Die Vierte Novelle des Gentechnikgesetzes trat im April 2008 in Kraft.
Das Projekt "Novel Food - Bedeutung des Gentechnikrechts fuer den Bereich der Lebensmittel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht VI durchgeführt. Die Europaeische Gemeinschaft versucht derzeit, den Bereich neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten einer eigenstaendigen rechtlichen Regelung zuzufuehren. Der 'Geaenderte Vorschlag fuer eine Verordnung des Europaeischen Parlaments des Rates ueber neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten' vom 1.12.1993 ist bisher nicht verabschiedet worden und es gibt zahlreiche Problembereiche, deren rechtliche Erfassung durch den Verordnungsentwurf erheblicher Kritik unterliegt. Das Vorhaben zielt daher darauf ab, die mit der Novel-Food-Verordnung verbundenen Neuerungen und Probleme, insbesondere im Hinblick auf das deutsche Recht, in einer vertieften rechtlichen Analyse aufzuarbeiten. Dabei sind die Problembereiche Risikodebatte, Sicherheitsaspekte und Kennzeichnungspflicht massgeblich. Es soll auch dargestellt werden, welche Folgen sich fuer das deutsche Recht ergeben werden. Parallel zu diesem Vorhaben laeuft die 'Untersuchung der bestehenden wissenschaftlichen Bewertungskriterien und Nachweismethoden fuer Lebensmittel, die kuenftig den neuartigen Lebensmitteln zugerechnet werden sollen'. (Leiter: Prof. Dr. Hammes, Institut fuer Lebensmitteltechnologie der Universitaet Hohenheim). Zwischen beiden Vorhaben findet ein Austausch statt. In dem Vorhaben wird der EG-Vorschlag gruendlich analysiert. In dem bisher vorliegenden Zwischenbericht wird eine Reihe von Kritikpunkten herausgearbeitet: Verlagerung von Vollzugskompetenzen auf die Kommission; zu kurze Fristen bei der Beteiligung der Mitgliedsstaaten; reduzierte Beteiligungs- und Interventionsrechte der Mitgliedsstaaten bei weitem Spielraum der EG-Kommission; nur beratende Funktion des Staendigen Lebensmittelausschusses; problematische Abgrenzung zum bestehenden Gentechnikrecht; sachlich nicht gerechtfertigte Ausnahmen; fehlende Berichtspflicht der Kommission an das Europaeische Parlament und den Rat. Die rechtssystematische Einordnung der Novel-Food-Bestimmungen in das deutsche Gesundheits- und Umweltrecht wird in der letzten Phase der Projektlaufzeit noch bearbeitet.
Das Projekt "Ökologischer Schaden in der Agro-Gentechnik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Ökologie, Fachgebiet Ökosystemkunde , Pflanzenökologie durchgeführt. Laut Artikel 4 der europäischen Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) und der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO 1829/2003/EG) sowie gemäß nationalem Gentechnikrecht (GenTG) darf die absichtliche Freisetzung oder das Inverkehrbringen von GVO keine schädlichen Auswirkungen auf die in diesen Rechtsquellen genannten Schutzgüter haben. Dabei ist es als problematisch anzusehen, dass in den erwähnten rechtlichen Vorgaben der Schadensbegriff nicht näher definiert wird und konkrete Maßstäbe sowie Kriterien zur Ermittlung schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt - sog. 'ökologischer Schäden' - fehlen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieses Vorhabens - aufbauend auf bisherigen F+E-Vorhaben, internationalen Forschungsvorhaben sowie bestehenden Gesetzen und der einschlägigen Fachliteratur - der Schadensbegriff für die Agro-Gentechnik in Bezug auf die aus naturschutzfachlicher Sicht relevanten Schutzgüter definiert. Zudem wird die Operationalisierung des Schadensbegriffs vorbereitet, indem ein methodischer Ansatz für die Auswahl von Bewertungskriterien und die Festlegung von Erheblichkeitsschwellen entwickelt wird. Es wurden aber noch keine konkreten Erheblichkeitsschwellen oder Bewertungskriterien vom Auftragnehmer ermittelt, sondern es wurde der methodische Rahmen für das folgende F+E-Vorhaben 'Operationalisierung des Konzeptes zum Ökologischen Schaden durch GVO' FKZ 805 81 004 (Modul II) abgesteckt. Dabei wurde zwischen den einzelnen relevanten Vollzugsebenen der Agro-Gentechnik unterschieden.
Das Projekt "Gentechnik in der Pflanzenzucht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Philosophie durchgeführt. Dieses Forschungsprojekt entstand in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Biologie - insbesondere der Genetik der Philosophie und des Rechts. Die Studie befasst sich insbesondere mit der Freisetzung transgener Nutzpflanzen. Es soll dabei vor dem Hintergrund naturwissenschaftlicher Erkenntnis und Forschung versucht werden, ethische Kriterien und Konzepte fuer ein verantwortungsvolles und zukunftsorientiertes Handeln zu entwickeln. Aufgabe des Rechts ist es dabei, einen gemeinsamen Handlungsrahmen zu definieren, der sich an einem ethischen Konzept der Nachhaltigkeit orientiert. Im Rahmen der Untersuchung sollen daher vorhandene rechtliche Regelungen aufgezeigt und unter Beachtung der naturwissenschaftlichen und ethischen Erkenntnisse auch alternative Regelungsmoeglichkeiten erarbeitet werden. Die Ergebnisse der Studie sollen in einem Forschungsband veroeffentlicht werden und sich an Interessenten aller Fachdisziplinen wenden.
Das Projekt "Arbeitspaket: Rechtsfragen der Bewertung und des Management von Systemrisiken von GVP" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht durchgeführt. Teilprojekt 5 wird auf der Grundlage der naturwissenschaftlichen und ökonomischen Beiträge den rechtlichen Begriff des zu vermeidenden und ggf. auszugleichenden Schaden konkretisieren. Es soll untersucht werden, wie die systemare Betrachtung der Risiken und Nutzen von großflächigem GVP-Einsatz im Instrumentarium der Vermeidung von Schäden aufgegriffen werden kann, und zwar im Rahmen der Risikoabschätzung und Maßnahmenwahl bei der Zulassung von GVO wie auch im Rahmen der Sicherung der Koexistenz. In dem letztem Arbeitsschritt sollen die neueren Entwicklungen zur Haftung für gesundheitliche Schäden, ökologische Schäden und 'Koexistenzversagen' aufgearbeitet, rechtsvergleichend vertieft und zu einem praktisch handhabbaren Modell ausgeformt werden.
Das Projekt "Gentechnik und oekologischer Landbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUR Institut für Umweltrecht GbR durchgeführt. Gutachterliche Stellungnahme zu dem Theama: 'Welche Ansprueche stehen einem oekologisch wirtschaftenden Landwirt gegen den auf seinem Grundstueck gentechnisch manipuliertes Saatgut fuer Rapsausbringenden Nachbarn zu, wenn es dadurch zu Uebertragungen gentechnisch veraenderter Erbinformationen kommt, die auf der Grundstuecksflaeche (z.B. Rapssamen im Boden) oder in der aufstehenden Feldfrucht des Oeko-Bauern nachgewiesen werden?'
Das Projekt "Grenzen der Normierbarkeit am Beispiel des Gentechnikrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Die Dissertation dient der empirischen Ueberpruefung der Steuerungsfaehigkeit ordnungsrechtlicher Vorgaben im Bereich der Gentechnik. Der Verfasser stellt zunaechst die Hauptstroemungen der Steuerungsdiskussion dar und gibt einen Ueberblick ueber das Gentechnikrecht. Sodann umreisst er Rahmen und Methodik seiner empirischen Untersuchungen. Am Ende des Erhebungszeitraums sollen die gefundenen Ergebnisse ausgewertet und ein Fazit bezueglich der Steuerungsfaehigkeit des Gentechnikrechts gezogen werden.
Das Projekt "Entwicklung und Erprobung eines Curriculums: Sicherheit in der Biotechnologie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DECHEMA - Deutsche Gesellschaft für Chemisches Apparatewesen, Chemische Technik, Biotechnologie und Umweltschutz e.V. durchgeführt. Immer mehr Arbeitnehmer sind in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Biotechnologie taetig. Dadurch waechst der Bedarf innerhalb verschiedener Personen- und Interessengruppen an einer speziellen Fachschulung 'Sicherheit in Biotechnologie'. Eine Anzahl von Richtlinien und Rechtsverordnungen verlangen den sicheren Umgang mit biologischen Agenzien im Labor- und Industriemassstab und die noetigen Fachkenntnisse auf diesem interdisziplinaeren Arbeitsgebiet (Gentechnikrecht). Ziel dieses Antrages ist es daher, die Entwicklung und Erprobung eines Curriculums: Sicherheit in Biotechnologie durchzufuehren. Dies wurde erreicht durch die Kooperation mit auf diesem Gebiet spezialisierten Hochschullehrern und Fachkollegen, den Berufsverbaenden, der Industrie sowie Institutionen, die im Bereich der Biotechnologie taetig sind. Entsprechend diesem Bedarf werden unterschiedliche Curricula erarbeitet, die dem jeweiligen Wissensstand der betreffenden Arbeitnehmer entsprechen.
Das Projekt "Arbeitspaket: Wohlfahrtökonomische Bewertung alternativer Regelungs- und Managementregime" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung durchgeführt. GeneRisk AB 6 führt eine verteilungssensitive wohlfahrtsökonomische Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) durch, um Daten und Empfehlungen für eine volkswirtschaftlich optimierte Ausgestaltung alternativer Regelungs- und Managementregime für den Problemkomplex Koexistenz bei Raps und Mais zu gewinnen. Es wird in AP 6.1 die ökonomische Bewertung von GVP-Risiken für Raps und Mais aus Sicht des Konsumentennutzens vorgenommen (Stated Preference Methode: Choice Modelling ; n=1100, bundesweite Querschnittsstudie, face-to-face Interviews, incl. qualitative Vorstudien und Pilotstudie n=250). AP 6.2 bündelt die betriebswirtschaftlichen Daten zu den Kosten alternativer Regelungsregime zum Koexistenzproblem. Eigene Daten werden jenseits des Zwischenhandels erhoben; die Daten aus vorgelagerten landw. Produktions- und Prozessschritten (AB 3 und AB 4) werden für die NKA aufbereitet. Im AP 6.3 werden die NKA sowie die aufbauenden Politikempfehlungen erarbeitet und abgestimmt. Die NKA-Ergebnisse sind für eine ökonomisch optimierte Anwendung und Ausgestaltung des Gentechnikrechts nützlich. Ca. 3 internationale Publikationen im Bereich Agrarökonomik, Umwelt- und Ressourcenökonomik werden erwartet.
Das Projekt "Geruchsreduktion von gebrauchten Kunststoffrezyklaten durch kontrollierte Bakterienkulturen in kreislaufgeführten Waschprozessen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Derzeit stellt die Kontamination der Kunststoffabfälle mit Geruchsstoffen ein großes Problem dar, vor allem, wenn die Kunststoffabfällen rezykliert und zur Herstellung neuer Produkte eingesetzt werden, da die Geruchswahrnehmung eines Produktes die Kaufentscheidung der Kunden stark beeinflusst. Im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens gilt es also, den Geruch von post-consumer Kunststoffabfällen und Rezyklaten weitgehend zu minimieren, um diese wiedereinzusetzen und einer wertvollen Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Momentan werden aber lediglich solche Kunststoffmaterialien recycelt, die eine hohe Reinheit und einen geringeren Verschmutzungsgrad aufweisen, wie z.B. PET-Flaschen, die über ein Pfandsystem getrennt erfasst werden und in einem aufwändigen Recyclingprozess zu einem hochwertigen PET-Recyclat verarbeitet werden. In der deutschen Verpackungsindustrie haben allerdings Folien mit 38,5% das größte Anwendungsgebiet. Um also langfristig höhere Recyclingquoten zu erreichen, ist es notwendig die großen Mengen an Folienabfällen aus post-consumer Abfällen zu recyclen. Das übergeordnete Ziel des Forschungsvorhabens bestand daher in der die Prüfung der Möglichkeit, geruchsaktive Substanzen oder die Verunreinigung, die zu Geruchsveränderungen in post consumer Folien führen, schon während der Kunststoffwäsche zu eliminieren, um eine Geruchsreduktion im Endprodukt Rezyklat zu erzielen. Das Schließen dieses Rohstoffkreislaufs durch einen innovativen Waschprozess soll das Recycling von post-consumer Folienabfällen effizienter, nachhaltiger und energiesparender gestalten. Industrielle Waschprozesse außerhalb der Recyclingbranche nutzen in letzter Zeit neben chemischen auch biologische Zusätze. Hier hat sich insbesondere ein biologischer Ansatz etabliert, bei dem das Waschwasser mit Bakterienimpflösungen (sogenannte 'PIP' - fortschrittliche probiotische Produkte) versehen wird. Die eingesetzten PIP Produkte gelten als sicher, FDA und EU Ecolabel zertifiziert und damit umweltfreundlich. Die einzusetzenden Bakterienlösungen enthalten neben natürlichen Spuren- und Nährstoffen ausschließlich Mikroorganismen der Risikogruppe 110, die nicht unter das Gentechnikrecht fallen. Es handelt sich dabei um keinen gefährlichen Stoff und ist nach ((EG)1272/2008) nicht kennzeichnungspflichtig. Die PIP Kultur verstoffwechselt organischen Schmutz aktiv und verhindert eine Umwandlung in riechende flüchtige Verbindungen bzw. kann auch, je nach Art des Mikroorganismus und Geruchssubstanz, geruchsbildende Mikroorgansimen verdrängen. Durch die Anreicherung der PIPs werden im Zuge dessen geruchsbildende Mikroorganismen weitgehend zurückgedrängt. Diese Methodik wird bereits erfolgreich eingesetzt in der Klinikhygiene, in Haushalt, Tiermast und Aquakultur, aber auch besonders in der industriellen Prozesswasseranwendung, beispielsweise in Kühltürmen und Klimaanlagen. Ein Einsatz in Recycling-Waschkreisläufen wurde bislang nicht untersucht. Der Lösungsansatz bestand darin, post-consumer Abfälle mit bakterienbeimpftem Wasser während der Kunststoffaufbereitung zu behandeln. Die gereinigten Kunststoffe wurden dazu olfaktorisch durch ein Testpanel bewertet und dem Stand der Technik gegenübergestellt. Die Antragsteller gehen davon aus, dass durch den Einsatz der Bakterien innerhalb der Kunststoffwäsche nur geringe Produktionsmehrkosten im Vergleich zu den bisherigen Prozessen verursacht werden. Die üblichen Waschtemperaturen können vermutlich mit dem Bakterieneinsatz reduziert werden. Des Weiteren werden keine hohen Investitionskosten erwartet, da sich das technische Prinzip der Waschanlagen nicht verändert wird.