelassen PDF-Format 5.10 die Bescheinigung über die Prüfung der Flüssiggasanlagen ES-TRIN Artikel 17.13 zugelassen PDF-Format 5.11 der erforderliche Typgenehmigungsbogen und Wartungsnachweis der Bordkläranlage ES-TRIN Artikel 18.01 Nummer 5 und 9 zugelassen PDF-Format 5.12 bei Fahrzeugen, die das Kennzeichen nach § 2.06 tragen, die Bedienungsanleitung für die Sicherheitsrolle ES-TRIN Artikel 30.03 Nummer 1 und Anlage 8 Nummer 1.4.9 zugelassen PDF-Format 5.13 bei Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind, die Sicherheitsrolle RheinSchPV § 8.10 zugelassen PDF-Format 6. Ladung und Abfälle Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 6.1 die nach ADN Unterabschnitt 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 8.1.2.3 erforderlichen Urkunden ADN Unterabschnitt 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 8.1.2.3 6.1.1 das Beförderungspapier ADN, 8.1.2.1 b zugelassen ausschließlich in einem Format, das die Anforderungen des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADN erfüllt, in Verbindung mit dem Leitfaden des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADN 6.1.2 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen mit der beigefügten Verordnung (ADN) ADN, 8.1.2.1 d zugelassen jederzeit lesbare elektronische Textfassung 6.1.3 weitere nach Unterabschnitt 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 8.1.2.3 ADN erforderliche Unterlagen ADN, 8.1.2.1, a, c und e bis h und k ADN, 8.1.2.2, a, c bis h ADN, 8.1.2.3, a, c bis x nicht zugelassen 6.2 bei Containerbeförderung die von einer Schiffsuntersuchungskommission geprüften Stabilitätsunterlagen des Fahrzeugs, einschließlich Stauplan oder Ladungsliste für den jeweiligen Beladungsfall und das Ergebnis der Stabilitätsberechnung für den jeweiligen, einen früheren vergleichbaren oder einen standardisierten Beladungsfall jeweils unter Angabe des verwendeten Berechnungsverfahrens ES-TRIN Artikel 27.01 Nummer 2 (Beschreibung der Unterlagen und Sichtvermerk der Untersuchungskommission) ES-TRIN Artikel 28.03 Nummer 3 (Ergebnis der Berechnung bei Containerschiffen) RheinSchPV § 1.07 Nummer 5 (Ergebnis der Stabilitätsprüfung und Stauplan) zugelassen PDF-Format 6.3 das ordnungsgemäß ausgefüllte Ölkontrollbuch RheinSchPV § 15.05 und Anlage 10 CDNI Anlage 2 (Anwendungsbestimmung) Teil A Artikel 1.01, 2.03 und Anhang I nicht zugelassen 6.4 der Bezugsnachweis für Gasöl, einschließlich der Quittungen für die Entsorgungsgebühren-Transaktionen des SPE-CDNI über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Liegt der letzte Bezug von Gasöl mehr als 12 Monate zurück, so ist mindestens der letzte Bezugsnachweis mitzuführen. CDNI Anlage 2 (Anwendungsbestimmung) Teil A Artikel 3.04 Nummern 1 und 2 zugelassen PDF-Format 6.5 die Entladebescheinigung RheinSchPV § 15.08 Nummer 2 CDNI Anlage 2 und Teil B, Muster des Anhangs IV zugelassen lesbare elektronische Fassung mit fälschungssicherer Signatur gemäß der Verordnung ( EU ) Nummer 910/2014 oder gemäß vergleichbaren nationalen Vorschriften der Schweizerischen Eidgenossenschaft Stand: 01. Dezember 2024

Grundwasserbenutzungen beim BV „Neubau Wohnanlage“ auf dem Grundstück Genfer Straße 31 in 13407 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserhaltung zur Herstellung mehrerer Baugruben in einem Größenumfang von 527 + 232,75 + 232,75 + 15 + 15 + 15 = 1037,5 m². Die Trockenhaltung der Baugruben wird teilweise als Trogbaugruben sowie als Grundwasserabsenkung durchgeführt. Über die Dauer von 10 Tagen ist eine Restwasserhaltung in der Trogbaugruben vorgesehen und jeweils 40 Tage (3 mal) bei den Grundwasserabsenkungen. Insgesamt werden 48.960 + 37.440 + 39.360 + 1930 = 127.690 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Schutzgebiete sind im Einflussbereich des Vorhabens nicht vorhanden.

Klimamodell Berlin - Entwicklung der Anzahl klimatologischer Kenntage in der Zukunft 2015

Abgeordnetenhaus Berlin 2016: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 – Umsetzungszeitraum 2016 – 2020, Vorlage – zur Beschlussfassung –, Drucksache 17/2987, 07.06.2016. Internet: www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2987.pdf (Zugriff am 28.08.2016) CEC-Potsdam o.J.: WETTREG 2010 – Wetterlagenbasierte Regionalisierungsmethode, Online-Informationen und Datenzugriff, Potsdam. Internet: www.cec-potsdam.de/wettreg.html (Zugriff am 26.08.2016) EWG Bln (Berliner Energiewendegesetz) vom 22. März 2016. Internet: gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=EWendG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-EWendGBEpP16 (Zugriff am 26.08.2016) GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2016: Ergänzung des aktualisierten Grunddatenbestandes Stadtklima um Kennwerte zum Klimawandel, Hannover. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/umweltatlas_04_12_2016_entwicklung_kenntageklima.pdf (Zugriff am 26.08.2016) IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2007: Fourth Assessment Report (AR4) (Der Vierte IPCC-Sachstandsbericht), Climate Change 2007, Genf. Internet: www.ipcc.ch/publications_and_data/publications_ipcc_fourth_assessment_report_synthesis_report.htm (Zugriff am 19.02.2018) Reusswig, F.; Becker, C.; Lass, W.; Haag, L.; Hirschfeld, J.; Knorr, A.; Lüdeke, M. K.B.; Neuhaus, A.; Pankoke, C.; Rupp, J., Walther, C.; Walz, S.; Weyer, G.; Wiesemann, E. (2016): Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK). Klimaschutz Teilkonzept. Hauptbericht. Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Sonderreferat Klimaschutz und Energie (SR KE). Potsdam, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels (Zugriff am 17.09.2020) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2010: Flächennutzung und Stadtstruktur – Dokumentation der Kartiereinheiten und Aktualisierung des Datenbestandes, Berlin. Internet: Download (pdf) (Zugriff am 26.08.2016) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2011: Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima, Berlin. Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/download/klima/step_klima_broschuere.pdf (Zugriff am 17.09.2020) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2015a: EFRE Projekt 027 Stadtklima – Abschlussbericht, Berlin. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb_daten/umweltatlas/download/Projektbericht_StadtklimaBerlin_SenStadtUm_IIID_2015.pdf (Zugriff am 26.08.2016) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016a: Stadtentwicklungsplan Klima KONKRET – Klimaanpassung in der Wachsenden Stadt, Berlin. Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/download/klima/step_klima_konkret.pdf (Zugriff am 17.09.2020) Digitale Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2001: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2001, 04.04 Temperatur- und Feuchteverhältnisse in mäßig austauscharmen Strahlungsnächten, Berlin. Internet: /umweltatlas/klima/temperatur-und-feuchteverhaeltnisse/2000/karten/index.php (Zugriff am 26.08.2016) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2011a: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2011, Karte 06.08 Stadtstruktur differenziert, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2010/karten/index.php (Zugriff am 26.08.2016) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2015: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2015, Karte 04.13 Langjährige Entwicklung ausgewählter Klimaparameter, Berlin. Internet: /umweltatlas/klima/entwicklung-von-klimaparametern/2013/zusammenfassung/index.php (Zugriff am 26.08.2016) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2016, Karte 04.10 Klimamodell Berlin – Analysekarten, Berlin. Internet: /umweltatlas/klima/klimaanalyse/2014/karten/index.php (Zugriff am 26.08.2016) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016b: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2016, Karte 04.11 Klimamodell Berlin – Planungshinweise Stadtklima, Berlin. Internet: /umweltatlas/klima/klimabewertung/2015/karten/index.php (Zugriff am 26.08.2016)

Umweltgerechtigkeit Berlin 2013

AfS (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) 2015: Lebenswerte Räume und Datenpool. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. AfS (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg), Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Gesundheit 2015: Ergänzungsindikator 4 – Umweltbelastung, soziale Benachteiligung und kleinräumige Sterblichkeit im Land Berlin. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. BAFU (Bundesamt für Umwelt) (Hrsg.) 2009: Lärmbelastung in der Schweiz. Ergebnisse des nationalen Lärmmonitorings SonBase. Umwelt-Zustand Nr. 0907, Bern BauGB (Baugesetzbuch) 2014: “Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist”. Internet: www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ (Zugriff am 03.07.2015) Becker; U., Becker, T. 2015: Kernindikator 1: Sozialräumliche Verteilung der Lärmbelastung in Berlin. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. EEA (European Environmental Agency), 2010: Good practice guide on noise exposure and potential health effects. EEA Technical report Nr. 11. EEA, Kopenhagen. Gabriel, K. et al. 2015: Ergänzungsindikator 5: Sozialräumliche Belastungen durch Lichtverschmutzung. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Helbrecht, I., Schlüter, S. 2015: Sozialstruktur und Umweltgerechtigkeit. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Hornberg, C., Claßen, T., Brodner, B. 2015: Umweltbelastungen, Umweltressourcen und Gesundheit. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2014: Fifth Assessment Report (AR5) (Der Fünfte IPCC-Sachstandsbericht), Climate Change 2014, Genf. Internet: www.ipcc.ch/report/ar5/syr/ (Zugriff am 03.07.2015) Jendritzky, G. et al. 1990: Methodik zur raumbezogenen Bewertung der thermischen Komponente im Bioklima des Menschen (fortgeschriebenes Klima-Michel-Modell). Beiträge der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Band 114. Katzschner, L. Bruse, M. Drey, Chr. Mayer, H. 2007: Untersuchung des thermischen Komforts zur Abpufferung von Hitze durch städtebauliche Konzepte, Berichte des Meteorologischen Instituts der Universität Freiburg Nr. 16, S. 37 – 42. Katzschner, L., Burghardt, R. 2015: Kernindikator 4: Bioklima/thermische Belastung – Sozialräumliche Verteilung der bioklimatischen Belastung in Berlin. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Kindler, A., Franck, U. 2015: Kernindikator 2: Sozialräumliche Verteilung der Luftbelastung in Berlin. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Kindler, A., Möhrer, K., Franck, U. 2015: Ergänzungsindikator 6: Thermische Belastung Mitte des 21. Jahrhunderts in Berlin. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Kuechly, H. U., Kyba, C. C. M., Ruhtz, T., Lindemann, C., Wolter, C., Fischer, J., Hölker, F. 2012: Aerial survey and spatial analysis of sources of light pollution in Berlin, Germany. Remote Sensing of Environment, 126, 39–50. doi:10.1016/j.rse.2012.08.008. Lakes, T.: Geographische Informationssysteme (GIS) – Karten und Analysen im Themenfeld Umweltgerechtigkeit. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Lakes, T., Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015: Zusammenführung der umwelt- und sozialbezogenen Kernindikatoren – Die integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und soziale Problematik. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Matzarakis, A., Mayer, H. 1996: Another kind of environmental stress: thermal stress, WHO Newsletter Nr. 18, S. 7-10. Niemann, H., Maschke, C., Hecht K 2005: Lärmbedingte Belästigung und Erkrankungsrisiko. Ergebnisse des paneuropäischen LARES-Survey. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, Jg.48, S. 315–328. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015: Ergänzungsindikator 1: Sozialräumliche Verteilung der Baustruktur, Ergänzungsindikator. 2: Sozialräumliche Verteilung der Wohnlagen in Berlin. Zusammenführung der umweltbezogenen Kernindikatoren: Die Mehrfachbelastungskarte Umwelt. Bezirksauswertungen. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015a: Zusammenführung der umweltbezogenen Kernindikatoren. Die Mehrfachbelastungskarte Umwelt. Die integrierte Mehrfachbelastungskarte und die Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2014/2015. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015b: Auswertungen für die 2. Untersuchungskulisse „Schwerpunktbereich Innenstadt“. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015c: Auswertungen für die Berliner Bezirke – „Bezirksprofile“. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2006: Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm, Programmplan Erholung und Freiraumnutzung in der Beschlussfassung 2006. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/landschaftsplanung/landschaftsprogramm/erholung-und-freiraumnutzung/ (Zugriff am 02.07.2020) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2009: Lebensweltlich orientierte Räume (LOR) in Berlin Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/sozialraumorientierte-planungsgrundlagen/lebensweltlich-orientierte-raeume/ (Zugriff am 22.03.2023) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2011: Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima). Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/klima/ (Zugriff am 02.07.2015) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2013: Monitoring Soziale Stadtentwicklung, Bericht Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin 2013. Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/monitoring-soziale-stadtentwicklung/ (Zugriff am 22.03.2023) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2015 : +Basisbericht 2014/15 “Umweltgerechtigkeit im Land Berlin – Grundlagen für die handlungsorientierte sozialräumliche Umweltpolitik in Berlin“+ (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2015a : Kernindikator 5: Soziale Problematik/Status-Index. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2015b: Umweltgerechtigkeit im Land Berlin – Hintergrundinformationen und Vorbemerkungen. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2015c: Umweltgerechtigkeit im Land Berlin – Der integrierte Umweltgerechtigkeitsansatz. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2015d: Ergänzungsindikator 3: Gesundheits- und Umweltrisiken/Risikokommunikation. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2015e: Flächennutzungsplanung Berlin, FNP-Bericht 2015. Download: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/bericht/fnpbericht15.pdf (Zugriff am 02.07.2015) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2015f: FIS-Broker Kartenanzeige: LaPro Beschlussfassung: Erholung und Freiraumnutzung (Programmplan RD) in der Beschlussfassung 2015. Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/sozialraumorientierte-planungsgrundlagen/lebensweltlich-orientierte-raeume/ (Zugriff am 22.03.2023) SRP Gesellschaft für Stadt- und Regionalplanung mbH 2015: Kernindikator 3: Sozialräumliche Verteilung der Grün- und Freiflächenversorgung in Berlin. In: Basisbericht 2014/15 (SenStadtUm 2015), unveröffentlicht. VDI (Verein Deutscher Ingenieure) (1998): Another kind of environmental stress: thermal stress, WHO Newsletter Nr. 18, S. 7-10. Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2011a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2011, Karte 03.11 Verkehrsbedingte Luftbelastung durch NO 2 und PM 10 , Berlin Internet: /umweltatlas/luft/strassenverkehr-emissionen-und-immissionen/2009/karten/artikel.977837.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2011b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2011, Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/flaechennutzung/2010/karten/index.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2011c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2011, Karte 06.07 Stadtstruktur. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2010/karten/artikel.982519.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2011d: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2011, Karte 06.08 Stadtstruktur differenziert, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2010/karten/artikel.982525.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2013a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2013, Karte 06.05 Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/oeffentliche-gruenanlagen/2012/karten/artikel.982530.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2013b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2013, Karte 07.05.14 Rasterkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2012/karten/artikel.982538.php

Bodennahe Windgeschwindigkeiten 1991

Baumbach, G. 1991: Luftreinhaltung, Springer Verlag, Berlin, Heidelberg, New York. Deutscher Wetterdienst 1992: Zusammenstellung der Windmeßdaten an der Station Flughafen Tempelhof zu ausgewählten Zeitpunkten, unveröffentlicht. Deutscher Wetterdienst 1993: Gutachten zur Abschätzung der klimarelevanten Auswirkungen des Bauvorhabens Potsdamer/Leipziger Platz in Berlin, im Auftrag des Büros für Kommunal- und Regionalplanung Aachen, unveröffentlicht. Flemming, G. 1990: Klima – Umwelt – Mensch, Fischer Verlag, Jena. Horbert, M., Jaekel, A., Scheit, C. 1992: Klimatologische Untersuchungen im Rahmen der stadtökologischen Begleitforschung im Block 103 in Berlin-Kreuzberg, Gutachten im Auftrag der IBA Berlin, unveröffentlicht. Horbert, M., Linse, A., Schäpel, C. 1993: Abschlußbericht Ballungsraumnahe Waldökosysteme, Teilprojekt Geländeklimatologie, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, unveröffentlicht. Hupfer, P., Chmielewski, F.-M. 1990: Das Klima von Berlin, Akademie Verlag, Berlin. Institut für Industrieaerodynamik GmbH 1993: Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur Bebauungsplanung Potsdamer/Leipziger Platz, Fachbeitrag Windklima / Immissionsfeld, Teilgutachten Windfeld, im Auftrag des Büros für Kommunal- und Regionalplanung Aachen, unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Luftreinhalteplan für die Jahre 1994 bis 2000, Entwurf. Wagner, D. 1993: F&E-Vorhaben ”Wirkung regionaler Klimaänderungen in urbanen Ballungsräumen am Beispiel Berlin”, gefördert durch den Bundesminister für Forschung und Technologie, 4. Zwischenbericht, unveröffentlicht. World Meteorological Organisation (Hrsg.) 1983: Guide to Meteorological Instruments and Methods of Observation, WMO-No. 8, 5. Auflage, Genf. Karten SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1985, Karte 04.03 Bodennahe Windverhältnisse, 1:125 500, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1993, Karte 04.07 Klimafunktionen, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 04.04 Temperatur- und Feuchteverhältnisse in mäßig austauscharmen Strahlungsnächten, 1:125 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1994, Karte 06.07 Stadtstrukturtypen, 1:50 000, Berlin.

Langjährige Entwicklung ausgewählter Klimaparameter 2013

Berliner Morgenpost 2011: Beitrag „Berlins einzigartige Wetterstation verschwunden“, Ausgabe vom 06.08.2011, Berlin. Internet: www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1724502/Berlins-einzigartige-Wetterstation-verschwunden.html (Zugriff am 15.03.2015) CEC-Potsdam o.J.: WETTREG 2010 – Wetterlagenbasierte Regionalisierungsmethode, Online-Informationen und Datenzugriff, Potsdam. Internet: www.cec-potsdam.de/wettreg.html (Zugriff am 24.09.2020) Deutscher Wetterdienst DWD o.J.: Online-Abfrage von Klimadaten ausgewählter Messstationen, Offenbach. Internet: www.dwd.de/DE/klimaumwelt/cdc/cdc_node.html (Zugriff am 24.09.2020) Deutscher Wetterdienst DWD 2010: Berlin im Klimawandel – Eine Untersuchung zum Bioklima, Abschlussbericht zur Kooperation zwischen dem Deutschen Wetterdienst und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III, Referat Informationssystem Stadt und Umwelt, Potsdam, Freiburg. Download Projektbericht (pdf, 3,8 MB) GEO-NET GmbH 2014: Projekt „GIS-gestützte Modellierung von stadtklimatisch relevanten Kenngrößen auf der Basis hochaufgelöster Gebäude- und Vegetationsdaten“ 2013-2015, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Zwischenbericht 12/2013, unveröffentlicht, gefördert aus EFRE-Mitteln, Berlin. IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2014: Fifth Assessment Report (AR5) (Der Fünfte IPCC-Sachstandsbericht), Climate Change 2014, downloadbar via: http://www.ipcc.ch/report/ar5/syr/, Genf. Internet: www.ipcc.ch/ (Zugriff am 15.03.2015) Knerr, I. 2014: Statistische Auswertungen zu Klimaparametern langjährig betriebener Messstationen in Berlin und Potsdam, Ergebnisse im Rahmen eines Studienpraktikums bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, III D Geodateninfrastruktur, Berlin. Kreienkamp, F., Enke, W., 2006: WETTREG 20C control run 1961-2000 und WETTREG A1B scenario run 2001-2100, UBA Project. CERA-Datenbank: Internet: www.dkrz.de/up/de-systems/de-cera/datenbank (Zugriff am 19.02.2018) Myrcik, G. 2015: Angaben zur Klimastation Berlin-Dahlem per Mail vom 03.02.2015, Berlin. Pelz, J. 2007: Prüfung der Jahresmitteltemperaturen in Berlin für die Jahre 1780 bis 1835. Beiträge des Institutes für Meteorologie an der FU Berlin 33/00, ISSN 0938-5312, Berlin. PIK (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung) 2015: Internet-Auftritt zur Säkularstation Potsdam Telegrafenberg, Potsdam Internet: www.pik-potsdam.de/services/klima-wetter-potsdam (Zugriff am 15.03.2015) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2013: Berliner Luftgüte-Messnetz BLUME, Messstation 032, Forst Grunewald, Jagen 91, Berlin. Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/extra/3_12/d312_MC032_u.htm (Zugriff am 15.03.2015) Digitale Karten SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2014: Digitale Orthophotos für das gesamte Berliner Stadtgebiet mit einer Bodenauflösung von 0,20 m im Blattschnitt 2 km x 2 km. Berlin. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showAreaSelection&mapId=k_luftbild2014@senstadt&areaSelection=map SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2009a: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2009, Karte 04.10 Klimamodell Berlin – Analysekarten, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/klima/klimaanalyse/2005/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2009b: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2009, Karte 04.11 Klimamodell Berlin – Bewertungskarten, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/klima/klimabewertung/2005/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2010: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2010, Karte 04.12 Klimawandel und Wärmebelastung der Zukunft, 1:50000, Berlin. Internet: /umweltatlas/klima/klimawandel/2008/karten/index.php

Anlage 13 - Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV

Anlage 13 - Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV In der Spalte "Rechtsgrundlage" der nachfolgenden Tabelle wird auf die folgenden Vorschriften, Übereinkommen, Richtlinien und Verwaltungsvereinbarungen verwiesen: Richtlinie ( EU ) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/ EWG und 96/50/ EG des Rates (= "Richtlinie (EU) 2017/2397"), Durchführungsverordnung (EU) 2020/182 der Kommission vom 14. Januar 2020 über Muster im Bereich der Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt (= "Durchführungsverordnung (EU) 2020/182"), Rheinschiffsuntersuchungsordnung ( RheinSchUO ), Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe ( ES-TRIN-- Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe ), Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ( ADN ), Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt ( CDNI ), Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen, geschlossen am 15. Februar 1966 in Genf (Übereinkommen vom 15. Februar 1966), Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk. In der vorletzten Spalte der nachfolgenden Tabelle wird angegeben, ob die Aushändigung der an Bord mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen auf einem elektronischen Träger autorisiert ist oder nicht. Die letzte Spalte "Elektronisches Format" der nachfolgenden Tabelle präzisiert das elektronische Format, in dem Urkunden und sonstige Unterlagen in elektronischer Form ausgehändigt werden können. Das in der nachfolgenden Tabelle angegebene PDF -Format entspricht dem in der internationalen Norm ISO 32000-1 : 2008 definierten Format. 1. Fahrzeuge Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 1.1 das Schiffsattest oder die als Ersatz zugelassene Urkunde oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis RheinSchUO § 1.04 nicht zugelassen 1.2 der Eichschein des Fahrzeugs Übereinkommen vom 15. Februar 1966 nicht zugelassen 1.3 die Urkunde über das Kennzeichen für Kleinfahrzeuge MoselSchPV, § 2.02 Nummer 1 nicht zugelassen 2. Besatzung Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 2.1 ein gemäß der Richtlinie (EU) 2017/2397 ausgestelltes bzw. nach dieser Richtlinie anerkanntes Schiffsführerzeugnis oder ein entsprechendes nach nationalen Vorschriften ausgestelltes vorläufiges Schiffsführerzeugnis Richtlinie (EU) 2017/2397, Einleitung Nummer 19 und Artikel 10 Durchführungsverordnung (EU) 2020/182, Anhang I Nummer 1 und 2 zugelassen, jedoch nicht für die vorläufigen Schiffsführerzeugnisse zugelassen im PDF-Format nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2020/182, Anhang I Nummer 1 2.2 das nach der Richtlinie (EU) 2017/2397 ausgestellte oder danach anerkannte und ordnungsgemäß ausgefüllte Bordbuch Durchführungsverordnung (EU) 2020/182, Anhang V nicht zugelassen 2.3 die Bescheinigung über die Ausgabe der Bordbücher Richtlinie (EU) 2017/2397, Artikel 22 Absatz 6 zugelassen PDF-Format 2.4 wenn nach § 6.32 MoselSchPV nur mit Radar gefahren werden darf, nach der Richtlinie (EU) 2017/2397 eine besondere Berechtigung für Radar oder ein anerkanntes Radarzeugnis oder ein entsprechendes, nach nationalen Vorschriften ausgestelltes vorläufiges Zeugnis für die Radarfahrt Richtlinie (EU) 2017/2397, Artikel 6 Buchstabe c Durchführungsverordnung (EU) 2020/182, Anhang I Nummer 1 oder 2 MoselSchPV, § 6.32 nicht zugelassen 2.5 ein Sprechfunkzeugnis für die Bedienung von Schiffsfunkstellen Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Anhang 5 nicht zugelassen 2.6 die Zeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt, die für das Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen vorgeschrieben sind Durchführungsverordnung (EU) 2020/182, Anhang I Nummer 3 zugelassen zugelassen im PDF-Format nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2020/182, Anhang I Nummer 1 2.7 bei LNG -betriebenen Fahrzeugen die Zeugnisse für Sachkundige für LNG des Schiffsführers sowie der Besatzungsmitglieder, die am Bunkervorgang beteiligt sind Durchführungsverordnung (EU) 2020/182, Anhang I Nummer 3 zugelassen zugelassen im PDF-Format nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2020/182, Anhang I Nummer 1 3. Fahrtgebiete Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 3.1 die Bescheinigung der zuständigen Behörde über Dauer und örtliche Begrenzung der Baustelle, auf der das Baustellenfahrzeug eingesetzt werden darf ES-TRIN Artikel 23.01 zugelassen PDF-Format 4. Navigations- und Informationsgeräte Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 4.1 die Bescheinigung über Einbau und Funktion der Radaranlage ES-TRIN, Artikel 7.06 Nummer 1 ES-TRIN, Anlage 5 Abschnitt III Artikel 9 und Abschnitt VI zugelassen PDF-Format 4.2 die Bescheinigung über Einbau und Funktion des Wendeanzeigers ES-TRIN, Artikel 7.06 Nummer 1 ES-TRIN, Anlage 5 Abschnitt III Artikel 9 und Abschnitt VI zugelassen PDF-Format 4.3 die Bescheinigung über Einbau und Funktion von Inland AIS -Geräten ES-TRIN, Artikel 7.06 Nummer 3 ES-TRIN, Anlage 5 Abschnitt IV Artikel 2 Nummer 9 zugelassen PDF-Format 4.4 die Bescheinigung über Einbau und Funktion des Fahrtenschreibers sowie die vorgeschriebenen Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers ES-TRIN, Anlage 5 Abschnitt V Artikel 1 und 2 Nummer 6 zugelassen PDF-Format 4.5 die Urkunde(n) "Frequenzzuteilung" oder die "Zuteilungsurkunde" zugelassen PDF-Format 5. Ausrüstungen Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 5.1 die erforderliche Bescheinigung über die Prüfung der motorisch betriebenen Steuereinrichtungen ES-TRIN, Artikel 6.09 Nummer 5 zugelassen PDF-Format 5.2 die erforderliche Bescheinigung über die Prüfung des in der Höhe verstellbaren Steuerhauses ES-TRIN, Artikel 7.12 Nummer 12 zugelassen PDF-Format 5.3 die erforderliche Bescheinigung über die Prüfung der Schiffsdampfkessel und sonstigen Druckbehälter ES-TRIN, Artikel 8.01 Nummer 2 zugelassen PDF-Format 5.4 die Kopie des Typgenehmigungsbogens, die Anleitung des Motorenherstellers und die Kopie des Motorparameterprotokolls ES-TRIN, Artikel 9.01 Nummer 3 zugelassen PDF-Format 5.5 die Unterlagen über elektrische Anlagen ES-TRIN, Artikel 10.01 Nummer 2 zugelassen PDF-Format 5.6 die Bescheinigung für die Drahtseile ES-TRIN, Artikel 13.02 Nummer 3 Buchstabe a zugelassen PDF-Format 5.7 die Prüfkennzeichnung der tragbaren Feuerlöscher ES-TRIN, Artikel 13.03 Nummer 5 zugelassen PDF-Format 5.8 die Prüfbescheinigungen über fest installierte Feuerlöschanlagen ES-TRIN, Artikel 13.04 Nummer 8 ES-TRIN, Artikel 13.05 Nummer 9 zugelassen PDF-Format 5.9 die Prüfbescheinigungen und Bedienungsanleitung über Krane ES-TRIN, Artikel 14.12 Nummer 6, 7 und 9 zugelassen PDF-Format 5.10 die Bescheinigung über die Prüfung der Flüssiggasanlagen ES-TRIN, Artikel 17.13 zugelassen PDF-Format 5.11 der erforderliche Typgenehmigungsbogen und Wartungsnachweis der Bordkläranlage ES-TRIN, Artikel 18.01 Nummer 5 und 9 zugelassen PDF-Format 5.12 bei Fahrzeugen, die das Kennzeichen nach § 2.06 tragen, die Bedienungsanleitung für die Sicherheitsrolle ES-TRIN, Artikel 30.03 Nummer 1 und Anlage 8 Nummer 1.4.9 zugelassen PDF-Format 5.13 bei Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind, die Sicherheitsrolle MoselSchPV, § 8.11 zugelassen PDF-Format 6. Ladung und Abfälle Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 6.1 die nach ADN Unterabschnitt 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 8.1.2.3 erforderlichen Urkunden ADN, Unterabschnitte 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 8.1.2.3 6.1.1 das Beförderungspapier ADN, 8.1.2.1 b zugelassen ausschließlich Format, das die Anforderungen des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADN erfüllt, in Verbindung mit dem Leitfaden des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADN 6.1.2 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen mit der beigefügten Verordnung (ADN) ADN, 8.1.2.1 d zugelassen jederzeit lesbare elektronische Textfassung 6.1.3 weitere nach Unterabschnitt 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 8.1.2.3 ADN erforderliche Unterlagen ADN, 8.1.2.1, a, c und e bis h und k ADN, 8.1.2.2, a, c bis h ADN, 8.1.2.3, a, c bis x nicht zugelassen 6.2 bei Containerbeförderung die von einer Schiffsuntersuchungskommission geprüften Stabilitätsunterlagen des Fahrzeugs, einschließlich Stauplan oder Ladungsliste für den jeweiligen Beladungsfall und das Ergebnis der Stabilitätsberechnung für den jeweiligen, einen früheren vergleichbaren oder einen standardisierten Beladungsfall jeweils unter Angabe des verwendeten Berechnungsverfahrens ES-TRIN, Artikel 27.01 Nummer 2 (Beschreibung der Unterlagen und Sichtvermerk der Untersuchungskommission) ES-TRIN, Artikel 28.03 Nummer 3 (Ergebnis der Berechnung bei Containerschiffen) MoselSchPV, § 1.07 Nummer 4 (Ergebnis der Stabilitätsprüfung und Stauplan) zugelassen PDF-Format 6.3 das ordnungsgemäß ausgefüllte Ölkontrollbuch MoselSchPV, § 11.05 und Anlage 10 CDNI, Anlage 2 (Anwendungsbestimmung) Teil A Artikel 1.01, 2.03 und Anhang I nicht zugelassen 6.4 der Bezugsnachweis für Gasöl, einschließlich der Quittungen für die Entgelttransaktionen des SPE-CDNI über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Liegt der letzte Bezug von Gasöl mehr als 12 Monate zurück, so ist mindestens der letzte Bezugsnachweis mitzuführen. CDNI, Anlage 2 (Anwendungsbestimmung) Teil A Artikel 3.04 Nummer 1 nicht zugelassen 6.5 die Entladebescheinigung MoselSchPV, § 11.08 Nummer 2 CDNI, Anlage 2 und Teil B, Muster des Anhangs IV zugelassen lesbare elektronische Fassung mit fälschungssicherer Signatur gemäß der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 7. Fahrzeuge über 110 m Länge, ausgenommen Fahrgastschiffe Kategorie Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV Rechtsgrundlage Elektronisch lesbare Textfassung von mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen Geeignetes elektronisches Format 7.1 der für Fahrzeuge mit einer Länge über 110,00 m, ausgenommen Fahrgastschiffe, in Artikel 28.04 Nummer 2 Buchstabe c ES-TRIN geforderte Nachweis ES-TRIN, Artikel 28.04 Nummer 2 Buchstabe c nicht zugelassen Stand: 01. Juli 2023

Berlin entwickelt neue Luftreinhaltungsstrategie 2030 für wirksamen Gesundheitsschutz

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre weltweit maßgeblichen Richtwerte für die Luftqualität aktualisiert – und dabei deutlich verschärft. Die Festlegungen, die Ende September in Genf erstmals präsentiert worden sind, markieren neue, niedrigere Grenzwerte für die Belastung mit Luftschadstoffen wie Stickstoffdioxid (NO 2 ) oder Feinstaub (PM 10 ), bei deren Überschreitung ein deutliches Risiko für die Gesundheit besteht. Die WHO will mit der Veröffentlichung, gut anderthalb Jahrzehnte nach der letzten Richtwerte-Festlegung von 2005, einen Prozess in den Ländern der Welt anstoßen, um in den kommenden Jahren möglichst flächendeckend Anpassungen der nationalen Luftqualitätsgrenzwerte an die neuen Richtwerte zu erreichen. Die geltenden EU-weiten Grenzwerte, die auch dem aktuellen Berliner Luftreinhalteplan zugrunde liegen, sind derzeit noch deutlich weniger streng. Die EU-Kommission plant allerdings eine Überarbeitung mit Blick auf die WHO-Empfehlungen. Ein erster Vorschlag wird bereits im kommenden Jahr erwartet. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz : „Die Verschärfung der WHO-Richtwerte ist richtig. Das Ziel einer gesunden, lebenswerten Stadt für alle steht für uns im Vordergrund. Gerade Ärmere, die in den verkehrsbelasteten Quartieren deutlich mehr Schadstoffen ausgesetzt sind, werden von diesem Schritt profitieren. Berlin hält die derzeit gültigen EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub ein. Wir haben uns darüber hinaus – als einzige deutsche Kommune – schon 2019 verpflichtet, mit einer neuen Luftreinhaltestrategie 2030 ambitioniertere Ziele analog zu den WHO-Empfehlungen zu erreichen. Daran werden wir konsequent arbeiten.“ Die meisten Luftschadstoffe stammen nach wie vor aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, ob im Straßenverkehr, bei der Hausheizung, in Kraftwerken oder Industrieanlagen. Die Belastung mit Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid konnte in Berlin aber durch wirksame Filteranlagen und Katalysatoren bei Fahrzeugen bereits unter die jetzt verschärften WHO-Richtwerte gedrückt werden. Großer Handlungsbedarf besteht aber weiterhin im Straßenverkehr, der Hauptquelle für das Reizgas Stickstoffdioxid (NO 2 ). Berlin konnte hier zwar erstmals im Jahr 2020 den aktuell geltenden EU-Grenzwert im gesamten Stadtgebiet einhalten, vor allem durch modernisierte Fahrzeugflotten – auch die Belastung mit Feinstaub (PM 10 ) lag im fünften Jahr in Folge deutlich unter den Grenzwerten. Doch die momentan gemessenen Schadstoffmengen liegen trotz dieser Erfolge teils mehrfach über dem nun verschärften WHO-Richtwert. Eine schnellere Umstellung der Kfz-Flotten auf emissionsfreie Elektrofahrzeuge ist daher nach dem Klimaschutz auch aus Luftreinhaltungsgründen dringend notwendig. Zugleich sind Maßnahmen für insgesamt weniger Autoverkehr in Wohngebieten, die Ausweitung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen, eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung sowie den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, sicherer Radinfrastruktur und attraktiver Fußwege dringend geboten. Eine Mobilitätswende mit diesen und weiteren Maßnahmen ist in den vergangenen Jahren in Berlin bereits unübersehbar eingeleitet worden – es gilt aber, sie nun konsequent fortzuführen und möglichst zu beschleunigen. Weniger Autoverkehr ist auch der Schlüssel zur Senkung der Feinstaubbelastung aus dem Verkehr. Die größte Belastung kommt dabei nicht (mehr) aus dem Auspuff, sondern aus dem Abrieb von Reifen, Fahrbahn und Bremsen sowie der Aufwirbelung von Straßenstaub, wofür es wenig technische Minderungsmöglichkeiten gibt. Gerade die besonders gesundheitsschädlichen, nur weniger als 2,5 Mikrometer großen Partikel PM 2,5 stammen nicht nur aus Berliner Quellen: Mehr als zwei Drittel der Belastung gehen auf importierte Emissionen aus dem Berliner Umland sowie aus Polen zurück, sei es aus dem Straßenverkehr, fossil betriebenen Kraftwerken, Heizungsanlagen oder der Landwirtschaft. So werden die neuen WHO-Richtwerte für Partikel PM 2,5 selbst im Flächenland Brandenburg noch um fast das Doppelte überschritten. Schon deshalb ist klar, dass Berlin die WHO-Empfehlungen für Feinstaub nicht nur aus eigener Kraft erreichen kann. Ergänzende Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene vor allem bei Kraftfahrzeugen, in der Landwirtschaft und bei Heizungsanlagen sind unverzichtbar, um die großräumige Belastung deutlich zu senken. Die Ankündigung der WHO ist im Internet unter folgendem Link zu finden: https://www.who.int/news/item/22-09-2021-new-who-global-air-quality-guidelines-aim-to-save-millions-of-lives-from-air-pollution Die folgende Übersicht zeigt die Luftqualitätswerte in Berlin für drei wesentliche Schadstoffe (NO 2 , PM 10 , PM 2,5 ) im Vergleich mit den aktuellen EU-Grenzwerte sowie den neuen und den alten Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation WHO. Übersicht zu den Schadstoffen (NO2, PM10, PM2,5)

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 76

Liebe Leserinnen und Leser, der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung setzt mit einem Klimaanpassungsgesetz und einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ zur langfristigen gemeinsamen Bund-Länder-Finanzierung der Klimavorsorge starke neue Akzente in der Klimaanpassungspolitik. Ein Schwerpunkt in der Klimaanpassungslandschaft bildet schon jetzt das BMU-Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels , das bis zum 31. Januar 2022 Anträge für ein kommunales Anpassungsmanagement entgegennimmt. Eine spannende Lektüre und eine besinnliche Adventszeit wünscht Ihr KomPass-Team Klimatische Zwillingsstädte in Europa Klimatische Zwillingsstädte in Europa Quelle: Eurac Research Hamburg mit einem Klima wie an der Adria, in der Lausitz das gesamte Jahr hohe Temperaturen wie in Nordspanien und in Frankfurt mit Kroatien vergleichbare klimatische Bedingungen. Vielen Menschen dürfte dieser Gedanke auf den ersten Blick gefallen. Doch was wie ein angenehmes Gedankenexperiment klingt, bedeutet eine enorme Herausforderung für die jeweiligen Regionen und betroffenen Systeme, wie Ökosysteme oder Infrastrukturen. Eine Analyse von Klimadaten hat jetzt gezeigt, dass sich die Klimate aller Regionen in Deutschland bereits verschoben haben, so dass viele heute ein Klima aufweisen, das vor 50 Jahren 100 bis 600 km weiter im Südwesten herrschte. Scientific Opinion Paper zu Urban Greening Plans veröffentlicht Die Europäische Biodiversitätsstrategie fordert Urban Greening Plans (UGP) für Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern. Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit einen Leitfaden, der Städten Orientierung geben soll, wie UGP ausgestaltet und umgesetzt werden können. Autorinnen und Autoren vom globalen Städteverband ICLEI und dem Umweltbundesamt formulierten konkrete Empfehlungen für den Leitfaden. So sollten UGP flexibel auf vorhandene Planwerke zur Grünentwicklung in den Kommunen aufbauen und im Sinne eines Masterplans Maßnahmen der Klimaanpassung und Biodiversität integriert umsetzen. Entscheidend für den Erfolg ist die Unterstützung der Städte durch Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union. Stakeholder bei der Klimaanpassung erfolgreich beteiligen Die Umsetzung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel auf lokaler und regionaler Ebene ist nicht immer einfach: Die Maßnahmen treffen häufig auf unzureichende Personal- oder Ressourcenausstattung sowie mangelndes Wissen über die Koordinierung von und geeignete Formate für Multi-Stakeholder-Prozesse. Um lokale und regionale Anpassungsmanager zu unterstützen, wurden im Rahmen des EU-Interreg-Projekts GoApply eine Reihe von Kriterien und Faktoren für eine erfolgreiche Beteiligung von Stakeholdern entwickelt und angewendet. Die Ergebnisse sind in zwei Publikationen dargestellt. Klimaanpassung im Koalitionsvertrag Die neue Bundesregierung hat umfassende Maßnahmen zur Klimaanpassung im Koalitionsvertrag beschlossen. Zukünftig soll mit einem Klimaanpassungsgesetz die nationale Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen untersetzt werden. Neben einer neuen Gemeinschaftsaufgabe wird ein Sofortprogramm die Klimaanpassung beschleunigen. Risikomanagement soll mittels standortbasierter Risikokarten, bspw. zu Starkregenvorsorge und -kartierung verbessert und ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz aufgelegt werden. Der Ausnahmekatalog für Baugenehmigungen in Überschwemmungsgebieten wird einer Prüfung unterzogen und Entsiegelung gestärkt. Weiterhin sind Anpassungsmaßnahmen in verschiedenen Fachpolitiken wie Bodenschutz und Städtebau verankert. BMU Förderprogramm zur Klimawandelanpassung: Antragsphase gestartet Das Bundesumweltministerium unterstützt mit dem Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ Projekte zum Umgang mit den Folgen der Erderwärmung. Für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ können Kommunen sowie Multiplikatoren ihre Förderanträge bis zum 31. Januar 2022 einreichen. Der zweite Förderschwerpunkt B – „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ – startet im Jahr 2022. Zehn Modellregionen für Projekt „Resiliente Regionen“ gesucht Um ländliche Regionen für Krisen zu wappnen, sucht das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium (BMI) zehn Modellregionen. Diese sollen Konzepte und Maßnahmen zu Krisenvorsorge und -bewältigung entwickeln und somit auf Krisen wie Pandemien oder Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels besser vorbereitet sein. Der Aufbau von Strukturen zur Bewältigung externer und interner Krisen im Sinne einer Resilienzgovernance wird mit bis zu 700.000 Euro pro Region gefördert. Projektskizzen können bis zum 16. Januar 2022 eingereicht werden. Deutschland unterstützt Entwicklungsländer bei der Klimaanpassung Deutschland stockt die finanzielle Unterstützung für Entwicklungsländer bei deren Anpassung an den Klimawandel um weitere 150 Millionen Euro auf. 100 Millionen Euro fließen in den Fonds der globalen Umweltfazilität für die ärmsten Länder, 50 Millionen in den Anpassungsfonds. Insgesamt trägt Deutschland mittlerweile rund 2 Milliarden Euro pro Jahr zur internationalen Anpassungsfinanzierung bei. Umweltministerkonferenz: Klimaanpassung gemeinsam finanzieren Für die Vertreterinnen und Vertreter der Umweltministerkonferenz ist die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine „zentrale Zukunftsaufgabe“. Der Bund soll daher verschiedene Finanzierungsmodelle prüfen, wie diese Aufgabe künftig bewältigt werden kann, forderten die Umweltministerinnen und Umweltminister auf einer dreitägigen Konferenz Ende November. Eine Möglichkeit wäre etwa die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimapassung mit einer flächendeckenden Finanzierung. Ein solches Finanzierungsmodell sei auf Basis des neuen Koalitionsvertrags grundsätzlich möglich, so die Umweltpolitikerinnen und -politiker. Europäische Taxonomie zur Klassifizierung von Klimaschutz- und Anpassungsaktivitäten tritt in Kraft Die Europäische Union (EU) hat den Rechtsakt zur Taxonomie beschlossen, der ab 1. Januar 2022 gilt. Die Verordnung mit den technischen Bewertungskriterien legt fest, ob eine Wirtschaftstätigkeit zum Klimaschutz oder zur Anpassung an Klimafolgen beiträgt, ohne einem anderen Umweltziel zu schaden. Zukünftig wird die Taxonomie um Regeln für Wasser, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität ergänzt. Mit der Taxonomie sollen mehr Investitionen in nachhaltige Geldanlagen ermöglicht werden um die Klima- und Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen. Thüringen verstärkt Maßnahmen für Klimaanpassung Für eine bessere Klimafolgenanpassung hat die Landesregierung von Thüringen mehrere Maßnahmen beschlossen: Unter anderem soll künftig mindestens alle fünf Jahre in einem Monitoringbericht untersucht werden, welche klimabedingten Herausforderungen auf Stadt, Land und Bevölkerung zukommen. Darüber hinaus werden künftig das regionale Klimainformationssystem (ReKIS) und ein kompakter Klimaleitfaden aufzeigen, welche Förderungen für Kommunen mit dem Programm Klima Invest der Landesregierung möglich sind. Seit Beginn der Förderungen sind bereits 1,6 Millionen Euro in die kommunale Klimaanpassung geflossen – etwa in Sonnenschutz, Grünflächen oder Wasserspeicher. Brandenburg erarbeitet Strategie zur Klimawandelanpassung Das Brandenburger Kabinett hat Mitte November die Erarbeitung einer Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschlossen. Die Strategie soll 14 Handlungsfelder aus sechs Ressorts umfassen – beispielsweise den Brand- und Katastrophenschutz, Gesundheit, Stadtentwicklung, Verkehr, Tourismus, Energiewirtschaft und die kommunale Daseinsvorsorge. In den Handlungsfeldern sollen konkrete Maßnahmen wie baulich Vorsorge, Etablierung von Frühwarnsystemen und diversifizierte Lieferketten erarbeitet werden. Eine erste Maßnahme wurde bereits angestoßen: Ende November startete der Auftaktworkshop zur Erstellung eines Hitzeaktionsplans. NRW-Umweltministerium setzt „Beirat Klimaanpassung“ ein Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen hat einen „Beirat Klimaanpassung“ gegründet. Das interdisziplinäre Gremium besteht aus 22 Expertinnen und Experten, die die Klimawandelvorsorge in verschiedenen Sektoren – darunter Umwelt, Bauen und Wirtschaft – begleiten und abstimmen sollen. Der Beirat, in dem auch Institutionen wie die Landesarchitektenkammer oder der Deutsche Wetterdienst vertreten sind, ist Teil des im Juli vom Landtag verabschiedeten Klimaanpassungsgesetz NRW. Grünflächen in Städten erstmals bundesweit erfasst Grünflächen im urbanen Raum steigern nicht nur die Lebens- und Umweltqualität in den Städten, sondern bilden eine wichtige Säule bei der Anpassung an den Klimawandel. Im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben Forschende erstmals mittels Fernerkundung in allen deutschen Städten die Grünausstattung erfasst. Außerdem wurde ein Konzept für ein dauerhaftest Grünmonitoring entwickelt, um Entwicklungen zu beobachten und künftige Handlungsbedarfe empirisch untermauern zu können. Mannheim beschließt Hitzeaktionsplan Der Gemeinderat Mannheim hat Ende Oktober einen Hitzeaktionsplan verabschiedet. Mit dem Plan will sich die Stadt auf künftige Hitzeperioden vorbereiten und ihre Einwohnerinnen und Einwohner vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen. In einem breiten Beteiligungsprozess wurde ein Alarmierungsplan erarbeitet, der auf einfach und schnell umsetzbare Maßnahmen fokussiert. Hierzu zählen etwa eine Gebäude- und Bauberatung zum Hitzeschutz, eine HitzeApp und ein Hitzetelefon, Warnsysteme und eine Zusammenstellung von Infos zu kühleren Orten. In NRW entstehen mehrere „coole Schulhöfe“ „Coole Schulhöfe“ im wahrsten Wortsinn wollen das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im gesamten Bundesland aufbauen. In dem gemeinsamen Projekt sollen Schulhöfe widerstandsfähig gegen den Klimawandel werden, etwa durch die Pflanzung von schattenspendenden Bäumen oder die Entsiegelung der oftmals mit Asphalt bedeckten Schulhöfe. Zunächst nehmen zehn Schulen an dem Projekt teil – sie sollen dabei auch Multiplikator und Ideengeber für weitere Schulen werden. Das Umweltministerium fördert die Vernetzungs- und Beratungsprogramme der DUH über das Landes-Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“. Bayerisches Klimainformationssystem und Handbuch „Klimaanpassung in Bayern“ veröffentlicht Zur Unterstützung der Kommunen bei ihren Klimaanpassungsprozessen hat das Klima-Zentrum des Bayerischen Landesamtes für Umwelt das bayerische Klimainformationssystem veröffentlicht. Das Onlinetool beantwortet anhand von 70 Klimakennwerte in Form von Karten, Zeitverläufen und Tabellen Fragen zu Klimaveränderungen in einzelnen Regionen. Parallel dazu wurde das Handbuch „Klimaanpassung in Bayern“ herausgegeben. In der fast 300 Seiten starken Publikation werden unter anderem Praxisbeispiele, Maßnahmen und Fördermöglichkeiten für die Kommunen erläutert. Bildungsmodule zu Klimaanpassung für die Jugendarbeit in Bayern Um auch Kindern und Jugendlichen ein klimaangepasstes und nachhaltiges Verhalten näherzubringen, hat das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München gemeinsam mit dem Bayerischen Jugendring das Verbundprojekt „KlimaBild“ gestartet. Dabei wird eng mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Jugendarbeit zusammengearbeitet und neben Schulungen auch Aufklärungsmaterial entwickelt. Behandelt werden neben den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels auch Maßnahmen und Möglichkeiten, die a priori dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Diese sollen dann in ganz Bayern über Jugendverbände und -gruppen verbreitet werden. Arbeitshilfe zur Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne Die 93. Gesundheitsministerkonferenz (2020) rief Kommunen dazu auf, bis zum Jahr 2025 eigene Hitzeaktionspläne zu entwickeln. Mit diesen Plänen sollen Hitzeextreme als eine der Auswirkungen des Klimawandels besser bekämpft und präventive Maßnahmen ergriffen werden. Eine neue Arbeitshilfe soll den Kommunen bei der Erstellung dieser Pläne helfen. Das rund 40-seitige Papier wurde im Rahmen des vom Umweltbundesamt (UBA) geförderten Projektes „HAP-DE – Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland“ entwickelt. Neben der Zusammenfassung grundlegender Erkenntnisse werden unter anderem 19 Empfehlungen formuliert und eine Checkliste angeboten. Den Wald regional fit machen: BMBF startet neue Fördermaßnahme Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Fördermaßnahme zur Wald- und Holzforschung gestartet. Das Ziel: Das Ökosystem Wald soll an die Klimaveränderung angepasst und nachhaltig bewirtschaftet werden. Die Förderrichtlinie „REGULUS – Regionale Innovationsgruppen für eine klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft“ richtet sich an regionale, interdisziplinäre Innovationsgruppen, die u.a. zu Risikomanagement und Resilienz in der Wald- und Holzwirtschaft arbeiten. Projektskizzen können bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. „HeatResilientCity“ gewinnt Deutschen Nachhaltigkeitspreis Forschung Das BMBF-geförderte Projekt „HeatResilientCity“ hat den Deutschen Nachhaltigkeitspreis in der Kategorie Forschung gewonnen. Zum zehnten Mal zeichnete das Bundesbildungsministerium herausragende Forschungsarbeit im Bereich Nachhaltigkeit aus. Diesmal lag der Fokus auf Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel in Städten und Regionen. „HeatResilientCity widmet sich den Herausforderungen von Hitze in der Stadt und berücksichtigt dabei die Perspektive der Bewohner:innen“, so die Begründung. Neben der Planung einer hitzeangepassten Haltestelle wurden unter anderem Trinkwasserstationen eingerichtet, eine Blühwiese angelegt und Bewässerungsinitiativen in den beteiligten Städten Dresden und Erfurt gestartet. Neue Schulungsunterlagen zu Klimaanpassung in der Landwirtschaft Angehende Landwirtinnen und Landwirte sollen mit dem Projekt GeNIAL (Bildung zur nachhaltigen Anpassung der Landwirtschaft in Deutschland an den Klimawandel – Sensibilisieren, Informieren, Qualifizieren) sensibilisiert und informiert werden, wie die Landwirtschaft nachhaltig an den Klimawandel angepasst werden kann. Dazu wurden unter der Federführung der Bodensee-Stiftung die Schulungsunterlagen für landwirtschaftliche Fachschulen überarbeitet. In den Projektregionen Hessen und Baden-Württemberg können die Lehrkräfte die Unterlagen ab sofort über deren Schulungsportale abrufen. Auch andere Interessierten stehen die Informationen zu 18 verschiedenen Themengebieten – darunter Boden, Pflanzenphysiologie, Anbauplanung und Düngung – zur Verfügung. Neue Methode zur früheren Vorhersage von Extremereignissen Ein neuer mathematischer Ansatz soll helfen, Extremereignisse wie Überschwemmungen, Hitzewellen oder Dürren deutlich früher als bisher vorherzusagen – und somit auch kurzfristige Anpassungen an die Folgen des Klimawandels ermöglichen. Entwickelt wurde das netzwerkgestützte Modell von Forschenden des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). „Das ist ein grundlegend anderer Ansatz als die traditionelle numerische Modellierung. Es wird nicht das gesamte Erdsystem simuliert, sondern es werden großräumige Verbindungsmuster in Beobachtungsdaten analysiert“, fasst Jürgen Kurths vom PIK die neue Methode zusammen. NABU veröffentlicht Hintergrundpapier zur Klimaanpassung Mit einem neuen Hintergrundpapier gibt der Naturschutzbund Deutschland (NABU) einen Überblick über ökosystembasierte Ansätze der Klimaanpassung in Deutschland. Im Mittelpunkt des Papiers „Klimaanpassung: Wie umgehen mit den Folgen der Klimakrise?“ stehen dabei sechs Schwerpunkte: Biologische Vielfalt, Wald und Forst, Wasser, Landwirtschaft, Küste und Meer sowie Städte und Siedlungen. Außerdem stellt der NABU verschiedene Anpassungsoptionen vor und gibt zu jedem Schwerpunkt Empfehlungen ab. Leitfaden mit Tipps für die Gründachpflege Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat einen neuen Leitfaden für extensive Dachbegrünung herausgegeben. Denn auch wenn die grünen Dächer die Auswirkungen des Klimawandels wie Überhitzungen oder Überschwemmungen abmildern können, gibt es bei Dachbegrünungssystemen einiges zu beachten. Die Veröffentlichung gibt daher unter anderem Tipps zur optimalen Düngung, dem Entfernen der unerwünschten Vegetation, dem richtigen Substrat und wo die maximale Wasserkapazität liegt. Außerdem wurden leichtverständliche und anschauliche Pflegeanleitungen für extensive Dachbegrünungen entwickelt, die als webbasierte Gründach-Pflege-App stets aktualisiert werden. Fachzeitschrift GAIA setzt Klimakommunikation als Themenschwerpunkt Die Fachzeitschrift GAIA hat in ihrer aktuellen Ausgabe der Klimakommunikation einen Themenschwerpunkt gewidmet. Angestoßen wurde der Themenfokus auf dem K3 Kongress zu Klimawandel, Kommunikation und Gesellschaft 2019 in Karlsruhe. In den vier Texten geht es unter anderem darum, wie durch transformative Klimakommunikation Veränderungsprozesse in Wissenschaft und Gesellschaft angestoßen werden können. Studie: Kinder werden mehr Klimaextremen erleben als Erwachsene Kinder, die im Jahr 2020 geboren wurden, werden in ihrem Leben zwei- bis siebenmal häufiger Klimaextreme erleben wie Menschen, die 1960 geboren wurden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Generationenstudie, die in der Fachzeitschrift Science veröffentlicht wurde und so auch die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz verdeutlicht. Durchgeführt wurde die Untersuchung von einem internationalen Forscherteam um den Klimawissenschaftler Wim Thiery aus Brüssel und der Mathematikerin Katja Frieler vom Potsdam Institut für Klimafolgenforschung. Wie hoch das individuelle Risiko für das Erleben von Extremereignisse ist, kann auf der Webseite MyClimateFuture ausgerechnet werden. Hitzestress könnte Milliarden Menschen treffen Steigt die weltweite Temperatur in Folge des Klimawandels um 2 Grad an, könnten bis zu einer Milliarde Menschen von Hitzestress betroffen sein. Damit wären 15 Mal mehr Menschen der potenziell tödlichen Kombination aus Hitze und Feuchtigkeit ausgesetzt als derzeit, heißt es in einem Artikel des Met Offices – dem nationalen meteorologischen Dienst des Vereinigten Königreichs. In einer Reihe von Karten modelliert das Met Office die Folgen der globalen Erwärmung bei 2 und 4 Grad. Klimawandel verstärkt Wasserstress der Europäer Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat in einer Studie zur Wasserknappheit in Europa berechnet, dass aktuell etwa 30 Prozent der europäischen Bevölkerung in einem durchschnittlichen Jahr von Wasserstress betroffen sind. Demnach wird der Klimawandel das Problem verschlimmern – in Süd- und Südwesteuropa könnten die Flussabflüsse im Sommer bei einem Temperaturanstieg von 3 °C um bis zu 40 Prozent zurückgehen. Europa müsse daher dringend die Widerstandsfähigkeit seiner Ökosysteme stärken und Wasser effizienter nutzen, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dafür gibt es laut EEA auf europäischer Ebene bereits Strategien und Vorschriften – allerdings müsse noch Umsetzung und Wirkung verbessert werden. AKUT setzt Anreize zum gemeinschaftlichen Schutz vor Starkregen Beratungstool AKUT Quelle: Hochschule Mainz Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren für eine effektive Starkregenvorsorge klappt nicht immer auf Anhieb. Im Projekt „Anreizsysteme für die kommunale Überflutungsvorsorge“ (AKUT) der Hochschule Mainz und der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf zusammen mit Partnern aus Praxis und Kommunen wird das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure modelliert und gezeigt, welche Anreize für eine Zusammenarbeit im Sinne einer gemeinschaftlichen Starkregenvorsorge möglicherweise nötig sind. Als Input des Tools werden unter anderem frei nutzbare Geodaten und Daten des Liegenschaftskatasters verwendet, um den Handlungsbedarf zu lokalisieren. Anschließend können dann potenzielle Vorsorgemaßnahmen wie Regenrückhaltung eingefügt, priorisiert und mit Kosten versehen werden. In einem weiteren Schritt kann die Wahrscheinlichkeit einer Kooperation zwischen den privaten und den kommunalen Akteuren eingegeben werden. Im Ergebnis berechnet das Tool ein optimiertes Handlungskonzept unter Einhaltung eines Budgets und den dazu möglicherweise erforderlichen Anreizen. Mehr als 45 Kommunen, Ingenieurbüros, Verbänden und Hochschulen haben bereits die Nutzung des Beratungstools AKUT angefragt. Besonders Kommunen setzen das Tool für eine erste Abschätzung der Risiken bei Starkregen in ihren Ortslagen und zur vereinfachten Untersuchung möglicher Maßnahmen in Verbindung mit der erforderlichen Kooperationsbereitschaft ihrer Bürgerinnen und Bürger ein.

1 2 3 4 5140 141 142