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Biodiversitätsmonitoring Georgien

Georgien plant mit Unterstützung durch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) Deutschland den Aufbau eines Biodiversitätsmonitoringsystems. Dieses lehnt sich stark an das Schweizerische Modell an (BDM-CH). Wir haben den Auftrag, das Umweltministerium bei der Konzeption des BDM, der Operationalisierung der Indikatoren, dem Aufbau des Stichprobennetzes, der Schulung der MitarbeiterInnen und bei der Inbetriebnahme zu beraten und zu unterstützen.

BF 146/15: A New Approach for Rural Development in Georgia (LEADER - Georgien)

Multilaterale Wissenschaftskooperation zur Geoparkforschung im Südkaukasus, Teilvorhaben: Analyse sozio- ökologischer Entwicklungspotentiale in peripheren Regionen

Multilaterale Wissenschaftskooperation zur Geoparkforschung im Südkaukasus

Luftmessstation aus Sachsen-Anhalt steht bald

Halle (Saale), 29.07.2021 Luftmessstation aus Sachsen-Anhalt steht bald in der Hauptstadt der Republik Moldau Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unterstützt den Aufbau der moldawischen Luftgüteüberwachung mit einem Messcontainer und ausgesonderten, aber funktionstüchtigen Messgeräten. Die Geräte müssen im Rahmen der planmäßigen Erneuerung nach 10 Jahren Dauernutzung ersetzt werden. Der Messcontainer stand bis 2019 in Dessau am Albrechtplatz. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen musste der alte Standort dauerhaft aufgegeben werden. Für den neuen Messort war der Container zu groß. Nun wird er im Rahmen eines Projekts der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in der Moldawischen Hauptstadt Chișinău eingesetzt werden. Drei Fachleute des Umweltamts des Ministeriums für Landwirtschaft, Regionalentwicklung und Umwelt der Republik Moldau reisten dafür nach Magdeburg. Hauptanliegen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanzierten Projektes sind die nachhaltige Klima- und Umweltpolitik und der Aufbau nationaler Regelwerke in verschiedenen Ländern Osteuropas (u. a. Republik Moldau und Georgien). Das Projekt selbst ist Teil der Unterstützung durch die EU und eingebettet in das im Jahr 2017 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau, wobei die Priorität dabei im Aufbau nationaler Rechtsvorschriften zur Luftreinhaltung in Anlehnung an europäische Richtlinien und Standards liegt. Parallel dazu sollen die Grundlagen für eine messtechnische Überwachung der Luftqualität geschaffen werden. Das Landesamt für Umweltschutz hat sich bereiterklärt, diesen aufwendigen Prozess durch die Bereitstellung einer ausgesonderten Messstation aus dem Lufthygienischen Überwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) einschließlich Messtechnik zu unterstützen, da es bislang nur wenige Messwerte und Erkenntnisse zur Luftbelastung in Moldawien gibt. Ein weiterer Beitrag zur Unterstützung bestand in der Durchführung eines praktischen Trainings für die Fachleute aus Moldawien. Dieses fand vom 20. bis 23. Juli im Standort Magdeburg des LAU mit dem LÜSA statt. Dabei wurden sowohl allgemeine Grundlagen der Luftqualitätsüberwachung als auch praktische Einblicke in die Messtechnik und den Betrieb einer Luftmessstation vermittelt. Das Training erfolgte mit tatkräftiger Unterstützung durch den ehemaligen Leiter des LÜSA, Herrn Dr. Zimmermann (fungiert als Projektverantwortlicher), und Herrn Dirk Haase, einem Kollegen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen. Die für die Übergabe vorgesehene Messstation (ausgesonderte ehemalige Station Dessau) wurde zu diesem Zweck wieder in einen betriebsbereiten Zustand versetzt und mit der dafür vorgehaltenen Messtechnik ausgerüstet. Die Fachleute konnten somit direkt an der Technik trainieren, die später auch in der Republik Moldau zum Einsatz kommen wird. Die Präsidentin PRESSEMITTEILUNG Nr. 13/2021 E-Mail: Praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de Die Station wird im Oktober dieses Jahres in der Landeshauptstadt Chișinău an einem verkehrsnahen Standort aufgestellt werden. Die Vorbereitungen für die Herrichtung des Standortes werden in Kürze beginnen. Insofern verbleibt für die Techniker des LÜSA aktuell noch ausreichend Zeit für die Herstellung der Transportbereitschaft. Die Kosten für den Abtransport trägt die GIZ über Projektmittel. Die Inbetriebnahme der Station in Chișinău wird ohne Beteiligung des LÜSA erfolgen. Seitens des LÜSA werden für die Absicherung des ersten Betriebsjahres noch einige Ersatzteile, Verbrauchsmittel und Betriebsgase bereitgestellt. Insgesamt hat die Unterstützungsleistung des LÜSA folgenden Umfang. • • • • • Bereitstellung eines Messcontainers, Bereitstellung von Messgeräten für die wichtigsten Luftschadstoffe (Stickstoffdioxid, Ozon, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub), Bereitstellung von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien etc. für die Absicherung des Messbetriebes (mindestens ein Jahr), Betriebs- und Prüfgase (zwei Flaschen); Wissenstransfer, d. h. Einweisung der Stationsbetreuer (in Magdeburg) und Weitergabe von Unterlagen (z. B. Gerätehandbücher, Wartungsanweisungen). Somit unterstützt das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt aktiv im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten den Aufbau einer Luftqualitätsüberwachung in der Republik Moldau. Der Transfer einer einsatzbereiten Luftmessstation nebst der erforderlichen Technik stellt dabei gewissermaßen die Initialzündung für den Beginn der Messungen dar.

Die Gefahr ist weiterhin groß, die Afrikanische Schweinepest einzuschleppen

„Jede und jeder kann dazu beitragen, ein Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine hoch ansteckend und meist tödlich. Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt großes Leiden für die Tiere mit sich. Für das Ausbreiten der Krankheit ist vor allem der Mensch verantwortlich. Deshalb appelliere ich, Speisereste nicht in der Landschaft und nur in Abfallbehältnissen mit Deckel zu entsorgen, damit Wildschweine diese nicht fressen können“, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder. Vor allem in Osteuropa und Italien grassiert derzeit die Afrikanische Schweinepest (ASP). Durch das erhöhte Reiseaufkommen kann die Gefahr einer Einschleppung des Erregers steigen. Die verlustreiche und bekämpfungspflichtige Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulationen eingeschleppt werden, Verursacher ist in der Regel der Mensch. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig, in tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben. Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz warnt daher erneut davor, Lebensmittel aus Regionen mitzubringen, in denen die ASP vorkommt, wie zum Beispiel große Gebiete in Polen und Rumänien, aber auch in Kroatien, Italien, Griechenland und Ungarn. Insbesondere unachtsam in der Natur entsorgte Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten, bergen ein hohes Risiko. Werden diese Speisereste an Autobahnen, Landstraßen oder Wanderwegen entsorgt, können Wildschweine sie fressen, sich infizieren und die Tierseuche so verbreiten. Die Jägerschaft wird weiterhin gebeten, wachsam zu sein und Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine auf ASP zu beproben. Je früher eine Tierseuche erkannt wird, desto besser stehen die Bekämpfungschancen. Schweine haltende Betriebe werden gebeten, ihre Hygienemaßnahmen immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu gehört insbesondere keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchzuführen, den Zugang für betriebsfremde Personen zu beschränken, in den Ställen Schutzkleidung zu tragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern. Zudem sollten alle Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor Beginn der Tätigkeit darauf hingewiesen werden, auf keinen Fall Speisereste an Schweine zu verfüttern. Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige sowie verlustreiche Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen. ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich. Im Jahr 2007 wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Anschließend breitete sich das Virus nach Russland aus und drang 2014 in die Europäische Union ein. Darüber hinaus erreichte die Krankheit im August 2018 auch den größten Schweineproduzenten der Welt, China, und breitet sich nun in diversen asiatischen Ländern aus. Seit September 2020 ist auch Deutschland von der ASP im Wildschwein betroffen. Die Ausbruchsgebiete liegen entlang der polnischen Grenze in Brandenburg und Sachsen. Es existieren keine Impfstoffe gegen das Virus. Infizierte Tiere müssen getötet und unschädlich beseitigt werden. Hat diese Tierseuche eine Wildschweinpopulation erreicht, ist es schwierig bis unmöglich und extrem kostenintensiv das Virus wieder zu eliminieren. Aktuelle Ausbruchszahlen finden Sie hier: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/&nbsp ; Wichtige Regeln für Reisende und Touristen: Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Urlaub mit Entsorgen Sie Speisereste nur in geschlossenen Müllbehältern Verfüttern Sie keine Essensreste an Tiere Hinterlassen Sie keine Lebensmittelreste in freier Natur und halten Sie sich von Haus- oder Wildschweinen fern Berühren Sie keine Tierkadaver und melden Sie Kadaverfunde unverzüglich dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Verzichten Sie auf Jagdreisen in Risikogebiete und die Mitnahme von Jagdtrophäen; reinigen und desinfizieren Sie Ihre Ausrüstung gründlich

WD 8 - 048/17 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Die Tabelle gibt einen Überblick über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Staaten Europas. Land Landessprache hat Quelle keinen Verfas- Verfas- sungsrang sungsrang Albanien x Artikel 14 der Verfassung der Republik Albanien Belgien x Bosnien- x Novelle (Änderung) XXIX der Verfassung Herzegowina der Föderation Bosnien und Herzegowina Dänemark x Deutschland x Estland x Artikel 6 der Verfassung der Republik Estland Finnland x Abschnitt 17 der Verfassung der Republik Finnland Frankreich x Artikel 2 der Verfassung der Französischen Republik Georgien x Artikel 8 und Artikel 85 der georgischen Verfassung Griechenland x WD 8 - 3000 - 048/17 (08.12.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserin- nen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeord- neten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröf- fentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Irland x Artikel 8 der Verfassung der Republik Irland Island x Italien x Kroatien x Artikel 12 der Verfassung der Republik Kroatien Lettland x Artikel 4 der Verfassung der Republik Lettland Litauen x Artikel 14 der Verfassung der Republik Litauen Luxemburg x Artikel 29 der Verfassung des Großherzogtums Luxemburg Malta x Artikel 5(1) der Verfassung der Republik Malta Mazedonien x Novelle (Änderung) V (ersetzt Artikel 7) und Novelle (Änderung) VIII (ersetzt Arti- kel 48) der Verfassung der Republik Mazedonien Montenegro x Artikel 13 der Verfassung von Montenegro Niederlande x Norwegen x Österreich x Artikel 8 Bundes-Verfassungsgesetz der Republik Österreich Polen x Artikel 27 und 35(1) der Verfassung der Republik Polen Portugal x Artikel 9 und Artikel 11 der portugiesi- schen Verfassung Rumänien x Artikel 13 der rumänischen Verfassung Russland x Artikel 68 der Verfassung der Russischen Föderation Schweden x Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Schweiz x Artikel 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Serbien x Artikel 10 der Verfassung der Republik Serbien Slowakische x Artikel 6 der Verfassung der Republik Slowakischen Republik Slowenien x Artikel 11 der Verfassung der Republik Slowenien Spanien x Artikel 3 der Verfassung des Königreichs Spanien Tschechische x Republik Türkei x Artikel 3 der Verfassung der Republik Türkei Ungarn x Artikel H des ungarischen Grundgesetzes *** Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

CLIENT II: Technologien für den sicheren und effizienten Betrieb von Wasserreservoiren, Leitantrag; Vorhaben: Aufbau eines Kompetenzzentrums für Wasserkraftenergie am Enguri-Staudamm in Georgien

Biodiversität im Totholz - Grundlage für eine Verbesserung des nachhaltigen Schutzes von Buchenwäldern im Kaukasus und in Deutschland

Client II: Risikomanagement von Naturgefahren durch Monitoring und Risikomodelle in Swanetien (Georgien)

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