Rückgabe für Verbraucher nicht attraktiv genug – engeres Netz an Sammelstellen und mehr Werbung nötig 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 laut Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland gesammelt. Dies entspricht einer Sammelquote von 43,1 Prozent, womit Deutschland das EU-Sammelziel von 45 Prozent leicht verfehlt. Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Werden Altgeräte falsch entsorgt – etwa in der grauen oder gelben Tonne – gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Außerdem können Schwermetalle in die Umwelt gelangen. In Kürze will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf den Weg bringen, das unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen soll. 2018 wurden in Deutschland 2.375.643 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um circa 294.000 Tonnen (etwa 15 Prozent). Die Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten stieg gegenüber dem Jahr 2017 allerdings nur um 16.217 Tonnen. Mit 43,1 Prozent wurde die europäische Vorgabe einer Mindestsammelquote von 45 Prozent der Masse an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, knapp verfehlt. Sehr hohe Sammelquoten mit über 75 Prozent weisen erneut Haushaltskleingeräte wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras oder Radios auf. Auch die spezifische Sammelmenge je Einwohner ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Waren es zum Beispiel 2015 noch 7,6 Kilogramm, so konnten 2018 schon 9,3 Kilogramm pro Person und Jahr gesammelt werden. Das Verfehlen der Sammelquote hat mehrere Ursachen: Besonders groß ist mit fast einer halben Million Tonne die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Haushaltsgroßgeräten. Bei den gewerblichen Geräten liegt die Lücke bei etwa 240.000 Tonnen und die Sammelquote damit nur bei circa 25 Prozent; hier besteht allerdings auch keine kostenlose Rücknahmepflicht des Handels oder der Kommunen. Eine unbekannte Menge an Altgeräten wird beispielsweise über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler erfasst und fehlt somit in den ordnungsgemäßen Sammelmengen. Und immer noch werden vor allem kleinere Altgeräte falsch im Hausmüll (Restmüll) entsorgt. Für die erforderliche Steigerung der Sammelmengen in der Zukunft ist es wichtig, die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch ein verbrauchernahes Netz an Sammel- und Rücknahmestellen noch einfacher zu machen. Denkbar wäre beispielsweise die Rücknahmeverpflichtung zusätzlicher Einzelhändler, welche Elektrogeräte verkaufen, in Abhängigkeit von deren Gesamtverkaufsfläche sowie die Ausweitung der Informationspflichten der Händler über die Altgeräterücknahme. Das UBA untersucht die Ursachen für die unzureichenden Sammelmengen weiter. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden auch die Strukturen und das Ausmaß des illegalen Verbleibs von Elektroaltgeräten (zum Beispiel illegale Sammlung und Restmülltonne), ökonomische Anreize sowie die Vollständigkeit der vorliegenden Datenmeldungen untersucht. Ergebnisse werden im Jahr 2021 erwartet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Auch im stationären Handel und Versandhandel können die Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlerinnen und Händlern, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² vertreiben, zurückgeben. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Für kleine Geräte (bis 25 cm Kantenlänge) gilt das unabhängig von einem Neukauf, für andere Geräte (größer als 25 cm) nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Die Altgeräte müssen aber nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Daneben nehmen auch viele weitere Händler kostenlos (bestimmte) Elektroaltgeräte wie beispielsweise Lampen zurück. Die falsche Entsorgung von Altgeräten – z. B. im Restmüll oder Verpackungsmüll (gelbe Tonne / gelber Sack), sowie die Entsorgung über gewerbliche Sammler (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben) – birgt die Gefahr, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen und Schadstoffe in der Umwelt verteilt werden. Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung auch Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen. Noch enthaltene Batterien und Akkus sollten daher – soweit möglich – vor der Rückgabe entnommen und in die Altbatteriesammlung gegeben werden. Viele Fragen rund um die richtige Entsorgung von Elektrogeräten beantwortet die Informationskampagne „Plan-E" der stiftung elektro-altgeräte register (ear) seit Dezember 2019. Unter www.e-schrott-entsorgen.org sowie 0911 76665299 können Verbraucherinnen und Verbraucher sich rund um das Thema Elektroschrottentsorgung informieren und Fragen loswerden. Das Bundesumweltministerium und UBA unterstützen die Aktion.
Über 800.000 Tonnen eingesammelt 2017 wurden in Deutschland erstmals über zwei Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht. Die Sammelmenge an Elektroaltgeräten betrug 836.907 Tonnen, wodurch die seit 2016 geltende Sammelquote von 45 Prozent knapp eingehalten wurde. Ab 2019 gilt eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent. Um diese zu erreichen müssen insbesondere noch viel mehr Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke eingesammelt werden. EU-weit ist geregelt, dass mindestens 45 Prozent an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, wieder eingesammelt werden. 2017 wurden 2.081.223 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 54.693 Tonnen mehr Elektroaltgeräte gesammelt und zurückgenommen (+7 Prozent). 2017 betrug die Quote daher 45,08 Prozent. Die höchste Sammelquote mit über 70 Prozent weisen Haushaltskleingeräte auf, wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, wie Fernseher oder Radio. Bei den Haushaltsgroßgeräten betrug 2017 die Sammelquote nur 42 Prozent. Die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten ist hier mit fast einer halben Million Tonnen besonders groß. Ab 2019 müssen 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden, so dass die Sammelmenge insgesamt deutlich gesteigert werden muss. Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium ( BMU ), unterstützt durch das UBA , an einer Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Dort sollen auch Maßnahmen mit aufgenommen werden, die dazu führen, dass durch ein verdichtetes Sammelnetz mehr Elektroaltgeräte eingesammelt werden. Dabei geht es auch um eine bessere Verbraucherinformation und darum, alle Akteure besser mit einzubeziehen. Altgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos an den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe, Depotcontainer für Elektrokleingeräte, Schadstoffmobile) abgegeben werden. Einige Kommunen bieten auch eine kostenlose sperrmüllbegleitende Altgeräteabholung an. Die Sammlung von Elektroaltgeräten kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein und kann meist über die Homepage oder einen Anruf bei der Kommune erfragt werden. Auch im stationären Handel und Versandhandel können Altgeräte unter bestimmten Bedingungen bei großen Händlern mir einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern kostenlos zurückgegeben werden. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Das Gerät muss dabei nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Das UBA warnt davor, Geräte an gewerbliche Sammler abzugeben (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben). Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Ein weiteres Problem in der Elektrogeräteentsorgung sind derzeit Batterien, die nicht aus den Geräten entfernt wurden. Vor allem Lithium-Batterien, die noch im Gerät sind oder beispielsweise falsch im Restmüll oder Verpackungsmüll entsorgt wurden, können sich entzünden und einen Brand auslösen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher einfach zu entnehmende Batterien aus dem Gerät entfernen und in die Altbatteriesammlung geben.
UBA-Stand auf der IFA informiert über Leerlaufverluste bei Unterhaltungselektronik Vom 29. August bis 3. September ist das Umweltbundesamt (UBA) mit einem Stand auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin vertreten. Das UBA informiert über Leerlaufverluste bei Geräten der Unterhaltungselektronik und zeigt, wie sich Leerlaufverluste begrenzen und Strom sparen lassen. Ein Vier-Personenhaushalt benötigt im Schnitt 3600 Kilowattstunden im Jahr, davon fallen allein 440 Kilowattstunden auf den Betrieb von Elektrogeräten im Leerlauf. Dies ist der Fall, wenn Geräte in Bereitschaft - Stand-by - oder vermeintlich ausgeschaltet sind. Jährlich sind das rund 90 Euro für Geräte, die nicht im Betrieb sind. „Die IFA gibt sich umweltbewusst. ‘Grün’ ist ein Trend, mit dem sich Produkte sehr gut vermarkten lassen. Dennoch ist nicht alles umweltverträglich, was so aussieht. Es lohnt sich bei Neuanschaffungen genau hinzugucken, auch um böse Überraschungen bei der nächsten Stromrechnung zu vermeiden”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Wer neue Geräte kauft, sollte sich Gedanken machen, was diese verbrauchen: Spitzenreiter sind Plasmafernseher mit im Schnitt rund 600 Kilowattstunden im Jahr. Dafür könnte man ein Jahr lang 15 Kaffeemaschinen betreiben. In Deutschland betragen Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros etwa 22 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. Das kostet mehr als vier Milliarden Euro jährlich. Anders als bei so genannter weiÃßer Ware - wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern - achten Verbraucherinnen und Verbraucher bei brauner Ware - etwa Fernseher, Stereoanlagen und Computer - weniger auf den Stromverbrauch. Für Geräte der Unterhaltungselektronik gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung des Stromverbrauches. Die „Stromsparerplakette” der Aktion „No-Energy” weist Geräte aus, die keine oder nur minimale Leerlaufverluste verursachen. Nicht nur Technik, auch das Nutzerverhalten ist entscheidend: Die Nutzungsdauer und Zahl der Unterhaltungselektronik-Geräte steigt. Daher empfiehlt das UBA : bei Neuanschaffungen auf die „Stromsparerplakette” zu achten, abschaltbare Steckdosenleisten zu verwenden sowie Netzteile, etwa von Handys, aus der Steckdose zu ziehen, sobald der Ladevorgang beendet ist. Und die Geräte öfter mal ausschalten. So entfallen etwa 30 bis 40 Prozent des Stromverbrauchs bei Computern mit einem Flachbildschirm auf den Bildschirm selbst, es lohnt sich ihn auszuschalten, sobald er länger als drei Minuten nicht benutzt wird. Das UBA ist in Halle 7.2 a vertreten, Stand 101. 29.08.2008
Gründe für den frühzeitigen Austausch sind vielfältig – UBA empfiehlt Mindesthaltbarkeit Ob Waschmaschine, Smartphone oder Fernseher: Die meisten elektronischen Geräte werden immer kürzer genutzt. Das zeigt eine neue Studie des Öko-Institut e.V. und der Universität Bonn im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Viele Geräte haben eine zu kurze Lebensdauer. Aus ökologischer Sicht ist das nicht akzeptabel. Die Herstellung der Produkte verbraucht wertvolle Ressourcen; Schadstoffe und Treibhausgase belasten Umwelt und Klima. Wir müssen über Mindestanforderungen an Produktlebensdauer und Qualität nachdenken – eine Art Mindesthaltbarkeit für Elektro- und Elektronikgeräte. Gleichzeitig werden viele Geräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren. Es ist daher genauso wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte länger nutzen.“ Tatsächlich sind die Gründe für einen frühzeitigen Neukauf von Elektrogeräten vielfältig. Gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik sind Technologiesprünge und der Wunsch nach einem neuen Gerät häufig Auslöser für den Neukauf. Selbst bei Haushaltsgroßgeräten wie Kühlschränken ist bei einem Drittel der Befragten der Wunsch nach einem besseren Gerät ausschlaggebend. Gleichzeitig stieg beispielsweise der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden, von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013. Eine Verbraucherbefragung im Rahmen der Studie zeigt, dass rund ein Drittel der Befragten unzufrieden mit der Lebensdauer der Produkte waren. Unter ökologischen Gesichtspunkten ist das nicht hinnehmbar. In allen untersuchten Produktgruppen, sei es der Fernseher, das Notebook oder die Waschmaschine, belasten die kurzlebigen Produkte unsere Umwelt deutlich stärker als Geräte mit langer Nutzungsdauer. Beispiel Waschmaschine: Im Vergleich liegen Energieaufwand und Treibhausgaspotenzial bezogen auf den gesamten Lebensweg bei einer fünfjährigen Maschine um rund 40 Prozent höher als bei einem 20jährigen Gerät. Dabei ist eine mögliche bessere Energieeffizienz schon berücksichtigt. Eine gezielte kurze Produktlebensdauer, die die Hersteller mittels eingebauter Mängel erzeugen – die sogenannte geplante Obsoleszenz – kann in der aktuellen Studie nicht nachgewiesen werden. Vielmehr kalkulieren Hersteller mit einer bestimmten Produktlebensdauer, die sich auch nach Zielgruppen, Einsatzbereichen und Produktzyklen richtet. Im Bereich der Fernsehgeräte beispielsweise werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern innerhalb eines Jahres neue Entwicklungen erwartet. Dieser kurze Innovationszyklus kann zu Lasten der Qualität gehen – so werden manche Geräte nur noch auf bekannte Schwachstellen und nicht mehr umfassend getestet. Auf diese Weise lässt sich die Testzeit von mehreren Monaten auf wenige Wochen reduzieren. „Problematisch ist die mangelnde Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Man sieht dem Produkt nicht an, für welche Lebensdauer es konzipiert wurde. Auch der Preis ist da nicht immer ein zuverlässiger Indikator . Im Sinne der Verbraucher und der Umwelt wäre eine Kennzeichnung, die beispielsweise die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts in Nutzungsstunden angibt“, sagt Krautzberger. Hier gibt es weiteren Forschungsbedarf, da die Lebensdauer nicht für alle Produktgruppen messbar und transparent darstellbar ist. Stichwort Reparierbarkeit: Geräte müssen repariert werden können, um die Lebenszeit zu verlängern. Hierzu gehören zum Beispiel ein reparaturfreundliches Design und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, welche auch für nicht-herstellergebundene Werkstätten zugänglich sein sollten. Und nicht zuletzt sind auch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst in der Verantwortung. Vom Smartphone über das Notebook bis zum Flachbildfernseher werden viele Geräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren. Initiativen und Plattformen zum Verschenken, Teilen, Tauschen und Verleihen gibt es bereits in vielen Städten. Auch die öffentliche Hand kann eine Vorreiterrolle einnehmen und beispielsweise in öffentlichen Verwaltungen eine Mindestnutzungsdauer von elektronischen Geräten vorschreiben. Die Studie zur Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz untersucht erstmals detailliert das Konsumverhalten, die Austauschgewohnheiten sowie die Ursachen für Defekte bei Elektro- und Elektronikgeräten in den vier Produktkategorien Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Informations- und Kommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik. Die Studie zum Herunterladen
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Öko-Institut e. V. Mehr Waschmaschinen, Wäschetrockner und Kühlschränke innerhalb von 5 Jahren defekt – Verbraucher tauschen funktionierende Flachbildfernseher schneller aus Verbraucher und Verbraucherinnen nutzen neu erworbene Produkte heute kürzer als früher. Erste Zwischenergebnisse einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) belegen eine kürzere „Erst-Nutzungsdauer“, vor allem bei Fernsehgeräten, zum Teil auch bei großen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Kühlschränken. Bei Notebooks veränderte sich die „Erst-Nutzungsdauer“ dagegen kaum. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Beim Gebrauch von Elektro- und Elektronikgeräten ergibt sich ein sehr differenziertes Bild. Dass neue Geräte kürzer verwendet werden, hat unterschiedlichste Ursachen. Inwieweit ein geplanter Verschleiß dafür verantwortlich ist, klären wir jetzt in der zweiten Hälfte der Studie.“ Strategien gegen Obsoleszenz müssten grundsätzlich ein breites Spektrum an Maßnahmen berücksichtigen, die sich sowohl an die Hersteller als auch an die Verbraucher richten. Rainer Grießhammer, Mitglied der Geschäftsführung vom Öko-Institut: „Heute werden mehr Elektro- und Elektronikgeräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren. Häufig sind Technologiesprünge, wie bei Fernsehgeräten, ein Auslöser. Auf der anderen Seite stellen wir fest, dass der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die nicht mal fünf Jahre durchhalten und aufgrund eines Defekts ausgetauscht werden müssen, angestiegen ist“. Wie lange werden Elektro- und Elektronikgeräte heute genutzt, wann weisen sie das erste Mal Defekte auf und warum werden sie ausgetauscht? Diese Fragen untersucht das Umweltbundesamt derzeit zusammen mit dem Öko-Institut und der Universität Bonn. Seit einigen Jahren diskutiert die Öffentlichkeit, ob Hersteller die Lebensdauer von Produkten gezielt verkürzen. Ein solcher Verschleiß wird häufig als geplante Obsoleszenz bezeichnet. In der öffentlichen Diskussion mangelte es bislang an Daten. Deshalb hat das Umweltbundesamt eine Studie initiiert, um für ausgewählte Elektro- und Elektronikgeräte belastbare Belege zu ihrer Lebens- und Nutzungsdauer zu erheben. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Daten von Haushaltsgroß- und -kleingeräten, von Geräten aus der Unterhaltungselektronik sowie von Informations- und Kommunikationstechnologien im Zeitraum 2004 bis 2012 analysiert. Nach der ersten Halbzeit der Studie lassen sich noch keine Belege für gezielt eingebaute Schwachstellen in Produkten liefern. Eine systematische Analyse für die Ursachen der Geräteausfälle und -defekte erfolgt nun in einem zweiten Teil der Studie. Flachbildfernseher Die ersten Ergebnisse zeigen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen heute schneller bereit sind, einwandfreie Flachbildfernseher gegen technische Neuheiten auszutauschen. So wurden im Jahr 2012 über 60 Prozent der noch funktionierenden Flachbildschirmfernseher durch ein noch besseres Gerät ersetzt. Ein Viertel tauschte sein Gerät wegen Defekten aus. Bei einem Neukauf war das ersetzte Gerät im Jahr 2012 im Durchschnitt nur 5,6 Jahre alt. Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche „Erst-Nutzungsdauer“ von Röhrenfernsehern von 2005 bis 2012 zwischen zehn und rund zwölf Jahren. Große Haushaltsgeräte Auch bei Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Kühlschränken hat sich laut Studie die durchschnittliche „Erst-Nutzungsdauer“ im Untersuchungszeitraum um ein Jahr auf 13,0 Jahre verkürzt. Bei einem Drittel der Ersatzkäufe war das Gerät noch funktionstüchtig und der Wunsch nach einem besseren Gerät kaufentscheidend. Für rund zwei Drittel aller Ersatzkäufe waren technische Defekte ausschlaggebend (2004 zu 57,6 Prozent und 2012/2013 zu 55,6 Prozent). Der Anteil der Geräte, die aufgrund eines Defektes schon innerhalb von fünf Jahren ersetzt werden mussten, ist zwischen 2004 und 2012 von 3,5 Prozent auf 8,3 Prozent auffallend stark gestiegen. Notebooks Bei Notebooks ist die „Erst-Nutzungsdauer“ fast annähernd gleich geblieben und liegt im Durchschnitt bei fünf bis sechs Jahren. Die Gründe für einen Austausch haben sich bei Notebooks verändert: Wurden 2004 noch 70 Prozent der funktionsfähigen Geräte wegen einer technischen Neuheit und dem Wunsch nach einem besseren Gerät ausgetauscht, war dies 2012/2013 nur noch bei rund einem Viertel der Fälle so. Bei einem weiteren Viertel waren 2012 technische Defekte entscheidend für den Neukauf. Nach Ablauf der Gesamtstudie Ende 2015 will das Umweltbundesamt Empfehlungen für Hersteller, Verbraucher und den Gesetzgeber ableiten. „Wir haben heute schon Möglichkeiten, die Mindestlebensdauer von Geräten abzusichern und die Informationen für Verbraucher zu verbessern, zum Beispiel unter der Ökodesign-Richtlinie oder in den Vorgaben für Produkte mit dem Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘. Aufgabe der Studie ist nun zu prüfen, wie die Mindestlebensdauer ausgeweitet und am Ende auch überprüft werden kann“, schlussfolgert Maria Krautzberger. Der Zwischenbericht basiert vorwiegend auf Ergebnissen von repräsentativen Verbraucherbefragungen der Gesellschaft für Konsumforschung zur sogenannten „Erst-Nutzungsdauer“. Dieser Begriff bezeichnet die Nutzungsdauer des ersten Nutzers vom Einkauf bis zum Neukauf eines Ersatzgerätes. Nicht erhoben wurde dabei eine mögliche Zweitnutzung, also die Weiternutzung noch funktionsfähiger Geräte im eigenen Haushalt oder in anderen Haushalten (könnte bei Fernsehgeräten der Fall sein) oder bei defekten Geräten die Wiederverwendung nach einer Reparatur.
Das übergeordnete Ziel der Studie ist die Ermittlung von Energie- und Ressourceneinsparpotenzialen in der Nutzungsphase der Unterhaltungselektronik. Die Nutzung von Unterhaltungselektronik erfolgt in sämtlichen Teilgruppen der Gesellschaft auf einem sehr hohen Niveau. Die Studie hat gezeigt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher selten alle Funktionen eines Konvergenzprodukts in vollem Umfang nutzen und, dass die mobilen Konvergenzprodukte Energieeinsparpotenziale in der Nutzungsphase bieten, aber nicht die gleichen technischen Anforderungen erfüllen wie die Einzelgeräte. Deswegen werden sie ergänzend zu dem bestehenden Gerätepark angeschafft. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie gelten ausschließlich für die Nutzung von bereits vorhandenen Geräten, nicht jedoch für Neuanschaffungen. Veröffentlicht in Texte | 11/2017.
Am 15. Februar 2016 veröffentlichte das Umweltbundesamt (UBA) eine gemeinsame Studie des Öko-Institut e.V. und der Universität Bonn, die zur Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz erstmals detailliert das Konsumverhalten, die Austauschgewohnheiten sowie die Ursachen für Defekte bei Elektro- und Elektronikgeräten in den vier Produktkategorien Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Informations- und Kommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik untersucht hat. Die Studie, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, zeigt, dass die Elektro- und Elektronikgeräte aus vielfältigen Gründen ersetzt werden. Dabei wirken werkstoffliche, funktionale, psychologische und ökonomische Obsoleszenzformen zusammen und erzeugen ein hochkomplexes Muster. Die Analyse bestätigt, dass die Erst-Nutzungsdauer von den meisten untersuchten Produktgruppen in den letzten Jahren abgenommen hat. Im Bereich der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik sind Technologiesprünge und der Wunsch nach einem neuen Gerät häufig Auslöser für den Neukauf. Sogar bei Haushaltsgroßgeräten ist bei einem Drittel der Befragten der Wunsch nach einem besseren Gerät ausschlaggebend. Zeitgleich stieg der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden, von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013. Eine gezielte kurze Produktlebensdauer, die die Hersteller mittels eingebauter Mängel erzeugen – die sogenannte geplante Obsoleszenz konnte in der Studie nicht nachgewiesen werden. Vielmehr kalkulieren Hersteller mit einer bestimmten Produktlebensdauer, die sich auch nach Zielgruppen, Einsatzbereichen und Produktzyklen richtet.
Das übergeordnete Ziel der Studie ist die Ermittlung von Energie- und Ressourceneinsparpotenzialen in der Nutzungsphase der Unterhaltungselektronik. Die Konsumentenbefragung hat gezeigt, dass sich in sämtlichen Teilgruppen der Gesellschaft die Nutzung von Unterhaltungselektronik auf einem sehr hohen Niveau befindet. Bei etablierten Geräten wie dem Fernseher sind Unterschiede zwischen den Milieus marginal. Bei moderneren Geräten (z.B. Smartphone, Tablet-PC) hingegen zeigt sich, dass die postmodernen Milieus diese deutlich häufiger nutzen als Traditionelle. Auch nutzen postmoderne Milieus Geräte deutlich häufiger parallel zueinander als Traditionelle. Die Studie hat gezeigt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher selten alle Funktionen eines Konvergenzprodukts in vollem Umfang nutzen. So wird die Internetfunktion eines Fernsehgeräts immer noch nur von einem Bruchteil der Personen genutzt. Die Analyse zeigt, dass die mobilen Konvergenzprodukte Energieeinsparpotenziale in der Nutzungsphase bieten, aber nicht die gleichen technischen Anforderungen erfüllen wie die Einzelgeräte. Deswegen werden sie ergänzend zu dem bestehenden Gerätepark angeschafft. Für umweltbewusste Konsumentinnen und Konsumenten ohne hohe Ansprüche an die Bildqualität bilden die Konvergenzgeräte mit Computerkomponenten wie Notebooks und Integrated PCs die in der Nutzungsphase energieeffizienteren Alternativen. Aus Klimaschutzsicht ist die Nutzung von Spielkonsolen als Konvergenzprodukt die schlechteste Variante. Die Berechnungen haben gezeigt, dass es aus Energiesparsicht sinnvoller ist, einen DVD-/Blu-Ray-Player weiter zu betreiben, selbst wenn er Bereitschaftsverluste aufweist, anstatt die Spielkonsole zum Abspielen von Videos zu verwenden. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie gelten ausschließlich für die Nutzung von bereits vorhandenen Geräten, nicht jedoch für Neuanschaffungen.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Governing the Common Sea (GOVCOM)? Changing modes of governance in the Baltic Sea Region" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Greifswald, Institut für Politikwissenschaft, Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre durchgeführt. The pattern of environmental governance is changing as national governments are under stress from new political agents. In addition to the traditional nation state centered policy-making system, including international cooperation, political power is also exercised on the trans-national and local levels of society. A simultaneous movement of political power is also exercised on the trans-national and local levels of government and downward to local communities. Sub national units such as local governments, civic organisations and even loosely constructed networks introduce their own environmental policies. Global sustainability problems are created by the interaction of all societal levels, and a new politics of sustainability involving local, national, regional as well as global efforts must be implemented to solve these problems. National governments have responsed to this situation by introducing programs promoting ecological modernisation as well as new policy instruments that involve communities and other actors. The Baltic Sea Region (BSR) is an area of special concern both from an environmental point-of-view as well as from a governance point-of-view. The sea itself is highly vulnerable to pollution. At the same time the region is an ideal setting for the research because it has introduced several new fora for sustainable decision making, while showing considerable strength in existing administrative and political structures. The main objectives for this project are: Module 1. to deepen understanding of the origins, development and operation of traditional environmental governance in the BSR
Das Projekt "Fachtagung und Messepräsentation zur Thematik der Leerlaufverluste anlässlich der Internationalen Funkausstellung Berlin (IFA) 1999" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Berliner Energieagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: In deutschen Haushalten und Büros entfallen jährlich mindestens 11 Prozent des Stromverbrauchs auf die Leerlauffunktion von Geräten der Büro- und Unterhaltungselektronik. Der Anteil der Leerlaufverluste am gesamten Stromverbrauch in Deutschland beträgt rund 4,5 Prozent. Das entspricht rund 20 Mrd. kWh, zu deren Erzeugung zwei Großkraftwerke notwendig sind. Durch diesen Stromverbrauch werden jährlich ca. 14 Mio. Tonnen CO2 emittiert. Ziel des Projektes war bzw. ist die Reduzierung des durch Leerlaufverluste von Geräten der Büro- und Unterhaltungselektronik verursachten Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen durch Steigerung des Bekanntheitsgrades des Energiespar-Labels der Group for Efficient Appliances (GEA) bei Herstellern und Endverbrauchern. Mit energieeffizienten Geräten könnten die Stromkosten innerhalb von 10 Jahren um 2 Mrd. DM gesenkt werden - und der durch Leerlaufverluste verursachte CO2-Ausstoß um 43 Prozent . Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Internationale Funkausstellung (IFA) 1999 in Berlin vom 28.08. - 05.09.1999 wurde als optimales Umfeld zur Steigerung des Bekanntheitsgrades des GEA-Labels gewählt. Die Messeaktivitäten umfassten die Konzeption, Organisation und Durchführung der Internationalen Tagung 'Energieeffizienz bei Büro- und Unterhaltungselektronik' am 31.08.1999 sowie einen Messestand, der vor allem der Information der Endverbraucher diente. Im Vorfeld der Messe wurde eine auf vier Wochen angelegte Plakataktion in Berliner S- und U-Bahnhöfen durchgeführt. Das Plakat vermittelte die Leerlauf-Problematik und kündigte den Messeauftritt an. Die internationale Konferenz diente dem Informationsaustausch sowie der Entwicklung von Lösungsstrategien auf Bundes- und EU-Ebene für Experten aus Politik, Wirtschaft (Anbieter und Nachfrager), Energieagenturen, Umwelt- und Verbraucherverbände. Der Messestand diente der Information des Messepublikums, vor allem der Endverbraucher, aber auch des Fachpublikums und der Presse. Das Messepublikum konnte sich ausführlich von den GEA- und GED-Betreuern des Messestandes beraten lassen. Außerdem gab es verschiedene Informationsmaterialien und einen Internetzugang zum Thema. Als besondere Attraktion hatten die Messebesucher die Gelegenheit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem mehrere von Sponsoren gestellte Geräte der Büro- und Unterhaltungselektronik verlost wurden. Fazit: Die Aktivitäten der GED auf der IFA 99 haben wesentlich dazu beigetragen, den Bekanntheitsgrad des GEA-Labels zu steigern. Weitere öffentlichkeitswirksame Strategien sind jedoch notwendig, um dem GEA-Label zum Durchbruch zu verhelfen. Auf Grund der weltweit steigenden Verkaufszahlen von Geräten der Büro- und Unterhaltungselektronik sind weitere Präsentationen auf Messen notwendig sowie der regelmäßige Informationsaustausch von Experten auf internationalen Kongressen. ...