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3-9-4/2012 Uferlängswerke - Geotextilwälle

Bei der Errichtung bzw. Verstärkung von Dünen zum Zwecke des Sturmflutschutzes können beengte Platzverhältnisse dazu führen, dass Küstenschutzdünen nicht ihrem Sollquerschnitt entsprechend ausgebildet werden können. Für den Fall des drohenden vollständigen Abtrags der Düne im Sturmflutfall muss eine Zusatzkonstruktion die Funktion des Sicherheitsteils der Düne als letzte Barriere gegen Durchbruch übernehmen (vgl. "Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern", Themenheft 3-3/2013 Landesküstenschutzdünen Mecklenburg- Vorpommerns").

Teilvorhaben 4: NIR/VIS Technik und Tracer zur Kreislaufschließung bei GEOK

Das Projekt "Teilvorhaben 4: NIR/VIS Technik und Tracer zur Kreislaufschließung bei GEOK" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Tailorlux GmbH durchgeführt. Damit eine Kreislaufschließung bei GEOK gelingen kann, sind konsistent relevante Informationen zu Verwertungsmöglichkeiten bzw. der Eignung für eine werkstoffliche Aufbereitung vorzuhalten. Die Technologie von TAILORLUX bietet hier auf mehreren Ebenen Möglichkeiten zur Implementierung. TAILORLUX hat ein monolithisches VIS/NIR Handspektrometer entwickelt, mit denen sich Materialien chemometrisch oder über chemische Marker (s.g. TRACER) identifizieren lassen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden diese Technologien so modifiziert und weiterentwickelt, dass sie den Zwecken der Kreislaufschließung bei GEOK dienen. Für das ReUse und Recycling bedeutet dies eine Softwareerweiterung des Handgerätes und der Datenbank, um relevante Informationen, die nach einmaligen 'Einscannen' eines rückgebauten GEOKs eine Bewertung zulassen, für welchen Verwertungsweg das Material geeignet ist (Feldmessmethode). Hierfür werden die im Rahmen des Projektes gewonnen chemischen und mechanischen Materialparameter mit den chemometrischen Daten der Sensortechnik abgeglichen, um so einen Alterungsindikator ableiten zu können. Zusätzlich wird der Nutzen von Tracern innerhalb von Produkten aus R-GEOK geprüft. Hierfür erfolgt die Bereitstellung individueller chemischer Tracer zur Erstellung verschiedener Masterbatches die als Kodierung für die jeweiligen mitwirkenden Hersteller genutzt werden. Weiterhin erfolgt eine Produktionsbegleitung zur Sicherstellung der homogenen Einbringung und Beratungsleistungen zur Konfektionierung des Masterbatches. Ziel ist es u.a. eine Verknüpfung der digitalen Datenmanagementprozesse mit den Tracern zu erreichen, sodass Informationen zur Produktvergangenheit über die Rohstoffzusammensetzung hinaus hinterlegt werden können. Hierdurch soll eine Implementierung der Tracer-Technologie in den Qualitätssicherungsprozess für Sekundärmaterialien in GEOK geprüft werden.

Windpark Oldenbroker Feld V WEA 3

Kurzbeschreibung Bauleitplanung: Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 hat die Gemeinde Ovelgönne die Grundlage zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen zur Erweiterung des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld geschaffen. Als Grundlage des hier beantragten Windenergieanlagenstandortes dient die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 entsprechend der Zweckbestimmung eine Windenergieanlage (WEA 3) zu errichten. Windenergieanlage: Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 140 m und eine Gesamthöhe von 196 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: WEA-Nr. 3 WEA- Typ: Vestas V 112 Leistung [MW] 3,3/3,45 Koordinaten UTM (ETRS98): Rechtsw. 32.459.091; Hochw. 5.902.357 Gemarkung: Oldenbrok Flur (Fl.): Fl. 14 Flurstück: 23 Fundamentbau: Für die Gründung der Windenergieanlage wurde auf der Grundlage eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von rund 3,0 m unter GOK geplant. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt. Erschließung (Wegebau): Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15) genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Es ist für die Erschleißung dieses Standortes nicht erfoderlich neue Wege auf privaten Ländereien anzulegen. Alle Wege zur Erschließung sind in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut. Es wird erforderlich für die bestehenden Wege Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit zu ergreifen. Dies ist für die Wegeabschnitte erforderlich, die bis lang noch nicht für den Schwerlastverkehr ausgebaut sind. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Herstellung einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten Flächen auf ein Minimum beschränkt werden. Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen: Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B. LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen Flächen sind privatrechtlich gesichert.

Geovliesstoffe für den Wasserbau (G4W)

Das Projekt "Geovliesstoffe für den Wasserbau (G4W)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. An-Institut der Technischen Universität Chemnitz durchgeführt. Der Austrag von Mikroplastik aus Geokunststoffen für den Erd-, Verkehrswege- und Wasserbau stellt eine Wissenslücke dar. Als möglicher Einflussfaktor auf das Freisetzungspotential wurde eine innere Abrasion durch eingelagerte Sedimente identifiziert. Ziel des Vorhabens ist es, diesen Effekt zu bewerten und in seiner Relevanz gegenüber anderen Wirkmechanismen einzuordnen. Konstruktionsvarianten von Geovliesstoffen sollen auf ihre Wirkung gegen Emissionen in Folge innerer Abrasion bewertet werden.

Windpark Oldenbroker Feld V WEA 8

Bauleitplanung: Die Gemeinde Ovelgönne hat mit ihrer 25. Änderung des Flächennutzungsplanes eine bauleitplanerische Grundlage für die Erweiterung des Bestandsparks „Windpark Oldenbrokerfeld“ geschaffen. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Bereich der im Flächennutzungsplan mit Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ bereits ausgewiesenen Sonderbaufläche (südwestlich des Bestandsparks gelegen) eine weitere Windenergieanlage (WEA 8) zu errichten. Windenergieanlage: Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 142,5 m und eine Gesamthöhe von 198,5 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: WEA-Nr. 8 Koordinaten UTM (ETRS98) Gemarkung: Oldenbrok, Flur 4, Flurstück 57 Rechtswert: 32.457.422 Hochwert: 5.902.366 Fundamentbau: Für die Gründung der Windenergieanlage wurde aufgrund eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von 1,0 m unter GOK geplant. Die Anlage erhöht sich somit gegenüber der Standardgründung der Firma Vestas um 2,50 m. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt. Erschließung (Wegebau): Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15) genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Alle Wege zur Erschließung werden in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut und - wo erforderlich - bestehende Wege entsprechend ausgebessert bzw. Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit bestehender Wege ergriffen. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten Flächen sich auf ein Minimum beschränken. Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen: Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B. LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen Flächen sind privatrechtlich gesichert.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Vliestextilien GmbH durchgeführt. Durch Leistungsträger anwendungsnaher Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen sollen maschinenbautechnische und textiltechnologische Prinziplösungen für die Fertigung von supergroben Geogittern entwickelt werden, die der Bewehrung, Wasserspeicherung, verzögerten Versickerung, Dränage und zum Schutz des Mutterbodens gegen Erosionen dienen. Im Rahmen der Projektaufgaben soll ein Laborversuchsstand zur praxisnahen Erprobung der Herstellungstechnologie entstehen mit dem Ziel der Erstellung von Versuchsvarianten für mindestens zwei Erprobungsobjekte. Im Ergebnis der geplanten Untersuchungen zur Eignung und Verarbeitbarkeit von Produktabfällen aus der Leder- und Textilindustrie, möglichen Einbautechnologien, Betrachtungen zur Logistik, der Verlegung und dem Funktionsnachweis der Geogitter sollen Prinziplösungen für Geogitter entwickelt werden. Im Zeitraum vom 01.05.-30.11.2005 werden fünf Arbeitskomplexe bearbeitet, die bis zur Laborerprobung von Testlösungen gehen. Im Ergebnis der Forschung soll ein Prototyp entwickelt werden, der zukünftig zur Entwicklung eines neuen Produktes führen soll und damit neue Arbeitsplätze schafft.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. An-Institut der Technischen Universität Chemnitz durchgeführt. Ausgangspunkt ist eine neue Produktidee für die Anwendung innovativer Textilien im Böschungsbau. Zunehmende Bodenversiegelung und Abholzung vermindern das Speichervermögen des Bodens und verhindern die Regenwasserversickerung. Das fördert Erosionen und Überschwemmungen. Es soll ein kostengünstiges, einfaches textiles Geogitter geschaffen werden, das erlaubt, auf Böschungen Mutterboden aufzubringen, zu bewehren/stabilisieren, Wasser zu speichern und zu versickern, gegen Erosion zu schützen und zu begrünen (Anwendung auf steinigen Böschungen). Die extrem dicken Geogitter sollen Fäden mit Durchmessern bis 130 mm enthalten. Dabei werden industrielle textile Produktionsabfälle verwertet (Textil, Leder u.a.). Funktionsfähigkeit und -sicherheit sollen an Prinzipversuchen auf 2-3 Böschungen untersucht werden. Das Konsortium besteht aus sächsischen Partnern aus Textiltechnik, Maschinenbau, Geotechnik und Bauwesen. Die Arbeiten werden durch das Bauderzernat Chemnitz und Autobahnamt Sachsen unterstützt. Nutzen: Umsatzzuwachs 1 Mio. Euro pro Jahr, mindestens 5 Arbeitsplätze in der Textilproduktion; Effekte im Textilmaschinenbau, -recycling und Verkehrswegebau (Finanzierung aus öffentlichen Hand.)

Bau- und bauwerksbedingte Emissionen / Immission in Wasser, Boden und Luft

Das Projekt "Bau- und bauwerksbedingte Emissionen / Immission in Wasser, Boden und Luft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt. Veranlassung Für umweltverträgliches und nachhaltiges Bauen ist die Kenntnis der Freisetzung von (Schad-)Stoffen über den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke von besonderer Bedeutung. Bisher ist allerdings nicht ausreichend bekannt, welche Substanzen beim Einbau, Rückbau und während der Nutzung der Bauwerke freigesetzt werden und inwieweit diese Stoffe die Qualität von Wasser, Boden oder Luft negativ beeinflussen. Zur Untersuchung der Umweltverträglichkeit werden deshalb in diesem Vorhaben systematische Auslaugversuche mit verschiedenen Bauprodukten durchgeführt. Die freigesetzten Stoffe werden durch eine Kombination von chemischen und biologischen Analysen detektiert, identifiziert und hinsichtlich ihrer ökotoxikologischen Effekte untersucht. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden unter Berücksichtigung von Expositionsszenarien zudem praxisfähige Prüf- und Bewertungsverfahren für Bauprodukte entwickelt. Ziele - Analyse und ökotoxikologische Bewertung stofflicher Emissionen aus Materialien wie Beton, Geokunststoffe, Elastomere und Korrosionsschutzanwendungen im Stahlbau in Wasser und Boden - Untersuchung des Einflusses verschiedener Witterungseinflüsse auf die Bildung von Transformationsprodukten und die Stofffreisetzung - Aufstellen von Freisetzungsszenarien für Stoffe aus Bauprodukten - Entwicklung von Konzepten für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Bauprodukten - Aufbau einer Rechercheplattform für die Auswahl umweltfreundlicher Baustoffe/Baumaterialien Für die Errichtung von Verkehrsbauwerken wie z.B. Brücken, Schleusentore, Ufersicherungen oder Offshore-Windenergieanlagen werden verschiedenste Baustoffe verwendet. Dabei handelt es sich meist um komplexe, teils reaktive Formulierungen mit Zusatzmitteln und Prozesschemikalien. Für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene und Wasserstraße) gilt, dass viele Substanzen beim Bau, Ausbau, Betrieb und Rückbau in die Umwelt gelangen können. Die genaue chemische Zusammensetzung der Baustoffe ist allerdings oftmals nicht bekannt. Durch Verwitterungsprozesse (UV, Regen) können zudem auch unbekannte Transformationsprodukte gebildet und freigesetzt werden. Das Schwerpunktthema 204 des BMDV-Expertennetzwerks entwickelt Konzepte zur Untersuchung und Bewertung der Umweltverträglichkeit von Baustoffen hinsichtlich der Freisetzung von Substanzen und deren ökotoxikologischer Relevanz.

Teilvorhaben 5: Anbaugerät für den zerstörungsfreien Rückbau von GEOK

Das Projekt "Teilvorhaben 5: Anbaugerät für den zerstörungsfreien Rückbau von GEOK" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Tibatek GmbH durchgeführt. Damit eine Wiederverwendung (ReUse) von GEOK ermöglicht wird, sind diese möglichst schonend und zerstörungsfreirückzubauen. Momentan existieren nur Geräte für den vereinfachten Einbau von GEOK. TIBATEK wird im Rahmen des Projektes eine Ausbautraverse entwickeln. Diese soll sowohl flächige Produkte auf einer hydraulisch angetriebenen Welle aufrollen, als auch durch eine Vorreinigung durch Kehrwalzen die Bodenanhaftungen deutlich reduzieren. Die Traverse soll nach Projektende als Prototyp für alle gängigen Trägergeräte (z.B. Bagger oder Radlader) zur Verfügung stehen. Grundlage hierfür sind zunächst in Zusammenarbeit mit dem IWARU-I durchgeführte Halb-Maßstäbliche Untersuchungen zu geeigneten Vorreinigungsmechanismen sowie geeignete Befestigungstechniken für das Aufrollen der Produkte. Die Funktionalität wird in Großversuchen zum Rückbau geprüft und falls notwendig bis zur Praxistauglichkeit weiterentwickelt. Die hierbei gewonnen wirtschaftlichen Kennzahlen werden für ein Geschäftsmodell, welches den Fokus auf eine Wiederverwendung hierfür geeigneter GEOK-Produkte setzt, ausgewertet und implementiert.

Rechtsseitige Dammerneuerung an der Gehobenen Hase von der ehemaligen Schleuse I bis zum Biotop Rüsfort

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Betriebsstelle Cloppenburg – beabsichtigt, einen rechtsseitigen Dammabschnitt an der Gehobenen Hase in der Gemeinde Gehrde (Samtgemeinde Bersenbrück) zwischen der ehemaligen Schleuse I und dem Biotop Rüsfort (Bau-km 6+714 bis Bau-km 6+945) auf einer Strecke von ca. 235 m zu erneuern. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der bereits vorgenommenen Dammerneuerung an Gehobenen Hase zwischen Quakenbrück und Gehrde (Hase-km 79,5 bis Hase-km 86), die im Frühjahr 2021 fertiggestellt worden ist. Der Damm befindet sich in dem betroffenen Abschnitt in einem unbefriedigenden Zustand (u.a. Durchlässigkeit aufgrund lockerer Lagerung, steile Neigungen, fehlender Randgraben, Baumstümpfe im Kronenbereich). Im Rahmen der Maßnahme soll im geplanten Dammabschnitt eine Dammverbreiterung zur Gewährleistung der Standsicherheit erfolgen. Dazu soll die Dammstrecke teilweise bis zu 50 cm über Mittelwasserstand abgetragen und mit einer Neigung von 1:3 vollständig neu wiederaufgebaut werden. Das vorhandene Bodenmaterial soll wiederverwendet werden. Je nach Höhenlage des landseitigen Geländes werden rd. 6 m landwirtschaftliche Nutzfläche für die Herstellung des Dammes benötigt und überbaut. Weiterhin umfasst die Maßnahme die Erneuerung und Anlage eines Sickerwasser-Randgrabens sowie eines Dammverteidigungsweges auf einer Länge von 235 m und einer Breite von 4,50 m. Der Weg soll mit Mineralgemisch auf Geogitter befestigt und in Form von Schotterrasen eingegrünt werden. Weiterhin soll im Stationsbereich 6+780 am rechtsseitigen Ufer der Gehobenen Hase eine Dreiecksbuhne eingebaut werden, um eine gezielte Strömungslenkung in den Einlauf der Hase zu garantieren. Zusätzlich ist im Bereich 6+930 auf Höhe des Dammverteidigungsweges die dauerhafte Errichtung einer 700 m2 großen Lagerfläche und der Anschluss der Wegefläche an den vorhandenen Feldteilenweg vorgesehen. Temporäre Baustelleneinrichtungsflächen sollen im Bereich des Zufahrtsweges vom Feldteilenweg zum Hasedeich (rd. 200 m Länge und 5 m Breite) errichtet werden. Der NLWKN – Betriebsstelle Cloppenburg – hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Dammerneuerung dient der Herstellung und Erhaltung der Dammsicherheit und soll als Gewässerausbau gemäß § 67 Abs. 2 S. 3 WHG i. d. F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901), erfolgen. Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN – Direktion, Geschäftsbereich 6 – hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

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