The study has three main parts: After the introduction, section 4 explores whether and to what extent it is useful and feasible to have a single definition of geoengineering for governance purposes. section 5 analyses the existing governance of geoengineering in international law, with a brief overview of EU and German law. On this basis, section 6 develops specific regulatory options and proposals. We analyse why governance of geoengineering should be pursued and develop specific proposals how such governance should be designed. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2014.
Erstmals rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet – Forschung weiter möglich Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere sind ab sofort international verboten – erlaubt sind lediglich bestimmte Forschungsvorhaben. Das beschlossen die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls bereits am 18. Oktober 2013; die Beschlüsse sind nun öffentlich einsehbar. Die Vertragsstaaten müssen nun vor Beginn von Meeresdüngungs- und anderen Geo-Engineering-Aktivitäten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. „Die internationale Vereinbarung ist ein Meilenstein in der Kontrolle des Geo-Engineerings und regelt erstmals wirksam Experimente zur technischen Beeinflussung des Klimawandels. Dass die Neuregelung im Konsens angenommen wurde, unterstreicht die politische Bedeutung der neuen Vorschriften.“ sagt Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), das an den Verhandlungen intensiv beteiligt war. Die 43 Vertragsstaaten vereinbarten auch, neben der Meeresdüngung weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Alle Neuregelungen treten allerdings erst in Kraft, wenn sie von Zwei-Dritteln der Vertragsstaaten ratifiziert werden. Auslöser der langwierigen internationalen Verhandlungen war ein Antrag der Firma Planktos aus dem Jahr 2007. Diese plante vor den Galapagos-Inseln ein kommerzielles Meeresdüngungsprojekt durchzuführen, um den Klimawandel einzudämmen, obwohl die Wirksamkeit derartiger Eingriffe nicht belegt ist. Bis 2010 einigten sich die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls dann auf rechtlich unverbindliche Kontrollinstrumente solcher Projekte. 2012 wurde ein weiteres, höchst umstrittenes Düngungsprojekt vor der Westküste Kanadas durchgeführt. Die bisherigen Absprachen wurden allerdings vollständig missachtet – für die Vertragsstaaten ein wichtiger Grund, sich nun auf verbindliche Regelungen zu einigen. UBA -Vizepräsident Thomas Holzmann: „Das internationale Verbot kommerzieller Climate- und Geo-Engineeringaktivitäten und die wirksame Kontrolle der Forschungsprojekte ist völlig richtig. Wir wissen schlicht zu wenig über die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Aus Gründen der Vorsorge sollten wir Experimente an unserem Planeten nur streng kontrolliert zu Forschungszwecken und in kleinen Schritten zulassen. Die neuen Vorschriften des Londoner Protokolls tragen dem Rechnung – und sind so Vorbild für das internationale Umweltrecht allgemein.“ Eine wesentliche Neuerung der Beschlüsse ist, dass in Zukunft neben der Ozeandüngung auch andere marine Geo-Engineering Maßnahmen leichter einer Kontrolle unterstellt werden können. Die Neuregelung legt zudem Kriterien fest, die bei der Prüfung der Umweltauswirkungen zu berück¬sichtigen sind. Schließlich wurden erstmalig verbindliche Kriterien bestimmt, durch die Forschungsvorhaben von kommerziellen Aktivitäten unterschieden werden können. „Diese Kriterien können auch im Bereich des sonstigen Ressourcenschutzes helfen, negative Umwelteffekte fragwürdiger wissenschaftlicher Aktivitäten – etwa des angeblich wissenschaftlichen Walfangs durch Japan – zu verringern“, betont Thomas Holzmann. Stichwort Geo-Engineering: Der Begriff Geo-Engineering beschreibt Konzepte, die den Klimawandel durch großtechnische Eingriffe in die globalen ökologischen Abläufe zu bremsen versuchen. Eine viel diskutierte Methode ist die Ozeandüngung. Die Idee: Durch Zugabe großer Mengen von Eisenverbindungen in das Meerwasser wird eine großflächige Algenblüte erzeugt. Das in den Algen gebundene CO2 wird nach deren Absterben zum Meeresboden transportiert. Damit soll es in großen Ozeantiefen fest gebunden, der Atmosphäre entzogen und so nicht mehr klimawirksam sein. Derzeit bestehen allerdings breite Zweifel an der Wirksamkeit der Ozeandüngung. Der Bericht der 35. Vertragsstaatenkonferenz des London Protokolls enthält weitere Informationen zu den Verhandlungen (unter Section 4) und zu den entsprechenden Neuregelungen (unter Annex 4).
Klimaschutzstrategien folgen heute im Wesentlichen zwei Ansätzen. Erstens sollen Maßnahmen ergriffen werden, um durch den Menschen verursachte Treibhausgasemissionen zu vermindern. Zweitens sollen Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich Mensch und Umwelt an unvermeidbare Klimaänderungen anpassen können, durchgeführt werden. Seit einiger Zeit werden darüber hinaus in Literatur und Medien verstärkt Vorschläge diskutiert, dem Klimawandel durch großtechnische Eingriffe in die globalen ökologischen Abläufe entgegen zu wirken. Diese Maßnahmetypen werden unter dem Begriff Geo-Engineering zusammengefasst. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
In dieser Arbeit wird der Einfluss von sogenanntem stratosphärischen Geoengineering auf die Ozonschicht der Stratosphäre mit globalen Zirkulationsmodellen untersucht. Stratosphärisches Geoengineering soll einen globalen Abkühlungseffekt erzeugen, welcher der globalen Erwärmung entgegenwirken soll. Momentane Schätzungen gehen davon aus, dass dazu jährliche Injektionen in der Größenordnung von 1-10 Mt Schwefel notwendig sind. Diesen Schätzungen entsprechend werden Sensitivitätsstudien durchgeführt, die den Einfluss auf die Ozonschicht in Funktion der Injektionsrate und einiger Schlüsselparametern zu quantifizieren suchen. Die Ergebnisse zeigen einen sehr komplexen Zusammenhang zwischen den beteiligten Prozessen. Insbesondere dem Zusammenspiel zwischen den Strahlungseigenschaften des Sulfataerosols, der stratosphärischen Zirkulation, den Polarwirbeln, und der Ozon- und Aerosolchemie scheint eine Schlüsselrolle zuzukommen. Unsere Berechnungen ergeben, dass über den Subtropen durch chemische Effekte mit einer Zunahme der Ozonschicht um bis zu 5% zu rechnen ist, während über den Polargebieten und den gemäßigten Breiten vorwiegend eine Abnahme der Ozonkonzentration um bis zu 10% zu erwarten ist. Die Resultate sind jedoch mit großen Unsicherheiten behaftet, die eine korrekte Quantifikation der Implikationen des Geoengineering auf die Ozonschicht mittels Modellexperimenten als wenig wahrscheinlich erscheinen lassen. Veröffentlicht in Texte | 25/2016.
Das Umweltbundesamt empfiehlt Moratorium für Geo-Engineering-Maßnahmen Gegenwärtig setzt sich der Weltklimarat mit großtechnischen Klimaschutzmaßnahmen, bekannt als Geo-Engineering, kritisch auseinander. Aus Gründen der Vorsorge für die Umwelt betrachtet das Umweltbundesamt (UBA) derartige Vorschläge mit Vorbehalt. „Im Moment gibt es keine Technologie, die es uns erlaubt, die globale Erwärmung nachträglich zu begrenzen.“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Grundsätzlich berge Geo-Engineering viele Risiken und könne die notwendige Reduktion von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen keinesfalls ersetzen. „Wer die Klimaschutzziele wirklich erreichen will, muss die Emissionen weiter mindern.“, so Flasbarth. Zweifel sind auch angebracht, ob sich die Folgen derartiger großtechnischer Eingriffe in das komplexe Klimasystem überhaupt einschätzen lassen. Zudem ist die Wirksamkeit der Maßnahmen bisher nicht bewiesen. „Vor dem Hintergrund des noch sehr unzureichenden Wissens, das über die Wirkungen von Geo-Engineering vorliegt, empfiehlt das Umweltbundesamt ein Moratorium für die Anwendung solcher Technologien.“, erklärt UBA-Präsident Flasbarth. Mit dem vorliegenden Hintergrundpapier „Geo-Engineering - wirksamer Klimaschutz oder Größenwahn?“ gibt das Umweltbundesamt einen Überblick über die wichtigsten Ideen zum Geo-Engineering und legt Kriterien zu deren Bewertung vor. In Vorbereitung auf seinen nächsten Sachstandsbericht zu Klimaänderung im Jahr 2014 führt der Weltklimarat derzeit ein Expertentreffen zum Thema Geo-Engineering durch. Die im Fachjargon als Geo-Engineering bezeichneten großtechnologischen Vorschläge und Maßnahmen sollen die globale Erwärmung verringern. Die Vorschläge reichen von der Ausbringung von Schwefelaerosolen in die Atmosphäre über die Installation von Sonnensegeln im All und bis hin zur Düngung der Meere. Auch die dauerhafte unterirdische Speicherung von Kohlendioxid fällt unter den Begriff des Geo-Engineering. Das Umweltbundesamt hat die diskutierten Vorschläge geprüft und mögliche erhebliche Risiken und Nebenwirkungen sowie viele offene Fragen festgestellt. Welche Nebenwirkungen die Düngung der Meere auf die Umwelt hat, ist zurzeit genauso wenig abzusehen wie die Effekte, die zusätzliche Schwefelaerosole in der Luft auf die regionalen Klimasituationen und die stratosphärische Ozonschicht auslösen. Folglich lassen sich zahlreiche Sekundärwirkungen der Geoengineering-Maßnahmen zurzeit nicht in Gänze klären, geschweige denn vorhersehen. Sie können zusätzlich sogar irreversibel sein. Daher plädiert das Umweltbundesamt für restriktive Kriterien bei der Erforschung solcher Technologien. Von einem tatsächlichen Einsatz der Geoengineering-Maßnahmen solle im Rahmen eines Moratoriums gegenwärtig abgesehen werden. Laut den Verfechtern des Geo-Engineering stellen technische Lösung der Klimaproblematik einen Vorteil dar, weil die Menschen ihr Verhalten nicht oder nur in geringer Weise verändern müssten. Außerdem wären dann auch keine langwierigen internationalen Verhandlungen über Emissionsminderungen erforderlich. Das sind aber nur scheinbare Vorteile. Denn die Idee des Geo-Engineering - die globale Erwärmung mit großtechnischen Lösungen zu bremsen - setzt nicht bei den Ursachen des anthropogenen Treibhauseffektes an: den Emissionen von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen. Vielmehr soll das bereits erwärmte Klima im Nachhinein reguliert werden. Die meisten Geo-Engineering-Maßnahmen sind bisher aber nur in Laboren und in kleinskaligen Maßstäben ausprobiert worden. Für eine fundierte seriöse Bewertung fehlen detaillierte wissenschaftliche Untersuchungen. Die Wirksamkeit vieler Maßnahmen ist also in keiner Weise bewiesen. Die Vorschläge, großtechnische Eingriffe in das Klimasystem vorzunehmen, werden seit einiger Zeit von den Befürwortern als Alternative im Klimaschutz definiert. Mit der Cancun-Vereinbarung im Dezember 2010 erkennt die internationale Staatengemeinschaft erstmals offiziell das 2-Grad-Ziel zur Begrenzung der globalen Erwärmung in einer UN -Entscheidung an. Wie das Ziel erreicht werden kann, ist unter den einzelnen Ländern umstritten. Mit seinem aktuellen Hintergrundpapier ordnet das Umweltbundesamt Geo-Engineering in die aktuelle Klimapolitik ein und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Bewertet werden die Maßnahmen, soweit wissenschaftlich möglich, hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit, Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit. Schließlich formuliert das Umweltbundesamt Kriterien für die Bewertung durch politische Entscheidungsträger und gibt erste Empfehlungen zum Umgang mit dem Thema. Dessau-Roßlau, 22.06.2011
Solar radiation modification is highly controversial. The implementation of invasive geoengineering technologies would entail serious and largely unforeseeable ecological, and geopolitical risks. Considerable scientific disagreement exists around the extent of the risks, how they relate to increased risks of climate change, and whether uncertainties could be resolved. In expert workshops held in 2022 the scientific, technical, and geopolitical viability and desirability of SRM was discussed. This discussion paper presents a blended overview of the academic literature on solar geoengineering and the positions expressed at expert workshops, as well as personal assessments from the authors. Veröffentlicht in Climate Change | 18/2024.
Climate protection strategies today basically pursue two approaches: Firstly, measures should be taken to reduce anthropogenic greenhouse gas emisssions. Secondly, measures should be implemented that enable humans and the environment to adapt to unavoidable climate change. For some time, proposals for counteracting climate change through large-scale intervention in global ecological processes have also been the subject of increased debate in literature and the media. Such measures are grouped together under the term geoengineering. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
SRM ist höchst umstritten. Die Anwendung invasiven Geoengineerings würde schwerwiegende und unvorhersehbare ökologische und geopolitische Risiken mit sich bringen. In der Wissenschaft bestehen Meinungsverschiedenheiten über das Ausmaß der Risiken, deren Bezug zu den Risiken des Klimawandels und darüber, wie man den Unsicherheiten begegnen sollte. In Expert*innengesprächen in 2022 wurde die wissenschaftliche, technische und geopolitische Machbarkeit und Wünschbarkeit von SRM diskutiert. Dieses Diskussionspapier gibt einen Überblick über die wissenschaftliche Literatur zum solaren Geoengineering und die bei den Gesprächen vertretenen Positionen sowie persönliche Einschätzungen der Autor*innen. Veröffentlicht in Climate Change | 52/2024.
This final report of the project “Geoengineering: Mögliche Synergien und Effekte mit den Sustainable Development Goals”, outlines major questions around geoengineering technologies – both Carbon Dioxide Removal (CDR) and Solar Radiation Modification (SRM) – investigating its technical and environmental components as well as anchoring it in the context of a target-driven climate and sustainability politics. Based on these components, the report provides several recommendations for policy. Veröffentlicht in Climate Change | 53/2024.
Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere sind ab sofort international verboten – erlaubt sind lediglich bestimmte Forschungsvorhaben. Das beschlossen die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls am 18. Oktober 2013. Die Vertragsstaaten müssen nun vor Beginn von Meeresdüngungs- und anderen Geo-Engineering-Aktivitäten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. Die 43 Vertragsstaaten vereinbarten auch, neben der Meeresdüngung weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Alle Neuregelungen treten allerdings erst in Kraft, wenn sie von Zwei-Dritteln der Vertragsstaaten ratifiziert werden.