Das Heft Nr. 16 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ stellt das transnationale Projekt „Roll-out of Deep Geothermal Energy in North-West Europe“ (DGE-ROLLOUT) vor. Dieses untersuchte eines der vielversprechendsten tiefengeothermischen Reservoire in Nordwesteuropa (NWE), das Rhenoherzynische Becken. Ein wesentliches Ziel des Projektes war die grenzüberschreitende Charakterisierung der unterkarbonischen Kohlenkalk-Gruppe (und im Nachgang der devonischen Massenkalke) in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden, um die Standortsuche für künftige Geothermiekraftwerke zu erleichtern und um eine CO2-neutrale Wärmenutzung in NWE zu unterstützen. Durch das Zusammentragen und Auswerten des gemeinsamen Datenschatzes und durch die transnationale Erhebung neuer Daten aus Bohrungen und seismischen Kampagnen sollten Tiefe, Mächtigkeit, Struktur und Fazies dieses hydrothermalen Reservoirs charakterisiert und die bisher unbekannten tiefengeothermischen Potenziale der Karbonatgesteine im Rhenoherzynischen Becken ermittelt werden. [2020. 11 S., 3 Abb., ISSN 2510-1331]
Die Eavor Erdwärme Geretsried GmbH (kurz: Eavor GmbH) beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 703, Gemarkung Gelting. Die Flüssiggasanlage ist als Pufferspeicher für das Kältemittel des Geothermiekraftwerkes Geretsried vorgesehen, das auf demselben Grundstück errichtet werden soll. Betreiber des Geothermiekraftwerkes ist ebenfalls die Fa. Eavor GmbH. Die Baugenehmigung für das Geothermiekraftwerk wurde im Jahr 2022 erteilt. Das Geothermie-Kraftwerk wird mit einer ORC-Anlage betrieben, in der Isobutan als Arbeitsmedium zum Einsatz kommt. Für die Lagerung des Flüssiggases vor der Inbetriebnahme und zur Zwischenspeicherung bei Wartungsarbeiten soll der beantragte Lagerbehälter mit einem Nennvolumen von 220.000 l unterirdisch errichtet werden. Der maximal zulässige Füllstand des Behälters wird so begrenzt, dass eine gesamte Lagermenge von 111 Tonnen (85 % Lagervolumen) nicht überschritten wird. Die Tankanlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: - erdgedeckter Flüssiggaslagerbehälter mit 220.000 l Nenninhalt, - Übergabestation für Flüssiggas-Straßentankfahrzeuge, - Domschacht mit den Behälterarmaturen für alle Leitungsanschlüsse, - Druckerhöhungsanlage (Tauchpumpe) im Domschacht und - Rohrsystem bis ORC-Anlage. Im Normalbetrieb befindet sich der Großteil des Flüssiggases in der ORC-Anlage, deshalb stellt diese eine Nebeneinrichtung zur beantragten Lageranlage dar.
Die Firma FG Geothermie GmbH plant am Standort 84558 Kirchweidach, Erdlehen 7, auf dem Grundstück Fl.- Nr. 711 der Gemarkung Kirchweidach, die Errichtung und den Betrieb einer Isobutan-Versorgungsanlage für das Geothermie-Kraftwerk Kirchweidach. Dazu soll ein Isobutan-Lagerbehälter mit einem Nenninhalt von 100.000 l und einer Lagerkapazität von 49,87 t Isobutan errichtet und betrieben werden. Der Lagerbehälter dient als Speicher für das Arbeitsmedium des mit Thermalwasser aus Geothermie beheizten ORC-Prozesses (Organic Rankine Cyle). Die Flüssiggasversorgung der FG Geothermie GmbH dient der Lagerung von Isobutan als Nebenanlage zur ORC-Anlage des baurechtlich genehmigungsbedürftigen Geothermischen Kraftwerks Kirchweidach. Für das Vorhaben wurde beim Landratsamt Altötting eine immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach §§ 4 Abs. 1, 10 und 13 BImSchG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV und Nr. 9.1.1.1 Verfahrensart (G) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. v. m. Nr. 9.1.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Mit Schreiben vom 11.01.2021 hat die Eavor Erdwärme Geretsried GmbH für die geplante Erweiterung eines bestehenden Bohrplatzes sowie die Errichtung eines weiteren Bohrplatzes für das Abteufen von Geothermiebohrungen zum Zwecke der Errichtung eines Geothermiekraftwerkes im Aufsuchungsfeld ""Wolfratshausen"" vorgelegt. Die Unterlagen umfassen die Errichtung der zwei Bohrplätze sowie das Abteufen der Tiefbohrungen über 1.000 m Teufe. Für das Vorhaben war nach § 1 Nr.10a UVP-V Bergbau i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG mittels einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge hat. Für das Vorhaben ist somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die von dem Vorhaben betroffene Fläche umfasst insgesamt ca. 6.650 m², wovon ca. 1.000 m² auf die Erweiterung des bereits bestehenden Bohrplatzbereiches entfallen sowie ca. 5.650 m² auf die Errichtung des weiteren Bohrplatzes. Das Vorhaben umfasst insgesamt zwei Vertikalbohrungen, sowie 12 Horizontalbohrungen, welche aus den Vertikalbohrungen abgelenkt und entsprechend abgeteuft werden. Die Geothermiebohrungen werden in einem Zeitraum von ca. 30 Monaten bis in eine Tiefe von ca. 4.700 m (TVD) abgeteuft.
Das Unternehmen Erdwärme Chiemgau GmbH hat mit Schreiben vom 23.12.2019 die Errichtung eines Bohrplatzes und das Abteufen von Geothermiebohrungen zum Zwecke der Errichtung eines Geothermiekraftwerkes im Aufsuchungsfeld "Palling" beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung des Bohrplatzes sowie das Abteufen von 6 Tiefbohrungen mit über 1.000 m Teufe. Die von dem Vorhaben betroffene Fläche umfasst insgesamt ca. 2,03 ha, wovon ca. 0,9 ha auf den Bohrplatzbereich (Bohrturm- und Maschinenfundamente) entfallen. Die restlichen Flächen sind für Testwasserbecken sowie Lager- und Verkehrsflächen vorgesehen. Die Geothermiebohrungen werden in einem Zeitraum von ca. 2 Jahren bis in eine Tiefe von ca. 4.600 m (TVD) abgeteuft.
Das Unternehmen Geoenergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co KG hat mit Schreiben vom 29.07.2019 die Errichtung eines Bohrplatzes sowie das Abteufen von Geothermibohrungen zum Zwecke der Errichtung eines Geothermiekraftwerkes im Aufsuchungsfeld Törring beantragt. Die von dem Vorhaben betroffene Fläche umfasst insgesamt ca. 2,45 ha, wovon ca. 0,42 ha auf den inneren Bereich (Bohr- und Maschinenfundamente) und ca. 0,7 ha für das Wasserrückhaltebecken entfallen. Die restlichen Flächen sind Lager- und Verkehrsflächen. Die vier Bohrungen werden in einem Zeitraum von jeweils 4-5 Monaten bis in eine Tiefe von ca. 3.500 bis 4.300 m u. NN abgeteuft. Im Anschluss erfolgt eine Kurzzeittest in welchem 13.000 m³ Thermalwasser gefördert werden.
Das Unternehmen Geoenergie Rupertiwinkel GmbH beantragt mit Schreiben vom 16.09.2019 die Errichtung eines Bohrplatzes sowie das Abteufen von Geothermiebohrungen zum Zwecke der Errichtung eines Geothermiekraftwerkes im Aufsuchungsfeld "Ruperti II". Die von dem Vorhaben betroffene Fläche umfasst insgesamt ca. 1,01ha, wovon ca. 0,55 ha auf den Bohrplatzbereich (Bohrturm- und Maschinenfundamente) entfallen. Die restlichen Flächen sind für Testwasserbecken sowieLager- und Verkehrsflächen vorgesehen. Die vier Geothermiebohrungen werden in einem Zeitraum von ca. 2 Jahren bis in eine Tiefe von ca. 5.050 m (TVD) abgeteuft.
Die Stadtwerke München GmbH hat gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (4. BImSchV) und Nr. 1.2.3.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Fl. Nr. 931 der Gemarkung Brunnthal (Taufkirchner Straße 1, 85649 Brunnthal) die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage (BHKW) mit einer elektrischen Leistung von ca. 2,25 MW (Feuerungswärmeleistung ca. 5 MW) und dem Brennstoff Erdgas aus der öffentlichen Gasversorgung beantragt. Hauptzweck des BHKWs ist die Eigen-stromerzeugung für den Betrieb des bestehenden Geothermiekraftwerks. Die am BHKW anfallen-de Nutzwärme soll in das Fernwärmenetz Ottobrunn eingespeist werden. Für das Vorhaben war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit der Nr. 2 der Anlage 3 zum UVPG durchzuführen, da das Vorhaben unter der Nr. 1.2.3.2 der Anlage 1 zum UVPG in der Spalte 2 jeweils mit dem Buchstaben „S“ aufgeführt ist.
Die tiefe Geothermie ist integraler Bestandteil der Wärmewende und kann darüber hinaus einen signifikanten Beitrag zur Bereitstellung elektrischer Energie liefern Bislang unzureichend untersucht ist die Frage, in wie weit Geothermiebasierte Strom-Wärme-Systeme für eine flexible Deckung des Strombe-darfs, insbesondere der Bereitstellung von Regelleistung genutzt werden können, ohne negative Auswirkungen auf die Wärmeversorgung zu bedingen. Die Studie stellt fest, dass aus hydrogeochemischer Sicht ein flexibler Betrieb des Thermalwasserstroms für die Anlagenkomponenten und das Reservoir, gerade im Molassebecken weitgehend unbedenklich ist. Es ist festzuhalten, dass Erfassung von Messdaten und eine anlagenbezogene Bewertung unersetzlich ist. Die durchgeführte technische Analyse sowie die Simulation der Geothermieanlagen zeigen auf, dass das technische Potenzial der dauerhaften Bereitstellung von positiver und negativer Regelleistung für nahezu alle technischen Flexibilitätsoptionen, insbesondere für Bestandsanlagen gering ist. Ausnahme ist das technische Flexibilitätspotential für die Bereitstellung von positiver Regelleistung durch den Einsatz von Heißwasser- bzw. Thermalwasserspeichern. Hier ist das technische Potential als mittel bis groß einzuschätzen, jedoch steigt auch der technische Aufwand. Das technische Potenzial der positiven und negativen Regelleistungsbereitstellung mit eingeschränkter zeitlicher Verfügbarkeit (also in Zeitscheiben) ist hingegen für nahezu alle Flexibilitätsoptionen mittel bis groß. Folglich besteht ein di-rekter Einfluss der zeitlichen Verfügbarkeit auf das Potenzial der Regelleistungsbereitstellung; der technische Aufwand korreliert mit der Größe der Speichervolumina. Das Gesamtpotential der Regel-leistungsbereitstellung bleibt jedoch insgesamt auf niedrigem Niveau. Verglichen mit konventioneller Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zeigt die Geothermie eine sehr variable Stromkennzahl, wodurch eine sehr große Flexibilität zwischen Strom- und Wärmeerzeugung gewährleistet ist. Weiterhin sind die CO2-Emissionen pro erzeugter Energieeinheit deutlich positiver zu bewerten als bei fossil betriebener KWK. Die ökonomischen Bewertungen zeigen, dass unter aktuellem Preisniveau und Anwendung von technischen Flexibilitätsoptionen die Anlagen nur bedingt wirtschaftlich Regelleistung erbringen können. Anlagen im Bestand mit Unterstützung durch das Spitzenlast-Heizwerk können bereits heute durch Bereitstellung von positiver Sekundärregelleistung zusätzliche (geringe) Gewinne erwirtschaften. Bei Anlagen im Bestand ohne Modifikation bzw. der Erweiterung durch Wärmespeicher ist dies nicht der Fall. Die Verringerung des anzulegenden Werts für Strom aus Geothermie birgt eine verstärkte Ausnutzung des Flexibilitätspotentials und damit ökonomische Vorteile. Anlagen im Bestand und Anlagen mit Spitzenlast-Heizwerk können dann wirtschaftlich negative und positive Sekundärregelleistung vorhalten. Eine Bereitstellung von Flexibilität durch tiefe Geothermiekraftwerke, deren Stromerzeu-gung nach EEG vergütet wird, ist damit ohne zusätzliche Anreize mittelfristig nicht zu erwarten. Eine zeitliche Entkopplung der Stromproduktion von der Wärmenachfrage mit Hilfe von Wärmespeichern ermöglicht eine mehr strompreisorientierte Fahrweise des Geothermiebasierten Strom-Wär-mesystems. Das flexiblere Energiesystem reduziert dabei die Gesamtkosten mittels Maximierung der Erlöse durch Stromeinspeisung ins Netz zu Zeiten mit hohen Strompreisen. Zusätzliche elektrische Wärmeerzeuger (wie in dieser Untersuchung z. B. eine Wärmepumpe) werden bei sehr niedriger Residuallast und damit verbundenen geringen Stromkosten für die Wärmegewinnung eingesetzt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aktuell die Bereitstellung von Regelleistung durch Geothermiebasierte Strom-Wärme-Systeme aus hydrogeochemischer und technischer Sicht mit Einschrän-kungen möglich ist. Die zu erwirtschafteten Gewinne sind gering. Aufgrund der (bislang) geringen Anzahl von Geothermie-basierten Strom-Wärme-Systemen ist der systemdienliche Benefit ebenfalls als gering einzustufen. Quelle: Forschungsbericht
Die Firma Silenos Energy Geothermie Garching a. d. Alz GmbH & Co.KG beabsichtigt, an dem o. g. Standort als Nebenanlage zur ORC-Anlage des baurechtlich genehmigten Geothermischen Kraftwerks einen Isobutan-Lagerbehälter mit einer maximalen Lagerkapazität von 60 Tonnen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben ist immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage zur Lagerung von Stoffen nach Nr. 9.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Es wurde ein entsprechender Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. v. m. Nr. 9.1.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgenommen.
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