1927 wurde mit der Registrierung der wichtigsten geologischen Aufschlüsse in Sachsen begonnen; 1979 erschien die Veröffentlichung "Die geologischen Naturdenkmale in den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig" von H. Prescher. Diese Auflistung war die Bearbeitungsgrundlage für den Geotopschutz in Sachsen nach 1990 und führte zur Entwicklung des Geotopkatasters Sachsen. Die interne Datenbank enthält ca. 2000 Geotope mit Angaben zu Lokalität, Lage (Koordinaten), Messtischblatt, Schutzstatus u.a.. Eine lückenlose bildliche Darstellung in der Datenbank ist geplant.
GEOTOP ist ein Projekt, in dessen Ablauf 'Geotope' als für Forschung und Lehre wichtige steinerne Zeugen der Erdgeschichte erfasst, beschrieben, bewertet und ggf. unter Schutz gestellt werden.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Kartengrundlagen aus dem Themenbereich Geologie des Saarlandes dar.:Darstellung der Geotope im Saarland. Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur.
Der Geologische Dienst (Abteilung 6) im LfU nimmt in Schleswig–Holstein die fachbehördlichen Aufgaben des Geotopschutzes einschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zu Berichts- und Informationspflichten wahr. Dazu wird eine Datenbank geführt, in dem die bekannten geologisch schützenswerten Objekte (Geotope) dokumentiert werden. Diese Informationen sind als geologische Daten entsprechend Geologiedatengesetz zu veröffentlichen. Sie ergänzen die im Umweltportal abrufbare Geotopkulisse (räumliche Abgrenzung der Geotope).
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile.“ „Schutzwürdig sind die Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtlichen Schutzes bedürfen.“ „Geotopschutz ist der Bereich des Naturschutzes, der sich mit der Erhaltung und Pflege schutzwürdiger Geotope befasst. Die fachlichen Aufgaben der Erfassung und Bewertung von Geotopen sowie die Begründung von Vorschlägen für Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für schutzwürdige Geotope werden von den Geologischen Diensten der Länder wahrgenommen. Der Vollzug erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden.“ (Quelle der drei Zitate: Ad-hoc-AG Geotopschutz, 1996) Die Geologischen Dienste der Länder einigten sich auf ein einheitliches Vorgehen. In der Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland sind die Ergebnisse und Definitionen veröffentlicht. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie stellt in Niedersachsen die Liste der schutzwürdigen Geotope auf und berät die Naturschutzbehörden in Fragen des Geotopschutzes. Sinn dieser Bemühungen ist es, auch in Niedersachsen die wichtigsten Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu sichern.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile.“ „Schutzwürdig sind die Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtlichen Schutzes bedürfen.“ „Geotopschutz ist der Bereich des Naturschutzes, der sich mit der Erhaltung und Pflege schutzwürdiger Geotope befasst. Die fachlichen Aufgaben der Erfassung und Bewertung von Geotopen sowie die Begründung von Vorschlägen für Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für schutzwürdige Geotope werden von den Geologischen Diensten der Länder wahrgenommen. Der Vollzug erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden.“ (Quelle der drei Zitate: Ad-hoc-AG Geotopschutz, 1996) Die Geologischen Dienste der Länder einigten sich auf ein einheitliches Vorgehen. In der Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland sind die Ergebnisse und Definitionen veröffentlicht. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie stellt in Niedersachsen die Liste der schutzwürdigen Geotope auf und berät die Naturschutzbehörden in Fragen des Geotopschutzes. Sinn dieser Bemühungen ist es, auch in Niedersachsen die wichtigsten Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu sichern.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile.“ „Schutzwürdig sind die Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtlichen Schutzes bedürfen.“ „Geotopschutz ist der Bereich des Naturschutzes, der sich mit der Erhaltung und Pflege schutzwürdiger Geotope befasst. Die fachlichen Aufgaben der Erfassung und Bewertung von Geotopen sowie die Begründung von Vorschlägen für Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für schutzwürdige Geotope werden von den Geologischen Diensten der Länder wahrgenommen. Der Vollzug erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden.“ (Quelle der drei Zitate: Ad-hoc-AG Geotopschutz, 1996) Die Geologischen Dienste der Länder einigten sich auf ein einheitliches Vorgehen. In der Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland sind die Ergebnisse und Definitionen veröffentlicht. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie stellt in Niedersachsen die Liste der schutzwürdigen Geotope auf und berät die Naturschutzbehörden in Fragen des Geotopschutzes. Sinn dieser Bemühungen ist es, auch in Niedersachsen die wichtigsten Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu sichern.
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst. - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst. - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der „Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland“ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis „boegen“ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 10 |
| Land | 15 |
| Weitere | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 3 |
| Text | 3 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 6 |
| Offen | 11 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 20 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 10 |
| Keine | 4 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 17 |
| Lebewesen und Lebensräume | 20 |
| Luft | 3 |
| Mensch und Umwelt | 20 |
| Wasser | 4 |
| Weitere | 18 |