Das Projekt "Entwicklung von Vorschlägen zur Rechtsstellung und rechtlichen Behandlung von Umweltflüchtlingen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Wien, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen durchgeführt. A) Problemstellung: Problemstellung: Immer mehr Menschen müssen aufgrund klimabedingter und sonstiger Umweltveränderungen ihre angestammten Siedlungsgebiete verlassen. Vor dem Hintergrund der kurz- bis mittelfristigen Prognosen über die klimabedingten Umweltveränderungen in Verbindung mit den Prognosen über die Zunahme der Weltbevölkerung, dürfte die Zahl dieser sogenannten 'Umweltflüchtlinge' zukünftig weiter steigen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Handlungsbedarf: Bisher gibt es keine rechtlichen Regelungen zum Schutz von 'Umweltflüchtlingen'. Aufgrund der beschriebenen Problemlage und der politischen Aktualität ist eine Erforschung, ob und wenn ja, in welchem internationalen Rechtsrahmen Regelungen möglich sind, dringend geboten. C) Ziel des Vorhabens: Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll das Thema daher aufbereitet werden, um eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen. Die bestehende Rechtslage soll analysiert und insbesondere daraufhin untersucht werden, ob bestehende Regelungen (z.B. Genfer Flüchtlingskonvention) im Völkerrecht und evtl. auch im EG-Recht auszubauen oder neue zu schaffen sind. Bei der Bearbeitung soll ein besonderes Augenmerk auf den Begriff 'Umweltflüchtlinge' gerichtet werden, und geprüft werden, ob der Begriff rechtlich hinreichend fassbar ist. Im Rahmen des F+E soll mit verschiedenen Optionen für rechtliche Regelungen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen gearbeitet werden. Das Gutachten soll sich auch mit Maßnahmen - wie z.B. der Aufnahme von Flüchtlingen, Leistung finanzieller und technischer Hilfe an betroffene Staaten - und einem Regelungsentwurf befassen.