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Geotope in Niedersachsen (WMS Dienst)

Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile.“ „Schutzwürdig sind die Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtlichen Schutzes bedürfen.“ „Geotopschutz ist der Bereich des Naturschutzes, der sich mit der Erhaltung und Pflege schutzwürdiger Geotope befasst. Die fachlichen Aufgaben der Erfassung und Bewertung von Geotopen sowie die Begründung von Vorschlägen für Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für schutzwürdige Geotope werden von den Geologischen Diensten der Länder wahrgenommen. Der Vollzug erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden.“ (Quelle der drei Zitate: Ad-hoc-AG Geotopschutz, 1996) Die Geologischen Dienste der Länder einigten sich auf ein einheitliches Vorgehen. In der Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland sind die Ergebnisse und Definitionen veröffentlicht. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie stellt in Niedersachsen die Liste der schutzwürdigen Geotope auf und berät die Naturschutzbehörden in Fragen des Geotopschutzes. Sinn dieser Bemühungen ist es, auch in Niedersachsen die wichtigsten Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu sichern.

Geotope in Niedersachsen (WFS Dienst)

Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile.“ „Schutzwürdig sind die Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtlichen Schutzes bedürfen.“ „Geotopschutz ist der Bereich des Naturschutzes, der sich mit der Erhaltung und Pflege schutzwürdiger Geotope befasst. Die fachlichen Aufgaben der Erfassung und Bewertung von Geotopen sowie die Begründung von Vorschlägen für Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für schutzwürdige Geotope werden von den Geologischen Diensten der Länder wahrgenommen. Der Vollzug erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden.“ (Quelle der drei Zitate: Ad-hoc-AG Geotopschutz, 1996) Die Geologischen Dienste der Länder einigten sich auf ein einheitliches Vorgehen. In der Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland sind die Ergebnisse und Definitionen veröffentlicht. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie stellt in Niedersachsen die Liste der schutzwürdigen Geotope auf und berät die Naturschutzbehörden in Fragen des Geotopschutzes. Sinn dieser Bemühungen ist es, auch in Niedersachsen die wichtigsten Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu sichern.

Geotope in Niedersachsen

Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile.“ „Schutzwürdig sind die Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtlichen Schutzes bedürfen.“ „Geotopschutz ist der Bereich des Naturschutzes, der sich mit der Erhaltung und Pflege schutzwürdiger Geotope befasst. Die fachlichen Aufgaben der Erfassung und Bewertung von Geotopen sowie die Begründung von Vorschlägen für Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für schutzwürdige Geotope werden von den Geologischen Diensten der Länder wahrgenommen. Der Vollzug erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden.“ (Quelle der drei Zitate: Ad-hoc-AG Geotopschutz, 1996) Die Geologischen Dienste der Länder einigten sich auf ein einheitliches Vorgehen. In der Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland sind die Ergebnisse und Definitionen veröffentlicht. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie stellt in Niedersachsen die Liste der schutzwürdigen Geotope auf und berät die Naturschutzbehörden in Fragen des Geotopschutzes. Sinn dieser Bemühungen ist es, auch in Niedersachsen die wichtigsten Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu sichern.

Geologie - Geotope

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Kartengrundlagen aus dem Themenbereich Geologie des Saarlandes dar.:Darstellung der Geotope im Saarland. Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur.

Geotope in Schleswig-Holstein

Der Geologische Dienst (Abteilung 6) im LLUR nimmt in Schleswig–Holstein die fachbehördlichen Aufgaben des Geotopschutzes einschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zu Berichts- und Informationspflichten wahr. Dazu wird eine Datenbank geführt, in dem die bekannten geologisch schützenswerten Objekte (Geotope) dokumentiert werden. Diese Informationen sind als geologische Daten entsprechend Geologiedatengesetz zu veröffentlichen. Sie ergänzen die im Umweltportal abrufbare Geotopkulisse (räumliche Abgrenzung der Geotope).

gesetzlich geschützte Geotope, Flächen

- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.

Scriptum 9: Geotopschutz im Ballungsgebiet. 5. Internationale Tagung der Fachsektion Geotopschutz der Deutschen Geologischen Gesellschaft 16. - 19. Mai 2001 in Krefeld. Tagungsband - PDF

Das Heft Nr. 9 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ wurde anlässlich der 5. Internationalen Tagung der Fachsektion Geotopschutz der Deutschen Geologischen Gesellschaft, die vom 16. bis 19. Mai 2001 in Krefeld stattfand, herausgegeben. Der Tagungsband beinhaltet die ausführlichen Textfassungen sämtlicher Vorträge, die auf der Veranstaltung präsentiert wurden. [2002. 166 S., 127 Abb., 6 Tab., 3 S. Anh.; ISSN 1430-5267]

Scriptum 8: Geotopschutz im Ballungsgebiet. 5. Internationale Tagung der Fachsektion Geotopschutz der Deutschen Geologischen Gesellschaft 16. - 19. Mai 2001 in Krefeld. Vortragskurzfassungen und Exkursionsführer - PDF

Das Heft Nr. 8 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ wurde anlässlich der 5. Internationalen Tagung der Fachsektion Geotopschutz der Deutschen Geologischen Gesellschaft, die vom 16. bis 19. Mai 2001 in Krefeld stattfand, herausgegeben. Das Heft beinhaltet Vortragskurzfassungen und einen Exkursionsführer. [2001. 115 S., 54 Abb., 1 Tab.; ISSN 1430-5267]

gesetzlich geschützte Geotope, punktförmige Objekte

- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst. - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.

gesetzlich geschützte Geotope, linienförmige Objekte

- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst. - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.

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