Re-Use Berlin führt regelmäßig Fachdialoge zu verschiedenen Themen im Bereich Wiederverwendung durch. Hier können Sie Informationen zu vergangenen und geplanten Fachdialogen einsehen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 25. Februar 2025 , 14:00 bis 17:00 Uhr, zu einem Fachdialog ein, bei dem rund 40 teilnehmende Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft über Potenziale und Herausforderungen der Sharing Economy diskutierten. Im Fokus standen Fragen zu Finanzierung, gesellschaftlicher Akzeptanz und politischer Unterstützung, um gemeinschaftliches Teilen langfristig zu etablieren. Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz lud am 10. Oktober 2023 , 10:00 bis 13:00 Uhr, zu einem Online-Fachdialog ein, in dem die Vielfalt der vorhandenen kreativen Ansätze zur Förderung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren präsentiert wurde. Das breite Spektrum der vorgestellten zirkulären Lösungen reichte vom klassischen Gebrauchtwarenhandel über Modelle des Tauschens und Teilens, öffentlich und privat, digital und analog, von lokalen bis hin zu großskaligen Ansätzen. Ziel war es, zu erkunden, wo Chancen für gegenseitiges Lernen und Kooperationen liegen, aber auch, was strukturelle Widersprüche sein können. Anhand der Praxisbeispiele sollten sowohl bestehende Hemmnisse als auch Potenziale und wesentliche Elemente für eine erfolgreiche Stärkung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren diskutiert werden. Dazu bot die Veranstaltung an mehreren Stellen Raum für Fragen und Diskussion . Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 6. Juni 2023 zum Online-Fachdialog „Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni“ ein, in dem Maßnahmen zur Förderung der Reparatur auf lokaler Ebene am Beispiel von Netzwerken und Boni diskutiert wurden. Dabei wurden bestehende Netzwerke und Good-Practice-Beispiele für Kooperation und Reparaturboni vorgestellt und mögliche Erfolgsfaktoren und Herausforderungen aufgezeigt. Zudem erfolgte ein Austausch dazu, welche politischen Rahmenbedingungen zur Stärkung des Reparatursektors notwendig sind. Rund 50 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Stiftung Initiative Mehrweg veranstalteten am 27. Februar 2023 einen Online-Fachdialog zum Thema Mehrweg-Transportverpackungen, in dem die Potenziale, Herausforderungen und Elemente für die Ausweitung von Mehrwegtransportverpackungen zusammen mit Expertinnen und Experten aus Handel, Logistikbranche, Zivilgesellschaft und Politik diskutiert wurden. Rund 60 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Zu einem Online-Fachdialog über die Umsetzung von Re-Use- und Recyclingmaßnahmen bei Dämmstoffen hatten am 25. November 2022 die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel eingeladen. Weitere Informationen Im Rahmen der Berliner Re-Use Initiative veranstalteten die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Kunsthochschule Berlin-Weißensee am 1. Dezember 2021 den Online-Fachdialog „Re-Use von Textilien – Auf dem Weg in eine zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Ca. 80 Teilnehmer*innen und Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft tauschten sich zu ökologischen Potentialen, Elementen und Visionen sowie Praxisbeispielen und Handlungsbedarfen einer zirkulären Textilwirtschaft in Berlin aus. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 11. November 2021 fand der Online-Fachdialog „Einsatz von runderneuerten Reifen“ statt, organisiert von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), Fachverband Recycling von Reifen und Gummi. Gemeinsam mit mehr als 40 Teilnehmer*innen diskutierten Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft ökologische Potentiale, Handlungsbedarfe, technische Möglichkeiten und verschiedene Einsatzzwecke für die Runderneuerung von Lkw-Reifen. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 6. Oktober 2021 haben die Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel einen digitalen Fachdialog über Re-Use- und Recyclingmöglichkeiten von Dämmstoffen durchgeführt. Dabei wurden erste Erfahrungen zum zirkulären Bauen für Dämmstoffe vorgestellt und ausgetauscht. Das Land Berlin plant zukünftig nur noch wiederverwendbare und recycelbare Dämmstoffe bei öffentlichen Bauvorhaben einzusetzen. Für die Ressourcenwende in dem Bausektor kommt diesem Projekt eine wichtige Rolle zu. Der digitale Fachworkshop am 15. Juli 2021 stellte die Wiederverwendung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen im Rahmen der Neubaumaßnahme von Gebäuden der Kirchengemeinde zu Staaken dar. Dabei wurden Eindrücke und Erfahrungen aus dem Rückbau geschildert, Herausforderungen mit der Wiederverwendung angesprochen und über Improtheater gebrauchte Bauteile und Einrichtungsgegenstände vorgestellt, die über eine Auktion in die Wiederverwendung kommen sollen und ersteigert werden können. Schwindende Rohstoffvorräte und steigende Abfallmengen zeigen, dass ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Rohstoffen und Abfällen notwendig ist: weg vom Prinzip „nehmen, nutzen, entsorgen“ hin zum zirkulären Wirtschaften. Etwa 60 Prozent der Berliner Ressourcen werden in der Bauwirtschaft verbraucht. Daher war es das Ziel des Online-Fachdialogs vom 6. Oktober 2020 , Akteure aus der Baubranche, aus Initiativen, Baumärkten, Abbruch- und Entsorgungsunternehmen für einen Überblick und Austausch zu ihre Erfahrungen aus der Praxis zusammenzubringen. Diskutiert wurde, wie Re-Use im Bauwesen und bei Einrichtungsgegenständen vorangebracht werden kann und welche Hemmnisse es dabei zu überwinden gilt. Die rund 80 zugeschalteten Teilnehmer*innen nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Am Online-Fachdialog am 24. September 2020 haben mehr als 60 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer teilgenommen. Nach dem vom Berliner Senat beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 sollen die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien ausgebaut werden, um Stoffkreisläufe zu schließen. 14 Expertinnen und Experten aus verschiedensten Bereichen und Branchen präsentierten und diskutierten in einem vielseitigen Programm aus jeweils ihrer Perspektive den aktuellen Status Quo der Retouren-Problematik im Bekleidungssektor sowie Potenziale und mögliche Ansatzpunkte, um mit entstandenen Retouren umzugehen bzw. sie zukünftig zu reduzieren oder zu vermeiden. Das Potenzial für eine längere Nutzungsdauer von IKT-Geräten ist insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen groß. Das Land Berlin hat das Ziel, die Wiederverwendung konsequent auszubauen. Hauptanliegen des Online-Fachdialogs am 27. August 2020 war deshalb, Akteure zusammenzubringen, um die Aufarbeitung, Beschaffung, Reparatur und Wiederverwendung von gebrauchten IKT-Geräten in Berlin gemeinsam voran zu bringen und zu etablieren. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Re-Use-Praxis diskutierten Studienergebnisse, Strategien und ihre Erfahrungen.
Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern Die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern steigt weiterhin. Dies gilt vor allem für Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologien. Aber auch bei "klassischen" Gütern wie Pkw, Geschirrspülmaschine oder Mikrowellenherd nimmt der Bestand zu. Das Haushaltseinkommen ist der zentrale Einflussfaktor für den Ausstattungsgrad. Gebrauchsgüter: Bestand wächst Die Zahl verschiedener Gebrauchsgüter wie Haushaltsgroßgeräte, Pkw oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nimmt in Haushalten weiter zu. Insbesondere bei IKT-Produkten wie Flachbildfernsehern oder mobilen PCs ist die Zahl von Haushalten, die diese Güter besitzen, von 2011 bis 2021 deutlich angestiegen (siehe Abb. „Entwicklung der Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern“). Aber auch Geschirrspülmaschinen oder Wäschetrockner gibt es in immer mehr Haushalten. Rückgängig sind hingegen Haushalte mit stationären PCs, Digitalkameras und Gefriergeräten (Einzelgeräten). Private Haushalte: Mehr Haushalte brauchen mehr Güter Die Zahl der privaten Haushalte nahm von 1991 bis 2020 kontinuierlich auf 40,5 Mio. Haushalte zu (siehe Abb. „Entwicklung der privaten Haushalte“). Der Zuwachs beschränkte sich jedoch auf Einzel- und Zweipersonen-Haushalte, während die Zahl der Drei- und Mehrpersonen-Haushalte sank. Mit der Zunahme von Haushalten steigt auch bei gleichbleibendem Ausstattungsniveau der Bedarf an Gebrauchsgütern zur Haushaltsausstattung (Kühlschrank, Waschmaschine, Fernsehgerät, Pkw etc.) und damit steigt auch die Ressourceninanspruchnahme durch diese Gütergruppen. Ausstattungsgrade: Mehr Güter gehören zur Grundausstattung Der Ausstattungsgrad als relative Größe gibt an, in wie viel Prozent der Haushalte entsprechende Gebrauchsgüter vorhanden sind. Kühlschränke, Mobiltelefone oder Flachbildfernseher mit Ausstattungsgraden von deutlich über 90 Prozent sind demnach in fast allen Haushalten vorhanden (siehe Abb. “Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Pkw und weißer Ware“ und Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT“). Bei Letzteren haben sich – wie bei anderen IKT-Produkten auch – die Ausstattungsgrade in den vergangenen Jahren sehr dynamisch erhöht. Aber auch bei Haushaltsgroßgeräten wie Geschirrspülmaschinen oder Mikrowellengeräten stieg der Ausstattungsgrad in den vergangenen Jahren weiter an. Dies bedeutet, dass das Wachstum der Haushalte mit diesen Gebrauchsgütern über dem Wachstum der Zahl der Haushalte insgesamt liegt. Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Pkw und weißer Ware (2007, 2014, 2021) Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einfluss des Einkommens: Mehr Geld, mehr Güter Bei den betrachteten Haushaltsgütern gilt ausnahmslos, dass Haushalte mit höherem Nettoeinkommen einen höheren Ausstattungsgrad mit Haushaltsgütern haben. Dies gilt für Haushaltsgroßgeräte und Fahrzeuge (siehe Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Fahrzeugen und weißer Ware nach Einkommensklassen“) wie auch für IKT-Geräte (siehe Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT nach Einkommensklassen“). Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Fahrzeugen und weißer Ware nach Einkommensklassen Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT nach Einkommensklassen Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ausstattungsbestand: Gemeinschaftliche Nutzung rückläufig Der Ausstattungsgrad macht keine Aussagen darüber, ob ein Haushalt z. B. mehr als einen Pkw oder Laptop besitzt. Diese Information findet sich im Ausstattungsbestand , der auch Mehrfachausstattungen erfasst (siehe Abb. „Ausstattungsbestand privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern“). Der Ausstattungsbestand ist immer größer oder gleich dem Ausstattungsgrad. Vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Produkte), aber auch beim Pkw wird die ehemals gemeinschaftliche Nutzung (ein Gerät pro Haushalt) durch einen individuellen Produktbesitz abgelöst.
Wohin mit dem Elektroschrott? Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend entsorgen und kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch der Handel nimmt alte Geräte kostenlos zurück. Denn das Recycling der Rohstoffe, die in den Geräten stecken, schont Umwelt und Klima. Der "International E-Waste Day" macht am 14. Oktober 2021 auf die richtige Entsorgung aufmerksam. Wo können Elektroaltgeräte zurückgegeben werden? Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine sperrmüllbegleitende Abholung der Elektroaltgeräte angeboten. Alle Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll. Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel . In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Für „Wärmeüberträger“ (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), „Bildschirmgeräte“ (mit einer Oberfläche von größer 100 Quadratzentimeter z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 Zentimeter („Großgeräte“) müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten. Für Lampen und Geräte kleiner gleich 50 Zentimeter („Kleingeräte“ und „kleine IT-Geräte“) müssen Online- und Versandhändler zudem verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten anbieten. ( Weitere Gerätebeispiele finden Sie hier. ) Übrigens: Vertreiber und Hersteller dürfen auch freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich freiwillig an der kostenlosen Rücknahme beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten. Die Altgeräte zurücknehmenden Händler und Hersteller sind zudem verpflichtet über die von ihnen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten zu informieren, z.B. vor Ort, online oder schriftlich zur Warensendung. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Händler oder Hersteller! Vor der Rückgabe sollten Lampen (Leuchtmittel) und bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus – soweit möglich – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus . Achtung! Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an gewerbliche Sammler, wie zum Beispiel Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, ab. Diese sind in der Regel nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Woran sind Elektrogeräte, Sammel- und Rücknahmestellen zu erkennen? Sie erkennen Elektrogeräte an der " durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern " auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung. Achtung! Es gibt Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektr(on)ischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten. Wo immer Sie die Zeichen „Elektrogeräte Rücknahme“ oder „ Batterie Rücknahme “ (s. Abbildungen unten) sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Elektrogeräte beziehungsweise Batterien zurückgeben kann. Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden? In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima . Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW -haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade. Durch die bestehenden und den weiteren Ausbau der flächendeckenden Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte sollte der gesetzeskonformen Rückgabe jedoch bereits jetzt nichts im Wege stehen. Was passiert mit den Altgeräten? Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland ungefähr 340 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z.B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet. „Lass los – Auch wenn es weh tut. Entsorge deinen E-Schrott auf dem Wertstoffhof oder im Handel!“ und „Mach es einfach: Entsorge deinen E-Schrott jetzt.“ Mit diesen Slogans macht auch die Öffentlichkeitskampagne „PlanE: E-Schrott einfach & richtig entsorgen“ im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auf die Entsorgung von alten Elektrogeräten aufmerksam. Mehr Infos und kostenfreies Kommunikations- und Downloadmaterial auf der Projektwebseite: www.e-schrott-entsorgen.org
Landesweiter Kampagnenstart ?Sicher wohnen mit Einbruchschutz?Am Dienstag, 23.10.2018, eröffnete der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Holger Stahlknecht, in Barleben die Bannerkampagne rund um das Thema Einbruchschutz. Im Jahr 2017 wurden landesweit laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2.715 Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls registriert. Damit ist erstmals nach zuvor sieben Jahren der Steigerung in 2017 ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen. Eine Herausforderung für die polizeiliche Arbeit liegt in der Professionalität der überregionalen oder länderübergreifenden agierenden Täterbanden. Einbruchskriminalität gehört zu den besonders belastenden Ereignissen für die Betroffen. Nach einem Wohnungseinbruch weisen die Opfer vielfältige psychische Belastungen auf und verarbeiten oftmals langfristig die negativen Erlebnisse.Laut der PKS des Polizeireviers Harz wurden im Jahr 2017 für den Landkreis Harz insgesamt 209 Wohnungseinbruchsdiebstähle registriert, davon 76 Einbrüche in Einfamilienhäuser und 133 Einbrüche in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern. Des Weiteren wurden insgesamt 544 Kellereinbrüche angezeigt.Ziel dieser Kampagne soll sein, durch Einbau effektiver Sicherheitstechnik und erhöhter Wachsamkeit hinsichtlich einfacher Sicherheitsmaßnahmen sowie die Bereitschaft zur Nachbarschaftshilfe, Einbrüche zu verhindern.Insgesamt werden im gesamten Landkreis Harz zehn Banner mit dem Hinweis ?Sicher wohnen mit Einbruchschutz? an bestimmten Standorten bis März 2019 angebracht.Ein kostenloses Angebot des Polizeireviers Harz zur technischen Beratung rund um die Sicherheit Ihres Hauses oder Ihres Wohnbereiches kann jederzeit angefragt werden unter: Tel.:03941/25058.Am heutigen Tag wurde gemeinsam mit der Mitarbeiterin Frau Jacqueline Scholz und dem Polizeibeamten Uwe Raugust für den Zeitraum vom 29.10.2018 bis zum 19.11.2018 eines der Spannbänder im Bereich des Wertstoffhofs Halberstadt, Am Sülzegraben, angebracht. Diebesgut: Bargeld, Schmuck und IT-GeräteHedersleben ? In der Zeit vom 27.10.2018, 14.00 Uhr bis zum 28.10.2018, 11.15 Uhr, drangen unbekannte Täter gewaltsam in ein Einfamilienhaus in der Halberstädter Straße ein. Auf der Suche nach möglichem Diebesgut durchsuchten sie sämtliche Schränke. Zu dem Diebesgut zählen unter anderem diverser Schmuck, mehrere tausend Euro Bargeld und IT-Geräte. Die Diebe nutzten die Abwesenheit der Bewohner und konnten unerkannt mit ihrer Beute vom Tatort flüchten. Nach ersten Erkenntnissen entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro.Sachdienliche Hinweise zu dem Einbruch oder den Tätern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.Pkw-EinbruchHalberstadt ? Am 29.10.2018, in der Zeit von 07.30 Uhr bis 07.36 Uhr, brach ein unbekannter Täter in einen gesicherten abgestellten Pkw VW Passat in der Wilhelm-Külz-Straße ein. Eine Augenzeugin bemerkte den Einbruch, durch das Auslösen der Alarmanlage des Fahrzeuges. Sie konnte im Nahbereich des Tatortes eine männliche Person, ca. 170 cm groß, von schlanker Gestalt mit einer schwarzen Jogginghose und einer Kapuzensweatjacke (mit grauer Kapuze und schwarzen Ärmeln) bekleidet, feststellen. Der unbekannte Mann war mit einem schwarz-roten Mountainbike unterwegs. Aus dem Pkw entwendete der Dieb eine schwarze Geldbörse mit diversen persönlichen Dokumenten sowie drei EC-Karten.Sachdienliche Hinweise zu dem Einbruch oder dem Täter erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.Einbruch in GrundschuleHedersleben ? In der Zeit vom 26.10.2018, 13.30 Uhr bis zum 29.10.2018, 05.30 Uhr, drangen unbekannte Täter in eine Grundschule in der Magdeburger Straße ein. Die Täter gelangten durch das Aufhebeln einer Nebentür in die Räumlichkeiten der Schule. Auf der Suche nach möglichem Diebesgut brachen sie im Schulobjekt insgesamt sechs weitere Innentüren auf. Aus zwei Klassenräumen entwendeten sie IT-Technik.Sachdienliche Hinweise zu dem Einbruch oder den Tätern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293. Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier Harz PressebeauftragterPlantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de Einbruch in Räumlichkeiten der Post ? Diebe entwendeten Briefmarkenset im höheren dreistelligen BereichHalberstadt ? In der Nacht des 24.10.2018 zum 25.10.2018 brachen unbekannte Täter in ein Firmenobjekt in der Siedlungsstraße in Halberstadt ein. Sie konnten über ein aufgehebeltes Fenster in die Räumlichkeiten gelangen. Dort durchsuchten sie mehrere Räume und wurden fündig. Die Firma hat Räumlichkeiten an die Post untervermietet, so dass die Täter Brief-marken in einem höheren dreistelligen Bereich entwenden konnten.Die Polizei bitten nun um Zeugenhinweise und fragt: Wer hat in der Nacht auffällige Personen zur besagten Zeit in Tatortnähe gesehen, die mit dem Einbruch in Verbindung gebracht werden können?Nach Brötchendiebstahl in HaftQuedlinburg ? Einem Hotelbetreiber kam die Frau am Frühstücksbuffet bekannt vor. Diese steckte sich am 26.10.2018 gegen 06:15 Uhr gerade ein Brötchen in ihren Einkaufsbeutel, als der Mann die Frau ansprach und festhielt. Die Frau hatte einige Tage zuvor sich in dem Hotel eingemietet und ohne die Rechnung zu begleichen das Weite gesucht. Dies nennt man Einmietbetrug. Die Frau war der Polizei keine Unbekannte. Sie gab sich zunächst mit falschen Personalien aus. Schnell stellte sich heraus, dass die Frau bereits per Haftbefehlt gesucht wird. Außerdem wird gegen sie wegen mehrerer Betrugsstraftaten ermittelt, unter anderem wegen Einmietbetrug in mehrere Hotels und Pensionen in Quedlinburg. Die 36- Jährige stammt ursprünglich aus Thale, hat jedoch dort nicht mehr ihren Lebensmittelpunkt. In den letzten Jahren ist sie mehrfach wegen Betrugsstraftaten angefallen, unter anderem wegen Warenkreditbetrug, Tankbetrug, Leistungserschleichung und Einmietbetrug.Aufgrund des Haftbefehls wurde die Frau heute Mittag in die JVA Halle eingeliefert. Hier verbüßt sie eine Freiheitsersatzstrafe von 90 Tagessätzen. Verkehrsverhalten ist Sozialverhalten ? Beschlagnahme des Führerscheins nach Über-schreitung der GeschwindigkeitHalberstadt ? Am 25.10.2018 in den Mitternachtsstunden führten Beamte des Polizeireviers Harz eine Geschwindigkeitskontrolle in der Magdeburger Straße in Halberstadt durch. Ver-kehrskontrollen gehören zu den originären Aufgaben der Polizei und dienen dazu, den Ver-kehrsteilnehmern ihr Verhalten zu reflektieren und natürlich Fehlverhalten zu ahnden.Es konnten während der 50 minütigen Kontrolle drei Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Mit Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden die Fahrzeugführer angehalten und kontrolliert. Ein 24-jähriger Mann aus Halberstadt hatte mit seinem Opel Corsa in der 30ziger Zone die Geschwindigkeit um 25 km/h überschritten. Während der Ver-kehrskontrolle und dem Abgleichen der Daten, konnten die Beamten feststellen, dass der Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Führerschein sollte beschlagnahmt werden, da der Mann bereits ein verhängtes Fahrverbot hatte. Das Fahrverbot begründete sich ebenfalls auf ein Überschreiten der Geschwindigkeit. Da der Verdacht des Fahrens ohne Führerschein bestand, wurde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird im Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Frei-heitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wird mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt geahndet.Verkehrsunfall unter AlkoholeinwirkungWernigerode - Am 25.10.2018 kam es gegen 16:15 Uhr auf dem Parkplatz des Aldi-Marktes, in der Theodor-Fontane-Straße in Wernigerode zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 43-jähriger Mann aus Wernigerode wollte mit seinem Mercedes Sprinter auf den Parkplatz auffahren und holte dabei zu sehr aus, so dass er ein anderes Fahrzeug, welches vom Parkplatz fuhr, touchierte. Bei diesem Fahrzeug handelte es sich um einen Mercedes Vito, der von einer 56-jährigen Frau aus Benzingerode geführt wurde. Während der Unfallaufnahme konnten die Beamten bei dem Mann Alkoholgeruch feststellen. Ein Test ergab einen Wert von 1,1 Promille. Daher wurde im Krankenhaus zur Beweissicherung eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Gegen den Mann wird nunmehr wegen einer Straßenverkehrsgefährdung bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenuss ermittelt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt 300 Euro. Verkehrsunfall mit leichtverletzter PersonQuedlinburg ? Am 25.10.2018, gegen 15:45 Uhr, befuhr eine 34-jährige Quedlinburgerin mit ihrem VW Golf die Gernröder Straße aus Richtung Moorberg kommend in Richtung Innen-stadt. Im Auto hatte die Frau noch ihre zwei Kinder, 7 Jahre und 3 Jahre alt. Hinter ihr fuhr ein 25-jähriger Mann aus Quedlinburg mit seinem Skoda Fabia. Als die Frau verkehrsbedingt an einer roten Ampel halten musste, bemerkte der Mann dies zu spät und fuhr auf das Fahrzeug auf. Die Frau und die Kinder wurden durch den Aufprall leicht verletzt und ambulant behan-delt. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 5.000 Euro.Verkehrsunfall mit leichtverletzter Person ? PKW überschlägt sichBallenstedt ? Eine 18-jährige Frau aus Harzgerode befuhr am 26.10.2018, gegen 07:30 Uhr, mit ihrem PKW Opel Corsa die B185 aus Mägdesprung kommend in Richtung Ballenstedt. In einer Linkskurve verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug und überschlug sich. Dabei be-schädigte sie ein Verkehrszeichen und kam auf dem Dach zum Liegen. Glück im Unglück. Die junge Frau wurde nur leicht verletzt und konnte nach ambulanter Behandlung entlassen werden. Am Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier Harz PressebeauftragterPlantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de
Am 15. Februar 2016 veröffentlichte das Umweltbundesamt (UBA) eine gemeinsame Studie des Öko-Institut e.V. und der Universität Bonn, die zur Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz erstmals detailliert das Konsumverhalten, die Austauschgewohnheiten sowie die Ursachen für Defekte bei Elektro- und Elektronikgeräten in den vier Produktkategorien Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Informations- und Kommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik untersucht hat. Die Studie, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, zeigt, dass die Elektro- und Elektronikgeräte aus vielfältigen Gründen ersetzt werden. Dabei wirken werkstoffliche, funktionale, psychologische und ökonomische Obsoleszenzformen zusammen und erzeugen ein hochkomplexes Muster. Die Analyse bestätigt, dass die Erst-Nutzungsdauer von den meisten untersuchten Produktgruppen in den letzten Jahren abgenommen hat. Im Bereich der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik sind Technologiesprünge und der Wunsch nach einem neuen Gerät häufig Auslöser für den Neukauf. Sogar bei Haushaltsgroßgeräten ist bei einem Drittel der Befragten der Wunsch nach einem besseren Gerät ausschlaggebend. Zeitgleich stieg der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden, von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013. Eine gezielte kurze Produktlebensdauer, die die Hersteller mittels eingebauter Mängel erzeugen – die sogenannte geplante Obsoleszenz konnte in der Studie nicht nachgewiesen werden. Vielmehr kalkulieren Hersteller mit einer bestimmten Produktlebensdauer, die sich auch nach Zielgruppen, Einsatzbereichen und Produktzyklen richtet.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Haushaltsgeräte durch neue EU-Vorgaben sicherer und günstiger Ab Beginn des neuen Jahres gelten in der Europäischen Union niedrigere Verbrauchswerte für eine Reihe von Elektrogeräten des alltäglichen Bedarfs, wenn sie neu auf den Markt gebracht werden. Strengere technische Anforderungen müssen zum Beispiel Kaffeemaschinen und IT-Geräte wie Modems und Router erfüllen. Für elektrische Backöfen gilt zudem, dass die Informationen über ihren Energieverbrauch transparenter gestaltet sein müssen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir brauchen Anreize und Normen, um die höchsten Standards bei Energie- und Ressourceneffizienz durchzusetzen. Ein sparsamer Verbrauch von Energie insbesondere von Geräten, die im Alltag umfangreich genutzt werden, kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern senkt auch die Stromkosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Neue technische Anforderungen haben nichts mit Bevormundung zu tun, helfen aber, die Produkte zukunftsfähig zu gestalten. Zukunftsfähige Produkte sind eine wichtige Voraussetzung für einen umweltverträglichen Konsum.“ Ab Januar 2015 gelten EU-weit neue Anforderungen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für den Energieverbrauch. Demnach dürfen neue Geräte, die in ein Netzwerk integriert sind bzw. einen Internetzugang haben (u.a. Router, Videotelefone und Modems), künftig im Ruhezustand nur noch 6 bzw. 12 Watt verbrauchen. Zudem muss es möglich sein, drahtlose Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Diese fast in jedem Haushalt vorhandenen Geräte werden so nicht mehr unnötig Strom vergeuden, obwohl gar keine Funktion erfüllt wird. Für Kaffeemaschinen gelten neue Anforderungen an die maximale Warmhaltezeit, die bei alten Geräten unbegrenzt ist. In Zukunft müssen sich Filter-Kaffeemaschinen mit Isolierkanne spätestens fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang selbst abschalten, Geräte ohne Isolierbehälter nach maximal 40 Minuten. Dadurch wird unnötig verbrauchte Energie eingespart. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes ( UBA ), Maria Krautzberger: „Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie werden immer wieder kritisch hinterfragt. Fakt ist, die Richtlinie der EU macht viele Alltagsprodukte sicherer, senkt ihren Energieverbrauch und erhöht ihre Haltbarkeit. Viele Haushaltsgeräte werden dadurch günstiger im Gebrauch und einfacher in der Bedienung. Die Frage, ob ich meine Kaffeemaschine ausgestellt habe, hat sich bei den neuen Geräten zum Beispiel erledigt.“ Untersuchungen zeigen, dass sich bei Haushaltsgeräten, die die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie einhalten, durchschnittlich pro Haushalt bis zu 280 EURO einsparen lassen. Grob geschätzt entfallen dabei 200 EURO auf Einsparungen bei Wärme und Warmwasser und 80 EURO auf strombetriebene Elektro- und Elektronikgeräte. Mögliche Mehrkosten in der Anschaffung sind dabei bereits abgezogen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem ab Januar besser über den Stromverbrauch von Backöfen und Dunstabzugshauben informieren. Diese Geräte müssen zukünftig mit neuen Energieeffizienzklassen (A-G) gekennzeichnet sein. Es ist zu erwarten, dass sehr bald noch stromsparendere Modelle auf den Markt kommen. Auch für Produkte, die eher in der Industrie zum Einsatz kommen, treten am 1. Januar 2015 neue Anforderungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem Ventilatoren, Wasserpumpen und Elektromotoren. Die Ökodesign-Richtlinie ist im Jahr 2005 in Kraft getreten und bildet zusammen mit der Energiekennverbrauchkennzeichnungs-Richtlinie aus dem Jahr 1992 (Neufassung 2010) ein wichtiges umweltpolitisches Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbe-reich. Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist es, die Umweltauswirkungen von Produkten, die ein hohes Einsparpotenzial beim Energie- und Ressourcenverbrauch aufweisen, über deren gesamten Lebenszyklus zu vermindern. Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie werden mit den Durchführungsverordnungen EU-weit verbindliche Mindeststandards für einzelne Produkte, deren Energieverbrauch relevant ist, erlassen. Die Produktanforderungen werden in Brüssel in einem umfangreichen Anhörungsverfahren erarbeitet. Daran beteiligt sind die EU-Mitgliedsstaaten, die betroffene Industrie, der Handel sowie die Umwelt- und Verbraucherorganisationen. Darüber hinaus findet eine Anhörung der betroffenen Verbände auf nationaler Ebene statt. Anschließend stimmen die Mitgliedstaten über die neuen Regelungen ab.
Viele Deutsche sehen Luftschadstoffe als Topthema der Umweltpolitik In Deutschland sind rund 35 Prozent aller Menschen besonders stark von Schadstoffbelastungen in der Luft betroffen. Das sind jene rund 30 Millionen Einwohner, die in Ballungsräumen leben. Das belegen die Auswertungen des Umweltbundesamtes (UBA) zu Stickstoffdioxiden und Feinstaub-Partikeln. An rund zwei Drittel aller verkehrsnahen Messstationen überschreitet die mittlere jährliche Belastung mit Stickstoffdioxid den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter zum Teil deutlich. „Wir dürfen uns nicht auf den Erfolgen der Luftreinhaltung ausruhen. Es bedarf schärferer Emissionsanforderungen auf EU-Ebene, etwa für Pkw im Realbetrieb, mobile Maschinen – wie Baumaschinen –und Industrieanlagen. Auch in der Schifffahrt und in der Landwirtschaft müssen die Emissionen deutlich gesenkt werden“, sagte die UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung des aktuellen Jahresberichts. Darüber hinaus sprach sie sich für ein größeres internationales Engagement zum Schutz der Böden aus und warb dafür, das Recycling von PCs, Mobiltelefonen und anderen Elektroaltgeräten in Deutschland zu verstärken. Menschen in Ballungsräumen – also an Standorten für Industrie und Gewerbe und auch Verkehrsknotenpunkten – sind am stärksten durch Luftverunreinigungen in Deutschland belastet. Das betrifft vor allem Feinstaub und Stickstoffdioxid. Diese beiden Luftschadstoffe und Ozon überschreiten in einigen Ballungsräumen Jahr für Jahr die von der EU festgelegten Grenz- und Zielwerte für die Umgebungsluft und die weitergehenden Empfehlungswerte der Weltgesundheitsorganisation. Maria Krautzberger: „Die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub und Stickstoffdioxide ist zu groß. Die heutigen Grenzwerte für diese Luftschadstoffe sind 15 Jahre alt. Gerade für Feinstaub war dieser Wert als Einstieg gewählt. Jetzt geht es darum, ihn weiter zu senken“. Feinstaub kann etwa die Atemwege entzünden und das Herzinfarktrisiko erhöhen. Die hohen Stickstoffdioxidkonzentrationen (NO2) an stark befahrenen Straßen sind in erster Linie für Asthmatiker und Allergiker ein Gesundheitsrisiko. Auch die Landwirtschaft ist eine entscheidende Quelle für Luftschadstoffe. Sie verursacht 94 Prozent der Ammoniak-Emissionen (Jahr: 2011). Diese stammen aus gedüngten Feldern sowie der Intensivtierhaltung und gefährden die biologische Vielfalt. Aus Ammoniak entstehen Stickstoffver¬bindungen, die zur Überdüngung empfindlicher Ökosysteme beitragen können. Zudem führt Ammoniak zu Partikelbildung und somit zu mehr Feinstaub in der Luft. Die Emissionen dieses Gases verringerten sich seit 1990 nur um etwa 20 Prozent, die aller anderen Schadstoffe gingen deutlich stärker zurück. Würden Landwirte Gülle zukünftig emissionsarm ausbringen und die Abluft aus großen Schweine- und Geflügelmast¬anlagen weitgehend reinigen, ließen sich die gesamten Ammoniak-emissionen Deutschlands in den nächsten zehn Jahren um weitere 20 Prozent verringern. Aufmerksam macht der Jahresbericht „Schwerpunkte 2014“ des UBA weiterhin auf den weltweiten Verlust fruchtbarer Böden. Maria Krautzberger: „Böden sind ‚endlich‘. Wir können die Nutzung von Böden verändern und sie qualitativ beeinflussen, aber wir können keinen Boden schaffen“. Böden entstehen außerordentlich langsam. In mittleren Breiten wie in Deutschland dauert es etwa 100 bis 300 Jahre, bis eine Oberbodenschicht von ein Zentimeter Mächtigkeit entsteht. Der Zuwachs der Weltbevölkerung, die weltweit steigende Nachfrage nach pflanzlichen Rohstoffen und Fleisch führen dazu, dass unser Bedarf nach fruchtbaren Böden steigt, während gleichzeitig Boden verloren geht, vor allem durch Erosion , Verschmutzung und Flächenverbrauch. So steigt die Gefahr, in einen Teufelskreis aus Übernutzung und Degradation zu geraten. Das UBA empfiehlt daher das Internationale Jahr des Bodens, das die Vereinten Nationen für 2015 ausgerufen haben, für eine UN -Initiative zu mehr Bodenschutz und einem verstärkten Engagement auf europäischer Ebene zu nutzen. Der Jahresbericht 2014 verweist außerdem auf die Notwendigkeit von mehr Umweltschutz im Bereich der Informations- und Kommunikations-technik (IKT). So haben viele deutsche Rechenzentren enorme Einsparpotentiale beim Energieverbrauch. Auch beim Recycling von IT-Geräten bestehen große Herausforderungen. Zwar sind die Recyclingraten von Elektroaltgeräten für die Massenmetalle Eisen, Kupfer und Aluminium sehr gut. Sie liegen bei gut 80 Prozent. Die Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen aus IKT-Geräten muss indessen gesteigert werden. So enthält eine Tonne Mobiltelefone etwa 300 Gramm Gold – eine Tonne Gold-Erz hingegen nur etwa fünf Gramm. Die Sammlung muss so erfolgen, dass die Geräte möglichst unzerstört zum Recycling gelangen. Ein Forschungsvorhaben des UBA erarbeitet derzeit konkrete Empfehlungen für eine bessere Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten.
Computer in der Verwaltung: UBA fordert längere Mindestnutzung Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Computer in der Verwaltung sollten deshalb künftig mindestens sechs Jahre lang genutzt werden. Die Studie liefert hierzu erstmals belastbare Zahlen. Die bisher vom IT-Rat des Bundes empfohlenen Mindestnutzungszeiten von beispielsweise drei Jahren für Notebooks sind zu kurz. Eine moderne, nachhaltige IT-Strategie für die öffentliche Verwaltung sollte deutlich längere Zeiten vorsehen, denn der größte Teil des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung entsteht während der Herstellung der Computer. Gleichzeitig werden wertvolle Ressourcen wie Silber, Gold, Palladium, Tantal, Gallium und Seltene Erden sorgsamer genutzt. Und es werden Kosten eingespart, denn die Kosten für die Anschaffung sind entscheidend für die Gesamtkosten, wie die Studie ebenfalls belegt. Ein Rechenbeispiel: Würden in der Bundesverwaltung Notebooks sechs statt der derzeit empfohlenen drei Jahre genutzt, ließen sich 71.000 Tonnen CO 2 und fast 100 Millionen Euro in zehn Jahren einsparen (unter der Annahme, dass ein Drittel der Arbeitsplätze mit Notebooks ausgestattet ist). Nicht zuletzt werden die IT-Abteilungen der Behörden entlastet, weil seltener neue Technik beschafft und ausgerollt werden muss. Wie erreicht man, dass die Technik länger genutzt werden kann? Die beschafften Geräte sollten den „Blauer Engel“-Kriterien entsprechen, weil das Qualität und Haltbarkeit garantiert. Bei der Neubeschaffung sollten auch wiederaufbereitete gebrauchte Geräte einbezogen werden. Geräte, die für aufwendige Arbeiten nicht mehr geeignet sind, sollten im eigenen Hause für andere Zwecke weiterverwendet werden. Falls keine Verwendung im eigenen Hause mehr möglich ist, sollten Behörden die nicht mehr benötigten Geräte an Aufbereiter gebrauchter IT-Geräte zur Weitervermarktung abgeben. Hintergrundinformationen Im Auftrag des UBA hat das Freiburger Öko-Institut gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin die Nutzung von Arbeitsplatzcomputern in der Bundesverwaltung mit Blick auf Umweltwirkungen und Kosten analysiert und hiermit erstmals belastbare Zahlen vorgelegt. Das UBA und das Öko-Institut legen dazu ein gemeinsames Positionspapier vor. Die Studie zum Download: Forschungsbericht „ Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern (APC) für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens (Öko-APC) “ Positionspapier von UBA und Öko-Institut: „ Paradigmenwechsel in der Green IT notwendig “ Ratgeber für Verwaltungen, wie Arbeitsplätze nachhaltig ausgestattet werden können: „ Computer am Arbeitsplatz: Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz – Ratgeber für Verwaltungen “
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA), des Bundesumweltministeriums und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Achten Verbraucher beim Kauf von IT-Produkten auf Umweltschutzaspekte? Welche Bedeutung haben die einzelnen Wertschöpfungsstufen von IT-Produkten für den Umweltschutz? Was können Unternehmen bereits beim Design ihrer Produkte für die Wiederverwendung und das Recycling tun? Diesen Fragen ist man heute in Berlin auf der 6. Jahreskonferenz „Green IT Along the Value Chain“ nachgegangen, einer gemeinsamen Veranstaltung des Bundesumweltministeriums (BMU), des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Informations- und Kommunikationstechnik (kurz IKT) möglichst energie- und ressourceneffizient zu betreiben und einzusetzen, ist eine Grundidee und Zielrichtung hinter dem Schlagwort Green IT. Die diesjährige Konferenz zeigte über den gesamten Lebensweg von IKT wichtige Green IT-Handlungsfelder und Lösungsansätze auf. Eine Studie zu den Umweltauswirkungen der Herstellung von Notebooks, aktuelle Entwicklungen beim energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren, beim Rohstoffeinsatz und bei Wiederverwendung und Recycling von IKT-Produkten rundeten das Konferenzprogramm ab. BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf wies darauf hin, dass der Energie- und Rohstoffbedarf in der IKT ein wichtiger Faktor sei, der weiter optimiert werden müsse. „Der Energieverbrauch von IKT-Geräten in der Nutzungsphase ist bereits viel effizienter geworden. Zukünftig wird es vermehrt darum gehen, den Energie- und Rohstoffeinsatz in allen Stufen des Lebenszyklus‘ der Geräte zu betrachten“, sagte Kempf. Eine aktuelle Verbraucher-Umfrage im Auftrag des BITKOM ergab, dass Umwelteigenschaften beim Kauf von Hightech-Geräten eine große Rolle spielen: 85 Prozent der Befragten gaben an, ihnen seien Aspekte wie ein geringer Energieverbrauch und umweltfreundliche Materialien wichtig oder sehr wichtig. 81 Prozent würden für umweltfreundliche Eigenschaften einen höheren Anschaffungspreis zahlen; 56 Prozent der Befragten würden sogar einen Aufpreis von 5 Prozent und mehr bezahlen. Zur Methodik der Umfrage: Für die Angaben zu den Kaufkriterien von Hightech-Geräten befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des BITKOM deutschlandweit 500 Personen. Alle Daten sind repräsentativ. Die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser, hält eine stärkere Nutzung der Effizienzpotenziale im IKT-Bereich für unverzichtbar. Dabei betonte sie, dass neben der Energieeffizienz auch die Herstellung und die Entsorgung von IKT-Produkten von großer Bedeutung für den Umweltschutz sind: „Die aktuellen Studien zeigen, dass bereits beim Produktdesign mehr auf die Auf- und Nachrüstbarkeit der Geräte geachtet werden sollte. Mit dem Blauen Engel bieten wir Herstellern, Anwendern und Verbrauchern ein Umweltzeichen an, das die jeweils besten IKT-Produkte auszeichnet und dabei alle wichtigen Umweltaspekte berücksichtigt“, so Heinen-Esser. Sie hob auch die Fortschritte des Bundes bei der Umsetzung des Energieeinsparziels hervor, demnach der Energieverbrauch der Bundes-IT von 2009 bis 2013 um 40 Prozent reduziert werden soll. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, verwies darauf, dass stets der gesamte Produktlebenszyklus betrachtet werden müsse. Er hob hervor: „Der Rohstoffeinsatz für IKT-Produkte muss absolut gesenkt werden. Wir brauchen Produkte, die länger genutzt werden, mit mehr Wiederverwendung und besseren Verwertungsverfahren. Zur Produktqualität gehören neben neuen Funktionen auch Faktoren wie Zuverlässigkeit, Dauerhaftigkeit und Reparaturfreundlichkeit. Zum Beispiel sollten Akkus leicht entnehmbar sein.“ Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigte am Beispiel von Notebooks, dass bei der Herstellung der Geräte der Hauptteil an Klimagasen entsteht, so dass es aus Sicht des Klimaschutzes wichtig ist, IKT-Endgeräte möglichst lange zu nutzen. BMU , UBA und BITKOM waren sich einig: Die Herausforderungen können nur von Politik, Wirtschaft und Anwendern gemeinsam gemeistert werden. So gibt es eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums, des BITKOM, des UBA und des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr. In diesem Projekt werden Leitfäden für die produktneutrale und umweltfreundliche Beschaffung von IKT erarbeitet. Leitfäden zu PCs und Notebooks sind bereits veröffentlicht, derzeit wird an den Anforderungen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Servern, Monitoren und Thin Clients gearbeitet. Dessau-Roßlau, 26.09.2012
Am 21. Juli 2011 trat die neu gefasste Richtlinie der EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten, die so genannte RoHS-Richtlinie, in Kraft. Bei den neuen Rechtsvorschriften handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Das Verbot von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom sowie den Flammhemmern polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) bleibt bestehen. Unter die bisherige Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe fielen mehrere Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, einschließlich Haushaltsgeräte, IT-Geräte und Unterhaltungselektronik. Nun aber wurde sie auf alle elektronischen Geräte, Kabel und Ersatzteile ausgeweitet. Ausnahmen können noch immer in Fällen gewährt werden, in denen keine zufriedenstellende Alternative zur Verfügung steht. Die Liste der verbotenen Stoffe wird regelmäßig geprüft.
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